- 8 -Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag 3:"Wegparz. 302/3, KG. Hochburg; Ansuchen des Herrn Dr. AntonGlöcklhofer/Bregenz um Auflassung e<strong>in</strong>es Teilstückes Az. Bau 612/2"Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:Der GR hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 03.05.2011 <strong>der</strong> Auflassung e<strong>in</strong>es Teilstückes <strong>der</strong> Wegparz.302/3, KG. Hochburg, im Bereich <strong>der</strong> Liegenschaft Hochburg 101/Hager zugestimmt. AlsKaufpreis wurde <strong>der</strong> übliche Preis von € 40,00/m² festgelegt. Nunmehr hat Herr Dr. AntonGlöcklhofer/Bregenz mit Mail <strong>vom</strong> 06.07.2011 angesucht, e<strong>in</strong> weiteres Teilstück dieserWegparzelle aufzulassen. Lt. Teilungsentwurf Variante 6 des Zivilgeometers Dipl.Ing. Mart<strong>in</strong>Brunner/Braunau würde e<strong>in</strong>e 220 m2 große Teilfläche <strong>der</strong> Straße zum Bauareal des HerrnDr. Glöcklhofer zugerechnet. Das 27 m2 große Teilstück A1 käme demnach zurWegparzelle. Das weitere Teilstück A2 wäre als Privatstraße geplant, könnte aber auch <strong>in</strong>das öffentl. Gut übertragen werden.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zurDebatte:GR-EM Helga Weilbuchner ersche<strong>in</strong>t es richtig, die Parzelle entgeltlich zu veräußern, dadiese Fläche nicht von Dr. Anton Glöcklhofer selbst, son<strong>der</strong>n von se<strong>in</strong>en Eltern <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de übergegeben worden sei. Außerdem f<strong>in</strong>det sie den Gedanken merkwürdig, dassHr. Glöcklhofer jun. die Fläche wie<strong>der</strong> zurück geschenkt haben wolle. Der Bgm. stellt klar,dass Dr. Glöcklhofer das nie gefor<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n re<strong>in</strong> um die Rückabwicklung ersucht habe.Auf die Anfrage von GRM Felix Asen, beschreibt <strong>der</strong> Bgm. wo sich die genannte Parzellebef<strong>in</strong>det und die dortige Verkehrssituation. GRM Hildegard Baumann-Hartl zieht denSchluss, dass Hr. Glöcklhofer auch diese Fläche wie<strong>der</strong> als Baugrund verkaufen würde,warum sollte daher die Geme<strong>in</strong>de das gewünschte Areal verschenken. GRM Josef Ka<strong>in</strong> willwissen, welche Kosten damals bei Schenkung <strong>der</strong> Parzelle von den Eltern an die Geme<strong>in</strong>defür die Geme<strong>in</strong>de entstanden seien. Außerdem habe er erfahren, dass es <strong>in</strong> an<strong>der</strong>enGeme<strong>in</strong>den Regelungen gebe, wie e<strong>in</strong>e Grundstücksrückgabe an den gleichen Besitzer,o<strong>der</strong> z.B. an die Erben erfolge. Er halte das für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Verfahrensweise für sehrhilfreich. Auf Anfrage von GR-EM Erw<strong>in</strong> Maier gibt Bauamtsleiter Erw<strong>in</strong> Eberharter dieAuskunft, dass <strong>der</strong> Hausanschlusskanal bei jedem Baugrundstück, gleichgültig ob mitöffentlicher o<strong>der</strong> nicht öffentlicher Zufahrt, <strong>vom</strong> Hauptkanal 1 m bis <strong>in</strong>s Grundstück aufKosten <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de errichtet werde. GR-EM Otto Wengler er<strong>in</strong>nert, dass für den Verkaufe<strong>in</strong>er baulich zu nutzenden Fläche <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit <strong>vom</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at e<strong>in</strong> Preis/m² von€ 40,00 festgelegt worden sei. Warum sollte man <strong>in</strong> diesem Fall darüber diskutieren, ob mandas Grundstück unentgeltlich o<strong>der</strong> um diesen üblichen Preis veräußern solle. Dr. AntonGlöcklhofer werde zudem diese Fläche selbst auch wie<strong>der</strong> als Bauland verkaufen, alsodadurch ke<strong>in</strong>e Nachteile erfahren. Auf Anfrage von GRM Hildegard Baumann-Hartl <strong>in</strong>formiertBauamtsleiter Erw<strong>in</strong> Eberharter, dass Hr. Hager/Tarsdorf, Besitzer <strong>der</strong> östlich anra<strong>in</strong>endenGrundstücke, über die Zufahrts-Umgestaltung Bescheid wisse und damit ke<strong>in</strong> Problem habe,da er die Grundstücke ohneh<strong>in</strong> verkaufen werde. GR-EM Erw<strong>in</strong> Maier spricht sich gegen diegeplante Nutzungsverän<strong>der</strong>ung aus. Wenn, dann hätte diese Angelegenheit geme<strong>in</strong>sam mitdem letzten Ansuchen <strong>der</strong> Ehegatten Ludwig und Elfriede Hager/Hochburg 101 abgehandeltwerden sollen. Mittlerweile ergebe sich durch die <strong>in</strong> Frage stehende Vorgehensweise e<strong>in</strong>eSackgasse, welche <strong>in</strong> Zukunft sicher Probleme verursachen werde. GVM Horst Grumbachsieht diese Probleme ebenfalls. Zur Diskussion <strong>der</strong> entgeltlichen o<strong>der</strong> unentgeltlichenVeräußerung fügt er an, Hr. Glöcklhofer sen. habe das Grundstück damals vermutlichdeshalb <strong>in</strong> das öffentliches Gut übertragen, damit er an<strong>der</strong>e Baugrundstücke realisierenhabe können. Er habe daher ke<strong>in</strong>e Bedenken, wenn Hrn. Glöcklhofer jun. die Fläche für€ 40,00/m² veräußert werde. GRM Felix Asen er<strong>in</strong>nert, dass ursprünglich <strong>der</strong> Bau von
