Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.v.

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20.08.2012 Aufrufe

192 DGAUM – 47. JAHRESTAGUNG KOLLOQUIEN, SYMPOSIEN UND SEMINARE Nachdem eine ausreichende Wirksamkeit bei den meisten abgestimmten Systemen belegt wurde, kommt es nun darauf an, die Ergebnisse in der Praxis umzusetzen. Die Förderung dieser staubarmen Bearbeitungssysteme soll auch durch eine Branchenregelung erreicht werden. Bei dieser Branchenregelung „Mineralischer Staub in der Bauwirtschaft“ engagieren sich alle am Bau Beteiligten für die Umsetzung gemeinsam entwickelter Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. S Konsum illegaler Drogen in der Bauwirtschaft Anette Wahl-Wachendorf Arbeitsmedizinischer Dienst, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Darmstadt Im Arbeitsmedizinischen Dienst der Berufgenossenschaft der Bauwirtschaft wurden (in den Jahren 2004 und 2005) bei insgesamt 33 Versicherten Untersuchungen auf den Konsum illegaler Drogen durchgeführt. Die Untersuchung wurde mehrheitlich durch den Unternehmer bzw. den Ausbilder veranlasst. Aufgabe der Betriebsärzte war die Beurteilung der Einsatzfähigkeit der Untersuchten an den jeweiligen Arbeitsplätzen. 21 der 33 Drogentestungen waren positiv. An erster Stelle der im Blut und Urin mittels GC-MS- Analyse nachgewiesenen Substanzen stand Cannabis. Klinische Auffälligkeiten wurden bei 11 Versicherten beschrieben. Dabei standen die Symptome „verzögerte Reaktion“ und „Schweißausbruch“ im Vordergrund. Bei den positiv Getesteten wurden in allen Fällen gesundheitliche Bedenken ausgesprochen. Zum einen wurden zeitlich befristete Bedenken bezogen auf die Tätigkeit (z. B. als Dachdecker) ausgesprochen. Zum anderen erfolgte die Beurteilung „keine Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen“. Diese waren Drogenabstinenz als Voraussetzung sowie „keine Tätigkeit an laufenden Maschinen“. Daneben wurde betriebsärztlich von Tätigkeiten mit Absturzgefahr und Fahrtätigkeit abgeraten. Gesundheitliche Bedenken wurden insbesondere für die Vorsorgeuntersuchung „Fahr- und Steuertätigkeiten“ und „Absturzgefahren“ ausgesprochen. S Beratung der Beschäftigten – ein Teil der Vorsorge mit wachsender Bedeutung Bernd Hartmann Arbeitsmedizinischer Dienst, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Hamburg Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. 42, 3, 2007 Die arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich nicht einseitig auf die Einsetzbarkeit von Personen an bestimmten Arbeitsplätzen, die Früherkennung von Folgen der Arbeit für die Gesundheit oder die frühzeitige Erkennung von Berufskrankheiten. Es war zu prüfen, wie sie sich neben arbeitsbezogenen Erkrankungsrisiken auf allgemeine Erkrankungen der Erwerbsbevölkerung auswirkt. In einer Nachbefragung über die Resultate der betriebsärztlichen Beratung bei Vorsorgeuntersuchungen des AMD der BG BAU zwischen 1998 und 2004 wurden die Inhalte, Befolgungen und Ergebnisse für 3115 überwiegend männliche Beschäftigte ermittelt. Die Befragung erfolgte bei Beschäftigten zum nächstfolgenden Untersuchungstermin. Etwa ein Drittel der Untersuchten soll den Hausarzt wegen eines Befundes aufsuchen, was von 64 % realisiert wird und bei 90 % dieser Personen nachträglich als erfolgreich bzw. zweckmäßig bewertet wird. Weitere wichtige Empfehlungen betreffen u. a. die Augen (19 % Augenarzt/Optiker), die Gewichtsabnahme (22 %), das Rauchen (14 %), die Blutdruckkontrolle (14 %) und das Tragen von Gehörschutz (28 %). Die angegebenen Befolgungen für diese Empfehlungen betragen 80 % (Augen), 77 % (Blutdruckkontrolle), 81 % (Gehörschutz), aber nur 34 % bei der Gewichtsreduktion und 18 % beim Rauchen. Alle Erfolgsraten liegen > 75 % bei den Personen, die sich an diese Empfehlungen hielten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat nachweisliche Erfolge der Sekundärprävention, die tendenziell größer sind als vergleichbare Angebote der Gesundheitsförderung der Krankenkassen oder der Checkup-Untersuchungen der Kassenärzte. Zugleich stößt sie die Kooperation mit den behandelnden Ärzten an. Das Resultat hat auch für Unternehmen einen Nutzen, deren Mitarbeiter leistungsfähiger bleiben. S Aktuelle Untersuchungen des AMD zur Hautbelastung im Reinigungsgewerbe Dietrich Tesch1 , Robert Gissibl2 1Arbeitsmedizinischer Dienst, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, München, 2Arbeitsmedizinischer Dienst, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Regensburg Tätigkeitsspezifische Gesundheitsgefährdungen im Reinigungsgewerbe werden seit langem vom AMD der BG Bau ermittelt und zu ihrem Ausmaß untersucht. Als Gefährdungsschwerpunkte zeigten sich vor allem Belastungen der Haut durch Feuchtarbeit und Reinigungsprodukte, gefolgt von Infektionsgefährdung bei Tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen sowie verschiedenen anderen Gefährdungen, die sich durch das Umfeld im jeweiligen Reinigungsobjekt ergeben. Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen konnten in Präventionskonzepte eingearbeitet werden, die den Reinigungsunternehmen in Form von Hinweisen, Informationen oder Regeln zur Verfügung stehen (z. B. BGR 209 Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln). Da berufsbedingte Hauterkrankungen bei Reinigungsarbeiten nach wie vor bei weitem im Vordergrund stehen, führte der AMD der BG BAU eine Erhebung und Untersuchung von Reinigungskräften im Bereich allgemeine Raumreinigung, Reinigung in medizinischen Einrichtungen, Glas- und Gebäudereinigung sowie Reinigung in Industrieobjekten durch. Ermittelt wurden anamnestische Hautbeschwerden und bestehende Hautveränderungen differenziert nach Einsatzbereichen, Hautbelastungen, verwendeten Arbeitsstoffen und Hautschutzmaßnahmen. Erste Daten verweisen auf vermehrte Hautbelastungen bei der Industriereinigung und bei den Glas- und Gebäudereinigern. Hinsichtlich verwendeter Arbeitsstoffe fanden sich Schwerpunkte im Umgang mit alkalischen Grundreinigern, organischen Lösemitteln und sauren bzw. chlorabspaltenden Sanitärreinigern. Die Ergebnisse werden vorgestellt und diskutiert. S Optimierung der BK-Prävention Frank Wimmel Arbeitsmedizinischer Dienst, BG Bau, Frankfurt am Main Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag müssen die Unfallversicherungsträger Maßnahmen gegen Berufskrankheiten treffen. Die Unfallversicherungsträger haben (im Sinne des § 3 Berufskrankheiten-Verordnung) der Gefahr, dass eine Berufskrankheit entsteht, wieder auflebt oder sich verschlimmert, mit allen geeigneten Mitteln entgegen zu wirken. Wegen der unverändert hohen Hautbelastung im Bau- und Reinigungsgewerbe sind die Beschäftigten dort von beruflich verursachten Hauterkrankungen in besonderem Maße betroffen. Für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sind darum präventive Anstrengungen zur Vermeidung von Hauterkrankungen besonders wichtig.

