Mai 2012 - Anwalt aktuell
Mai 2012 - Anwalt aktuell
Mai 2012 - Anwalt aktuell
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P.b.b. Verlagsort 5020 Salzburg GZ 02Z030577 M<br />
AnwAltAktuell<br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
© Franz Pfluegl <strong>2012</strong><br />
„Die 10 Gebote<br />
des Finanzstrafrechts”<br />
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04/12 – <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
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AnwAltAktuell<br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
© Franz Pfluegl <strong>2012</strong><br />
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Recht und Gerichtsstand<br />
Urheberrecht! Einspruch! 12 beim Vertragsabschluss 20<br />
04/12 – <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
„Nachahmungen<br />
gefährden die<br />
Wirtschaft”<br />
Dr. Hans Georg Zeiner<br />
und Mag. Gerald <strong>Mai</strong>r<br />
von Zeiner & Zeiner<br />
Seite 1/2<br />
Rechtsanwälte<br />
Mag. Markus Schaffhauser Seite 1/2<br />
Dr. Wilhelm G. Boner<br />
<strong>Anwalt</strong>swerbung: Groupons<br />
und Deals of the Day 18
ZeINer & ZeINer<br />
„ Nachahmungen gefährden<br />
die Wirtschaft”<br />
Der Trend zu direkten oder versteckten Nachahmungen kann den Erfolg von<br />
Unternehmen erheblich beeinträchtigen, sodass eine rechtliche Absicherung<br />
von Unternehmenswerten immer dringlicher wird.<br />
AA: Herr Dr. Zeiner, die Tagesmedien<br />
berichten in letzter Zeit immer<br />
wieder, dass durch Nachahmungen<br />
der Wirtschaft ein großer Schaden<br />
entsteht. Was kann ein Unternehmen<br />
in der heutigen Zeit tun, um<br />
sich effektiv gegen solche Nachahmungen<br />
seiner Produkte und Ideen<br />
nachhaltig zu schützen?<br />
Dr. Zeiner: Richtig ist, dass Nachahmungen<br />
eine große Gefahr darstellen und zwar<br />
einerseits die direkten Fälschungen, andererseits<br />
aber auch Nachahmungen, die sich<br />
in einer Grauzone zwischen Fälschung<br />
und eigener Entwicklung bewegen. Natürlich<br />
kann niemand ein ausschließliches<br />
Recht an einer Geschäftsidee erwerben,<br />
aber es wird immer wieder versucht sich<br />
erfolgreichen Geschäftsideen so weit anzunähern,<br />
dass beim Konsumenten der Eindruck<br />
entsteht, es handle sich nur um eine<br />
Variante des ursprünglichen Konzepts.<br />
Das bringt dem Nachahmer erhebliche<br />
Vorteile auf dem Markt, kann aber für jenes<br />
Unternehmen, dass das Geschäftskonzept<br />
entwickelt hat, sehr nachteilige Folgen<br />
haben. Hier liegt eine der Grundaufgaben<br />
des Wirtschaftsanwaltes, nämlich dem<br />
Unternehmen, das ein erfolgreiches Produkt<br />
oder Konzept geschaffen hat, durch die Absicherung<br />
mit gewerblichen Schutzrechten<br />
die aufgebaute Position zu bewahren.<br />
AA: Wie führt man in der heutigen<br />
Zeit angesichts dieser Herausforderungen<br />
eine rechtsanwaltskanzlei,<br />
die schon im Jahre 1875 gegründet<br />
wurde und offensichtlich viele<br />
Änderungen durchgemacht hat?<br />
Dr. Zeiner: Wir betrachten die Tradition<br />
als eine Herausforderung und Verpflichtung.<br />
Die Kanzlei besteht zum Großteil<br />
aus jungen Kollegen, was eine ständige<br />
Anpassung an die neue Zeit gewährleistet.<br />
Die Mischung aus erfahrenen, älteren<br />
Anwälten und engagierten und aufgeschlossen<br />
jungen Anwälten und Konzipienten<br />
hat sich bestens bewährt. Der Vorteil<br />
einer langjährigen Tätigkeit ist natürlich,<br />
dass viele Klienten durch Jahrzehnte<br />
der Kanzlei treu geblieben sind und wir<br />
deren Probleme bestens kennen.<br />
1<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
Dr. Hans Georg Zeiner (l.) und Mag. Gerald <strong>Mai</strong>er (m.)<br />
geben ANWALT AKTUeLL Herausgeber Dietmar Dworschak<br />
einblick in die Trickkiste der Markenfälscher.<br />
AA: Herr Mag. <strong>Mai</strong>r, Sie sind einer<br />
der jungen Kollegen. Wie gehen Sie<br />
bzw. die Kanzlei mit der Frage des<br />
immer größer werdenden Konkurrenzdrucks<br />
um. Gehen Sie den Weg<br />
der Spezialisierung, um sich in<br />
bestimmten Bereichen zu etablieren?<br />
Markenrechtsspezialist Dr. Zeiner:<br />
„Das Markenrecht ist nur ein Teil der Kennzeichnung<br />
von Produkten und alle damit im<br />
Zusammenhang stehenden Gebiete müssen<br />
abgeklärt werden, um eine erfolgreiche<br />
Vermarktung der Produkte der Klienten zu<br />
ermöglichen.”<br />
Mag. <strong>Mai</strong>r: Unsere Kanzlei hat sich auf<br />
dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes und<br />
insbesondere auf dem Gebiet des gewerblichen<br />
Rechtsschutzes seit vielen<br />
Jahren zu einer gesuchten Adresse entwickelt.<br />
Sie sehen also, wir haben uns schon<br />
vor langer Zeit auf bestimmte Schwerpunkte<br />
konzentriert. Andererseits betreuen<br />
wir auch große internationale Unternehmen,<br />
die in Österreich nur relativ<br />
kleine Gesellschaften gegründet haben,<br />
bei denen es sich kaum lohnt, eine eigene<br />
Rechtsabteilung aufzubauen. Das wäre<br />
einerseits zu teuer und andererseits kann<br />
man sich mit einer eigenen Rechtsabteilung<br />
die <strong>Anwalt</strong>skosten auch nicht zur<br />
Gänze ersparen, wie z.B. bei streitigen<br />
Auseinandersetzungen. Dadurch sind<br />
wir auch mit einer Vielzahl von internen<br />
Problemen unserer Klienten, z.B. aus<br />
dem Arbeitsrecht, Gewerberecht, Konsumentenschutz<br />
etc. befasst.<br />
AA: Das Markenrecht spielt also in<br />
der Kanzlei eine wesentliche rolle?<br />
Mag. <strong>Mai</strong>r: Ein Schwerpunkt unserer<br />
Tätigkeit ist heute tatsächlich das Markenrecht<br />
und verwandte Bereiche wie das<br />
Patentrecht und das Wettbewerbsrecht<br />
ganz allgemein, d.h. sowohl Anmeldung,<br />
ständige Betreuung und Durchsetzung.<br />
Das gilt im besonderen Maße für<br />
berühmte Marken wie Coca-Cola, Apple,<br />
Intel, Marlboro, Facebook, Fiat, Ferrero<br />
© Franz Pfluegl <strong>2012</strong>
usw., aber auch für österreichische Marken<br />
wie z.B. Telering, Kotanyi und die<br />
Marken der Böhler Gruppe. Zu diesem<br />
Zweck führen wir in Alicante ein eigenes<br />
spezialisiertes Büro.<br />
AA: Das Markenrecht hat offensichtlich<br />
in letzter Zeit an Bedeutung<br />
gewonnen. Wie wirkt sich<br />
dies auf Ihre Kanzlei aus?<br />
Mag. <strong>Mai</strong>r: Das Bewusstsein bei Klienten,<br />
dass es sich bei Marken und anderen<br />
gewerblichen Schutzrechten um ein sehr<br />
wesentliches wirtschaftliches Gut handelt,<br />
hat einerseits dazu geführt, dass<br />
dem Schutz dieser Rechte ein viel höherer<br />
Stellenwert beigemessen wird als früher<br />
und dass andererseits die Durchsetzung<br />
dieser Rechte zur Erhaltung der<br />
wirtschaftlichen Werte immer wichtiger<br />
wird. Was erfolgreich ist, wird sofort kopiert<br />
oder nachgeahmt. Das muss vorausschauend<br />
abgeblockt werden. Die einmal<br />
gewählte Marke muss von einem <strong>Anwalt</strong><br />
auf ihre Zulässigkeit geprüft werden und<br />
ist durch andere Schutzrechte wie z.B.<br />
Mag. <strong>Mai</strong>r beschreibt den Kanzleifokus folgendermaße:<br />
„ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit<br />
ist heute das Markenrecht und verwandte<br />
Bereiche wie das Patentrecht und das Wett-<br />
bewerbsrecht ganz allgemein, d.h. sowohl<br />
Anmeldung, ständige Betreuung und Durchsetzung.”<br />
Domain- und Mustereintragungen abzusichern.<br />
So können langwierige Auseinandersetzungen<br />
bei den Gerichten vermieden<br />
werden.<br />
AA: Herr Dr. Zeiner mit dem<br />
Markenrecht allein ist es aber<br />
offensichtlich nicht getan.<br />
Dr. Zeiner: Das Markenrecht ist nur ein<br />
Teil der Kennzeichnung von Produkten<br />
und alle damit im Zusammenhang stehende<br />
Gebiete müssen abgeklärt werden,<br />
um eine erfolgreiche Vermarktung der<br />
Frau Mag. Andrea Zinober und<br />
Herr Dr. rudolf Pendl ergänzen<br />
das Team rund um Dr. Zeiner.<br />
Frau Mag. Zinober ist u.a.<br />
schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht<br />
tätig und ist expertin im<br />
Bereich des Verlagswesens.<br />
Die Tätigkeitsschwerpunkte<br />
von Herrn Dr. rudolf Pendl<br />
liegen im Unternehmens- und<br />
Gesellschaftsrecht. er ist seit<br />
einigen Jahren auch im<br />
Bereich des Luftfahrtrechts<br />
tätig, insbesondere im Zusammenhang<br />
mit dem Kauf und<br />
der Finanzierung von Flugzeugen.<br />
Produkte der Klienten zu ermöglichen.<br />
Das umfasst u.a. die verschiedenen Vertriebsformen,<br />
die in der heutigen wirtschaftlichen<br />
Situation möglich sind, nämlich<br />
den klassischen Verkauf in Geschäften,<br />
den Direktvertrieb, das Multi Level<br />
Marketing und das Franchising und gerade<br />
das letztere ist von besonderer Bedeutung,<br />
weil es einen erfolgreichen Vertrieb<br />
und eine erfolgreiche Vermarktung<br />
ohne allzu großen Kapitaleinsatz ermöglicht.<br />
Franchising kann allerdings nur<br />
funktionieren, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen<br />
vorliegen und dabei spielen<br />
insbesondere die Markenrechte, Patentrechte,<br />
Urheberrechte, Musterrechte,<br />
aber auch kartellrechtliche Bestimmungen<br />
usw. eine erhebliche Rolle. Durch eine<br />
Unzahl internationaler Verträge sind<br />
alle diese Materien sehr kompliziert geworden<br />
und es erfordert einen auf allen<br />
diesen Gebieten tätigen Rechtsanwalt,<br />
um die entsprechende vertragliche Gestaltung<br />
zu schaffen. Das Spektrum unserer<br />
Tätigkeiten hat sich daher gerade in<br />
den letzten Jahren und Jahrzehnten erheblich<br />
erweitert. Das gilt natürlich gleichermaßen<br />
für unsere Kanzlei im Prag.<br />
AA: Herr Mag. <strong>Mai</strong>r, wie sehen<br />
Sie die zukünftige entwicklung<br />
der Kanzlei?<br />
Mag. <strong>Mai</strong>r: Der Rechtsanwalt wird immer<br />
mehr zum Rundumdienstleister und<br />
wird immer mehr in die Unternehmensplanung<br />
und Unternehmensführung<br />
kontinuierlich eingebunden, um das<br />
Haftungsrisiko der Geschäftsführer zu<br />
reduzieren und sie zu entlasten. Das gilt<br />
sowohl für neue Unternehmen mit kreativen<br />
Ideen hierzulande wie auch für internationale<br />
Unternehmen, die ihren Tätigkeitsbereich<br />
auf Österreich erweitern<br />
und die ihre im Ausland bereits erfolgreichen<br />
Konzepte so genau wie möglich in<br />
Österreich ebenfalls verwirklichen wollen.<br />
Dabei ist besonders die Vertragsgestaltung<br />
und die Vertragsanpassung gefragt,<br />
wozu eine Vielzahl von Rechtsge-<br />
ZeINer & ZeINer<br />
bieten in Betracht zu ziehen ist. So wurde<br />
es auch in unserer Kanzlei notwendig eine<br />
vielseitige Expertise zu entwickeln.<br />
Natürlich gibt es immer wieder Gebiete,<br />
die außerhalb unseres Tätigkeitsbereiches<br />
liegen. Wir verfügen über weltweite<br />
Netzwerke von Kollegen, die in vielen<br />
Jahrzehnten aufgebaut wurden, um alle<br />
Probleme von Klienten, egal ob sie in<br />
Österreich oder anderswo auftreten, zu<br />
lösen und adäquat zu behandeln.<br />
AA: Herr Dr. Zeiner, wie sehen<br />
Sie Ihren Tätigkeitsbereich im<br />
Vergleich zu multinationalen<br />
Kanzleien?<br />
Dr. Zeiner: Das System der multinationalen<br />
Kanzleien, die in den meisten Ländern<br />
eigene Niederlassungen unterhalten,<br />
hat für den Klienten den Vorteil, dass<br />
er bei einer Transaktion die viele Länder<br />
umfasst nur einen einzigen Gesprächspartner<br />
hat. Der Nachteil ist die Bindung<br />
an eine einzige Kanzlei. Dem steht das<br />
Konzept gegenüber, dass man so wie wir<br />
mit internationalen Netzwerken aus den<br />
verschiedensten Sachgebieten etwa im<br />
Bereich Gesellschaftsrecht, gewerblicher<br />
Rechtsschutz, Luftfahrtsrecht zusammenarbeitet,<br />
wobei man jene Kollegen<br />
mit denen man zusammenarbeitet im<br />
Einzelfall immer für jene Bedürfnisse, die<br />
der Klient gerade hat, auswählen kann,<br />
um das bestmögliche Service bieten zu<br />
können.<br />
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AnwAltAktuell 04/12<br />
2
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„Nachahmungen gefährden die Wirtschaft”<br />
Dr. Hans Georg Zeiner und Mag. Gerald <strong>Mai</strong>r<br />
