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Stadt - Kitzbühel

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<strong>Kitzbühel</strong><br />

Wasserrettung 125.700 €<br />

Krankenhaus <strong>Kitzbühel</strong>: finanz. Aufwand (Sozialplan etc.) 1.200.000 €<br />

Beitrag an BKH St. Johann 106.500 €<br />

Beitrag an den Landesfonds für<br />

Krankenanstaltenfinanzierung 1.278.400 €<br />

Gemeindestraßen: Neubauten, Sanierungen,<br />

Instandhaltung u. sonst. Kosten 1.331.300 €<br />

Gemeindestraßen: Beleuchtung, Reinigung<br />

und Winterdienst 1.145.000 €<br />

Schutz­, Wasserbauten: Verbauung u. Betreuung<br />

div. Gerinne (Gänsbach Oberlauf) 282.000 €<br />

Wirtschafts­ und Tourismusförderung: Subventionierung<br />

von Gemeindeabgaben und sonstige diverse Aufwendungen 414.200 €<br />

Park­ u. Gartenanlagen/Grünflächen/Spielplätze:<br />

lfd. Betreuung und diverses Inventar 392.600 €<br />

Ausbau Ärztezentrum (inkl. Kinderhort) 935.000 €<br />

Feuerwehr Ankauf Last und MTF 179.000 €<br />

Bauhof – Ankauf Kehrmaschine/Mülltransporter 275.000 €<br />

S t A d t A m t K i t z b ü h e l<br />

zum Gemeindehaushalt<br />

In den ersten Wochen des<br />

Jahres steht die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

in <strong>Kitzbühel</strong> stark im<br />

Zeichen der Budgeterstellung<br />

für das bereits laufende<br />

Jahr. An sich wäre der Voranschlag<br />

bis längstens 31. Dezember<br />

des Vorjahres festzusetzen,<br />

<strong>Kitzbühel</strong> ist jedoch<br />

traditionell mit gutem<br />

Grund hier immer etwas später<br />

dran. Dies deswegen, weil<br />

das Gelingen der GroßveranstaltungHahnenkammrennen<br />

auch beträchtliche Auswirkungen<br />

auf den Gemeindehaushalt<br />

zeigt.<br />

Die Vorberatungen zu diesem<br />

sind zwar in den ersten<br />

Jännertagen mit der Erstellung<br />

eines üblicherweise akkordierten<br />

Entwurfes abgeschlossen,<br />

mit der Beschlussfassung<br />

wird jedoch bis Ende<br />

Jänner / Anfang Februar zugewartet.<br />

Die im Rahmen der ARGE<br />

übernommene Ausfallshaftung<br />

wird bei einer halbwegs<br />

gelungenen Abhaltung des<br />

Rennens nicht budgetwirksam,<br />

auch andere Positionen<br />

sind davon betroffen.<br />

Aus dem aktuellen Anlass der<br />

Budgetbeschlussfassung in<br />

der letzten Gemeinderatssitzung<br />

sind einige grundsätzliche<br />

Ausführungen zum Gemeindehaushalt<br />

angebracht.<br />

Der Haushalt ist jährlich in<br />

einem Voranschlag festzulegen<br />

und in einem Rechnungsabschluss<br />

(ca. Jahresmitte)<br />

nachzuweisen. Auch<br />

ein mittelfristiger Finanzplan<br />

ist Bestandteil des Voranschlages<br />

und gibt in Form<br />

eines Einnahmen­ und Ausgabenplanes<br />

für den ordentlichen<br />

Haushalt und eines<br />

Investitionsplanes eine Vorschau<br />

auf die folgenden 3<br />

Jahre.<br />

Haushaltsjahr der Gemeinden<br />

ist das Kalenderjahr.<br />

Ordentlicher und außerordentlicher<br />

Haushalt<br />

Das Budget ist nach ordentlichen<br />

und erforderlichenfalls<br />