Vorgestellt wird ein Präventionskonzept der Bezirksverwaltung Frankfurt der BG BAU, in dem das Zusammenwirken der Präventionsabteilung, die Berufskrankheitenabteilung, des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) und des Technischen Beratungsdienstes der BG BAU geregelt und optimiert ist. Dadurch verkürzen sich die Bearbeitungszeiten. Unternehmer und betroffene Beschäftigte, bei denen eine Berufskrankheit droht, können zeitnah und auf den individuellen Einzelfall abgestimmt beraten bzw. untersucht werden. Die BG BAU vermag so den Präventionsauftrag, nämlich die Entstehung einer Berufskrankheit zu verhüten, besser zu erfüllen. Das Konzept wird vorgestellt und die Auswirkungen auf das BK-Geschehen erläutert. Seminar: Internet DGAUM S Die DGAUM im Internet Ekkehard Münzberger Institut für Präventivmedizin, Universität Rostock Es wird die Online-Präsentation des Internet-Auftritts der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (www.dgaum.de bzw. nur dgaum.de) mit der Möglichkeit einer ausführlichen Diskussion angeboten. Dem Besucher der Jahrestagung soll die Vielfalt der auf den Web-Seiten der Fachgesellschaft zusammengetragenen arbeitsmedizinisch relevanten Informationen vorgeführt werden, z. B. � Mitteilungen zur Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., � Informationen zu den Jahrestagungen, deren Programmen und Berichtsdokumentationen, � vom Vorstand verabschiedete Positionspapiere, � eine umfangreiche Sammlung von Adressen und URL wichtiger Institutionen, � Link-Verweise zu fachbezogenen Rechtsgrundlagen, vielfach sogar die Wort- KOLLOQUIEN, SYMPOSIEN UND SEMINARE laute selbst – darunter auch die Berufskrankheitenverordnung – und das weltweit einzige Online-Komplettangebot der Merkblätter und der wissenschaftlichen Begründungen zu den Berufskrankheiten, � die Leitlinien der Arbeitsmedizin, � die im Interesse der Qualitätssicherung bei der arbeitsmedizinischen Begutachtung entstandene Liste von Gutachtern mit dem Zertifikat „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung”, � Links zu Literatursuchdiensten, Journalen, Wörterbüchern, Online-Lexika, � die monatlich erscheinenden Inhaltsverzeichnisse und Zusammenfassungen der Originalarbeiten aus dem jeweils aktuellen Heft der Zeitschrift „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin“, � multimediale Lehr- und Lernmittel mit Bezug zur Arbeitsmedizin, � Links zu Auskunftsdiensten und Serviceleistungen, Tipps und Tricks zur Computerarbeit. Seminar: Ergonomie-Tutorial S Ausbildung und Zertifizierung von professionellen Ergonomen (”European Ergonomists“) Helmut Strasser Fachgebiet Arbeitswissenschaft/Ergonomie, Universität Siegen Menschengerechte Arbeitsgestaltung als eine wichtige Voraussetzung für ein hohes Arbeitsschutzniveau setzt voraus, dass die Akteure des betrieblichen Geschehens über einschlägige Schlüsselqualifikationen und vor allem über Handlungskompetenz verfügen. Wer also als Arbeitsgestalter oder Konstrukteur, als Sicherheitsfachkraft oder Arbeitsmediziner, als Personalverantwortlicher der Arbeitgeberseite oder auch als Betriebs- bzw. Personalrat für die Wahrnehmung von Aufgaben des Arbeitsschutzes zuständig ist, muss über umfassendes und fundiertes, konsistentes Fachwissen verfügen. Sein Handeln darf sich nicht auf bruchstückhafte Detailkenntnisse oder auf DGAUM – 47. JAHRESTAGUNG lediglich formale Vorgehensweisen im Zuge der Anwendung von Gesetzesparagraphen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln, DIN-Normen und VDI-Richtlinien, Checklisten oder das Einführen von Arbeitsschutz-Management-Systemen ohne inhaltliche Ausgestaltung beschränken. Für Fachpersonal, das sich national und international professionelle Kompetenz bestätigen lassen möchte, besteht mittlerweile die Möglichkeit der Zertifizierung zum European Ergonomist. Seit über 10 Jahren gibt es ein Centre for the Registration of European Ergonomists (CREE), in dem 15 Vertreter der nationalen ergonomischen Gesellschaften Europas im Halbjahresturnus über Anträge von Bewerbern befinden, die den Titel „Eur.-Erg.“ (European Ergonomist) erwerben wollen, einen Titel, vergleichbar dem Certified Professional Ergonomist in den USA, der vom Board of Certification in Professional Ergonomics, BCPE, verliehen wird. Der Entscheidung im Council Meeting vorgeschaltet sind National Assessment Committees. Bislang konnten ca. 40 qualifizierte Persönlichkeiten (Arbeitswissenschaftler, aber auch Arbeitsmediziner) aus dem deutsch-sprachigen Bereich zur erfolgreichen Zertifizierung vorschlagen werden. Das Tutorial vermittelt Einblick in das Anforderungsprofil hinsichtlich Quantität und Qualität der Ausbildung, die letztlich zu Gestaltungskompetenz im Systemkreis „Mensch – Technik – Organisation“ führen muss. Die Fähigkeit zum qualifizierten Arbeiten als Ergonom ist in einer mindestens zweijährigen Erfahrung in der Analyse, problemadäquaten Beurteilung und Gestaltung von Arbeitsbedingungen bzw. der Entwicklung von umsetzbaren Gestaltungsvorschlägen zu belegen. Kernkompetenzen in mehreren Arbeitsbereichen und nicht lediglich Spezialkenntnisse auf einem Gebiet sind notwendig. Neben der Erläuterung der Zielstellungen von CREE und den Ausbildungsinhalten (im Gesamtumfang von 320 h, verteilt auf verschiedene Wissensgebiete) wird auch die formale Prozedur einer Bewerbung um die Zertifizierung zum Euro-Ergonomen vorgestellt. Der Referent steht selbstverständlich anschließend auch für Fragen und eine direkte Kontaktaufnahme zur Verfügung. Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. 42, 3, 2007 193

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DGAUM – 47. JAHRESTAGUNG KOLLOQUIEN, SYMPOSIEN UND SEMINARE<br />

Nachdem eine ausreichende Wirksamkeit<br />

bei den meisten abgestimmten Systemen<br />

belegt wurde, kommt es nun darauf an,<br />

die Ergebnisse in der Praxis umzusetzen. Die<br />

Förderung dieser staubarmen Bearbeitungssysteme<br />

soll auch durch eine Branchenregelung<br />

erreicht werden. Bei dieser<br />

Branchenregelung „Mineralischer Staub in<br />

der Bauwirtschaft“ engagieren sich alle<br />

am Bau Beteiligten <strong>für</strong> die Umsetzung gemeinsam<br />

entwickelter Maßnahmen zum<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz.<br />

S<br />

Konsum illegaler Drogen in der Bauwirtschaft<br />

Anette Wahl-Wachendorf<br />

<strong>Arbeitsmedizin</strong>ischer Dienst, Berufsgenossenschaft der<br />

Bauwirtschaft, Darmstadt<br />

Im <strong>Arbeitsmedizin</strong>ischen Dienst der Berufgenossenschaft<br />

der Bauwirtschaft wurden<br />

(in den Jahren 2004 <strong>und</strong> 2005) bei insgesamt<br />

33 Versicherten Untersuchungen auf<br />

den Konsum illegaler Drogen durchgeführt.<br />

Die Untersuchung wurde mehrheitlich<br />

durch den Unternehmer bzw. den Ausbilder<br />

veranlasst. Aufgabe der Betriebsärzte war<br />

die Beurteilung der Einsatzfähigkeit der<br />

Untersuchten an den jeweiligen Arbeitsplätzen.<br />

21 der 33 Drogentestungen waren<br />

positiv. An erster Stelle der im Blut <strong>und</strong><br />

Urin mittels GC-MS- Analyse nachgewiesenen<br />

Substanzen stand Cannabis. Klinische<br />

Auffälligkeiten wurden bei 11 Versicherten<br />

beschrieben. Dabei standen die Symptome<br />

„verzögerte Reaktion“ <strong>und</strong> „Schweißausbruch“<br />

im Vordergr<strong>und</strong>. Bei den positiv Getesteten<br />

wurden in allen Fällen ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Bedenken ausgesprochen. Zum einen<br />

wurden zeitlich befristete Bedenken bezogen<br />

auf die Tätigkeit (z. B. als Dachdecker)<br />

ausgesprochen. Zum anderen erfolgte die<br />

Beurteilung „keine Bedenken unter bestimmten<br />

Voraussetzungen“. Diese waren<br />

Drogenabstinenz als Voraussetzung sowie<br />

„keine Tätigkeit an laufenden Maschinen“.<br />

Daneben wurde betriebsärztlich von Tätigkeiten<br />

mit Absturzgefahr <strong>und</strong> Fahrtätigkeit<br />

abgeraten. Ges<strong>und</strong>heitliche Bedenken wurden<br />

insbesondere <strong>für</strong> die Vorsorgeuntersuchung<br />

„Fahr- <strong>und</strong> Steuertätigkeiten“ <strong>und</strong><br />

„Absturzgefahren“ ausgesprochen.<br />

S<br />

Beratung der Beschäftigten – ein Teil der<br />

Vorsorge mit wachsender Bedeutung<br />

Bernd Hartmann<br />

<strong>Arbeitsmedizin</strong>ischer Dienst, Berufsgenossenschaft der<br />

Bauwirtschaft, Hamburg<br />

Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. 42, 3, 2007<br />

Die arbeitsmedizinische Vorsorge richtet<br />

sich nicht einseitig auf die Einsetzbarkeit<br />

von Personen an bestimmten Arbeitsplätzen,<br />

die Früherkennung von Folgen der Arbeit<br />

<strong>für</strong> die Ges<strong>und</strong>heit oder die frühzeitige<br />

Erkennung von Berufskrankheiten. Es war<br />

zu prüfen, wie sie sich neben arbeitsbezogenen<br />

Erkrankungsrisiken auf allgemeine Erkrankungen<br />

der Erwerbsbevölkerung auswirkt.<br />

In einer Nachbefragung über die Resultate<br />

der betriebsärztlichen Beratung bei<br />

Vorsorgeuntersuchungen des AMD der BG<br />

BAU zwischen 1998 <strong>und</strong> 2004 wurden die<br />

Inhalte, Befolgungen <strong>und</strong> Ergebnisse <strong>für</strong><br />

3115 überwiegend männliche Beschäftigte<br />

ermittelt. Die Befragung erfolgte bei Beschäftigten<br />

zum nächstfolgenden Untersuchungstermin.<br />

Etwa ein Drittel der Untersuchten soll<br />

den Hausarzt wegen eines Bef<strong>und</strong>es aufsuchen,<br />

was von 64 % realisiert wird <strong>und</strong> bei<br />

90 % dieser Personen nachträglich als erfolgreich<br />

bzw. zweckmäßig bewertet wird.<br />

Weitere wichtige Empfehlungen betreffen<br />

u. a. die Augen (19 % Augenarzt/Optiker),<br />

die Gewichtsabnahme (22 %), das Rauchen<br />

(14 %), die Blutdruckkontrolle (14 %) <strong>und</strong><br />

das Tragen von Gehörschutz (28 %). Die<br />

angegebenen Befolgungen <strong>für</strong> diese Empfehlungen<br />

betragen 80 % (Augen), 77 %<br />

(Blutdruckkontrolle), 81 % (Gehörschutz),<br />

aber nur 34 % bei der Gewichtsreduktion<br />

<strong>und</strong> 18 % beim Rauchen. Alle Erfolgsraten<br />

liegen > 75 % bei den Personen, die sich an<br />

diese Empfehlungen hielten.<br />

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat<br />

nachweisliche Erfolge der Sek<strong>und</strong>ärprävention,<br />

die tendenziell größer sind als vergleichbare<br />

Angebote der Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

der Krankenkassen oder der Checkup-Untersuchungen<br />

der Kassenärzte. Zugleich<br />

stößt sie die Kooperation mit den<br />

behandelnden Ärzten an. Das Resultat hat<br />

auch <strong>für</strong> Unternehmen einen Nutzen, deren<br />

Mitarbeiter leistungsfähiger bleiben.<br />

S<br />

Aktuelle Untersuchungen des AMD zur<br />

Hautbelastung im Reinigungsgewerbe<br />

Dietrich Tesch1 , Robert Gissibl2 1<strong>Arbeitsmedizin</strong>ischer Dienst, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,<br />

