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Kursordnung Behandlungskurs I SS 2011

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Zentrum für Zahn-, Mund- undKieferheilkundeÄrztliche LeitungPoliklinik für KieferorthopädieProf. Dr. Bärbel Kahl-NiekeDirektorin<strong>Kursordnung</strong>für die Teilnehmer des kieferorthopädischen <strong>Behandlungskurs</strong>es I gemäß Studienordnung für das Studiumder Zahnheilkunde an der Universität Hamburg vom 17.09.2008.Der Kursus der kieferorthopädischen Behandlung I (2. klinisches Semester) findet statt amDienstagMittwochFreitagvon 09:15 bis 12.30 Uhrvon 10:45 bis 12.30 Uhrvon 08.00 bis 11.00 UhrFür die Teilnehmer am kieferorthopädischen <strong>Behandlungskurs</strong> I sind die Kenntnisse erforderlich, die in derVorlesung (Einführung in die Kieferorthopädie) vermittelt werden.Es werden die Studierenden zum <strong>Behandlungskurs</strong> I zugelassen, die eine Immatrikulation für das FachZahnmedizin an der Universität Hamburg und einen Nachweis über die vollständig bestandene zahnärztlicheVorprüfung vorlegen.Die Kursanmeldung findet verbindlich am 1. Kurstag, Dienstag, den 05.04.<strong>2011</strong>, um 09:15 Uhr statt(Seminarraum der Kieferorthopädie, Ost 55).Die Betreuung des Kurses erfolgt durch Frau Dr. Münzel, Herrn Dr. Erbersdobler und Frau Dr. Pantel.Bestandteile des Kurses sind:a.) der Stuhldienst, d.h. Unterricht am Patienten.Jede(r) Studierende muss während des Kurses am Stuhldienst teilnehmen. Die Stuhldiensttermine dienendem Unterricht am Patienten. Während der Stuhldiensttermine fertigt die/der Studierende Röntgenaufnahmenkieferorthopädischer Patienten im Rahmen des Radiologischen Kurses in der Poliklinik fürRöntgendiagnostik an und befundet diese in der Poliklinik für Kieferorthopädie. Die Termine werdenfür jede(n) Studierende(n) am Aushang bekannt gegeben.b.) das Seminar, d.h. theoretischer UnterrichtWährend der Seminarzeit (2 SWS) tragen die Studierenden Referate über diagnostische Themen vor.Diese sind dem Kursassistenten eine Semesterwoche vor dem angegebenen Termin zur Korrektur abzugeben.Diese Korrektur schließt inhaltliche und formale Aspekte des Referates ein und muss vor dementsprechenden Seminartermin testiert werden. Das Referat muss zum entsprechenden Seminarterminallen Studierenden verteilt werden.c.) die Auswertungs- und Besprechungszeit, d.h. freie Zeit für Fallanalysen sowie Fallbesprechung mitdem Gruppenassistenten (Seminarraum der Kieferorthopädie, Ost 55).d.) die theoretische Abschlussprüfung: der theoretische Kursinhalt wird in einer Abschlussklausur(Schwerpunkt: Kurs I und Einführungsvorlesung) überprüft. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussklausurist der erfolgreiche Abschluss der praktischen Leistungen. Bei Nichtbestehen der Klausurwird eine Wiederholungsmöglichkeit in der letzten Kurswoche eingeräumt. Bei zweimaligemNichtbestehen der Klausur wird eine zweite Wiederholung als mündliche Prüfung vor Beginn der nächstenVorlesungszeit durchgeführt.Nachzulesen im Internet: www.uke.uni-hamburg.de


