BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ - Adjutum
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IFBS Brandschutz<br />
ADJUTUM VERLAG • Schwarzenhaidestraße 25, 1230 Wien P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 1/2006
LESERBRIEFE<br />
• über 100 reguläre Ausführungen für alle Anwendungen:<br />
Steigleitung naß, naß/trocken, trocken, Schaumhydranten<br />
• Sonderanfertigungen nach Maß<br />
• Ventilstationen für Steigleitung naß/trocken<br />
• Feuerlöscherschutzschränke<br />
• Zubehör, Rohrbrandmanschetten<br />
• Beratung, Lieferplanung<br />
• Feuerlöscher von<br />
Fragen, die Sie und vermutlich auch andere „brennend“ interessieren...<br />
Ich bin Leiter eines Produktionsbetriebes und fühle<br />
mich somit auch für die Sicherheit der Mitarbeiter<br />
verpflichtet. Zur Unterstützung habe ich meinen<br />
Brandschutzbeauftragten mit diversen Aufgaben dieses<br />
Bereiches betraut. Kann ich zur Verantwortung<br />
gezogen werden, wenn Aufgaben nicht wirklich richtig<br />
erledigt werden?<br />
Fritz Neugebauer, Wien<br />
Antwort der Redaktion:<br />
Diesem öfters gestellten Thema, haben wir auf<br />
Grund des Umfanges eine längere Beantwortung in<br />
Form eines Artikels gewidmet. (siehe Seite 15)<br />
. . . richten Sie Ihre Fragen an die Redaktion!<br />
manfred.goerlich@adjutum.at<br />
Fax: 01/957 99 29<br />
Tel.: 06991 957 99 29<br />
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, welche auf Wunsch<br />
auch gerne anonym beantwortet wird.<br />
Wandhydranten von<br />
dem führenden österreichischen Hersteller<br />
Tel<br />
2<br />
05223-41 411<br />
Fax 05223-46 411<br />
Gewerbepark 32, 6068 Mils<br />
E-Mail: info@bst.at – Web: http://www.bst.at/<br />
Wo finde ich nähere Infos zu den IFBS Brandschutz News<br />
und den Produkten im Heft?<br />
ABO<br />
ADJUTUM VERLAG<br />
Schwarzenhaidestraße 25<br />
1230 Wien<br />
IFBS Brandschutz<br />
ADJUTUM VERLAG • Schwarzenhaidestraße 25, 1230 Wien P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 1/2006<br />
Senden, faxen oder mailen Sie uns Ihre Anforderung:<br />
FAX: 01-95 799 29, Mail: michaela.haubl@adjutum.at<br />
1/2006<br />
Brandschutztechnik
1/2006<br />
Verantwortung im Brandschutz<br />
Dies ist zweifelsfrei eines der meist gefragtesten<br />
Themen im Rahmen von betrieblichen Schulungen,<br />
gesetzlich geforderten Ausbildungen oder<br />
z.B. bei Betriebsbegehungen. Ein nicht unbedingt einfaches<br />
und damit auch gleichzeitig sehr umfassendes<br />
Gebiet mit vielen Ecken und Randbedingungen, welches<br />
letztendlich über die persönliche Sicherheit oder<br />
Unsicherheit des Beauftragten entscheidet. Diesem<br />
Thema wollen wir diesmal Raum zur Klarstellung und<br />
Einschätzung der notwendigen Präventionsmaßnahmen<br />
geben.<br />
Eine der vielen Aufgaben des Brandschutzbeauftragten<br />
beschäftigt sich im Zuge des Betreibens eines<br />
Objektes mit der Überprüfung der Brandabschnittsbildung.<br />
Diese „Eigenkontrollmaßnahmen“ werden mitunter<br />
als nicht so „vordergründig“ und wichtig eingestuft.<br />
Dieses Thema ist vielfach mit der Errichtung<br />
eines Objektes und der Übergabe an den Betreiber<br />
gedanklich abgeschlossen. Erst wenn „Brände in den<br />
Wänden“ auftreten, wird über Ursachen und eventuelle<br />
Versäumnisse nachgedacht. Eine komplexe Materie,<br />
die den Planern, Errichtern und letztlich auch dem<br />
Brandschutzpersonal große Verantwortung abverlangt.<br />
INHALT<br />
EDITORIAL<br />
Ebenso in diesen Arbeitskreis eingeschlossen ist die<br />
wiederkehrende Ausbildung von Mitarbeitern. Schulungen<br />
im „Verhalten im Brandfall“ oder der „Umgang<br />
mit Handfeuerlöschern“ ist nicht nur eine gesetzliche<br />
Forderung zum Schutz der Mitarbeiter sondern auch<br />
eine schlagkräftige betriebssichernde Vorsorgemaßnahme.<br />
Nach „rasch erkannt und rasch gehandelt“ kann<br />
auch wieder rasch zur betrieblichen Leistungserbringung<br />
übergegangen werden.<br />
Zum Abschluss möchte ich Sie auf unsere neu installierte<br />
Leseranfragen-Seite hinweisen. Wir sind bemüht,<br />
Ihnen mit Rat und Antwort zur Seite zu stehen. Kontaktieren<br />
Sie uns – es zahlt sich sicher aus.<br />
Ing. Manfred Görlich<br />
LESERBRIEFE 2<br />
EDITORIAL 3<br />
THEMEN<br />
Verantwortung im betrieblichen Brandschutz 4<br />
Brandschutzpläne – Teil 2 9<br />
Von den Bränden in den Wänden 12<br />
Verhalten im Brandfall, Handhabung von Feuerlöschgeräten 15<br />
NEWS<br />
CENTROVOX Systemzulassungen für Kabelanlagen E30/E90 7<br />
AIR FIRE TECH Kabelboxen 11<br />
SIEMENS Neue Brandmelder-Generation Sinteso 16<br />
INFO<br />
Angebote des Instituts zur Förderung von Brandschutz und Sicherheit 19<br />
Kurstermine 2006 20<br />
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz:<br />
Medieninhaber: Michaela Haubl, ADJUTUM Verlag<br />
Die grundlegende Richtung des periodischen Mediums Brandschutz News ist für den persönlichen Nutzen des<br />
Lesers konzipiert und beinhaltet Informationen von Experten, Informationen aus wissenschaftlichen Studien, sowie<br />
News zum allgemeinen Brandschutz. Die Widergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen<br />
usw. in dieser Zeitschrift berechtigen auch ohne insbesondere Kennzeichnung nicht zur Annahme, dass solche Namen<br />
im Sinne der Warenzeichnung- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann<br />
benützt werden dürfen. Alle namentlich gekennzeichneten Beiträge spiegeln nicht unbedingt die Meinung der<br />
Redaktion wider. Diese Beiträge fallen somit in den persönlichen Verantwortungsbereich des Verfassers. Mit der Übergabe<br />
von Manuskripten und Bildern gehen sämtliche Nutzungsrechte an den Verlag über. Für unverlangt eingereichte<br />
Manuskripte und Bilder übernimmt der ADJUTUM Verlag keine Haftung.<br />
Copyright: Alle Rechte liegen beim Verlag. Nachdruck oder Vervielfältigung –auch auszugsweise- nur mit schriftlicher<br />
Genehmigung des Verlages. Die wiedergegebene Meinung deckt sich nicht in jedem Fall mit der Meinung des Herausgebers,<br />
sondern dient der Information des Lesers.<br />
IMPRESSUM:<br />
VERLAG (MEDIENINHABER):<br />
ADJUTUM VERLAG, Michaela Haubl<br />
1230 Wien, Schwarzenhaidestr. 25<br />
Tel./ Fax 01/95 799 29<br />
michaela.haubl@adjutum.at<br />
HERAUSGEBER:<br />
Institut zur Förderung von Brandschutz<br />
und Sicherheit<br />
1010 Wien, Am Hof 9<br />
CHEFREDAKTION / PROJEKTLEITUNG:<br />
Ing. Manfred Görlich<br />
E-Mail: manfred.goerlich@adjutum.at<br />
Tel: 0699/1 957 99 29<br />
LAYOUT & PRODUKTION:<br />
Manz Crossmedia<br />
1051 Wien, Stolberggasse 26<br />
Tel. 01/54 665-0<br />
www.manzcrossmedia.at<br />
BANKVERBINDUNG:<br />
BAWAG<br />
BLZ: 14000<br />
Konto-Nr.: 17910507028<br />
ABO-VERWALTUNG:<br />
Tel./Fax: 01/ 957 99 29<br />
office@adjutum.at<br />
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge<br />
und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet<br />
wird, sind am Ende des Beitrages mit den Buchstaben<br />
"EB" gekennzeichnet.<br />
3
4<br />
<strong>BETRIEBLICHER</strong> <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />
Verantwortung im betrieblichen Brandschutz<br />
Wer ist wofür haftbar?<br />
Im Jahr 1979 brannten in Wien das Kaufhaus Gerngross,<br />
die Österreichische Nationalbank, und das<br />
Hotel am Augarten. Während bei den Bränden des<br />
Kaufhauses und der Nationalbank „nur“ Sachschäden,<br />
die allerdings beträchtliches Ausmaß erreichten, zu<br />
verzeichnen waren, kamen beim Brand des Hotels am<br />
Augarten 25 Menschen ums Leben, 17 wurden – zum<br />
Teil schwer – verletzt.<br />
Brand des Kaufhauses Gerngross am 7.2.1979<br />
Allen diesen Bränden war gemeinsam, dass sie auf<br />
die eine oder andere Art Maßstäbe überschritten: Bei<br />
dem Kaufhaus und der Bank wurde klar, dass die Größen<br />
der Objekte, bauliche und Nutzungsänderungen<br />
sowie die zunehmende Ausrüstung mit gebäudetechnischen<br />
Anlagen das Risiko gesteigert hatten. Der Brand<br />
des Hotels machte auf schreckliche Weise deutlich,<br />
dass der Einzug von Kunststoffen ins Bauwesen bislang<br />
einfach zu wenig Berücksichtigung gefunden<br />
hatte.<br />
In Folge dieser Ereignisse gab es viele Initiativen in<br />
der Legislative, der Verwaltung und im Normenwesen.<br />
So wurde in Wien unter anderem die „Hotelkommission“<br />
ins Leben gerufen, die alle Wiener Beherbergungsstätten<br />
perlustrierte und z.T. sehr einschneidende<br />
Sicherheitsmaßnahmen vorschrieb. Ähnliche Maßnahmen<br />
wurden aber nicht nur in der Bundeshauptstadt,<br />
sondern Österreichweit, im zeitlichen Umfeld<br />
eigentlich in ganz Europa durchgeführt. Überall hatte<br />
man gleichermaßen erschreckende Erfahrungen<br />
machen müssen.<br />
Brand des Hotels „Am Augarten“ am 28.9.1979<br />
1/2006<br />
Unter den gesetzlichen Initiativen ist – im Hinblick<br />
auf den Titel dieses Artikels – insbesondere eine Novellierung<br />
des Wr. Feuerpolizeigesetzes hervorzuheben.<br />
Im § 10, Abs. 2, ist seitdem festgelegt, dass der Inhaber<br />
einer Baulichkeit, die wegen ihrer Lage, Beschaffenheit<br />
oder ihrer Verwendung im Brandfall besonders gefährdet<br />
ist oder durch eine größere Anzahl von Personen<br />
gefährdet werden kann, besondere Behördenauflagen<br />
zur Sicherheit zu erfüllen habe. Die Eigentümer sind<br />
verpflichtet, die Einhaltung der aufgetragenen Maßnahmen<br />
laufend selbst oder durch einen von ihnen der<br />
Behörde gegenüber namhaft gemachten eigenberechtigten<br />
Bevollmächtigten zu überprüfen und allfällige<br />
Mängel sofort zu beseitigen...<br />
Diese Textierung kann als erste Manifestation des<br />
„Brandschutzbeauftragten“ in der Wr. Gesetzgebung<br />
angesehen werden. Aber schon zum damaligen Zeitpunkt<br />
war klar: Der „vertretende“ Brandschutzbeauftragte<br />
brauchte das entsprechende Pouvoir, eine<br />
„Eigenberechtigung“. Darüber hinaus war – wie man<br />
auch aus dem Feuerpolizeigesetz im Weiteren ableiten<br />
konnte, eine Haftung zur ungeteilten Hand vorhanden.<br />
Und genau mit diesen Haftungen und Verantwortungen<br />
im Brandschutzwesen wollen wir uns hier befassen,<br />
wozu jedoch grundsätzlich festzustellen ist, dass<br />
hierzu in Österreich bislang keine faktische Judikatur<br />
vorhanden ist, woraus sich Näheres ableiten ließe. Um<br />
es krass auszudrücken: Die nachfolgend dargelegte<br />
Meinung ist bislang mehr oder weniger die Privatmeinung<br />
des Verfassers.