von Zeiner & Zeiner Rechtsanwälte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-2<br />
„Die 10 Gebote des Finanzstrafrechts”<br />
Rechtsanwalt Dr. Christian Eberl (Baden) . . . . . . . . . . . . . . 6-7<br />
HOt SpOtS. Juristen & Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
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Dr. Rupert Wolff: „Starke Stimme in Brüssel” . . . . . . . . . . . . .9<br />
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Stephen M. Harnik:<br />
Jeffersons verdächtige Weinflaschen . . . . . . . . . . . . . . . 10-11<br />
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Ein Verband zwischen Tradition und Modernität. . . . . . . . . 13<br />
RECHtSANwAltSKAmmERN ÖStERREiCH . . . . . . 14<br />
wEitERBilduNg<br />
AWAK: „Update Amtshaftung” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Donau-Universität Krems: Bank- u. Kapitalmarktrecht . . . . . 19<br />
Österreichischer Rechtsanwaltsverein: Seminare <strong>2012</strong> . . . . . . 29<br />
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jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />
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Editorial<br />
Grundrechte<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
FOYER<br />
„Irgendwann wird man die Daten wahrscheinlich schon<br />
brauchen können“ scheint das Motto zu sein, unter dem<br />
der österreichische Staat seit 1. April massiv in die<br />
Grundrechte seiner Bürger eingreift.<br />
Es geht um die österreichische Vorratsdatenspeicherung,<br />
die alpenländische Variante der Umsetzung einer EU-<br />
Richtlinie. Besonders deutlich sei hier angemerkt, dass<br />
sich Deutschland dafür entschieden hat, der Brüsseler<br />
Vorgabe NICHT Folge zu leisten!<br />
Keine der verantwortlichen österreichischen Politikerinnen<br />
(Justizministerin, Innenministerin) rührt auch nur den<br />
kleinsten Finger, um das Unerträgliche zu korrigieren.<br />
Die selbstgefällige Machtgewissheit der Großen Koalition<br />
ignoriert sämtliche qualifizierten Kritiker. Dass sich<br />
ÖRAK-Präsident Wolff (siehe ANWALT AKTUELL<br />
April) vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung<br />
ausspricht scheint die politischen Akteure ebensowenig zu<br />
beeindrucken wie die äußerst kritische Würdigung der<br />
Angelegenheit durch den Salzburger Universitätsprofessor<br />
Walter Berka.<br />
Beim 18. Österreichischen Juristentag warnte Berka mit<br />
seinem Statement „Das Grundrecht auf Datenschutz im<br />
Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“ vor der<br />
„österreichischen Variante“ der EU-Richtlinien-Umsetzung.<br />
Laut Berka sei das Datenschutzrecht in der Krise, was das<br />
Grundrecht auf den Schutz aller personenbezogenen<br />
Daten schwäche. Er spricht von einer defizitären Ausgestaltung<br />
des Rechtsschutzes der Menschen, deren Telefon-<br />
und Internetdaten ohne konkreten Anlass für die Dauer<br />
von sechs Monaten gespeichert und von Polizei und Justiz<br />
abgerufen werden können.<br />
Seinen Bedenken ist nichts hinzuzufügen.<br />
dietmar dworschak<br />
Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />
• Unternehmer aller Branchen<br />
• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />
• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />
• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />
• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />
• Universitäten, Fachhochschulen<br />
5
titEl StORY<br />
„<br />
die 10 gebote<br />
des Finanzstrafrechts”<br />
RA Dr. Christian Eberl (Baden) spürt durch das neue Abgeltungsabkommen<br />
mit der Schweiz und durch das Erstarken der Finanzstrafbehörden erhöhten<br />
Beratungsbedarf<br />
Finanzstrafrechtsexperte RA dr. Christian Eberl (links) und ANwAlt AKtuEll-Herausgeber dietmar dworschak treffen sich zum gespräch in<br />
den Räumen einer internationalen Steuerberatungskanzlei in wien. dr. Eberl kommt gerade von einer Betriebsprüfung, die er anwaltlich betreute:<br />
„ich habe hier die Aufgabe, finanzstrafrechtliche Aspekte zu erkennen und bei Feststellungen der Finanzbehörde darauf zu achten, damit eine<br />
finanzstrafrechtliche indizwirkung vermeidbar ist.”<br />
AA: Herr dr. Eberl, ihre<br />
Kanzlei ist spezialisiert<br />
auf das Finanzstrafrecht.<br />
wie kam es zu dieser<br />
nicht alltäglichen Fokussierung?<br />
dr. Eberl: Durch meine Ausbildung<br />
habe ich mehrere<br />
Aspekte im Wirtschaftsbereich<br />
abgedeckt. Ich war mehrere<br />
Jahre im Bankensektor<br />
und in einer großen Wirtschaftsanwaltskanzlei<br />
tätig.<br />
Dazu kommen eine mehrjährige<br />
Praxis in einer großen<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
und meine Tätigkeit im steuerlichen<br />
Fachsenat, Arbeitsgruppe<br />
Finanzstrafrecht. Aus<br />
diesen Bereichen heraus hat<br />
sich meine Spezialisierung auf<br />
das Finanzstrafrecht ergeben.<br />
6<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
AA: Sie haben <strong>aktuell</strong><br />
einen geradezu biblischen<br />
plan: die verkündigung<br />
der „10 gebote des<br />
Finanzstrafrechts”?<br />
dr. Eberl: (lacht) Eine Verkündung<br />
möchte ich mir bei<br />
Gott nicht anmaßen. Meine<br />
langjährige praktische Erfahrung<br />
hat mich aber veranlasst,<br />
darüber nachzudenken, welche<br />
Bereiche gerade im Finanzstrafrecht<br />
immer wieder<br />
eine große Rolle spielen. Diese<br />
aus meiner Sicht wesentlichsten<br />
Aspekte habe ich<br />
dann vorerst einmal in einem<br />
Manuskript „Die 10 Gebote des<br />
Finanzstrafrechtes“ zusammengefasst.<br />
Die Veröffentlichung<br />
steht in Kürze meinen<br />
Klienten zur Verfügung.<br />
dr. Christian Eberl rät, die power<br />
des Staates nicht zu unterschätzen:<br />
„man muss berücksichtigen,<br />
dass die Finanzstrafbehörden<br />
bestens aufgestellt sind. weiters<br />
wurden auch neue Behörden und<br />
Organisationseinheiten geschaffen.”<br />
AA: Bei welcher Art von<br />
Klienten liegt ihr Beratungsschwerpunkt?<br />
dr. Eberl: Abgesehen von<br />
der normalen Strafverteidigung<br />
in Finanzstrafsachen<br />
verstärkt sich die Beratung im<br />
präventiven Bereich enorm.<br />
Hier betreue ich nicht nur<br />
Unternehmen, sondern auch<br />
Steuerberater, welche für ihre<br />
Kunden einen finanzstrafrechtlichen<br />
Beratungsbedarf<br />
erkennen. Aktuell aber auch<br />
Banken, weil es einen großen<br />
Beratungsbedarf über das<br />
neue Abgeltungsabkommen<br />
zwischen der Schweiz und<br />
Österreich gibt. Beim Umgang<br />
mit dem neuen Steuerabkommen<br />
wollen die Bankkunden<br />
wissen, was sie tun sollen,<br />
© Franz Pfluegl <strong>2012</strong>
Selbstanzeige, anonyme Veranlagung<br />
usw. Und bei der<br />
Entscheidung wird immer<br />
wieder gefragt, ob mit der getroffenen<br />
„Wahl“ dann „alles<br />
erledigt“ sei. Es geht dabei<br />
um ein hochkomplexes Bündel<br />
verschiedener strafrechtlicher<br />
Fragen, die weit über die<br />
monetären Überlegungen hinausgehen.<br />
AA: Hat das Steuerabkommen<br />
mit der Schweiz<br />
einen Nachfrageboom<br />
ausgelöst?<br />
dr. Eberl: Man merkt ganz<br />
deutlich, dass dieses Abkommen<br />
das Spezialthema dieser<br />
Tage geworden ist, gerade in<br />
Hinblick auf die Selbstanzeige.<br />
Anleger, die ihr Kapital<br />
in der Schweiz liegen haben,<br />
wollen wissen, welche Schritte<br />
zur Strafvermeidung sie<br />
setzen können.<br />
AA: ist es Nostalgie, dass<br />
wir uns zum gespräch in<br />
einer großen Steuerberatungskanzlei<br />
in wien<br />
treffen?<br />
dr. Eberl: Nein, es ist nicht<br />
Nostalgie. Ich bin gerade von<br />
einer Betriebsprüfung gekommen,<br />
in die ich einbezogen<br />
worden bin.<br />
AA: was tut ein <strong>Anwalt</strong> bei<br />
einer Betriebsprüfung?<br />
dr. Eberl: Steuerberater gehen<br />
immer stärker dazu über,<br />
Finanzstrafrechtler auch bereits<br />
im Vorfeld mit einzubeziehen,<br />
um allfällige finanzstrafrechtliche<br />
Aspekte auch<br />
in der Vergangenheit abklären<br />
zu lassen. Sollte das erst im<br />
Laufe einer Betriebsprüfung<br />
erfolgen, besteht die Aufgabe<br />
darin, finanzstrafrechtliche<br />
Aspekte frühzeitig zu erkennen,<br />
so dass man auf Feststellungen<br />
der Finanzbehörde,<br />
welche auch eine strafrecht-<br />
liche Indizwirkung haben<br />
können, frühzeitig einwirken<br />
kann. Leider herrscht nach<br />
wie vor der Trugschluss, dass<br />
mit der Abgabe von Rechtsmittelverzichten<br />
das Verfahren<br />
schon beendet ist. Immer<br />
öfter erfolgt dann die Überraschung<br />
eines nachfolgenden<br />
Finanzstrafverfahrens.<br />
Die Steuerberater holen daher<br />
einen Finanzstrafrechtler nicht<br />
zuletzt für die Beurteilung<br />
von Rechtsrisiken, die sich für<br />
die Zukunft ergeben können<br />
und die man allenfalls noch<br />
im Vorfeld sanieren kann.<br />
AA: Sie betonen immer<br />
wieder die Notwendigkeit<br />
der prophylaxe in finanzrechtlicher<br />
Hinsicht.<br />
was kann man hier tun?<br />
dr. Eberl: In meinen finanzrechtlichen<br />
Geboten bezeichne<br />
ich den Vorgang als „Belastungs-Check-up“.<br />
Wie bei<br />
einem Spitzensportler sollte<br />
man auch bei einem Unternehmen<br />
Grenzen und Risiken<br />
immer wieder fachkundig abtesten.<br />
Die Früherkennung von Gefahrenquellen<br />
wird auch bei<br />
Unternehmen immer wichtiger,<br />
wie die tägliche Medienlektüre<br />
zeigt. Um Unternehmen<br />
aufwendige und unangenehme<br />
Finanzstrafverfahren<br />
weitgehend zu ersparen gilt<br />
es, bereits im Vorfeld mögliche<br />
Risiken zu erkennen und<br />
zu agieren statt zu reagieren!<br />
Deshalb empfehle und praktiziere<br />
ich mit Unternehmen<br />
frühzeitig, ihre Situation im<br />
Rahmen eines „Belastungs-<br />
Check-up“ zu überprüfen.<br />
Damit erspart man sich oft unerfreuliche<br />
Überraschungen.<br />
Dazu steht mir in größeren<br />
Angelegenheiten auch ein<br />
Netzwerk zur Verfügung, um<br />
diese Aufgaben bewältigen zu<br />
können.<br />
AA: Herr dr. Eberl, Sie<br />
stehen täglich Klienten<br />
quer durch die ganze<br />
wirtschaft bei. Hat sich<br />
in ihrer wahrnehmung<br />
der Standard, die Qualität<br />
der Strafverfolgung im<br />
Finanzstrafrecht in den<br />
letzten Jahren gewandelt?<br />
dr. Eberl: Ja. Man muss berücksichtigen,<br />
dass die Abgaben-<br />
und Finanzstrafbehörden<br />
bestens aufgestellt sind.<br />
Die Zahl der Mitarbeiter in<br />
den verschiedensten Behörden<br />
ist aufgestockt worden,<br />
teilweise wurden neue Behör-<br />
den und Organisationseinheiten<br />
geschaffen. Ich denke hier<br />
an die Steuerfahndung oder<br />
an die Finanzpolizei, die sehr<br />
gut aufgestellt sind und massive<br />
Möglichkeiten haben.<br />
Deshalb ist die Früherkennung,<br />
ob bei einem Klienten<br />
etwas Strafverdächtiges vorliegt,<br />
ein immer wichtigerer<br />
Aspekt. Ich verweise hier immer<br />
wieder auf das Beispiel<br />
Versicherung. Der Abschluss<br />
einer Feuerpolizze wird ja<br />
nicht mit der Hoffnung verbunden,<br />
dass es brennt, sondern<br />
um einen Schaden möglichst<br />
zu verhindern.<br />
Ich sehe die Vorabbeurteilung<br />
einer steuerlichen Konstellation<br />
aus finanzstrafrechtlicher<br />
Sicht gleichsam als Feuerpolizze<br />
und damit auch als Gebot.<br />
Man weiß dann zumin-<br />
titEl StORY<br />
dr. Eberl empfiehlt einen „Belastungs-Check-up” für unternehmen:<br />
„wie bei einem Spitzensportler sollte man auch bei einem unternehmen<br />
grenzen und Risiken immer wieder fachkundig abtesten.<br />
die Früherkennung von gefahrenquellen wird auch bei unternehmen<br />
immer wichtiger, wie die tägliche medienlektüre zeigt.”<br />
dest, wie hoch das Risiko<br />
einer eventuellen finanzstrafrechtlichen<br />
Brandgefahr ist.<br />
AA: Herr dr. Eberl, danke<br />
für das gespräch.<br />
dr. Christian Eberl<br />
Eberl Rechtsanwaltskanzlei<br />
Finanzstrafrecht<br />
Strafverteidigung<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Friedrichstraße 70<br />
2500 Baden, Österreich<br />
Tel.: 0664 395 19 10<br />
Fax: 01 2533 033 4983<br />
christian.eberl@ce-lawyer.at<br />
www.ce-lawyer.at<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
7
Hot SpotS<br />
Hot Spots. Juristen & Kanzleien<br />
Univ.prof. Georg E. Kodek, LL.M, Hofrat des obersten<br />
