Zahlungsabwicklung im internationalen Handel - Berlin Business ...

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12.07.2015 Aufrufe

allerdings das Lieferrisiko bestehen, denn er kann die Ware vor Zahlung nicht prüfen. Daher wird häufig eineAnzahlungsgarantie (Bankaval) vereinbart, die der Exporteur stellen muss. Sie garantiert dem Importeur, dass er beiNichtlieferung der Ware seine Anzahlung zurückerhält.Zahlung bei Lieferung - Cash on Delivery (c.o.d.)bedeutet, die Ware wird erst gegen Zahlung ausgehändigt, z.B. durch Nachnahme. „Cash“ kann dabei nebenBarzahlung auch Bezahlung durch Scheck oder gegen eine quittierte Banküberweisung bedeuten. Cash-Zahlungensind für den Käufer interessant, wenn er Barzahlungsnachlässe (Skonti) geltend machen kann.Einfache Rechnung - Clean Paymentheißt Versendung der Ware vor Zahlung ohne Sicherstellung. Der Importeur begleicht die Rechnung durch Scheck,Überweisung oder Wechsel entweder „nach Erhalt der Lieferung“ oder „nach Erhalt der Rechnung“ oder unterInanspruchnahme eines „offenen Zahlungsziels“ (z.B. 14, 30, 60, 90, 120 Tage). In der Regel wird ein Skontoeingeräumt, wenn der Käufer ein Zahlungsziel nicht ausnutzt und sofort zahlt (z.B.: „Rechnungsbetrag zahlbarinnerhalb von 30 Tagen, 2% Skonto innerhalb von 14 Tagen“). Skontoausschluss wird z. B. formuliert als: “NettoKasse bei Erhalt der Rechnung“. Ein Zahlungsziel entspricht also einem ungesicherten Kredit, meist alsLieferantenkredit bezeichnet. Die offene Rechnung stellt für den Importeur die günstigste Zahlungsbedingung dar.Neben der Kreditfunktion bietet sie dem Importeur auch die Möglichkeit, vor Zahlung zu prüfen, ob die Warekontraktgerecht geliefert wurde. Deshalb stellt sie für den Exporteur die ungünstigste Form dar. Verweigert derImporteur nämlich die Annahme der Ware, entstehen dem Exporteur Zinskosten für die Vorfinanzierung. Die offeneRechnung setzt seitens des Exporteurs großes Vertrauen in den Importeur voraus und wird vor allem zwischenVertragspartnern mit eingespielten Geschäftsbeziehungen verwendet.Dokumentäre ZahlungsabwicklungDokumente gegen Zahlung - Documents Against Payment (d/p)Bei dieser Zahlungsbedingung versendet der Exporteur die Ware auf einem Transportweg, der nicht unmittelbarmit der Übergabe an den Käufer (Importeur) endet, sondern die Ware verbleibt zunächst beispielsweise im Lagereines Spediteurs oder in einem Zollager im Importland. Der Importeur kann die Ware aus diesem Lager nur gegenVorlage bestimmter Dokumente, z.B. einem Konnossement oder einem Lagerschein, übernehmen. Diese werdenihm erst bei Zahlung: „Zug um Zug“ ausgehändigt, d.h. er zahlt bevor er die Ware auf Mängel untersuchen kann.Das Verfahren läuft (vereinfacht) folgendermaßen ab:1. Der Exporteur versendet die Ware. Damit gelangt er in den Besitz des entsprechenden Transportdokuments.2. Der Exporteur reicht die mit der Warenlieferung zusammenhängenden Dokumente, alsoTransportdokument, Ursprungsnachweis, Rechnung, Versicherungszertifikat, Packliste etc., seiner Bank(Einreicherbank = Exportbank = remitting bank) ein, zusammen mit einem Inkassoauftrag d/p(Bankformular). Dieser muss angeben, unter welchen Bedingungen die Dokumente von der Importbank anden Käufer auszuhändigen sind.3. Die Einreicherbank leitet die Dokumente und den Inkassoauftrag an eine Bank im Importland weiter(Inkassobank = vorlegende Bank = collecting bank). Sofern zwischen Exporteur und Importeur keineAbsprachen hinsichtlich der zu beteiligenden Banken bestehen, wird die Einreicherbank nach eigenemErmessen eine geeignete Inkassobank auswählen.4. Die Inkassobank legt die Dokumente dem Importeur vor („Erste Präsentation“ = Andienung).5. Wenn der Importeur die Dokumente akzeptiert („aufnimmt“), werden sie ihm Zug um Zug gegen Zahlungdes Kaufpreises ausgehändigt. Mit Hilfe der Dokumente kann der Importeur die Ware auslösen.6. Die Inkassobank überweist die geleistete Zahlung an die Einreicherbank bzw. direkt an den Exporteur.Zahlungsabwicklung im internationalen Handel, Stand April 2009