1/2006<br />
Von der Funktion abhängige Verantwortung<br />
Bei der Haftung im Brandschutzwesen ist vorerst<br />
einmal zwischen der Funktion der einzelnen Organe zu<br />
unterscheiden:<br />
■ „Helfer“, das sind Brandschutzwarte oder Angehörige<br />
einer Betriebsfeuerwehr, Brandschutzgruppe<br />
oder einer Interventionsgruppe, sind in erster Linie<br />
verantwortlich dafür, die ihnen zugewiesenen Aufgabenkreise<br />
ordnungsgemäß zu erfüllen. Natürlich<br />
spielen Gesichtspunkte des Arbeitsrechts (z.B. die<br />
„Weisungsgebundenheit“) und des Strafrechts (z.B.<br />
die „unterlassene Hilfeleistung“) oder beispielsweise<br />
die Mittäterschaft an Gefährdungsdelikten<br />
(wenn beispielsweise das Aufkeilen von Brandschutztüren<br />
toleriert wird) eine Rolle, jedoch würde<br />
das im Einzelfall zu beurteilen sein.<br />
■ Anders sieht es sicher beim „Brandschutzbeauftragten“<br />
und beim Kommandanten einer Betriebsfeuerwehr<br />
aus, der damit üblicherweise auch diese<br />
„Beauftragtenfunktion“ inne hat.<br />
Dies hat seine Ursachen im Wesentlichen darin, dass<br />
der Begriff „Beauftragter“ im Lauf der Zeit eine<br />
Bedeutungsänderung durchgemacht hat. So gibt es<br />
jetzt neben dem Brandschutz-, auch Abfall-, Umweltschutz-,<br />
Gift-, Strahlenschutz-, Störfall-, Sicherheits-,<br />
Abwasserreinigungs-, Arbeitssicherheits-, Laserschutz-<br />
und Gefahrgutbeauftragte. Diese Funktionen<br />
sind absolut berechtigt aus der Notwendigkeit, den<br />
jeweils zugehörigen Materien die entsprechende<br />
Aufmerksamkeit zu schenken, entworfen worden.<br />
Delegation der Verantwortung<br />
Bei der Ernennung der angeführten Beauftragten<br />
geht es hauptsächlich um die Gewährleistung der Einhaltung<br />
von technischen Verwaltungsrechtsmaterien.<br />
Das Verwaltungsstrafrecht kennt deswegen auch den<br />
„Beauftragten“ und legt Folgendes fest:<br />
■ §9(1) Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften<br />
durch juristische Personen, Personengesellschaften<br />
des Handelsrechts oder eingetragene<br />
Erwerbsgesellschaften ist, sofern die Verwaltungsvorschriften<br />
nicht anderes bestimmen und soweit<br />
nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt<br />
sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung<br />
nach außen berufen ist.<br />
■ §9(2) Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind<br />
berechtigt und, soweit es sich zur Sicherstellung der<br />
strafrechtlichen Verantwortlichkeit als erforderlich<br />
erweist, auf Verlangen der Behörde verpflichtet, aus<br />
ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche<br />
Beauftragte zu bestellen, denen für das<br />
ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich<br />
oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens<br />
die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften<br />
obliegt. Für bestimmte räumlich<br />
oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens<br />
können aber auch andere Personen zu verantwortlichen<br />
Beauftragten bestellt werden.<br />
■ §9(3) Eine natürliche Person, die Inhaber eines räumlich<br />
oder sachlich gegliederten Unternehmens ist,<br />
kann für bestimmte räumlich oder sachlich abge-<br />
<strong>BETRIEBLICHER</strong> <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />
grenzte Bereiche ihres Unternehmens einen verantwortlichen<br />
Beauftragten bestellen.<br />
■ §9(4) Verantwortlicher Beauftragter kann nur eine<br />
Person mit Hauptwohnsitz im Inland sein, die strafrechtlich<br />
verfolgt werden kann, ihrer Bestellung<br />
nachweislich zugestimmt hat und der für den ihrer<br />
Verantwortung unterliegenden klar abzugrenzenden<br />
Bereich eine entsprechende Anordnungsbefugnis<br />
zugewiesen ist. Das Erfordernis des Hauptwohnsitzes<br />
im Inland gilt nicht für Staatsangehörige von<br />
EWR-Vertragsstaaten, falls Zustellungen im Verwaltungsstrafverfahren<br />
durch Staatsverträge mit dem<br />
Vertragsstaat des Wohnsitzes des verantwortlichen<br />
Beauftragten oder auf andere Weise sichergestellt<br />
sind.<br />
■ §9(5) Verletzt der verantwortliche Beauftragte auf<br />
Grund einer besonderen Weisung des Auftraggebers<br />
eine Verwaltungsvorschrift, so ist er dann nicht<br />
verantwortlich, wenn er glaubhaft zu machen vermag,<br />
dass ihm die Einhaltung dieser Verwaltungsvorschrift<br />
unzumutbar war.<br />
■ §9(6) Die zur Vertretung nach außen berufenen Personen<br />
im Sinne des Abs.1 sowie Personen im Sinne<br />
des Abs.3 bleiben trotz Bestellung eines verantwortlichen<br />
Beauftragten - unbeschadet der Fälle des §7 -<br />
strafrechtlich verantwortlich, wenn sie die Tat vorsätzlich<br />
nicht verhindert haben.<br />
■ §9(7) Juristische Personen, Personengesellschaften<br />
des Handelsrechts und eingetragene Erwerbsgesellschaften<br />
sowie die in Abs.3 genannten natürlichen<br />
Personen haften für die über die zur Vertretung nach<br />
außen Berufenen oder über einen verantwortlichen<br />
Beauftragten verhängten Geldstrafen, sonstige in<br />
Geld bemessene Unrechtsfolgen und die Verfahrenskosten<br />
zur ungeteilten Hand.<br />
Haftung<br />
Wie aus dem Verwaltungsstrafgesetz ableitbar – vergleichbare<br />
Haftungen können aber auch aus Arbeitsaufträgen<br />
und Dienstanweisungen erwachsen – wird<br />
einem „Beauftragten“ eine besondere Verantwortung<br />
zugewiesen, die zumindest für verwaltungsrechtliche<br />
Angelegenheiten gilt. Kommt es durch Nichteinhalten<br />
der Verwaltungsvorschriften zu einem strafrechtlich<br />
relevanten Tatbestand (z.B. zu einer fahrlässigen<br />
Gemeingefährdung, vielleicht sogar im Zusammen-<br />
5
6<br />
<strong>BETRIEBLICHER</strong> <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />
hang mit Personenschäden), so hat diese Haftung<br />
sicher auch strafrechtliche Konsequenzen, an die dann<br />
wiederum zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und<br />
Schadenersatzversagungen der Versicherungen geknüpft<br />
werden können.<br />
Wenn man die „Eigenberechtigung“ eines Beauftragten<br />
ins Kalkül zieht, ist es zumindest diskutierbar, ob ein<br />
„einfacher“ ArbeitnehmerInnen-Rechtsschutz wirklich<br />
ohne Murren die Rechtsvertretungskosten für Fehler bei<br />
der Tätigkeit übernehmen wird. Deswegen erscheint es<br />
bei einer Beauftragtenfunktion wirklich überlegenswert,<br />
eine hierfür maßgeschneiderte und kostengünstige Versicherung<br />
gesondert abzuschließen.<br />
Verantwortungsbereiche<br />
Obwohl es den Rahmen dieses Artikels bei weitem<br />
sprengen würde, dürfen hier noch die einzelnen Verantwortungsbereiche<br />
dargelegt und Strategien gegen<br />
das „Überbleiben“ aufgezeigt werden:<br />
Arbeitsrechtliche Verantwortung<br />
Natürlich ist ein in einem Arbeitsverhältnis stehender<br />
Beauftragter seinem Arbeitgeber auch verantwortlich,<br />
die im Rahmen des Arbeitsvertrages vereinbarten<br />
Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Mit der<br />
Ernennung zum Beauftragten wurde ihm sozusagen<br />
die Weisung gegeben, den Beauftragtenverpflichtungen<br />
ordnungsgemäß nachzugehen. Wenn anschließend<br />
für einzelne Punkte abweichende Weisungen<br />
gegeben werden, wie z.B. „vorübergehende“ Lagerungen<br />
in einem Fluchtweg zu tolerieren, dann kommt der<br />
Beauftragte in die „Zwickmühle“: Welchen der sich<br />
widersprechenden Aufträge hat er denn nun zu erfüllen?<br />
Den ursprünglichen, seinen Beauftragtenverpflichtungen<br />
nach dem „Stand der Technik“ und nach<br />
bestem Wissen und Gewissen nachzukommen, oder<br />
den neuen, meist auf ein konkretes Thema bezogenen<br />
abweichenden Auftrag?<br />
Richtigerweise wäre der Auftraggeber auf diese Diskrepanz<br />
und auf die korrekte Vorgangsweise hinzuweisen<br />
- es empfiehlt sich aus Beweisgründen, dies schriftlich<br />
zu machen und eine Gegenzeichnung als Bestätigung<br />
einzufordern.<br />
Weitere vorprogrammierte Missverständnisse ergeben<br />
sich aus dem Umstand, dass in der Arbeitsstättenverordnung<br />
und in der TRVB O 119 klare „Mindestumfänge“<br />
der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten<br />
festgelegt sind. In der Praxis trägt aber vieles in der<br />
Firma die Worte „Brand“ oder „Feuer“ im Namen, so<br />
zum Beispiel die „Brandschutzklappe“ oder die „Brandrauchentlüftung“.<br />
Ist deswegen der Brandschutzbeauftragte<br />
automatisch verpflichtet, alle Brandschutzklappen<br />
nach einer Brandmelderauslösung rückzustellen,<br />
insbesondere, wenn dies mit erheblichem Arbeitsaufwand<br />
verbunden ist, weil es keine zentrale Rückstellmöglichkeit<br />
gibt?<br />
Prinzipiell ist dies eine Sache der Vereinbarung zwischen<br />
Arbeitgeber und Beauftragtem. Nachdem dies<br />
aber bislang nirgendwo festgelegt war, mussten viele<br />
Brandschutzbeauftragte bisher mühsam im Lauf der<br />
Übernahme ihrer Tätigkeiten erst entsprechende Regelungen<br />
etablieren. Soweit uns bekannt ist, arbeiten die<br />
entsprechenden Gremien aber mittlerweile daran, solche<br />
Gesichtspunkte aber auch Richtzeitwerte für die<br />
Tätigkeit in die TRVB O 119 einzuarbeiten.<br />
Verwaltungs- straf und zivilrechtliche<br />
Verantwortung<br />
Diese drei Verantwortungsbereiche sind eng miteinander<br />
verschränkt und wurden in ihrer Bedeutung<br />
schon dargelegt. Sie können sich auch erinnern, dass<br />
hier eine eigene Rechtsschutzversicherung empfohlen<br />
wurde.<br />
Der Verfasser dieses Artikels müsste hier aber einschränken:<br />
Bei halbwegs ordnungsgemäßer Durchführung<br />
der Beauftragten Arbeiten sollte sich eigentlich<br />
kein Anhaltspunkt für solche Verantwortungen ergeben.<br />
Zu diesen Aufgaben gehören in methodischer Hinsicht:<br />
■ Die Wahrnehmungen der Aufgaben eines bzw. einer<br />
Brandschutzbeauftragten nach dem aktuellen Stand<br />
der Technik (im Wesentlichen ergibt sich dieser aus<br />
der AStV, der TRVB O 119 und den Gegebenheiten<br />
im Zuständigkeitsbereich).<br />
■ Die Pflege des eigenen Wissens und Könnens, wozu<br />
im Wesentlichen die persönliche Fort- und Weiterbildung<br />
gehören.<br />
■ Und zu dieser ordnungsgemäßen Durchführung<br />
gehören auch die enge Zusammenarbeit mit den<br />
sonstigen mit der Arbeitssicherheit beauftragten<br />
Organen sowie die Weitermeldung von Mängeln<br />
und Missständen an den beauftragenden Arbeitgeber.<br />
Oft wird zum letztgenannten Punkt ins Treffen<br />
geführt, dass insbesondere die Fristsetzungen für die<br />
Beseitigung von Mängeln eine schwierige Angelegenheit<br />
wäre. Die Überlegung, dass natürlich jeder Missstand<br />
oder Mangel sofort behoben werden müsste,<br />
stimmt. Allerdings muss dies nicht zum Aufeinanderprallen<br />
von Justament-Standpunkten führen. Üblicherweise<br />
können für bestimmte Übergangszeiten, die aus<br />
wirtschaftlichen Unumgänglichkeiten notwendig oder<br />
sinnvoll erscheinen, auch Ersatzlösungen getroffen<br />
werden. Diese Ersatzlösungen werden meist in regelmäßigen<br />
Kontrollgängen, besonderer Aufmerksamkeit<br />
der Beschäftigten, einer Verstärkung der ersten Löschhilfe<br />
und vergleichbaren organisatorisch-personellen<br />
Maßnahmen liegen, die auch kostenmäßig bezifferbar<br />
sind. So lassen sich Maßnahmen in wirtschaftliche<br />
Relation setzen und auch argumentieren.<br />
Das Wichtigste im Sinn Ihrer Rechtssicherheit dabei<br />
ist: Arbeiten Sie ordentlich! Und dokumentieren Sie<br />
alles. Vollständig und nachvollziehbar!<br />
Ing. Ernst-Georg Klammer<br />
Oberbrandrat BF Wien<br />
1/2006
1/2006<br />
CENTROVOX<br />
Systemzulassungen für<br />
Kabelanlagen E30/E90<br />
Kennen Sie die Tabuzone?<br />
Laut ÖNORM DiN 4102-12 wird die erfolgte Brandprüfung<br />
für Kabel, Befestigungs- und Verbindungselemente<br />
im Allgemeinen bauaufsichtlichen<br />
Prüfzeugnis (=ABP = Systemprüfzeugnis) zertifiziert.<br />
Neben den maximal zulässigen Verlegeabständen,<br />
Belastungen etc. gibt es darin auch eine ganze Reihe<br />
von allgemeinen Auflagen, die meist am Schluss des<br />
ABP zu finden sind.<br />
Fast alle Tragsysteme betroffen<br />
Eine dieser allgemeinen Auflagen für Kabelanlagen<br />
mit Funktionserhalt im Brandfall betrifft die Zulässigkeit<br />
der Belegung von Kabeltassen von Rand zu Rand.<br />
Die Formulierungen lauten meist so:<br />
(Originalzitat, Anfang): „Das ABP gilt nur, wenn der<br />
lichte Abstand der Kabel zum Holm der Leiter oder der<br />
Rinne mindestens 30 mm bzw. mindestens halbe<br />
Holmhöhe beträgt.“ (Originalzitat, Ende)<br />
Diese Formulierung bedeutet schlicht und einfach,<br />
dass die in diesem ABP zertifizierten Kabeltassen nicht<br />
von Rand zu Rand mit Kabeln belegt werden dürfen.<br />
Dies gilt selbst dann, wenn die bekannteren Auflagen<br />
hinsichtlich maximaler Belastung, Verschraubung,<br />
Zusatzabhängung etc. erfüllt sind.<br />
Unbegründete Schikane?<br />
Diese Frage kann selbstverständlich mit einem klaren<br />
NEIN beantwortet werden. Das untenstehende Foto<br />
zeigt, was mit den Seitenwänden herkömmlicher<br />
Kabeltassen und Kabelleitern im Brandfall geschieht.<br />
Wegen des bei Temperaturen ab ca. +600°C drastischen<br />
Rückganges der statischen Belastbarkeit einerseits<br />
und der unter Hitzeeinwirkung auftretenden Längenausdehnung<br />
andererseits, beginnen die Systeme<br />
stark durchzuhängen. Dabei klappen die im Normalfall<br />
im 90° Winkel nach oben stehenden Seitenwände nach<br />
innen und gefährden die am Rand liegenden Kabel.<br />
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Funktionserhalt DIN 4102-Teil12<br />
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8<br />
CENTROVOX<br />
Auflage in der Praxis nicht umsetzbar<br />
Wer jemals mit der Kabelverlegung beschäftigt war,<br />
weiß, dass man zwar Kabel in eine Tasse legen kann,<br />
aber nie ohne zusätzliche Befestigungsmittel in einer<br />
bestimmten Position fixieren bzw. im konkreten Fall<br />
von einer bestimmten Zone fernhalten kann.<br />
Brandbeständige geprüfte Kabelbinder<br />
wären die Lösung<br />
Die gibt es aber leider nicht und nach Wissensstand<br />
des Autors auch kein anderes ohne großen Zusatzaufwand<br />
zu montierendes Befestigungsmittel, das auch<br />
eine erfolgreiche Brandprüfung aufweisen kann. Die<br />
IFBS<br />
1/2006<br />
Verwendung einer breiten Rinne verbessert die Situation<br />
zwar, kann aber auch nicht gewährleisten, dass<br />
Kabel in der gefährlichen Randzone zu liegen kommen.<br />
Spezielle Holmausbildung verleiht Sicherheit<br />
Eine spezielle Holmausbildung mit nach außen<br />
gerollten Oberkanten und einem Öffnungswinkel > 90°<br />
lenkt die gefährliche Bewegung von innen nach außen<br />
und beeinträchtigt die Kabel daher nicht.<br />
Diese Rinnenform ist gemäß ÖNORM DIN 4102-12<br />
voll zugelassen. Sie erlaubt als optionales Verlegesystem<br />
ganz wesentliche Montagevorteile, wie Entfall der<br />
Auslegerzusatzabhängung durch eine Gewindestange,<br />
einfache Verbindungen, größere Abstände und überdies<br />
mit 20(25) kg/m eine deutliche erhöhte Belastbarkeit.<br />
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„EB“
1/2006<br />
Brandschutzpläne – Teil 2<br />
Wie in unserer letzten Ausgabe bereits angekündigt,<br />
dürfen wir Ihnen hier weitere Informationen<br />
zum Umgang mit Brandschutzplänen<br />
geben. Selbstverständlich werden wir nicht die ganze<br />
TRVB 121 durchgehen, derer Anschaffung für den Planersteller<br />
ohnehin unumgänglich sein wird. Wir werden<br />
aber die wesentlichen Punkte, die Anlass zu Missverständnissen<br />
geben könnten, hier behandeln.<br />
Nachführung von Brandschutzplänen<br />
In Betrieben werden doch regelmäßig kleinere und<br />
größere bauliche Änderungen durchgeführt, und so<br />
stellt sich die Frage, ab welchem Änderungsausmaß<br />