Gerichtshofes als Referent in der Kanzlei CHG Rechtsanwälte<br />
in Innsbruck.<br />
Im Zuge der Seminarreihe „Recht effizient“ der Kanzlei CHG<br />
Rechtsanwälte konnte Hofrat Univ.-Prof. Dr. Kodek zu einem<br />
brand<strong>aktuell</strong>en Thema in die Räumlichkeiten der Kanzlei in<br />
Innsbruck als Referent gewonnen werden. Als Co-Referenten<br />
fungierten RA Dr. Dietmar Czernich (l.), sowie RA Dr. Bernd<br />
Guggenberger (2.v.r.).<br />
Hofrat Univ.Prof. Dr. Kodek referierte über die Beratungshaftung<br />
von Banken bei Fremdwährungskrediten. Kreditinstitute<br />
haben in den letzten Jahren große Volumina an Fremdwährungskrediten<br />
an Privatpersonen und Unternehmen vergeben.<br />
Durch die Wechselkursänderungen zum CHF sind viele Kredite<br />
in Schieflage geraten.<br />
„Univ.Prof. Dr. Georg E. Kodek ist einer der profiliertesten Richter<br />
des Obersten Gerichtshofes und hat sich intensiv mit der Beratungshaftung<br />
von Banken auseinandergesetzt“, so RA Dr.<br />
Dietmar Czernich, um so mehr freue er sich, über die Zusage<br />
von Hofrat Kodek ein Seminar zu diesem brand<strong>aktuell</strong>en Thema<br />
in Innsbruck zu halten. Der Einladung folgten zahlreiche<br />
Interessierte aus allen namhaften Banken in Tirol.<br />
www.chg.at<br />
taylorWessing e/n/w/c Rechtsanwälte<br />
Nach der Gründung im Jahr 1986 und kontinuierlichem Wachstum<br />
über mehr als 25 Jahre, verbunden mit dem Aufbau von<br />
insgesamt acht Büros in sechs Ländern Mittel- und Osteuropas<br />
hat e/n/w/c Rechtsanwälte den nächsten, bedeutenden Schritt<br />
in der Entwicklung der Sozietät gesetzt.<br />
Anfang <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> erfolgt die Fusion mit der international renommierten<br />
Kanzlei TaylorWessing und e/n/w/c zu Taylor-<br />
Wessing e/n/w/c Rechtsanwälte.<br />
Beide Kanzleien sehen den Zusammenschluss als ideale Voraussetzung,<br />
um in einer Zeit, die von rasanten Entwicklungen<br />
und starken Veränderung der nationalen und internationalen<br />
Märkte geprägt ist, auch weiterhin auf höchstem Niveau beratend<br />
unterstützen zu können.<br />
Aufgrund der langjährigen Erfahrung gilt e/n/w/c innerhalb<br />
der TaylorWessing Gruppe als CEE/SEE Competence Center.<br />
„Die noch stärkere internationale Ausrichtung bietet zum einen<br />
Verbindungen zu neuen Märkten, zum anderen Experten-<br />
Konw-how von insgesamt 900 Juristen, die in zahlreichen Branchen<br />
und Rechtsgebieten spezialisiert sind“, freut sich Dr. Raimund<br />
Cancola, Managing Partner.<br />
www.taylorwessing.com<br />
8<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
fwp beweist Kontinuität als<br />
österreichische top Kanzlei<br />
Die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte<br />
GmbH (fwp) ist auch <strong>2012</strong> im österreichischen<br />
FORMAT-Ranking der besten<br />
Rechtsanwälte an der Spitze. Beständigkeit<br />
beweist die renommierte Wirtschaftskanzlei<br />
vor allem in den Bereichen Bankrecht und<br />
M&A, in denen Markus Fellner bereits seit Dr. Ulrich Jüngst<br />
mehreren Jahren Top Rankings hat. In insgesamt<br />
6 weiteren Kategorien zählen die<br />
Anwälte von fwp zu den besten Österreichs.<br />
Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte dürfen sich wieder<br />
über Ergebnisse des im Wirtschaftsmagazin FORMAT erschienenen<br />
<strong>Anwalt</strong>srankings <strong>2012</strong> freuen.<br />
„Die Ergebnisse des diesjährigen <strong>Anwalt</strong>srankings sind eine Bestätigung<br />
der kontinuierlichen Expertise von fwp. Seit mehreren<br />
Jahren sind wir an der Spitze mit dabei und sehen dies als Ansporn<br />
auch weiterhin unseren Mandanten Rechtsberatung auf<br />
höchstem Niveau zu bieten“ zeigt sich Partner Markus Fellner,<br />
der bereits seit mehreren Jahren zu den 3 besten Anwälten Österreichs<br />
im Bereich Bankrecht zählt und ebenso führend bei M&A,<br />
hoch zufrieden.<br />
Ebenfalls Top platziert sind Michael Hecht in den Kategorien Immobilienrecht<br />
und Umwelt- und Verkehrsrecht, Kurt Wratzfeld<br />
als Experte im Arbeitsrecht, sowie Paul Luiki in der Kategorie<br />
Zentral- und Osteuropa. Florian Kranebitter wurde in der heuer<br />
erstmals erschienenen Kategorie „die begehrtesten Nachwuchsanwälte“<br />
gerankt. Dies zeigt, dass bei fwp auch der Nachwuchs<br />
on Top ist. www.fwp.at<br />
vlnr.: Mag. Werner Landl, Mag. Julia Ganzert, Vzbgm a.D. Dr. Friedrich<br />
Ganzert (Vater von Mag. Julia Ganzert und em. RA), Mag. Martin<br />
Edelmann<br />
Eröffnung neuer Standort in Wels<br />
Am 19.04.<strong>2012</strong> feierte die LANDL EDELMANN GANZERT<br />
Rechtsanwaltspartnerschaft die Eröffnung ihres 3. Standortes –<br />
neben Vöcklabruck und Attnang-Puchheim – in Wels im WDZ<br />
II in der Duisolstraße 1. Der Welser Standort wird von Mag.<br />
Julia Ganzert geleitet, die Anfang des Jahres als neue Partnerin<br />
ins erfolgreiche Team aufgenommen wurde. Mag. Julia Ganzert<br />
stammt aus der bekannten <strong>Anwalt</strong>sfamilie Ganzert und ist bereits<br />
seit 2008 in Wels als Rechtsanwältin tätig.<br />
Die Rechtsanwaltspartnerschaft wurde 1993 von Mag. Werner<br />
Landl und Mag. Martin Edelmann in Vöcklabruck gegründet<br />
und setzt mit dem neuen Standort ihre erfolgreiche Entwicklung<br />
im oberösterreichischen Zentralraum fort. Kompetenz, Erfahrung<br />
und lösungsorientierte Beratung sind die Stärken der<br />
Kanzlei. Hochrangige Vertreter der Welser Politik, zahlreiche<br />
Freunde und Mandanten feierten mit den „zu Recht richtigen<br />
Partnern“. www.lexlet.at
„<br />
Starke Stimme<br />
in Brüssel”<br />
Österreichs Rechtsanwälte im Einsatz für Demokratie<br />
und Rechtsstaatlichkeit. ÖRAK-Präsident Rupert Wolff<br />
im Gespräch mit <strong>Anwalt</strong> Aktuell.<br />
<strong>Anwalt</strong> Aktuell: Herr<br />
präsident, die <strong>aktuell</strong>e<br />
diskussion rund um<br />
Korruption und parteien-<br />
finanzierung hat das<br />
Justizministerium veranlasst<br />
einen Entwurf zur<br />
verschärfung der gesetzlichen<br />
Regelungen zu<br />
erstellen. Sie haben sich<br />
zuletzt sehr kritisch zu<br />
legistischen projekten des<br />
Justizministeriums<br />
geäußert, wie stehen sie<br />
zum <strong>aktuell</strong>en Entwurf?<br />
dr. wolff: Zuerst möchte ich<br />
ganz klar sagen: Der nachhaltige<br />
Bestand unserer Demokratie<br />
verlangt Ernsthaftigkeit,<br />
aber auch Anständigkeit<br />
von jedem Bürger. Insbesondere<br />
von den politischen Eliten<br />
des Landes. Ein sichtbares<br />
Zeichen für Anständigkeit im<br />
Umgang mit Macht und Verantwortung<br />
ist die Bekämpfung<br />
von Machtmissbrauch<br />
und Korruption. Aktuelle Ereignisse<br />
haben eine eingehende<br />
Neubefassung mit den<br />
geltenden Bestimmungen notwendig<br />
gemacht und seitens<br />
des Justizministeriums für einen<br />
Entwurf zu Nachbesserungen<br />
der gesetzlichen Lage<br />
gesorgt. Das Ergebnis lässt<br />
sich sehen und ist durchaus<br />
geeignet das Vertrauen der<br />
Bürgerinnen und Bürgern in<br />
die Republik, ihre Organe und<br />
ihre politischen Kräfte zu<br />
stärken. Als Wermutstropfen<br />
bleibt, dass es keine Begutachtung<br />
gegeben hat. Das wäre<br />
gerade bei dieser Materie aus<br />
meiner Sicht notwendig gewesen.<br />
<strong>Anwalt</strong> Aktuell: ist es<br />
notwendig geworden<br />
dieses vertrauen wieder<br />
zu stärken?<br />
dr. wolff: Demokratie ist<br />
keine Selbstverständlichkeit,<br />
das Vertrauen der Bürger in<br />
das System ist essentiell, damit<br />
es überhaupt funktionieren<br />
kann. Geht das Vertrauen<br />
verloren, stellt sich das System<br />
in Frage. Daher gilt es,<br />
sensibel und sorgfältig mit<br />
den Errungenschaften der<br />
Demokratie umzugehen. Dies<br />
betrifft aber nicht nur die Bekämpfung<br />
von Korruption<br />
und Machtmissbrauch. Dazu<br />
gehört auch der Umgang mit<br />
den Grund- und Freiheitsrechten.<br />
Das gilt in Österreich,<br />
das gilt aber ebenso für die gesamte<br />
Europäische Union.<br />
<strong>Anwalt</strong> Aktuell: die<br />
Europäische union läuft<br />
gefahr als Selbstverwaltungsapparatgebrandmarkt<br />
und populistisch<br />
missbraucht zu werden.<br />
Auch hier spürt man einen<br />
vertrauensverlust. Sehen<br />
Sie in dieser Entwicklung<br />
eine gefahr für die<br />
Rechtsstaatlichkeit in<br />
den mitgliedstaaten.<br />
dr. wolff: Demokratie und<br />
Rechtsstaatlichkeit verlangen<br />
auch Mut und Engagement.<br />
Um zu zeigen, dass Europa<br />
funktioniert, muss man an Europa<br />
teilnehmen. Es ist daher<br />
absolut notwendig, dass gerade<br />
wir Rechtsanwälte uns europäisch<br />
engagieren. Das Büro<br />
des ÖRAK in Brüssel mit<br />
unserem Büroleiter Rechtsanwalt<br />
Benedict Saupe ist eine<br />
nicht mehr wegzudenkende<br />
Schalt- und Schnittstelle zwischen<br />
nationaler und europäischer<br />
Rechtsebene.<br />
<strong>Anwalt</strong> Aktuell: Sind<br />
auch Sie regelmäßig<br />
in Brüssel anzutreffen?<br />
dr. wolff: Grundsätzlich ist<br />
meine ÖRAK-Präsidiumskollegin<br />
Marcella Prunbauer-<br />
Glaser als amtierende Präsidentin<br />
des Rates der Europäischen<br />
<strong>Anwalt</strong>schaften (CCBE)<br />
unsere Europapolitikerin, aber<br />
natürlich war und bin auch<br />
ich als Präsident des ÖRAK<br />
und ehemaliger CCBE-Präsident<br />
bemüht, mich in Brüssel<br />
sowohl für die Interessen der<br />
österreichischen Kolleginnen<br />
und Kollegen als auch für den<br />
Erhalt und Ausbau der Rechtsstaatlichkeit<br />
einzubringen.<br />
Aktuell stehen Gespräche zur<br />
Reform der Berufsqualifikationsrichtlinie<br />
sowie zum Recht<br />
auf einen <strong>Anwalt</strong> im Strafverfahren<br />
an, wo wir uns schon<br />
während der Richtlinienerstellung<br />
einbringen und eine<br />
umfassende Stärkung der Beschuldigtenrechte<br />
fordern. Einige<br />
Arbeit sehen wir auch<br />
beim <strong>aktuell</strong>en Verordnungsentwurf<br />
von Justizkommissarin<br />
Viviane Reding zum<br />
Thema Datenschutz auf uns<br />
zukommen. Wir begrüßen<br />
zwar sehr das Engagement<br />
der Justizkommissarin, die<br />
mittlerweile veraltete Datenschutzrichtlinie<br />
zu überarbeiten,<br />
haben mit dem <strong>aktuell</strong>en<br />
Entwurf aber doch einige gravierende<br />
Probleme. Auch der<br />
Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung<br />
wird uns insbesondere<br />
auf europäischer<br />
Ebene noch weiter beschäftigen.<br />
<strong>Anwalt</strong> Aktuell: Sind<br />
Österreichs Rechtsanwälte<br />
europäisch<br />
engagierter als<br />
unsere politiker?<br />
dr. wolff: Die österreichischen<br />
Rechtsanwälte haben<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
ÖRAK<br />
Dr. Rupert Wolff,<br />
ÖRAK-Präsident<br />
www.rechtsanwaelte.at<br />
schon frühzeitig die Chance<br />
der Europäischen Union erkannt,<br />
wissen aber auch genau<br />
was laufend getan werden<br />
muss um Stabilität, Frei-<br />
heit und Rechtssicherheit zu<br />
gewährleisten. Österreich war<br />
und ist aber tatsächlich nicht<br />
zuletzt dank des Engagements<br />
seiner Rechtsanwälte<br />
Vorreiter bei der Gestaltung<br />
einer gemeinsamen europäischen<br />
Rechtspolitik. Mein<br />
Dank hierfür gilt insbesondere<br />
all jenen Kolleginnen und<br />
Kollegen, durch deren Einsatz<br />
die österreichische Rechtsanwaltschaft<br />
zu einer starken<br />
Stimme in Brüssel und im<br />
CCBE geworden ist.<br />
Der CCBE hat übrigens erst<br />
kürzlich seine Plenarversammlung<br />
in Wien abgehalten.<br />
Erwähnen möchte ich in<br />
diesem Zusammenhang aber<br />
auch den traditionellen juristischen<br />
„Think Tank“, die EuropäischePräsidentenkonferenz,<br />
bei der alljährlich in<br />
Wien Vertreter der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
aus der ganzen Welt<br />
maßgebliche Akzente für<br />
Rechtsstaatlichkeit und Rechts-<br />
entwicklung setzen. Die österreichischeRechtsanwaltschaft<br />
zeigt klar und deutlich,<br />
dass sie dank ihrer Unabhängigkeit<br />
im Stande ist, einen<br />
wesentlichen Beitrag für Demokratie<br />
und Rechtsstaatlichkeit<br />
zu leisten.<br />
9
BRiEF AuS NEw YORK | Stephen m. Harnik<br />
Jeffersons verdächtige<br />
weinflaschen<br />
