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BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ - Adjutum

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IFBS Brandschutz<br />

ADJUTUM VERLAG • Schwarzenhaidestraße 25, 1230 Wien P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 1/2006


LESERBRIEFE<br />

• über 100 reguläre Ausführungen für alle Anwendungen:<br />

Steigleitung naß, naß/trocken, trocken, Schaumhydranten<br />

• Sonderanfertigungen nach Maß<br />

• Ventilstationen für Steigleitung naß/trocken<br />

• Feuerlöscherschutzschränke<br />

• Zubehör, Rohrbrandmanschetten<br />

• Beratung, Lieferplanung<br />

• Feuerlöscher von<br />

Fragen, die Sie und vermutlich auch andere „brennend“ interessieren...<br />

Ich bin Leiter eines Produktionsbetriebes und fühle<br />

mich somit auch für die Sicherheit der Mitarbeiter<br />

verpflichtet. Zur Unterstützung habe ich meinen<br />

Brandschutzbeauftragten mit diversen Aufgaben dieses<br />

Bereiches betraut. Kann ich zur Verantwortung<br />

gezogen werden, wenn Aufgaben nicht wirklich richtig<br />

erledigt werden?<br />

Fritz Neugebauer, Wien<br />

Antwort der Redaktion:<br />

Diesem öfters gestellten Thema, haben wir auf<br />

Grund des Umfanges eine längere Beantwortung in<br />

Form eines Artikels gewidmet. (siehe Seite 15)<br />

. . . richten Sie Ihre Fragen an die Redaktion!<br />

manfred.goerlich@adjutum.at<br />

Fax: 01/957 99 29<br />

Tel.: 06991 957 99 29<br />

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, welche auf Wunsch<br />

auch gerne anonym beantwortet wird.<br />

Wandhydranten von<br />

dem führenden österreichischen Hersteller<br />

Tel<br />

2<br />

05223-41 411<br />

Fax 05223-46 411<br />

Gewerbepark 32, 6068 Mils<br />

E-Mail: info@bst.at – Web: http://www.bst.at/<br />

Wo finde ich nähere Infos zu den IFBS Brandschutz News<br />

und den Produkten im Heft?<br />

ABO<br />

ADJUTUM VERLAG<br />

Schwarzenhaidestraße 25<br />

1230 Wien<br />

IFBS Brandschutz<br />

ADJUTUM VERLAG • Schwarzenhaidestraße 25, 1230 Wien P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 1/2006<br />

Senden, faxen oder mailen Sie uns Ihre Anforderung:<br />

FAX: 01-95 799 29, Mail: michaela.haubl@adjutum.at<br />

1/2006<br />

Brandschutztechnik


1/2006<br />

Verantwortung im Brandschutz<br />

Dies ist zweifelsfrei eines der meist gefragtesten<br />

Themen im Rahmen von betrieblichen Schulungen,<br />

gesetzlich geforderten Ausbildungen oder<br />

z.B. bei Betriebsbegehungen. Ein nicht unbedingt einfaches<br />

und damit auch gleichzeitig sehr umfassendes<br />

Gebiet mit vielen Ecken und Randbedingungen, welches<br />

letztendlich über die persönliche Sicherheit oder<br />

Unsicherheit des Beauftragten entscheidet. Diesem<br />

Thema wollen wir diesmal Raum zur Klarstellung und<br />

Einschätzung der notwendigen Präventionsmaßnahmen<br />

geben.<br />

Eine der vielen Aufgaben des Brandschutzbeauftragten<br />

beschäftigt sich im Zuge des Betreibens eines<br />

Objektes mit der Überprüfung der Brandabschnittsbildung.<br />

Diese „Eigenkontrollmaßnahmen“ werden mitunter<br />

als nicht so „vordergründig“ und wichtig eingestuft.<br />

Dieses Thema ist vielfach mit der Errichtung<br />

eines Objektes und der Übergabe an den Betreiber<br />

gedanklich abgeschlossen. Erst wenn „Brände in den<br />

Wänden“ auftreten, wird über Ursachen und eventuelle<br />

Versäumnisse nachgedacht. Eine komplexe Materie,<br />

die den Planern, Errichtern und letztlich auch dem<br />

Brandschutzpersonal große Verantwortung abverlangt.<br />

INHALT<br />

EDITORIAL<br />

Ebenso in diesen Arbeitskreis eingeschlossen ist die<br />

wiederkehrende Ausbildung von Mitarbeitern. Schulungen<br />

im „Verhalten im Brandfall“ oder der „Umgang<br />

mit Handfeuerlöschern“ ist nicht nur eine gesetzliche<br />

Forderung zum Schutz der Mitarbeiter sondern auch<br />

eine schlagkräftige betriebssichernde Vorsorgemaßnahme.<br />

Nach „rasch erkannt und rasch gehandelt“ kann<br />

auch wieder rasch zur betrieblichen Leistungserbringung<br />

übergegangen werden.<br />

Zum Abschluss möchte ich Sie auf unsere neu installierte<br />

Leseranfragen-Seite hinweisen. Wir sind bemüht,<br />

Ihnen mit Rat und Antwort zur Seite zu stehen. Kontaktieren<br />

Sie uns – es zahlt sich sicher aus.<br />

Ing. Manfred Görlich<br />

LESERBRIEFE 2<br />

EDITORIAL 3<br />

THEMEN<br />

Verantwortung im betrieblichen Brandschutz 4<br />

Brandschutzpläne – Teil 2 9<br />

Von den Bränden in den Wänden 12<br />

Verhalten im Brandfall, Handhabung von Feuerlöschgeräten 15<br />

NEWS<br />

CENTROVOX Systemzulassungen für Kabelanlagen E30/E90 7<br />

AIR FIRE TECH Kabelboxen 11<br />

SIEMENS Neue Brandmelder-Generation Sinteso 16<br />

INFO<br />

Angebote des Instituts zur Förderung von Brandschutz und Sicherheit 19<br />

Kurstermine 2006 20<br />

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz:<br />

Medieninhaber: Michaela Haubl, ADJUTUM Verlag<br />

Die grundlegende Richtung des periodischen Mediums Brandschutz News ist für den persönlichen Nutzen des<br />

Lesers konzipiert und beinhaltet Informationen von Experten, Informationen aus wissenschaftlichen Studien, sowie<br />

News zum allgemeinen Brandschutz. Die Widergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen<br />

usw. in dieser Zeitschrift berechtigen auch ohne insbesondere Kennzeichnung nicht zur Annahme, dass solche Namen<br />

im Sinne der Warenzeichnung- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann<br />

benützt werden dürfen. Alle namentlich gekennzeichneten Beiträge spiegeln nicht unbedingt die Meinung der<br />

Redaktion wider. Diese Beiträge fallen somit in den persönlichen Verantwortungsbereich des Verfassers. Mit der Übergabe<br />

von Manuskripten und Bildern gehen sämtliche Nutzungsrechte an den Verlag über. Für unverlangt eingereichte<br />

Manuskripte und Bilder übernimmt der ADJUTUM Verlag keine Haftung.<br />

Copyright: Alle Rechte liegen beim Verlag. Nachdruck oder Vervielfältigung –auch auszugsweise- nur mit schriftlicher<br />

Genehmigung des Verlages. Die wiedergegebene Meinung deckt sich nicht in jedem Fall mit der Meinung des Herausgebers,<br />

sondern dient der Information des Lesers.<br />

IMPRESSUM:<br />

VERLAG (MEDIENINHABER):<br />

ADJUTUM VERLAG, Michaela Haubl<br />

1230 Wien, Schwarzenhaidestr. 25<br />

Tel./ Fax 01/95 799 29<br />

michaela.haubl@adjutum.at<br />

HERAUSGEBER:<br />

Institut zur Förderung von Brandschutz<br />

und Sicherheit<br />

1010 Wien, Am Hof 9<br />

CHEFREDAKTION / PROJEKTLEITUNG:<br />

Ing. Manfred Görlich<br />

E-Mail: manfred.goerlich@adjutum.at<br />

Tel: 0699/1 957 99 29<br />

LAYOUT & PRODUKTION:<br />

Manz Crossmedia<br />

1051 Wien, Stolberggasse 26<br />

Tel. 01/54 665-0<br />

www.manzcrossmedia.at<br />

BANKVERBINDUNG:<br />

BAWAG<br />

BLZ: 14000<br />

Konto-Nr.: 17910507028<br />

ABO-VERWALTUNG:<br />

Tel./Fax: 01/ 957 99 29<br />

office@adjutum.at<br />

Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge<br />

und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet<br />

wird, sind am Ende des Beitrages mit den Buchstaben<br />

"EB" gekennzeichnet.<br />

3


4<br />

<strong>BETRIEBLICHER</strong> <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />

Verantwortung im betrieblichen Brandschutz<br />

Wer ist wofür haftbar?<br />

Im Jahr 1979 brannten in Wien das Kaufhaus Gerngross,<br />

die Österreichische Nationalbank, und das<br />

Hotel am Augarten. Während bei den Bränden des<br />

Kaufhauses und der Nationalbank „nur“ Sachschäden,<br />

die allerdings beträchtliches Ausmaß erreichten, zu<br />

verzeichnen waren, kamen beim Brand des Hotels am<br />

Augarten 25 Menschen ums Leben, 17 wurden – zum<br />

Teil schwer – verletzt.<br />

Brand des Kaufhauses Gerngross am 7.2.1979<br />

Allen diesen Bränden war gemeinsam, dass sie auf<br />

die eine oder andere Art Maßstäbe überschritten: Bei<br />

dem Kaufhaus und der Bank wurde klar, dass die Größen<br />

der Objekte, bauliche und Nutzungsänderungen<br />

sowie die zunehmende Ausrüstung mit gebäudetechnischen<br />

Anlagen das Risiko gesteigert hatten. Der Brand<br />

des Hotels machte auf schreckliche Weise deutlich,<br />

dass der Einzug von Kunststoffen ins Bauwesen bislang<br />

einfach zu wenig Berücksichtigung gefunden<br />

hatte.<br />

In Folge dieser Ereignisse gab es viele Initiativen in<br />

der Legislative, der Verwaltung und im Normenwesen.<br />

So wurde in Wien unter anderem die „Hotelkommission“<br />

ins Leben gerufen, die alle Wiener Beherbergungsstätten<br />

perlustrierte und z.T. sehr einschneidende<br />

Sicherheitsmaßnahmen vorschrieb. Ähnliche Maßnahmen<br />

wurden aber nicht nur in der Bundeshauptstadt,<br />

sondern Österreichweit, im zeitlichen Umfeld<br />

eigentlich in ganz Europa durchgeführt. Überall hatte<br />

man gleichermaßen erschreckende Erfahrungen<br />

machen müssen.<br />

Brand des Hotels „Am Augarten“ am 28.9.1979<br />

1/2006<br />

Unter den gesetzlichen Initiativen ist – im Hinblick<br />

auf den Titel dieses Artikels – insbesondere eine Novellierung<br />

des Wr. Feuerpolizeigesetzes hervorzuheben.<br />

Im § 10, Abs. 2, ist seitdem festgelegt, dass der Inhaber<br />

einer Baulichkeit, die wegen ihrer Lage, Beschaffenheit<br />

oder ihrer Verwendung im Brandfall besonders gefährdet<br />

ist oder durch eine größere Anzahl von Personen<br />

gefährdet werden kann, besondere Behördenauflagen<br />

zur Sicherheit zu erfüllen habe. Die Eigentümer sind<br />

verpflichtet, die Einhaltung der aufgetragenen Maßnahmen<br />

laufend selbst oder durch einen von ihnen der<br />

Behörde gegenüber namhaft gemachten eigenberechtigten<br />

Bevollmächtigten zu überprüfen und allfällige<br />

Mängel sofort zu beseitigen...<br />

Diese Textierung kann als erste Manifestation des<br />

„Brandschutzbeauftragten“ in der Wr. Gesetzgebung<br />

angesehen werden. Aber schon zum damaligen Zeitpunkt<br />

war klar: Der „vertretende“ Brandschutzbeauftragte<br />

brauchte das entsprechende Pouvoir, eine<br />

„Eigenberechtigung“. Darüber hinaus war – wie man<br />

auch aus dem Feuerpolizeigesetz im Weiteren ableiten<br />

konnte, eine Haftung zur ungeteilten Hand vorhanden.<br />

Und genau mit diesen Haftungen und Verantwortungen<br />

im Brandschutzwesen wollen wir uns hier befassen,<br />

wozu jedoch grundsätzlich festzustellen ist, dass<br />

hierzu in Österreich bislang keine faktische Judikatur<br />

vorhanden ist, woraus sich Näheres ableiten ließe. Um<br />

es krass auszudrücken: Die nachfolgend dargelegte<br />

Meinung ist bislang mehr oder weniger die Privatmeinung<br />

des Verfassers.


1/2006<br />

Von der Funktion abhängige Verantwortung<br />

Bei der Haftung im Brandschutzwesen ist vorerst<br />

einmal zwischen der Funktion der einzelnen Organe zu<br />

unterscheiden:<br />

■ „Helfer“, das sind Brandschutzwarte oder Angehörige<br />

einer Betriebsfeuerwehr, Brandschutzgruppe<br />

oder einer Interventionsgruppe, sind in erster Linie<br />

verantwortlich dafür, die ihnen zugewiesenen Aufgabenkreise<br />

ordnungsgemäß zu erfüllen. Natürlich<br />

spielen Gesichtspunkte des Arbeitsrechts (z.B. die<br />

„Weisungsgebundenheit“) und des Strafrechts (z.B.<br />

die „unterlassene Hilfeleistung“) oder beispielsweise<br />

die Mittäterschaft an Gefährdungsdelikten<br />

(wenn beispielsweise das Aufkeilen von Brandschutztüren<br />

toleriert wird) eine Rolle, jedoch würde<br />

das im Einzelfall zu beurteilen sein.<br />

■ Anders sieht es sicher beim „Brandschutzbeauftragten“<br />

und beim Kommandanten einer Betriebsfeuerwehr<br />

aus, der damit üblicherweise auch diese<br />

„Beauftragtenfunktion“ inne hat.<br />

Dies hat seine Ursachen im Wesentlichen darin, dass<br />

der Begriff „Beauftragter“ im Lauf der Zeit eine<br />

Bedeutungsänderung durchgemacht hat. So gibt es<br />

jetzt neben dem Brandschutz-, auch Abfall-, Umweltschutz-,<br />

Gift-, Strahlenschutz-, Störfall-, Sicherheits-,<br />

Abwasserreinigungs-, Arbeitssicherheits-, Laserschutz-<br />

und Gefahrgutbeauftragte. Diese Funktionen<br />

sind absolut berechtigt aus der Notwendigkeit, den<br />

jeweils zugehörigen Materien die entsprechende<br />

Aufmerksamkeit zu schenken, entworfen worden.<br />

Delegation der Verantwortung<br />

Bei der Ernennung der angeführten Beauftragten<br />

geht es hauptsächlich um die Gewährleistung der Einhaltung<br />

von technischen Verwaltungsrechtsmaterien.<br />

Das Verwaltungsstrafrecht kennt deswegen auch den<br />

„Beauftragten“ und legt Folgendes fest:<br />

■ §9(1) Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften<br />

durch juristische Personen, Personengesellschaften<br />

des Handelsrechts oder eingetragene<br />

Erwerbsgesellschaften ist, sofern die Verwaltungsvorschriften<br />

nicht anderes bestimmen und soweit<br />

nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt<br />

sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung<br />

nach außen berufen ist.<br />

■ §9(2) Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind<br />

berechtigt und, soweit es sich zur Sicherstellung der<br />

strafrechtlichen Verantwortlichkeit als erforderlich<br />

erweist, auf Verlangen der Behörde verpflichtet, aus<br />

ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche<br />

Beauftragte zu bestellen, denen für das<br />

ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich<br />

oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens<br />

die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften<br />

obliegt. Für bestimmte räumlich<br />

oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens<br />

können aber auch andere Personen zu verantwortlichen<br />

Beauftragten bestellt werden.<br />

■ §9(3) Eine natürliche Person, die Inhaber eines räumlich<br />

oder sachlich gegliederten Unternehmens ist,<br />

kann für bestimmte räumlich oder sachlich abge-<br />

<strong>BETRIEBLICHER</strong> <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />

grenzte Bereiche ihres Unternehmens einen verantwortlichen<br />

Beauftragten bestellen.<br />

■ §9(4) Verantwortlicher Beauftragter kann nur eine<br />

Person mit Hauptwohnsitz im Inland sein, die strafrechtlich<br />

verfolgt werden kann, ihrer Bestellung<br />

nachweislich zugestimmt hat und der für den ihrer<br />

Verantwortung unterliegenden klar abzugrenzenden<br />

Bereich eine entsprechende Anordnungsbefugnis<br />

zugewiesen ist. Das Erfordernis des Hauptwohnsitzes<br />

im Inland gilt nicht für Staatsangehörige von<br />

EWR-Vertragsstaaten, falls Zustellungen im Verwaltungsstrafverfahren<br />

durch Staatsverträge mit dem<br />

Vertragsstaat des Wohnsitzes des verantwortlichen<br />

Beauftragten oder auf andere Weise sichergestellt<br />

sind.<br />

■ §9(5) Verletzt der verantwortliche Beauftragte auf<br />

Grund einer besonderen Weisung des Auftraggebers<br />

eine Verwaltungsvorschrift, so ist er dann nicht<br />

verantwortlich, wenn er glaubhaft zu machen vermag,<br />

dass ihm die Einhaltung dieser Verwaltungsvorschrift<br />

unzumutbar war.<br />

■ §9(6) Die zur Vertretung nach außen berufenen Personen<br />

im Sinne des Abs.1 sowie Personen im Sinne<br />

des Abs.3 bleiben trotz Bestellung eines verantwortlichen<br />

Beauftragten - unbeschadet der Fälle des §7 -<br />

strafrechtlich verantwortlich, wenn sie die Tat vorsätzlich<br />

nicht verhindert haben.<br />

■ §9(7) Juristische Personen, Personengesellschaften<br />

des Handelsrechts und eingetragene Erwerbsgesellschaften<br />

sowie die in Abs.3 genannten natürlichen<br />

Personen haften für die über die zur Vertretung nach<br />

außen Berufenen oder über einen verantwortlichen<br />

Beauftragten verhängten Geldstrafen, sonstige in<br />

Geld bemessene Unrechtsfolgen und die Verfahrenskosten<br />

zur ungeteilten Hand.<br />

Haftung<br />

Wie aus dem Verwaltungsstrafgesetz ableitbar – vergleichbare<br />

Haftungen können aber auch aus Arbeitsaufträgen<br />

und Dienstanweisungen erwachsen – wird<br />

einem „Beauftragten“ eine besondere Verantwortung<br />

zugewiesen, die zumindest für verwaltungsrechtliche<br />

Angelegenheiten gilt. Kommt es durch Nichteinhalten<br />

der Verwaltungsvorschriften zu einem strafrechtlich<br />

relevanten Tatbestand (z.B. zu einer fahrlässigen<br />

Gemeingefährdung, vielleicht sogar im Zusammen-<br />

5


6<br />

<strong>BETRIEBLICHER</strong> <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />

hang mit Personenschäden), so hat diese Haftung<br />

sicher auch strafrechtliche Konsequenzen, an die dann<br />

wiederum zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und<br />

Schadenersatzversagungen der Versicherungen geknüpft<br />

werden können.<br />

Wenn man die „Eigenberechtigung“ eines Beauftragten<br />

ins Kalkül zieht, ist es zumindest diskutierbar, ob ein<br />

„einfacher“ ArbeitnehmerInnen-Rechtsschutz wirklich<br />

ohne Murren die Rechtsvertretungskosten für Fehler bei<br />

der Tätigkeit übernehmen wird. Deswegen erscheint es<br />

bei einer Beauftragtenfunktion wirklich überlegenswert,<br />

eine hierfür maßgeschneiderte und kostengünstige Versicherung<br />

gesondert abzuschließen.<br />

Verantwortungsbereiche<br />

Obwohl es den Rahmen dieses Artikels bei weitem<br />

sprengen würde, dürfen hier noch die einzelnen Verantwortungsbereiche<br />

dargelegt und Strategien gegen<br />

das „Überbleiben“ aufgezeigt werden:<br />

Arbeitsrechtliche Verantwortung<br />

Natürlich ist ein in einem Arbeitsverhältnis stehender<br />

Beauftragter seinem Arbeitgeber auch verantwortlich,<br />

die im Rahmen des Arbeitsvertrages vereinbarten<br />

Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Mit der<br />

Ernennung zum Beauftragten wurde ihm sozusagen<br />

die Weisung gegeben, den Beauftragtenverpflichtungen<br />

ordnungsgemäß nachzugehen. Wenn anschließend<br />

für einzelne Punkte abweichende Weisungen<br />

gegeben werden, wie z.B. „vorübergehende“ Lagerungen<br />

in einem Fluchtweg zu tolerieren, dann kommt der<br />

Beauftragte in die „Zwickmühle“: Welchen der sich<br />

widersprechenden Aufträge hat er denn nun zu erfüllen?<br />

Den ursprünglichen, seinen Beauftragtenverpflichtungen<br />

nach dem „Stand der Technik“ und nach<br />

bestem Wissen und Gewissen nachzukommen, oder<br />

den neuen, meist auf ein konkretes Thema bezogenen<br />

abweichenden Auftrag?<br />

Richtigerweise wäre der Auftraggeber auf diese Diskrepanz<br />

und auf die korrekte Vorgangsweise hinzuweisen<br />

- es empfiehlt sich aus Beweisgründen, dies schriftlich<br />

zu machen und eine Gegenzeichnung als Bestätigung<br />

einzufordern.<br />

Weitere vorprogrammierte Missverständnisse ergeben<br />

sich aus dem Umstand, dass in der Arbeitsstättenverordnung<br />

und in der TRVB O 119 klare „Mindestumfänge“<br />

der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten<br />

festgelegt sind. In der Praxis trägt aber vieles in der<br />

Firma die Worte „Brand“ oder „Feuer“ im Namen, so<br />

zum Beispiel die „Brandschutzklappe“ oder die „Brandrauchentlüftung“.<br />

Ist deswegen der Brandschutzbeauftragte<br />

automatisch verpflichtet, alle Brandschutzklappen<br />

nach einer Brandmelderauslösung rückzustellen,<br />

insbesondere, wenn dies mit erheblichem Arbeitsaufwand<br />

verbunden ist, weil es keine zentrale Rückstellmöglichkeit<br />

gibt?<br />

Prinzipiell ist dies eine Sache der Vereinbarung zwischen<br />

Arbeitgeber und Beauftragtem. Nachdem dies<br />

aber bislang nirgendwo festgelegt war, mussten viele<br />

Brandschutzbeauftragte bisher mühsam im Lauf der<br />

Übernahme ihrer Tätigkeiten erst entsprechende Regelungen<br />

etablieren. Soweit uns bekannt ist, arbeiten die<br />

entsprechenden Gremien aber mittlerweile daran, solche<br />

Gesichtspunkte aber auch Richtzeitwerte für die<br />

Tätigkeit in die TRVB O 119 einzuarbeiten.<br />

Verwaltungs- straf und zivilrechtliche<br />

Verantwortung<br />

Diese drei Verantwortungsbereiche sind eng miteinander<br />

verschränkt und wurden in ihrer Bedeutung<br />

schon dargelegt. Sie können sich auch erinnern, dass<br />

hier eine eigene Rechtsschutzversicherung empfohlen<br />

wurde.<br />

Der Verfasser dieses Artikels müsste hier aber einschränken:<br />

Bei halbwegs ordnungsgemäßer Durchführung<br />

der Beauftragten Arbeiten sollte sich eigentlich<br />

kein Anhaltspunkt für solche Verantwortungen ergeben.<br />

Zu diesen Aufgaben gehören in methodischer Hinsicht:<br />

■ Die Wahrnehmungen der Aufgaben eines bzw. einer<br />

Brandschutzbeauftragten nach dem aktuellen Stand<br />

der Technik (im Wesentlichen ergibt sich dieser aus<br />

der AStV, der TRVB O 119 und den Gegebenheiten<br />

im Zuständigkeitsbereich).<br />

■ Die Pflege des eigenen Wissens und Könnens, wozu<br />

im Wesentlichen die persönliche Fort- und Weiterbildung<br />

gehören.<br />

■ Und zu dieser ordnungsgemäßen Durchführung<br />

gehören auch die enge Zusammenarbeit mit den<br />

sonstigen mit der Arbeitssicherheit beauftragten<br />

Organen sowie die Weitermeldung von Mängeln<br />

und Missständen an den beauftragenden Arbeitgeber.<br />

Oft wird zum letztgenannten Punkt ins Treffen<br />

geführt, dass insbesondere die Fristsetzungen für die<br />

Beseitigung von Mängeln eine schwierige Angelegenheit<br />

wäre. Die Überlegung, dass natürlich jeder Missstand<br />

oder Mangel sofort behoben werden müsste,<br />

stimmt. Allerdings muss dies nicht zum Aufeinanderprallen<br />

von Justament-Standpunkten führen. Üblicherweise<br />

können für bestimmte Übergangszeiten, die aus<br />

wirtschaftlichen Unumgänglichkeiten notwendig oder<br />

sinnvoll erscheinen, auch Ersatzlösungen getroffen<br />

werden. Diese Ersatzlösungen werden meist in regelmäßigen<br />

Kontrollgängen, besonderer Aufmerksamkeit<br />

der Beschäftigten, einer Verstärkung der ersten Löschhilfe<br />

und vergleichbaren organisatorisch-personellen<br />

Maßnahmen liegen, die auch kostenmäßig bezifferbar<br />

sind. So lassen sich Maßnahmen in wirtschaftliche<br />

Relation setzen und auch argumentieren.<br />

Das Wichtigste im Sinn Ihrer Rechtssicherheit dabei<br />

ist: Arbeiten Sie ordentlich! Und dokumentieren Sie<br />

alles. Vollständig und nachvollziehbar!<br />

Ing. Ernst-Georg Klammer<br />

Oberbrandrat BF Wien<br />

1/2006


1/2006<br />

CENTROVOX<br />

Systemzulassungen für<br />

Kabelanlagen E30/E90<br />

Kennen Sie die Tabuzone?<br />

Laut ÖNORM DiN 4102-12 wird die erfolgte Brandprüfung<br />

für Kabel, Befestigungs- und Verbindungselemente<br />

im Allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Prüfzeugnis (=ABP = Systemprüfzeugnis) zertifiziert.<br />

Neben den maximal zulässigen Verlegeabständen,<br />

Belastungen etc. gibt es darin auch eine ganze Reihe<br />

von allgemeinen Auflagen, die meist am Schluss des<br />

ABP zu finden sind.<br />

Fast alle Tragsysteme betroffen<br />

Eine dieser allgemeinen Auflagen für Kabelanlagen<br />

mit Funktionserhalt im Brandfall betrifft die Zulässigkeit<br />

der Belegung von Kabeltassen von Rand zu Rand.<br />

Die Formulierungen lauten meist so:<br />

(Originalzitat, Anfang): „Das ABP gilt nur, wenn der<br />

lichte Abstand der Kabel zum Holm der Leiter oder der<br />

Rinne mindestens 30 mm bzw. mindestens halbe<br />

Holmhöhe beträgt.“ (Originalzitat, Ende)<br />

Diese Formulierung bedeutet schlicht und einfach,<br />

dass die in diesem ABP zertifizierten Kabeltassen nicht<br />

von Rand zu Rand mit Kabeln belegt werden dürfen.<br />

Dies gilt selbst dann, wenn die bekannteren Auflagen<br />

hinsichtlich maximaler Belastung, Verschraubung,<br />

Zusatzabhängung etc. erfüllt sind.<br />

Unbegründete Schikane?<br />

Diese Frage kann selbstverständlich mit einem klaren<br />

NEIN beantwortet werden. Das untenstehende Foto<br />

zeigt, was mit den Seitenwänden herkömmlicher<br />

Kabeltassen und Kabelleitern im Brandfall geschieht.<br />

Wegen des bei Temperaturen ab ca. +600°C drastischen<br />

Rückganges der statischen Belastbarkeit einerseits<br />

und der unter Hitzeeinwirkung auftretenden Längenausdehnung<br />

andererseits, beginnen die Systeme<br />

stark durchzuhängen. Dabei klappen die im Normalfall<br />

im 90° Winkel nach oben stehenden Seitenwände nach<br />

innen und gefährden die am Rand liegenden Kabel.<br />

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Funktionserhalt DIN 4102-Teil12<br />