auch die Brandschutzpläne nachzuführen sind. Hierzu<br />
gibt es zwei Ansatzpunkte:<br />
■ Sachlich: Sofern sich Räume, Raumgrenzen oder<br />
(brandschutztechnische) Systematiken in einem<br />
Ausmaß ändern, die ein anderes Vorgehen der Feuerwehr<br />
notwendig machen. Das heißt also nicht,<br />
wenn eine Bürotrennwand 0,5 m verschoben wird<br />
oder ein TFL 5 m vom ursprünglichen Anbringungsort<br />
entfernt aufgehängt wird, sondern erst dann,<br />
wenn der Zugang grundlegend anders erfolgen<br />
muss.<br />
■ Zeitlich: Zumindest ein Mal im Jahr muss die<br />
Eigenkontrolle durchgeführt und evaluiert werden.<br />
Dabei werden<br />
ja auch kleine-<br />
reÄnderungen bemerkt,<br />
und man kann<br />
festlegen, dass<br />
man z.B. im<br />
Lauf des nächsten<br />
Jahres<br />
die Brandschutzpläne<br />
nachführt, da<br />
die Summe<br />
der Änderungen<br />
doch auch<br />
irgendwann<br />
bedeutsam<br />
wird.<br />
Planänderungen<br />
müssen vidiert<br />
und Ersatzpläne<br />
an die Feuerwehr<br />
übergeben werden.<br />
LABOR STRAUSS SICHERUNGSANLAGENBAU GMBH<br />
WIEN • GRAZ • INNSBRUCK<br />
WWW.LST.AT • OFFICE@LST.AT<br />
<strong>BRANDSCHUTZ</strong>PLÄNE<br />
Fluchtweg-Pläne,<br />
Fluchtweg-Orientierungspläne<br />
In Deutschland gibt es beispielsweise für jeden<br />
Arbeitsplatz einen Fluchtwegplan. Auch in Österreich<br />
sind in Objekten, in denen sich viele Fremdpersonen<br />
aufhalten (z.B. in Hotels) oft Fluchtweg-Orientierungspläne<br />
vorgesehen.<br />
Diese Planwerke sind möglicherweise Ausschnitte<br />
von Brandschutzplänen, welche denen aber in einigen<br />
Punkten nicht entsprechen. Dargestellt werden müssen<br />
nämlich nur der Weg vom augenblicklichen Standort<br />
zum sicheren Sammelpunkt, Handfeuermelder, tragbare<br />
Feuerlöscher, Wandhydranten und sonstige sicherheitstechnische<br />
Besonderheiten auf dem Weg dorthin.<br />
Zum Fluchtweg-Orientierungsplan gehört zwingend<br />
auch ein Aushang über das richtige Verhalten im<br />
Brandfall.<br />
Sonstige Plansysteme<br />
Andere vernetzen Zentralen.<br />
Wir realisieren dezentrale Intelligenz.<br />
Mehr Erfahrung. Mit Sicherheit.<br />
Oft gibt es das Ansinnen, Brandschutzpläne mit den<br />
jeweils passenden Zusatzinformationen erst im Alarmfall<br />
auszudrucken.<br />
Diese – vom Funktionieren technischer Anlagen<br />
abhängigen – Pläne können natürlich nicht das ausschließliche<br />
Planwerk, sondern nur unterstützendes<br />
Feature sein. Zusätzlich muss es natürlich noch ausgedruckte<br />
Pläne geben.<br />
9
10<br />
<strong>BRANDSCHUTZ</strong>PLÄNE<br />
Über Plandrucker und gebäudespezifische interne<br />
Einsatzleitsysteme sprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter<br />
bei der Feuerwehr.<br />
Bewährte Zeichenmethoden<br />
Es erscheint verlockend, Brandschutzpläne unmittelbar<br />
aus den CAD-Dateien des Gebäudeplaners zu generieren.<br />
Das erspart aber nur bei den neueren CAD-<br />
Systemen, die schon mehr oder weniger auch nach<br />
dem WYSIWYG-Prinzip arbeiten, wirklich Arbeit.<br />
Ansonsten müssen sie ständig darauf achten, dass Ihre<br />
Symbolfarben nicht mit den Plotattributen der Linien<br />
kollidieren. Auch das „Wefreezen“ unbenötigter Einträge<br />
macht üblicherweise viel Arbeit, und manchmal sind<br />
die versprochenen Pläne einfach „schlampig“ geführt.<br />
Machen Sie keine vorschnellen Zusagen, schauen<br />
Sie sich die CAD-Files erst einmal an.<br />
Aber auch wenn Sie neu zeichnen, lohnt es sich auf<br />
jeden Fall, die Pläne mit einem CA-Programm zu erarbeiten.<br />
Erstens können Sie beliebig oft drucken und<br />
zweitens können Sie in den Plänen für die Feuerwehr<br />
die Löscher weglassen o.ä. mehr.<br />
Achten Sie aber darauf, Ihre Files regelmäßig in<br />
aktuelle editierbare Standard-Formate zu speichern. Oft<br />
können Files aufgrund von Programm- und Betriebssystemfortentwicklungen<br />
nach wenigen Jahren schon<br />
nicht mehr gelesen werden.<br />
Neue Planzeichen in der TRVB O 121/2004<br />
Angeführt sind nur die Zeichen, die wir für<br />
besonders kommentarwürdig halten.<br />
Die Kennzeichnung von Brandwiderstandsklassen<br />
erfolgt im Sinn der<br />
ÖNORMen der Reihe B 3800. Die neuen<br />
europäischen Kennzeichnungen – z.B.<br />
REI 30 – sind bislang noch nicht umgesetzt<br />
(Platzbedarf).<br />
Aufzug mit Feuerwehr-Vorrangschaltung<br />
und Angabe der Stockwerke<br />
Dies entspricht weitestgehend den ausgeführten<br />
FW-Aufzügen, bislang so gekennzeichnet:<br />
Tragbarer Feuerlöscher mit Kennzeichnung<br />
nach EN 3. Die Löscher sind auf<br />
einem eigenem Layer zu zeichnen und<br />
auf den Plänen für die Feuerwehr nicht<br />
mit auszudrucken<br />
Achtung Magnetfeld! Bei Kernspintomografen<br />
und Geräten mit vergleichbaren<br />
nach außen wirkenden Feldern,<br />
bei denen es zur Gefährdung von Einsatzpersonal<br />
kommen könnte. Es empfiehlt<br />
sich, den Gefahrenbereich in<br />
Form eines halbtransparenten gefüllten<br />
gelben Kreises ohne besonderen<br />
Rand einzutragen.<br />
Druckbelüftungsanlage - ist wie bei<br />
Sprinkleranlagen zur Umrandung des<br />
Überdruckbereiches zu verwenden.<br />
„Haltemagnet“. Bei brandfallgesteuerten<br />
Türen einzuzeichnen.<br />
Manuell zu öffnende Zuluftöffnung für<br />
RWA<br />
„Brandschutzplan“. Zur Standortkennzeichnung<br />
von Planparien, die nicht bei<br />
der BMZ oder im Plankasten hinterlegt<br />
sind. Dient hauptsächlich der Eigenkontrolle<br />
und Katastrophenschutzplanung.<br />
Schlüsselschalter mit Steuerungsbezeichnung<br />
und Angabe der Sperre:<br />
GHS für Hauptschlüssel des Objekts,<br />
P für Absperrung Stadtgebiet, in Wien<br />
WEZ 2000, und FW für den Feuerwehrschlüssel.<br />
Fluchtfiltermaskendepot. Gemeint sind<br />
nicht einzelne aufgehängte Masken,<br />
sondern Depots für die Feuerwehr. Es<br />
empfiehlt sich, hier auch die Menge -<br />
z.B. „40“ - einzutragen.<br />
Entnahmestelle für Gefahrstoffe oder<br />
(durch den Einsatz) verunreinigtes<br />
Löschwasser. Hier sollten unbedingt im<br />
Einvernehmen mit der Feuerwehr<br />
Zusatzeinträge erfolgen.<br />
Andere Gefahren – mit Angabe zur<br />
Gefahr. Bitte auch im Einvernehmen<br />
mit der Feuerwehr festlegen.<br />
Wir wünschen viel Spaß beim Zeichnen!<br />
1/2006
1/2006<br />
Kabelboxen ermöglichen einfache und sichere Montage<br />
von Kabeldurchführungen mit Brandabschottung.<br />
Gebäude werden heute immer umfangreicher mit Installationen<br />
zur Stromversorgung und Datenübertragung ausgestattet.<br />
Kabeldurchführungen durchdringen dabei nicht<br />
selten auch Trennwände zwischen verschiedenen Brandabschnitten<br />
eines Gebäudes. In so einem Fall ist es erforderlich,<br />
die Durchführungen<br />
so abzuschotten, dass im<br />
Brandfall die Ausbreitung<br />
von Rauch und Feuer verhindert<br />
wird.<br />
Eine montagefreundliche<br />
Möglichkeit hierfür<br />
stellen AIR FIRE TECH<br />
Kabelboxen dar. Dabei<br />
handelt es sich um Stahlblechkästen,<br />
die mit einem<br />
speziellen Brandschutz-<br />
Montageschaum in die<br />
Wand eingesetzt werden.<br />
Die Innenseite der Boxen<br />
ist mit Brandschutz-Paketen<br />
ausgekleidet, bleibt<br />
AIR FIRE TECH<br />
Brandabschottung von Kabeldurchführungen<br />
AIR FIRE TECH Kabelboxen, Neuheit auf der ERG<br />
„Montagefehler und Überbelegung<br />
sind durch die<br />
durchdachte Konstruktion<br />
praktisch ausgeschlossen.“<br />
aber sonst offen für die Durchführung von Rohren mit und<br />
ohne Kabelbelegung. Die Kabelboxen können zu 100%<br />
belegt werden. Erst im Brandfall expandiert das Material der<br />
Pakete und verschließt die Wanddurchführung. Auf diese<br />
Weise ist das System sehr gut für die Verwendung von Leerrohren<br />
geeignet. Vor allem nachträgliche Kabelverlegungen,<br />
wie sie gerade in „lebenden“ Gebäuden vorkommen,<br />