Seite 2 <strong>Behandlungskurs</strong> I <strong>SS</strong> <strong>2011</strong>Im <strong>Behandlungskurs</strong> I sind folgende Anforderungen zu erfüllen:• Anamnese und Befunderhebung• Modell- und Röntgenanalysen• ein frei vorgetragenes Referat inkl. einer schriftlichen Version (s.o.) mit anschließender DiskussionJede/r Studierende muss im Besitz der Hilfsmittel für die Fallauswertung (Schmuthsche Platte, Stechzirkeloder Schieblehre, flexibles Lineal, Geodreieck) sein.Jeder übernommene „Fall“ (Patient) muss innerhalb der ausgehängten Zeiten ausgewertet sein. Die/derStudierende hat alle Vermessungsergebnisse und Befunde auf entsprechenden Kopien der Behandlungskarteeinzutragen. Alle Arbeiten werden durch den Gruppenassistenten überprüft, die einzelnen Arbeitsgängemüssen auf der Testatkarte vom Gruppenassistenten abgezeichnet sein. Die angefertigten Unterlagen müssenmit Namen versehen abgegeben werden. Sie bestehen aus den ausgefüllten und korrigierten Behandlungskartenmit allen Vermessungsergebnissen und einem Modellpaar sowie Röntgenunterlagen.Im Behandlungssaal der Poliklinik ist saubere weiße Schutzbekleidung (inkl. Mundschutz und Handschuhen)zu tragen.Zeitüberschreitungen (verspätete Abgabe) sowie zu spätes Erscheinen zu den Kursterminen führen zu Versäumnispunkten(s.u.).BewertungskriterienDie folgenden im Kurs durchzuführenden Arbeiten werden mit Punkten bewertet:I. Übungs-FRS 1II. Übungs-FRS 2III. Übungs-FRS 3IV. Übungs-Modell 1V. Übungs-Modell 2VI. Auswertung Behandlungsfall 1VII. Auswertung Behandlungsfall 2VIII. Auswertung Behandlungsfall 3IX. ReferatDie Punktzahl für diese Aufgaben setzt sich aus den u. g. Teilschritten zusammen. Die Beurteilung erfolgtnach Punkten von 0-10, wobei 0 die schlechteste Leistung und 10 die bestmögliche Punktzahl darstellt.Zum erfolgreichen Bestehen müssen für jeden Teilschritt mindestens 5 Punkte erzielt werden. Bei ungenügenderLeistung wird eine Nachbesserung innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen gefordert. Die Punktevergabefür die Aufgaben (Teilschritte und Gesamtbeurteilung) wird auf dem Testatbogen festgehalten.Folgende Teilschritte werden beurteilt:AufgabeÜbungs-FRSÜbungs-ModellBehandlungsfallReferatTeilschrittFRS-Analyse (anatomische Strukturen, Vermessung, Interpretation, Verständnis)Modellauswertung (Vermessung, Vollständigkeit, Verständnis)Modellauswertung (Vermessung, Vollständigkeit, Verständnis)OPG (korrekte Benennung und Vollständigkeit der Befunde)FRS-Analyse (anatomische Strukturen, Vermessung, Interpretation, Verständnis)Diagnose (korrekte Eintragung in die Behandlungskarte, Vollständigkeit, Verständnis)Therapie (korrekte Eintragung in die Behandlungskarte, Vollständigkeit, Verständnis)Schriftliche Version (inhaltlich korrekte und vollständige Abhandlung des Themas, Eigenständigkeitder Ausführungen, formale Korrektheit und Gliederung, Einbindung von Bildmaterial)Mündliche Darstellung im Seminar (Vortragsweise, Einbeziehung von visuellen Hilfsmitteln,Diskussion, Verständnis)Nachzulesen im Internet: www.uke.uni-hamburg.de Stand: 24.03.<strong>2011</strong>


Seite 3 <strong>Behandlungskurs</strong> I WS 2010/ <strong>2011</strong>Zusätzlich kommt eine Versäumnispunkte-Regelung zum Einsatz: insgesamt darf jede(r) Studierende imVerlauf des Kurses maximal drei Versäumnispunkte erhalten. Studierende, die gegen die Anweisungen derKursassistenten verstoßen, vereinbarte Termin nicht einhalten, fahrlässig oder unsachgemäß handeln, zuberechtigten Beschwerden der Patienten Anlass geben, Sauberkeit und Hygiene im Behandlungsraum vernachlässigen,erhalten jeweils einen Versäumnispunkt. Für die verspätete oder unvollständige Abgabe derübernommenen Fälle sowie verspätete oder unvollständige Abgabe der Referate werden je drei Versäumnispunktevergeben. Die Versäumnispunkte werden auf der Testatkarte vermerkt. Bei Überschreiten derZahl von drei Versäumnispunkten erfolgt Kursausschluss, und der Kurs gilt als nicht bestanden.Während der Kurszeiten (Seminar und Stuhldienst) besteht Anwesenheitspflicht.Die Regelmäßigkeit des Kursbesuches kann nur bescheinigt werden, wenn die/der Studierende maximal15% der Unterrichtsveranstaltung (Seminar und Stuhldienst) versäumt hat (auch entschuldigt). Für dieBescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen ist die ordnungsgemäße Erfüllung der genanntenKursarbeiten Voraussetzung.Veranstaltungsorte der Seminare und die Termine für die Abgabe der Referate sowie der Fallanalyseund der praktischen Arbeiten sind dem Aushang am Infobrett im Pavillon Ost 55 zu entnehmen.In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Schwangerschaft) kann in einzelnen Bereichen von der <strong>Kursordnung</strong>abgewichen werden. In diesen Fällen ist ab Kenntnis des Grundes ein Antrag bei der Kursleiterin oder demKursassistenten zu stellen. Bei Schwangerschaft kann einer etwaigen Gesundheitsgefährdung nur bei rechtzeitigerBekanntgabe Rechnung getragen werden.Bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme am Kurs wird der Schein am Ende des Semesters nach Vorlageder vollständigen Testatkarte ausgehändigt.Hamburg, im März <strong>2011</strong>Prof. Dr. Bärbel Kahl-NiekeNachzulesen im Internet: www.uke.uni-hamburg.de Stand: 24.03.<strong>2011</strong>

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