nach außerordentlichen<br />

Einnahmen und Ausgaben<br />

getrennt zu führen. Die Unterscheidung<br />

erfolgt nach der<br />

Art der Einnahmen. Kredite,<br />

Entnahmen aus Rücklagen,<br />

5<br />

Februar 2011<br />

V.) Städtische Wirtschaftsbetriebe:<br />

A) Städtisches Elektrowerk: 2011 Vorjahr<br />

Betriebsergebnis<br />

Elektrizitätsversorgung + 301.900 € + 10.900 €<br />

Kabel­TV­Betrieb + 327.800 € + 356.400 €<br />

<strong>Stadt</strong>verkehrsbetrieb – 306.200 € – 317.200 €<br />

Gesamtergebnis + 323.500 € + 50.100 €<br />

Investitionen<br />

Elektrizitätsversorgung 1.095.200 € 576.000 €<br />

Kabel­TV­Betrieb 137.800 € 125.000 €<br />

<strong>Stadt</strong>verkehrsbetrieb 45.000 € 60.000 €<br />

Gesamtinvestitionen 1.278.000 € 761.000 €<br />

B) Städtisches Wasserwerk: 2011 Vorjahr<br />

Betriebsergebnis + 384.700 € + 233.700 €<br />

Investitionen 446.200 € 365.300 €<br />

C) Städtischer Schwarzseebetrieb: 2011 Vorjahr<br />

Betriebsergebnis ­ 168.000 € ­ 127.900 €<br />

Investitionen 30.300 € 3.000 €<br />

Erlöse aus der Veräußerung<br />

von Anlagevermögen und<br />

Überschüsse aus im außerordentlichen<br />

Haushalt abgewickelten<br />

Vorhaben gelten<br />

als außerordentliche Einnahmen<br />

und ganz oder zum Teil<br />

aus außerordentlichen Einnahmen<br />

zu bestreitende Ausgaben<br />

als außerordentliche<br />

Ausgaben. Alle übrigen Einnahmen<br />

und Ausgaben werden<br />

als ordentliche bezeichnet.<br />

Fortdauernde und einmalige<br />

Einnahmen und<br />

Ausgaben<br />

Die ordentlichen Einnahmen<br />

und Ausgaben sind nach regelmäßig<br />

wiederkehrenden<br />

(fortdauernden) und nach<br />

Art und Höhe vereinzelten<br />

(einmaligen) Leistungen gesondert<br />

auszuweisen.<br />

Voranschlag<br />

Dieser ist die Grundlage der<br />

Gemeindegebarung. Er verpflichtet<br />

die Gemeindeorgane<br />

zur Einhaltung der<br />

Ansätze und ist daher als<br />

Verwaltungsverordnung anzusehen.<br />

Der Voranschlag erzeugt<br />

jedoch keine Rechtswirkungen<br />

nach außen und<br />

schafft Dritten gegenüber<br />

weder Rechte noch Pflichten.<br />

Die in den Ansätzen erteiltenAusgabenermächtigungen<br />

ersetzen nicht die für<br />

den Abschluss eines Rechtsgeschäftes<br />

erforderliche Willensbildung<br />

der zuständigen<br />

Gemeindeorgane beispielsweise<br />

Kaufverträge, Auftragsvergaben<br />

usw.<br />

Für den Voranschlag gelten<br />

die Grundsätze von Sparsamkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

und Zweckmäßigkeit. Zwischen<br />

Einnahmen und Ausgaben<br />

ist im ordentlichen<br />

Haushalt grundsätzlich der<br />

Ausgleich herzustellen.<br />

Stehen Ein­ und Ausgaben<br />

nicht exakt fest – der Regelfall<br />

–, sind sie gewissenhaft<br />

zu schätzen. Hiefür gibt es<br />

detaillierte, gesetzliche Veranschlagungsregeln.Größere<br />

Vorhaben über mehrere<br />

Jahre sind in der Gesamtfinanzierungvoranschlagsmäßig<br />

abzusichern.<br />

Überschüsse oder Fehlbe­

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