sind so jederzeit ohne Aufwand rasch möglich. Montagefehler<br />
und Überbelegung sind durch die spezielle Konstruktion<br />
praktisch ausgeschlossen.<br />
AIR FIRE TECH ist Spezialist für durchdachte Systeme zum<br />
Schutz vor Feuer und Rauch. Das Leistungsspektrum reicht<br />
von der Forschung über Produktion und Planung bis hin zur<br />
individuellen Beratung vor Ort. Zahlreiche Referenzen, vor<br />
allem aus dem Gebiet der brandschutztechnischen Sanierung<br />
weisen die hohe Kompetenz auf diesem Gebiet aus.<br />
AIR FIRE TECH Brandschutzsysteme<br />
A-1140 Wien, Breitenseer Straße 28<br />
Tel.: +43/1/98 20 174, Fax: +43/1/985 35 85<br />
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„EB“<br />
11
12<br />
BAULICHER <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />
Von den Bränden in den Wänden<br />
Die mit Worten spielende Überschrift dieses Artikels<br />
will auf die Folgen einer Entwicklung im Bauwesen<br />
aufmerksam machen, die den Gebäudebetreibern<br />
und auch den Feuerwehren in Zukunft wahrscheinlich<br />
zu schaffen machen wird. Es geht um Bauen<br />
mit Systembauteilen, um Schall- und Wärmedämmung,<br />
um Schächte und Kanäle, um Installationen.<br />
Wie bereits im Artikel über Verantwortung von<br />
Brandschutzpersonal in diesem Heft angesprochen,<br />
scheint es hin und wieder Stufensprünge im Brandschutzwesen<br />
zu geben. Dies war im mittelalterlichen<br />
Wien so, als nach Großbränden in der Stadt Feuermauern<br />
und Dachdeckungen aus nicht brennbarem Material<br />
gefordert wurden, nach dem Brand des Ringtheaters,<br />
das zu brandschutztechnischen Reformen in vielerlei<br />
Hinsicht führte. Und nach dem Brand des Hotels „Am<br />
Augarten“ vor 26 Jahren wurde die Verwendung von<br />
brennbaren Stoffen im Bauwesen und zur Raumausstattung<br />
neu geregelt.<br />
Möglicherweise – wir wollen es nicht hoffen – führen<br />
die nachfolgend dargelegten Sachverhalte wieder zu<br />
erschreckenden Ereignissen, die ein Umdenken notwendig<br />
machen.<br />
Die Bautechnik hat sich<br />
rasant weiterentwickelt<br />
Man – das sind alle Beteiligten, vom Bauherren mit<br />
seinen Finanzierungsmodellen über den Architekten<br />
mit seinen gestalterischen Ambitionen bis zu den bauausführenden<br />
Firmen und den Errichtern der Gewerke<br />
im Gebäude – beherrscht sein Sachgebiet. Man kann<br />
schnell bauen, angemessen, alles scheint machbar.<br />
Und die Gebäude wachsen.<br />
Technologien sind allerdings nicht extrapolierbar, in<br />
vielerlei Hinsicht. So wird eine Lüftungsanlage, wie sie<br />
in einem fünfstöckigem Haus funktioniert, nicht so<br />
funktionieren, wenn man sie einfach fünf mal so groß<br />
baut, um ein 25-stöckiges Haus zu versorgen, und auch<br />
die Kosten werden sich mehr als verfünffachen. Es<br />
lässt sich wahrscheinlich auch nicht die fünffache<br />
Anzahl von Personen in einem solchen Gebäude unterbringen,<br />
womit der „Ertrag“ sinken wird, wohingegen<br />
der Betriebs- und Erhaltungsaufwand auf mehr als das<br />
Fünffache ansteigen wird.<br />
Dies erscheint auch dem Unbedarfteren schlüssig,<br />
und doch hat ein Bauen in größeren Dimensionen seinen<br />
Reiz: Technisch scheint es beherrschbar, und<br />
finanziell verspricht das „moderne Bauen“, althergebrachten<br />
Bauweisen konkurrenzfähig zu sein, wobei<br />
natürlich die rasant steigenden Grundstückspreise ein<br />
nicht unwesentliches Argument darstellen. Und<br />
schließlich können größere, höhere Gebäude ein nicht<br />
unwesentliches Element der corporate identity darstellen.<br />
Im Zug der Bauführung bei einem ehrgeizigen Vorhaben<br />
tauchen dann Probleme auf, und landläufig ist<br />
bekannt, dass oft die Kosten explodieren: Unvorhersehbare<br />
Probleme tauchen auf, Lieferanten halten<br />
wirtschaftlich nicht durch (eine Folge des auf diesem<br />
Sektor beinharten Wettbewerbs) und schlimmstenfalls<br />
springt der Financier ab. Es wird umgeplant, abgespeckt.<br />
Die Probleme werden „gelöst“, wobei diese<br />
Lösung meist spezifische Kompromisse beinhalten, mit<br />
denen alle gerade noch leben können. Oder „könnten“,<br />
weil oft regelt sich hier der Bauherr nur seinen finanziellen<br />
Ausstieg.<br />
Bauherr =/ Betreiber =/ Nutzer<br />
1/2006<br />
Der Bauherr ist nicht der Betreiber, der Betreiber ist<br />
nicht zwangsläufig der Nutzer, und was dem Bauherren<br />
recht war, ist dem Betreiber oder Nutzer oft nicht billig.<br />
Oder fänden Sie es lustig, in einem Hochhaus zu arbeiten,<br />
in dem nach jeder Brandmeldeanlagenauslösung<br />
tagelang die Raumklimatisierung nicht funktioniert?<br />
Es sind aber nicht nur die „Komfortfunktionen“, die<br />
in „Minimalvarianten“ oft vergessen werden. Durchaus<br />
vorstellbar ist, dass eine Genehmigung eines Objekts<br />
nur deswegen erfolgte, weil als „Ersatz“ für einen zweiten<br />
Fluchtweg die Anleiterbarkeit der Gebäudefenster<br />
mittels Feuerwehr-Drehleitern ins Kalkül gesetzt wurde.<br />
Wenn dies der Bauherr den Nutzern mitzuteilen vergisst,<br />
kommen diese vielleicht auf die Idee der gärtnerischen<br />
Gestaltung der für die Feuerwehr befahrbaren<br />
und zum Anleitern notwendigen Flächen. Man kann<br />
diese nämlich heutzutage ohne Weiteres, außer das<br />
Verwechslungen möglich sind, als Rasenfläche ausführen.<br />
Und im Ernstfall kann dann die Feuerwehr nicht<br />
mehr zufahren. Vielleicht kommt ja schon jemand vor<br />
dem Ernstfall drauf, dass da doch einmal was von einer<br />
Feuerwehrzufahrt in Rede stand. Die Nachforschungen<br />
ergeben: Ja, es ist wirklich so. Ein Problem stellt lediglich<br />
der Baum dar, der mitten in der Zufahrt prangt: Da<br />
er den im Baumschutzgesetz festgelegten Umfang<br />
überschritten hat, kann er nicht ohne weiteres gefällt<br />
werden.<br />
(Dem gegenüber stehen allerdings auch viele Höfe<br />
und Freiflächen, in und auf denen das Parken aus<br />
angeblich feuerpolizeilichen Gründen verboten ist. Der<br />
Verfasser kann sich hier beim besten Willen nicht vorstellen,<br />
dass die Wiener Feuerpolizei tatsächlich so<br />
umtriebig ist.)<br />
Der Bauherr baut ein Großraumbüro. Der Nutzer hätte<br />
doch lieber einzelne Arbeitszimmer, und es kann doch<br />
nichts ausmachen, ein paar Gipskarton-Ständerwände<br />
aufzustellen. Dass hierdurch Brandschutzkonzepte, die
1/2006<br />
der Genehmigung eines Objekts zu Grund gelegt wurden,<br />
einfach ausgehebelt werden, ist dem Nutzer oft gar<br />
nicht bewusst. Wie sollte es auch, wurde ihm doch das<br />
Objekt als variabel und mit allen Infrastrukturen versehen,<br />
repräsentativ und in guter Lage, verkauft.<br />
Fehler im Bauwesen<br />
Viel erscheint machbar. Dass die Statik Grenzen für<br />
ein Bauwerk vorgibt, wir hingenommen. Aber wenn man<br />
schon teuer baut, dann möchte man möglichst viel<br />
bewirtschaftbare Fläche, und die Planer und Errichter<br />
von gebäudetechnischen Gewerken wissen ein Lied<br />
davon zu singen, wie wenige Schächte man ihnen einräumt,<br />
um die notwendigen Installationen durch Gebäude<br />
zu ziehen. In diesen Schächten, Kanälen und Kollektoren<br />
laufen dann die Installationen, die das Bauwerk „am<br />
Leben“ halten. Wasserversorgung, Abwasserleitungen,<br />
Elektrizität, Nachrichtentechnik, Klima, Lüftung, brandschutztechnische<br />
Gewerke, usw., die an gegebener Stelle<br />
natürlich wieder in die Nutzerbereiche, die einzelnen<br />
Stockwerke einmünden müssen. Und hier – an dieser<br />
Schnittstelle verschiedener Gewerke und Errichterfirmen,<br />
passieren viele Baufehler: Fehlende oder falsch eingebaute<br />
Brandschutzabschottungen, fehlende Streckendämmungen,<br />
fehlende Entlastungen für brandbedingte<br />
Bewegungen, fehlende Zugentlastungen, die Verwendung<br />
falscher Trag- oder Befestigungssysteme, usw.<br />
„Versuch“ der Brandabschottung von<br />
Rohrleitungen aus Blech und Kunststoff<br />
