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WJ Info 02/2013 - Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen

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Sparkasse macht auf SEPA-Umstellungstermin aufmerksamDie Uhr tickt immer lauter// Text: Matthias BretschneiderSEPA? Nie gehört? Dann wird es jetzt aberZeit, meint die Sparkasse Rhein NeckarNord. Denn von der Umstellung auf dieneuen und europaweit einheitlichen Zahlungsverfahrenist fast jeder betroffen.Unternehmen und Vereine sowieso: Noch10 Monate blieben ihnen, um sich auf dieAbschaltung der nationalen Verfahren am1. Februar 2014 vorzubereiten.Zur Erinnerung: Nach der Einführungdes Euros im Jahr 1999 war die Schaffungeines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes– der sogenannten SingleEuro Payment Area oder kurz SEPA – derzweite wesentliche Schritt zu einem europäischenWirtschaftsraum. Dies gingeinher mit der Einführung der SEPA-Überweisung im Jahr 2008 und der SEPA-Lastschrift ein Jahr später. In einem abschließendenSchritt hat der europäischeGesetzgeber nun Ende März 2012 eineVerordnung verabschiedet, die unter anderemdie Abschaltung der jeweiligen nationalenVerfahren und die Umstellung aufdie SEPA-Verfahren vorschreibt.Um was geht es überhaupt? Das wichtigsteist sicherlich, dass die über Jahrelieb gewonnene deutsche Kontonummerund Bankleitzahl durch die internationalgültige IBAN (International Bank AccountNumber) ersetzt wird. An die Stelle derBankleitzahl tritt im SEPA-Zahlungsverkehrsverfahrendie BIC (Bank IdentifierCode). Bei soviel neu zu lernenden Begriffenwird sich der Bankkunde sicherdarüber freuen, dass wenigstens derÜberweisungsschein an die alten Zeitenerinnert. Ganz bewusst wurde die SEPA-Überweisung sehr stark an das Aussehender bislang genutzten Inlandsüberweisungangepasst.Gravierende Veränderungen gibt es beimLastschriftverfahren. Künftig muss nämlichder Zahlungspflichtige vor Einzugder Erstlastschrift informiert werden.Zudem müssen Einreichungsfristen vomEinreicher der Lastschrift eingehaltenwerden: Sechs Tage für Erst- und Einmal-Lastschriften und drei Tage für Folge-Lastschriften. Die Einzugsermächtigungwird durch das sogenannte Mandat abgelöst.Nutzer des Abbuchungsverfahrens– in der SEPA Welt Firmenlastschriftgenannt - müssen wie beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren auch – eine neueVereinbarung mit ihrer Sparkasse/Bankschließen. Zusätzlich muss für die SEPA-Firmen-Lastschrift die Vereinbarung mitden Zahlungspflichtigen neu vereinbartwerden. Ganz großes Ausrufezeichen:Privatpersonen dürfen am SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nicht teilnehmen.Man sieht: Die Umsetzung dieser Verordnungbringt tiefgreifende Verände-rungen mit sich. Gewohnte Vorgängewerden durch völlig neue Verfahren ersetztoder erweitert. Darauf sollte mansich schnellstens einrichten. Am bestengleich morgen.Dies gilt es schnellstmöglich zu erledigen:· Angaben auf Geschäftspapieren umIBAN und BIC ergänzen· Finanzbuchhaltungssysteme, Zahlungsverkehrsanwendungenund Mitgliedsverwaltungauf die neuen SEPA-Verfahrenanpassen· IBAN und BIC der Geschäftspartner oderVereinsmitglieder in den entsprechendenProgrammen (z. B. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung,Mitgliedsverwaltung,Onlinebanking-Programm) erfassen· Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen· Neue Inkassovereinbarung mit der Sparkasseoder Bank schließen· SEPA-Lastschrift (bisherige Einzugsermächtigungendurch separate Mitteilungan den Zahlungspflichtigen in ein SEPA-Lastschrift-Mandat umdeuten) nutzen· Fristen des SEPA-Lastschrift-VerfahrensbeachtenUmfassende <strong>Info</strong>rmationen und Hilfestellungenfinden Sie in der Internet Filiale derSparkasse Rhein Neckar Nord unter:www.sparkasse-rhein-neckar-nord.de/sepaIhren Erfolg nehmen wir persönlich.MBA Berufsbegleitende Studiengänge• Engineering Management• Gesundheitsmanagement und -controlling• Human Resources Management• <strong>Info</strong>rmation and Performance Management• Innovation Management• Life Science Management• IT Management• Logistics Management and LeadershipTel.: 0621 150 207 0 • E-mail: info@gsrn.dewww.gsrn.de28 / WIR WIRTSCHAFTSJUNIOREN

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