thomas Jefferson, der dritte Präsident<br />
der Vereinigten Staaten von<br />
1801 – 1809 war ein Meister des<br />
understatement. Die Inschrift<br />
auf seinem Grabstein (welche er selbst<br />
verfasste und darauf bestand dass diese<br />
nicht geändert werden durfte) lautet wie<br />
folgt:<br />
HERE WAS BURIED THOMAS JEFFERSON<br />
AUTHOR OF THE DECLARATION OF<br />
AMERICAN INDEPENDENCE<br />
OF THE STATUTE OF VIRGINIA FOR<br />
RELIGIOUS FREEDOM<br />
AND FATHER OF THE UNIVERSITY<br />
OF VIRGINIA<br />
BORN APRIL 2 1743 O.S. [“Old Style” = Julianischer Kalender]<br />
DIED JULY 4 1826<br />
Nicht nur dass Jefferson das Amt des Präsidenten<br />
der Vereinigten Staaten gar nicht<br />
erwähnte, wäre er nicht so bescheiden gewesen,<br />
hätte er hinzufügen können, dass<br />
er außerdem noch Architekt, Landwirt,<br />
Erfinder, Philosoph und wissenschaftlicher<br />
Forscher war, weiters dass er auch<br />
als Mitglied des Continental Congress,<br />
Gesandter in Frankreich, Außenminister,<br />
Vize-Präsident und als Gouverneur des<br />
Staates Virgina fungierte. Unter anderem<br />
war Jefferson auch noch Weinliebhaber<br />
und -sammler und konnte fünf Sprachen<br />
sprechen. Anlässlich einer Einladung für<br />
Nobelpreisträger ins Weiße Haus im Jahr<br />
1962 meinte Präsident Kennedy: “[This is]<br />
...probably the greatest concentration of talent<br />
and genius in this house except for perhaps those<br />
times when Thomas Jefferson dined alone.”<br />
Während seiner Tätigkeit als Diplomat in<br />
Frankreich von 1785 bis 1789 hat sich Jefferson<br />
intensiv mit den Weinen des Landes<br />
beschäftigt und nach seiner Rückkehr<br />
größere Mengen in die U.S.A. bringen<br />
lassen, unter anderem um den neugewählten<br />
Präsidenten George Washington<br />
gebührend zu feiern.<br />
Jeffersons Interesse an französischen<br />
Weinen bildet nun, mehr als zweihundert<br />
Jahre später, den Hintergrund für einen<br />
Rechtsstreit welcher am 2. <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> vom<br />
US Court of Appeals gehört wurde. Kläger<br />
ist der Milliardär William (Bill) Koch,<br />
einer der vier Brüder des Kansas Erdöl<br />
und Gas Imperiums und wahrscheinlich<br />
der exzentrischste Charakter dieses<br />
Quartetts. Als Bill Koch in den 80er Jah-<br />
10<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
portrait von<br />
thomas Jefferson<br />
von Rembrandt Peale<br />
im Jahre 1800<br />
ren zum Austritt aus dem Familienunternehmen<br />
gezwungen wurde, erhielt er für<br />
den Verkauf seiner Anteile kolportierte<br />
$550 Millionen. Unter anderem wurde<br />
Koch dann wie Jefferson zum Weinsammler<br />
und acquirierte in kurzer Zeit<br />
eine der größten privaten Kollektionen<br />
der Welt: Mehr als 35.000 Flaschen im Gesamtwert<br />
von mehr als $12 Millionen, darunter<br />
95 Jahrgänge Château Pétrus, 100<br />
Jahrgänge Château Latour und 120 Jahrgänge<br />
Château Mouton. Bei seiner dritten<br />
Hochzeit wurde den Gästen Latour<br />
des Jahrgangs 1996 serviert (damals $500<br />
pro Flasche).<br />
Der Hintergrund des Falles ist jedenfalls<br />
außergewöhnlich. Hardy Rodenstock ein<br />
Sommelier, Weinsammler und Vermarkter<br />
von seltenen Weinen aus Deutschland<br />
kontaktierte im Frühjahr 1985 das Auktionshaus<br />
Christie’s nachdem er angeblich<br />
auf extrem alte Weine gestossen war, die<br />
hinter einer falschen Wand im Keller<br />
eines Abbruchhauses in Paris versteckt<br />
lagen. Mehr als ein Dutzend dieser Weine<br />
trugen eine Gravur mit Thomas<br />
Jeffersons Initialen “Th.J.“<br />
Die Flaschen waren auf der Titelseite des<br />
1985er Christie’s Katalog und im Dezember<br />
erzielte eine davon den höchsten<br />
Preis der bis dahin für eine Flasche Wein<br />
bezahlt wurde: £105.000. Im nächsten<br />
Jahr gelangte wieder eine Jefferson Flasche<br />
auf die Christie’s Titelseite und wurde<br />
für £36.000 versteigert. Auch Bill Koch<br />
sprang auf diesen Zug auf und kaufte En-<br />
de 1988 insgesamt vier dieser Weine für<br />
$311.804 (davon runde $100.000 alleine<br />
für eine Flasche mit der Gravur „1787<br />
Branne Mouton Th.J.“)<br />
Schon zur Zeit der ursprünglichen Auktionen<br />
brachte das Jefferson Institute in<br />
Monticello, Jeffersons Heimatort erhe-<br />
bliche Zweifel an der Authentizität<br />
von Rodenstocks „Sensationsfund“ vor.<br />
Christie’s beharrte aber auf den Ergebnissen<br />
der eigenen Untersuchungen und<br />
die Stellungnahme des Instituts wurde<br />
nicht veröffentlicht. Ab den 90er Jahren<br />
kamen allerdings von verschiedenen Seiten<br />
immer mehr Zweifel an der Geschichte<br />
um das Geheimlager in Paris auf (Rodenstock<br />
gab nie die genaue Adresse<br />
preis) und es verdichteten sich die Verdachtsmomente,<br />
dass es sich möglicherweise<br />
um Fälschungen handeln könnte.<br />
Die fraglichen Weine wurden dabei auch<br />
verschiedenen Untersuchungen unterzogen,<br />
wobei keiner dieser Tests eine eindeutige<br />
Beantwortung der Kernfrage<br />
brachte. Die Schwierigkeit lag unter anderem<br />
darin, dass Wein aus 100.000 Komponenten<br />
oder mehr bestehen kann und<br />
zumeist nur auf einen relativ weiten Zeitraum<br />
eingegrenzt werden kann. So testete<br />
zB ein Schweizer Labor eine der Jefferson<br />
Flaschen und kam zum Schluss dass<br />
diese aus 1795 bis 1865 datierte. In einem<br />
anderen Test wurde kein Cäsium 137<br />
nachgewiesen. Dieses radioaktive Isotop<br />
kommt (anders als C-14) in der Natur<br />
nicht vor und gelangte erst im Zeitalter<br />
der Atomversuche als radioaktiver Nie-
derschlag in die Atmosphäre. Der fragliche<br />
Wein wurde daher schon vor dem<br />
Atomzeitalter abgefüllt, aufschlussreiche<br />
weitere Einschränkungen konnten aber<br />
nicht getroffen werden. Ein deutsches Institut<br />
untersuchte wiederum eine andere<br />
Flasche und kam zu dem Schluss dass<br />
sich darin eine Mixtur aus verschiedenen<br />
Weinen befand, wobei etwa die Häfte aus<br />
1962 stammte. In diesem Fall stand allerdings<br />
der Vorwurf im Raum, dass der<br />
Käufer die Flasche nach dem Kauf selbst<br />
geöffnet hat und daher den Inhalt verändert<br />
haben könnte.<br />
Im Jahr 2005 wurde Koch gebeten Fotos<br />
seiner Flaschen für einen geplanten Museumskatalog<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Im Zuge der Vorbereitungen dafür erhielt<br />
Koch angeblich zum ersten Mal den<br />
„Monticello Report“ in dem ein Zusammenhang<br />
der Weinflaschen mit Thomas<br />
Jefferson auf der Basis der Archivmaterialien<br />
als äußerst unwahrscheinlich dargestellt<br />
wird. Als Koch daraufhin von Rodenstock<br />
verlangte die Herkunft der<br />
Flaschen nachzuweisen schien dessen<br />
Geschichte zusammenzubrechen. Koch<br />
begann daraufhin seine eigenen Nachforschungen<br />
anzustellen. Nach einem von<br />
Koch in Auftrag gegebenen Expertengutachten<br />
wurden die fraglichen Gravuren<br />
nicht mit den damals verwendeten fußbetriebenen<br />
sondern mit modernen Elektrowerkzeugen<br />
hergestellt.<br />
2006 brachte Koch dann Klage gegen<br />
Rodenstock ein. Dieses Verfahren ist<br />
noch immer am Laufen, gegen Rodenstock<br />
wurde mittlerweile ein Versäumnisurteil<br />
erwirkt und eine gerichtliche<br />
Untersuchung zur Schadensfeststellung<br />
(inquest) angeordnet. Nach einer Reihe<br />
weiterer Klagen gegen andere Auktionshäuser<br />
und Weinhändler klagte Koch im<br />
Jahr 2010 schließlich auch Christie’s, verlor<br />
aber in erster Instanz wegen Verjährung.<br />
Beobachter der Verhandlung vom<br />
2. <strong>Mai</strong> geben Koch wenig Chancen, die<br />
Entscheidung wird aber erst in ein bis<br />
zwei Monaten erwartet.<br />
Das immer wiederkehrende mediale Aufsehen<br />
rund um diese faszinierende und<br />
facettenreiche Geschichte hat mittlerweile<br />
mehrere Bücher inspiriert. Sehr empfehlenswert<br />
ist The Billionaire’s Vinegar,<br />
The Mystery of the World’s Most Expensive<br />
Bottle of Wine von Benjamin Wallace<br />
(2008); ebenfalls sehr interessant ist der<br />
Aufsatz The Jefferson Bottles von Patrick<br />
Radden Keefe im New Yorker (3. Sept. 2007).<br />
BRiEF AuS NEw YORK | Stephen m. Harnik<br />
Stephen m. Harnik<br />
ist Vertrauensanwalt der<br />
Republik Österreich in<br />
New York und Partner<br />
der Sozietät „Harnik &<br />
Finkelstein LLP”, die unter<br />
anderem große öster-<br />
reichische Unternehmen<br />
in den USA vertritt.<br />
www.harnik.com
EiNSpRuCH | dietmar dworschak<br />
12<br />
Ätsch leonardo!<br />
Was der Kommunismus in mehreren mühseligen Jahrzehnten<br />
nicht geschafft hat, wird demnächst Google, Amazon und den<br />
Piraten gelingen. Wisch und weg mit dem Urheberrecht!<br />
Ganz im Vertrauen: Braucht ja auch keiner!<br />
Die einzige bisher wirklich fassbare<br />
Nachricht aus dem Parteiprogramm der<br />
Piraten lautet: Urheberrecht ist doof! Die<br />
eher dicklichen Männer in den schlecht<br />
riechenden Pullovern finden, dass alles,<br />
was im Internet zu sehen und zu hören<br />
ist, gratis sein muss.<br />
Generation gratis.<br />
Baupläne Petersdom, gratis. Baupläne<br />
Atombombe, gratis. Zeichnungen von<br />
Leonardo da Vinci, gratis.<br />
Helmut Kohl würde es wohl „die Gnade<br />
der späten Geburt“ nennen.<br />
Die kleinen Pirätchen sind alle im durchfinanzierten<br />
Zeitalter aufgewachsen.<br />
Wohnen bei Mama, gratis. Wäschewaschen<br />
bei Mama, gratis. Monatliche<br />
Strom- und Internetkosten, gratis. Weil<br />
alles auf Mamas Rechnung steht.<br />
Erwischt!<br />
Nachdem einige der 24/7-Internetnutzer<br />
dabei erwischt wurden, Tonnen<br />
von Musik und Filmen aus dem<br />
Netz herunterzuladen erkannten sie<br />
schlagartig, dass ihnen ein Imperium<br />
von Anwälten gegenüber<br />
stand.<br />
Huch, Schreck, Panik.<br />
Statt sich irgendwann darüber<br />
den Kopf zu zerbrechen, dass es<br />
auf der Welt auch Menschen gab<br />
und gibt, die über Lebensmittelpunkte<br />
außerhalb des world wide<br />
web verfügen rotteten sich<br />
die Computersitzer zusammen<br />
und gründeten eine Partei.<br />
Man starrt auf den Bildschirm und denkt:<br />
Weil mir fad is will ich’s gratis.<br />
Die Idee kommt an! Wen kümmert Occupy,<br />
wen zwickt noch die Linke?<br />
Orange ist cool, da weiß man, was man<br />
wählt.<br />
AnwAltAktuell<br />
das magazin für erfolgreiche Juristen<br />
Präsentationsforum der<br />
österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />
jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />
www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
powered by<br />
Hinter jedem erfolgreichen Mann steht<br />
eine Frau. Jetzt sind aber die Piraten alles<br />
andere als smarte Draufgänger, sondern<br />
Leute, die ständig hinten herum agieren.<br />
Keiner von denen hat einen richtigen<br />
Namen. Penis 21 heißt der eine, Danieldüsentrieb<br />
der nächste. Wenn sie richtig<br />
zornig sind, dann drücken sie alle mitein-<br />
ander aufs Knöpfchen und schicken einer<br />
missliebigen Person einen so genannten<br />
„Shitstorm“. Auch das ist natürlich bequemer<br />
als mit einem Hundehäufchen im<br />
Karton zur Post zu latschen.<br />
Wer steht also hinter den Shitstormern?<br />
Zum Beispiel jene, die ähnliche Ideen um<br />
den Globus blasen: die Amazons und<br />
Googles.<br />
Als Gebrüder im Geiste der Piraten freuen<br />
sie sich in ihren Westküsten-Valleys<br />
darüber, dass ihnen die politische Kleinarbeit<br />
von europäischen Obskuristen abgenommen<br />
wird.<br />
Auch Google und Amazon finden es<br />
höchst unnötig, einem Schriftsteller oder<br />
dessen Verlag ein Geld zu geben,<br />
nur weil er ein Buch geschrieben<br />
hat.<br />
Kultur-wohngemeinschaft<br />
Wie in der Wohngemeinschaft seligen<br />
Angedenkens heißt die Frage<br />
nicht mehr: Wer hat den Orangensaft<br />
gekauft? Die Frage heißt jetzt: Warum<br />
hat ihn keiner in den Kühlschrank gestellt?<br />
Natürlich haben Google, Amazon und<br />
die Piraten Recht. Auf unserer Weltkugel<br />
ist es – bei über acht Milliarden Leutchen<br />
– schon derart eng geworden, dass<br />
wir ruhig ein bisschen formloser miteinander<br />
umgehen können.<br />
„Du hast ein Musikstück komponiert?<br />
Super, lass hören!“ lautet jetzt die Devise.<br />