Streckendämmung bei Deckendurchtritt: Für nichtbrennbare<br />
„harte“ Einzelleitungen erforderlich<br />
BAULICHER <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />
„Versuch“ der Schottung von<br />
Isolierten Heißwasserleitungen<br />
Es kann sein, dass der Bauplaner sich darauf verlässt,<br />
dass die Systemwand mit den Nassrauminstallationen,<br />
die er vorsieht, aus den Deckenöffnungen, die<br />
er freilässt, einen brandbeständigen Schacht macht.<br />
Die Systemwand kann das zwar, ist aber nur für eine<br />
Schachtbildung über maximal 3 Geschosse zugelassen,<br />
oder sie ist zum tatsächlichen Einbauzeitpunkt<br />
nicht mehr auf dem Markt erhältlich, und ein vergleichbares<br />
System setzt auf eine „unterstützende“ Brandabschnittsbildung<br />
im Deckenbereich.<br />
Und nur „harmloseste“ Menschen mögen glauben,<br />
dass es brandschutztechnisch nichts ausmachte, ein<br />
Bündel von vielleicht 15 Installationsschläuchen ohne<br />
Absicherungsmaßnahmen durch eine Brandwand hindurch<br />
stoßen zu lassen.<br />
Ein Brandschott aus Styropor?<br />
Oft kann die richtige Bauführung gar nicht mehr verifiziert<br />
werden, weil die verbauten Installationen einfach<br />
nicht mehr zugänglich sind. Und eine Nachbesserung<br />
ist aus den selben Gründen meist auch nur mit erheblichem<br />
Aufwand möglich.<br />
Dafür leben wir im Zeitalter der Vernetzungen. Und<br />
es werden munter Netzwerkkabel gefädelt, Server,<br />
Hubs und Switches aufgestellt, wozu natürlich<br />
13
14<br />
BAULICHER <strong>BRANDSCHUTZ</strong><br />
Abschottungen durchbohrt werden müssen. Wiederverschluss<br />
ist eine andere Sache. Und das Serverrack<br />
steht doch wirklich bestens hinter der Schachttüre, die<br />
man leider – zu Lüftungs- und Kühlzwecken - mit Schlitzen<br />
versehen musste. „Brandschutz?“ – nie gehört!<br />
Wärmeisolierung, Schott, Trag- und<br />
Befestigungssystem in Ordnung?<br />
„Aber Wärmeschutz ist ein Thema. Das „Nullenergiehaus“.<br />
Und so treiben uns die besten Absichten,<br />
wenn wir die Fassade mit 20 cm Dämmstoff versehen<br />
lassen. Und diese Investition wird sich rechnerisch<br />
schon in 11 Jahren amortisieren!“. So oder so ähnlich<br />
hatte wohl ein Hausverwalter im Jahr 2004 in Berlin<br />
gedacht, als er ein ihm übertragenes Objekt wärmetechnisch<br />
sanieren ließ. Die Bilanz: Im Sommer 2005<br />
ereignete sich ein Fassadenbrand mit zwei Toten. Die<br />
Wärmeisolierung war nicht so richtig fachgerecht ausgeführt<br />
worden, im Detail besaß weder die Dämmmethode<br />
eine „Zulassung für den Einzelfall“, noch war<br />
eine Brandsperre in den Fensterlaibungen, das ist eine<br />
brandbeständige Abschottung der Isolierung gegen die<br />
Gebäudeöffnung hin, ausgeführt worden. Der Staatsanwalt<br />
ermittelt. Und trotzdem muss vermutet werden:<br />
Diese Bauweise war wahrscheinlich nicht dezidiert verboten.<br />
Sie war aber auch nicht ausdrücklich erlaubt.<br />
Folgen eines Fassadenbrandes in Berlin: 2 Tote.<br />
Die Fassade am nächsten Tag. Foto: Erbe<br />
Zusammenfassend kann zu hochinstallierten<br />
Gebäuden festgestellt werden:<br />
Es gibt schon im Errichtungsstadium viele Möglichkeiten,<br />
Baufehler zu begehen. Eine besondere Schwierigkeit<br />
liegt sicher darin, dass hier bauweisenbezogen<br />
besondere Brandschutzvorkehrungen zu treffen sind,<br />
die sich eben nicht „aus dem Einfamilienhausbau<br />
extrapolieren“ lassen.<br />
Beim Bau von hochinstallierten, großen Objekten<br />
sollte man nicht von der Denkweise ausgehen, dass<br />
alles, was nicht verboten ist, erlaubt wäre. Erlaubt ist<br />
hier vielmehr nur, was ausdrücklich erlaubt ist.<br />
Das gilt auch für den Betrieb eines solche Gebäudes.<br />
Hierbei muss man sich strikt an die brandschutztechnische<br />
Konzeption halten, die der Errichtung zu Grund<br />
gelegt wurde. Jede Änderung, jeder Umbau muss<br />
hinterfragt werden und gegebenenfalls zu einer völlig<br />
neuen brandschutztechnischen Konzeption führen.<br />
Leider sind all diese Maßnahmen sehr teuer.<br />
Ein Brandszenario als mögliche Folge von Bauund<br />
Installationsfehlern<br />
■ Es riecht nach Rauch<br />
■ Der Rauchgeruch wird stärker, nichts ist zu sehen.<br />
Plötzlich bilden sich einige braune Flecken an der<br />
Wand.<br />
■ Man ruft die Feuerwehr, die die Wände großflächig<br />
öffnet, scheinbar mehr Schaden verursacht, als<br />
gewesen wäre.<br />
■ Der Sachschaden: Enorm, weit höher, als er bei<br />
irgendeinem Zimmerbrand in einem Geschoß gewesen<br />
wäre. Schließlich sind die „Organe“ und „Innereien“<br />
des Hauses schwerst beschädigt. Eine Generalsanierung<br />
steht buchstäblich „ins Haus“.<br />
Und für Menschen in diesem Objekt ist das ungefährlich?<br />
Abgesehen von dem Umstand, dass sich<br />
Brände in Schächten und Kanälen jederzeit in die Nutzerbereiche<br />
ausbreiten können (siehe Überschrift „Fehler<br />
im Bauwesen“) besteht auch bei weitgehend brandwiderstandsfähigen<br />
Schächten und Kanälen deswegen<br />
eminente Personengefahr, da Kohlenmonoxid in großen<br />
Mengen durch die Schachtwände in die Nutzerbereiche<br />
diffundieren kann. Üblicherweise müssen<br />
Gebäude, in denen „Brände in den Wänden“ stattfinden,<br />
evakuiert werden.<br />
Ing. Ernst-Georg Klammer,<br />
OBR BF Wien<br />
1/2006
1/2006<br />
Erfahrungen der letzten Zeit haben bestehende Forderungen<br />
der ArbeitnehmerInnenschutz-Gesetze,<br />
welche die flächendeckende betriebliche Durchführung<br />
von Schulungen fordern (Unterweisung im<br />
„Verhalten im Brandfall“ bzw. die „Handhabung von<br />
Feuerlöschgeräten“), unterstreichen, wie wichtig die<br />
betriebliche Brandschutzvorsorge in diesem Bereich ist.<br />
„Organisation ist das halbe Leben“ wurde jedem<br />
von uns sicher des öfteren mitgeteilt, denn „gewusst<br />
wie“ von der Mehrzahl der Mitarbeiter kann in einer<br />
Krisensituation vieles, was von Einzelpersonen falsch<br />
gemacht wird, wenigstens teilweise korrigieren.<br />
Durch immer komplexere und technisch raffiniertere<br />
Objekte, kompliziertere Brandfallsteuerungen und steigende<br />
berufliche Anforderungen treten die mitunter<br />
aus Sicht der Geschäftsleitungen nicht so wichtig<br />
erscheinenden Brandschutzschulungen in den Hintergrund.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf den Mitarbeiter in<br />
Form von Verletzungen oder Selbstgefährdung bei falscher<br />
Einschätzung der Gefahrenlage sowie Betriebseinschränkungen<br />
wenn Brände nicht wirklich rasch<br />
bzw. nicht im Frühstadium richtig behandelt werden,<br />
sind in der Regel die Folge.<br />
Die gesetzliche Forderungen wird in den Betrieben<br />
mitunter nur unzureichend, weil auch teilweise nicht<br />
wirklich bekannt, umgesetzt. Die Schulung der Mitarbeiter<br />
ist eine sehr wichtige Aufgabe des Brandschutzbeauftragten<br />
und muss wiederkehrend erfolgen. Nur<br />
so können Mitarbeiter sensibilisiert und schlussendlich<br />
auf einen möglichen Ernstfall ausreichend vorbereitet<br />
werden.<br />
„Verhalten im Brandfall“ umreißt im wesentlichen<br />
die Sachgebiete „Alarmieren“, „Retten“, „Löschen“<br />
und „Evakuierungsmaßnahmen“. Dazu gehören sinnvollerweise<br />
auch Aspekte der betrieblichen Brandschutzorganisation<br />
bzw. auch diverse Verhaltensmuster<br />
für Krisensituationen.<br />
<strong>BRANDSCHUTZ</strong>SCHULUNGEN<br />
Nicht nur gesetzlich geforderte Brandschutzschulungen...<br />
„Verhalten im Brandfall, Handhabung von Feuerlöschgeräten“<br />
. . . sind ein Maß für die Sicherheit der Mitarbeiter und den Betrieb.<br />
Der Umgang mit Handfeuerlöschern muss - auch<br />
wenn dies sehr einfach aussieht - ebenfalls erlernt werden.<br />
Hierbei ist sowohl eine gewisses theoretisches<br />
Wissen (Löschmittel, Verwendung, Gefahren) als auch<br />
eine praktische Übung von Bedeutung.<br />