Dokumente gegen Akzept - Documents Against Acceptance (d/a)Diese Zahlungsbedingung entspricht in den ersten drei Schritten d/p, mit dem Unterschied, dass dem Importeurein Zahlungsziel eingeräumt wird. Zu seiner Absicherung präsentiert die Inkassobank im Schritt4. dem Importeur einen nicht-akzeptierten Wechsel (Tratte).5. Der Importeur akzeptiert die Tratte (Akzept) und erhält die Dokumente ausgehändigt, mit denen er die Wareübernehmen kann. Es kann auch vereinbart werden, dass die Tratte erst nach Ankunft der Ware vorgelegtund akzeptiert werden darf.6. Je nach Auftrag leitet die Inkassobank den akzeptierten Wechsel über die Einreicherbank an den Exporteurweiter oder das Akzept bleibt bis zur Fälligkeit bei der Inkassobank.Die d/p-Klausel kann variiert werden, beispielsweise als „Zahlbar bei Ankunft der Ware (oder: des Schiffes) d/p“.Denn sonst präsentieren die Banken die Dokumente unverzüglich nach Posteingang. In der Praxis nehmen mancheKäufer diesen Aufschub auch ohne Vereinbarung in Anspruch, indem sie die Aufnahme der Dokumentehinauszögern, bis die Ware eingetroffen ist. Möglich ist z.B. auch „Zahlbar xy Tage nach erster Präsentation, d/p“,wobei dem Importeur eine Zahlungsfrist eingeräumt wird.Hervorzuheben ist, dass die beteiligten Einreicher- und Inkassobanken lediglich verpflichtet sind, die Vollzähligkeitder erhaltenen Dokumente gemäß dem Inkassoauftrag zu prüfen und sie auftragsgemäß weiterzuleiten undauszuhändigen. Sie haben keinerlei inhaltliche oder formelle Prüfungspflichten. Der Exporteur kann bei d/p oderd/a nicht sicher sein, dass der Importeur die Dokumente aufnimmt (honoriert, d.h. zahlt), der Importeur hingegenkann nicht sicher sein, dass der Exporteur vertragsgerechte Ware liefert.Eine beiderseitige Absicherung wird nur durch ein Dokumenten-Akkreditiv erreicht (Letter of Credit, L/C).KostenDie Abwicklung der dokumentären Zahlungsbedingungen ist mit Kosten verbunden (Provisionen, Courtagen). DieAufteilung dieser Kosten sollte vertraglich geregelt werden. Üblicherweise trägt jeder Vertragspartner die Kosten„auf seiner Seite“ (auf deutscher Seite ca. 3 ‰ vom Auftragswert, mindestens aber etwa 60,- Euro).Bei beiden Inkassoformen (d/p und d/a) bleibt für den Exporteur das Risiko, dass der Importeur die Dokumentenicht aufnimmt (nicht „honoriert“) und die Ware liegen bleibt. In diesem Fall können Kosten für Lagerung,Rücktransport, Versicherung, Notverkauf mit Preisabschlag, etc. entstehen. Der Vertrag muss daher genaueAnweisungen enthalten, was in diesem Fall zu tun ist und wer dafür haftet. d/p und d/a setzen grundsätzlich einbestimmtes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern und eine hinreichende Bonität des Importeursvoraus. Um bei d/a das Wechselrisiko zu begrenzen, kann die Inkassobank oder eine andere Bank zusätzlich eineBürgschaftsverpflichtung in Form eines Wechselavals übernehmen.Bei Seefracht gelangt der Importeur grundsätzlich nur in den Besitz der Ware, wenn er ein ordnungsgemäßindossiertes Konnossement vorweisen kann. Bei direktem Versand der Ware per Luft- oder Bahnfracht, Post oderLKW an den Importeur ist das anders: Der Frachtführer kann die Ware ohne weiteres an den Importeurherausgeben. Der Importeur könnte das vereinbarte Dokumenteninkasso also umgehen. Daher ist esempfehlenswert, die Ware nicht direkt an den Importeur, sondern an einen Spediteur oder eine Bank zu adressieren(sofern diese zugestimmt haben). Diese sorgen für die ordnungsgemäße Abwicklung des vereinbarten Verfahrens.Hierfür wird meist eine Freistellungsgebühr berechnet (1,5 ‰; mindestens aber etwa 60,- Euro).Dokumenten-Akkreditiv - Letter of Credit (L/C)Beim Dokumenteninkasso (s. oben) zahlt der Importeur „Zug-um-Zug“ gegen Aushändigung von Dokumenten, mitdenen er die Ware auslösen kann. Beim Akkreditiv hingegen bekommt der Exporteur den vereinbarten Kaufpreisvon einer Bank, sobald er bestimmte formgerechte Dokumente dort einreicht. Diese treibt das Geld später beimImporteur bzw. dessen Bank auf eigenes Risiko ein. Die Abwicklung erfolgt folgendermaßen:1. Im ersten Schritt schließen Exporteur und Importeur einen Kaufvertrag. Dieser Vertrag enthält eineAkkreditivklausel, z.B.: „Zahlung der Kaufsumme aus einem bei der Bank des Käufers zu eröffnendenZahlungsabwicklung im internationalen Handel, Stand April 2009