- 9 -Wohnungsobjekten geplant gewesen sei und sich die Sackgasse nun durch dasNichtzustande kommen dieses Projektes ergeben habe. Durch die aktuell beantragteUmwidmung würde die Sackgasse zum<strong>in</strong>dest verkürzt. Den Verkauf würde er wie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>envergleichbaren Situationen abhandeln und e<strong>in</strong>en m²-Preis von € 40,00 verlangen. Aufgrund<strong>der</strong> vorgebrachten Bedenken zur Abwicklung <strong>der</strong> Schneeräumung würde er e<strong>in</strong>engroßzügigeren Umkehrplatz als im vorgelegten Plan vorgesehen, anraten. E<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong>GRM hält es für s<strong>in</strong>nvoll, dass, wie von GRM Josef Ka<strong>in</strong> angeregt, Richtl<strong>in</strong>ien für zukünftigeFlächen-Rückkäufe, z.B. <strong>vom</strong> gleichen Besitzer o<strong>der</strong> <strong>in</strong> weiterer Erbfolge, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emAusschuss ausgearbeitet werden sollten.Antrag:Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:„Der Antrag des Herrn Dr. Anton Glöcklhofer/Bregenz um Auflassung e<strong>in</strong>es Teilstückes <strong>der</strong>Wegparz. 302/3, KG. Hochburg, als öffentliche Verkehrsfläche und die gleichzeitigeVere<strong>in</strong>igung dieses Areals mit <strong>der</strong> Parz. 280/1, KG. Hochburg, wird grundsätzlich genehmigt.Nach dem Ausscheiden aus dem öffentl. Gut ist dieses Teilstück an Dr. Glöcklhofer um denBetrag von € 40,--/m2 zu verkaufen. Alle <strong>in</strong> diesem Zusammenhang anfallenden Kosten s<strong>in</strong>dzur Gänze <strong>vom</strong> Antragsteller zu tragen.“Zusatz- o<strong>der</strong> Gegenanträge werden nicht e<strong>in</strong>gebracht.Abstimmungsergebnis/Beschluss:Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 17 : 6 Stimmen (Gegenstimmen: die GRM JosefKa<strong>in</strong>, Herbert Pichler sowie die GR-EM Willibald Str<strong>in</strong>i und Erw<strong>in</strong> Maier, Stimmenthaltung:GVM Rupert Plasser und GR-EM Herbert Auer) angenommen. Die Abstimmung erfolgtedurch Erheben <strong>der</strong> Hand.Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag 4:"Weitenhill<strong>in</strong>ger-Geme<strong>in</strong>destraße; Errichtung e<strong>in</strong>esGehsteiges – Vere<strong>in</strong>barung mit dem Land OÖ. Az. Bau 612/14"Berichterstatter: Bgm. Johann ReschenhoferSachverhalt:In e<strong>in</strong>igen Wochen sollen die ersten beiden Figuren des Franz-Xaver-Gruber-Friedenswegesihrer Bestimmung übergeben werden. Die erste Figur, die den Kont<strong>in</strong>ent Europa darstellt,bef<strong>in</strong>det sich ca. 200 m <strong>vom</strong> Heimathaus Hochburg entfernt. Der Standort diesesKunstwerkes liegt an <strong>der</strong> Weitenhill<strong>in</strong>ger-Geme<strong>in</strong>destraße <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er leichten L<strong>in</strong>kskurve amBarberberg <strong>in</strong> Hochburg. Von <strong>der</strong> Grubergeme<strong>in</strong>schaft wurde angeregt, im Bereich desStandplatzes e<strong>in</strong>en Geh- und Radweg zu errichten. Dieser Geh- und Radweg, beg<strong>in</strong>nend bei<strong>der</strong> Liegenschaft Hochburg 43/Grün<strong>der</strong> bis zum Anwesen Hochburg 20/Kneißl, würde e<strong>in</strong>eLänge von ca. 100 m aufweisen. Dadurch könnte e<strong>in</strong>e wesentliche Verbesserung <strong>der</strong>Verkehrssicherheit <strong>in</strong> diesem Streckenabschnitt erzielt werden. Um rechtzeitig bis zurEröffnungsfeier die Fertigstellung des Geh- und Radweges gewährleisten zu können, müssteumgehend mit <strong>der</strong> Umsetzung dieses Vorhabens begonnen werden. Die Arbeiten könntendurch die Landesstraßenverwaltung/Straßenmeisterei Ostermieth<strong>in</strong>g durchgeführt werden.Hierzu müsste jedoch e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung mit dem Land OÖ. h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong>Kostenbeteiligung durch die Geme<strong>in</strong>de Hochburg-Ach beschlossen werden.Nach Erläuterung des Sachverhaltes stellt <strong>der</strong> Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur