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Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.v.

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146<br />

DGAUM – 47. JAHRESTAGUNG POSTER<br />

gliederungen“ durchgeführt. Das Unternehmen<br />

beschäftigt ca. 3300 Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter. Jeder länger als 6 Wochen<br />

fehlende Mitarbeiter wird im Rahmen einer<br />

Wiedereingliederungsmaßnahme an seine<br />

frühere Tätigkeit stufenweise herangeführt.<br />

Dem arbeitsmedizinischen Dienst ist es<br />

gelungen, als Berater der Personalwirtschaft<br />

<strong>und</strong> des Mitarbeiters anerkannt <strong>und</strong> angenommen<br />

zu werden. Dessen Empfehlungen<br />

entscheiden die Zustimmung des Unternehmens<br />

zum Beginn einer Wiedereingliederungsmaßnahme.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Altersstruktur der Mitarbeiterschaft<br />

(Durchschnittalter 37,5 Jahre)<br />

waren statistisch jährlich 54 stufenweise<br />

Wiedereingliederungen zu erwarten. In den<br />

Jahren 2004 <strong>und</strong> 2005 wurden insgesamt<br />

102 Wiedereingliederungen eingeleitet, im<br />

Jahre 2006 (noch nicht ausgewertet) zeichnet<br />

sich eine vergleichbare Tendenz ab. Die<br />

Diagnosen umfassen Zustand nach Operation/Unfallfolgen<br />

(28 %), Wirbelsäulen-<br />

<strong>und</strong> Bandscheibenerkrankungen (26 %),<br />

psych. Erkrankungen (10 %), Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />

(7 %), Folgen von Tumorerkrankungen<br />

(6 %) <strong>und</strong> sonstige Erkrankungen<br />

(15 %). Im Jahr 2006 zeichnen<br />

sich keine wesentlichen Abweichungen ab.<br />

Durch ein klar gegliedertes, intern eindeutig<br />

allen Entscheidern einschließlich Betriebsrat<br />

<strong>und</strong> Schwerbehindertenvertretung<br />

kommuniziertes System mit Beurteilung<br />

der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des<br />

Mitarbeiters im Vergleich zu den Arbeitsplatzanforderungen<br />

sowie Trainings- <strong>und</strong><br />

Therapieplänen konnten 92 % der Kandidaten<br />

erfolgreich, d. h. am „alten“ Arbeitsplatz<br />

mit den „alten“ Arbeitsaufgaben<br />

wiedereingegliedert werden. Eine enge Kooperation<br />

zumindest mit einigen Hausärzten<br />

war hierbei hilfreich. An Alternativarbeitsplätze<br />

wurden 4 % erfolgreich wiedereingegliedert,<br />

tatsächlich gescheitert sind<br />

weitere 4 % der Fälle.<br />

P32<br />

Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />

in Klein- <strong>und</strong> Kleinstbetrieben<br />

– ein „8-Punkte-Plan zur Eingliederung <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit“<br />

Rudolf C. Zelfel, Matthias Mozdzanowski, Andreas<br />

Weber<br />

IQPR Institut <strong>für</strong> Qualitätssicherung in Prävention, <strong>Deutsche</strong><br />

Sporthochschule, Köln<br />

Ziel des Projekts ist die Einführung von betrieblichem<br />

Eingliederungsmanagement in<br />

Klein- <strong>und</strong> Kleinstbetrieben unter Einbeziehung<br />

von Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

sowie betrieblicher Ges<strong>und</strong>heitsförderung.<br />

Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. 42, 3, 2007<br />

Seit dem Inkrafttreten des SGB IX<br />

am 01. 07. 2001 besteht <strong>für</strong> alle Betriebe<br />

die Verpflichtung zur betrieblichen Eingliederungsmanagement.<br />

Die gesetzliche<br />

Verpflichtung besteht <strong>für</strong> alle Betriebe, unabhängig<br />

ihrer Größe. Zielgruppe sind<br />

Kleinstbetriebe des Hotel- <strong>und</strong> Gaststättengewerbes<br />

mit mindestens einer/m Angestellten.<br />

Informationen folgender Träger<br />

wurden eingeb<strong>und</strong>en: Berufsgenossenschaft<br />

(BGN), Integrationsamt, Krankenkassen,<br />

Rentenversicherung, Amt <strong>für</strong> Arbeitsschutz.<br />

Diese Gr<strong>und</strong>instruktion wurde um<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz sowie betriebliche<br />

Ges<strong>und</strong>heitsförderung erweitert.<br />

Die Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer wurde<br />

als unterstützender Partner gewonnen.<br />

Mit Hilfe der Gr<strong>und</strong>instruktion „8-<br />

Punkte-Plan zur Eingliederung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit“<br />