Schluss mit „Katz im Sack“. Kostet eh<br />
nix.<br />
Kulturproduktion wird endlich von jedem<br />
kapitalistischen Ballast befreit! Der<br />
Dichter dichtet um der Kunst willen, und<br />
nicht wegen der Kohle!<br />
Der Maler malt, weil er uns etwas sagen<br />
will, nicht wegen des Honorars.<br />
Wie elegant!<br />
Mit einem Schlag werden wir alle Fälscher<br />
los!<br />
Die einzigen wahren Künstler, die uns<br />
vorläufig noch bleiben, sind die Piraten.<br />
Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />
• Unternehmer aller Branchen<br />
• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />
• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />
• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />
• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />
• Universitäten, Fachhochschulen
AKv<br />
EuROpA<br />
Ein Verband zwischen<br />
Tradition und Modernität<br />
der AKV EUROPA ist<br />
ein Verband, der bereits<br />
seit fast neun<br />
Jahrzehnten bestrebt<br />
ist, durch seine Dienste Mitglieder<br />
und Mandanten vor<br />
Forderungsausfällen zu schützen<br />
und Rechtsanwälte in ihrer<br />
Tätigkeit zu unterstützen<br />
(Substitutionsvollmacht).<br />
Kann so ein traditionsreicher<br />
Verband mit den sich täglich<br />
verändernden Anforderungen<br />
Schritt halten? Dies bestätigt<br />
Mag. Hans Musser, der seit<br />
geraumer Zeit den Chefsessel<br />
des Alpenländischen Kreditorenverbandes<br />
übernommen<br />
hat, ohne auch nur eine Sekunde<br />
zu zögern:<br />
„Ich habe bei meinem Eintritt<br />
eine hochmotivierte, hervorragend<br />
ausgebildete und kom-<br />
petente Mannschaft und ein<br />
gut strukturiertes Unternehmen<br />
vorgefunden, das in den<br />
letzten Jahren viel Geld in den<br />
EDV-Bereich und in eigens für<br />
den AKV EUROPA erstellte<br />
Computerprogramme investiert<br />
hat“.<br />
Die Geschäftsfelder des Verbandes,<br />
benötigen ausgefeilte,<br />
maßgefertigte Programme.<br />
Durch den neuen Marktauftritt,<br />
der Anfang des Jahres –<br />
behutsam, aber für viele überraschend<br />
kommend – gelungen<br />
ist, will der AKV EUROPA<br />
auch nach außen die Dynamik,<br />
die im Unternehmen<br />
durch eine optimale Mischung<br />
aus langjährigen, erfahrenen<br />
und jungen, aber<br />
hochqualifizierten Mitarbeitern<br />
herrscht, vermitteln.<br />
Der Anspruch des AKv EuROpA<br />
bleibt unverändert:<br />
www.akv.at<br />
mag. Hans musser,<br />
geschäftsführer AKv EuROpA
RECHtSANwAltSKAmmERN ÖStERREiCH<br />
verbrechensopferberatung<br />
Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer hat eine kostenlose<br />
erste Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer von Straftaten, jeweils<br />
am 1. Dienstag eines Monats zwischen 13.30 Uhr und<br />
15.30 Uhr, eingerichtet. Die Beratung findet in den Kanzleien<br />
der jeweiligen Rechtsanwälte gegen telefonischer Voranmeldung<br />
statt. Einteilungsliste Verbrechensopfer erhalten Antwort<br />
auf ihre dringendsten Fragen, wie beispielsweise:<br />
1. Welche Rechte haben sie bei polizeilichen Einvernahmen?<br />
2. Welche Rechte haben sie in einem gerichtlichen Strafverfahren?<br />
3. Wie können sie allenfalls zu fürchtende Wiederholungen<br />
gegen sie gerichteter Aggressionshandlungen verhindern?<br />
4. Müssen sie als Zeuge aussagen? Unter welchen Umständen<br />
können sie sich der Aussage entschlagen?<br />
5. Werden sie mit dem Täter konfrontiert? Wie oft?<br />
6. Wie weit besteht die Möglichkeit, ihre Intimsphäre bei<br />
Polizei und Gericht zu wahren?<br />
7. Besteht die Chance, dass sie im Strafverfahren Geld<br />
zugesprochen bekommen? Wie können sie einen Zuspruch<br />
auch tatsächlich durchsetzen?<br />
8. Unter welchen Voraussetzungen haben sie als Opfer<br />
einer strafbaren Handlung durch unbekannte Täter<br />
Anspruch auf finanzielle Entschädigung?<br />
9. Welche Möglichkeiten bestehen allenfalls erforderliche Therapien<br />
kostenlos zu erhalten, bzw. wie ist ein Kostenersatz zu erlangen?<br />
10. Ist es sinnvoll, einen <strong>Anwalt</strong> mit ihrer Vertretung im Verfahren<br />
zu beauftragen, welche Kosten sind damit verbunden und<br />
wer hat diese zu tragen?<br />
www.rakstmk.at<br />
vizepräsident dr. Bernhard Fink, präsident dr. gernot murko,<br />
vizepräsident dr. Hannes Hammerschmidt<br />
dr. gernot murko bleibt präsident der<br />
Rechtsanwaltskammer für Kärnten<br />
Im Rahmen der Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer<br />
für Kärnten wurden Ende März <strong>2012</strong> alle Funktionen der<br />
Rechtsanwaltskammer gewählt. Der neue Präsident ist gleichzeitig<br />
der alte: Dr. Gernot Murko wurde in seiner Funktion wiedergewählt<br />
und geht damit in seine dritte Amtsperiode.<br />
„Ich freue mich auf die nächsten vier Jahre“, nahm Dr. Gernot<br />
Murko die Wahl zum Präsidenten der Rechtsanwaltskammer<br />
für Kärnten gerne an. Der Klagenfurter Rechtsanwalt geht damit<br />
in seine dritte Amtsperiode. Murko sieht in seiner Wiederwahl<br />
eine Bestätigung für seine geleistete Arbeit. „Ich werde<br />
auch weiterhin die Interessen der Kolleginnen und Kollegen<br />
nach besten Wissen und Gewissen vertreten“, zeigt er selbst<br />
nach acht Jahren im Chefsessel der derzeit 270 Rechtsanwälte<br />
in seinem Bundesland keine Amtsmüdigkeit.<br />
Ihm zur Seite als Vizepräsidenten stehen Dr. Hannes Hammerschmidt<br />
und Dr. Bernhard Fink. Auch sie wurden wieder in<br />
ihrem Amt bestätigt. Neuer Präsident des Disziplinarrates ist<br />
Dr. Rudolf Denzel, seines Zeichens Rechtsanwalt in Villach<br />
und bereits langjähriges Mitglied des Disziplinarrates. Neuer<br />
Finanzreferent ist Dr. Klaus-Jürgen Karner. Er ist Rechtsanwalt<br />
ebenfalls in der Draustadt.<br />
www.rechtsanwaelte-kaernten.at<br />
14<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
die neue Führungsspitze der tiroler Rechtsanwaltskammer v.l.n.r.:<br />
vizepräsident der tiroler RAK dr. Christian J. winder, präsident der<br />
tiroler RAK dr. markus Heis, präsident des disziplinarrates der tiroler<br />
RAK dr. Andreas König<br />
tiroler RAK: Heis ist neuer präsident winder wird vize,<br />
König neuer präsident des disziplinarrates<br />
Dr. Markus Heis ist neuer Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer.<br />
Der 54-Jährige Innsbrucker <strong>Anwalt</strong> und bisherige<br />
Vizepräsident folgt damit Dr. Harald Burmann, der sich nach<br />
sechs Jahren an der Spitze der Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />
aus der Standesvertretung zurückzieht. Zum nunmehrigen<br />
Vizepräsidenten wurde der 49-Jährige Innsbrucker <strong>Anwalt</strong><br />
Dr. Christian J. Winder gewählt. Dr. Andreas König, 52, wurde<br />
neuer Präsident des Disziplinarrates.<br />
Rechtsanwalt Markus Heis wurde von der Vollversammlung<br />
der Tiroler Rechtsanwaltskammer in Innsbruck zum neuen<br />
Präsidenten der Tiroler Anwälte gewählt. Die Amtsdauer des<br />
neuen zweiköpfigen Präsidiums beträgt laut Beschluss der<br />
Vollversammlung vier statt bisher drei Jahre.<br />
Für rechtsstaatliche grundsätze einsetzen<br />
Heis möchte sich als oberster Standesvertreter der Tiroler<br />
Rechtsanwälte vor allem gegen die Einschränkung rechtsstaatlicher<br />
Grundsätze einsetzen, gerade in Verbindung mit vorschnellen<br />
Einsparungsmaßnahmen durch den Staat. „Denn ein<br />
funktionierender Rechtsstaat ist die Basis unserer demokratischen<br />
Gesellschaftsordnung“, so der neue Präsident.<br />
weitere personelle veränderungen in der Kammer<br />
Neben der Wahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten waren<br />
noch weitere bedeutende Positionen innerhalb der Gremien der<br />
Tiroler Rechtsanwaltskammer neu zu vergeben. Zum neuen<br />
Präsident des Disziplinarrates, dem obersten Kontrollorgan der<br />
Tiroler Rechtsanwaltskammer, wurde Dr. Andreas König,<br />
Rechtsanwalt in Innsbruck, gewählt. König folgt damit dem<br />
verdienstreichen Rechtsanwalt Dr. Georg Huber aus Kufstein<br />
nach, der seit 1994 die Geschicke des Disziplinarrates leitete.<br />
Neu in den Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer wurde<br />
Dr. Hubert Stanglechner gewählt.<br />
Rolle des präsidenten<br />
Der Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer ist der oberste<br />
Vertreter aller 640 Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter<br />
in Tirol. Er wird in geheimer Wahl in der Vollversammlung von<br />
den Mitgliedern der Tiroler Rechtsanwaltskammer auf vier<br />
Jahre gewählt. Er vertritt die Tiroler Rechtsanwaltskammer<br />
nach außen und vollzieht Beschlüsse der Vollversammlung und<br />
des Ausschusses. Darüber hinaus ist er Delegierter bei der<br />
Vertreterversammlung sowie Mitglied des Präsidentenrates des<br />
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK).<br />
www.tirolerrak.at
AwAK-update zeigt das<br />
ABC der Amtshaftung<br />
Referenten analysieren rechtliche Besonderheiten und Judikatur<br />
Als „beamteter“ Staat<br />
mit seinen vielen Ver-<br />
waltungsorganen ist<br />
das Amtshaftungsrecht<br />
in Österreich entsprechend<br />
breit gefächert. Rechtsanwälten<br />
kostet es im Streitfall<br />
mitunter zeitraubende De-<br />
tailarbeit, die speziellen Erfordernisse<br />
des AHG für den<br />
jeweiligen Vollzugsbereich zu<br />
erfüllen. Ein Update der AWAK<br />
schafft hier rasch Durchblick<br />
und Sicherheit.<br />
Die beiden Referenten sorgen<br />
für zwei aufschlussreiche Blick-<br />
winkel: Dr. Eric Heinke beschäftigt<br />
sich als Rechtsanwalt<br />
neben dem Amtshaftungsrecht<br />
auch mit Private Clients, Prozessführung,Schiedsgerichtsbarkeit,<br />
Vertragsgestaltung und<br />
dem Bauprozessrecht. OR Dr.<br />
Helmut Ziehensack ist Proku-<br />
raturanwalt der Finanzprokuratur<br />
Wien und hat abseits<br />
dieser Tätigkeit bereits einige<br />
Publikationen zum Amtshaftungsrecht<br />
veröffentlicht, so<br />
erst jüngst den „Praxiskommentar<br />
AHG“ (2011).<br />
Das Amtshaftungsrecht wartet<br />
mit einigen Besonder-<br />
heiten auf. Dazu zählen etwa<br />
formelle Kriterien, wie das<br />
fakultative Aufforderungsverfahren,<br />
das Formularwesen<br />
und spezielle Verjährungsbestimmungen.<br />
In der Analyse<br />
des AHG machen sich die<br />
Teilnehmer ferner mit der<br />
„Rettungspflicht“, der unvertretbaren<br />
Rechtsansicht sowie<br />
dem Organ- und Rechtsträgerregess<br />
vertraut. Einen genauen<br />
Blick werfen die Re-<br />
ferenten auch auf Eigenheiten<br />
des verfahrensrechtlichen<br />
Teils, etwa der Unterbrechung<br />
zwecks Anrufung des VwGH,<br />
Zuständigkeitsbestimmungen,<br />
Delegation und Befangenheit.<br />
Abschließend widmet sich<br />
das Seminar noch einschlägiger<br />
Judikatur zum Amtshaftungsrecht.<br />
OR Dr. Ziehensack<br />
und Dr. Heinke werden<br />
die Entscheidungen den unterschiedlichenVollzugsbereichen<br />
zuordnen und die sich<br />
daraus ergebenden Grundsätze<br />
und möglichen Fehlerquellen<br />
darstellen.<br />
n termine:<br />
„Update Amtshaftung”<br />
01.06.<strong>2012</strong> oder 19.10.<strong>2012</strong>,<br />
jeweils 09.00 – 17.30 Uhr,<br />
Wien, Hotel de France<br />
wEitERBilduNg<br />
dr. Eric Heinke<br />
OR dr. Helmut Ziehensack<br />
Profitieren Sie für Ihre tägliche Arbeit vom Wissen<br />
kompetenter Experten. Melden Sie sich jetzt schnell an:<br />
ANwAltSAKAdEmiE<br />
Reisnerstr. 5/3/2/5, 1030 Wien, Tel.: (0)1 710 57 22, Fax: DW 20<br />
E-<strong>Mai</strong>l: office@awak.at Web: http://fortbildung.awak.at<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
15
StARtup CAFÉ<br />
Junganwältetag <strong>2012</strong><br />
Am 3. <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> fand<br />
nun bereits zum vier-<br />
ten Mal der Junganwältetag<br />
der Rechtsanwaltskammer<br />
Wien im<br />
Raiffeisen Forum statt. Im bereits<br />
etablierten Format des<br />
Startup Cafés hatten Rechtsanwälte<br />
und Rechtsanwaltsanwärter<br />
die Möglichkeit, sich<br />
bei insgesamt sechs Expertentischen<br />
bezüglich Gründung<br />
und Führung einer Kanzlei<br />
zu erkundigen. Da die Gesprächsgruppen<br />
an den Tischen<br />
bewusst sehr klein gehalten<br />
wurden, konnte ein<br />
anregender und intensiver<br />
Diskurs zwischen Junganwälten<br />
