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Mai 2012 - Anwalt aktuell

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P.b.b. Verlagsort 5020 Salzburg GZ 02Z030577 M<br />

AnwAltAktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

© Franz Pfluegl <strong>2012</strong><br />

„Die 10 Gebote<br />

des Finanzstrafrechts”<br />

Brief aus New York<br />

Thomas Jeffersons (1743-1826)<br />

verdächtige Weinflaschen 10<br />

Le Touessrok auf Mauritius<br />

Topadresse der Hotelgruppe<br />

Sun Resort Limited 35<br />

04/12 – <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

RA Dr. Christian Eberl Seite 6/7<br />

Wein und Kultur<br />

Tummelplatz der besten<br />

Winzer des Burgenlandes 26


AnwAltAktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

© Franz Pfluegl <strong>2012</strong><br />

Ätsch Leonardo!<br />

AGB im Internet<br />

Wisch und weg mit dem<br />

Recht und Gerichtsstand<br />

Urheberrecht! Einspruch! 12 beim Vertragsabschluss 20<br />

04/12 – <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

„Nachahmungen<br />

gefährden die<br />

Wirtschaft”<br />

Dr. Hans Georg Zeiner<br />

und Mag. Gerald <strong>Mai</strong>r<br />

von Zeiner & Zeiner<br />

Seite 1/2<br />

Rechtsanwälte<br />

Mag. Markus Schaffhauser Seite 1/2<br />

Dr. Wilhelm G. Boner<br />

<strong>Anwalt</strong>swerbung: Groupons<br />

und Deals of the Day 18


ZeINer & ZeINer<br />

„ Nachahmungen gefährden<br />

die Wirtschaft”<br />

Der Trend zu direkten oder versteckten Nachahmungen kann den Erfolg von<br />

Unternehmen erheblich beeinträchtigen, sodass eine rechtliche Absicherung<br />

von Unternehmenswerten immer dringlicher wird.<br />

AA: Herr Dr. Zeiner, die Tagesmedien<br />

berichten in letzter Zeit immer<br />

wieder, dass durch Nachahmungen<br />

der Wirtschaft ein großer Schaden<br />

entsteht. Was kann ein Unternehmen<br />

in der heutigen Zeit tun, um<br />

sich effektiv gegen solche Nachahmungen<br />

seiner Produkte und Ideen<br />

nachhaltig zu schützen?<br />

Dr. Zeiner: Richtig ist, dass Nachahmungen<br />

eine große Gefahr darstellen und zwar<br />

einerseits die direkten Fälschungen, andererseits<br />

aber auch Nachahmungen, die sich<br />

in einer Grauzone zwischen Fälschung<br />

und eigener Entwicklung bewegen. Natürlich<br />

kann niemand ein ausschließliches<br />

Recht an einer Geschäftsidee erwerben,<br />

aber es wird immer wieder versucht sich<br />

erfolgreichen Geschäftsideen so weit anzunähern,<br />

dass beim Konsumenten der Eindruck<br />

entsteht, es handle sich nur um eine<br />

Variante des ursprünglichen Konzepts.<br />

Das bringt dem Nachahmer erhebliche<br />

Vorteile auf dem Markt, kann aber für jenes<br />

Unternehmen, dass das Geschäftskonzept<br />

entwickelt hat, sehr nachteilige Folgen<br />

haben. Hier liegt eine der Grundaufgaben<br />

des Wirtschaftsanwaltes, nämlich dem<br />

Unternehmen, das ein erfolgreiches Produkt<br />

oder Konzept geschaffen hat, durch die Absicherung<br />

mit gewerblichen Schutzrechten<br />

die aufgebaute Position zu bewahren.<br />

AA: Wie führt man in der heutigen<br />

Zeit angesichts dieser Herausforderungen<br />

eine rechtsanwaltskanzlei,<br />

die schon im Jahre 1875 gegründet<br />

wurde und offensichtlich viele<br />

Änderungen durchgemacht hat?<br />

Dr. Zeiner: Wir betrachten die Tradition<br />

als eine Herausforderung und Verpflichtung.<br />

Die Kanzlei besteht zum Großteil<br />

aus jungen Kollegen, was eine ständige<br />

Anpassung an die neue Zeit gewährleistet.<br />

Die Mischung aus erfahrenen, älteren<br />

Anwälten und engagierten und aufgeschlossen<br />

jungen Anwälten und Konzipienten<br />

hat sich bestens bewährt. Der Vorteil<br />

einer langjährigen Tätigkeit ist natürlich,<br />

dass viele Klienten durch Jahrzehnte<br />

der Kanzlei treu geblieben sind und wir<br />

deren Probleme bestens kennen.<br />

1<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

Dr. Hans Georg Zeiner (l.) und Mag. Gerald <strong>Mai</strong>er (m.)<br />

geben ANWALT AKTUeLL Herausgeber Dietmar Dworschak<br />

einblick in die Trickkiste der Markenfälscher.<br />

AA: Herr Mag. <strong>Mai</strong>r, Sie sind einer<br />

der jungen Kollegen. Wie gehen Sie<br />

bzw. die Kanzlei mit der Frage des<br />

immer größer werdenden Konkurrenzdrucks<br />

um. Gehen Sie den Weg<br />

der Spezialisierung, um sich in<br />

bestimmten Bereichen zu etablieren?<br />

Markenrechtsspezialist Dr. Zeiner:<br />

„Das Markenrecht ist nur ein Teil der Kennzeichnung<br />

von Produkten und alle damit im<br />

Zusammenhang stehenden Gebiete müssen<br />

abgeklärt werden, um eine erfolgreiche<br />

Vermarktung der Produkte der Klienten zu<br />

ermöglichen.”<br />

Mag. <strong>Mai</strong>r: Unsere Kanzlei hat sich auf<br />

dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes und<br />

insbesondere auf dem Gebiet des gewerblichen<br />

Rechtsschutzes seit vielen<br />

Jahren zu einer gesuchten Adresse entwickelt.<br />

Sie sehen also, wir haben uns schon<br />

vor langer Zeit auf bestimmte Schwerpunkte<br />

konzentriert. Andererseits betreuen<br />

wir auch große internationale Unternehmen,<br />

die in Österreich nur relativ<br />

kleine Gesellschaften gegründet haben,<br />

bei denen es sich kaum lohnt, eine eigene<br />

Rechtsabteilung aufzubauen. Das wäre<br />

einerseits zu teuer und andererseits kann<br />

man sich mit einer eigenen Rechtsabteilung<br />

die <strong>Anwalt</strong>skosten auch nicht zur<br />

Gänze ersparen, wie z.B. bei streitigen<br />

Auseinandersetzungen. Dadurch sind<br />

wir auch mit einer Vielzahl von internen<br />

Problemen unserer Klienten, z.B. aus<br />

dem Arbeitsrecht, Gewerberecht, Konsumentenschutz<br />

etc. befasst.<br />

AA: Das Markenrecht spielt also in<br />

der Kanzlei eine wesentliche rolle?<br />

Mag. <strong>Mai</strong>r: Ein Schwerpunkt unserer<br />

Tätigkeit ist heute tatsächlich das Markenrecht<br />

und verwandte Bereiche wie das<br />

Patentrecht und das Wettbewerbsrecht<br />

ganz allgemein, d.h. sowohl Anmeldung,<br />

ständige Betreuung und Durchsetzung.<br />

Das gilt im besonderen Maße für<br />

berühmte Marken wie Coca-Cola, Apple,<br />

Intel, Marlboro, Facebook, Fiat, Ferrero<br />

© Franz Pfluegl <strong>2012</strong>


usw., aber auch für österreichische Marken<br />

wie z.B. Telering, Kotanyi und die<br />

Marken der Böhler Gruppe. Zu diesem<br />

Zweck führen wir in Alicante ein eigenes<br />

spezialisiertes Büro.<br />

AA: Das Markenrecht hat offensichtlich<br />

in letzter Zeit an Bedeutung<br />

gewonnen. Wie wirkt sich<br />

dies auf Ihre Kanzlei aus?<br />

Mag. <strong>Mai</strong>r: Das Bewusstsein bei Klienten,<br />

dass es sich bei Marken und anderen<br />

gewerblichen Schutzrechten um ein sehr<br />

wesentliches wirtschaftliches Gut handelt,<br />

hat einerseits dazu geführt, dass<br />

dem Schutz dieser Rechte ein viel höherer<br />

Stellenwert beigemessen wird als früher<br />

und dass andererseits die Durchsetzung<br />

dieser Rechte zur Erhaltung der<br />

wirtschaftlichen Werte immer wichtiger<br />

wird. Was erfolgreich ist, wird sofort kopiert<br />

oder nachgeahmt. Das muss vorausschauend<br />

abgeblockt werden. Die einmal<br />

gewählte Marke muss von einem <strong>Anwalt</strong><br />

auf ihre Zulässigkeit geprüft werden und<br />

ist durch andere Schutzrechte wie z.B.<br />

Mag. <strong>Mai</strong>r beschreibt den Kanzleifokus folgendermaße:<br />

„ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit<br />

ist heute das Markenrecht und verwandte<br />

Bereiche wie das Patentrecht und das Wett-<br />

bewerbsrecht ganz allgemein, d.h. sowohl<br />

Anmeldung, ständige Betreuung und Durchsetzung.”<br />

Domain- und Mustereintragungen abzusichern.<br />

So können langwierige Auseinandersetzungen<br />

bei den Gerichten vermieden<br />

werden.<br />

AA: Herr Dr. Zeiner mit dem<br />

Markenrecht allein ist es aber<br />

offensichtlich nicht getan.<br />

Dr. Zeiner: Das Markenrecht ist nur ein<br />

Teil der Kennzeichnung von Produkten<br />

und alle damit im Zusammenhang stehende<br />

Gebiete müssen abgeklärt werden,<br />

um eine erfolgreiche Vermarktung der<br />

Frau Mag. Andrea Zinober und<br />

Herr Dr. rudolf Pendl ergänzen<br />

das Team rund um Dr. Zeiner.<br />

Frau Mag. Zinober ist u.a.<br />

schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht<br />

tätig und ist expertin im<br />

Bereich des Verlagswesens.<br />

Die Tätigkeitsschwerpunkte<br />

von Herrn Dr. rudolf Pendl<br />

liegen im Unternehmens- und<br />

Gesellschaftsrecht. er ist seit<br />

einigen Jahren auch im<br />

Bereich des Luftfahrtrechts<br />

tätig, insbesondere im Zusammenhang<br />

mit dem Kauf und<br />

der Finanzierung von Flugzeugen.<br />

Produkte der Klienten zu ermöglichen.<br />

Das umfasst u.a. die verschiedenen Vertriebsformen,<br />

die in der heutigen wirtschaftlichen<br />

Situation möglich sind, nämlich<br />

den klassischen Verkauf in Geschäften,<br />

den Direktvertrieb, das Multi Level<br />

Marketing und das Franchising und gerade<br />

das letztere ist von besonderer Bedeutung,<br />

weil es einen erfolgreichen Vertrieb<br />

und eine erfolgreiche Vermarktung<br />

ohne allzu großen Kapitaleinsatz ermöglicht.<br />

Franchising kann allerdings nur<br />

funktionieren, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen<br />

vorliegen und dabei spielen<br />

insbesondere die Markenrechte, Patentrechte,<br />

Urheberrechte, Musterrechte,<br />

aber auch kartellrechtliche Bestimmungen<br />

usw. eine erhebliche Rolle. Durch eine<br />

Unzahl internationaler Verträge sind<br />

alle diese Materien sehr kompliziert geworden<br />

und es erfordert einen auf allen<br />

diesen Gebieten tätigen Rechtsanwalt,<br />

um die entsprechende vertragliche Gestaltung<br />

zu schaffen. Das Spektrum unserer<br />

Tätigkeiten hat sich daher gerade in<br />

den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich<br />

erweitert. Das gilt natürlich gleichermaßen<br />

für unsere Kanzlei im Prag.<br />

AA: Herr Mag. <strong>Mai</strong>r, wie sehen<br />

Sie die zukünftige entwicklung<br />

der Kanzlei?<br />

Mag. <strong>Mai</strong>r: Der Rechtsanwalt wird immer<br />

mehr zum Rundumdienstleister und<br />

wird immer mehr in die Unternehmensplanung<br />

und Unternehmensführung<br />

kontinuierlich eingebunden, um das<br />

Haftungsrisiko der Geschäftsführer zu<br />

reduzieren und sie zu entlasten. Das gilt<br />

sowohl für neue Unternehmen mit kreativen<br />

Ideen hierzulande wie auch für internationale<br />

Unternehmen, die ihren Tätigkeitsbereich<br />

auf Österreich erweitern<br />

und die ihre im Ausland bereits erfolgreichen<br />

Konzepte so genau wie möglich in<br />

Österreich ebenfalls verwirklichen wollen.<br />

Dabei ist besonders die Vertragsgestaltung<br />

und die Vertragsanpassung gefragt,<br />

wozu eine Vielzahl von Rechtsge-<br />

ZeINer & ZeINer<br />

bieten in Betracht zu ziehen ist. So wurde<br />

es auch in unserer Kanzlei notwendig eine<br />

vielseitige Expertise zu entwickeln.<br />

Natürlich gibt es immer wieder Gebiete,<br />

die außerhalb unseres Tätigkeitsbereiches<br />

liegen. Wir verfügen über weltweite<br />

Netzwerke von Kollegen, die in vielen<br />

Jahrzehnten aufgebaut wurden, um alle<br />

Probleme von Klienten, egal ob sie in<br />

Österreich oder anderswo auftreten, zu<br />

lösen und adäquat zu behandeln.<br />

AA: Herr Dr. Zeiner, wie sehen<br />

Sie Ihren Tätigkeitsbereich im<br />

Vergleich zu multinationalen<br />

Kanzleien?<br />

Dr. Zeiner: Das System der multinationalen<br />

Kanzleien, die in den meisten Ländern<br />

eigene Niederlassungen unterhalten,<br />

hat für den Klienten den Vorteil, dass<br />

er bei einer Transaktion die viele Länder<br />

umfasst nur einen einzigen Gesprächspartner<br />

hat. Der Nachteil ist die Bindung<br />

an eine einzige Kanzlei. Dem steht das<br />

Konzept gegenüber, dass man so wie wir<br />

mit internationalen Netzwerken aus den<br />

verschiedensten Sachgebieten etwa im<br />

Bereich Gesellschaftsrecht, gewerblicher<br />

Rechtsschutz, Luftfahrtsrecht zusammenarbeitet,<br />

wobei man jene Kollegen<br />

mit denen man zusammenarbeitet im<br />

Einzelfall immer für jene Bedürfnisse, die<br />

der Klient gerade hat, auswählen kann,<br />

um das bestmögliche Service bieten zu<br />

können.<br />

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AnwAltAktuell 04/12<br />

2


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COvER-StORY<br />

„Nachahmungen gefährden die Wirtschaft”<br />

Dr. Hans Georg Zeiner und Mag. Gerald <strong>Mai</strong>r<br />

von Zeiner & Zeiner Rechtsanwälte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-2<br />

„Die 10 Gebote des Finanzstrafrechts”<br />

Rechtsanwalt Dr. Christian Eberl (Baden) . . . . . . . . . . . . . . 6-7<br />

HOt SpOtS. Juristen & Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

ÖRAK<br />

Dr. Rupert Wolff: „Starke Stimme in Brüssel” . . . . . . . . . . . . .9<br />

BRiEF AuS NEw YORK<br />

Stephen M. Harnik:<br />

Jeffersons verdächtige Weinflaschen . . . . . . . . . . . . . . . 10-11<br />

EiNSpRuCH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

AKv EuROpA<br />

Ein Verband zwischen Tradition und Modernität. . . . . . . . . 13<br />

RECHtSANwAltSKAmmERN ÖStERREiCH . . . . . . 14<br />

wEitERBilduNg<br />

AWAK: „Update Amtshaftung” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Donau-Universität Krems: Bank- u. Kapitalmarktrecht . . . . . 19<br />

Österreichischer Rechtsanwaltsverein: Seminare <strong>2012</strong> . . . . . . 29<br />

RECHt uNd wiRtSCHAFt<br />

Dr. iur. Wilhelm C. Boner, LL.M:<br />

<strong>Anwalt</strong>swerbung: „Groupons” und „Deals of the Day”? . . . . . 18<br />

Dr. Michael Pichlmair: Vertragsabschluss im Internet . . 20-21<br />

Mag. Harald Galla: Immobilienbesteuerung Neu . . . . . . . . . 28<br />

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Papierloses Büro mit WinCaus.net . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/25<br />

Fabasoft Folio Cloud . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

SpORt & JuRiSt<br />

Treppenläufer Dr. Rolf Majcen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

wARtEZimmER<br />

Themen zum Weiterdenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

AnwAltAktuell<br />

das magazin für erfolgreiche Juristen<br />

Präsentationsforum der<br />

österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />

jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

Editorial<br />

Grundrechte<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

FOYER<br />

„Irgendwann wird man die Daten wahrscheinlich schon<br />

brauchen können“ scheint das Motto zu sein, unter dem<br />

der österreichische Staat seit 1. April massiv in die<br />

Grundrechte seiner Bürger eingreift.<br />

Es geht um die österreichische Vorratsdatenspeicherung,<br />

die alpenländische Variante der Umsetzung einer EU-<br />

Richtlinie. Besonders deutlich sei hier angemerkt, dass<br />

sich Deutschland dafür entschieden hat, der Brüsseler<br />

Vorgabe NICHT Folge zu leisten!<br />

Keine der verantwortlichen österreichischen Politikerinnen<br />

(Justizministerin, Innenministerin) rührt auch nur den<br />

kleinsten Finger, um das Unerträgliche zu korrigieren.<br />

Die selbstgefällige Machtgewissheit der Großen Koalition<br />

ignoriert sämtliche qualifizierten Kritiker. Dass sich<br />

ÖRAK-Präsident Wolff (siehe ANWALT AKTUELL<br />

April) vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung<br />

ausspricht scheint die politischen Akteure ebensowenig zu<br />

beeindrucken wie die äußerst kritische Würdigung der<br />

Angelegenheit durch den Salzburger Universitätsprofessor<br />

Walter Berka.<br />

Beim 18. Österreichischen Juristentag warnte Berka mit<br />

seinem Statement „Das Grundrecht auf Datenschutz im<br />

Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“ vor der<br />

„österreichischen Variante“ der EU-Richtlinien-Umsetzung.<br />

Laut Berka sei das Datenschutzrecht in der Krise, was das<br />

Grundrecht auf den Schutz aller personenbezogenen<br />

Daten schwäche. Er spricht von einer defizitären Ausgestaltung<br />

des Rechtsschutzes der Menschen, deren Telefon-<br />

und Internetdaten ohne konkreten Anlass für die Dauer<br />

von sechs Monaten gespeichert und von Polizei und Justiz<br />

abgerufen werden können.<br />

Seinen Bedenken ist nichts hinzuzufügen.<br />

dietmar dworschak<br />

Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />

• Unternehmer aller Branchen<br />

• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />

• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />

• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />

• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />

• Universitäten, Fachhochschulen<br />

5


titEl StORY<br />

„<br />

die 10 gebote<br />

des Finanzstrafrechts”<br />

RA Dr. Christian Eberl (Baden) spürt durch das neue Abgeltungsabkommen<br />

mit der Schweiz und durch das Erstarken der Finanzstrafbehörden erhöhten<br />

Beratungsbedarf<br />

Finanzstrafrechtsexperte RA dr. Christian Eberl (links) und ANwAlt AKtuEll-Herausgeber dietmar dworschak treffen sich zum gespräch in<br />

den Räumen einer internationalen Steuerberatungskanzlei in wien. dr. Eberl kommt gerade von einer Betriebsprüfung, die er anwaltlich betreute:<br />

„ich habe hier die Aufgabe, finanzstrafrechtliche Aspekte zu erkennen und bei Feststellungen der Finanzbehörde darauf zu achten, damit eine<br />

finanzstrafrechtliche indizwirkung vermeidbar ist.”<br />

AA: Herr dr. Eberl, ihre<br />

Kanzlei ist spezialisiert<br />

auf das Finanzstrafrecht.<br />

wie kam es zu dieser<br />

nicht alltäglichen Fokussierung?<br />

dr. Eberl: Durch meine Ausbildung<br />

habe ich mehrere<br />

Aspekte im Wirtschaftsbereich<br />

abgedeckt. Ich war mehrere<br />

Jahre im Bankensektor<br />

und in einer großen Wirtschaftsanwaltskanzlei<br />

tätig.<br />

Dazu kommen eine mehrjährige<br />

Praxis in einer großen<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

und meine Tätigkeit im steuerlichen<br />

Fachsenat, Arbeitsgruppe<br />

Finanzstrafrecht. Aus<br />

diesen Bereichen heraus hat<br />

sich meine Spezialisierung auf<br />

das Finanzstrafrecht ergeben.<br />

6<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

AA: Sie haben <strong>aktuell</strong><br />

einen geradezu biblischen<br />

plan: die verkündigung<br />

der „10 gebote des<br />

Finanzstrafrechts”?<br />

dr. Eberl: (lacht) Eine Verkündung<br />

möchte ich mir bei<br />

Gott nicht anmaßen. Meine<br />

langjährige praktische Erfahrung<br />

hat mich aber veranlasst,<br />

darüber nachzudenken, welche<br />

Bereiche gerade im Finanzstrafrecht<br />

immer wieder<br />

eine große Rolle spielen. Diese<br />

aus meiner Sicht wesentlichsten<br />

Aspekte habe ich<br />

dann vorerst einmal in einem<br />

Manuskript „Die 10 Gebote des<br />

Finanzstrafrechtes“ zusammengefasst.<br />

Die Veröffentlichung<br />

steht in Kürze meinen<br />

Klienten zur Verfügung.<br />

dr. Christian Eberl rät, die power<br />

des Staates nicht zu unterschätzen:<br />

„man muss berücksichtigen,<br />

dass die Finanzstrafbehörden<br />

bestens aufgestellt sind. weiters<br />

wurden auch neue Behörden und<br />

Organisationseinheiten geschaffen.”<br />

AA: Bei welcher Art von<br />

Klienten liegt ihr Beratungsschwerpunkt?<br />

dr. Eberl: Abgesehen von<br />

der normalen Strafverteidigung<br />

in Finanzstrafsachen<br />

verstärkt sich die Beratung im<br />

präventiven Bereich enorm.<br />

Hier betreue ich nicht nur<br />

Unternehmen, sondern auch<br />

Steuerberater, welche für ihre<br />

Kunden einen finanzstrafrechtlichen<br />

Beratungsbedarf<br />

erkennen. Aktuell aber auch<br />

Banken, weil es einen großen<br />

Beratungsbedarf über das<br />

neue Abgeltungsabkommen<br />

zwischen der Schweiz und<br />

Österreich gibt. Beim Umgang<br />

mit dem neuen Steuerabkommen<br />

wollen die Bankkunden<br />

wissen, was sie tun sollen,<br />

© Franz Pfluegl <strong>2012</strong>


Selbstanzeige, anonyme Veranlagung<br />

usw. Und bei der<br />

Entscheidung wird immer<br />

wieder gefragt, ob mit der getroffenen<br />

„Wahl“ dann „alles<br />

erledigt“ sei. Es geht dabei<br />

um ein hochkomplexes Bündel<br />

verschiedener strafrechtlicher<br />

Fragen, die weit über die<br />

monetären Überlegungen hinausgehen.<br />

AA: Hat das Steuerabkommen<br />

mit der Schweiz<br />

einen Nachfrageboom<br />

ausgelöst?<br />

dr. Eberl: Man merkt ganz<br />

deutlich, dass dieses Abkommen<br />

das Spezialthema dieser<br />

Tage geworden ist, gerade in<br />

Hinblick auf die Selbstanzeige.<br />

Anleger, die ihr Kapital<br />

in der Schweiz liegen haben,<br />

wollen wissen, welche Schritte<br />

zur Strafvermeidung sie<br />

setzen können.<br />

AA: ist es Nostalgie, dass<br />

wir uns zum gespräch in<br />

einer großen Steuerberatungskanzlei<br />

in wien<br />

treffen?<br />

dr. Eberl: Nein, es ist nicht<br />

Nostalgie. Ich bin gerade von<br />

einer Betriebsprüfung gekommen,<br />

in die ich einbezogen<br />

worden bin.<br />

AA: was tut ein <strong>Anwalt</strong> bei<br />

einer Betriebsprüfung?<br />

dr. Eberl: Steuerberater gehen<br />

immer stärker dazu über,<br />

Finanzstrafrechtler auch bereits<br />

im Vorfeld mit einzubeziehen,<br />

um allfällige finanzstrafrechtliche<br />

Aspekte auch<br />

in der Vergangenheit abklären<br />

zu lassen. Sollte das erst im<br />

Laufe einer Betriebsprüfung<br />

erfolgen, besteht die Aufgabe<br />

darin, finanzstrafrechtliche<br />

Aspekte frühzeitig zu erkennen,<br />

so dass man auf Feststellungen<br />

der Finanzbehörde,<br />

welche auch eine strafrecht-<br />

liche Indizwirkung haben<br />

können, frühzeitig einwirken<br />

kann. Leider herrscht nach<br />

wie vor der Trugschluss, dass<br />

mit der Abgabe von Rechtsmittelverzichten<br />

das Verfahren<br />

schon beendet ist. Immer<br />

öfter erfolgt dann die Überraschung<br />

eines nachfolgenden<br />

Finanzstrafverfahrens.<br />

Die Steuerberater holen daher<br />

einen Finanzstrafrechtler nicht<br />

zuletzt für die Beurteilung<br />

von Rechtsrisiken, die sich für<br />

die Zukunft ergeben können<br />

und die man allenfalls noch<br />

im Vorfeld sanieren kann.<br />

AA: Sie betonen immer<br />

wieder die Notwendigkeit<br />

der prophylaxe in finanzrechtlicher<br />

Hinsicht.<br />

was kann man hier tun?<br />

dr. Eberl: In meinen finanzrechtlichen<br />

Geboten bezeichne<br />

ich den Vorgang als „Belastungs-Check-up“.<br />

Wie bei<br />

einem Spitzensportler sollte<br />

man auch bei einem Unternehmen<br />

Grenzen und Risiken<br />

immer wieder fachkundig abtesten.<br />

Die Früherkennung von Gefahrenquellen<br />

wird auch bei<br />

Unternehmen immer wichtiger,<br />

wie die tägliche Medienlektüre<br />

zeigt. Um Unternehmen<br />

aufwendige und unangenehme<br />

Finanzstrafverfahren<br />

weitgehend zu ersparen gilt<br />

es, bereits im Vorfeld mögliche<br />

Risiken zu erkennen und<br />

zu agieren statt zu reagieren!<br />

Deshalb empfehle und praktiziere<br />

ich mit Unternehmen<br />

frühzeitig, ihre Situation im<br />

Rahmen eines „Belastungs-<br />

Check-up“ zu überprüfen.<br />

Damit erspart man sich oft unerfreuliche<br />

Überraschungen.<br />

Dazu steht mir in größeren<br />

Angelegenheiten auch ein<br />

Netzwerk zur Verfügung, um<br />

diese Aufgaben bewältigen zu<br />

können.<br />

AA: Herr dr. Eberl, Sie<br />

stehen täglich Klienten<br />

quer durch die ganze<br />

wirtschaft bei. Hat sich<br />

in ihrer wahrnehmung<br />

der Standard, die Qualität<br />

der Strafverfolgung im<br />

Finanzstrafrecht in den<br />

letzten Jahren gewandelt?<br />

dr. Eberl: Ja. Man muss berücksichtigen,<br />

dass die Abgaben-<br />

und Finanzstrafbehörden<br />

bestens aufgestellt sind.<br />

Die Zahl der Mitarbeiter in<br />

den verschiedensten Behörden<br />

ist aufgestockt worden,<br />

teilweise wurden neue Behör-<br />

den und Organisationseinheiten<br />

geschaffen. Ich denke hier<br />

an die Steuerfahndung oder<br />

an die Finanzpolizei, die sehr<br />

gut aufgestellt sind und massive<br />

Möglichkeiten haben.<br />

Deshalb ist die Früherkennung,<br />

ob bei einem Klienten<br />

etwas Strafverdächtiges vorliegt,<br />

ein immer wichtigerer<br />

Aspekt. Ich verweise hier immer<br />

wieder auf das Beispiel<br />

Versicherung. Der Abschluss<br />

einer Feuerpolizze wird ja<br />

nicht mit der Hoffnung verbunden,<br />

dass es brennt, sondern<br />

um einen Schaden möglichst<br />

zu verhindern.<br />

Ich sehe die Vorabbeurteilung<br />

einer steuerlichen Konstellation<br />

aus finanzstrafrechtlicher<br />

Sicht gleichsam als Feuerpolizze<br />

und damit auch als Gebot.<br />

Man weiß dann zumin-<br />

titEl StORY<br />

dr. Eberl empfiehlt einen „Belastungs-Check-up” für unternehmen:<br />

„wie bei einem Spitzensportler sollte man auch bei einem unternehmen<br />

grenzen und Risiken immer wieder fachkundig abtesten.<br />

die Früherkennung von gefahrenquellen wird auch bei unternehmen<br />

immer wichtiger, wie die tägliche medienlektüre zeigt.”<br />

dest, wie hoch das Risiko<br />

einer eventuellen finanzstrafrechtlichen<br />

Brandgefahr ist.<br />

AA: Herr dr. Eberl, danke<br />

für das gespräch.<br />

dr. Christian Eberl<br />

Eberl Rechtsanwaltskanzlei<br />

Finanzstrafrecht<br />

Strafverteidigung<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Friedrichstraße 70<br />

2500 Baden, Österreich<br />

Tel.: 0664 395 19 10<br />

Fax: 01 2533 033 4983<br />

christian.eberl@ce-lawyer.at<br />

www.ce-lawyer.at<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

7


Hot SpotS<br />

Hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />

Univ.prof. Georg E. Kodek, LL.M, Hofrat des obersten<br />

Gerichtshofes als Referent in der Kanzlei CHG Rechtsanwälte<br />

in Innsbruck.<br />

Im Zuge der Seminarreihe „Recht effizient“ der Kanzlei CHG<br />

Rechtsanwälte konnte Hofrat Univ.-Prof. Dr. Kodek zu einem<br />

brand<strong>aktuell</strong>en Thema in die Räumlichkeiten der Kanzlei in<br />

Innsbruck als Referent gewonnen werden. Als Co-Referenten<br />

fungierten RA Dr. Dietmar Czernich (l.), sowie RA Dr. Bernd<br />

Guggenberger (2.v.r.).<br />

Hofrat Univ.Prof. Dr. Kodek referierte über die Beratungshaftung<br />

von Banken bei Fremdwährungskrediten. Kreditinstitute<br />

haben in den letzten Jahren große Volumina an Fremdwährungskrediten<br />

an Privatpersonen und Unternehmen vergeben.<br />

Durch die Wechselkursänderungen zum CHF sind viele Kredite<br />

in Schieflage geraten.<br />

„Univ.Prof. Dr. Georg E. Kodek ist einer der profiliertesten Richter<br />

des Obersten Gerichtshofes und hat sich intensiv mit der Beratungshaftung<br />

von Banken auseinandergesetzt“, so RA Dr.<br />

Dietmar Czernich, um so mehr freue er sich, über die Zusage<br />

von Hofrat Kodek ein Seminar zu diesem brand<strong>aktuell</strong>en Thema<br />

in Innsbruck zu halten. Der Einladung folgten zahlreiche<br />

Interessierte aus allen namhaften Banken in Tirol.<br />

www.chg.at<br />

taylorWessing e/n/w/c Rechtsanwälte<br />

Nach der Gründung im Jahr 1986 und kontinuierlichem Wachstum<br />

über mehr als 25 Jahre, verbunden mit dem Aufbau von<br />

insgesamt acht Büros in sechs Ländern Mittel- und Osteuropas<br />

hat e/n/w/c Rechtsanwälte den nächsten, bedeutenden Schritt<br />

in der Entwicklung der Sozietät gesetzt.<br />

Anfang <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> erfolgt die Fusion mit der international renommierten<br />

Kanzlei TaylorWessing und e/n/w/c zu Taylor-<br />

Wessing e/n/w/c Rechtsanwälte.<br />

Beide Kanzleien sehen den Zusammenschluss als ideale Voraussetzung,<br />

um in einer Zeit, die von rasanten Entwicklungen<br />

und starken Veränderung der nationalen und internationalen<br />

Märkte geprägt ist, auch weiterhin auf höchstem Niveau beratend<br />

unterstützen zu können.<br />

Aufgrund der langjährigen Erfahrung gilt e/n/w/c innerhalb<br />

der TaylorWessing Gruppe als CEE/SEE Competence Center.<br />

„Die noch stärkere internationale Ausrichtung bietet zum einen<br />

Verbindungen zu neuen Märkten, zum anderen Experten-<br />

Konw-how von insgesamt 900 Juristen, die in zahlreichen Branchen<br />

und Rechtsgebieten spezialisiert sind“, freut sich Dr. Raimund<br />

Cancola, Managing Partner.<br />

www.taylorwessing.com<br />

8<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

fwp beweist Kontinuität als<br />

österreichische top Kanzlei<br />

Die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte<br />

GmbH (fwp) ist auch <strong>2012</strong> im österreichischen<br />

FORMAT-Ranking der besten<br />

Rechtsanwälte an der Spitze. Beständigkeit<br />

beweist die renommierte Wirtschaftskanzlei<br />

vor allem in den Bereichen Bankrecht und<br />

M&A, in denen Markus Fellner bereits seit Dr. Ulrich Jüngst<br />

mehreren Jahren Top Rankings hat. In insgesamt<br />

6 weiteren Kategorien zählen die<br />

Anwälte von fwp zu den besten Österreichs.<br />

Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte dürfen sich wieder<br />

über Ergebnisse des im Wirtschaftsmagazin FORMAT erschienenen<br />

<strong>Anwalt</strong>srankings <strong>2012</strong> freuen.<br />

„Die Ergebnisse des diesjährigen <strong>Anwalt</strong>srankings sind eine Bestätigung<br />

der kontinuierlichen Expertise von fwp. Seit mehreren<br />

Jahren sind wir an der Spitze mit dabei und sehen dies als Ansporn<br />

auch weiterhin unseren Mandanten Rechtsberatung auf<br />

höchstem Niveau zu bieten“ zeigt sich Partner Markus Fellner,<br />

der bereits seit mehreren Jahren zu den 3 besten Anwälten Österreichs<br />

im Bereich Bankrecht zählt und ebenso führend bei M&A,<br />

hoch zufrieden.<br />

Ebenfalls Top platziert sind Michael Hecht in den Kategorien Immobilienrecht<br />

und Umwelt- und Verkehrsrecht, Kurt Wratzfeld<br />

als Experte im Arbeitsrecht, sowie Paul Luiki in der Kategorie<br />

Zentral- und Osteuropa. Florian Kranebitter wurde in der heuer<br />

erstmals erschienenen Kategorie „die begehrtesten Nachwuchsanwälte“<br />

gerankt. Dies zeigt, dass bei fwp auch der Nachwuchs<br />

on Top ist. www.fwp.at<br />

vlnr.: Mag. Werner Landl, Mag. Julia Ganzert, Vzbgm a.D. Dr. Friedrich<br />

Ganzert (Vater von Mag. Julia Ganzert und em. RA), Mag. Martin<br />

Edelmann<br />

Eröffnung neuer Standort in Wels<br />

Am 19.04.<strong>2012</strong> feierte die LANDL EDELMANN GANZERT<br />

Rechtsanwaltspartnerschaft die Eröffnung ihres 3. Standortes –<br />

neben Vöcklabruck und Attnang-Puchheim – in Wels im WDZ<br />

II in der Duisolstraße 1. Der Welser Standort wird von Mag.<br />

Julia Ganzert geleitet, die Anfang des Jahres als neue Partnerin<br />

ins erfolgreiche Team aufgenommen wurde. Mag. Julia Ganzert<br />

stammt aus der bekannten <strong>Anwalt</strong>sfamilie Ganzert und ist bereits<br />

seit 2008 in Wels als Rechtsanwältin tätig.<br />

Die Rechtsanwaltspartnerschaft wurde 1993 von Mag. Werner<br />

Landl und Mag. Martin Edelmann in Vöcklabruck gegründet<br />

und setzt mit dem neuen Standort ihre erfolgreiche Entwicklung<br />

im oberösterreichischen Zentralraum fort. Kompetenz, Erfahrung<br />

und lösungsorientierte Beratung sind die Stärken der<br />

Kanzlei. Hochrangige Vertreter der Welser Politik, zahlreiche<br />

Freunde und Mandanten feierten mit den „zu Recht richtigen<br />

Partnern“. www.lexlet.at


„<br />

Starke Stimme<br />

in Brüssel”<br />

Österreichs Rechtsanwälte im Einsatz für Demokratie<br />

und Rechtsstaatlichkeit. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff<br />

im Gespräch mit <strong>Anwalt</strong> Aktuell.<br />

<strong>Anwalt</strong> Aktuell: Herr<br />

präsident, die <strong>aktuell</strong>e<br />

diskussion rund um<br />

Korruption und parteien-<br />

finanzierung hat das<br />

Justizministerium veranlasst<br />

einen Entwurf zur<br />

verschärfung der gesetzlichen<br />

Regelungen zu<br />

erstellen. Sie haben sich<br />

zuletzt sehr kritisch zu<br />

legistischen projekten des<br />

Justizministeriums<br />

geäußert, wie stehen sie<br />

zum <strong>aktuell</strong>en Entwurf?<br />

dr. wolff: Zuerst möchte ich<br />

ganz klar sagen: Der nachhaltige<br />

Bestand unserer Demokratie<br />

verlangt Ernsthaftigkeit,<br />

aber auch Anständigkeit<br />

von jedem Bürger. Insbesondere<br />

von den politischen Eliten<br />

des Landes. Ein sichtbares<br />

Zeichen für Anständigkeit im<br />

Umgang mit Macht und Verantwortung<br />

ist die Bekämpfung<br />

von Machtmissbrauch<br />

und Korruption. Aktuelle Ereignisse<br />

haben eine eingehende<br />

Neubefassung mit den<br />

geltenden Bestimmungen notwendig<br />

gemacht und seitens<br />

des Justizministeriums für einen<br />

Entwurf zu Nachbesserungen<br />

der gesetzlichen Lage<br />

gesorgt. Das Ergebnis lässt<br />

sich sehen und ist durchaus<br />

geeignet das Vertrauen der<br />

Bürgerinnen und Bürgern in<br />

die Republik, ihre Organe und<br />

ihre politischen Kräfte zu<br />

stärken. Als Wermutstropfen<br />

bleibt, dass es keine Begutachtung<br />

gegeben hat. Das wäre<br />

gerade bei dieser Materie aus<br />

meiner Sicht notwendig gewesen.<br />

<strong>Anwalt</strong> Aktuell: ist es<br />

notwendig geworden<br />

dieses vertrauen wieder<br />

zu stärken?<br />

dr. wolff: Demokratie ist<br />

keine Selbstverständlichkeit,<br />

das Vertrauen der Bürger in<br />

das System ist essentiell, damit<br />

es überhaupt funktionieren<br />

kann. Geht das Vertrauen<br />

verloren, stellt sich das System<br />

in Frage. Daher gilt es,<br />

sensibel und sorgfältig mit<br />

den Errungenschaften der<br />

Demokratie umzugehen. Dies<br />

betrifft aber nicht nur die Bekämpfung<br />

von Korruption<br />

und Machtmissbrauch. Dazu<br />

gehört auch der Umgang mit<br />

den Grund- und Freiheitsrechten.<br />

Das gilt in Österreich,<br />

das gilt aber ebenso für die gesamte<br />

Europäische Union.<br />

<strong>Anwalt</strong> Aktuell: die<br />

Europäische union läuft<br />

gefahr als Selbstverwaltungsapparatgebrandmarkt<br />

und populistisch<br />

missbraucht zu werden.<br />

Auch hier spürt man einen<br />

vertrauensverlust. Sehen<br />

Sie in dieser Entwicklung<br />

eine gefahr für die<br />

Rechtsstaatlichkeit in<br />

den mitgliedstaaten.<br />

dr. wolff: Demokratie und<br />

Rechtsstaatlichkeit verlangen<br />

auch Mut und Engagement.<br />

Um zu zeigen, dass Europa<br />

funktioniert, muss man an Europa<br />

teilnehmen. Es ist daher<br />

absolut notwendig, dass gerade<br />

wir Rechtsanwälte uns europäisch<br />

engagieren. Das Büro<br />

des ÖRAK in Brüssel mit<br />

unserem Büroleiter Rechtsanwalt<br />

Benedict Saupe ist eine<br />

nicht mehr wegzudenkende<br />

Schalt- und Schnittstelle zwischen<br />

nationaler und europäischer<br />

Rechtsebene.<br />

<strong>Anwalt</strong> Aktuell: Sind<br />

auch Sie regelmäßig<br />

in Brüssel anzutreffen?<br />

dr. wolff: Grundsätzlich ist<br />

meine ÖRAK-Präsidiumskollegin<br />

Marcella Prunbauer-<br />

Glaser als amtierende Präsidentin<br />

des Rates der Europäischen<br />

<strong>Anwalt</strong>schaften (CCBE)<br />

unsere Europapolitikerin, aber<br />

natürlich war und bin auch<br />

ich als Präsident des ÖRAK<br />

und ehemaliger CCBE-Präsident<br />

bemüht, mich in Brüssel<br />

sowohl für die Interessen der<br />

österreichischen Kolleginnen<br />

und Kollegen als auch für den<br />

Erhalt und Ausbau der Rechtsstaatlichkeit<br />

einzubringen.<br />

Aktuell stehen Gespräche zur<br />

Reform der Berufsqualifikationsrichtlinie<br />

sowie zum Recht<br />

auf einen <strong>Anwalt</strong> im Strafverfahren<br />

an, wo wir uns schon<br />

während der Richtlinienerstellung<br />

einbringen und eine<br />

umfassende Stärkung der Beschuldigtenrechte<br />

fordern. Einige<br />

Arbeit sehen wir auch<br />

beim <strong>aktuell</strong>en Verordnungsentwurf<br />

von Justizkommissarin<br />

Viviane Reding zum<br />

Thema Datenschutz auf uns<br />

zukommen. Wir begrüßen<br />

zwar sehr das Engagement<br />

der Justizkommissarin, die<br />

mittlerweile veraltete Datenschutzrichtlinie<br />

zu überarbeiten,<br />

haben mit dem <strong>aktuell</strong>en<br />

Entwurf aber doch einige gravierende<br />

Probleme. Auch der<br />

Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung<br />

wird uns insbesondere<br />

auf europäischer<br />

Ebene noch weiter beschäftigen.<br />

<strong>Anwalt</strong> Aktuell: Sind<br />

Österreichs Rechtsanwälte<br />

europäisch<br />

engagierter als<br />

unsere politiker?<br />

dr. wolff: Die österreichischen<br />

Rechtsanwälte haben<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

ÖRAK<br />

Dr. Rupert Wolff,<br />

ÖRAK-Präsident<br />

www.rechtsanwaelte.at<br />

schon frühzeitig die Chance<br />

der Europäischen Union erkannt,<br />

wissen aber auch genau<br />

was laufend getan werden<br />

muss um Stabilität, Frei-<br />

heit und Rechtssicherheit zu<br />

gewährleisten. Österreich war<br />

und ist aber tatsächlich nicht<br />

zuletzt dank des Engagements<br />

seiner Rechtsanwälte<br />

Vorreiter bei der Gestaltung<br />

einer gemeinsamen europäischen<br />

Rechtspolitik. Mein<br />

Dank hierfür gilt insbesondere<br />

all jenen Kolleginnen und<br />

Kollegen, durch deren Einsatz<br />

die österreichische Rechtsanwaltschaft<br />

zu einer starken<br />

Stimme in Brüssel und im<br />

CCBE geworden ist.<br />

Der CCBE hat übrigens erst<br />

kürzlich seine Plenarversammlung<br />

in Wien abgehalten.<br />

Erwähnen möchte ich in<br />

diesem Zusammenhang aber<br />

auch den traditionellen juristischen<br />

„Think Tank“, die EuropäischePräsidentenkonferenz,<br />

bei der alljährlich in<br />

Wien Vertreter der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

aus der ganzen Welt<br />

maßgebliche Akzente für<br />

Rechtsstaatlichkeit und Rechts-<br />

entwicklung setzen. Die österreichischeRechtsanwaltschaft<br />

zeigt klar und deutlich,<br />

dass sie dank ihrer Unabhängigkeit<br />

im Stande ist, einen<br />

wesentlichen Beitrag für Demokratie<br />

und Rechtsstaatlichkeit<br />

zu leisten.<br />

9


BRiEF AuS NEw YORK | Stephen m. Harnik<br />

Jeffersons verdächtige<br />

weinflaschen<br />

thomas Jefferson, der dritte Präsident<br />

der Vereinigten Staaten von<br />

1801 – 1809 war ein Meister des<br />

understatement. Die Inschrift<br />

auf seinem Grabstein (welche er selbst<br />

verfasste und darauf bestand dass diese<br />

nicht geändert werden durfte) lautet wie<br />

folgt:<br />

HERE WAS BURIED THOMAS JEFFERSON<br />

AUTHOR OF THE DECLARATION OF<br />

AMERICAN INDEPENDENCE<br />

OF THE STATUTE OF VIRGINIA FOR<br />

RELIGIOUS FREEDOM<br />

AND FATHER OF THE UNIVERSITY<br />

OF VIRGINIA<br />

BORN APRIL 2 1743 O.S. [“Old Style” = Julianischer Kalender]<br />

DIED JULY 4 1826<br />

Nicht nur dass Jefferson das Amt des Präsidenten<br />

der Vereinigten Staaten gar nicht<br />

erwähnte, wäre er nicht so bescheiden gewesen,<br />

hätte er hinzufügen können, dass<br />

er außerdem noch Architekt, Landwirt,<br />

Erfinder, Philosoph und wissenschaftlicher<br />

Forscher war, weiters dass er auch<br />

als Mitglied des Continental Congress,<br />

Gesandter in Frankreich, Außenminister,<br />

Vize-Präsident und als Gouverneur des<br />

Staates Virgina fungierte. Unter anderem<br />

war Jefferson auch noch Weinliebhaber<br />

und -sammler und konnte fünf Sprachen<br />

sprechen. Anlässlich einer Einladung für<br />

Nobelpreisträger ins Weiße Haus im Jahr<br />

1962 meinte Präsident Kennedy: “[This is]<br />

...probably the greatest concentration of talent<br />

and genius in this house except for perhaps those<br />

times when Thomas Jefferson dined alone.”<br />

Während seiner Tätigkeit als Diplomat in<br />

Frankreich von 1785 bis 1789 hat sich Jefferson<br />

intensiv mit den Weinen des Landes<br />

beschäftigt und nach seiner Rückkehr<br />

größere Mengen in die U.S.A. bringen<br />

lassen, unter anderem um den neugewählten<br />

Präsidenten George Washington<br />

gebührend zu feiern.<br />

Jeffersons Interesse an französischen<br />

Weinen bildet nun, mehr als zweihundert<br />

Jahre später, den Hintergrund für einen<br />

Rechtsstreit welcher am 2. <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> vom<br />

US Court of Appeals gehört wurde. Kläger<br />

ist der Milliardär William (Bill) Koch,<br />

einer der vier Brüder des Kansas Erdöl<br />

und Gas Imperiums und wahrscheinlich<br />

der exzentrischste Charakter dieses<br />

Quartetts. Als Bill Koch in den 80er Jah-<br />

10<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

portrait von<br />

thomas Jefferson<br />

von Rembrandt Peale<br />

im Jahre 1800<br />

ren zum Austritt aus dem Familienunternehmen<br />

gezwungen wurde, erhielt er für<br />

den Verkauf seiner Anteile kolportierte<br />

$550 Millionen. Unter anderem wurde<br />

Koch dann wie Jefferson zum Weinsammler<br />

und acquirierte in kurzer Zeit<br />

eine der größten privaten Kollektionen<br />

der Welt: Mehr als 35.000 Flaschen im Gesamtwert<br />

von mehr als $12 Millionen, darunter<br />

95 Jahrgänge Château Pétrus, 100<br />

Jahrgänge Château Latour und 120 Jahrgänge<br />

Château Mouton. Bei seiner dritten<br />

Hochzeit wurde den Gästen Latour<br />

des Jahrgangs 1996 serviert (damals $500<br />

pro Flasche).<br />

Der Hintergrund des Falles ist jedenfalls<br />

außergewöhnlich. Hardy Rodenstock ein<br />

Sommelier, Weinsammler und Vermarkter<br />

von seltenen Weinen aus Deutschland<br />

kontaktierte im Frühjahr 1985 das Auktionshaus<br />

Christie’s nachdem er angeblich<br />

auf extrem alte Weine gestossen war, die<br />

hinter einer falschen Wand im Keller<br />

eines Abbruchhauses in Paris versteckt<br />

lagen. Mehr als ein Dutzend dieser Weine<br />

trugen eine Gravur mit Thomas<br />

Jeffersons Initialen “Th.J.“<br />

Die Flaschen waren auf der Titelseite des<br />

1985er Christie’s Katalog und im Dezember<br />

erzielte eine davon den höchsten<br />

Preis der bis dahin für eine Flasche Wein<br />

bezahlt wurde: £105.000. Im nächsten<br />

Jahr gelangte wieder eine Jefferson Flasche<br />

auf die Christie’s Titelseite und wurde<br />

für £36.000 versteigert. Auch Bill Koch<br />

sprang auf diesen Zug auf und kaufte En-<br />

de 1988 insgesamt vier dieser Weine für<br />

$311.804 (davon runde $100.000 alleine<br />

für eine Flasche mit der Gravur „1787<br />

Branne Mouton Th.J.“)<br />

Schon zur Zeit der ursprünglichen Auktionen<br />

brachte das Jefferson Institute in<br />

Monticello, Jeffersons Heimatort erhe-<br />

bliche Zweifel an der Authentizität<br />

von Rodenstocks „Sensationsfund“ vor.<br />

Christie’s beharrte aber auf den Ergebnissen<br />

der eigenen Untersuchungen und<br />

die Stellungnahme des Instituts wurde<br />

nicht veröffentlicht. Ab den 90er Jahren<br />

kamen allerdings von verschiedenen Seiten<br />

immer mehr Zweifel an der Geschichte<br />

um das Geheimlager in Paris auf (Rodenstock<br />

gab nie die genaue Adresse<br />

preis) und es verdichteten sich die Verdachtsmomente,<br />

dass es sich möglicherweise<br />

um Fälschungen handeln könnte.<br />

Die fraglichen Weine wurden dabei auch<br />

verschiedenen Untersuchungen unterzogen,<br />

wobei keiner dieser Tests eine eindeutige<br />

Beantwortung der Kernfrage<br />

brachte. Die Schwierigkeit lag unter anderem<br />

darin, dass Wein aus 100.000 Komponenten<br />

oder mehr bestehen kann und<br />

zumeist nur auf einen relativ weiten Zeitraum<br />

eingegrenzt werden kann. So testete<br />

zB ein Schweizer Labor eine der Jefferson<br />

Flaschen und kam zum Schluss dass<br />

diese aus 1795 bis 1865 datierte. In einem<br />

anderen Test wurde kein Cäsium 137<br />

nachgewiesen. Dieses radioaktive Isotop<br />

kommt (anders als C-14) in der Natur<br />

nicht vor und gelangte erst im Zeitalter<br />

der Atomversuche als radioaktiver Nie-


derschlag in die Atmosphäre. Der fragliche<br />

Wein wurde daher schon vor dem<br />

Atomzeitalter abgefüllt, aufschlussreiche<br />

weitere Einschränkungen konnten aber<br />

nicht getroffen werden. Ein deutsches Institut<br />

untersuchte wiederum eine andere<br />

Flasche und kam zu dem Schluss dass<br />

sich darin eine Mixtur aus verschiedenen<br />

Weinen befand, wobei etwa die Häfte aus<br />

1962 stammte. In diesem Fall stand allerdings<br />

der Vorwurf im Raum, dass der<br />

Käufer die Flasche nach dem Kauf selbst<br />

geöffnet hat und daher den Inhalt verändert<br />

haben könnte.<br />

Im Jahr 2005 wurde Koch gebeten Fotos<br />

seiner Flaschen für einen geplanten Museumskatalog<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Im Zuge der Vorbereitungen dafür erhielt<br />

Koch angeblich zum ersten Mal den<br />

„Monticello Report“ in dem ein Zusammenhang<br />

der Weinflaschen mit Thomas<br />

Jefferson auf der Basis der Archivmaterialien<br />

als äußerst unwahrscheinlich dargestellt<br />

wird. Als Koch daraufhin von Rodenstock<br />

verlangte die Herkunft der<br />

Flaschen nachzuweisen schien dessen<br />

Geschichte zusammenzubrechen. Koch<br />

begann daraufhin seine eigenen Nachforschungen<br />

anzustellen. Nach einem von<br />

Koch in Auftrag gegebenen Expertengutachten<br />

wurden die fraglichen Gravuren<br />

nicht mit den damals verwendeten fußbetriebenen<br />

sondern mit modernen Elektrowerkzeugen<br />

hergestellt.<br />

2006 brachte Koch dann Klage gegen<br />

Rodenstock ein. Dieses Verfahren ist<br />

noch immer am Laufen, gegen Rodenstock<br />

wurde mittlerweile ein Versäumnisurteil<br />

erwirkt und eine gerichtliche<br />

Untersuchung zur Schadensfeststellung<br />

(inquest) angeordnet. Nach einer Reihe<br />

weiterer Klagen gegen andere Auktionshäuser<br />

und Weinhändler klagte Koch im<br />

Jahr 2010 schließlich auch Christie’s, verlor<br />

aber in erster Instanz wegen Verjährung.<br />

Beobachter der Verhandlung vom<br />

2. <strong>Mai</strong> geben Koch wenig Chancen, die<br />

Entscheidung wird aber erst in ein bis<br />

zwei Monaten erwartet.<br />

Das immer wiederkehrende mediale Aufsehen<br />

rund um diese faszinierende und<br />

facettenreiche Geschichte hat mittlerweile<br />

mehrere Bücher inspiriert. Sehr empfehlenswert<br />

ist The Billionaire’s Vinegar,<br />

The Mystery of the World’s Most Expensive<br />

Bottle of Wine von Benjamin Wallace<br />

(2008); ebenfalls sehr interessant ist der<br />

Aufsatz The Jefferson Bottles von Patrick<br />

Radden Keefe im New Yorker (3. Sept. 2007).<br />

BRiEF AuS NEw YORK | Stephen m. Harnik<br />

Stephen m. Harnik<br />

ist Vertrauensanwalt der<br />

Republik Österreich in<br />

New York und Partner<br />

der Sozietät „Harnik &<br />

Finkelstein LLP”, die unter<br />

anderem große öster-<br />

reichische Unternehmen<br />

in den USA vertritt.<br />

www.harnik.com


EiNSpRuCH | dietmar dworschak<br />

12<br />

Ätsch leonardo!<br />

Was der Kommunismus in mehreren mühseligen Jahrzehnten<br />

nicht geschafft hat, wird demnächst Google, Amazon und den<br />

Piraten gelingen. Wisch und weg mit dem Urheberrecht!<br />

Ganz im Vertrauen: Braucht ja auch keiner!<br />

Die einzige bisher wirklich fassbare<br />

Nachricht aus dem Parteiprogramm der<br />

Piraten lautet: Urheberrecht ist doof! Die<br />

eher dicklichen Männer in den schlecht<br />

riechenden Pullovern finden, dass alles,<br />

was im Internet zu sehen und zu hören<br />

ist, gratis sein muss.<br />

Generation gratis.<br />

Baupläne Petersdom, gratis. Baupläne<br />

Atombombe, gratis. Zeichnungen von<br />

Leonardo da Vinci, gratis.<br />

Helmut Kohl würde es wohl „die Gnade<br />

der späten Geburt“ nennen.<br />

Die kleinen Pirätchen sind alle im durchfinanzierten<br />

Zeitalter aufgewachsen.<br />

Wohnen bei Mama, gratis. Wäschewaschen<br />

bei Mama, gratis. Monatliche<br />

Strom- und Internetkosten, gratis. Weil<br />

alles auf Mamas Rechnung steht.<br />

Erwischt!<br />

Nachdem einige der 24/7-Internetnutzer<br />

dabei erwischt wurden, Tonnen<br />

von Musik und Filmen aus dem<br />

Netz herunterzuladen erkannten sie<br />

schlagartig, dass ihnen ein Imperium<br />

von Anwälten gegenüber<br />

stand.<br />

Huch, Schreck, Panik.<br />

Statt sich irgendwann darüber<br />

den Kopf zu zerbrechen, dass es<br />

auf der Welt auch Menschen gab<br />

und gibt, die über Lebensmittelpunkte<br />

außerhalb des world wide<br />

web verfügen rotteten sich<br />

die Computersitzer zusammen<br />

und gründeten eine Partei.<br />

Man starrt auf den Bildschirm und denkt:<br />

Weil mir fad is will ich’s gratis.<br />

Die Idee kommt an! Wen kümmert Occupy,<br />

wen zwickt noch die Linke?<br />

Orange ist cool, da weiß man, was man<br />

wählt.<br />

AnwAltAktuell<br />

das magazin für erfolgreiche Juristen<br />

Präsentationsforum der<br />

österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />

jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

powered by<br />

Hinter jedem erfolgreichen Mann steht<br />

eine Frau. Jetzt sind aber die Piraten alles<br />

andere als smarte Draufgänger, sondern<br />

Leute, die ständig hinten herum agieren.<br />

Keiner von denen hat einen richtigen<br />

Namen. Penis 21 heißt der eine, Danieldüsentrieb<br />

der nächste. Wenn sie richtig<br />

zornig sind, dann drücken sie alle mitein-<br />

ander aufs Knöpfchen und schicken einer<br />

missliebigen Person einen so genannten<br />

„Shitstorm“. Auch das ist natürlich bequemer<br />

als mit einem Hundehäufchen im<br />

Karton zur Post zu latschen.<br />

Wer steht also hinter den Shitstormern?<br />

Zum Beispiel jene, die ähnliche Ideen um<br />

den Globus blasen: die Amazons und<br />

Googles.<br />

Als Gebrüder im Geiste der Piraten freuen<br />

sie sich in ihren Westküsten-Valleys<br />

darüber, dass ihnen die politische Kleinarbeit<br />

von europäischen Obskuristen abgenommen<br />

wird.<br />

Auch Google und Amazon finden es<br />

höchst unnötig, einem Schriftsteller oder<br />

dessen Verlag ein Geld zu geben,<br />

nur weil er ein Buch geschrieben<br />

hat.<br />

Kultur-wohngemeinschaft<br />

Wie in der Wohngemeinschaft seligen<br />

Angedenkens heißt die Frage<br />

nicht mehr: Wer hat den Orangensaft<br />

gekauft? Die Frage heißt jetzt: Warum<br />

hat ihn keiner in den Kühlschrank gestellt?<br />

Natürlich haben Google, Amazon und<br />

die Piraten Recht. Auf unserer Weltkugel<br />

ist es – bei über acht Milliarden Leutchen<br />

– schon derart eng geworden, dass<br />

wir ruhig ein bisschen formloser miteinander<br />

umgehen können.<br />

„Du hast ein Musikstück komponiert?<br />

Super, lass hören!“ lautet jetzt die Devise.<br />

Schluss mit „Katz im Sack“. Kostet eh<br />

nix.<br />

Kulturproduktion wird endlich von jedem<br />

kapitalistischen Ballast befreit! Der<br />

Dichter dichtet um der Kunst willen, und<br />

nicht wegen der Kohle!<br />

Der Maler malt, weil er uns etwas sagen<br />

will, nicht wegen des Honorars.<br />

Wie elegant!<br />

Mit einem Schlag werden wir alle Fälscher<br />

los!<br />

Die einzigen wahren Künstler, die uns<br />

vorläufig noch bleiben, sind die Piraten.<br />

Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />

• Unternehmer aller Branchen<br />

• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />

• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />

• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />

• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />

• Universitäten, Fachhochschulen


AKv<br />

EuROpA<br />

Ein Verband zwischen<br />

Tradition und Modernität<br />

der AKV EUROPA ist<br />

ein Verband, der bereits<br />

seit fast neun<br />

Jahrzehnten bestrebt<br />

ist, durch seine Dienste Mitglieder<br />

und Mandanten vor<br />

Forderungsausfällen zu schützen<br />

und Rechtsanwälte in ihrer<br />

Tätigkeit zu unterstützen<br />

(Substitutionsvollmacht).<br />

Kann so ein traditionsreicher<br />

Verband mit den sich täglich<br />

verändernden Anforderungen<br />

Schritt halten? Dies bestätigt<br />

Mag. Hans Musser, der seit<br />

geraumer Zeit den Chefsessel<br />

des Alpenländischen Kreditorenverbandes<br />

übernommen<br />

hat, ohne auch nur eine Sekunde<br />

zu zögern:<br />

„Ich habe bei meinem Eintritt<br />

eine hochmotivierte, hervorragend<br />

ausgebildete und kom-<br />

petente Mannschaft und ein<br />

gut strukturiertes Unternehmen<br />

vorgefunden, das in den<br />

letzten Jahren viel Geld in den<br />

EDV-Bereich und in eigens für<br />

den AKV EUROPA erstellte<br />

Computerprogramme investiert<br />

hat“.<br />

Die Geschäftsfelder des Verbandes,<br />

benötigen ausgefeilte,<br />

maßgefertigte Programme.<br />

Durch den neuen Marktauftritt,<br />

der Anfang des Jahres –<br />

behutsam, aber für viele überraschend<br />

kommend – gelungen<br />

ist, will der AKV EUROPA<br />

auch nach außen die Dynamik,<br />

die im Unternehmen<br />

durch eine optimale Mischung<br />

aus langjährigen, erfahrenen<br />

und jungen, aber<br />

hochqualifizierten Mitarbeitern<br />

herrscht, vermitteln.<br />

Der Anspruch des AKv EuROpA<br />

bleibt unverändert:<br />

www.akv.at<br />

mag. Hans musser,<br />

geschäftsführer AKv EuROpA


RECHtSANwAltSKAmmERN ÖStERREiCH<br />

verbrechensopferberatung<br />

Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer hat eine kostenlose<br />

erste Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer von Straftaten, jeweils<br />

am 1. Dienstag eines Monats zwischen 13.30 Uhr und<br />

15.30 Uhr, eingerichtet. Die Beratung findet in den Kanzleien<br />

der jeweiligen Rechtsanwälte gegen telefonischer Voranmeldung<br />

statt. Einteilungsliste Verbrechensopfer erhalten Antwort<br />

auf ihre dringendsten Fragen, wie beispielsweise:<br />

1. Welche Rechte haben sie bei polizeilichen Einvernahmen?<br />

2. Welche Rechte haben sie in einem gerichtlichen Strafverfahren?<br />

3. Wie können sie allenfalls zu fürchtende Wiederholungen<br />

gegen sie gerichteter Aggressionshandlungen verhindern?<br />

4. Müssen sie als Zeuge aussagen? Unter welchen Umständen<br />

können sie sich der Aussage entschlagen?<br />

5. Werden sie mit dem Täter konfrontiert? Wie oft?<br />

6. Wie weit besteht die Möglichkeit, ihre Intimsphäre bei<br />

Polizei und Gericht zu wahren?<br />

7. Besteht die Chance, dass sie im Strafverfahren Geld<br />

zugesprochen bekommen? Wie können sie einen Zuspruch<br />

auch tatsächlich durchsetzen?<br />

8. Unter welchen Voraussetzungen haben sie als Opfer<br />

einer strafbaren Handlung durch unbekannte Täter<br />

Anspruch auf finanzielle Entschädigung?<br />

9. Welche Möglichkeiten bestehen allenfalls erforderliche Therapien<br />

kostenlos zu erhalten, bzw. wie ist ein Kostenersatz zu erlangen?<br />

10. Ist es sinnvoll, einen <strong>Anwalt</strong> mit ihrer Vertretung im Verfahren<br />

zu beauftragen, welche Kosten sind damit verbunden und<br />

wer hat diese zu tragen?<br />

www.rakstmk.at<br />

vizepräsident dr. Bernhard Fink, präsident dr. gernot murko,<br />

vizepräsident dr. Hannes Hammerschmidt<br />

dr. gernot murko bleibt präsident der<br />

Rechtsanwaltskammer für Kärnten<br />

Im Rahmen der Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer<br />

für Kärnten wurden Ende März <strong>2012</strong> alle Funktionen der<br />

Rechtsanwaltskammer gewählt. Der neue Präsident ist gleichzeitig<br />

der alte: Dr. Gernot Murko wurde in seiner Funktion wiedergewählt<br />

und geht damit in seine dritte Amtsperiode.<br />

„Ich freue mich auf die nächsten vier Jahre“, nahm Dr. Gernot<br />

Murko die Wahl zum Präsidenten der Rechtsanwaltskammer<br />

für Kärnten gerne an. Der Klagenfurter Rechtsanwalt geht damit<br />

in seine dritte Amtsperiode. Murko sieht in seiner Wiederwahl<br />

eine Bestätigung für seine geleistete Arbeit. „Ich werde<br />

auch weiterhin die Interessen der Kolleginnen und Kollegen<br />

nach besten Wissen und Gewissen vertreten“, zeigt er selbst<br />

nach acht Jahren im Chefsessel der derzeit 270 Rechtsanwälte<br />

in seinem Bundesland keine Amtsmüdigkeit.<br />

Ihm zur Seite als Vizepräsidenten stehen Dr. Hannes Hammerschmidt<br />

und Dr. Bernhard Fink. Auch sie wurden wieder in<br />

ihrem Amt bestätigt. Neuer Präsident des Disziplinarrates ist<br />

Dr. Rudolf Denzel, seines Zeichens Rechtsanwalt in Villach<br />

und bereits langjähriges Mitglied des Disziplinarrates. Neuer<br />

Finanzreferent ist Dr. Klaus-Jürgen Karner. Er ist Rechtsanwalt<br />

ebenfalls in der Draustadt.<br />

www.rechtsanwaelte-kaernten.at<br />

14<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

die neue Führungsspitze der tiroler Rechtsanwaltskammer v.l.n.r.:<br />

vizepräsident der tiroler RAK dr. Christian J. winder, präsident der<br />

tiroler RAK dr. markus Heis, präsident des disziplinarrates der tiroler<br />

RAK dr. Andreas König<br />

tiroler RAK: Heis ist neuer präsident winder wird vize,<br />

König neuer präsident des disziplinarrates<br />

Dr. Markus Heis ist neuer Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer.<br />

Der 54-Jährige Innsbrucker <strong>Anwalt</strong> und bisherige<br />

Vizepräsident folgt damit Dr. Harald Burmann, der sich nach<br />

sechs Jahren an der Spitze der Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

aus der Standesvertretung zurückzieht. Zum nunmehrigen<br />

Vizepräsidenten wurde der 49-Jährige Innsbrucker <strong>Anwalt</strong><br />

Dr. Christian J. Winder gewählt. Dr. Andreas König, 52, wurde<br />

neuer Präsident des Disziplinarrates.<br />

Rechtsanwalt Markus Heis wurde von der Vollversammlung<br />

der Tiroler Rechtsanwaltskammer in Innsbruck zum neuen<br />

Präsidenten der Tiroler Anwälte gewählt. Die Amtsdauer des<br />

neuen zweiköpfigen Präsidiums beträgt laut Beschluss der<br />

Vollversammlung vier statt bisher drei Jahre.<br />

Für rechtsstaatliche grundsätze einsetzen<br />

Heis möchte sich als oberster Standesvertreter der Tiroler<br />

Rechtsanwälte vor allem gegen die Einschränkung rechtsstaatlicher<br />

Grundsätze einsetzen, gerade in Verbindung mit vorschnellen<br />

Einsparungsmaßnahmen durch den Staat. „Denn ein<br />

funktionierender Rechtsstaat ist die Basis unserer demokratischen<br />

Gesellschaftsordnung“, so der neue Präsident.<br />

weitere personelle veränderungen in der Kammer<br />

Neben der Wahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten waren<br />

noch weitere bedeutende Positionen innerhalb der Gremien der<br />

Tiroler Rechtsanwaltskammer neu zu vergeben. Zum neuen<br />

Präsident des Disziplinarrates, dem obersten Kontrollorgan der<br />

Tiroler Rechtsanwaltskammer, wurde Dr. Andreas König,<br />

Rechtsanwalt in Innsbruck, gewählt. König folgt damit dem<br />

verdienstreichen Rechtsanwalt Dr. Georg Huber aus Kufstein<br />

nach, der seit 1994 die Geschicke des Disziplinarrates leitete.<br />

Neu in den Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer wurde<br />

Dr. Hubert Stanglechner gewählt.<br />

Rolle des präsidenten<br />

Der Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer ist der oberste<br />

Vertreter aller 640 Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter<br />

in Tirol. Er wird in geheimer Wahl in der Vollversammlung von<br />

den Mitgliedern der Tiroler Rechtsanwaltskammer auf vier<br />

Jahre gewählt. Er vertritt die Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />

nach außen und vollzieht Beschlüsse der Vollversammlung und<br />

des Ausschusses. Darüber hinaus ist er Delegierter bei der<br />

Vertreterversammlung sowie Mitglied des Präsidentenrates des<br />

Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK).<br />

www.tirolerrak.at


AwAK-update zeigt das<br />

ABC der Amtshaftung<br />

Referenten analysieren rechtliche Besonderheiten und Judikatur<br />

Als „beamteter“ Staat<br />

mit seinen vielen Ver-<br />

waltungsorganen ist<br />

das Amtshaftungsrecht<br />

in Österreich entsprechend<br />

breit gefächert. Rechtsanwälten<br />

kostet es im Streitfall<br />

mitunter zeitraubende De-<br />

tailarbeit, die speziellen Erfordernisse<br />

des AHG für den<br />

jeweiligen Vollzugsbereich zu<br />

erfüllen. Ein Update der AWAK<br />

schafft hier rasch Durchblick<br />

und Sicherheit.<br />

Die beiden Referenten sorgen<br />

für zwei aufschlussreiche Blick-<br />

winkel: Dr. Eric Heinke beschäftigt<br />

sich als Rechtsanwalt<br />

neben dem Amtshaftungsrecht<br />

auch mit Private Clients, Prozessführung,Schiedsgerichtsbarkeit,<br />

Vertragsgestaltung und<br />

dem Bauprozessrecht. OR Dr.<br />

Helmut Ziehensack ist Proku-<br />

raturanwalt der Finanzprokuratur<br />

Wien und hat abseits<br />

dieser Tätigkeit bereits einige<br />

Publikationen zum Amtshaftungsrecht<br />

veröffentlicht, so<br />

erst jüngst den „Praxiskommentar<br />

AHG“ (2011).<br />

Das Amtshaftungsrecht wartet<br />

mit einigen Besonder-<br />

heiten auf. Dazu zählen etwa<br />

formelle Kriterien, wie das<br />

fakultative Aufforderungsverfahren,<br />

das Formularwesen<br />

und spezielle Verjährungsbestimmungen.<br />

In der Analyse<br />

des AHG machen sich die<br />

Teilnehmer ferner mit der<br />

„Rettungspflicht“, der unvertretbaren<br />

Rechtsansicht sowie<br />

dem Organ- und Rechtsträgerregess<br />

vertraut. Einen genauen<br />

Blick werfen die Re-<br />

ferenten auch auf Eigenheiten<br />

des verfahrensrechtlichen<br />

Teils, etwa der Unterbrechung<br />

zwecks Anrufung des VwGH,<br />

Zuständigkeitsbestimmungen,<br />

Delegation und Befangenheit.<br />

Abschließend widmet sich<br />

das Seminar noch einschlägiger<br />

Judikatur zum Amtshaftungsrecht.<br />

OR Dr. Ziehensack<br />

und Dr. Heinke werden<br />

die Entscheidungen den unterschiedlichenVollzugsbereichen<br />

zuordnen und die sich<br />

daraus ergebenden Grundsätze<br />

und möglichen Fehlerquellen<br />

darstellen.<br />

n termine:<br />

„Update Amtshaftung”<br />

01.06.<strong>2012</strong> oder 19.10.<strong>2012</strong>,<br />

jeweils 09.00 – 17.30 Uhr,<br />

Wien, Hotel de France<br />

wEitERBilduNg<br />

dr. Eric Heinke<br />

OR dr. Helmut Ziehensack<br />

Profitieren Sie für Ihre tägliche Arbeit vom Wissen<br />

kompetenter Experten. Melden Sie sich jetzt schnell an:<br />

ANwAltSAKAdEmiE<br />

Reisnerstr. 5/3/2/5, 1030 Wien, Tel.: (0)1 710 57 22, Fax: DW 20<br />

E-<strong>Mai</strong>l: office@awak.at Web: http://fortbildung.awak.at<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

15


StARtup CAFÉ<br />

Junganwältetag <strong>2012</strong><br />

Am 3. <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> fand<br />

nun bereits zum vier-<br />

ten Mal der Junganwältetag<br />

der Rechtsanwaltskammer<br />

Wien im<br />

Raiffeisen Forum statt. Im bereits<br />

etablierten Format des<br />

Startup Cafés hatten Rechtsanwälte<br />

und Rechtsanwaltsanwärter<br />

die Möglichkeit, sich<br />

bei insgesamt sechs Expertentischen<br />

bezüglich Gründung<br />

und Führung einer Kanzlei<br />

zu erkundigen. Da die Gesprächsgruppen<br />

an den Tischen<br />

bewusst sehr klein gehalten<br />

wurden, konnte ein<br />

anregender und intensiver<br />

Diskurs zwischen Junganwälten<br />

und Experten stattfinden.<br />

Am Tisch „Kammerreform”<br />

wurde die Tätigkeit der<br />

Rechtsanwaltskammer und<br />

ihre Initiativen wie der Junganwältetag<br />

von den Teilnehmern<br />

als sehr wichtig bewertet.<br />

Allerdings wurde die<br />

16<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

Bearbeitungsdauer und die<br />

fehlende Außenwirkung und<br />

Medienpräsenz der Rechtsanwaltskammer<br />

Wien kritisiert.<br />

Ebenso mangle es an Flexi-<br />

bilität bezüglich Schwangerschaften,<br />

Väterkarenzen und<br />

Pensionsanrechnungen, so die<br />

Meinung eines Junganwalts.<br />

Die Frage nach der Notwendigkeit<br />

von Marketing für<br />

eine Kanzlei wurde von den<br />

Experten entschieden mit „Ja“<br />

beantwortet. „Wer heutzutage<br />

meint, nicht Marketing oder<br />

Werbung betreiben zu müssen,<br />

wird auf Dauer am Markt<br />

nicht bestehen“, so ein Marketing-Experte.<br />

Grundsätzlicher<br />

Tenor des Tisches: Wenn man<br />

sich für ein spezielles Gebiet<br />

entschieden hat, sollte man<br />

sich auch ganz klar am Markt<br />

positionieren und Marketing-<br />

und PR-Maßnahmen dementsprechend<br />

abstimmen.<br />

Am Tisch „Riskmanagement”<br />

holten sich die Junganwälte<br />

hilfreiche Tipps zu den unterschiedlichenVersicherungsformen<br />

für Rechtsanwälte, der<br />

Tisch EDV behandelte Themen<br />

rund um spezielle Rechts-<br />

anwaltssoftware und modernes<br />

Kanzleimanagement.<br />

Großes Interesse herrschte<br />

auch im Workshop „Strategie”<br />

hinsichtlich des Aufbaus einer<br />

Kanzlei-Strategie und ihrer<br />

Anpassung an Marktveränderungen.<br />

Der Tisch „Wirtschaftliche Planung<br />

und Führung einer<br />

Kanzlei” diskutierte das Kostenmanagement<br />

und die notwendigen<br />

Faktoren beim<br />

Erstkundenkontakt.<br />

Alle Resümees der Diskussionen<br />

werden in den nächsten Wochen<br />

auf der Facebook Seite der<br />

Lochau, 11. Apr<br />

Rechtsanwaltskammer Wien<br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>aktuell</strong>, 1/<br />

(www.facebook.com/rakwien)<br />

nachzulesen sein. recht<br />

Sie sind Juristin / Jurist und suchen eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Wirtschafts- und<br />

Regulierungsrechts?<br />

Die Universität Passau bietet in Kooperation mit dem Weiterbildungszentrum Schloss Hofen in<br />

Lochau den berufsbegleitenden postgradualen Masterstudiengang<br />

europäisches<br />

WirtschAfts- unD reguLierungsrecht, LL.M.<br />

Beginn: 25. Oktober <strong>2012</strong><br />

Dauer: 4 Semester, berufsbegleitend<br />

Abschluss: Master of Laws, LL.M.<br />

Wissenschaftliche Leitung:<br />

Univ.-Prof. Dr. Christoph Herrmann, Universität Passau<br />

SCHLOSS HOFEN<br />

Wissenschaft und Weiterbildung<br />

Land Vorarlberg | FH Vorarlberg<br />

Hoferstraße 26, A-6911 Lochau<br />

info@schlosshofen.at | www.schlosshofen.at


gROupON & ANwAlt<br />

ist <strong>Anwalt</strong>swerbung über „groupons”<br />

und „deals of the day” rechtlich zulässig?<br />

Bei den „Deals of the<br />

Day“ oder „Group Cou-<br />

pons“ (kurz Groupon)<br />

handelt es sich um<br />

Angebote von verschiedenen<br />

Dienstleistern (z.B. Anwälten),<br />

die in Form von Rabatt-<br />

Gutscheinen auf Internetportalen<br />

veröffentlicht werden<br />

und nur gültig sind, wenn<br />

eine bestimmte Anzahl Personen<br />

einem Angebot binnen einer<br />

festen Laufzeit (meist 24<br />

Stunden) zustimmt. Kommt<br />

der Deal of the Day zustande,<br />

so wird der Kauf für alle Interessenten<br />

verbindlich und der<br />

Kaufpreis ist an den Provider<br />

zu bezahlen. Die Portale behalten<br />

die vereinbarte Provision<br />

und leiten den Mehrbetrag<br />

an den Dienstleister weiter.<br />

Neuerdings bieten Anwälte<br />

vorab in den USA ihre Dienstleistungen<br />

über solche Portale<br />

an. Nach der Praxis der<br />

<strong>Anwalt</strong>saufsichtsbehörde von<br />

New York (Committee on Professional<br />

Ethics New York State<br />

Bar Association; Opinion<br />

897 12/13/11) sind bei <strong>Anwalt</strong>swerbung<br />

über Groupon<br />

vier Problemkreise zu beachten:<br />

das Vermittlungshonorar,<br />

die Angemessenheit des Honorars,<br />

die Bildung eines<br />

Mandatsverhältnisses sowie<br />

die Einhaltung der Werbevorschriften.<br />

Diese sind auch<br />

nach österreichischem bzw.<br />

europäischem <strong>Anwalt</strong>srecht<br />

relevant.<br />

„Bei groupons<br />

sind zu beachten:vermittlungshonorar,<br />

Angemessenheit<br />

des Honorars,<br />

mandatsverhältnisse<br />

und werbevorschriften!”<br />

18<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

Die Frage einer Verletzung<br />

des sog. Vermittlungsverbots<br />

stellt sich nicht, sofern die<br />

Provision des Internetportals<br />

der üblichen Entschädigung<br />

für Werbung entspricht und<br />

der Grundsatz der freien <strong>Anwalt</strong>swahl<br />

gewährleistet wird.<br />

Webseiten dürfen die Interessenten<br />

daher nicht individuell<br />

beraten oder sie bestimmten<br />

Anwälten zuweisen; sie verbreiten<br />

blosse Werbebotschaften.<br />

Wenig problematisch ist die<br />

Angemessenheit des Honorars,<br />

da Groupon-Angebote<br />

sich durch ihre Preisattraktivität<br />

auszeichnen. Die Vereinbarung<br />

eines Pauschalhonorars<br />

ist erlaubt. Der Preis wird<br />

durch die zu erbringende<br />

Leistung bestimmt, wobei gegenüber<br />

den normalen Tarifen<br />

nach amerikanischer Praxis<br />

ein (realistischer) Rabatt (z.B.<br />

250 statt 400 Euro) zwingend<br />

gewährt werden muss, da das<br />

Angebot sonst irreführend ist.<br />

Die Preise dürfen aber nicht so<br />

tief sein, dass sie reisserisch<br />

wirken und an einer seriösen<br />

Mandatsführung zweifeln lassen.<br />

Unter allen Umständen<br />

einzuhalten ist das Verbot des<br />

Erfolgshonorars.<br />

Heikel bei Groupons ist, dass<br />

ein Mandatsverhältnis geschaffen<br />

werden könnte, bevor<br />

der <strong>Anwalt</strong> geprüft hat, ob<br />

das Mandat standeskonform<br />

ist, ein Interessenskonflikt<br />

vorliegt und ob er über die nötige<br />

Fachkompetenz verfügt.<br />

Daher muss aus dem Inserat<br />

selbst hervorgehen, dass ein<br />

Mandatsverhältnis erst entsteht,<br />

wenn der <strong>Anwalt</strong> diese<br />

Fragen prüfen konnte und<br />

die Leistungserbringung zusichert.<br />

Vollmachten dürfen nicht online<br />

zur Verfügung gestellt<br />

werden. Wird ein Mandatsverhältnis<br />

begründet, so sind<br />

Umfang und Kosten der<br />

Dienstleistung zu bestätigen.<br />

Sollte der <strong>Anwalt</strong> nicht in der<br />

Lage sein, die Leistung zu erbringen,<br />

so hat er den vollen<br />

Groupon-Betrag inkl. Provideranteil<br />

zurückzuerstatten.<br />

Dies gilt auch, wenn der Klient<br />

nach Kontaktnahme mit<br />

dem <strong>Anwalt</strong> entscheidet, die<br />

Leistung nicht in Anspruch<br />

zu nehmen (abzüglich bereits<br />

getätigter Aufwendungen).<br />

Macht der Klient vom Groupon<br />

keinen Gebrauch oder<br />

verfällt er infolge Zeitablaufs,<br />

behält der <strong>Anwalt</strong> das Geld,<br />

dies mit der Begründung, er<br />

habe sich für die Tätigkeit bereithalten<br />

müssen.<br />

Essenziell sind die Bestimmungen<br />

zur <strong>Anwalt</strong>swerbung.<br />

Diese ist nur zulässig,<br />

wenn sie wahr, sachlich und<br />

in Einklang mit Ehre und Ansehen<br />

des Standes, den Berufspflichten<br />

und der Funktion<br />

des <strong>Anwalt</strong>es ist. Gerade<br />

bei Groupons ist entscheidend,<br />

dass die Inserate nicht<br />

irreführend oder täuschend<br />

sind und dem potentiellen<br />

Klienten keinen Erfolg oder<br />

nicht zu erbringende Leistungen<br />

versprechen. Akademischer<br />

Grad, Vor- und Zunamen<br />

und die Berufsbezeichnung<br />

Rechtsanwalt müssen<br />

genannt werden. Verboten ist<br />

die Selbstanpreisung durch<br />

marktschreierische Werbung<br />

und die vergleichende Werbung.<br />

Die Groupon-Inserate<br />

müssen daher zurückhaltend<br />

gestaltet und informativ sein.<br />

Massstab bildet hier die <strong>aktuell</strong>e<br />

Gerichtspraxis, wobei gerade<br />

im Bereich der <strong>Anwalt</strong>swerbung<br />

einige Rechtsunsicherheit<br />

wegen nicht sehr klaren<br />

Grenzen besteht. Weitere<br />

Einschränkungen sind zu beachten,<br />

wenn die fragliche Internetplattform<br />

gezielt Personen<br />

via E-<strong>Mai</strong>l anschreibt und<br />

ihnen Inserate von Rechtsanwälten<br />

zustellt.<br />

Unter diesen engen Voraussetzungen<br />

ist die <strong>Anwalt</strong>swerbung<br />

über Internetportale wie<br />

groupon.at unter österreichischem,<br />

deutschem, schweizerischem<br />

bzw. europäischem<br />

<strong>Anwalt</strong>srecht als zulässig zu<br />

erachten.<br />

Wilhelm G. Boner<br />

Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.<br />

Aarau/Schweiz<br />

www.boner-law.ch


AnwAltAktuell<br />

das magazin für erfolgreiche Juristen<br />

Präsentationsforum der<br />

österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />

jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />

www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

Rechtsanwaltskammer für Kärnten<br />

• Dr. Bernd PECK,<br />

9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 5<br />

Rechtsanwaltskammer NÖ<br />

• Mag. Wolfgang DELLER,<br />

2700 Wiener, Neustadt Hauptplatz 32<br />

• Mag. Gerhard BITTNER,<br />

2000 Stockerau, Schießstattgasse 27<br />

• Mag. Bernhard MLYNEK,<br />

2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4<br />

OÖ Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Rainer HAUSCHKA,<br />

4020 Linz, Lederergasse 18<br />

• Mag. Roland STÖGLEHNER,<br />

4020 Linz, Museumstraße 31a<br />

• MMag. Dr. Nikola LEITNER-<br />

BOMMER, 4020 Linz, Landstraße 9<br />

vorarlberger<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• MMag. Dr. Stefan REIN,<br />

6850 Dornbirn, Marktstraße 4<br />

Neueintragungen Februar – April<br />

Salzburger Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Felix KÖNIG,<br />

5020 Salzburg, Rainbergstraße 3c<br />

• Mag. Dr. Maria Lisa DOLL-AIDIN,<br />

5020 Salzburg, Rudolfskai 54<br />

• Dr. Christoph Wilhelm EDER,<br />

5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 11<br />

Stm. Rechtsanwaltskammer<br />

• Dr. Reinhard KROPFF;<br />

8111 Judendorf-Straßengel,<br />

Gratweiner Straße 57<br />

• Mag. Mario WALCHER,<br />

8010 Graz Hartenaugasse 6<br />

• Mag. Gerhard SCHEDLBAUER,<br />

8010 Graz, Einspinnergasse 3<br />

Rechtsanwaltskammer wien<br />

• Dr. Irene MEINGAST,<br />

1060 Wien, Linke Wienzeile 4/II/2<br />

• Mag. Michael MÜHLEDER,<br />

1030 Wien, Am Heumarkt 7/19<br />

• Mag. Lorenz PRACHT,<br />

1010 Wien, Parkring 2<br />

• Mag. Alexander M. SCHWETZ,<br />

1010 Wien, Führichgasse 4<br />

• Mag. Michael BODMANN,<br />

1010 Wien, Rockhgasse 6/4<br />

• MMag.Dr. Lars GLÄSER,<br />

1010 Wien, Seilergasse 16<br />

• Dr. Sabine HAUER,<br />

1010 Wien, Rosenbursenstraße 2<br />

• Dr. Susanne JETSCHGO,<br />

1010 Wien, Heinrichsgasse 10<br />

• Mag. Markus KELLNER,<br />

1090 Wien, Währinger Straße 2-4<br />

• Dr. Wolfgang KINNER,<br />

1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 10<br />

• Mag. Markus DÖRFLER,<br />

1070 Wien, Mariahilfer Straße 20<br />

• Ing.Mag. Ursula Karolina FABER,<br />

1010 Wien, Schubertring 6<br />

• Dr. Karl FREWEIN,<br />

1070 Wien, Schottenfeldgasse 92/2/20<br />

• Mag.Dr. Lisa KNAPP,<br />

1040 Wien, Karlsgasse 15/3<br />

• Mag. Zuzana NÖTSTALLER,<br />

1010 Wien, Schottengasse 10<br />

wiSSENSwERtES<br />

Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />

• Unternehmer aller Branchen<br />

• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />

• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />

• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />

• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />

• Universitäten, Fachhochschulen<br />

• Dr. Clemens SPITZNAGEL,<br />

1014 Wien, Tuchlauben 17<br />

• Mag. Ilona VARGA,<br />

1090 Wien, Porzellangasse 4-6<br />

• Dr. Mehmet Saim AKAGÜNDÜZ,<br />

1010 Wien Rotenturmstraße 29/9<br />

• Mag. Thomas BAAR, 1010 Wien,<br />

Tegetthoffstraße 7/4. OG<br />

• Mag. Stefan FAULHABER,<br />

1080 Wien, Laudongasse 25<br />

• Dr. Dimitar HRISTOV,<br />

1030 Wien, Am Heumarkt 7/19<br />

• Dr. Hedwig Katharina KÖRBER-<br />

RISAK, 1220 Wien, Wagramer<br />

Straße 19, 19. Stock<br />

• Dr. Karlheinz MOICK,<br />

1010 Wien, Bartensteingasse 2/7<br />

tiroler<br />

Rechtsanwaltskammer<br />

• Mag. Clemens BRAUN,<br />

6020 Innsbruck, Anichstraße 1<br />

• Dr. Martin ZIMMERMANN,<br />

6240 Rattenberg/Inn, Hassauerstraße 75<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

19


RECHt & iNtERNEt<br />

der Vertrieb von Waren über das<br />

Internet ist in vielen Bereichen<br />

nicht mehr wegzudenken. Neben<br />

bestimmten Informationspflichten<br />

(beachte: Mediengesetz-Novelle<br />

ab 1.7.<strong>2012</strong>) ist bei der inhaltlichen Gestaltung<br />

einer Website, welche als Verkaufsplattform<br />

dient, vertragsrechtlichen<br />

Aspekten besonderes Augenmerk zu<br />

schenken. Aufgrund des transnationalen<br />

Charakters des Internets kommt dabei<br />

der Frage des anwendbaren Rechts und<br />

damit der wirksamen Vereinbarung von<br />

AGB sowie des Gerichtsstandes entscheidende<br />

Bedeutung zu; Vertrags- und Prozessrecht<br />

sind nämlich nachwievor national<br />

geregelt.<br />

Einbeziehung von AgB<br />

im Allgemeinen<br />

Zur Vereinfachung und Standardisierung<br />

von Geschäftsabläufen verwenden Unternehmer<br />

regelmäßig AGB, welche nach<br />

österreichischem Recht zur Geltung der<br />

(ausdrücklichen oder schlüssigen) Vereinbarung<br />

bedürfen. Diesem Erfordernis<br />

wird insbesondere dann entsprochen,<br />

wenn die AGB offen gelegt werden und<br />

deren vollständige Kenntnisnahme – z.B.<br />

durch den deutlichen Hinweis auf einen<br />

gut erkennbaren Link – in zumutbarer<br />

Weise gewährleistet wird. Der Hinweis<br />

auf die Einbeziehung von AGB darf in<br />

diesem Sinne nicht im Fließtext der Website<br />

am unteren Rand der Bestellmaske<br />

versteckt werden. Im Allgemeinen genügt<br />

dieser Hinweis – mit dem der Wille,<br />

lediglich zu diesen AGB kontrahieren zu<br />

wollen, einhergeht –, die AGB einzubeziehen,<br />

wenn die Möglichkeit besteht,<br />

vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis<br />

zu nehmen. Obgleich demgemäß selbst<br />

der unmittelbare Anschluss der AGB<br />

bei der Möglichkeit der anderweitigen<br />

Kenntnisnahme insbesondere durch Beischaffung<br />

vor Abgabe der Annahmeerklärung<br />

für eine gültige Einbeziehung<br />

nicht notwendig ist, sind bei Onlineverträgen<br />

die AGB dem Nutzer so zur Verfügung<br />

zu stellen, dass sie diese speichern<br />

oder ausdrucken kann.<br />

Eine Website sollte idealerweise so gestaltet<br />

sein, dass das Abschicken der Willens-<br />

20<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

erklärung ohne Aufruf der AGB technisch<br />

nicht möglich ist. Unerheblich ist<br />

dabei, ob die AGB tatsächlich gelesen<br />

werden. Der erstmalige Hinweis auf die<br />

AGB auf einem Lieferschein bzw. einer<br />

Rechnung nach erfolgtem (elektronischem)<br />

Vertragsabschluss ist unzureichend<br />

für deren Einbeziehung. Die AGB<br />

sind in derselben Sprache wie der Hauptvertrag<br />

abzufassen, sodass davon ausgegangen<br />

werden kann, dass der Nutzer<br />

die AGB versteht. Es ist offensichtlich,<br />

dass dem Vertragspartner hier unverhältnismäßig<br />

leicht die Möglichkeit eröffnet<br />

wird, sich ihm nachteiliger Regelungen<br />

in AGB zu entledigen. In diesem Sinne<br />

hat der Unternehmer als Diensteanbieter<br />

im E-Commerce auch explizit auf die für<br />

den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden<br />

Sprachen hinzuweisen. Eine Verpflichtung<br />

zur Bereithaltung der Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen in jeder<br />

kommerziell relevanten Sprache ist aber<br />

nicht erforderlich. Es ist mithin davon<br />

auszugehen, dass durchaus auch fremdsprachige<br />

AGB auch gegenüber einem<br />

privaten Verbraucher wirksam sind. Weichen<br />

die Sprache der AGB und das Bestellformular<br />

bzw. die Angebotsliste voneinander<br />

ab, ist demjenigen der sich der<br />

AGB bedient, allerdings angeraten, vor<br />

einem Vertragsabschluss dem Nutzer<br />

durch Abgabe einer längeren, von diesem<br />

selbst eingegebenen Erklärung in der<br />

Sprache der AGB versichern zu lassen,<br />

dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

zur Kenntnis genommen und<br />

verstanden hat.<br />

Die Vertragsbestimmungen und AGB<br />

müssen gemäß § 11 E-Commerce-Gesetz<br />

zwingend dem Nutzer so zur Verfügung<br />

gestellt werden, dass er sie speichern<br />

oder reproduzieren kann. Diese Verpflichtung<br />

kann zum Nachteil des Nutzers<br />

(das heißt Unternehmer und Verbraucher!)<br />

nicht abbedungen werden.<br />

Dies muss ohne erheblichen technischen<br />

Aufwand möglich sein. Der Mangel der<br />

Speicher- und Wiedergabemöglichkeit<br />

ändert zwar nichts an der Geltung der<br />

AGB, stellt aber eine Verwaltungsübertretung<br />

dar und ist mit einer Geldstrafe<br />

bis zu EUR 3.000,00 zu bestrafen.<br />

AgB<br />

Anwendbares Recht und<br />

Gerichtsstand beim Vertrags-<br />

abschluss im Internet<br />

Wenn nun die genannten formalen Voraussetzungen<br />

für die Geltung von AGB<br />

erfüllt sind, ist noch nichts über deren<br />

gültige Einbeziehung gesagt. Gemäß §<br />

864a ABGB werden nachteilige Bedingungen<br />

für einen Vertragspartner nämlich<br />

dann nicht Vertragsinhalt, wenn dieser<br />

nach den Umständen mit derartigen<br />

Bedingungen nicht zu rechnen brauchte;<br />

dies gilt aber nicht, wenn der Vertragspartner<br />

besonders auf deren Bestehen<br />

hingewiesen wurde. Außerdem sind gemäß<br />

§ 879 Abs 3 ABGB die nicht die beiderseitigen<br />

Hauptleistungen betreffenden<br />

Vertragsbestimmungen jedenfalls<br />

nichtig, wenn sie unter Berücksichtung<br />

aller Umstände des Falles einen Teil gröblich<br />

benachteiligen.<br />

Einbeziehung von AgB<br />

bei geltung fremden Rechts<br />

Die Frage der Einbeziehung von AGB ist<br />

in der Regel nach dem auf den Vertrag<br />

anwendbaren Recht zu beantworten.<br />

Enthalten nun die AGB eine Rechtswahl<br />

zu Gunsten fremden Rechts, so ist zunächst<br />

die Gültigkeit dieser Rechtswahl<br />

zu fingieren. Sodann ist anhand der<br />

Bestimmungen des Rechts, auf das die<br />

Rechtswahlvereinbarung hinweist zu<br />

prüfen, ob die AGB – samt Rechtswahlvereinbarung<br />

– Vertragsbestandteil geworden<br />

sind.<br />

Diese Regelung gilt aber nicht, wenn es<br />

„nach den Umständen nicht gerechtfertigt<br />

ist“, den Kunden (zumeist Verbraucher)<br />

– der auf die Geltung seines Umweltrechts<br />

vertraut – hinsichtlich der<br />

Einbeziehung von AGB fremdem Recht<br />

zu unterwerfen. In diesem Fall kann sich<br />

der Kunde auf das an seinem gewöhnlichen<br />

Aufenthalt geltende Recht berufen.<br />

Rechtswahl<br />

Auch ein online abgeschlossener Vertrag<br />

unterliegt grundsätzlich dem von den<br />

Parteien gewählten Recht. Die Rechtswahl<br />

muss ausdrücklich erfolgen oder<br />

sich eindeutig aus den Bestimmungen<br />

des Vertrags oder aus den Umständen<br />

des Falles ergeben.<br />

Mangels Rechtswahl unterliegen Kaufverträge<br />

über bewegliche Sachen (wohl


einer der häufigsten Fälle bei Online-Geschäften)<br />

dem Recht des Staates, in<br />

dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hat; beim Dienstleistungsauftrag<br />

ist der gewöhnliche Aufenthalt des<br />

Dienstleisters entscheidend.<br />

Die freie Rechtswahl ist bei Verbraucherverträgen<br />

aber eingeschränkt. Dort ist<br />

nämlich das Recht des Staates, in dem der<br />

Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt<br />

hat, anzuwenden, wenn der Unternehmer<br />

seine berufliche oder gewerbliche<br />

Tätigkeit in dem Staat ausübt, in<br />

dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hat, oder eine solche Tätigkeit<br />

auf irgend einer Weise insbesondere<br />

auf diesen Staat ausrichtet. Einem<br />

Unternehmer ist daher dringend angeraten,<br />

seine Website auf Kunden konkret<br />

bestimmter Staaten auszurichten und<br />

die Bestellmöglichkeiten darauf einzuschränken.<br />

die gerichtsstandsvereinbarung<br />

Auch bei Onlineverträgen ist entsprechend<br />

den allgemeinen Grundsätzen –<br />

mangels wirksamer Gerichtsstandsvereinbarung<br />

– der Beklagte an seinem<br />

Wohnsitz (allenfalls im Ausland) zu klagen,<br />

falls der Kläger den Beklagten nicht<br />

bei seinen eigenen – die internationale<br />

Zuständigkeit bejahenden – Gerichten<br />

klagen kann. In der Folge ist zu prüfen,<br />

ob das erstrittene Urteil in einem Staat<br />

vollstreckbar ist, in dem der Beklagte<br />

über Vermögen verfügt. Insgesamt bedeutet<br />

die bei Online-Verträgen oft internationale<br />

Anknüpfung für den Kläger<br />

zumeist insofern erhebliche Nachteile, als<br />

er fremdem Prozess- und Beweisrecht<br />

ausgeliefert ist, unter Umständen eine<br />

weite Reise unternehmen muss, an<br />

Sprachbarrieren gerät und womöglich einem<br />

für ihn ungünstigen Prozesskostenersatzsystem<br />

ausgesetzt ist.<br />

Gerichtsstandsvereinbarungen mit Auslandsbeziehung<br />

sind in der EU aber<br />

grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie<br />

schriftlich oder mündlich mit schriftlicher<br />

Bestätigung abgeschlossen werden,<br />

in einer Form, welche den Gepflogenheiten<br />

entspricht, die zwischen den Parteien<br />

entstanden sind (ständige Geschäftsbeziehung),<br />

oder im internationalen Handel<br />

in einer Form, die einem Handels-<br />

„vertrags- und<br />

prozessrecht<br />

sind nachwievor<br />

national geregelt...”<br />

brauch entspricht, den die Parteien<br />

kannten oder kennen mussten und den<br />

Parteien von Verträgen dieser Art in dem<br />

betreffenden Geschäftszweig allgemein<br />

kennen und regelmäßig beachten.<br />

Elektronische Übermittlungen, die eine<br />

dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung<br />

ermöglichen, sind der Schriftform<br />

gleichgestellt. Schriftlichkeit erfordert<br />

mithin in concreto nicht „Unterschriftlichkeit“<br />

im Sinne des Signaturgesetzes,<br />

sodass die Zustimmung zu den AGB bei<br />

einem über einen Onlineshop abgeschlossenen<br />

Vertrag zur rechtswirksamen Vereinbarung<br />

von AGB ausreicht.<br />

Ist nun eine Gerichtsstandsvereinbarung<br />

zu Gunsten einer der Parteien getroffen<br />

worden, so behält diese nur dann das<br />

Recht, jedes andere Gericht anzuru-<br />

fen, das aufgrund der EuGVVO (Europäische<br />

Gerichts- und Vollstreckungsverordnung)<br />

zuständig ist, wenn ein<br />

entsprechender Wille der Parteien sich<br />

klar aus dem Wortlaut der Gerichtsstandsvereinbarung<br />

oder aus deren Auslegung<br />

ergibt.<br />

Für Verträge mit Verbrauchern gibt es Son-<br />

dervorschriften, auf welche hier nicht näher<br />

eingegangen werden kann; Gerichtsstandsvereinbarungen<br />

sind in Verbrau-<br />

cherverträgen nur beschränkt zulässig.<br />

gesetzliche Zuständigkeiten<br />

Liegt keine gültige Gerichtsstandsvereinbarung<br />

vor, etwa weil AGB nicht wirksam<br />

vereinbart wurden, so ist der Kläger<br />

auf die gesetzlichen Zuständigkeiten angewiesen.<br />

Grundsätzlich können Personen<br />

die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat<br />

der EU haben, nur vor den<br />

Gerichten dieses Staates verklagt werden,<br />

sofern keine Sonderzuständigkeit, wie<br />

insbesondere der Vermögensgerichtsstand<br />

oder aber der Erfüllungsgerichtsstand,<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Art 5 Z 1 EuGVVO normiert für vertragsrechtliche<br />

Streitigkeiten einen Erfüllungsgerichtsstand,<br />

wonach jenes Gericht zuständig<br />

ist, in dessen Sprengel die für den<br />

Vertrag charakteristische Leistung erfüllt<br />

worden ist oder zu erfüllen wäre. Ist kein<br />

Erfüllungsort vereinbart worden, insbesondere<br />

mangels gültiger Vereinbarung<br />

von AGB, so ist der rechtliche Erfüllungsort<br />

der streitigen vertraglichen Verpflichtung<br />

nach dem materiellen Recht jenes<br />

Staates zu bestimmen, auf das das internationale<br />

Privatrecht des angerufenen<br />

Gerichtes verweist.<br />

Das deutsche wie auch das österreichische<br />

Recht gehen vom Prinzip der Holschuld<br />

aus, sodass der Erfüllungsort für<br />

die Abgabe der Kaufsache oder der Erbringung<br />

der Dienstleistung grundsätzlich<br />

am Sitz des Verkäufers oder Dienst-<br />

RECHt & iNtERNEt<br />

leistungserbringers liegt und bei dem<br />

dortigen Gericht auch allfällige aus dem<br />

Geschäft resultierende Klagen einzubringen<br />

sind.<br />

vertragspartner mit (wohn-)Sitz<br />

in einem drittstaat<br />

Hat der Beklagte seinen Sitz in einem<br />

Drittstaat (das heißt außerhalb der EU,<br />

Norwegen oder der Schweiz) oder wurde<br />

eine Gerichtsstandsvereinbarung zu<br />

Gunsten der Gerichte eines Drittstaates<br />

getroffen oder zwar ein österreichisches<br />

Gericht gewählt, wobei jedoch keiner der<br />

Parteien ihren Sitz in der EU hat, bestimmt<br />

sich die Zuständigkeit nach den<br />

nationalen Jurisdiktionsnormen. Demgemäß<br />

reicht in Österreich das Vorhandensein<br />

eines örtlichen Gerichtsstandes (z.B.<br />

des Vermögens oder der Zweigniederlassung)<br />

aus, um die internationale Zuständigkeit<br />

zu begründen.<br />

Einem österreichischen Unternehmer, der<br />

einen Verbraucher mit Wohnsitz in einem<br />

Drittstaat klagen möchte, steht grundsätzlich<br />

die Möglichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung<br />

zu Gunsten österreichischer<br />

Gerichte offen, die auch in<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen<br />

werden kann. Abgesehen von den<br />

in diesem Bereich vielfältigen weiteren<br />

Problemen, scheitert aber diese Möglichkeit<br />

beim elektronischen Vertragsabschluss<br />

regelmäßig am Erfordernis der<br />

Schriftlichkeit (hier Unterschriftlichkeit)<br />

der Gerichtsstandsvereinbarung, da der<br />

Vertragsabschluss in der Praxis meist ohne<br />

sichere digitale Signatur erfolgt.<br />

Conclusio<br />

Abschließend kann daher festgehalten<br />

werden, dass für Unternehmer – neben<br />

der rechtlich durchdachten Gestaltung<br />

der Website generell – die Ausarbeitung<br />

und Einbeziehung von AGB mit Rechtswahl<br />

und Gerichtsstandsvereinbarung in<br />

Onlineverträgen dringend anzuraten ist.<br />

Dafür ist die Einholung eines qualifizierten<br />

juristischen Rates bzw. fundierte anwaltliche<br />

Beratung und Ausarbeitung<br />

der AGB unabdingbar.<br />

Dr. Michael Pichlmair,<br />

GÜTLBAUER SIEGHARTSLEITNER<br />

PICHLMAIR RECHTSANWÄLTE, Wels<br />

www.guetlbauer-partner.at<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

21


BüCHER NEwS<br />

„Datenschutzrecht”<br />

Praxishandbuch für richtiges Registrieren, Verarbeiten, Übermitteln,<br />

Zustimmen, Outsourcen, Werben uvm.<br />

Datenschutzrecht betrifft jeden, vom Kleinunternehmer bis<br />

zum internationalen Konzern. Dieses Buch zeigt alle Mög-<br />

lichkeiten, legal Datenverarbeitung zu betreiben. In sehr praxisorientierter<br />

Form werden Ausfüllhilfen für die Meldung<br />

beim Datenverarbeitungsregister gegeben, Grafiken erleichtern<br />

die Prüfung, ob eine internationale Datenübermittlung<br />

oder die Einspielung von Kunden- oder Mitarbeiterdaten zulässig<br />

ist.<br />

Anhand von Beispielen wird erläutert, wann und in welcher<br />

Form Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig ist. Der<br />

Leser gelangt mit Hilfe eines „Schnelleinstiegs“ am Anfang<br />

des Buches sofort zu dem für ihn wichtigen Kapitel, seien es<br />

Zustimmungserklärungen oder Outsourcing.<br />

„Kommentar zum ABGB –<br />

Klang-Kommentar”<br />

22<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

Rainer Knyrim<br />

praxishandbuch zum<br />

datenschutzrecht<br />

Fester Einband XXIV, 404 Seiten,<br />

2.,vollst. Bearb. Aufl, <strong>2012</strong><br />

ISBN 978-3-214-00687-7<br />

EUR 58,–<br />

Der eben erschienene Band des Klang-Kommentars (Verlag<br />

Österreich) widmet sich den arbeitsrechtlichen Regelungen<br />

des ABGB. Der Dienstvertrag und moderne Erscheinungen<br />

der Arbeitswelt wie etwa Arbeitskräfteüberlassung, leistungsbezogene<br />

Entgeltformen oder Arbeit auf Abruf stehen im Mittelpunkt<br />

dieser Ausgabe.<br />

Neben den arbeitsrechtlichen Grundlagen analysiert Walter<br />

Schrammel eingehend die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung<br />

im Krankheitsfall und bei Vorliegen persönlicher Verhinderungsgründe<br />

(etwa religiöser Verpflichtungen). Die Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen<br />

Rechtsfolgen stehen ebenfalls im Mittelpunkt. Die Kommentierung<br />

bezieht die zum Verständnis notwendigen Regelungen<br />

außerhalb des ABGB ein. Die Autoren stellen Lehre und Judikatur<br />

auf rund 300 Seiten systematisch dar.<br />

Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hg.)<br />

Kommentar zum ABgB –<br />

Klang-Kommentar<br />

§§ 1151–1164a<br />

Verlag Österreich<br />

3. Auflage, 304 Seiten, gebunden<br />

ISBN 978-3-7046-5699-5<br />

EUR 78,–<br />

„223 oder Das Faustpfand”<br />

Ein kleiner Gendarm vor einem Berg von Toten: ein Stoff, aus<br />

dem keine Krimis sind.<br />

Ende April 1945 stranden hunderte jüdische Zwangsarbeiter<br />

aus Ungarn auf dem Todesmarsch Richtung Mauthausen in<br />

Persenbeug an der Donau. Die Front im Osten wie im Westen<br />

ist nahe wie das Ende des Krieges. In Wien ist bereits die<br />

Zweite Republik ausgerufen, Adolf Hitler ist tot, da überfällt<br />

ein Rollkommando der SS das Auffanglager und richtet in einer<br />

Nacht- und Nebelaktion ein Blutbad an – 223 Menschen<br />

sterben. Kaum jemand will etwas gesehen oder gehört haben,<br />

trotzdem beginnt Revierinspektor Franz Winkler, stellvertretender<br />

Kommandant auf verlorenem Posten in der Provinz,<br />

zu ermitteln. Er riskiert seinen Kopf, um seine Haut zu retten.<br />

Wird ihm das auch mit den neun Überlebenden des Massakers<br />

gelingen?<br />

Manfred Wieninger<br />

223 oder das Faustpfand<br />

250 Seiten<br />

Format 125x205 Hardcover<br />

ISBN: 9783701715800<br />

EUR 21,90<br />

„Fairplay Franchising: Spielregeln<br />

für partnerschaftlichen Erfolg”<br />

Franchising ist auf Expansionskurs. Doch Franchising ist<br />

keine Lizenz für schnelles Geld, es ist eine auf langfristi-<br />

ge Zusammenarbeit angelegte Unternehmer-Partnerschaft:<br />

Vertrauen schaffen, gegenseitig Anerkennung geben – diese<br />

weichen Faktoren sind ebenso wichtig wie ein klares Konzept.<br />

Waltraud Martius, Franchise-Beraterin seit mehr als 25 Jahren,<br />

zeigt erstmals, dass nur eine auf Fairness und Wertschätzung<br />

angelegte Partnerschaft zum gemeinsamen Erfolg<br />

führt. Sie erfahren, welche Tools Sie nutzen können, um<br />

Wertschätzung, Anerkennung und Partizipation zu fördern,<br />

wie Sie für Transparenz in der täglichen Zusammenarbeit<br />

sorgen, wie Sie den Lebenszyklus Ihrer Franchise-Partnerschaften<br />

verlängern, wie diese Soft-Faktoren namhaften<br />

Franchise-Unternehmen zum Erfolg verhelfen.<br />

Waltraud Martius<br />

Fairplay Franchising:<br />

Spielregeln für<br />

partnerschaftlichen Erfolg<br />

2., erweiterte Auflage 2010<br />

Lektorat: Manuela Eckstein<br />

ISBN 978-3-8349-1849-9


Fabasoft<br />

Folio Cloud<br />

Sicher mit Klienten kommunizieren<br />

das E-<strong>Mai</strong>l ist als<br />

Kommunikationsmittel<br />

mit Klienten<br />

etabliert. Sensible<br />

Dokumente als Attachment<br />

zu versenden birgt aber Sicherheitsrisiken,<br />

ist in der<br />

Arbeit mit mehreren Personen<br />

unübersichtlich und wird<br />

Compliance Richtlinien nicht<br />

gerecht.<br />

Die sichere Alternative heißt<br />

Fabasoft Folio Cloud. Die Europäische<br />

Business-Cloud ermöglicht<br />

es Kanzleien, Dokumente<br />

über das Internet mit<br />

Klienten zu teilen. Die Authentifizierung<br />

mit Digital ID<br />

und die Einhaltung von internationalen<br />

Standards garantieren<br />

dabei höchstmögliche<br />

Datensicherheit.<br />

Folio Cloud speichert die Daten<br />

in Rechenzentren in Europa<br />

und stellt diese Unterlagen<br />

über das Internet bereit.<br />

Klienten können so Verträge<br />

direkt im Webbrowser lesen,<br />

auf ihren Computer herunterladen<br />

und über einen News<br />

Feed persönliche Anmerkungen<br />

hinterlassen.<br />

Mit Folio Cloud halten<br />

Rechtsanwälte die Verschwiegenheitspflicht<br />

ein. Der „elektronische<br />

Aktenschrank“ entspricht<br />

dem „Statement on<br />

Auditing Standards Nr. 70“<br />

und der ISO-Norm 27001.<br />

Nur authentisierte Personen<br />

haben Zugriff auf Dokumente,<br />

die sicher in der Cloud<br />

liegen. Die Authentifizierung<br />

täglich werden weltweit<br />

rund 1 million menschen<br />

Opfer von Cyberstraftaten!<br />

über einen digitalen Identitätsausweis<br />

(z.B. österreichische<br />

Bürgerkarte mit Handysignatur)<br />

garantiert, dass nur<br />

explizit berechtigte User, deren<br />

Identität verifiziert wurde,<br />

Zugang zu sensiblen Daten<br />

erhalten.<br />

Automatische Benachrichtigungen<br />

erlauben die bequeme<br />

Überwachung der Unterlagen<br />

auf Veränderungen. In<br />

E-<strong>Mai</strong>ls werden nur Links,<br />

keine sensiblen Unterlagen<br />

verschickt. Wenn Ordnerstrukturen<br />

umfangreicher<br />

werden, erleichtert die leistungsstarke<br />

Suchfunktion<br />

„Mindbreeze“ Recherchen<br />

nach bestimmten Dokumenten.<br />

Eine Integration von Kanzlei-<br />

Applikationen ist ebenfalls<br />

möglich: durch Einrichten<br />

von Folio Cloud als Netzlaufwerk<br />

stehen Teamrooms über<br />

einen Laufwerkspfad im<br />

Windows-Explorer oder im<br />

Apple Mac Finder zur Ver-<br />

fügung. Kanzlei-Applikationen<br />

speichern Dokumente<br />

auf das Netzlaufwerk und<br />

damit direkt in die Cloud –<br />

eine kostengünstige, einfache<br />

Integration von Kanzlei-Programmen.<br />

Alle diese Funktionen stehen<br />

Ihnen 24 Stunden am Tag,<br />

7 Tage die Woche zur Verfügung<br />

– auch mobil mit Smartphones<br />

und Tablets.<br />

www.foliocloud.com/klient


diSputE RESOlutiON lAw FiRm<br />

BlS Rechtsanwälte<br />

ist Dispute Resolution Law Firm in Austria <strong>2012</strong>.<br />

Die Anwälte der Wiener Wirtschaftskanzlei BLS Rechtsanwälte<br />

dürfen sich auch <strong>2012</strong> wieder über einige Auszeichnungen freuen!<br />

die internationale Fach-<br />

zeitschrift Corporate<br />

INTL verlieh BLS<br />

unter anderem den<br />

Award „Dispute Resolution<br />

Law Firm in Austria <strong>2012</strong>“.<br />

„The Legal 500“ reihte sie in<br />

dieser Kategorie nach den <strong>aktuell</strong>sten<br />

Erhebungen in den<br />

vierten Rang ein. Diese Ergebnisse<br />

bestätigen, dass außergerichtliche<br />

Streitbeilegung<br />

und Prozessführung in komplexen<br />

technischen und wirtschaftlichen<br />

Fällen zwei der<br />

Paradedisziplinen der Wiener<br />

Wirtschaftskanzlei sind.<br />

The Legal 500 sieht folgende<br />

Gründe für deren Entscheidung:<br />

“BLS Rechtsanwälte<br />

(Attorneys at Law) Boller<br />

Langhammer Schubert KG<br />

handles a high volume of litigation.<br />

Team head Wolfgang<br />

Schubert has ‘a very broad<br />

scope of knowledge’. Corporate<br />

and M & A Practice head<br />

Thomas Boller ‘impressed us<br />

by building up an in-depth<br />

knowledge of our industry’,<br />

says one client.”<br />

Als Grundlage für diese Ergebnisse<br />

dient die jahrzehntelange<br />

Litigation-Praxis der<br />

Kanzlei, aus der sowohl verfahrensrechtlich<br />

als auch prozesstaktisch<br />

hohe Erfahrungswerte<br />

generiert werden kön-<br />

nen. So kann den Klienten das<br />

Vertrauen auf einen hohen<br />

Qualitätsstandard in der Prozessführung<br />

gewährleistet wer-<br />

den. Dabei ist es immer das<br />

vorrangige Ziel von BLS, lange<br />

Prozesse mit großem Aufwand<br />

zu vermeiden und anstelle<br />

dessen sobald als<br />

möglich in enger Abstimmung<br />

mit dem Klienten eine<br />

für diesen vorteilhafte kaufmännische<br />

Lösung zu finden.<br />

Als Grundlage einer optimalen<br />

Einschätzung sachlicher<br />

und rechtlicher Risiken stehen<br />

dabei besondere und langjäh-<br />

24<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

v.l.n.r.: mag. Franz Szyszkowitz, mag. philipp Scheuba, dr. wolfgang<br />

Schubert und dr. thomas Boller, ll.m.<br />

rige Erfahrung und die Betreibung<br />

einer großen Zahl von<br />

Forderungen von Unternehmen<br />

unterschiedlichster Branchen<br />

und Privatpersonen zur<br />

Verfügung.<br />

Besonderen Wert legt BLS<br />

Rechtsanwälte auf die Vorbereitung<br />

und die prozessbegleitende<br />

Aufarbeitung des Prozessstoffes<br />

sowie der verfügbaren<br />

Unterlagen und Beweismittel,<br />

da von diesen der Erfolg<br />

in hohem Maße abhängig<br />

ist. „Prozessführung bedeutet<br />

für uns nicht nur die engagierte<br />

Rechtsvertretung in den<br />

Verhandlungen, sie umfasst<br />

vielmehr eine Vielzahl erfolgsbestimmenderVorbereitungs-<br />

und Nebenleistungen,<br />

denen besondere Sorgfalt gewidmet<br />

werden muss“, definiert<br />

Partner Wolfgang Schubert<br />

die Vorgehensweise der<br />

Kanzlei. „Die Zeiten, in denen<br />

den Klienten die technischen<br />

und kaufmännischen Aspekte<br />

eines Falles allein überlassen<br />

werden können, sind vorbei“,<br />

so Wolfgang Schubert weiter.<br />

„Jede effiziente Vertretung<br />

setzt voraus, dass kaufmännische<br />

und technische Sachver-<br />

halte auch von uns vollständig<br />

verstanden werden.“<br />

Zu den Klienten zählen mehrere<br />

führende industrielle Erzeuger,<br />

Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen,<br />

Elektronik- und Techno-<br />

logieunternehmen, der größte<br />

österreichische Kreditschutzverband,<br />

der führende Anbieter<br />

von integrierter Sicherheitstechnik,<br />

Qualitäts- und<br />

Ressourcenverwaltung, techni-<br />

sche Prüfunternehmen, u.v.m.<br />

Die Vertretungstätigkeit der<br />

Kanzlei erstreckt sich auch auf<br />

Schiedsgerichtsverhandlungen,<br />

insbesondere im Rahmen<br />

internationaler Handelsstreitigkeiten.<br />

Die Kanzlei ist weiters<br />

ständiger Vertreter einer<br />

Vielzahl von Versicherern, für<br />

die Großschadensfälle abgewickelt<br />

werden. Zusätzlich<br />

stehen die Anwälte als Vertreter<br />

und vor allem Monitoring<br />

Counsels bei diversen D&O<br />

Streitigkeiten und anderen Berufshaftpflichtfällen<br />

zur Verfügung.<br />

Verfahren des vergangenen<br />

Jahres, die zu den Auszeichnungen<br />

der beiden Magazine<br />

führten, waren beispielsweise<br />

eine umgehende Rückholaktion<br />

für einen renommierten<br />

Lebensmittelproduzenten in<br />

13 europäischen Ländern mit<br />

anschließender Aufarbeitung<br />

des entstandenen Schadens,<br />

sowie die Vertretung einer<br />

führenden britischen Firma<br />

aus dem Bereich Maschinenbau,<br />

Produktion und Vertrieb<br />

im Rahmen eines Schiedsverfahrens<br />

gegenüber ihrem, Exklusivitätsvereinbarungen<br />

verletzenden, Vertragspartners.<br />

Des Weiteren arbeitete<br />

die Kanzlei im vergangenen<br />

Jahr an KFZ-Rückruf-Aktionen,<br />

u.a. in den USA, Regressverfahren,<br />

etwa in Beijing,<br />

und war in der Abwehr der<br />

Rechtsfolgen von Injektorschäden<br />

an Lokomotiven in<br />

den USA, Indien und Südamerika<br />

involviert. BLS Rechts-<br />

anwälte war oder ist noch immer<br />

intensiv in Österreichs<br />

prominenteste Fälle involviert,<br />

wie beispielsweise den<br />

Fall um die Brandkatastrophe<br />

von Kaprun, den Bawag-Prozess<br />

und den Constantia<br />

Bank/Immofinanz-Fall.<br />

Ebenfalls besondere Erwähnung<br />

in den neuesten Ergebnissen<br />

von The Legal 500: Europe,<br />

Middle East & Africa<br />

<strong>2012</strong> fand die Wirtschaftskanzlei<br />

auf dem Gebiet Gesellschaftsrecht<br />

mit der Einordnung<br />

in den fünften Rang<br />

und weiteren Empfehlungen<br />

in den Bereichen Arbeits- und<br />

Immobilienrecht.<br />

BlS Rechtsanwälte<br />

Boller langhammer<br />

Schubert Kg<br />

Kärntner Straße 10, 1010 Wien<br />

Tel.: +43 (0)1 512 14 27<br />

www.bls4law.com


Kanzlei Schriefl realisiert<br />

papierloses Büro mit winCaus.net<br />

die Gründung einer eigenen<br />

Kanzlei ist für junge Anwälte<br />

ein Schritt der nicht nur hohe<br />

fachliche sondern auch spannende<br />

betriebswirtschaftliche Herausforderungen<br />

darstellt. Eine Neugründung<br />

wie jene von Herrn Mag. Johannes<br />

Schriefl in Mödling im Jahr 2007 bietet<br />

aber auch die Chance, von Anfang an alle<br />

Businessprozesse optimal zu organisieren<br />

und dadurch effizient und mit minimalen<br />

administrativen Kosten zu starten.<br />

Dabei stellt der gesamte Komplex des<br />

Dokumentenhandlings im Zeitalter von<br />

E-<strong>Mai</strong>l und elektronischem Rechtsverkehr<br />

ein bedeutendes Potenzial dar, um<br />

einerseits den Personalaufwand auf minimalem<br />

Niveau zu halten und andererseits<br />

zeiteffizient zu arbeiten. „In vielen<br />

mir bekannten Kanzleien geht enorm viel<br />

Zeit auf die Aktensuche und das physische<br />

Zuordnen von Schriftstücken zu den<br />

einzelnen Akten drauf“, berichtet Mag<br />

Schriefl. „Abgesehen von den verursachten<br />

Personalkosten hat der Papierakt so<br />

viele Nachteile, dass ich von Beginn an<br />

auf die elektronische Aktenverwaltung<br />

gesetzt habe.“<br />

Mag. Schriefl holte sich dafür mit dem<br />

Softwarespezialisten EDV 2000 den führenden<br />

Anbieter von integrierten Kanzleilösungen<br />

als IT-Partner um von der<br />

Stunde null an seine Vision eines papierlosen<br />

Dokumenten-Workflows und einer<br />

elektronischen Akten- und Kanzleiverwaltung<br />

zu realisieren. Heute nach rund<br />

fünf Jahren seit ihrer Gründung ist die<br />

Kanzlei durch eine Regiegemeinschaft<br />

mit Mag. Peter Abmayer und Mag. Peter<br />

Skolek auf insgesamt sechs Juristen angewachsen.<br />

Das Spektrum der Spezialisierungen<br />

ermöglicht eine „One-Stop-Shop“<br />

Betreuung der Klienten in allen zivilrechtlichen<br />

Belangen.<br />

Administrativer Aufwand halbiert<br />

Das papierlose Büro ist dank dem<br />

durchgängigen Einsatz der Lösung<br />

WinCaus.net der EDV 2000 in der Kanzlei<br />

Schriefl gelebte Praxis. Von nur zwei Mitarbeiterinnen<br />

werden alle Sekretariatstätigkeiten<br />

erledigt: Der gesamte Posteingang<br />

(davon weit über 90 Prozent der<br />

Schriftstücke bereits in elektronischer<br />

Form als E-<strong>Mai</strong>l oder Fax, die restlichen<br />

zehn Prozent werden eingescannt) wird<br />

von der Kanzleileiterin dem jeweiligen<br />

Akt zugeordnet und automatisch in das<br />

elektronische Postfach des zuständigen<br />

<strong>Anwalt</strong>s zur weiteren Bearbeitung gelegt.<br />

Die Struktur des elektronischen Aktes<br />

entspricht aufgrund unterschiedlicher<br />

Dokumentengruppen, wie Honorarnoten,<br />

Korrespondenzen, Behördenstücke<br />

etc. dem klassischen Papierakt – ein Softwarefeature,<br />

das aufgrund einer Anregung<br />

von Mag. Schriefl entwickelt wurde.<br />

transparenter Aktenlauf und<br />

versionsmanagement<br />

Die elektronische Aktenverwaltung bietet<br />

viel mehr Transparenz. Sowohl eigene<br />

Erledigungen und noch offene Dokumente<br />

des persönlichen Postfaches sind<br />

auf einen Blick erfassbar, als auch die<br />

Kontrolle darüber, was schon von der<br />

Kanzlei abgefertigt wurde. Der exakte<br />

Bearbeitungslauf eines Dokumentes innerhalb<br />

der Kanzlei ist lückenlos nachvollziehbar<br />

und durch das automatische<br />

Versionsmanagement kann jede vorgehende<br />

Version eines Dokumentes jederzeit<br />

wieder aufgerufen werden.<br />

Durch die medienbruchfreie Integration<br />

von elektronischem Akt, Kanzleiverwaltung,<br />

Zeiterfassung, Honorarabrechnung<br />

und Terminen werden auch alle mit<br />

dem Schriftstück verbundenen Evidenzen,<br />

Termine, Kostenpositionen etc. automatisch<br />

erledigt. Selbstverständlich wird<br />

auch die Erstellung eigener Schriftstücke<br />

direkt im Akt von WinCaus.net optimal<br />

unterstützt. Insbesondere standardisierte<br />

Schreiben sind auf wenige Eingabeschritte<br />

reduziert. Herr Mag. Schriefl vertritt<br />

beispielsweise einige Unternehmen für<br />

ihr Mahnwesen. Hier wird nichts mehr<br />

diktiert, sondern über eine auf Kurrentien<br />

zugeschrittene Eingabemaske lediglich<br />

der Betrag und das Datum der Forderung<br />

erfasst. Daraus errechnen sich<br />

automatisch Zinsen und Kosten. Nach<br />

Ablauf der automatisch gesetzten Frist<br />

wird die Mahnklage angestoßen, die wiederum<br />

auf Grund der vorhandenen Daten<br />

per Mouse-Klick erledigt wird.<br />

mobiles Arbeiten optimal<br />

unterstützt<br />

Die zentrale Speicherung des elektronischen<br />

Aktes bietet neben Vorteilen wie<br />

der gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeit<br />

durch alle berechtigten User oder die Verfügbarkeit<br />

umfangreicher Statistiken für<br />

Mag Schriefl einen Quantensprung hinsichtlich<br />

der Gestaltung seiner persönlichen<br />

Arbeitsweise. Nicht nur für die Arbeit<br />

im Homeoffice steht der gesamte Akt<br />

in gleicher Weise wie in der Kanzlei zur<br />

Verfügung, auch auf dem iPad ist jedes<br />

Dokument und jeder Akt z.B. bei Gerichts-<br />

oder Behördenterminen online im<br />

Zugriff!<br />

Zusammenfassend bringt Mag. Schriefl<br />

seine Entscheidung für die elektronische<br />

Akten- und Dokumentenverwaltung mit<br />

WinCaus auf den Punkt: Eine Rückkehr<br />

zum Papierakt würde mich definitiv zwei<br />

weitere Sekretariatskräfte kosten. Der<br />

Return on Investment unseres IT-Konzeptes<br />

steht da wohl außer Diskussion!“<br />

Seine Beurteilung des IT-Partners: „Die<br />

Zusammenarbeit mit EDV 2000 ist äußerst<br />

positiv: die Consultants verfügen<br />

nicht nur über tiefgreifendes Branchensoftware-Know-how<br />

sondern bieten<br />

auch kompetente Beratung wenn es im<br />

die Optimierung interner Abläufe geht.“<br />

<strong>2012</strong><br />

KANZlEiSOFtwARE<br />

Edv 2000<br />

Systembetreuung gmbH<br />

1120 Wien, Bonygasse 40/Top 2<br />

office@edv2000.net<br />

www.edv2000.net<br />

Tel.: +43 (0)1 812 67 68 -0<br />

Fax: DW-20<br />

Dragon Dictation Solutions<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

25


wEiNwERK<br />

26<br />

AnwAltAktuell 04/12


die Freiberufler-Offensive<br />

der Bank Austria<br />

bringt mehr regionale<br />

Nähe durch<br />

die Schaffung von 40 neuen<br />

Kompetenzcentern für Freie<br />

Berufe in allen Bundesländern.<br />

Ein Schwerpunkt liegt<br />

dabei klar auf den Rechtsberufen.<br />

Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte finden in allen<br />

neuen Kompetenzcentern für<br />

Freie Berufe kompetente Ansprechpartner,<br />

welche die spezifischen<br />

Anliegen und Bedürfnisse<br />

dieser Berufsgruppe<br />

genau verstehen. Als Rechtsanwältin<br />

und Rechtsanwalt<br />

sind Sie nicht nur Rechtsexpertinnen<br />

und Rechtsexperten,<br />

sondern auch Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer.<br />

Mit dem „Service Freie Berufe<br />

für Rechtsanwälte“ unterstützt<br />

Sie die Bank Austria mit<br />

maßgeschneiderten Services.<br />

Rechtsanwältinnen und Rechts-<br />

anwälte sind ständig mit finanziellen<br />

Entscheidungen kon-<br />

frontiert. Das beginnt schon<br />

in der Anfangsphase, in der<br />

meist größere Investitionen<br />

zum Aufbau einer Kanzlei anstehen.<br />

Beginnt das Geschäft<br />

zu laufen, gewinnen Begriffe<br />

wie „Steueroptimierung“ oder<br />

„betriebliche Vorsorge“ zunehmend<br />

an Bedeutung. Und<br />

wenn Sie sich bereits ein kleines<br />

Vermögen erarbeitet haben,<br />

stellt sich wiederum die<br />

Frage nach der geeigneten<br />

Veranlagung.<br />

Services für Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte<br />

Profitieren Sie vom Knowhow<br />

des führenden Bankkonzerns<br />

Österreichs und nützen<br />

Sie die Vorteile – ob es um die<br />

rasche Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs,<br />

die Finanzierung<br />

einer geplanten Investiti-<br />

on, die optimale Veranlagung<br />

Ihres Kapitals, die zukunftsorientierte<br />

Altersvorsorge oder<br />

um Versicherungsfragen geht.<br />

Auf kompetente Betreuung<br />

mit der nötigen Diskretion<br />

können Sie sich verlassen.<br />

Die Bank Austria ist z.B. Lizenzgeber<br />

und Gründungsmitglied<br />

für das elektronische<br />

<strong>Anwalt</strong>liche Treuhandbuch.<br />

Damit ist die professionelle<br />

Abwicklung aller Treuhandkonten<br />

gewährleistet. Bei Anderkonten<br />

bietet die Bank<br />

Austria einen besonderen Vorteil:<br />

Sie können zwischen<br />

Sammelanderkonto, Anderkonto<br />

und elektronischem<br />

<strong>Anwalt</strong>lichenTreuhandbuch<br />

Anderkonto für Rechtsanwälte<br />

wählen. Dabei haben Sie<br />

zahlreiche Vorteile: Eine getrennte<br />

Verwaltung der auf<br />

den Anderkonten erliegenden<br />

Guthaben, die Möglichkeit einer<br />

Pauschalgebühr zur einfacheren<br />

Weiterverrechnung an<br />

Klienten, separate Kontoauszüge<br />

pro Konto sowie Führung<br />

der Konten nach den<br />

Richtlinien des „<strong>Anwalt</strong>lichen<br />

Treuhandbuches“ und des<br />

„Elektronischen <strong>Anwalt</strong>lichen<br />

Treuhandbuches“ sind eine<br />

Selbstverständlichkeit.<br />

Die Bank Austria bietet zudem<br />

Ausbildungs- und Fortbildungsseminare<br />

für Konzipienten<br />

in Kooperation mit<br />

der <strong>Anwalt</strong>sakademie. Weiters<br />

ist die Bank Austria Kooperations-<br />

und Unterstützungspartner<br />

der Europäischen<br />

Präsidentenkonferenz<br />

der europäischen <strong>Anwalt</strong>sorganisationen.<br />

Spezielles Know-how bietet<br />

die Bank Austria in den Bereichen<br />

Erbrecht und Unternehmensweitergabe<br />

mit einem<br />

eigenen Kompetenzzentrum<br />

für Vermögensweitergabe und<br />

Generationenvorsorge in Wien.<br />

Ein Kompetenzzentrum für<br />

Sachwalterschaften bietet unbürokratische<br />

Beratung und<br />

Gestionierung von Sachwalterschaften<br />

und Gerichtdepots,<br />

Pfleglings- und Jugendwohlfahrtskonten.<br />

der persönliche<br />

FinanzCheck<br />

Der internetbasierte Bank<br />

Austria FinanzCheck bietet<br />

Ihnen die Möglichkeit, sich<br />

anhand einer Einnahmen-Aus-<br />

gaben-Rechnung einen detaillierten<br />

Überblick über die<br />

<strong>aktuell</strong>e und zukünftige Finanzsituation<br />

zu verschaffen.<br />

So erhalten Sie die passende<br />

Lösung für alle finanziellen<br />

Bedürfnisse – sowohl geschäftlich<br />

als auch privat.<br />

Rund um die uhr Zeit<br />

und geld sparen<br />

Das FirmenGiroKonto und<br />

das Konto4Business der Bank<br />

SERviCE FREiE BERuFE<br />

Bank Austria – die Bank<br />

für Rechtsanwälte<br />

Die Bank Austria startet <strong>2012</strong> eine Offensive für Freie Berufe. Im Bereich<br />

der Rechtsberufe ist die Bank Austria führend und verstärkt ihre Services<br />

für diese Kundengruppe deutlich.<br />

Austria erlauben Ihnen ein<br />

optimales Liquiditätsmanagement.<br />

BusinessNet ist das modernste<br />

Bankingportal Österreichs.<br />

Unter businessnet.<br />

bankaustria.at können Sie<br />

rund um die Uhr Ihre Konten<br />

im Internet managen – zu<br />

Hause, im Büro oder mobil<br />

von Ihrem Smartphone. BusinessNet<br />

Basic ist die Basisversion<br />

und u.a. speziell für die<br />

Bedürfnisse von Kanzleien<br />

und Kanzleigemeinschaften<br />

zugeschnitten. Es ermöglicht<br />

Ihnen die optimale Nutzung<br />

des Internets für ein erfolgreiches<br />

Finanzmanagement.<br />

Terminvereinbarungen sind<br />

bei der Bank Austria auch außerhalb<br />

der Banköffnungszeiten<br />

von 8 bis 18 Uhr jederzeit<br />

möglich. Für nähere Informationen<br />

steht Ihnen gerne Ihr<br />

Betreuer bzw. Ihre Betreuerin<br />

bei der Bank Austria in einem<br />

persönlichen Gespräch zur<br />

Verfügung.<br />

n info & Kontakt:<br />

Bei Ihrer Betreuerin und Ihrem Betreuer in der Bank Austria.<br />

Unter der ServiceLine 05 05 05-44144, auch für<br />

Terminvereinbarungen bezüglich eines Beratungsgesprächs.<br />

Per E-<strong>Mai</strong>l: freieberufe@unicreditgroup.at<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

27


RECHT & WIRTSCHAFT<br />

Immobilienbesteuerung Neu<br />

Auswirkungen auf den <strong>Anwalt</strong><br />

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz <strong>2012</strong><br />

erfolgte eine umfassende Neu-<br />

regelung der Besteuerung von<br />

privaten Grundstücksveräußerungen.<br />

Die Neuregelung trat mit<br />

1.4.<strong>2012</strong> in Kraft. Der folgende Beitrag<br />

stellt die Auswirkungen auf natürliche<br />

Personen dar, die Immobilienvermögen<br />

im außerbetrieblichen Vermögen halten.<br />

Diskutiert werden auch die möglichen<br />

neuen steuerlichen Verpflichtungen der<br />

Anwälte im Zusammenhang mit Immobilienveräußerungen.<br />

Bisher waren Grundstücksveräußerungen<br />

im Privatvermögen nur steuerpflichtig,<br />

wenn innerhalb der Spekulationsfrist<br />

veräußert wurde. Mit 1.4.<strong>2012</strong> wurde die<br />

Spekulationsfrist abgeschafft. Immobilienveräußerungen<br />

unterliegen ab sofort<br />

auch im Privatvermögen grundsätzlich<br />

nach § 30 EStG (private Grundstücksveräußerungen)<br />

immer einer Steuerpflicht<br />

(ausgenommen bei Anwendbarkeit zB<br />

der Hauptwohnsitz- oder der Herstellerbefreiung<br />

für bestimmte Immobilien).<br />

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn<br />

ergibt sich aus der Differenz zwischen<br />

dem Veräußerungserlös und den ursprünglichen<br />

Anschaffungskosten. Der<br />

Veräußerungsgewinn erhöht sich um die<br />

bisher bereits abgesetzte Afa (zB im Rahmen<br />

der Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung) und reduziert sich um bestimmte<br />

Herstellungsaufwendungen und<br />

die Kosten der Steuererklärung oder<br />

Selbstberechnung iZm der Grundstücksveräußerung.<br />

Der sich nach den vorstehend<br />

genannten Änderungen ergebende<br />

Gewinn wird anschließend noch um einen<br />

Inflationsabschlag gekürzt. Dieser<br />

beträgt 2% per anno ab dem 11. Jahr; maximal<br />

jedoch 50% (dh nach 35 Jahren wird<br />

der maximale Abschlag von 50% erreicht).<br />

Der Veräußerungsgewinn wird<br />

gesondert besteuert und unterliegt einem<br />

besonderen Steuersatz von 25%. Diese<br />

Neuregelung gilt für alle ab dem 1.4.<strong>2012</strong><br />

angeschafften Grundstücke und für alle<br />

bereits davor angeschafften Grundstücke,<br />

die bereits bisher steuerhängig waren<br />

(zB ab dem 1.4.2002 angeschaffte<br />

Grundstücke für welche die Spekulationsfrist<br />

noch nicht abgelaufen war).<br />

Für Altgrundstücke (keine Steuerhängigkeit<br />

zum 1.4.<strong>2012</strong> zB weil Spekulationsfrist<br />

bereits abgelaufen) gilt eine Übergangsregelung.<br />

Für diese kann der<br />

Veräußerungsgewinn entweder nach der<br />

vorstehend beschriebenen Methode oder<br />

28<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

nach einer Pauschalmethode ermittelt<br />

werden. Bei der Pauschalmethode gibt es<br />

zwei Fälle:<br />

n Fall 1: Erfolgte eine Umwidmung (zB<br />

von Grünland in Bauland) nach dem<br />

31.12.1987 und nach dem letzten entgeltlichen<br />

Erwerb (Umwidmung kann auch<br />

noch nach dem Verkauf erfolgen sofern<br />

Zusammenhang mit Verkauf), so wird<br />

fingiert, dass die Anschaffungskosten<br />

40% des Veräußerungserlöses betragen.<br />

Damit ergibt sich ein Veräußerungsgewinn<br />

von 60%. Wendet man darauf den<br />

25%igen Steuersatz an, ergibt sich eine effektive<br />

Besteuerung von 15% des Veräußerungserlöses.<br />

n Fall 2: Erfolgte keine Umwidmung<br />

nach dem letzten entgeltlichen Erwerb<br />

oder die Umwidmung war bereits vor<br />

dem 1.1.1988, so wird fingiert, dass die<br />

Anschaffungskosten 86% des Veräußerungserlöses<br />

betragen. Es ergibt sich damit<br />

eine effektive Besteuerung von 3,5%<br />

des Veräußerungserlöses. Dh der Verkauf<br />

von Immobilien kostet künftig dem Verkäufer<br />

jedenfalls zusätzlich die 3,5% Immo-Ertragsteuer<br />

vom Veräußerungserlös<br />

(daneben fallen noch 2% oder 3,5%<br />

Grunderwerbsteuer, 1,1% Eintragungsgebühr<br />

und sonstigen Gebühren an, die<br />

jedoch meist der Käufer trägt).<br />

Immo-Ertragsteuer<br />

Die 25%ige Steuer wurde als Immo-Ertragsteuer<br />

(Immo-ESt) ausgestaltet. Die<br />

Einhebung der Immo-ESt soll ab 2013 in<br />

bestimmten Fällen zwingend durch die<br />

involvierten Parteienvertreter (Notar<br />

oder Rechtsanwalt) erfolgen. In <strong>2012</strong><br />

kann der Parteienvertreter bereits freiwillig<br />

die Immo-ESt abführen. Es ist dabei<br />

folgendes ab 2013 zu unterscheiden:<br />

n Führt der Parteienvertreter eine<br />

Selbstberechnung nach § 11 GrEStG<br />

durch (was in der Praxis häufig erfolgt,<br />

damit eine möglichst rasche Eintragung<br />

des neuen Eigentümers in das Grundbuch<br />

vorgenommen werden kann), dann<br />

ist der Parteienvertreter verpflichtet auch<br />

die 25%ige Immo-ESt einzubehalten und<br />

an das Finanzamt abzuführen (bis zum<br />

15. des auf den Kalendermonat des Zuflusses<br />

zweitfolgenden Monats). Für die<br />

natürliche Person als Verkäufer wird damit<br />

eine Endbesteuerung erzielt (dh es ist<br />

keine weitere Angabe in der Jahreseinkommensteuererklärung<br />

nötig; eine frei-<br />

Mag. Harald Galla<br />

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

LeitnerLeitner Wien<br />

willige Angabe zB zum Verlustausgleich<br />

mit anderen Grundstücksveräußerungen<br />

ist jedoch möglich). Der Parteienvertreter<br />

haftet nach § 30c Abs 3 EStG für die Entrichtung<br />

der Immo-Est. Eine Endbesteuerungswirkung<br />

besteht nicht, wenn die<br />

Angaben des Steuerpflichtigen nicht den<br />

tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.<br />

n Für den Fall, dass keine Selbstberechnung<br />

der Grunderwerbsteuer durchgeführt<br />

wird, muss der Parteienvertreter im<br />

Rahmen der Grunderwerbsteuererklärung<br />

jedenfalls die relevanten Daten aus<br />

dem Grundstücksgeschäft dem Finanzamt<br />

mitteilen (inklusive Steuernummer<br />

der beteiligten Parteien und die Höhe der<br />

besonderen Vorauszahlung). In diesem<br />

Fall muss der Verkäufer direkt eine besondere<br />

Vorauszahlung in Höhe von 25%<br />

der Bemessungsgrundlage leisten.<br />

In Zukunft muss sich der Parteienvertreter<br />

(<strong>Anwalt</strong> oder Notar) daher vom Verkäufer<br />

die relevanten Daten für die<br />

Selbstberechnung bzw Meldung geben<br />

lassen. Dies inkludiert zB die Anschaffungskosten<br />

des Veräußerer, Behaltedauer<br />

(für Berechnung Inflationsabschlag<br />

bzw Anwendbarkeit der Übergangsregelung<br />

für Alt-Grundstücke) oder Informationen<br />

über Befreiungen (Hautwohnsitzbefreiung,<br />

Herstellerbefreiung). Gege-<br />

benenfalls muss sich der Notar bzw<br />

Rechtsanwalt daher bei der Ermittlung<br />

der steuerlichen Bemessungsgrundlagen<br />

und Berechnung von einem auf Immobilien<br />

spezialisierten Steuerberater unterstützen<br />

lassen. Zu beachten gilt, dass die<br />

Verpflichtung der Selbstberechnung bzw<br />

Meldung und damit die Einholung der<br />

Informationen vom Veräußerer auch<br />

dann besteht, wenn der Notar bzw <strong>Anwalt</strong><br />

nur als Parteienvertreter für den<br />

Käufer tätig wird.


Präsentationsforum<br />

der österreichischen<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft<br />

ANWALT AKTUELL., 2001 gegründet, entwickelte sich zum<br />

führenden Spezialmagazin der österreichischen Advokatur.<br />

Ein wesentlicher Teil der Auflage des Magazins geht an<br />

Entscheider in Unternehmen und Institutionen (siehe<br />

„Wer liest ANWALT AKTUELL ?“).<br />

Anwälte und Kanzleien, die von ANWALT AKTUELL<br />

präsentiert werden, finden höchste Aufmerksamkeit an<br />

den wesentlichen Schaltstellen der Wirtschaft.<br />

Zahlreiche Aufträge für Fachjuristen lassen sich darauf zurückführen,<br />

dass Geschäftsführer oder Rechtsabteilungen „ihren<br />

Experten“ bei der Lektüre von ANWALT AKTUELL gefunden<br />

haben. Eine weitere wichtige Funktion des Magazins ist<br />

das „Community-Building“ innerhalb der österreichischen<br />

<strong>Anwalt</strong>schaft.<br />

Durch Personality-News aus den Kanzleien und Kanzlei-<br />

Porträts erfahren anwaltliche Kolleginnen und Kollegen,<br />

was sich in der Szene tut. Nicht selten führte dies zu<br />

kreativen neuen Partnerschafts-Konstellationen.<br />

Die Mitarbeit führender österreichischer und ausländischer<br />

Juristen als Fachautoren sowie das breit gestreute, auch<br />

internationale redaktionelle Programm haben zur besonderen<br />

Anerkennung von ANWALT AKTUELL als „Magazin für<br />

erfolgreiche Juristen“ beigetragen.<br />

Das gedruckte Magazin erscheint neunmal jährlich, die<br />

Internetversion findet man unter www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

tOp NEwS<br />

ÖSTERREICHISCHER<br />

RECHTSANWALTSVEREIN<br />

WIRTSCHAFTLICHE ORGANISATION<br />

DER RECHTSANWÄLTE ÖSTERREICHS<br />

1011 Wien, Rotenturmstraße 13, Pf 612<br />

Tel. erreichbar 01/40127-1591<br />

Fax: 01/533 27 18-29<br />

Seminare <strong>2012</strong><br />

Seminare für (Rechtsanwalts-)Angestellte<br />

Grundbuch I, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 15.06.<strong>2012</strong><br />

Sommer-Block-Seminar, Wien . . . . . . . . . . . . Beginn 09.07.<strong>2012</strong><br />

What´s news?, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 20.07.<strong>2012</strong><br />

– Wichtige Neuerungen 2010-<strong>2012</strong><br />

Grundlehrgang (BU-Kurs), Wien . . . . . . . . . . Beginn 04.09.<strong>2012</strong><br />

Fristen-Intensivkurs, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 11.09.<strong>2012</strong><br />

Kurrentien-Grundseminar, Wien . . . . . . . . . . . Beginn 13.09.<strong>2012</strong><br />

Verfahren Außer Streitsachen, Wien . . . . . . . . . . . am 25.09.<strong>2012</strong><br />

Einführungsseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 03.10.<strong>2012</strong><br />

Grundbuch II, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 12.10.<strong>2012</strong><br />

Kosten-Aufbauseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . Beginn 31.10.<strong>2012</strong><br />

Grundbuch III, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 09.11.<strong>2012</strong><br />

Kosten-Aufbauseminar, Linz . . . . . . . . . . . . . Beginn 29.11.<strong>2012</strong><br />

Grundbuch II, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 10.12.<strong>2012</strong><br />

Anmeldungen via Homepage möglich!<br />

www.rechtsanwaltsverein.at<br />

<strong>Mai</strong>l to: office@rechtsanwaltsverein.at Änderungen vorbehalten


JuRiSt & SpORt<br />

30<br />

der an den<br />

wolken kratzt…<br />

Treppenläufer und Jurist Dr. Rolf Majcen<br />

Rolf majcen, hier<br />

im Bild als 5. beim<br />

Bitexco vertical<br />

Run up, Ho Chi<br />

minh City,<br />

vietnam (2011)<br />

Southeast Financial Centre, Miami,<br />

April <strong>2012</strong>. Rolf Majcen steht<br />

im 55. Stock des zweithöchsten<br />

Wolkenkratzers von Miami und<br />

blickt aus 233 Meter Höhe Richtung Miami<br />

Beach. Mit einem Lächeln im Gesicht,<br />

denn er war der schnellste Läufer im<br />

Stiegenhaus. Sein Puls schlägt wieder<br />

normal und die Anstrengungen des<br />

sechseinhalb minütigen Aufstieges über<br />

1204 Stufen sind Vergangenheit. Der Niederösterreicher<br />

bewältigte soeben 3,06<br />

Stufen pro Sekunde und gewann den 13.<br />

Treppenlauf seiner Karriere. Zum vierten<br />

Mal in diesem Jahr, nach Dallas, London<br />

und San Francisco.<br />

„Ein Traum!“, jubelte der promovierte Jurist<br />

nach seinem 68. Treppenlauf. „Ich ha-<br />

Sportbilanz <strong>2012</strong> mit 1. plätzen:<br />

n Southeast Financial Centre, Miami<br />

n Bank of America Tower, San Francisco<br />

n Big D Climb, Fountain Place Building, Dallas<br />

n NSPCC Step Chance, The Gherkin, London<br />

Berufsbilanz:<br />

Dr. Rolf Majcen ist profunder Kenner der Finanzmarkt-Gesetzgebung,<br />

er war zuletzt als Leiter<br />

der Rechtsabteilung bei ERSTE Sparinvest KAG<br />

beschäftigt und ist seit 2005 Geschäftsführer<br />

von FTC Capital GmbH (Legal & Compliance)<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

be 1999 zu Beginn meiner Treppenlauf-<br />

Karriere den Run Up auf den CN-Tower<br />

in Toronto gewonnen und war beim Empire<br />

State Building Lauf zwei Mal unter<br />

den Top Ten. Den Ausflug in die Treppenlauf-Szene<br />

habe ich dann aber wieder für<br />

einige Jahre beendet, denn damals lag<br />

meine sportliche Vorliebe beim Wettkampf-Skibergsteigen.<br />

Mit meinen verschiedenen<br />

Wettkampf-Partnern habe ich<br />

alle großen Wettkampf-Skibergsteigen in<br />

den Alpen, der Hohen Tatra und sogar<br />

am Peloponnes bestritten. Zum Eindrucksvollsten<br />

gehört die Patrouille des<br />

Glaciers, bei der man nachts in Zermatt<br />

startet und 53 km über die Haute-Route<br />

Nordvariante bis zum Ziel in Verbier bewältigen<br />

muss, das wir nach knapp 9<br />

Stunden erreicht haben. Oder die Mont<br />

Blanc Sky Ski Trophy, als wir von Courmayeur<br />

mit Turnschuhen weggelaufen<br />

sind und nach einem Berglauf über 2200<br />

Höhenmeter bei der Turiner Hütte<br />

(3350m) auf Tourenski gewechselt hatten<br />

um über das Mer de Glace weiter aufzusteigen“,<br />

erzählt Rolf Majcen. Er liebt das<br />

Abenteuer, die Natur, gewann 2009 ein<br />

Wettkampf-Skibergsteigen im Kaukasus<br />

und lief 2008 einen Halbmarathon auf<br />

den Pikes Peak (4301m) in Colorado.<br />

Seit 2010 liegt seine Leidenschaft wieder<br />

beim Treppenlauf. „Das Training ist nicht<br />

so zeitintensiv und lässt sich gut mit Beruf<br />

und Familie verbinden. Unser Büro<br />

ist im Galaxy Tower in der Wiener Praterstraße.<br />

Das Haus hat 21 Etagen, wenn ich<br />

12 Mal hinauflaufe und bergab den Lift<br />

verwende, gehen sich 800 Höhenmeter in<br />

einer Stunde aus“, schmunzelt der Kapitalmarktjurist.<br />

Nicht nur in Finanzzentren<br />

wie Dubai, Hong Kong, New York<br />

oder Chicago hat er in den vergangenen<br />

drei Jahren wieder sehr erfolgreich höchste<br />

Wolkenkratzer gestürmt, sondern auch<br />

in Weltstädten wie Taipei, Saigon, Tel<br />

Aviv, Los Angeles, Bangkok, Las Vegas,<br />

Warschau, Prag oder Sarajevo.<br />

was für ihn der Reiz am<br />

treppenlaufen ist<br />

„Es sind die Begeisterung und die Leidenschaft<br />

für das Abenteuer, mit denen<br />

unendlich viel positive Energie verbunden<br />

sein kann. Die hilft mir im täglichen<br />

Leben. Auch mentale Stärke spielt eine<br />

große Rolle. Das Training ist hart, doch<br />

danach lebt man für einige Momente auf<br />

einer höheren Ebene der Existenz, auf einer<br />

viel wilderen und leuchtenderen als<br />

sonst. Das erfahren zu dürfen ist ein wunderbares<br />

Gefühl. Für mich ist Treppenlaufen<br />

ein Ausgleich zu anderen Sportarten,<br />

die ich früher betrieben habe. Diese<br />

fanden in großartiger Natur statt, in den<br />

Bergen, fernab der Zivilisation. Treppenlaufen<br />

ist die Ergänzung und nicht nur jede<br />

Stadt sondern auch die Aussicht von<br />

den Wolkenkratzern hat ihre ganz besonderen<br />

Reize“.