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8<br />

CENTROVOX<br />

Auflage in der Praxis nicht umsetzbar<br />

Wer jemals mit der Kabelverlegung beschäftigt war,<br />

weiß, dass man zwar Kabel in eine Tasse legen kann,<br />

aber nie ohne zusätzliche Befestigungsmittel in einer<br />

bestimmten Position fixieren bzw. im konkreten Fall<br />

von einer bestimmten Zone fernhalten kann.<br />

Brandbeständige geprüfte Kabelbinder<br />

wären die Lösung<br />

Die gibt es aber leider nicht und nach Wissensstand<br />

des Autors auch kein anderes ohne großen Zusatzaufwand<br />

zu montierendes Befestigungsmittel, das auch<br />

eine erfolgreiche Brandprüfung aufweisen kann. Die<br />

IFBS<br />

1/2006<br />

Verwendung einer breiten Rinne verbessert die Situation<br />

zwar, kann aber auch nicht gewährleisten, dass<br />

Kabel in der gefährlichen Randzone zu liegen kommen.<br />

Spezielle Holmausbildung verleiht Sicherheit<br />

Eine spezielle Holmausbildung mit nach außen<br />

gerollten Oberkanten und einem Öffnungswinkel > 90°<br />

lenkt die gefährliche Bewegung von innen nach außen<br />

und beeinträchtigt die Kabel daher nicht.<br />

Diese Rinnenform ist gemäß ÖNORM DIN 4102-12<br />

voll zugelassen. Sie erlaubt als optionales Verlegesystem<br />

ganz wesentliche Montagevorteile, wie Entfall der<br />

Auslegerzusatzabhängung durch eine Gewindestange,<br />

einfache Verbindungen, größere Abstände und überdies<br />

mit 20(25) kg/m eine deutliche erhöhte Belastbarkeit.<br />

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„EB“


1/2006<br />

Brandschutzpläne – Teil 2<br />

Wie in unserer letzten Ausgabe bereits angekündigt,<br />

dürfen wir Ihnen hier weitere Informationen<br />

zum Umgang mit Brandschutzplänen<br />

geben. Selbstverständlich werden wir nicht die ganze<br />

TRVB 121 durchgehen, derer Anschaffung für den Planersteller<br />

ohnehin unumgänglich sein wird. Wir werden<br />

aber die wesentlichen Punkte, die Anlass zu Missverständnissen<br />

geben könnten, hier behandeln.<br />

Nachführung von Brandschutzplänen<br />

In Betrieben werden doch regelmäßig kleinere und<br />

größere bauliche Änderungen durchgeführt, und so<br />

stellt sich die Frage, ab welchem Änderungsausmaß<br />

auch die Brandschutzpläne nachzuführen sind. Hierzu<br />

gibt es zwei Ansatzpunkte:<br />

■ Sachlich: Sofern sich Räume, Raumgrenzen oder<br />

(brandschutztechnische) Systematiken in einem<br />

Ausmaß ändern, die ein anderes Vorgehen der Feuerwehr<br />

notwendig machen. Das heißt also nicht,<br />

wenn eine Bürotrennwand 0,5 m verschoben wird<br />

oder ein TFL 5 m vom ursprünglichen Anbringungsort<br />

entfernt aufgehängt wird, sondern erst dann,<br />

wenn der Zugang grundlegend anders erfolgen<br />

muss.<br />

■ Zeitlich: Zumindest ein Mal im Jahr muss die<br />

Eigenkontrolle durchgeführt und evaluiert werden.<br />

Dabei werden<br />

ja auch kleine-<br />

reÄnderungen bemerkt,<br />

und man kann<br />

festlegen, dass<br />

man z.B. im<br />

Lauf des nächsten<br />

Jahres<br />

die Brandschutzpläne<br />

nachführt, da<br />

die Summe<br />

der Änderungen<br />

doch auch<br />

irgendwann<br />

bedeutsam<br />

wird.<br />

Planänderungen<br />

müssen vidiert<br />

und Ersatzpläne<br />

an die Feuerwehr<br />

übergeben werden.<br />

LABOR STRAUSS SICHERUNGSANLAGENBAU GMBH<br />

WIEN • GRAZ • INNSBRUCK<br />

WWW.LST.AT • OFFICE@LST.AT<br />

<strong>BRANDSCHUTZ</strong>PLÄNE<br />

Fluchtweg-Pläne,<br />

Fluchtweg-Orientierungspläne<br />

In Deutschland gibt es beispielsweise für jeden<br />

Arbeitsplatz einen Fluchtwegplan. Auch in Österreich<br />

sind in Objekten, in denen sich viele Fremdpersonen<br />

aufhalten (z.B. in Hotels) oft Fluchtweg-Orientierungspläne<br />

vorgesehen.<br />

Diese Planwerke sind möglicherweise Ausschnitte<br />

von Brandschutzplänen, welche denen aber in einigen<br />

Punkten nicht entsprechen. Dargestellt werden müssen<br />

nämlich nur der Weg vom augenblicklichen Standort<br />

zum sicheren Sammelpunkt, Handfeuermelder, tragbare<br />

Feuerlöscher, Wandhydranten und sonstige sicherheitstechnische<br />

Besonderheiten auf dem Weg dorthin.<br />

Zum Fluchtweg-Orientierungsplan gehört zwingend<br />

auch ein Aushang über das richtige Verhalten im<br />

Brandfall.<br />

Sonstige Plansysteme<br />

Andere vernetzen Zentralen.<br />

Wir realisieren dezentrale Intelligenz.<br />

Mehr Erfahrung. Mit Sicherheit.<br />

Oft gibt es das Ansinnen, Brandschutzpläne mit den<br />

jeweils passenden Zusatzinformationen erst im Alarmfall<br />

auszudrucken.<br />

Diese – vom Funktionieren technischer Anlagen<br />

abhängigen – Pläne können natürlich nicht das ausschließliche<br />

Planwerk, sondern nur unterstützendes<br />

Feature sein. Zusätzlich muss es natürlich noch ausgedruckte<br />

Pläne geben.<br />

9


10<br />

<strong>BRANDSCHUTZ</strong>PLÄNE<br />

Über Plandrucker und gebäudespezifische interne<br />

Einsatzleitsysteme sprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter<br />