und Experten stattfinden.<br />
Am Tisch „Kammerreform”<br />
wurde die Tätigkeit der<br />
Rechtsanwaltskammer und<br />
ihre Initiativen wie der Junganwältetag<br />
von den Teilnehmern<br />
als sehr wichtig bewertet.<br />
Allerdings wurde die<br />
16<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
Bearbeitungsdauer und die<br />
fehlende Außenwirkung und<br />
Medienpräsenz der Rechtsanwaltskammer<br />
Wien kritisiert.<br />
Ebenso mangle es an Flexi-<br />
bilität bezüglich Schwangerschaften,<br />
Väterkarenzen und<br />
Pensionsanrechnungen, so die<br />
Meinung eines Junganwalts.<br />
Die Frage nach der Notwendigkeit<br />
von Marketing für<br />
eine Kanzlei wurde von den<br />
Experten entschieden mit „Ja“<br />
beantwortet. „Wer heutzutage<br />
meint, nicht Marketing oder<br />
Werbung betreiben zu müssen,<br />
wird auf Dauer am Markt<br />
nicht bestehen“, so ein Marketing-Experte.<br />
Grundsätzlicher<br />
Tenor des Tisches: Wenn man<br />
sich für ein spezielles Gebiet<br />
entschieden hat, sollte man<br />
sich auch ganz klar am Markt<br />
positionieren und Marketing-<br />
und PR-Maßnahmen dementsprechend<br />
abstimmen.<br />
Am Tisch „Riskmanagement”<br />
holten sich die Junganwälte<br />
hilfreiche Tipps zu den unterschiedlichenVersicherungsformen<br />
für Rechtsanwälte, der<br />
Tisch EDV behandelte Themen<br />
rund um spezielle Rechts-<br />
anwaltssoftware und modernes<br />
Kanzleimanagement.<br />
Großes Interesse herrschte<br />
auch im Workshop „Strategie”<br />
hinsichtlich des Aufbaus einer<br />
Kanzlei-Strategie und ihrer<br />
Anpassung an Marktveränderungen.<br />
Der Tisch „Wirtschaftliche Planung<br />
und Führung einer<br />
Kanzlei” diskutierte das Kostenmanagement<br />
und die notwendigen<br />
Faktoren beim<br />
Erstkundenkontakt.<br />
Alle Resümees der Diskussionen<br />
werden in den nächsten Wochen<br />
auf der Facebook Seite der<br />
Lochau, 11. Apr<br />
Rechtsanwaltskammer Wien<br />
<strong>Anwalt</strong> <strong>aktuell</strong>, 1/<br />
(www.facebook.com/rakwien)<br />
nachzulesen sein. recht<br />
Sie sind Juristin / Jurist und suchen eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Wirtschafts- und<br />
Regulierungsrechts?<br />
Die Universität Passau bietet in Kooperation mit dem Weiterbildungszentrum Schloss Hofen in<br />
Lochau den berufsbegleitenden postgradualen Masterstudiengang<br />
europäisches<br />
WirtschAfts- unD reguLierungsrecht, LL.M.<br />
Beginn: 25. Oktober <strong>2012</strong><br />
Dauer: 4 Semester, berufsbegleitend<br />
Abschluss: Master of Laws, LL.M.<br />
Wissenschaftliche Leitung:<br />
Univ.-Prof. Dr. Christoph Herrmann, Universität Passau<br />
SCHLOSS HOFEN<br />
Wissenschaft und Weiterbildung<br />
Land Vorarlberg | FH Vorarlberg<br />
Hoferstraße 26, A-6911 Lochau<br />
info@schlosshofen.at | www.schlosshofen.at
gROupON & ANwAlt<br />
ist <strong>Anwalt</strong>swerbung über „groupons”<br />
und „deals of the day” rechtlich zulässig?<br />
Bei den „Deals of the<br />
Day“ oder „Group Cou-<br />
pons“ (kurz Groupon)<br />
handelt es sich um<br />
Angebote von verschiedenen<br />
Dienstleistern (z.B. Anwälten),<br />
die in Form von Rabatt-<br />
Gutscheinen auf Internetportalen<br />
veröffentlicht werden<br />
und nur gültig sind, wenn<br />
eine bestimmte Anzahl Personen<br />
einem Angebot binnen einer<br />
festen Laufzeit (meist 24<br />
Stunden) zustimmt. Kommt<br />
der Deal of the Day zustande,<br />
so wird der Kauf für alle Interessenten<br />
verbindlich und der<br />
Kaufpreis ist an den Provider<br />
zu bezahlen. Die Portale behalten<br />
die vereinbarte Provision<br />
und leiten den Mehrbetrag<br />
an den Dienstleister weiter.<br />
Neuerdings bieten Anwälte<br />
vorab in den USA ihre Dienstleistungen<br />
über solche Portale<br />
an. Nach der Praxis der<br />
<strong>Anwalt</strong>saufsichtsbehörde von<br />
New York (Committee on Professional<br />
Ethics New York State<br />
Bar Association; Opinion<br />
897 12/13/11) sind bei <strong>Anwalt</strong>swerbung<br />
über Groupon<br />
vier Problemkreise zu beachten:<br />
das Vermittlungshonorar,<br />
die Angemessenheit des Honorars,<br />
die Bildung eines<br />
Mandatsverhältnisses sowie<br />
die Einhaltung der Werbevorschriften.<br />
Diese sind auch<br />
nach österreichischem bzw.<br />
europäischem <strong>Anwalt</strong>srecht<br />
relevant.<br />
„Bei groupons<br />
sind zu beachten:vermittlungshonorar,<br />
Angemessenheit<br />
des Honorars,<br />
mandatsverhältnisse<br />
und werbevorschriften!”<br />
18<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
Die Frage einer Verletzung<br />
des sog. Vermittlungsverbots<br />
stellt sich nicht, sofern die<br />
Provision des Internetportals<br />
der üblichen Entschädigung<br />
für Werbung entspricht und<br />
der Grundsatz der freien <strong>Anwalt</strong>swahl<br />
gewährleistet wird.<br />
Webseiten dürfen die Interessenten<br />
daher nicht individuell<br />
beraten oder sie bestimmten<br />
Anwälten zuweisen; sie verbreiten<br />
blosse Werbebotschaften.<br />
Wenig problematisch ist die<br />
Angemessenheit des Honorars,<br />
da Groupon-Angebote<br />
sich durch ihre Preisattraktivität<br />
auszeichnen. Die Vereinbarung<br />
eines Pauschalhonorars<br />
ist erlaubt. Der Preis wird<br />
durch die zu erbringende<br />
Leistung bestimmt, wobei gegenüber<br />
den normalen Tarifen<br />
nach amerikanischer Praxis<br />
ein (realistischer) Rabatt (z.B.<br />
250 statt 400 Euro) zwingend<br />
gewährt werden muss, da das<br />
Angebot sonst irreführend ist.<br />
Die Preise dürfen aber nicht so<br />
tief sein, dass sie reisserisch<br />
wirken und an einer seriösen<br />
Mandatsführung zweifeln lassen.<br />
Unter allen Umständen<br />
einzuhalten ist das Verbot des<br />
Erfolgshonorars.<br />
Heikel bei Groupons ist, dass<br />
ein Mandatsverhältnis geschaffen<br />
werden könnte, bevor<br />
der <strong>Anwalt</strong> geprüft hat, ob<br />
das Mandat standeskonform<br />
ist, ein Interessenskonflikt<br />
vorliegt und ob er über die nötige<br />
Fachkompetenz verfügt.<br />
Daher muss aus dem Inserat<br />
selbst hervorgehen, dass ein<br />
Mandatsverhältnis erst entsteht,<br />
wenn der <strong>Anwalt</strong> diese<br />
Fragen prüfen konnte und<br />
die Leistungserbringung zusichert.<br />
Vollmachten dürfen nicht online<br />
zur Verfügung gestellt<br />
werden. Wird ein Mandatsverhältnis<br />
begründet, so sind<br />
Umfang und Kosten der<br />
Dienstleistung zu bestätigen.<br />
Sollte der <strong>Anwalt</strong> nicht in der<br />
Lage sein, die Leistung zu erbringen,<br />
so hat er den vollen<br />
Groupon-Betrag inkl. Provideranteil<br />
zurückzuerstatten.<br />
Dies gilt auch, wenn der Klient<br />
nach Kontaktnahme mit<br />
dem <strong>Anwalt</strong> entscheidet, die<br />
Leistung nicht in Anspruch<br />
zu nehmen (abzüglich bereits<br />
getätigter Aufwendungen).<br />
Macht der Klient vom Groupon<br />
keinen Gebrauch oder<br />
verfällt er infolge Zeitablaufs,<br />
behält der <strong>Anwalt</strong> das Geld,<br />
dies mit der Begründung, er<br />
habe sich für die Tätigkeit bereithalten<br />
müssen.<br />
Essenziell sind die Bestimmungen<br />
zur <strong>Anwalt</strong>swerbung.<br />
Diese ist nur zulässig,<br />
wenn sie wahr, sachlich und<br />
in Einklang mit Ehre und Ansehen<br />
des Standes, den Berufspflichten<br />
und der Funktion<br />
des <strong>Anwalt</strong>es ist. Gerade<br />
bei Groupons ist entscheidend,<br />
dass die Inserate nicht<br />
irreführend oder täuschend<br />
sind und dem potentiellen<br />
Klienten keinen Erfolg oder<br />
nicht zu erbringende Leistungen<br />
versprechen. Akademischer<br />
Grad, Vor- und Zunamen<br />
und die Berufsbezeichnung<br />
Rechtsanwalt müssen<br />
genannt werden. Verboten ist<br />
die Selbstanpreisung durch<br />
marktschreierische Werbung<br />
und die vergleichende Werbung.<br />
Die Groupon-Inserate<br />
müssen daher zurückhaltend<br />
gestaltet und informativ sein.<br />
Massstab bildet hier die <strong>aktuell</strong>e<br />
Gerichtspraxis, wobei gerade<br />
im Bereich der <strong>Anwalt</strong>swerbung<br />
einige Rechtsunsicherheit<br />
wegen nicht sehr klaren<br />
Grenzen besteht. Weitere<br />
Einschränkungen sind zu beachten,<br />
wenn die fragliche Internetplattform<br />
gezielt Personen<br />
via E-<strong>Mai</strong>l anschreibt und<br />
ihnen Inserate von Rechtsanwälten<br />
zustellt.<br />
Unter diesen engen Voraussetzungen<br />
ist die <strong>Anwalt</strong>swerbung<br />
über Internetportale wie<br />
groupon.at unter österreichischem,<br />
deutschem, schweizerischem<br />
bzw. europäischem<br />
<strong>Anwalt</strong>srecht als zulässig zu<br />
erachten.<br />
Wilhelm G. Boner<br />
Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.<br />
Aarau/Schweiz<br />
www.boner-law.ch
AnwAltAktuell<br />
das magazin für erfolgreiche Juristen<br />
Präsentationsforum der<br />
österreichischen <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
Das gedruckte Magazin erscheint neunmal<br />
jährlich, die Internetversion findet man unter:<br />
www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
Rechtsanwaltskammer für Kärnten<br />
• Dr. Bernd PECK,<br />
9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 5<br />
Rechtsanwaltskammer NÖ<br />
• Mag. Wolfgang DELLER,<br />
2700 Wiener, Neustadt Hauptplatz 32<br />
• Mag. Gerhard BITTNER,<br />
2000 Stockerau, Schießstattgasse 27<br />
• Mag. Bernhard MLYNEK,<br />
2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4<br />
OÖ Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Rainer HAUSCHKA,<br />
4020 Linz, Lederergasse 18<br />
• Mag. Roland STÖGLEHNER,<br />
4020 Linz, Museumstraße 31a<br />
• MMag. Dr. Nikola LEITNER-<br />
BOMMER, 4020 Linz, Landstraße 9<br />
vorarlberger<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
• MMag. Dr. Stefan REIN,<br />
6850 Dornbirn, Marktstraße 4<br />
Neueintragungen Februar – April<br />
Salzburger Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Felix KÖNIG,<br />
5020 Salzburg, Rainbergstraße 3c<br />
• Mag. Dr. Maria Lisa DOLL-AIDIN,<br />
5020 Salzburg, Rudolfskai 54<br />
• Dr. Christoph Wilhelm EDER,<br />
5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 11<br />
Stm. Rechtsanwaltskammer<br />
• Dr. Reinhard KROPFF;<br />
8111 Judendorf-Straßengel,<br />
Gratweiner Straße 57<br />
• Mag. Mario WALCHER,<br />
8010 Graz Hartenaugasse 6<br />
• Mag. Gerhard SCHEDLBAUER,<br />
8010 Graz, Einspinnergasse 3<br />
Rechtsanwaltskammer wien<br />
• Dr. Irene MEINGAST,<br />
1060 Wien, Linke Wienzeile 4/II/2<br />
• Mag. Michael MÜHLEDER,<br />
1030 Wien, Am Heumarkt 7/19<br />
• Mag. Lorenz PRACHT,<br />
1010 Wien, Parkring 2<br />
• Mag. Alexander M. SCHWETZ,<br />
1010 Wien, Führichgasse 4<br />
• Mag. Michael BODMANN,<br />
1010 Wien, Rockhgasse 6/4<br />
• MMag.Dr. Lars GLÄSER,<br />
1010 Wien, Seilergasse 16<br />
• Dr. Sabine HAUER,<br />
1010 Wien, Rosenbursenstraße 2<br />
• Dr. Susanne JETSCHGO,<br />
1010 Wien, Heinrichsgasse 10<br />
• Mag. Markus KELLNER,<br />
1090 Wien, Währinger Straße 2-4<br />
• Dr. Wolfgang KINNER,<br />
1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 10<br />
• Mag. Markus DÖRFLER,<br />
1070 Wien, Mariahilfer Straße 20<br />
• Ing.Mag. Ursula Karolina FABER,<br />
1010 Wien, Schubertring 6<br />
• Dr. Karl FREWEIN,<br />
1070 Wien, Schottenfeldgasse 92/2/20<br />
• Mag.Dr. Lisa KNAPP,<br />
1040 Wien, Karlsgasse 15/3<br />
• Mag. Zuzana NÖTSTALLER,<br />
1010 Wien, Schottengasse 10<br />
wiSSENSwERtES<br />
Wer liest ANWALT AKTUELL?<br />
• Unternehmer aller Branchen<br />
• Führungskräfte privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen<br />
• Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen und Dienstleistungsunternehmen<br />
• Die Rechtsanwälte Österreichs, ausgewählte Anwälte im angrenzenden Ausland<br />
• Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder<br />
• Universitäten, Fachhochschulen<br />
• Dr. Clemens SPITZNAGEL,<br />
1014 Wien, Tuchlauben 17<br />
• Mag. Ilona VARGA,<br />
1090 Wien, Porzellangasse 4-6<br />
• Dr. Mehmet Saim AKAGÜNDÜZ,<br />
1010 Wien Rotenturmstraße 29/9<br />
• Mag. Thomas BAAR, 1010 Wien,<br />
Tegetthoffstraße 7/4. OG<br />
• Mag. Stefan FAULHABER,<br />