Dabei darf auf eine Studie hingewiesen werden, welche<br />
ergeben hat, dass Personen, welche den Umgang<br />
mit einem Feuerlöscher nie übungsmässig erlernt haben,<br />
große „Annäherungsprobleme“ haben bzw. vielfach gar<br />
nicht hingreifen, wenn´s drauf ankommt. Manche sogar<br />
aus dem Grund dass sie sich blamieren könnten.<br />
Wollen Sie das ?<br />
Wenn nicht, wir unterstützen Sie gerne bei der<br />
Umsetzung ihrer betrieblichen Brandschutzmaßnahmen.<br />
Beide Schulungen können ohne großen betrieblichen<br />
Aufwand z.B. direkt in ihrer Betriebsanlage oder<br />
in unseren Ausbildungsstätten durchgeführt werden.<br />
Ing. Manfred Görlich<br />
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Neue Brandmelder-Generation Sinteso<br />
Höhere Sicherheit vor Täuschungsalarmen<br />
durch ASA-Technology<br />
Sinteso heißt die neue Generation von Brandmeldern<br />
des Siemens-Bereiches Building<br />
Technologies. In Kombination mit der<br />
bewährten Sigmasys-Technologie steht das neue<br />
Sortiment dank ASA-Technology für eine höchste<br />
Sicherheit vor Täuschungsalarmen und damit für<br />
hohe Wirtschaftlichkeit. Zusammen mit dem<br />
eigens entwickelten Peripherie-Netzwerk FDnet<br />
wird nunmehr ein besonders leistungsfähiges<br />
Brandmeldekonzept angeboten.<br />
Das innovative Brandmeldersortiment Sinteso besteht<br />
aus den Baureihen S-LINE für anspruchsvolle Anwendungen<br />
und C-LINE für Standardanwendungen. Beide Baureihen verfügen<br />
über Mehrkriterienmelder, einen optischen Breitbandrauchmelder<br />
sowie einen Wärmemelder. Komplettiert wird<br />
das Sortiment durch Flammenmelder, Luftproben-Rauchmeldesysteme,<br />
lineare Rauchmelder sowie umfangreiches<br />
Zubehör. Zusammen mit den bewährten Sigmasys-Brandmelderzentralen<br />
garantiert die neue Meldergeneration eine<br />
hohe Zukunfts- und Investitionssicherheit.<br />
Die von Building Technologies neu entwickelte ASA-<br />
Technology (Advanced Signal Analysis) schließt praktisch<br />
einen Täuschungsalarm durch Brandvortäuschung aus,<br />
auch bei schwierigsten Umgebungsbedingungen. Die vom<br />
Sensor erfassten Signale werden mit Hilfe von Algorithmen<br />
der zweiten Generation mathematisch analysiert und unter<br />
der Einbeziehung von Applikationsparametern wird eine<br />
genaue Beurteilung von Störgrößen ermöglicht. Neu an<br />
dieser Art der Signalauswertung sind die Echtzeit-Interpretation<br />
der Situation und die dynamische Beeinflussung der<br />
Algorithmen, die im Gegensatz zu einer starren Programmierung<br />
eine viel genauere Beurteilung der Lage erlauben.<br />
Außerdem können die ASA-Parametersätze zeit- und prozessabhängig<br />
umgeschaltet werden. Typische Einsatzgebiete<br />
hierfür sind industrielle Produktionsanlagen, Reinräume,<br />
Parkhäuser, Kraftwerke und vieles mehr.<br />
Beim neuronalen Mehrkriterienmelder sind je zwei optische<br />
und zwei thermische Sensoren eingebaut. Das Kernstück<br />
des Melders ist die opto-elektronische Messkammer,<br />
die störendes Fremdlicht fernhält, aber eindringende<br />
Rauchpartikel zuverlässig detektiert. Sie basiert auf einem<br />
durchdachten Labyrinth<br />
mit je einem optischen<br />
Sensor für Vorwärts- und<br />
Rückwärts-Streuung sowie<br />
zwei unabhängigen Temperatur-Sensoren.<br />
Die Signale<br />
dieser vier Sensoren<br />
werden durch die ASA-<br />
Technology intelligent verknüpft,<br />
analysiert und<br />
ausgewertet. Dadurch verfügt<br />
der Melder über ein<br />
perfektes Ansprechverhalten für alle Arten von Bränden.<br />
Außerdem fließt die Art der Aerosole mit in die Beurteilung<br />
der Brandsituation ein. Die beiden optischen Sensoren<br />
erlauben eine Aussage bezüglich Größe und Art der<br />
Aerosole bzw. zwischen hell und dunkel. Dies ermöglicht<br />
zum Beispiel, Wasserdampf zu erkennen und ihn als Täuschungsgröße<br />
zu klassifizieren. Bei herkömmlichen optischen<br />
Meldern kommt es in einem solchen Fall häufig zu<br />
einem Täuschungsalarm. Zudem lässt sich der Mehrkriterienmelder<br />
viel genauer auf die Situation der jeweiligen<br />
Liegenschaft vorkonfigurieren. Schwelbrände in Krankenhauszimmern<br />
etwa oder offene Brände in einem Kunststofflager<br />
können durch die Vorauswahl des optimalen<br />
ASA-Parametersatzes somit wesentlich früher und zuverlässiger<br />
detektiert werden.<br />
Leistungsfähiges Peripherie-Netzwerk<br />
Auch die neueste Brandmeldergeneration ist nur so leistungsfähig<br />
wie das Kommunikationsnetz, das die Peripherie<br />
mit der Zentrale verbindet. Das speziell für Sinteso-<br />
Brandmelder entwickelte Peripherie-Netzwerk FDnet garantiert<br />
höchste Übertragungssicherheit und schnelle Kommunikation<br />
mit den Sigmasys-Zentralen. Die freie Gestaltung<br />
des Leitungsnetzes und die weitgehend freie Verwendung<br />
von Topologien wie Stich, Loop oder T-förmigen<br />
Abzweigen ermöglicht eine wirtschaftliche Installation.<br />
Die Stromversorgung aller Sinteso-Peripherie-Elemente<br />
inklusive Signalgeber erfolgt über FDnet, das hohe<br />
Leitungslängen zulässt und somit auch zur Reduzierung<br />
der Verkabelungskosten beiträgt.<br />
Informationen<br />
fis@siemens.at<br />
1/2006<br />
„EB“
Senden, faxen oder mailen Sie uns Ihre Anforderung:<br />
FAX: 01-95 799 29, Mail: michaela.haubl@adjutum.at<br />
MAILADRESSE:<br />
TEL.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
ADJUTUM VERLAG<br />
Schwarzenhaidestraße 25<br />
1230 Wien<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
ANSCHRIFT: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
ABO<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
NAME: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Ja! Ich möchte die IFBS Brandschutz News<br />
(4 Ausgaben) zum Abopreis von € 30,–<br />
inkl. MwSt. und Porto.<br />
Ja! Ich möchte nähere Infos zu den<br />
IFBS Brandschutz News und den<br />
angekreuzten Produkten.<br />
I<br />
A<br />
N<br />
Z<br />
E<br />
I<br />
G<br />
E<br />
N nformationsanforderung<br />
SIEMENS 16<br />
AIR FIRE TECH 11<br />
CENTROVOX 7<br />
Inserent Seite Infogespräch Literatur<br />
Sehr geehrter Leser!<br />
Wenn Sie nähere Informationen zu den in den Anzeigen angeführten Produkten<br />
wünschen, kreuzen Sie bitte die Produkte Ihrer Wahl an und faxen/senden Sie<br />
diesen Abschnitt an den Verlag. Fax 01-95 799 29<br />
ADJUTUM VERLAG • Schwarzenhaidestraße 25, 1230 Wien P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 1/2006<br />
IFBS Brandschutz<br />
OTTO BOCK<br />
Otto Bock:<br />
Einziger Global Player in<br />
der Orthopädie Technik<br />
1/2006<br />
Der österreichische Otto Bock-Standort in Wien mit<br />
rund 250 Mitarbeitern, davon rund ein Viertel in<br />
der Entwicklung, gehört zu den bedeutendsten<br />
Forschungs-und Entwicklungsstätten (F&E) des Global<br />
Players Otto Bock Health Care aus Duderstadt. Hier<br />
werden neben der Fertigung und dem Vertrieb hochtechnologische<br />
Produkte von der Innovationsphase bis<br />
zur Marktreife entwickelt. Die Erfolgsbasis hinter dieser<br />
weltweit anerkannten Entwicklungsfähigkeit ist die in<br />
Wien stark ausgeprägte medizinische Forschungslandschaft<br />
die einen fruchtbaren Boden für interdisziplinäre<br />
F&E-Projekte bietet. In Wien gelang auch der Durchbruch<br />
zu einem internationalen Erfolg mit dem C-Leg,<br />
einem mikroprozessorgesteuerten Kniegelenk. 1999<br />
wurde dieses High-Tech-Gerät mit dem österreichischen<br />
Innovationspreis ausgezeichnet. Eine weitere<br />
Entwicklung aus dem Hause Otto Bock Wien ist das<br />
Ellenbogen-System „ Dynamic Arm“, eine myoelektrische<br />
Armprothese, die durch Muskelsignale gesteuert<br />
werden kann. Den Forschern ist es dabei gelungen die<br />
Bewegungsabläufe optisch und funktionell den natürlichen<br />
Abläufen anzugleichen.<br />
Otto Bock HealthCare, mit Firmensitz im niedersächsischen<br />