bei der Feuerwehr.<br />

Bewährte Zeichenmethoden<br />

Es erscheint verlockend, Brandschutzpläne unmittelbar<br />

aus den CAD-Dateien des Gebäudeplaners zu generieren.<br />

Das erspart aber nur bei den neueren CAD-<br />

Systemen, die schon mehr oder weniger auch nach<br />

dem WYSIWYG-Prinzip arbeiten, wirklich Arbeit.<br />

Ansonsten müssen sie ständig darauf achten, dass Ihre<br />

Symbolfarben nicht mit den Plotattributen der Linien<br />

kollidieren. Auch das „Wefreezen“ unbenötigter Einträge<br />

macht üblicherweise viel Arbeit, und manchmal sind<br />

die versprochenen Pläne einfach „schlampig“ geführt.<br />

Machen Sie keine vorschnellen Zusagen, schauen<br />

Sie sich die CAD-Files erst einmal an.<br />

Aber auch wenn Sie neu zeichnen, lohnt es sich auf<br />

jeden Fall, die Pläne mit einem CA-Programm zu erarbeiten.<br />

Erstens können Sie beliebig oft drucken und<br />

zweitens können Sie in den Plänen für die Feuerwehr<br />

die Löscher weglassen o.ä. mehr.<br />

Achten Sie aber darauf, Ihre Files regelmäßig in<br />

aktuelle editierbare Standard-Formate zu speichern. Oft<br />

können Files aufgrund von Programm- und Betriebssystemfortentwicklungen<br />

nach wenigen Jahren schon<br />

nicht mehr gelesen werden.<br />

Neue Planzeichen in der TRVB O 121/2004<br />

Angeführt sind nur die Zeichen, die wir für<br />

besonders kommentarwürdig halten.<br />

Die Kennzeichnung von Brandwiderstandsklassen<br />

erfolgt im Sinn der<br />

ÖNORMen der Reihe B 3800. Die neuen<br />

europäischen Kennzeichnungen – z.B.<br />

REI 30 – sind bislang noch nicht umgesetzt<br />

(Platzbedarf).<br />

Aufzug mit Feuerwehr-Vorrangschaltung<br />

und Angabe der Stockwerke<br />

Dies entspricht weitestgehend den ausgeführten<br />

FW-Aufzügen, bislang so gekennzeichnet:<br />

Tragbarer Feuerlöscher mit Kennzeichnung<br />

nach EN 3. Die Löscher sind auf<br />

einem eigenem Layer zu zeichnen und<br />

auf den Plänen für die Feuerwehr nicht<br />

mit auszudrucken<br />

Achtung Magnetfeld! Bei Kernspintomografen<br />

und Geräten mit vergleichbaren<br />

nach außen wirkenden Feldern,<br />

bei denen es zur Gefährdung von Einsatzpersonal<br />

kommen könnte. Es empfiehlt<br />

sich, den Gefahrenbereich in<br />

Form eines halbtransparenten gefüllten<br />

gelben Kreises ohne besonderen<br />

Rand einzutragen.<br />

Druckbelüftungsanlage - ist wie bei<br />

Sprinkleranlagen zur Umrandung des<br />

Überdruckbereiches zu verwenden.<br />

„Haltemagnet“. Bei brandfallgesteuerten<br />

Türen einzuzeichnen.<br />

Manuell zu öffnende Zuluftöffnung für<br />

RWA<br />

„Brandschutzplan“. Zur Standortkennzeichnung<br />

von Planparien, die nicht bei<br />

der BMZ oder im Plankasten hinterlegt<br />

sind. Dient hauptsächlich der Eigenkontrolle<br />

und Katastrophenschutzplanung.<br />

Schlüsselschalter mit Steuerungsbezeichnung<br />

und Angabe der Sperre:<br />

GHS für Hauptschlüssel des Objekts,<br />

P für Absperrung Stadtgebiet, in Wien<br />

WEZ 2000, und FW für den Feuerwehrschlüssel.<br />

Fluchtfiltermaskendepot. Gemeint sind<br />

nicht einzelne aufgehängte Masken,<br />

sondern Depots für die Feuerwehr. Es<br />

empfiehlt sich, hier auch die Menge -<br />

z.B. „40“ - einzutragen.<br />

Entnahmestelle für Gefahrstoffe oder<br />

(durch den Einsatz) verunreinigtes<br />

Löschwasser. Hier sollten unbedingt im<br />

Einvernehmen mit der Feuerwehr<br />

Zusatzeinträge erfolgen.<br />

Andere Gefahren – mit Angabe zur<br />

Gefahr. Bitte auch im Einvernehmen<br />

mit der Feuerwehr festlegen.<br />

Wir wünschen viel Spaß beim Zeichnen!<br />

1/2006


1/2006<br />

Kabelboxen ermöglichen einfache und sichere Montage<br />

von Kabeldurchführungen mit Brandabschottung.<br />

Gebäude werden heute immer umfangreicher mit Installationen<br />

zur Stromversorgung und Datenübertragung ausgestattet.<br />

Kabeldurchführungen durchdringen dabei nicht<br />

selten auch Trennwände zwischen verschiedenen Brandabschnitten<br />

eines Gebäudes. In so einem Fall ist es erforderlich,<br />

die Durchführungen<br />

so abzuschotten, dass im<br />

Brandfall die Ausbreitung<br />

von Rauch und Feuer verhindert<br />

wird.<br />

Eine montagefreundliche<br />

Möglichkeit hierfür<br />

stellen AIR FIRE TECH<br />

Kabelboxen dar. Dabei<br />

handelt es sich um Stahlblechkästen,<br />

die mit einem<br />

speziellen Brandschutz-<br />

Montageschaum in die<br />

Wand eingesetzt werden.<br />

Die Innenseite der Boxen<br />

ist mit Brandschutz-Paketen<br />

ausgekleidet, bleibt<br />

AIR FIRE TECH<br />

Brandabschottung von Kabeldurchführungen<br />

AIR FIRE TECH Kabelboxen, Neuheit auf der ERG<br />

„Montagefehler und Überbelegung<br />

sind durch die<br />

durchdachte Konstruktion<br />

praktisch ausgeschlossen.“<br />

aber sonst offen für die Durchführung von Rohren mit und<br />

ohne Kabelbelegung. Die Kabelboxen können zu 100%<br />

belegt werden. Erst im Brandfall expandiert das Material der<br />

Pakete und verschließt die Wanddurchführung. Auf diese<br />

Weise ist das System sehr gut für die Verwendung von Leerrohren<br />

geeignet. Vor allem nachträgliche Kabelverlegungen,<br />

wie sie gerade in „lebenden“ Gebäuden vorkommen,<br />

sind so jederzeit ohne Aufwand rasch möglich. Montagefehler<br />

und Überbelegung sind durch die spezielle Konstruktion<br />

praktisch ausgeschlossen.<br />

AIR FIRE TECH ist Spezialist für durchdachte Systeme zum<br />

Schutz vor Feuer und Rauch. Das Leistungsspektrum reicht<br />

von der Forschung über Produktion und Planung bis hin zur<br />

individuellen Beratung vor Ort. Zahlreiche Referenzen, vor<br />

allem aus dem Gebiet der brandschutztechnischen Sanierung<br />

weisen die hohe Kompetenz auf diesem Gebiet aus.<br />

AIR FIRE TECH Brandschutzsysteme<br />

A-1140 Wien, Breitenseer Straße 28<br />

Tel.: +43/1/98 20 174, Fax: +43/1/985 35 85<br />

E-Mail: office@airfiretech.at, Internet: www.airfiretech.at<br />

Besuchen Sie AIR FIRE TECH auf der ERG<br />

Halle C, Stand 0114, Messezentrum Wien, 26. – 29. April 2006<br />

„EB“<br />

11


12<br />

BAULICHER <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />

Von den Bränden in den Wänden<br />

Die mit Worten spielende Überschrift dieses Artikels<br />

will auf die Folgen einer Entwicklung im Bauwesen<br />

aufmerksam machen, die den Gebäudebetreibern<br />

und auch den Feuerwehren in Zukunft wahrscheinlich<br />

zu schaffen machen wird. Es geht um Bauen<br />

mit Systembauteilen, um Schall- und Wärmedämmung,<br />

um Schächte und Kanäle, um Installationen.<br />

Wie bereits im Artikel über Verantwortung von<br />

Brandschutzpersonal in diesem Heft angesprochen,<br />

scheint es hin und wieder Stufensprünge im Brandschutzwesen<br />

zu geben. Dies war im mittelalterlichen<br />

Wien so, als nach Großbränden in der Stadt Feuermauern<br />

und Dachdeckungen aus nicht brennbarem Material<br />

gefordert wurden, nach dem Brand des Ringtheaters,<br />

das zu brandschutztechnischen Reformen in vielerlei<br />

Hinsicht führte. Und nach dem Brand des Hotels „Am<br />

Augarten“ vor 26 Jahren wurde die Verwendung von<br />

brennbaren Stoffen im Bauwesen und zur Raumausstattung<br />

neu geregelt.<br />

Möglicherweise – wir wollen es nicht hoffen – führen<br />

die nachfolgend dargelegten Sachverhalte wieder zu<br />

erschreckenden Ereignissen, die ein Umdenken notwendig<br />

machen.<br />

Die Bautechnik hat sich<br />

rasant weiterentwickelt<br />

Man – das sind alle Beteiligten, vom Bauherren mit<br />

seinen Finanzierungsmodellen über den Architekten<br />

mit seinen gestalterischen Ambitionen bis zu den bauausführenden<br />

Firmen und den Errichtern der Gewerke<br />

im Gebäude – beherrscht sein Sachgebiet. Man kann<br />

schnell bauen, angemessen, alles scheint machbar.<br />

Und die Gebäude wachsen.<br />

Technologien sind allerdings nicht extrapolierbar, in<br />

vielerlei Hinsicht. So wird eine Lüftungsanlage, wie sie<br />

in einem fünfstöckigem Haus funktioniert, nicht so<br />

funktionieren, wenn man sie einfach fünf mal so groß<br />

baut, um ein 25-stöckiges Haus zu versorgen, und auch<br />

die Kosten werden sich mehr als verfünffachen. Es<br />

lässt sich wahrscheinlich auch nicht die fünffache<br />

Anzahl von Personen in einem solchen Gebäude unterbringen,<br />

womit der „Ertrag“ sinken wird, wohingegen<br />

der Betriebs- und Erhaltungsaufwand auf mehr als das<br />

Fünffache ansteigen wird.<br />

Dies erscheint auch dem Unbedarfteren schlüssig,<br />

und doch hat ein Bauen in größeren Dimensionen seinen<br />

Reiz: Technisch scheint es beherrschbar, und<br />

finanziell verspricht das „moderne Bauen“, althergebrachten<br />

Bauweisen konkurrenzfähig zu sein, wobei<br />

natürlich die rasant steigenden Grundstückspreise ein<br />

nicht unwesentliches Argument darstellen. Und<br />

schließlich können größere, höhere Gebäude ein nicht<br />

unwesentliches Element der corporate identity darstellen.<br />

Im Zug der Bauführung bei einem ehrgeizigen Vorhaben<br />

tauchen dann Probleme auf, und landläufig ist<br />

bekannt, dass oft die Kosten explodieren: Unvorhersehbare<br />

Probleme tauchen auf, Lieferanten halten<br />

wirtschaftlich nicht durch (eine Folge des auf diesem<br />

Sektor beinharten Wettbewerbs) und schlimmstenfalls<br />

springt der Financier ab. Es wird umgeplant, abgespeckt.<br />

Die Probleme werden „gelöst“, wobei diese<br />

Lösung meist spezifische Kompromisse beinhalten, mit<br />

denen alle gerade noch leben können. Oder „könnten“,<br />

weil oft regelt sich hier der Bauherr nur seinen finanziellen<br />

Ausstieg.<br />

Bauherr =/ Betreiber =/ Nutzer<br />

1/2006<br />

Der Bauherr ist nicht der Betreiber, der Betreiber ist<br />

nicht zwangsläufig der Nutzer, und was dem Bauherren<br />

recht war, ist dem Betreiber oder Nutzer oft nicht billig.<br />

Oder fänden Sie es lustig, in einem Hochhaus zu arbeiten,<br />