1080 Wien, Laudongasse 25<br />
• Dr. Dimitar HRISTOV,<br />
1030 Wien, Am Heumarkt 7/19<br />
• Dr. Hedwig Katharina KÖRBER-<br />
RISAK, 1220 Wien, Wagramer<br />
Straße 19, 19. Stock<br />
• Dr. Karlheinz MOICK,<br />
1010 Wien, Bartensteingasse 2/7<br />
tiroler<br />
Rechtsanwaltskammer<br />
• Mag. Clemens BRAUN,<br />
6020 Innsbruck, Anichstraße 1<br />
• Dr. Martin ZIMMERMANN,<br />
6240 Rattenberg/Inn, Hassauerstraße 75<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
19
RECHt & iNtERNEt<br />
der Vertrieb von Waren über das<br />
Internet ist in vielen Bereichen<br />
nicht mehr wegzudenken. Neben<br />
bestimmten Informationspflichten<br />
(beachte: Mediengesetz-Novelle<br />
ab 1.7.<strong>2012</strong>) ist bei der inhaltlichen Gestaltung<br />
einer Website, welche als Verkaufsplattform<br />
dient, vertragsrechtlichen<br />
Aspekten besonderes Augenmerk zu<br />
schenken. Aufgrund des transnationalen<br />
Charakters des Internets kommt dabei<br />
der Frage des anwendbaren Rechts und<br />
damit der wirksamen Vereinbarung von<br />
AGB sowie des Gerichtsstandes entscheidende<br />
Bedeutung zu; Vertrags- und Prozessrecht<br />
sind nämlich nachwievor national<br />
geregelt.<br />
Einbeziehung von AgB<br />
im Allgemeinen<br />
Zur Vereinfachung und Standardisierung<br />
von Geschäftsabläufen verwenden Unternehmer<br />
regelmäßig AGB, welche nach<br />
österreichischem Recht zur Geltung der<br />
(ausdrücklichen oder schlüssigen) Vereinbarung<br />
bedürfen. Diesem Erfordernis<br />
wird insbesondere dann entsprochen,<br />
wenn die AGB offen gelegt werden und<br />
deren vollständige Kenntnisnahme – z.B.<br />
durch den deutlichen Hinweis auf einen<br />
gut erkennbaren Link – in zumutbarer<br />
Weise gewährleistet wird. Der Hinweis<br />
auf die Einbeziehung von AGB darf in<br />
diesem Sinne nicht im Fließtext der Website<br />
am unteren Rand der Bestellmaske<br />
versteckt werden. Im Allgemeinen genügt<br />
dieser Hinweis – mit dem der Wille,<br />
lediglich zu diesen AGB kontrahieren zu<br />
wollen, einhergeht –, die AGB einzubeziehen,<br />
wenn die Möglichkeit besteht,<br />
vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis<br />
zu nehmen. Obgleich demgemäß selbst<br />
der unmittelbare Anschluss der AGB<br />
bei der Möglichkeit der anderweitigen<br />
Kenntnisnahme insbesondere durch Beischaffung<br />
vor Abgabe der Annahmeerklärung<br />
für eine gültige Einbeziehung<br />
nicht notwendig ist, sind bei Onlineverträgen<br />
die AGB dem Nutzer so zur Verfügung<br />
zu stellen, dass sie diese speichern<br />
oder ausdrucken kann.<br />
Eine Website sollte idealerweise so gestaltet<br />
sein, dass das Abschicken der Willens-<br />
20<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
erklärung ohne Aufruf der AGB technisch<br />
nicht möglich ist. Unerheblich ist<br />
dabei, ob die AGB tatsächlich gelesen<br />
werden. Der erstmalige Hinweis auf die<br />
AGB auf einem Lieferschein bzw. einer<br />
Rechnung nach erfolgtem (elektronischem)<br />
Vertragsabschluss ist unzureichend<br />
für deren Einbeziehung. Die AGB<br />
sind in derselben Sprache wie der Hauptvertrag<br />
abzufassen, sodass davon ausgegangen<br />
werden kann, dass der Nutzer<br />
die AGB versteht. Es ist offensichtlich,<br />
dass dem Vertragspartner hier unverhältnismäßig<br />
leicht die Möglichkeit eröffnet<br />
wird, sich ihm nachteiliger Regelungen<br />
in AGB zu entledigen. In diesem Sinne<br />
hat der Unternehmer als Diensteanbieter<br />
im E-Commerce auch explizit auf die für<br />
den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden<br />
Sprachen hinzuweisen. Eine Verpflichtung<br />
zur Bereithaltung der Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen in jeder<br />
kommerziell relevanten Sprache ist aber<br />
nicht erforderlich. Es ist mithin davon<br />
auszugehen, dass durchaus auch fremdsprachige<br />
AGB auch gegenüber einem<br />
privaten Verbraucher wirksam sind. Weichen<br />
die Sprache der AGB und das Bestellformular<br />
bzw. die Angebotsliste voneinander<br />
ab, ist demjenigen der sich der<br />
AGB bedient, allerdings angeraten, vor<br />
einem Vertragsabschluss dem Nutzer<br />
durch Abgabe einer längeren, von diesem<br />
selbst eingegebenen Erklärung in der<br />
Sprache der AGB versichern zu lassen,<br />
dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
zur Kenntnis genommen und<br />
verstanden hat.<br />
Die Vertragsbestimmungen und AGB<br />
müssen gemäß § 11 E-Commerce-Gesetz<br />
zwingend dem Nutzer so zur Verfügung<br />
gestellt werden, dass er sie speichern<br />
oder reproduzieren kann. Diese Verpflichtung<br />
kann zum Nachteil des Nutzers<br />
(das heißt Unternehmer und Verbraucher!)<br />
nicht abbedungen werden.<br />
Dies muss ohne erheblichen technischen<br />
Aufwand möglich sein. Der Mangel der<br />
Speicher- und Wiedergabemöglichkeit<br />
ändert zwar nichts an der Geltung der<br />
AGB, stellt aber eine Verwaltungsübertretung<br />
dar und ist mit einer Geldstrafe<br />
bis zu EUR 3.000,00 zu bestrafen.<br />
AgB<br />
Anwendbares Recht und<br />
Gerichtsstand beim Vertrags-<br />
abschluss im Internet<br />
Wenn nun die genannten formalen Voraussetzungen<br />
für die Geltung von AGB<br />
erfüllt sind, ist noch nichts über deren<br />
gültige Einbeziehung gesagt. Gemäß §<br />
864a ABGB werden nachteilige Bedingungen<br />
für einen Vertragspartner nämlich<br />
dann nicht Vertragsinhalt, wenn dieser<br />
nach den Umständen mit derartigen<br />
Bedingungen nicht zu rechnen brauchte;<br />
dies gilt aber nicht, wenn der Vertragspartner<br />
besonders auf deren Bestehen<br />
hingewiesen wurde. Außerdem sind gemäß<br />
§ 879 Abs 3 ABGB die nicht die beiderseitigen<br />
Hauptleistungen betreffenden<br />
Vertragsbestimmungen jedenfalls<br />
nichtig, wenn sie unter Berücksichtung<br />
aller Umstände des Falles einen Teil gröblich<br />
benachteiligen.<br />
Einbeziehung von AgB<br />
bei geltung fremden Rechts<br />
Die Frage der Einbeziehung von AGB ist<br />
in der Regel nach dem auf den Vertrag<br />
anwendbaren Recht zu beantworten.<br />
Enthalten nun die AGB eine Rechtswahl<br />
zu Gunsten fremden Rechts, so ist zunächst<br />
die Gültigkeit dieser Rechtswahl<br />
zu fingieren. Sodann ist anhand der<br />
Bestimmungen des Rechts, auf das die<br />
Rechtswahlvereinbarung hinweist zu<br />
prüfen, ob die AGB – samt Rechtswahlvereinbarung<br />
– Vertragsbestandteil geworden<br />
sind.<br />
Diese Regelung gilt aber nicht, wenn es<br />
„nach den Umständen nicht gerechtfertigt<br />
ist“, den Kunden (zumeist Verbraucher)<br />
– der auf die Geltung seines Umweltrechts<br />
vertraut – hinsichtlich der<br />
Einbeziehung von AGB fremdem Recht<br />
zu unterwerfen. In diesem Fall kann sich<br />
der Kunde auf das an seinem gewöhnlichen<br />
Aufenthalt geltende Recht berufen.<br />
Rechtswahl<br />
Auch ein online abgeschlossener Vertrag<br />
unterliegt grundsätzlich dem von den<br />
Parteien gewählten Recht. Die Rechtswahl<br />
muss ausdrücklich erfolgen oder<br />
sich eindeutig aus den Bestimmungen<br />
des Vertrags oder aus den Umständen<br />
des Falles ergeben.<br />
Mangels Rechtswahl unterliegen Kaufverträge<br />
über bewegliche Sachen (wohl
einer der häufigsten Fälle bei Online-Geschäften)<br />
dem Recht des Staates, in<br />
dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt hat; beim Dienstleistungsauftrag<br />
ist der gewöhnliche Aufenthalt des<br />
Dienstleisters entscheidend.<br />
Die freie Rechtswahl ist bei Verbraucherverträgen<br />
aber eingeschränkt. Dort ist<br />
nämlich das Recht des Staates, in dem der<br />
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt<br />
hat, anzuwenden, wenn der Unternehmer<br />
seine berufliche oder gewerbliche<br />
Tätigkeit in dem Staat ausübt, in<br />
dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt hat, oder eine solche Tätigkeit<br />
auf irgend einer Weise insbesondere<br />
auf diesen Staat ausrichtet. Einem<br />
Unternehmer ist daher dringend angeraten,<br />
seine Website auf Kunden konkret<br />
bestimmter Staaten auszurichten und<br />
die Bestellmöglichkeiten darauf einzuschränken.<br />
die gerichtsstandsvereinbarung<br />
Auch bei Onlineverträgen ist entsprechend<br />
den allgemeinen Grundsätzen –<br />
mangels wirksamer Gerichtsstandsvereinbarung<br />
– der Beklagte an seinem<br />
Wohnsitz (allenfalls im Ausland) zu klagen,<br />
falls der Kläger den Beklagten nicht<br />
bei seinen eigenen – die internationale<br />
Zuständigkeit bejahenden – Gerichten<br />
klagen kann. In der Folge ist zu prüfen,<br />
ob das erstrittene Urteil in einem Staat<br />
vollstreckbar ist, in dem der Beklagte<br />
über Vermögen verfügt. Insgesamt bedeutet<br />
die bei Online-Verträgen oft internationale<br />
Anknüpfung für den Kläger<br />
zumeist insofern erhebliche Nachteile, als<br />
er fremdem Prozess- und Beweisrecht<br />
ausgeliefert ist, unter Umständen eine<br />
weite Reise unternehmen muss, an<br />
Sprachbarrieren gerät und womöglich einem<br />
für ihn ungünstigen Prozesskostenersatzsystem<br />
ausgesetzt ist.<br />
Gerichtsstandsvereinbarungen mit Auslandsbeziehung<br />
sind in der EU aber<br />
grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie<br />
schriftlich oder mündlich mit schriftlicher<br />
Bestätigung abgeschlossen werden,<br />
in einer Form, welche den Gepflogenheiten<br />
entspricht, die zwischen den Parteien<br />
entstanden sind (ständige Geschäftsbeziehung),<br />
oder im internationalen Handel<br />
in einer Form, die einem Handels-<br />
„vertrags- und<br />
prozessrecht<br />
sind nachwievor<br />
national geregelt...”<br />
brauch entspricht, den die Parteien<br />
kannten oder kennen mussten und den<br />
Parteien von Verträgen dieser Art in dem<br />
betreffenden Geschäftszweig allgemein<br />
kennen und regelmäßig beachten.<br />
Elektronische Übermittlungen, die eine<br />
dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung<br />
ermöglichen, sind der Schriftform<br />
gleichgestellt. Schriftlichkeit erfordert<br />
mithin in concreto nicht „Unterschriftlichkeit“<br />
im Sinne des Signaturgesetzes,<br />
sodass die Zustimmung zu den AGB bei<br />
einem über einen Onlineshop abgeschlossenen<br />
Vertrag zur rechtswirksamen Vereinbarung<br />
von AGB ausreicht.<br />
Ist nun eine Gerichtsstandsvereinbarung<br />
zu Gunsten einer der Parteien getroffen<br />
worden, so behält diese nur dann das<br />
Recht, jedes andere Gericht anzuru-<br />
fen, das aufgrund der EuGVVO (Europäische<br />
Gerichts- und Vollstreckungsverordnung)<br />
zuständig ist, wenn ein<br />
entsprechender Wille der Parteien sich<br />
klar aus dem Wortlaut der Gerichtsstandsvereinbarung<br />
oder aus deren Auslegung<br />
ergibt.<br />
Für Verträge mit Verbrauchern gibt es Son-<br />
dervorschriften, auf welche hier nicht näher<br />
eingegangen werden kann; Gerichtsstandsvereinbarungen<br />
sind in Verbrau-<br />
cherverträgen nur beschränkt zulässig.<br />
gesetzliche Zuständigkeiten<br />
Liegt keine gültige Gerichtsstandsvereinbarung<br />
vor, etwa weil AGB nicht wirksam<br />
vereinbart wurden, so ist der Kläger<br />
auf die gesetzlichen Zuständigkeiten angewiesen.<br />
Grundsätzlich können Personen<br />
die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat<br />
der EU haben, nur vor den<br />
Gerichten dieses Staates verklagt werden,<br />
sofern keine Sonderzuständigkeit, wie<br />
insbesondere der Vermögensgerichtsstand<br />
oder aber der Erfüllungsgerichtsstand,<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Art 5 Z 1 EuGVVO normiert für vertragsrechtliche<br />
Streitigkeiten einen Erfüllungsgerichtsstand,<br />
wonach jenes Gericht zuständig<br />
ist, in dessen Sprengel die für den<br />
Vertrag charakteristische Leistung erfüllt<br />
worden ist oder zu erfüllen wäre. Ist kein<br />
Erfüllungsort vereinbart worden, insbesondere<br />
mangels gültiger Vereinbarung<br />
von AGB, so ist der rechtliche Erfüllungsort<br />
der streitigen vertraglichen Verpflichtung<br />
nach dem materiellen Recht jenes<br />
Staates zu bestimmen, auf das das internationale<br />
Privatrecht des angerufenen<br />
Gerichtes verweist.<br />
Das deutsche wie auch das österreichische<br />
Recht gehen vom Prinzip der Holschuld<br />
aus, sodass der Erfüllungsort für<br />