München, 2<strong>Arbeitsmedizin</strong>ischer Dienst, Berufsgenossenschaft<br />

der Bauwirtschaft, Regensburg<br />

Tätigkeitsspezifische Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen<br />

im Reinigungsgewerbe werden seit langem<br />

vom AMD der BG Bau ermittelt <strong>und</strong><br />

zu ihrem Ausmaß untersucht. Als Gefährdungsschwerpunkte<br />

zeigten sich vor allem<br />

Belastungen der Haut durch Feuchtarbeit<br />

<strong>und</strong> Reinigungsprodukte, gefolgt von Infektionsgefährdung<br />

bei Tätigkeiten in medizinischen<br />

Einrichtungen sowie verschiedenen<br />

anderen Gefährdungen, die sich durch das<br />

Umfeld im jeweiligen Reinigungsobjekt<br />

ergeben. Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen<br />

konnten in Präventionskonzepte<br />

eingearbeitet werden, die den Reinigungsunternehmen<br />

in Form von Hinweisen, Informationen<br />

oder Regeln zur Verfügung<br />

stehen (z. B. BGR 209 Umgang mit Reinigungs-<br />

<strong>und</strong> Pflegemitteln).<br />

Da berufsbedingte Hauterkrankungen<br />

bei Reinigungsarbeiten nach wie vor bei<br />

weitem im Vordergr<strong>und</strong> stehen, führte<br />

der AMD der BG BAU eine Erhebung<br />

<strong>und</strong> Untersuchung von Reinigungskräften<br />

im Bereich allgemeine Raumreinigung,<br />

Reinigung in medizinischen Einrichtungen,<br />

Glas- <strong>und</strong> Gebäudereinigung sowie<br />

Reinigung in Industrieobjekten durch. Ermittelt<br />

wurden anamnestische Hautbeschwerden<br />

<strong>und</strong> bestehende Hautveränderungen<br />

differenziert nach Einsatzbereichen,<br />

Hautbelastungen, verwendeten Arbeitsstoffen<br />

<strong>und</strong> Hautschutzmaßnahmen.<br />

Erste Daten verweisen auf vermehrte<br />

Hautbelastungen bei der Industriereinigung<br />

<strong>und</strong> bei den Glas- <strong>und</strong> Gebäudereinigern.<br />

Hinsichtlich verwendeter Arbeitsstoffe<br />

fanden sich Schwerpunkte im Umgang mit<br />

alkalischen Gr<strong>und</strong>reinigern, organischen<br />

Lösemitteln <strong>und</strong> sauren bzw. chlorabspaltenden<br />

Sanitärreinigern.<br />

Die Ergebnisse werden vorgestellt <strong>und</strong><br />

diskutiert.<br />

S<br />

Optimierung der BK-Prävention<br />

Frank Wimmel<br />

<strong>Arbeitsmedizin</strong>ischer Dienst, BG Bau, Frankfurt am Main<br />

Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag<br />

müssen die Unfallversicherungsträger Maßnahmen<br />

gegen Berufskrankheiten treffen.<br />

Die Unfallversicherungsträger haben<br />

(im Sinne des § 3 Berufskrankheiten-Verordnung)<br />

der Gefahr, dass eine Berufskrankheit<br />

entsteht, wieder auflebt oder sich verschlimmert,<br />

mit allen geeigneten Mitteln<br />

entgegen zu wirken.<br />

Wegen der unverändert hohen Hautbelastung<br />

im Bau- <strong>und</strong> Reinigungsgewerbe<br />

sind die Beschäftigten dort von beruflich<br />

verursachten Hauterkrankungen in besonderem<br />

Maße betroffen. Für die Berufsgenossenschaft<br />

der Bauwirtschaft (BG BAU)<br />

sind darum präventive Anstrengungen zur<br />

Vermeidung von Hauterkrankungen besonders<br />

wichtig.

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