Schön ab Größe 42!<br />

5020 Salzburg • Wolf Dietrich Straße 8<br />

T: 0662/882508 und Herbert von Karajan-<br />

Platz 5 • T: 0662/841900<br />

4020 Linz • Schillerstraße 5 • T: 0732/655758<br />

1010 Wien • Tuchlauben 13 • T: 01/5327970<br />

6020 Innsbruck • Anichstraße 20 • T: 0512/570972<br />

8010 Graz • Girardigasse 1 • T: 0316/820010<br />

9020 Klagenfurt • Burggasse 2 • T: 0463/500311<br />

www.piaantonia.at<br />

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muSiKFEStivAl<br />

32<br />

glAtt & vERKEHRt<br />

Österreichs renommiertes Musikfestival spannt auch <strong>2012</strong> seinen<br />

programmatischen Bogen von originärer traditioneller bis hin zu<br />

zeitgenössischer Musik aus den verschiedensten Kulturkreisen.<br />

und will auf diese Wei-<br />

se das Phänomen<br />

Worldmusic reflektieren<br />

und vielleicht<br />

sogar ein Stück neu definieren.<br />

Uraufführungen heimischer<br />

Musikerinnen (Burkhard<br />

Stangl, Elektro Guzzi)<br />

und überraschende Begegnungen,<br />

etwa mit der großen<br />

japanischen Community der<br />

brasilianischen Millionenstadt<br />

Sao Paulo sind ebenso zu erwarten<br />

wie internationale Stars:<br />

Hugh Masekela und Juan de<br />

Marcos Gonzalez (der eigentliche<br />

Kopf des „Buena Vista<br />

Social-Club“ Projekts) kommen<br />

zum ersten Mal nach<br />

Krems. Länderschwerpunkte<br />

widmen sich u.a. Kuba und<br />

Afrika.<br />

Schon Ende Juni lädt GLATT<br />

& VERKEHRT zu einer Schiffahrt<br />

(30.7.), die ganz im Zei-<br />

„...das viel-<br />

leicht angenehmste<br />

musikfestival<br />

des landes!”<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

chen der Musiktraditionen der<br />

Donauregion steht. Der New<br />

Yorker Trompeter, Arrangeur<br />

und Komponist Frank London<br />

wird die mehrstündige Fahrt<br />

durch die Wachau zu einem<br />

musikalischen Fest gestalten.<br />

Die Live-Musik kommt u.a.<br />

von: Bessarabian Taraf, Fanfare<br />

Shavale, Trachtenkapellen<br />

Spitz und Dürnstein, Trombone<br />

Head, und den Solisten<br />

Frank London, Peter Apfelbaum<br />

u.v.m.<br />

Weitere Veranstaltungen bei<br />

Heurigen in der Wachau, im<br />

Hof des Schlosses zu Spitz a.d.<br />

Donau (u.a. mit „Erwin Steinhauer<br />

& seine Lieben” sowie<br />

Mnozil Brass), im Klangraum<br />

Krems Minoritenkirche und in<br />

Stift Göttweig ergänzen das<br />

dichte Hauptprogramm im<br />

Innenhof der Winzer Krems,<br />

Sandgrube 13.<br />

n musikfestival „glAtt & vERKEHRt”<br />

28. Juni – 29. Juli <strong>2012</strong><br />

(Hauptprogramm/Winzer Krems: 25. – 29. Juli)<br />

veranstaltungsorte:<br />

• Schloss zu Spitz, Schlossgasse 3, 3620 Spitz<br />

• Benediktinerstift, 3511 Göttweig<br />

• Klangraum Krems, Minoritenkirche, Minoritenplatz 5<br />

• Winzer Krems, Sandgrube 13, 3500 Krems/Wachau,<br />

• u.a.<br />

tickets und infos:<br />

NÖ Festival-Ges.m.b.H., Minoritenplatz 4, 3500 Krems<br />

Öffnungszeiten: an Werktagen Montag bis Donnerstag<br />

von 09.00 – 16.00, Freitag von 09.00 – 13.00<br />

Telefon: +43 /(0) 2732 / 90 80 -33, Fax: DW -31<br />

<strong>Mai</strong>l: tickets@noe-festival.at<br />

Online http://www.glattundverkehrt.at/tickets/ticketinformationen<br />

Alle gültigen Festivaltickets (<strong>2012</strong>) der NÖ Festival GmbH<br />

berechtigen zum einmaligen Gratis-Eintritt in die Kunsthalle<br />

Krems, ins Forum Frohner, in den Kunstraum Stein und<br />

in das Ernst Krenek Forum im Jahr <strong>2012</strong>.<br />

www.glattundverkehrt.at


„Wir geben täglich<br />

unser Bestes“<br />

Alexandra Kunzmann, Directrice of Sales,<br />

seit 1994 im Modul<br />

Bestes<br />

Seminarhotel<br />

in<br />

Wien<br />

2. Platz<br />

Alle Räume mit Tageslicht und in absoluter Ruhe<br />

www.hotelmodul.at, www.cateringmodul.at, modulhotel@wkw.at<br />

Tel.: (+43/1) 47660-116, 1190 Wien, Peter-Jordan-Straße 78<br />

FORum pRivAtStiFtuNg<br />

Konfliktherd privatstiftung<br />

2. Veranstaltung des „Forums Privatstiftung“, das von der RAK für Kärnten<br />

in Kooperation mit der Kammer der Kärntner Wirtschaftstreuhänder, der<br />

Alpen-Adria-Uni Klagenfurt und der Kärntner Sparkasse getragen wird.<br />

„Der Alltag österreichischer hochkarätigen Vertretern aus<br />

Privatstiftungen wird zuneh- den Bereichen Recht, Steuern,<br />

mend durch Konflikte in und Wissenschaft und Wirtschaft<br />

um die Stiftung geprägt“, weiß über das Phänomen Privatstif-<br />

der Klagenfurter Rechtsantung zu diskutieren.<br />

walt und gleichzeitig Präsi- Thema des Abends: Die schwiedent<br />

der Rechtsanwaltskam- rige Dreiecksbeziehung zwimer<br />

für Kärnten, Dr. Gernot schen Stiftern, Begünstigten<br />

Murko, aus der Praxis zu be- und Stiftungsvorständen. „Dierichten<br />

und rief aus diesem se Dreiecksbeziehung ergibt<br />

Grund in Kooperation mit einen Nährboden für Konflik-<br />

Mag. Peter Katschnig, seines te“, ging Prof. Dr. Johannes<br />

Zeichens Präsident der Kam- Zollner vom Institut für<br />

mer der Wirtschaftstreuhänder Rechtswissenschaften an der<br />

in Kärnten, im Vorjahr das „Fo- Alpen-Adria-Universität Klarum<br />

Privatstiftung“ ins Leben. genfurt gleich in medias res<br />

In der Universität Klagenfurt und legte diverse Konfliktsze-<br />

und der Kärntner Sparkasse narien dar. „Der Trend zu<br />

fand man geeignete Partner, Zweitfamilie macht auch bei<br />

die von Anfang an diese Idee den Stiftern nicht Halt“, er-<br />

mit Überzeugung mittrugen. gänzte Murko und beantwortete<br />

in der Folge Fragen wie<br />

Die Organisatoren luden be- „Wie können Vorstandsmitreits<br />

zum zweiten Mal in das glieder abberufen werden?“,<br />

anwalt (4) 29.03.<strong>2012</strong> 12:05 Uhr Seite 1<br />

Hotel Schloss Seefels, um mit „Wie kann ich als Stifter Ände-<br />

rungen durchsetzen?“, „Wie<br />

kann ich als Begünstigter meinen<br />

Anspruch durchsetzen?“,<br />

„Wie kann ich überhaupt meine<br />

Begünstigtenstellung ändern?“,<br />

„Welche Auskünfte stehen<br />

mir zu?“ und, und, und.<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuer-<br />

berater Mag. Michael Singer<br />

und Univ. Prof. MMag. Dr. Johannes<br />

Heinrich gingen in der<br />

Folge auf steuerrechtliche Aspekte<br />

im Zuge Stiftungsauflösung<br />

bzw. der Aufspaltung<br />

oder Abspaltung einer Stiftung<br />

ein.<br />

Als Eventhotel der Wirtschaftskammer und weltbekannte touristische Ausbildungsstätte<br />

haben wir ein klares Motto: „Wir geben täglich unser Bestes, damit auch die<br />

jungen Menschen, die hier ausgebildet werden, bereit sind, ihr Bestes zu geben.“<br />

Hier sind unsere <strong>aktuell</strong>en Angebote.<br />

1) Das Tagungspackage: Volle Leistung ab 48,– Euro/Person<br />

2) Green Meeting: Wir sind Österreichs erstes und einziges Green Meeting Hotel<br />

3) Unsere Dachterrasse: Der Frühling ist da. Nutzen Sie für Seminare und Feste<br />

unsere Sonnenterrasse. Schöner Blick über Wien, Beschattung, Ruhelage.<br />

4) Wii-Spielestation: Für Aktivität, Team-Building und Pausenvergnügen:<br />

unsere Wii-Spielestation mit vielen Spielen. Gratis für unsere Gäste.<br />

Rufen Sie an: (01) 47660 - 112<br />

Event hotel


wARtEZimmER | themen zum weiterdenken<br />

Achtung diebstahl! In der deutschen Wochenzeitung<br />

„Die Zeit“ (10.5.12) wenden sich renommierte Autoren wie Martin Walser,<br />

Daniel Kehlmann, Julia Franck oder Vivian Naefe mit dem Aufruf „Wir sind<br />

die Urheber!“ gegen die Angriffe der „Piraten“ auf das Urheberrecht:<br />

„Mit Sorge und Unverständnis<br />

verfolgen wir als Autoren<br />

und Künstler die öffentlichen<br />

Angriffe gegen das Urheberrecht.<br />

Das Urheberrecht ist eine<br />

historische Errungenschaft<br />

bürgerlicher Freiheit gegen<br />

feudale Abhängigkeit und es<br />

garantiert die materielle Basis<br />

für individuelles, geistiges<br />

Schaffen.<br />

Der in diesem Zusammenhang<br />

behauptete Interessensgegensatz<br />

zwischen Urhebern<br />

34<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

und ‚Verwertern‘ entwirft ein<br />

abwegiges Bild unserer Arbeitsrealität.<br />

In einer arbeitsteiligen<br />

Gesellschaft geben<br />

Künstler die Vermarktung ihrer<br />

Werke in die Hände von<br />

Verlagen, Galerien, Produzenten<br />

oder Verwertungsgesellschaften,<br />

wenn diese ihre Interessen<br />

bestmöglich vertreten<br />

und verteidigen.<br />

Die neuen Realitäten der Digitalisierung<br />

und des Internets<br />

sind kein Grund, den profa-<br />

nen Diebstahl geistigen Eigentums<br />

zu rechtfertigen oder gar<br />

seine Legalisierung zu fordern.<br />

Im Gegenteil: Es gilt, den<br />

Schutz des Urheberrechts zu<br />

stärken und den heutigen Bedingungen<br />

des schnellen und<br />

massenhaften Zugangs zu<br />

den Produkten geistiger Arbeit<br />

anzupassen.<br />

Das Urheberrecht ermöglicht,<br />

dass wir Künstler und Autoren<br />

von unserer Arbeit leben<br />

können und schützt uns alle,<br />

auch vor global agierenden<br />

Internetkonzernen, deren Geschäftsmodell<br />

die Entrechtung<br />

von Künstlern und Autoren<br />

in Kauf nimmt. Die<br />

alltägliche Präsenz und der<br />

Nutzen des Internets in unserem<br />

Leben können keinen<br />

Diebstahl rechtfertigen und<br />

sind keine Entschuldigung für<br />

Gier und Geiz.“<br />

piraten: viel lärm, wenig Ahnung.<br />

Je mehr Erfolg, umso weniger Substanz – scheint das politische Durchmarsch-<br />

motto der „Piraten“ zu sein. Der deutsche Jurist Stefan Vetroni beschäftigt<br />

sich in der „Süddeutschen Zeitung“ (11. 5. 12) mit einer der zentralen<br />

Forderung der dubiosen Gruppe:<br />

„Eine der Kernthesen des Entwurfes<br />

der Piraten zur Urhebergesetzesänderung<br />

lautet:<br />

‚Um die Legalisierung von<br />

Tauschbörsen und eine Entkriminalisierung<br />

der Nutzer<br />

führt kein Weg vorbei.‘ Ziel<br />

der Maßnahme sei es, ‚das<br />

deutsche Urheberrecht wieder<br />

auf ein sinnvolles Stadium für<br />

alle Beteiligten zurückzuverwandeln.‘<br />

Wer aber das deutsche Urheberrecht<br />

‚auf ein sinnvolles<br />

Stadium zurückzuverwandeln‘<br />

beabsichtigt kommt am<br />

Rechtsrahmen, in den es eingebettet<br />

ist, nicht vorbei. Eine<br />

‚Legalisierung der Tauschbörsen‘<br />

setzte eine weitreichende<br />

Beschneidung von Exklusiv-<br />

rechten der Rechteinhaber voraus.<br />

Verfassungs- und europarechtlich<br />

ist dafür ein<br />

adäquater (finanzieller) Ausgleich<br />

für die Rechteinhaber<br />

notwendig (aber rechtlich<br />

nicht immer hinreichend).<br />

Wer also die Legalisierung<br />

von Tauschbörsen fordert,<br />

muss zumindest einen Ausgleich<br />

für die Rechteinhaber<br />

vorsehen.<br />

Einen solchen, etwa in Form<br />

der von den Grünen vorgeschlagenen<br />

Kulturflatrate, leh-<br />

nen die Piraten aber ab…<br />

Die Leistungsschutzrechte der<br />

von den Piraten angesprochenen<br />

„Dritten“ sind zusammen<br />

mit denen der Künstler und<br />

den Urheberrechten der Werk-<br />

Medieninhaber und für den Inhalt verant wortlich:<br />

Dworschak & Partner KG, 5020 Salzburg, Österreich,<br />

Linzer Bundesstraße 10, Tel.: +43/(0) 662/651 651, Fax: DW -30<br />

Büro Wien: 1010 Wien, Tuchlauben 13, Tel.: +43/(0)1/533 66 33<br />

EMAIL: office@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

INTERNET: www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

HERSTELLUNG: Druckerei Roser, 5300 Hallwang<br />

AUFLAGE: 30.000 Exemplare<br />

AnwAltAktuell<br />

Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />

schöpfer die tragenden Säulen<br />

des Urhebergesetzes. Das ignorieren<br />

die Piraten auch dadurch,<br />

dass sie in ihrem Positionspapier<br />

allein auf den<br />

‚Ausgleich zwischen den finanziellen<br />

Interessen der Urheber<br />

und den Interessen der<br />

Allgemeinheit‘ abstellen. In<br />

ihrer Welt scheint es nur<br />

HERAUSGEBER & CHEFREDAKTEUR:<br />

Dietmar Dworschak dd@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

VERLAGSLEITUNG:<br />

Beate Haderer beate.haderer@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

GRAFIK & PRODUKTION:<br />

Othmar Graf graf@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />

Künstler zu geben, die ihr Publikum<br />

im Internet unmittelbar<br />

erreichen oder in der Fußgängerzone<br />

bespielen und<br />

dafür von spendablen Passanten<br />

direkt entlohnt werden.<br />

Dieser Logik folgend müsste<br />

der Drehbuchautor seine Filme<br />

künftig selbst drehen und<br />

finanzieren.“<br />

ANWALT AKTUELL ist ein unabhängiges Magazin zur Information über <strong>aktuell</strong>e Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

in Österreich. Namentlich gekennzeichnete Gastbeiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.<br />

Foto: Schütz/pixelio.de


le touessrok<br />

auf mauritius<br />

Die renommierte Mauritische Hotelgruppe<br />

Sun Resort Ltd. steht für eine vielseitige<br />

Hotelkollektion der gehobenen Mittelklasse<br />

bis in das Topsequment.<br />

6-Sterne Hideaways<br />

„le touressrok”<br />

Das mehrfach ausgezeichnete „Flaggschiff“<br />

in Mauritius ist Mitglied der Leading<br />

Hotels of the World.<br />

Seit nunmehr 33 Jahren ist das Hotel eine<br />

der absoluten Topadressen in Mauritius.<br />

Liebevoll auf einer kleinen Halbinsel wie<br />

ein pittoreskes, maurisches Dorf angelegt<br />

und von unzähligen dienstbaren Geistern<br />

gepflegt, erwartet die Gäste ein Aufenthalt<br />

in einem Hideaway für verwöhnte<br />

Genießer und Kenner.<br />

Service der Spitzenkategorie, Kulinarik<br />

für Feinschmecker und ein klassisch eleganter<br />

und luxuriöser Wohnkomfort bestechen<br />

ebenso, wie das renommierte Givenchy<br />

Spa, 6 zauberhafte Strände, der<br />

herausragende Golfplatz und die Privatinsel<br />

Ilot Mangenie für Rückzugsidylle<br />

á la Robinson Crusoe.<br />

Bernhard langer’s lockruf<br />

Wenn es einen Golfplatz in Mauritius<br />

gibt, der sich zu Recht an die Profispieler<br />

dieser Welt richtet, dann ist es der, vom<br />

zweimaligen US Master’s Gewinner, entworfene<br />

Bernhard Langer Golfplatz des<br />

Le Touessrok auf der Ile aux Cerfs. Die<br />

18-Loch-Anlage ist in ca. 10 Minuten per<br />

Boot erreichbar, für Hotelgäste gibt es einen<br />

regelmäßigen Gratis-Shuttleservice<br />

sowie das Greenfee kostenlos.<br />

Grandios angelegt und optimal konzipiert<br />

für die tropischen Bedingungen,<br />

schlagen alle anspruchsvollen Golferherzen<br />

hier höher, wenn sie sich an den Vorgaben<br />

des berühmten Designers messen.<br />

Aber auch Spieler mit einem höheren<br />

Handicap genießen das Spiel von leichteren<br />

Herren und Damenaschlägen.<br />

Der Platz steht dieses Jahr im Zeichen<br />

von mehreren hochkarätigen Golfevents<br />

mit internationaler Beachtung:<br />

n 10.11. – 19.11.<strong>2012</strong><br />

n Long Beach Air Mauritius Trophy<br />

n 17.11. – 25.11.<strong>2012</strong><br />

n Le Touessrok Air Mauritius<br />

n International Trophy<br />

n 10.12. – 18.12.<strong>2012</strong><br />

n Stanard Bank maritius Open<br />

n Eines der wichtigsten Turniere der Inselwird<br />

das Pro-Am und Mauritius Open Event im<br />

Dezember. Top Pros der Europatour, Seniortour,<br />

Challengetour und Sunshine Tour<br />

werden neben Amateuren hier an den Start<br />

gehen.<br />

HOtEl dES mONAtS<br />

Angebot exklusiv für<br />

ANwAlt AKtuEll-leser:<br />

Pauschalpreis pro Person<br />

DZ / Deluxe / Halbpension<br />

ab € 3.160,- p.p.<br />

Inkl. Flug mit Air Mauritius ab/bis Wien via<br />

Paris in Economy-Kl. inkl Airporttaxen, Transfers,<br />

örtl.deutschspr. Reiseleitung, Reisehandbuch<br />

und 7 x Halbpension im DZ/Deluxe.<br />

Buchungskontakt: www.jumbo.at<br />

Infos unter: www.letouessrokresort.com<br />

AnwAltAktuell 04/12<br />

Tarifstand <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

35

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