allerdings das Lieferrisiko bestehen, denn er kann die Ware vor Zahlung nicht prüfen. Daher wird häufig eineAnzahlungsgarantie (Bankaval) vereinbart, die der Exporteur stellen muss. Sie garantiert dem Importeur, dass er beiNichtlieferung der Ware seine Anzahlung zurückerhält.Zahlung bei Lieferung - Cash on Delivery (c.o.d.)bedeutet, die Ware wird erst gegen Zahlung ausgehändigt, z.B. durch Nachnahme. „Cash“ kann dabei nebenBarzahlung auch Bezahlung durch Scheck oder gegen eine quittierte Banküberweisung bedeuten. Cash-Zahlungensind für den Käufer interessant, wenn er Barzahlungsnachlässe (Skonti) geltend machen kann.Einfache Rechnung - Clean Paymentheißt Versendung der Ware vor Zahlung ohne Sicherstellung. Der Importeur begleicht die Rechnung durch Scheck,Überweisung oder Wechsel entweder „nach Erhalt der Lieferung“ oder „nach Erhalt der Rechnung“ oder unterInanspruchnahme eines „offenen Zahlungsziels“ (z.B. 14, 30, 60, 90, 120 Tage). In der Regel wird ein Skontoeingeräumt, wenn der Käufer ein Zahlungsziel nicht ausnutzt und sofort zahlt (z.B.: „Rechnungsbetrag zahlbarinnerhalb von 30 Tagen, 2% Skonto innerhalb von 14 Tagen“). Skontoausschluss wird z. B. formuliert als: “NettoKasse bei Erhalt der Rechnung“. Ein Zahlungsziel entspricht also einem ungesicherten Kredit, meist alsLieferantenkredit bezeichnet. Die offene Rechnung stellt für den Importeur die günstigste Zahlungsbedingung dar.Neben der Kreditfunktion bietet sie dem Importeur auch die Möglichkeit, vor Zahlung zu prüfen, ob die Warekontraktgerecht geliefert wurde. Deshalb stellt sie für den Exporteur die ungünstigste Form dar. Verweigert derImporteur nämlich die Annahme der Ware, entstehen dem Exporteur Zinskosten für die Vorfinanzierung. Die offeneRechnung setzt seitens des Exporteurs großes Vertrauen in den Importeur voraus und wird vor allem zwischenVertragspartnern mit eingespielten Geschäftsbeziehungen verwendet.Dokumentäre <strong>Zahlungsabwicklung</strong>Dokumente gegen Zahlung - Documents Against Payment (d/p)Bei dieser Zahlungsbedingung versendet der Exporteur die Ware auf einem Transportweg, der nicht unmittelbarmit der Übergabe an den Käufer (Importeur) endet, sondern die Ware verbleibt zunächst beispielsweise <strong>im</strong> Lagereines Spediteurs oder in einem Zollager <strong>im</strong> Importland. Der Importeur kann die Ware aus diesem Lager nur gegenVorlage best<strong>im</strong>mter Dokumente, z.B. einem Konnossement oder einem Lagerschein, übernehmen. Diese werdenihm erst bei Zahlung: „Zug um Zug“ ausgehändigt, d.h. er zahlt bevor er die Ware auf Mängel untersuchen kann.Das Verfahren läuft (vereinfacht) folgendermaßen ab:1. Der Exporteur versendet die Ware. Damit gelangt er in den Besitz des entsprechenden Transportdokuments.2. Der Exporteur reicht die mit der Warenlieferung zusammenhängenden Dokumente, alsoTransportdokument, Ursprungsnachweis, Rechnung, Versicherungszertifikat, Packliste etc., seiner Bank(Einreicherbank = Exportbank = remitting bank) ein, zusammen mit einem Inkassoauftrag d/p(Bankformular). Dieser muss angeben, unter welchen Bedingungen die Dokumente von der Importbank anden Käufer auszuhändigen sind.3. Die Einreicherbank leitet die Dokumente und den Inkassoauftrag an eine Bank <strong>im</strong> Importland weiter(Inkassobank = vorlegende Bank = collecting bank). Sofern zwischen Exporteur und Importeur keineAbsprachen hinsichtlich der zu beteiligenden Banken bestehen, wird die Einreicherbank nach eigenemErmessen eine geeignete Inkassobank auswählen.4. Die Inkassobank legt die Dokumente dem Importeur vor („Erste Präsentation“ = Andienung).5. Wenn der Importeur die Dokumente akzeptiert („aufn<strong>im</strong>mt“), werden sie ihm Zug um Zug gegen Zahlungdes Kaufpreises ausgehändigt. Mit Hilfe der Dokumente kann der Importeur die Ware auslösen.6. Die Inkassobank überweist die geleistete Zahlung an die Einreicherbank bzw. direkt an den Exporteur.<strong>Zahlungsabwicklung</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Handel</strong>, Stand April 2009

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