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<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Schule</strong><strong>Ravensburg</strong>Einjährige Berufsfachschule Holztechnik (1 BFZ)Die Ausbildung der Einjährigen Berufsfachschule Holztechnik vermitteltdie berufsfachlichen und berufspraktischen Kenntnisse, Fertigkeitenund Fähigkeiten des 1. Lehrjahres im Schreinerhandwerk. Durch dieHerstellung von Verbindungen, Bauteilen und Kleinmöbeln wird derfachgerechte Umgang mit dem Werkstoff Holz und den notwendigenWerkzeugen und Maschinen vermittelt.Vor der Anmeldung wird eine ärztliche Erstuntersuchung (gemäßJugendarbeitsschutzgesetz) empfohlen, die feststellt, ob der angestrebteBeruf im Berufsfeld Holztechnik ausgeübt werden kann.Bewerber/Bewerberinnen mit einem Vorvertrag oder einer Ausbildungszusagewerden bevorzugt aufgenommen.Verlauf der Ausbildung in der einjährigen BerufsfachschuleDer Unterricht umfasst nach Plan 32 Wochenstunden, davon entfallen4 Wochenstunden auf den allgemeinbildenden Bereich (Deutsch,Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz und Religion), 10 Wochenstundenauf die Berufsfachliche Kompetenz („Theorie“) und18 Wochenstunden auf die Berufspraktische Kompetenz („Praxis- oderWerkstattunterricht“). Im Mittelpunkt des Unterrichts steht neben derVermittlung der Grundlagen das fächerübergreifende Lösen typischerberufl icher Problemstellungen.Innerhalb der Ausbildung soll ein Praktikum in Handwerks- oder Industriebetriebenabsolviert werden; die Einzelheiten dazu werden erst nachSchulbeginn erläutert. Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz ist die<strong>Schule</strong> im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilfl ich.Die einjährige Berufsfachschule endet mit einer praktischenAbschlussprüfung.Je nach Berufsfeld, Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb wird dieabsolvierte Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr angerechnet.<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Ravensburg</strong>Gartenstraße 12888212 <strong>Ravensburg</strong>Die Schüler beginnen in der Einjährigen Berufsfachschule Holztechnikmit der Zusatzqualifi kation CAD/CNC-Fachkraft. Diese Qualifi kationgewährleistet für die Betriebe qualifi ziertes Personal und für die Auszubildendenhohe Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Telefon 0751/368-100www.gsravensburg.depoststelle@gsravensburg.deStand: 02/2011


<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Schule</strong><strong>Ravensburg</strong>Ausbildungsziel der einjährigen BerufsfachschuleDie Ausbildung an einer einjährigen (gewerblichen) Berufsfachschule vermitteltals Vollzeitschule die in der Grundstufe nach den Ausbildungsordnungenvorgesehenen fachtheoretischen und fachpraktischen Fertigkeiten in einem odermehreren Ausbildungsberufen des jeweiligen Berufsfeldes.Bewerbung/Zulassung für die einjährige BerufsfachschuleZugelassen werden Schülerinnen und Schüler, die mindestens einen Hauptschulabschlusserreicht haben. Ob eine Eignung vorliegt, sollte mit der Berufsberatungabgesprochen sein.Für eine Bewerbung müssen bis zum 1. März die folgenden Unterlagen fristgerechteingereicht werden:– Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag(Sekretariat oder Internet)– Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf– Das Halbjahreszeugnis der aktuell besuchten <strong>Schule</strong>– In manchen Berufsfeldern ein Vorvertrag oder eine schriftlicheAusbildungsplatzzusage.Die <strong>Schule</strong> bestätigt den Eingang der Bewerbung. Übersteigt die Zahl derBewerber/Bewerberinnen die Zahl der <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Plätze, kommtes zu einem Auswahlverfahren, bei dem die Zeugnisnoten entscheidend sind.Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und beendetem Auswahlverfahren erhaltendie Bewerberinnen und Bewerber die Information über eine Zulassung oder einenPlatz auf der Warteliste. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dann biszu einer bestimmten Frist verbindlich erklären, ob sie den freigehaltenen Platzannehmen oder ablehnen. Sollte bis Ende des Schuljahres keine beglaubigteKopie des Abschlusszeugnisses der abgebenden <strong>Schule</strong> nachgereicht werden,verfällt der Anspruch auf den Schulplatz.Der Besuch der <strong>Schule</strong> ist kostenfrei; Lernmittel, Bücher und Arbeitskleidungmüssen zum Teil selbst bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit zu einemFahrtkostenzuschuss. Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz(BAföG) ist nur in Sonderfällen möglich.<strong>Gewerbliche</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Ravensburg</strong>Gartenstraße 12888212 <strong>Ravensburg</strong>Weitere Auskünfte erteilt der Leiter der 1 BFZ Herr Geray.Telefon 0751/368-100www.gsravensburg.depoststelle@gsravensburg.de

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