in dem nach jeder Brandmeldeanlagenauslösung<br />

tagelang die Raumklimatisierung nicht funktioniert?<br />

Es sind aber nicht nur die „Komfortfunktionen“, die<br />

in „Minimalvarianten“ oft vergessen werden. Durchaus<br />

vorstellbar ist, dass eine Genehmigung eines Objekts<br />

nur deswegen erfolgte, weil als „Ersatz“ für einen zweiten<br />

Fluchtweg die Anleiterbarkeit der Gebäudefenster<br />

mittels Feuerwehr-Drehleitern ins Kalkül gesetzt wurde.<br />

Wenn dies der Bauherr den Nutzern mitzuteilen vergisst,<br />

kommen diese vielleicht auf die Idee der gärtnerischen<br />

Gestaltung der für die Feuerwehr befahrbaren<br />

und zum Anleitern notwendigen Flächen. Man kann<br />

diese nämlich heutzutage ohne Weiteres, außer das<br />

Verwechslungen möglich sind, als Rasenfläche ausführen.<br />

Und im Ernstfall kann dann die Feuerwehr nicht<br />

mehr zufahren. Vielleicht kommt ja schon jemand vor<br />

dem Ernstfall drauf, dass da doch einmal was von einer<br />

Feuerwehrzufahrt in Rede stand. Die Nachforschungen<br />

ergeben: Ja, es ist wirklich so. Ein Problem stellt lediglich<br />

der Baum dar, der mitten in der Zufahrt prangt: Da<br />

er den im Baumschutzgesetz festgelegten Umfang<br />

überschritten hat, kann er nicht ohne weiteres gefällt<br />

werden.<br />

(Dem gegenüber stehen allerdings auch viele Höfe<br />

und Freiflächen, in und auf denen das Parken aus<br />

angeblich feuerpolizeilichen Gründen verboten ist. Der<br />

Verfasser kann sich hier beim besten Willen nicht vorstellen,<br />

dass die Wiener Feuerpolizei tatsächlich so<br />

umtriebig ist.)<br />

Der Bauherr baut ein Großraumbüro. Der Nutzer hätte<br />

doch lieber einzelne Arbeitszimmer, und es kann doch<br />

nichts ausmachen, ein paar Gipskarton-Ständerwände<br />

aufzustellen. Dass hierdurch Brandschutzkonzepte, die


1/2006<br />

der Genehmigung eines Objekts zu Grund gelegt wurden,<br />

einfach ausgehebelt werden, ist dem Nutzer oft gar<br />

nicht bewusst. Wie sollte es auch, wurde ihm doch das<br />

Objekt als variabel und mit allen Infrastrukturen versehen,<br />

repräsentativ und in guter Lage, verkauft.<br />

Fehler im Bauwesen<br />

Viel erscheint machbar. Dass die Statik Grenzen für<br />

ein Bauwerk vorgibt, wir hingenommen. Aber wenn man<br />

schon teuer baut, dann möchte man möglichst viel<br />

bewirtschaftbare Fläche, und die Planer und Errichter<br />

von gebäudetechnischen Gewerken wissen ein Lied<br />

davon zu singen, wie wenige Schächte man ihnen einräumt,<br />

um die notwendigen Installationen durch Gebäude<br />

zu ziehen. In diesen Schächten, Kanälen und Kollektoren<br />

laufen dann die Installationen, die das Bauwerk „am<br />

Leben“ halten. Wasserversorgung, Abwasserleitungen,<br />

Elektrizität, Nachrichtentechnik, Klima, Lüftung, brandschutztechnische<br />

Gewerke, usw., die an gegebener Stelle<br />

natürlich wieder in die Nutzerbereiche, die einzelnen<br />

Stockwerke einmünden müssen. Und hier – an dieser<br />

Schnittstelle verschiedener Gewerke und Errichterfirmen,<br />

passieren viele Baufehler: Fehlende oder falsch eingebaute<br />

Brandschutzabschottungen, fehlende Streckendämmungen,<br />

fehlende Entlastungen für brandbedingte<br />

Bewegungen, fehlende Zugentlastungen, die Verwendung<br />

falscher Trag- oder Befestigungssysteme, usw.<br />

„Versuch“ der Brandabschottung von<br />

Rohrleitungen aus Blech und Kunststoff<br />

Streckendämmung bei Deckendurchtritt: Für nichtbrennbare<br />

„harte“ Einzelleitungen erforderlich<br />

BAULICHER <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />

„Versuch“ der Schottung von<br />

Isolierten Heißwasserleitungen<br />

Es kann sein, dass der Bauplaner sich darauf verlässt,<br />

dass die Systemwand mit den Nassrauminstallationen,<br />

die er vorsieht, aus den Deckenöffnungen, die<br />

er freilässt, einen brandbeständigen Schacht macht.<br />

Die Systemwand kann das zwar, ist aber nur für eine<br />

Schachtbildung über maximal 3 Geschosse zugelassen,<br />

oder sie ist zum tatsächlichen Einbauzeitpunkt<br />

nicht mehr auf dem Markt erhältlich, und ein vergleichbares<br />

System setzt auf eine „unterstützende“ Brandabschnittsbildung<br />

im Deckenbereich.<br />

Und nur „harmloseste“ Menschen mögen glauben,<br />

dass es brandschutztechnisch nichts ausmachte, ein<br />

Bündel von vielleicht 15 Installationsschläuchen ohne<br />

Absicherungsmaßnahmen durch eine Brandwand hindurch<br />

stoßen zu lassen.<br />

Ein Brandschott aus Styropor?<br />

Oft kann die richtige Bauführung gar nicht mehr verifiziert<br />

werden, weil die verbauten Installationen einfach<br />

nicht mehr zugänglich sind. Und eine Nachbesserung<br />

ist aus den selben Gründen meist auch nur mit erheblichem<br />

Aufwand möglich.<br />

Dafür leben wir im Zeitalter der Vernetzungen. Und<br />

es werden munter Netzwerkkabel gefädelt, Server,<br />

Hubs und Switches aufgestellt, wozu natürlich<br />

13


14<br />

BAULICHER <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />

Abschottungen durchbohrt werden müssen. Wiederverschluss<br />

ist eine andere Sache. Und das Serverrack<br />

steht doch wirklich bestens hinter der Schachttüre, die<br />

man leider – zu Lüftungs- und Kühlzwecken - mit Schlitzen<br />

versehen musste. „Brandschutz?“ – nie gehört!<br />

Wärmeisolierung, Schott, Trag- und<br />

Befestigungssystem in Ordnung?<br />

„Aber Wärmeschutz ist ein Thema. Das „Nullenergiehaus“.<br />

Und so treiben uns die besten Absichten,<br />

wenn wir die Fassade mit 20 cm Dämmstoff versehen<br />

lassen. Und diese Investition wird sich rechnerisch<br />

schon in 11 Jahren amortisieren!“. So oder so ähnlich<br />

hatte wohl ein Hausverwalter im Jahr 2004 in Berlin<br />

gedacht, als er ein ihm übertragenes Objekt wärmetechnisch<br />

sanieren ließ. Die Bilanz: Im Sommer 2005<br />

ereignete sich ein Fassadenbrand mit zwei Toten. Die<br />

Wärmeisolierung war nicht so richtig fachgerecht ausgeführt<br />

worden, im Detail besaß weder die Dämmmethode<br />

eine „Zulassung für den Einzelfall“, noch war<br />

eine Brandsperre in den Fensterlaibungen, das ist eine<br />

brandbeständige Abschottung der Isolierung gegen die<br />

Gebäudeöffnung hin, ausgeführt worden. Der Staatsanwalt<br />

ermittelt. Und trotzdem muss vermutet werden:<br />

Diese Bauweise war wahrscheinlich nicht dezidiert verboten.<br />

Sie war aber auch nicht ausdrücklich erlaubt.<br />

Folgen eines Fassadenbrandes in Berlin: 2 Tote.<br />

Die Fassade am nächsten Tag. Foto: Erbe<br />

Zusammenfassend kann zu hochinstallierten<br />

Gebäuden festgestellt werden:<br />

Es gibt schon im Errichtungsstadium viele Möglichkeiten,<br />

Baufehler zu begehen. Eine besondere Schwierigkeit<br />

liegt sicher darin, dass hier bauweisenbezogen<br />

besondere Brandschutzvorkehrungen zu treffen sind,<br />

die sich eben nicht „aus dem Einfamilienhausbau<br />

extrapolieren“ lassen.<br />

Beim Bau von hochinstallierten, großen Objekten<br />

sollte man nicht von der Denkweise ausgehen, dass<br />

alles, was nicht verboten ist, erlaubt wäre. Erlaubt ist<br />

hier vielmehr nur, was ausdrücklich erlaubt ist.<br />

Das gilt auch für den Betrieb eines solche Gebäudes.<br />

Hierbei muss man sich strikt an die brandschutztechnische<br />

Konzeption halten, die der Errichtung zu Grund<br />

gelegt wurde. Jede Änderung, jeder Umbau muss<br />

hinterfragt werden und gegebenenfalls zu einer völlig<br />

neuen brandschutztechnischen Konzeption führen.<br />

Leider sind all diese Maßnahmen sehr teuer.<br />

Ein Brandszenario als mögliche Folge von Bauund<br />

Installationsfehlern<br />

■ Es riecht nach Rauch<br />

■ Der Rauchgeruch wird stärker, nichts ist zu sehen.<br />

Plötzlich bilden sich einige braune Flecken an der<br />

Wand.<br />

■ Man ruft die Feuerwehr, die die Wände großflächig<br />

öffnet, scheinbar mehr Schaden verursacht, als<br />

gewesen wäre.<br />

■ Der Sachschaden: Enorm, weit höher, als er bei<br />

irgendeinem Zimmerbrand in einem Geschoß gewesen<br />

wäre. Schließlich sind die „Organe“ und „Innereien“<br />

des Hauses schwerst beschädigt. Eine Generalsanierung<br />

steht buchstäblich „ins Haus“.<br />

Und für Menschen in diesem Objekt ist das ungefährlich?<br />

Abgesehen von dem Umstand, dass sich<br />

Brände in Schächten und Kanälen jederzeit in die Nutzerbereiche<br />

ausbreiten können (siehe Überschrift „Fehler<br />

im Bauwesen“) besteht auch bei weitgehend brandwiderstandsfähigen<br />

Schächten und Kanälen deswegen<br />

eminente Personengefahr, da Kohlenmonoxid in großen<br />

Mengen durch die Schachtwände in die Nutzerbereiche<br />

diffundieren kann. Üblicherweise müssen<br />

Gebäude, in denen „Brände in den Wänden“ stattfinden,<br />

evakuiert werden.<br />

Ing. Ernst-Georg Klammer,<br />

OBR BF Wien<br />

1/2006


1/2006<br />

Erfahrungen der letzten Zeit haben bestehende Forderungen<br />

der ArbeitnehmerInnenschutz-Gesetze,<br />

welche die flächendeckende betriebliche Durchführung<br />

von Schulungen fordern (Unterweisung im<br />

„Verhalten im Brandfall“ bzw. die „Handhabung von<br />

Feuerlöschgeräten“), unterstreichen, wie wichtig die<br />

betriebliche Brandschutzvorsorge in diesem Bereich ist.<br />

„Organisation ist das halbe Leben“ wurde jedem<br />

von uns sicher des öfteren mitgeteilt, denn „gewusst<br />

wie“ von der Mehrzahl der Mitarbeiter kann in einer<br />

Krisensituation vieles, was von Einzelpersonen falsch<br />

gemacht wird, wenigstens teilweise korrigieren.<br />

Durch immer komplexere und technisch raffiniertere<br />

Objekte, kompliziertere Brandfallsteuerungen und steigende<br />

berufliche Anforderungen treten die mitunter<br />

aus Sicht der Geschäftsleitungen nicht so wichtig<br />

erscheinenden Brandschutzschulungen in den Hintergrund.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf den Mitarbeiter in<br />