erfolgte eine Instruktionsschulung<br />

vor Ort im Betrieb <strong>und</strong> nach weiteren vier<br />

Wochen eine Vor-Ort-Nachschulung. Das<br />

gesamte Projekt wurde begleitend in den<br />

vier Schritten Einbindung der Partner, Informationsaufbereitung,<br />

Instruktion im Betrieb,<br />

Nachschulung im Betrieb evaluiert.<br />

Die meisten Betriebe sind in der Vergangenheit<br />

mit längerfristigen Erkrankungen<br />

konfrontiert worden. Das Instrument des<br />

betrieblichen Eingliederungsmanagements<br />

wurde bisher nicht angewendet. Mit gut<br />

aufbereiteten Instruktionen, die auch Anforderungen<br />

aus Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

sowie Möglichkeiten betrieblicher<br />

Ges<strong>und</strong>heitsförderung einschließen, kann<br />

die Bereitschaft der Betriebe, im Bedarfsfall<br />

dieses Instrument zu nutzen, erhöht werden.<br />

Wichtig erscheint es, ein auf Schlagworte<br />

reduziertes Instruktionsmaterial, eine<br />

persönliche Instruktion im Betrieb sowie<br />

ein Verzeichnis von kurzfristig erreichbaren<br />

Ansprechpartner/innen bereitzustellen.<br />

Die entwickelte Gr<strong>und</strong>instruktion soll<br />

in Zukunft von der IHK bei Neugründungsberatung<br />

verwandt werden. Das Projekt<br />

wurde aus Mitteln der EU (ESF) <strong>und</strong><br />

des B<strong>und</strong>esministers <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Soziales<br />

gefördert. Partner ist die IHK Köln.<br />

P33<br />

Die Rolle der Betriebs- <strong>und</strong> Werksärzte<br />

in der stufenweisen Wiedereingliederung<br />

Marcus Schian, Hans-Martin Schian, Andreas Weber<br />

IQPR Institut <strong>für</strong> Qualitätssicherung in Prävention, <strong>Deutsche</strong><br />

Sporthochschule, Köln<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Schnittstellencharakters der<br />

stufenweisen Wiedereingliederung (stwW)<br />

sind bei der Durchführung viele Akteure<br />

zu beteiligen. Die genaue Rollenverteilung<br />

bereitet in der Praxis mitunter Schwierigkeiten.<br />

Anhand bestehender Regelungen<br />

<strong>und</strong> Praxiserfahrungen soll die Rolle des<br />

Betriebsarztes im Verhältnis zu anderen<br />

Akteuren der stwW aufgezeigt werden.<br />

Methode: Auswertung der rechtlichen<br />

Bef<strong>und</strong>e zur stufenweisen Wiedereingliederung<br />

<strong>und</strong> der Rolle ihrer Akteure <strong>und</strong> der<br />

Verlaufsakten zur stwW aus einem großen<br />

Automobilkonzern <strong>und</strong> anderen Quellen.<br />

Die stufenweise Wiedereingliederung ist<br />

im Leistungsspektrum aller Träger der medizinischen<br />

Rehabilitation verankert (§ 28<br />

SGB IX). Alle Rehabilitationsträger haben<br />

sich in einer gemeinsamen Empfehlungen<br />

nach § 13 Abs. 2 SGB IX zu einer Einbindung<br />

der Betriebs- <strong>und</strong> Werksärzte in den<br />

Ablauf des Rehabilitationsprozesses verpflichtet.<br />

In der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

sind zusätzlich neben § 74 SGB V<br />

u. a. die AU-Richtlinien_2004 zu beachten.<br />

Zu nennen ist auch § 84 Abs. 2 SGB IX<br />

(betriebliches Eingliederungsmanagement).<br />

Arbeitsrechtliche Vorschriften r<strong>und</strong>en den<br />

rechtlichen Hintergr<strong>und</strong> ab <strong>und</strong> gestalten<br />

die Rolle der beteiligten Akteure mit.<br />

Die Verlaufsakten aus der praktischen<br />

Arbeit des Betriebsarztes eines großen Automobilkonzerns<br />

ermöglichen die Identifizierung<br />

beispielhafter Abläufe der Kommunikation<br />

zwischen dem Betriebsarzt <strong>und</strong> anderen<br />

relevanten Akteuren. Praxisberichte aus<br />

anderen Quellen werden ergänzend herangezogen.<br />

Dem Betriebsarzt kommt in der stwW<br />

aus tatsächlicher, aber auch aus rechtlicher<br />

Sicht eine entscheidende Rolle zu. Dem<br />

steht gegenüber, dass er mit den zuständigen<br />

Rehabilitationsträgern noch in keiner direkten<br />

verbindlichen Beziehung steht. Dies<br />

ist zwar <strong>für</strong> die Durchführung einer stwW<br />

an sich kein rechtliches Hindernis, kann<br />

aber wegen der damit verb<strong>und</strong>enen Fragestellungen<br />

wie Vergütung der ärztlichen<br />

Leistungen <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeit zu einem<br />

faktischen werden; um so mehr, wenn z. B.<br />

Kommunikationsprobleme mit den behandelnden<br />

Ärzten bestehen. Solche Schwierigkeiten<br />

können aber im Interesse der Betroffenen<br />

durch sachorientiertes kunstgerechtes<br />

Handeln überw<strong>und</strong>en werden.<br />

P34<br />

Schilddrüse <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit: Ergebnisse<br />

eines Ultraschallscreenings<br />

Raluca Petru1 , Emmanuel Nikolaides2 , Roland Gärtner3 ,<br />

Peter Angerer1 1Institut <strong>und</strong> Poliklinik <strong>für</strong> Arbeits- <strong>und</strong> <strong>Umweltmedizin</strong>,<br />

Ludwig-Maximilians-Universität, München, 2Ges<strong>und</strong>heits dienst, MAN Nutzfahrzeuge AG, München, 3Medizinische Klinik, Ludwig-Maximilians-Universität, München

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