Duderstadt, ist ein weltweit führender Anbieter von<br />
innovativen Produkten in der Prothetik und Orthopädie-<br />
Technik. 1919 in Berlin gegründet, verfügt das Unternehmen<br />
über jahrzehntelange Erfahrung in der Prothesenherstellung<br />
und hält zahlreiche Patente. Otto Bock hat Meilensteine<br />
mit der Erfindung von High-Tech-Prothesen gesetzt.<br />
Dazu gehört etwa die Modular-Beinprothese, die weltweit<br />
für einen neuen technologischen Standard in der Prothetik<br />
sorgte. Die Otto Bock Gruppe hält weltweit über 30 Niederlassungen,<br />
exportiert in 140 Länder und betreibt Produktionsstandorte<br />
in Deutschland, Österreich, China und den<br />
USA. Der Jahresumsatz des Familienunternehmens<br />
betrug zuletzt 371 Millionen Euro.<br />
„EB“
1/2006<br />
Angebote des Instituts zur Förderung von Brandschutz und Sicherheit<br />
Am Hof 9, 1010 Wien • E-Mail: ifbs@ifbs.at • per Fax: ++43-(0)1-5321045 - 10 DW<br />
Wir ersuchen um Angebotslegung bzw. genauere<br />
Informationen über:<br />
KURSE / SEMINARE<br />
Erste Löschhilfe<br />
Brandschutzwartausbildung<br />
Brandschutzbeauftragtenausbildung<br />
Interventionspersonal bei BM-Anlagen<br />
Betriebslöschtrupp-Ausbildung/Kommandantenausb.<br />
Brandschutz in Beherbungs- u. Veranstaltungsuntern.<br />
Löschanlagenwarteausbildung<br />
Brandmeldeanlagen-Ausbildung<br />
Sprinklerwarteausbildung<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen-Ausbildung<br />
Kombi-Ausbildung an Brandschutzanlagen<br />
Löscherwarteausbildung<br />
Atemschutz<br />
Sicherheitsvertrauenspersonen-Ausbildung<br />
Ausbildung von Sicherheitsfachkräften<br />
Sonstige sicherheitstechnische Ausbildungen<br />
UNTERWEISUNG IM BETRIEB<br />
Alarm-, Räumungs- und Evakuierungsübungen<br />
Erste Löschhilfe<br />
Verhalten im Brandfall<br />
FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN bzw.<br />
ERWEITERUNGSSEMINARE<br />
Themenkreis:<br />
...............................................................<br />
BERATUNG<br />
Erstellung von Sicherheitskonzepten<br />
Überprüfung von Sicherheitskonzepten<br />
Befundungen und Gutachten<br />
„Barrierefreier Brandschutz“ für Behinderte<br />
Gewerkeübergreifende Projektbegleitung<br />
und -dokumentation bei einem Bauvorhaben<br />
Finden eines geeigneten oder Beratung bei der Verwertung<br />
eines Betriebsanlagenobjektes<br />
Brandursachenermittlung<br />
Brandschadenskatalogisierung<br />
Brandschadenssanierungsberatung<br />
PRÜFUNGEN<br />
INFO<br />
Steigleitungen und Wandhydranten<br />
Tragbare Feuerlöscher<br />
Gaswarnanlagen<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />
Brandschutztüren und -tore<br />
Befundungen aufgrund der Arbeitsstätten- und Arbeitsmittelsowie<br />
der Elektroschutzverordnung<br />
Erstellen eines Prüf- und Wartungsplanes<br />
Gesamtprüfauftrag<br />
SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN<br />
Beistellung externer Brandschutzbeauftragten<br />
Beistellung externer Sicherheitsfachkräfte<br />
Brandschutzpläne<br />
Fluchtweg-Orientierungspläne<br />
Erstellung v. brandschutztechnischen Gutachten<br />
Beschilderungen gemäß Kennzeichnungsverordnung<br />
„Reverse Engineering“ bei Fehlfunktionen in<br />
Sicherheitsanlagen<br />
Technische Beratung bei Ausschreibungen und<br />
Angebotsbewertungen<br />
Anbieterberatung<br />
Fachliteraturrecherchen<br />
Ausstellung eines Brandschutzpasses<br />
Umsetzung v. Sicherheitsmaßnahmen in EDV-Form<br />
Ich möchte die vom IFBS herausgegebenen Newsletter via email<br />
erhalten, wobei meine e-mail-Adresse seitens des IFBS<br />
ausschließlich zum Zweck der Kundenbetreuung verwendet<br />
und nicht an Dritte weitergegeben wird.<br />
Meine E-Mail-Adresse lautet: ......................................................<br />
Firma:.........................................................................................<br />
...................................................................................................<br />
...................................................................................................<br />
Kontaktperson: ..........................................................................<br />
Firmenadresse: ...........................................................................<br />
Telefon/Fax: ...............................................................................<br />
E-Mail: .......................................................................................<br />
Firmenstempel/Unterschrift<br />
19
20<br />
INFO<br />
KURSTERMINE 2006<br />
Ausbildung zum Brandschutzwart – BSW<br />
Kursnummer Datum Kursnummer Datum<br />
06BSW01.1 31. 01. 2006 06BSW02.1 20. 02. 2006<br />
06BSW03.1 08. 03. 2006 06BSW03.2 20. 03. 2006<br />
06BSW04.1 03. 04. 2006 06BSW04.2 25. 04. 2006<br />
06BSW05.1 09. 05. 2006 06BSW05.2 29. 05. 2006<br />
06BSW06.1 08. 06. 2006 06BSW06.2 26. 06. 2006<br />
06BSW09.1 12. 09. 2006 06BSW09.2 26. 09. 2006<br />
06BSW10.1 02. 10. 2006 06BSW10.2 16. 10. 2006<br />
06BSW11.1 07. 11. 2006 06BSW11.2 21. 11. 2006<br />
Ausbildung für Aufsichtsdienst<br />
von BMA mit Interventionsschaltung – INT<br />
(absolvierte Ausbildung Brandschutzwart ist Voraussetzung)<br />
Kursnummer Datum<br />
06INT02.1 02. 02. 2006<br />
06INT04.1 11. 04. 2006<br />
06INT06.1 12. 06. 2006<br />
06INT09.1 14. 09. 2006<br />
06INT11.1 09. 11. 2006<br />
Allgemeine Fortbildungsseminare<br />
für Brandschutz- und Interventionspersonal<br />
Solch ein Seminar muss gem. TRVB O 117 zum Erhalt der Berechtigung<br />
als Brandschutzbeauftragter längstens alle 5 Jahre besucht werden. Es<br />
wird jedoch dringend empfohlen, solche Seminare öfters zu besuchen,<br />
da sich der technische und rechtliche Stand doch laufend ändert.<br />
Kursnummer Datum Dauer<br />
06ERW10.1 20. 10. 2006 08.30 – 12.30<br />
Fachgruppenseminare<br />
Seminar für Architekten, Planer, Baugewerbe...,<br />
Kursnummer Datum Dauer<br />
06ARCH06.1 06. 06. 2006 08.30 – 16.30<br />
Sonderausbildungen<br />
(Voraussetzung: Zumindest Ausbildung zum Brandschutzwart)<br />
Seminar „Sprinkleranlagen“<br />
Kursnummer Datum Dauer<br />
06SPRINK03.1 14. 03. 2006 08.30 – 14.30<br />
06SPRINK10.1 30. 10. 2006 08.30 – 14.30<br />
Seminar Brandmeldeanlagen<br />
Kursnummer Datum Dauer<br />
06BMA05.1 10. 05. 2006 08.30 – 14.30<br />
06BMA11.1 08. 11. 2006 08.30 – 14.30<br />
Seminar Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen<br />
Kursnummer Datum Dauer<br />
nach Terminvereinbarung<br />
Seminar Gaslöschanlagen<br />
Kursnummer Datum Dauer<br />
nach Terminvereinbarung<br />
Erweiterte Ausbildung für Brandschutzbeauftragte – ERW<br />
Bei den themen- und branchenbezogenen Seminaren wird auch über Neuerungen in Recht und Technik berichtet. Das<br />
Absolvieren einer solchen Ausbildung gilt als Fortbildung im Sinn der TRVB O 117. Brandschutzbeauftragte müssen nach<br />
ihrer Grundausbildung zumindest ein themen- und ein branchenbezogenes Seminar und sollten je nach technischer<br />
Ausstattung der Betriebsanlage die notwendigen Sonderausbildungen besuchen.<br />
Kursnummer Datum Dauer Kursinhalte<br />
06ERW02.1 24. 02. 2006 08.30 – 14.30 themenbezogenes Seminar „Brandschutzanlagen“<br />
06ERW04.1 21. 04. 2006 08.30 – 14.30 branchenbezogenes Seminar „Brandgefahren“<br />
06ERW09.1 22. 09. 2006 08.30 – 14.30 themenbezogenes Seminar „Brandschutzanlagen“<br />
06ERW12.1 01. 12. 2006 08.30 – 14.30 branchenbezogenes Seminar „Personengefahren“<br />
1/2006<br />
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten – BSB<br />
(absolvierte Ausbildung Brandschutzwart ist Voraussetzung)<br />
Kursnummer Datum<br />
06BSB02.1 21. und 22. 02. 2006<br />
06BSB03.1 21. und 22. 03. 2006<br />
06BSB04.1 26. und 27. 04. 2006<br />
06BSB05.1 30. und 31. 05. 2006<br />
06BSB06.1 27. und 28. 06. 2006<br />
06BSB09.1 27. und 28. 09. 2006<br />
06BSB10.1 17. und 18. 10. 2006<br />
06BSB11.1 22. und 23. 11. 2006