Form von Verletzungen oder Selbstgefährdung bei falscher<br />

Einschätzung der Gefahrenlage sowie Betriebseinschränkungen<br />

wenn Brände nicht wirklich rasch<br />

bzw. nicht im Frühstadium richtig behandelt werden,<br />

sind in der Regel die Folge.<br />

Die gesetzliche Forderungen wird in den Betrieben<br />

mitunter nur unzureichend, weil auch teilweise nicht<br />

wirklich bekannt, umgesetzt. Die Schulung der Mitarbeiter<br />

ist eine sehr wichtige Aufgabe des Brandschutzbeauftragten<br />

und muss wiederkehrend erfolgen. Nur<br />

so können Mitarbeiter sensibilisiert und schlussendlich<br />

auf einen möglichen Ernstfall ausreichend vorbereitet<br />

werden.<br />

„Verhalten im Brandfall“ umreißt im wesentlichen<br />

die Sachgebiete „Alarmieren“, „Retten“, „Löschen“<br />

und „Evakuierungsmaßnahmen“. Dazu gehören sinnvollerweise<br />

auch Aspekte der betrieblichen Brandschutzorganisation<br />

bzw. auch diverse Verhaltensmuster<br />

für Krisensituationen.<br />

<strong>BRANDSCHUTZ</strong>SCHULUNGEN<br />

Nicht nur gesetzlich geforderte Brandschutzschulungen...<br />

„Verhalten im Brandfall, Handhabung von Feuerlöschgeräten“<br />

. . . sind ein Maß für die Sicherheit der Mitarbeiter und den Betrieb.<br />

Der Umgang mit Handfeuerlöschern muss - auch<br />

wenn dies sehr einfach aussieht - ebenfalls erlernt werden.<br />

Hierbei ist sowohl eine gewisses theoretisches<br />

Wissen (Löschmittel, Verwendung, Gefahren) als auch<br />

eine praktische Übung von Bedeutung.<br />

Dabei darf auf eine Studie hingewiesen werden, welche<br />

ergeben hat, dass Personen, welche den Umgang<br />

mit einem Feuerlöscher nie übungsmässig erlernt haben,<br />

große „Annäherungsprobleme“ haben bzw. vielfach gar<br />

nicht hingreifen, wenn´s drauf ankommt. Manche sogar<br />

aus dem Grund dass sie sich blamieren könnten.<br />

Wollen Sie das ?<br />

Wenn nicht, wir unterstützen Sie gerne bei der<br />

Umsetzung ihrer betrieblichen Brandschutzmaßnahmen.<br />

Beide Schulungen können ohne großen betrieblichen<br />

Aufwand z.B. direkt in ihrer Betriebsanlage oder<br />

in unseren Ausbildungsstätten durchgeführt werden.<br />

Ing. Manfred Görlich<br />

Fordern Sie den umfangreichsten Katalog<br />

ÈSafetyMarking ®<br />

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Dipl.-Ing. Richard Huber GmbH<br />

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Brandschutz-, Flucht- und Rettungswegebeschilderung<br />

15


16<br />

SIEMENS<br />

Neue Brandmelder-Generation Sinteso<br />

Höhere Sicherheit vor Täuschungsalarmen<br />

durch ASA-Technology<br />

Sinteso heißt die neue Generation von Brandmeldern<br />

des Siemens-Bereiches Building<br />

Technologies. In Kombination mit der<br />

bewährten Sigmasys-Technologie steht das neue<br />

Sortiment dank ASA-Technology für eine höchste<br />

Sicherheit vor Täuschungsalarmen und damit für<br />

hohe Wirtschaftlichkeit. Zusammen mit dem<br />

eigens entwickelten Peripherie-Netzwerk FDnet<br />

wird nunmehr ein besonders leistungsfähiges<br />

Brandmeldekonzept angeboten.<br />

Das innovative Brandmeldersortiment Sinteso besteht<br />

aus den Baureihen S-LINE für anspruchsvolle Anwendungen<br />

und C-LINE für Standardanwendungen. Beide Baureihen verfügen<br />

über Mehrkriterienmelder, einen optischen Breitbandrauchmelder<br />

sowie einen Wärmemelder. Komplettiert wird<br />

das Sortiment durch Flammenmelder, Luftproben-Rauchmeldesysteme,<br />

lineare Rauchmelder sowie umfangreiches<br />

Zubehör. Zusammen mit den bewährten Sigmasys-Brandmelderzentralen<br />

garantiert die neue Meldergeneration eine<br />

hohe Zukunfts- und Investitionssicherheit.<br />

Die von Building Technologies neu entwickelte ASA-<br />

Technology (Advanced Signal Analysis) schließt praktisch<br />

einen Täuschungsalarm durch Brandvortäuschung aus,<br />

auch bei schwierigsten Umgebungsbedingungen. Die vom<br />

Sensor erfassten Signale werden mit Hilfe von Algorithmen<br />

der zweiten Generation mathematisch analysiert und unter<br />

der Einbeziehung von Applikationsparametern wird eine<br />

genaue Beurteilung von Störgrößen ermöglicht. Neu an<br />

dieser Art der Signalauswertung sind die Echtzeit-Interpretation<br />

der Situation und die dynamische Beeinflussung der<br />

Algorithmen, die im Gegensatz zu einer starren Programmierung<br />

eine viel genauere Beurteilung der Lage erlauben.<br />

Außerdem können die ASA-Parametersätze zeit- und prozessabhängig<br />

umgeschaltet werden. Typische Einsatzgebiete<br />

hierfür sind industrielle Produktionsanlagen, Reinräume,<br />

Parkhäuser, Kraftwerke und vieles mehr.<br />

Beim neuronalen Mehrkriterienmelder sind je zwei optische<br />

und zwei thermische Sensoren eingebaut. Das Kernstück<br />

des Melders ist die opto-elektronische Messkammer,<br />

die störendes Fremdlicht fernhält, aber eindringende<br />

Rauchpartikel zuverlässig detektiert. Sie basiert auf einem<br />

durchdachten Labyrinth<br />

mit je einem optischen<br />

Sensor für Vorwärts- und<br />

Rückwärts-Streuung sowie<br />

zwei unabhängigen Temperatur-Sensoren.<br />

Die Signale<br />

dieser vier Sensoren<br />

werden durch die ASA-<br />

Technology intelligent verknüpft,<br />

analysiert und<br />

ausgewertet. Dadurch verfügt<br />

der Melder über ein<br />

perfektes Ansprechverhalten für alle Arten von Bränden.<br />

Außerdem fließt die Art der Aerosole mit in die Beurteilung<br />

der Brandsituation ein. Die beiden optischen Sensoren<br />

erlauben eine Aussage bezüglich Größe und Art der<br />

Aerosole bzw. zwischen hell und dunkel. Dies ermöglicht<br />

zum Beispiel, Wasserdampf zu erkennen und ihn als Täuschungsgröße<br />

zu klassifizieren. Bei herkömmlichen optischen<br />

Meldern kommt es in einem solchen Fall häufig zu<br />

einem Täuschungsalarm. Zudem lässt sich der Mehrkriterienmelder<br />

viel genauer auf die Situation der jeweiligen<br />

Liegenschaft vorkonfigurieren. Schwelbrände in Krankenhauszimmern<br />

etwa oder offene Brände in einem Kunststofflager<br />

können durch die Vorauswahl des optimalen<br />

ASA-Parametersatzes somit wesentlich früher und zuverlässiger<br />

detektiert werden.<br />

Leistungsfähiges Peripherie-Netzwerk<br />

Auch die neueste Brandmeldergeneration ist nur so leistungsfähig<br />

wie das Kommunikationsnetz, das die Peripherie<br />

mit der Zentrale verbindet. Das speziell für Sinteso-<br />

Brandmelder entwickelte Peripherie-Netzwerk FDnet garantiert<br />

höchste Übertragungssicherheit und schnelle Kommunikation<br />

mit den Sigmasys-Zentralen. Die freie Gestaltung<br />

des Leitungsnetzes und die weitgehend freie Verwendung<br />

von Topologien wie Stich, Loop oder T-förmigen<br />

Abzweigen ermöglicht eine wirtschaftliche Installation.<br />

Die Stromversorgung aller Sinteso-Peripherie-Elemente<br />

inklusive Signalgeber erfolgt über FDnet, das hohe<br />

Leitungslängen zulässt und somit auch zur Reduzierung<br />

der Verkabelungskosten beiträgt.<br />

Informationen<br />

fis@siemens.at<br />

1/2006<br />

„EB“


Senden, faxen oder mailen Sie uns Ihre Anforderung:<br />

FAX: 01-95 799 29, Mail: michaela.haubl@adjutum.at<br />

MAILADRESSE:<br />

TEL.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

ADJUTUM VERLAG<br />

Schwarzenhaidestraße 25<br />

1230 Wien<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

ANSCHRIFT: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

ABO<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

NAME: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Ja! Ich möchte die IFBS Brandschutz News<br />

(4 Ausgaben) zum Abopreis von € 30,–<br />

inkl. MwSt. und Porto.<br />

Ja! Ich möchte nähere Infos zu den<br />

IFBS Brandschutz News und den<br />

angekreuzten Produkten.<br />

I<br />

A<br />

N<br />

Z<br />

E<br />

I<br />

G<br />

E<br />

N nformationsanforderung<br />

SIEMENS 16<br />

AIR FIRE TECH 11<br />

CENTROVOX 7<br />

Inserent Seite Infogespräch Literatur<br />

Sehr geehrter Leser!<br />

Wenn Sie nähere Informationen zu den in den Anzeigen angeführten Produkten<br />

wünschen, kreuzen Sie bitte die Produkte Ihrer Wahl an und faxen/senden Sie<br />

diesen Abschnitt an den Verlag. Fax 01-95 799 29<br />

ADJUTUM VERLAG • Schwarzenhaidestraße 25, 1230 Wien P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 1/2006<br />

IFBS Brandschutz<br />

OTTO BOCK<br />

Otto Bock:<br />

Einziger Global Player in<br />

der Orthopädie Technik<br />

1/2006<br />

Der österreichische Otto Bock-Standort in Wien mit<br />

rund 250 Mitarbeitern, davon rund ein Viertel in<br />

der Entwicklung, gehört zu den bedeutendsten<br />

Forschungs-und Entwicklungsstätten (F&E) des Global<br />

Players Otto Bock Health Care aus Duderstadt. Hier<br />

werden neben der Fertigung und dem Vertrieb hochtechnologische<br />

Produkte von der Innovationsphase bis<br />

zur Marktreife entwickelt. Die Erfolgsbasis hinter dieser<br />

weltweit anerkannten Entwicklungsfähigkeit ist die in<br />

Wien stark ausgeprägte medizinische Forschungslandschaft<br />

die einen fruchtbaren Boden für interdisziplinäre<br />

F&E-Projekte bietet. In Wien gelang auch der Durchbruch<br />

zu einem internationalen Erfolg mit dem C-Leg,<br />

einem mikroprozessorgesteuerten Kniegelenk. 1999<br />

wurde dieses High-Tech-Gerät mit dem österreichischen<br />

Innovationspreis ausgezeichnet. Eine weitere<br />

Entwicklung aus dem Hause Otto Bock Wien ist das<br />

Ellenbogen-System „ Dynamic Arm“, eine myoelektrische<br />

Armprothese, die durch Muskelsignale gesteuert<br />

werden kann. Den Forschern ist es dabei gelungen die<br />

Bewegungsabläufe optisch und funktionell den natürlichen<br />

Abläufen anzugleichen.<br />

Otto Bock HealthCare, mit Firmensitz im niedersächsischen<br />

Duderstadt, ist ein weltweit führender Anbieter von<br />

innovativen Produkten in der Prothetik und Orthopädie-<br />

Technik. 1919 in Berlin gegründet, verfügt das Unternehmen<br />

über jahrzehntelange Erfahrung in der Prothesenherstellung<br />

und hält zahlreiche Patente. Otto Bock hat Meilensteine<br />

mit der Erfindung von High-Tech-Prothesen gesetzt.<br />

Dazu gehört etwa die Modular-Beinprothese, die weltweit<br />

für einen neuen technologischen Standard in der Prothetik<br />

sorgte. Die Otto Bock Gruppe hält weltweit über 30 Niederlassungen,<br />

exportiert in 140 Länder und betreibt Produktionsstandorte<br />

in Deutschland, Österreich, China und den<br />

USA. Der Jahresumsatz des Familienunternehmens<br />

betrug zuletzt 371 Millionen Euro.<br />

„EB“


1/2006<br />

Angebote des Instituts zur Förderung von Brandschutz und Sicherheit<br />

Am Hof 9, 1010 Wien • E-Mail: ifbs@ifbs.at • per Fax: ++43-(0)1-5321045 - 10 DW<br />

Wir ersuchen um Angebotslegung bzw. genauere<br />

Informationen über:<br />

KURSE / SEMINARE<br />

Erste Löschhilfe<br />

Brandschutzwartausbildung<br />

Brandschutzbeauftragtenausbildung<br />

Interventionspersonal bei BM-Anlagen<br />

Betriebslöschtrupp-Ausbildung/Kommandantenausb.<br />

Brandschutz in Beherbungs- u. Veranstaltungsuntern.<br />

Löschanlagenwarteausbildung<br />

Brandmeldeanlagen-Ausbildung<br />

Sprinklerwarteausbildung<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen-Ausbildung<br />

Kombi-Ausbildung an Brandschutzanlagen<br />

Löscherwarteausbildung<br />

Atemschutz<br />

Sicherheitsvertrauenspersonen-Ausbildung<br />

Ausbildung von Sicherheitsfachkräften<br />

Sonstige sicherheitstechnische Ausbildungen<br />

UNTERWEISUNG IM BETRIEB<br />

Alarm-, Räumungs- und Evakuierungsübungen<br />

Erste Löschhilfe<br />

Verhalten im Brandfall<br />

FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN bzw.<br />

ERWEITERUNGSSEMINARE<br />

Themenkreis:<br />

...............................................................<br />

BERATUNG<br />

Erstellung von Sicherheitskonzepten<br />

Überprüfung von Sicherheitskonzepten<br />

Befundungen und Gutachten<br />

„Barrierefreier Brandschutz“ für Behinderte<br />

Gewerkeübergreifende Projektbegleitung<br />

und -dokumentation bei einem Bauvorhaben<br />

Finden eines geeigneten oder Beratung bei der Verwertung<br />

eines Betriebsanlagenobjektes<br />

Brandursachenermittlung<br />

Brandschadenskatalogisierung<br />

Brandschadenssanierungsberatung<br />

PRÜFUNGEN<br />

INFO<br />

Steigleitungen und Wandhydranten<br />

Tragbare Feuerlöscher<br />

Gaswarnanlagen<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />

Brandschutztüren und -tore<br />

Befundungen aufgrund der Arbeitsstätten- und Arbeitsmittelsowie<br />

der Elektroschutzverordnung<br />

Erstellen eines Prüf- und Wartungsplanes<br />

Gesamtprüfauftrag<br />

SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN<br />

Beistellung externer Brandschutzbeauftragten<br />

Beistellung externer Sicherheitsfachkräfte<br />

Brandschutzpläne<br />

Fluchtweg-Orientierungspläne<br />

Erstellung v. brandschutztechnischen Gutachten<br />

Beschilderungen gemäß Kennzeichnungsverordnung<br />

„Reverse Engineering“ bei Fehlfunktionen in<br />

Sicherheitsanlagen<br />

Technische Beratung bei Ausschreibungen und<br />

Angebotsbewertungen<br />

Anbieterberatung<br />

Fachliteraturrecherchen<br />

Ausstellung eines Brandschutzpasses<br />

Umsetzung v. Sicherheitsmaßnahmen in EDV-Form<br />

Ich möchte die vom IFBS herausgegebenen Newsletter via email<br />

erhalten, wobei meine e-mail-Adresse seitens des IFBS<br />

ausschließlich zum Zweck der Kundenbetreuung verwendet<br />

und nicht an Dritte weitergegeben wird.<br />

Meine E-Mail-Adresse lautet: ......................................................<br />

Firma:.........................................................................................<br />

...................................................................................................<br />

...................................................................................................<br />

Kontaktperson: ..........................................................................<br />

Firmenadresse: ...........................................................................<br />

Telefon/Fax: ...............................................................................<br />

E-Mail: .......................................................................................<br />

Firmenstempel/Unterschrift<br />

19


20<br />

INFO<br />

KURSTERMINE 2006<br />

Ausbildung zum Brandschutzwart – BSW<br />

Kursnummer Datum Kursnummer Datum<br />

06BSW01.1 31. 01. 2006 06BSW02.1 20. 02. 2006<br />

06BSW03.1 08. 03. 2006 06BSW03.2 20. 03. 2006<br />

06BSW04.1 03. 04. 2006 06BSW04.2 25. 04. 2006<br />

06BSW05.1 09. 05. 2006 06BSW05.2 29. 05. 2006<br />

06BSW06.1 08. 06. 2006 06BSW06.2 26. 06. 2006<br />

06BSW09.1 12. 09. 2006 06BSW09.2 26. 09. 2006<br />

06BSW10.1 02. 10. 2006 06BSW10.2 16. 10. 2006<br />

06BSW11.1 07. 11. 2006 06BSW11.2 21. 11. 2006<br />

Ausbildung für Aufsichtsdienst<br />

von BMA mit Interventionsschaltung – INT<br />

(absolvierte Ausbildung Brandschutzwart ist Voraussetzung)<br />

Kursnummer Datum<br />

06INT02.1 02. 02. 2006<br />

06INT04.1 11. 04. 2006<br />

06INT06.1 12. 06. 2006<br />

06INT09.1 14. 09. 2006<br />

06INT11.1 09. 11. 2006<br />

Allgemeine Fortbildungsseminare<br />

für Brandschutz- und Interventionspersonal<br />

Solch ein Seminar muss gem. TRVB O 117 zum Erhalt der Berechtigung<br />

als Brandschutzbeauftragter längstens alle 5 Jahre besucht werden. Es<br />

wird jedoch dringend empfohlen, solche Seminare öfters zu besuchen,<br />

da sich der technische und rechtliche Stand doch laufend ändert.<br />

Kursnummer Datum Dauer<br />

06ERW10.1 20. 10. 2006 08.30 – 12.30<br />

Fachgruppenseminare<br />

Seminar für Architekten, Planer, Baugewerbe...,<br />

Kursnummer Datum Dauer<br />

06ARCH06.1 06. 06. 2006 08.30 – 16.30<br />

Sonderausbildungen<br />

(Voraussetzung: Zumindest Ausbildung zum Brandschutzwart)<br />

Seminar „Sprinkleranlagen“<br />

Kursnummer Datum Dauer<br />

06SPRINK03.1 14. 03. 2006 08.30 – 14.30<br />

06SPRINK10.1 30. 10. 2006 08.30 – 14.30<br />

Seminar Brandmeldeanlagen<br />

Kursnummer Datum Dauer<br />

06BMA05.1 10. 05. 2006 08.30 – 14.30<br />

06BMA11.1 08. 11. 2006 08.30 – 14.30<br />

Seminar Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen<br />

Kursnummer Datum Dauer<br />

nach Terminvereinbarung<br />

Seminar Gaslöschanlagen<br />

Kursnummer Datum Dauer<br />

nach Terminvereinbarung<br />

Erweiterte Ausbildung für Brandschutzbeauftragte – ERW<br />

Bei den themen- und branchenbezogenen Seminaren wird auch über Neuerungen in Recht und Technik berichtet. Das<br />

Absolvieren einer solchen Ausbildung gilt als Fortbildung im Sinn der TRVB O 117. Brandschutzbeauftragte müssen nach<br />

ihrer Grundausbildung zumindest ein themen- und ein branchenbezogenes Seminar und sollten je nach technischer<br />

Ausstattung der Betriebsanlage die notwendigen Sonderausbildungen besuchen.<br />

Kursnummer Datum Dauer Kursinhalte<br />

06ERW02.1 24. 02. 2006 08.30 – 14.30 themenbezogenes Seminar „Brandschutzanlagen“<br />

06ERW04.1 21. 04. 2006 08.30 – 14.30 branchenbezogenes Seminar „Brandgefahren“<br />

06ERW09.1 22. 09. 2006 08.30 – 14.30 themenbezogenes Seminar „Brandschutzanlagen“<br />

06ERW12.1 01. 12. 2006 08.30 – 14.30 branchenbezogenes Seminar „Personengefahren“<br />

1/2006<br />

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten – BSB<br />

(absolvierte Ausbildung Brandschutzwart ist Voraussetzung)<br />

Kursnummer Datum<br />

06BSB02.1 21. und 22. 02. 2006<br />

06BSB03.1 21. und 22. 03. 2006<br />

06BSB04.1 26. und 27. 04. 2006<br />

06BSB05.1 30. und 31. 05. 2006<br />

06BSB06.1 27. und 28. 06. 2006<br />

06BSB09.1 27. und 28. 09. 2006<br />

06BSB10.1 17. und 18. 10. 2006<br />

06BSB11.1 22. und 23. 11. 2006

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