die Abgabe der Kaufsache oder der Erbringung<br />
der Dienstleistung grundsätzlich<br />
am Sitz des Verkäufers oder Dienst-<br />
RECHt & iNtERNEt<br />
leistungserbringers liegt und bei dem<br />
dortigen Gericht auch allfällige aus dem<br />
Geschäft resultierende Klagen einzubringen<br />
sind.<br />
vertragspartner mit (wohn-)Sitz<br />
in einem drittstaat<br />
Hat der Beklagte seinen Sitz in einem<br />
Drittstaat (das heißt außerhalb der EU,<br />
Norwegen oder der Schweiz) oder wurde<br />
eine Gerichtsstandsvereinbarung zu<br />
Gunsten der Gerichte eines Drittstaates<br />
getroffen oder zwar ein österreichisches<br />
Gericht gewählt, wobei jedoch keiner der<br />
Parteien ihren Sitz in der EU hat, bestimmt<br />
sich die Zuständigkeit nach den<br />
nationalen Jurisdiktionsnormen. Demgemäß<br />
reicht in Österreich das Vorhandensein<br />
eines örtlichen Gerichtsstandes (z.B.<br />
des Vermögens oder der Zweigniederlassung)<br />
aus, um die internationale Zuständigkeit<br />
zu begründen.<br />
Einem österreichischen Unternehmer, der<br />
einen Verbraucher mit Wohnsitz in einem<br />
Drittstaat klagen möchte, steht grundsätzlich<br />
die Möglichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung<br />
zu Gunsten österreichischer<br />
Gerichte offen, die auch in<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen<br />
werden kann. Abgesehen von den<br />
in diesem Bereich vielfältigen weiteren<br />
Problemen, scheitert aber diese Möglichkeit<br />
beim elektronischen Vertragsabschluss<br />
regelmäßig am Erfordernis der<br />
Schriftlichkeit (hier Unterschriftlichkeit)<br />
der Gerichtsstandsvereinbarung, da der<br />
Vertragsabschluss in der Praxis meist ohne<br />
sichere digitale Signatur erfolgt.<br />
Conclusio<br />
Abschließend kann daher festgehalten<br />
werden, dass für Unternehmer – neben<br />
der rechtlich durchdachten Gestaltung<br />
der Website generell – die Ausarbeitung<br />
und Einbeziehung von AGB mit Rechtswahl<br />
und Gerichtsstandsvereinbarung in<br />
Onlineverträgen dringend anzuraten ist.<br />
Dafür ist die Einholung eines qualifizierten<br />
juristischen Rates bzw. fundierte anwaltliche<br />
Beratung und Ausarbeitung<br />
der AGB unabdingbar.<br />
Dr. Michael Pichlmair,<br />
GÜTLBAUER SIEGHARTSLEITNER<br />
PICHLMAIR RECHTSANWÄLTE, Wels<br />
www.guetlbauer-partner.at<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
21
BüCHER NEwS<br />
„Datenschutzrecht”<br />
Praxishandbuch für richtiges Registrieren, Verarbeiten, Übermitteln,<br />
Zustimmen, Outsourcen, Werben uvm.<br />
Datenschutzrecht betrifft jeden, vom Kleinunternehmer bis<br />
zum internationalen Konzern. Dieses Buch zeigt alle Mög-<br />
lichkeiten, legal Datenverarbeitung zu betreiben. In sehr praxisorientierter<br />
Form werden Ausfüllhilfen für die Meldung<br />
beim Datenverarbeitungsregister gegeben, Grafiken erleichtern<br />
die Prüfung, ob eine internationale Datenübermittlung<br />
oder die Einspielung von Kunden- oder Mitarbeiterdaten zulässig<br />
ist.<br />
Anhand von Beispielen wird erläutert, wann und in welcher<br />
Form Datenverarbeitung für Werbezwecke zulässig ist. Der<br />
Leser gelangt mit Hilfe eines „Schnelleinstiegs“ am Anfang<br />
des Buches sofort zu dem für ihn wichtigen Kapitel, seien es<br />
Zustimmungserklärungen oder Outsourcing.<br />
„Kommentar zum ABGB –<br />
Klang-Kommentar”<br />
22<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
Rainer Knyrim<br />
praxishandbuch zum<br />
datenschutzrecht<br />
Fester Einband XXIV, 404 Seiten,<br />
2.,vollst. Bearb. Aufl, <strong>2012</strong><br />
ISBN 978-3-214-00687-7<br />
EUR 58,–<br />
Der eben erschienene Band des Klang-Kommentars (Verlag<br />
Österreich) widmet sich den arbeitsrechtlichen Regelungen<br />
des ABGB. Der Dienstvertrag und moderne Erscheinungen<br />
der Arbeitswelt wie etwa Arbeitskräfteüberlassung, leistungsbezogene<br />
Entgeltformen oder Arbeit auf Abruf stehen im Mittelpunkt<br />
dieser Ausgabe.<br />
Neben den arbeitsrechtlichen Grundlagen analysiert Walter<br />
Schrammel eingehend die Vorschriften über die Entgeltfortzahlung<br />
im Krankheitsfall und bei Vorliegen persönlicher Verhinderungsgründe<br />
(etwa religiöser Verpflichtungen). Die Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen<br />
Rechtsfolgen stehen ebenfalls im Mittelpunkt. Die Kommentierung<br />
bezieht die zum Verständnis notwendigen Regelungen<br />
außerhalb des ABGB ein. Die Autoren stellen Lehre und Judikatur<br />
auf rund 300 Seiten systematisch dar.<br />
Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hg.)<br />
Kommentar zum ABgB –<br />
Klang-Kommentar<br />
§§ 1151–1164a<br />
Verlag Österreich<br />
3. Auflage, 304 Seiten, gebunden<br />
ISBN 978-3-7046-5699-5<br />
EUR 78,–<br />
„223 oder Das Faustpfand”<br />
Ein kleiner Gendarm vor einem Berg von Toten: ein Stoff, aus<br />
dem keine Krimis sind.<br />
Ende April 1945 stranden hunderte jüdische Zwangsarbeiter<br />
aus Ungarn auf dem Todesmarsch Richtung Mauthausen in<br />
Persenbeug an der Donau. Die Front im Osten wie im Westen<br />
ist nahe wie das Ende des Krieges. In Wien ist bereits die<br />
Zweite Republik ausgerufen, Adolf Hitler ist tot, da überfällt<br />
ein Rollkommando der SS das Auffanglager und richtet in einer<br />
Nacht- und Nebelaktion ein Blutbad an – 223 Menschen<br />
sterben. Kaum jemand will etwas gesehen oder gehört haben,<br />
trotzdem beginnt Revierinspektor Franz Winkler, stellvertretender<br />
Kommandant auf verlorenem Posten in der Provinz,<br />
zu ermitteln. Er riskiert seinen Kopf, um seine Haut zu retten.<br />
Wird ihm das auch mit den neun Überlebenden des Massakers<br />
gelingen?<br />
Manfred Wieninger<br />
223 oder das Faustpfand<br />
250 Seiten<br />
Format 125x205 Hardcover<br />
ISBN: 9783701715800<br />
EUR 21,90<br />
„Fairplay Franchising: Spielregeln<br />
für partnerschaftlichen Erfolg”<br />
Franchising ist auf Expansionskurs. Doch Franchising ist<br />
keine Lizenz für schnelles Geld, es ist eine auf langfristi-<br />
ge Zusammenarbeit angelegte Unternehmer-Partnerschaft:<br />
Vertrauen schaffen, gegenseitig Anerkennung geben – diese<br />
weichen Faktoren sind ebenso wichtig wie ein klares Konzept.<br />
Waltraud Martius, Franchise-Beraterin seit mehr als 25 Jahren,<br />
zeigt erstmals, dass nur eine auf Fairness und Wertschätzung<br />
angelegte Partnerschaft zum gemeinsamen Erfolg<br />
führt. Sie erfahren, welche Tools Sie nutzen können, um<br />
Wertschätzung, Anerkennung und Partizipation zu fördern,<br />
wie Sie für Transparenz in der täglichen Zusammenarbeit<br />
sorgen, wie Sie den Lebenszyklus Ihrer Franchise-Partnerschaften<br />
verlängern, wie diese Soft-Faktoren namhaften<br />
Franchise-Unternehmen zum Erfolg verhelfen.<br />
Waltraud Martius<br />
Fairplay Franchising:<br />
Spielregeln für<br />
partnerschaftlichen Erfolg<br />
2., erweiterte Auflage 2010<br />
Lektorat: Manuela Eckstein<br />
ISBN 978-3-8349-1849-9
Fabasoft<br />
Folio Cloud<br />
Sicher mit Klienten kommunizieren<br />
das E-<strong>Mai</strong>l ist als<br />
Kommunikationsmittel<br />
mit Klienten<br />
etabliert. Sensible<br />
Dokumente als Attachment<br />
zu versenden birgt aber Sicherheitsrisiken,<br />
ist in der<br />
Arbeit mit mehreren Personen<br />
unübersichtlich und wird<br />
Compliance Richtlinien nicht<br />
gerecht.<br />
Die sichere Alternative heißt<br />
Fabasoft Folio Cloud. Die Europäische<br />
Business-Cloud ermöglicht<br />
es Kanzleien, Dokumente<br />
über das Internet mit<br />
Klienten zu teilen. Die Authentifizierung<br />
mit Digital ID<br />
und die Einhaltung von internationalen<br />
Standards garantieren<br />
dabei höchstmögliche<br />
Datensicherheit.<br />
Folio Cloud speichert die Daten<br />
in Rechenzentren in Europa<br />
und stellt diese Unterlagen<br />
über das Internet bereit.<br />
Klienten können so Verträge<br />
direkt im Webbrowser lesen,<br />
auf ihren Computer herunterladen<br />
und über einen News<br />
Feed persönliche Anmerkungen<br />
hinterlassen.<br />
Mit Folio Cloud halten<br />
Rechtsanwälte die Verschwiegenheitspflicht<br />
ein. Der „elektronische<br />
Aktenschrank“ entspricht<br />
dem „Statement on<br />
Auditing Standards Nr. 70“<br />
und der ISO-Norm 27001.<br />
Nur authentisierte Personen<br />
haben Zugriff auf Dokumente,<br />
die sicher in der Cloud<br />
liegen. Die Authentifizierung<br />
täglich werden weltweit<br />
rund 1 million menschen<br />
Opfer von Cyberstraftaten!<br />
über einen digitalen Identitätsausweis<br />
(z.B. österreichische<br />
Bürgerkarte mit Handysignatur)<br />
garantiert, dass nur<br />
explizit berechtigte User, deren<br />
Identität verifiziert wurde,<br />
Zugang zu sensiblen Daten<br />
erhalten.<br />
Automatische Benachrichtigungen<br />
erlauben die bequeme<br />
Überwachung der Unterlagen<br />
auf Veränderungen. In<br />
E-<strong>Mai</strong>ls werden nur Links,<br />
keine sensiblen Unterlagen<br />
verschickt. Wenn Ordnerstrukturen<br />
umfangreicher<br />
werden, erleichtert die leistungsstarke<br />
Suchfunktion<br />
„Mindbreeze“ Recherchen<br />
nach bestimmten Dokumenten.<br />
Eine Integration von Kanzlei-<br />
Applikationen ist ebenfalls<br />
möglich: durch Einrichten<br />
von Folio Cloud als Netzlaufwerk<br />
stehen Teamrooms über<br />
einen Laufwerkspfad im<br />
Windows-Explorer oder im<br />
Apple Mac Finder zur Ver-<br />
fügung. Kanzlei-Applikationen<br />
speichern Dokumente<br />
auf das Netzlaufwerk und<br />
damit direkt in die Cloud –<br />
eine kostengünstige, einfache<br />
Integration von Kanzlei-Programmen.<br />
Alle diese Funktionen stehen<br />
Ihnen 24 Stunden am Tag,<br />
7 Tage die Woche zur Verfügung<br />
– auch mobil mit Smartphones<br />
und Tablets.<br />
www.foliocloud.com/klient
diSputE RESOlutiON lAw FiRm<br />
BlS Rechtsanwälte<br />
ist Dispute Resolution Law Firm in Austria <strong>2012</strong>.<br />
Die Anwälte der Wiener Wirtschaftskanzlei BLS Rechtsanwälte<br />
dürfen sich auch <strong>2012</strong> wieder über einige Auszeichnungen freuen!<br />
die internationale Fach-<br />
zeitschrift Corporate<br />
INTL verlieh BLS<br />
unter anderem den<br />
Award „Dispute Resolution<br />
Law Firm in Austria <strong>2012</strong>“.<br />
„The Legal 500“ reihte sie in<br />
dieser Kategorie nach den <strong>aktuell</strong>sten<br />
Erhebungen in den<br />
vierten Rang ein. Diese Ergebnisse<br />
bestätigen, dass außergerichtliche<br />
Streitbeilegung<br />
und Prozessführung in komplexen<br />
technischen und wirtschaftlichen<br />
Fällen zwei der<br />
Paradedisziplinen der Wiener<br />
Wirtschaftskanzlei sind.<br />
The Legal 500 sieht folgende<br />
Gründe für deren Entscheidung:<br />
“BLS Rechtsanwälte<br />
(Attorneys at Law) Boller<br />
Langhammer Schubert KG<br />
handles a high volume of litigation.<br />
Team head Wolfgang<br />
Schubert has ‘a very broad<br />
scope of knowledge’. Corporate<br />
and M & A Practice head<br />
Thomas Boller ‘impressed us<br />
by building up an in-depth<br />
knowledge of our industry’,<br />
says one client.”<br />
Als Grundlage für diese Ergebnisse<br />
dient die jahrzehntelange<br />
Litigation-Praxis der<br />
Kanzlei, aus der sowohl verfahrensrechtlich<br />
als auch prozesstaktisch<br />
hohe Erfahrungswerte<br />
generiert werden kön-<br />
nen. So kann den Klienten das<br />
Vertrauen auf einen hohen<br />
Qualitätsstandard in der Prozessführung<br />
gewährleistet wer-<br />
den. Dabei ist es immer das<br />
vorrangige Ziel von BLS, lange<br />
Prozesse mit großem Aufwand<br />
zu vermeiden und anstelle<br />
dessen sobald als<br />
möglich in enger Abstimmung<br />
mit dem Klienten eine<br />
für diesen vorteilhafte kaufmännische<br />
Lösung zu finden.<br />
Als Grundlage einer optimalen<br />
Einschätzung sachlicher<br />
und rechtlicher Risiken stehen<br />
dabei besondere und langjäh-<br />
24<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
v.l.n.r.: mag. Franz Szyszkowitz, mag. philipp Scheuba, dr. wolfgang<br />
Schubert und dr. thomas Boller, ll.m.<br />
rige Erfahrung und die Betreibung<br />
einer großen Zahl von<br />
Forderungen von Unternehmen<br />
unterschiedlichster Branchen<br />
und Privatpersonen zur<br />
Verfügung.<br />
Besonderen Wert legt BLS<br />
Rechtsanwälte auf die Vorbereitung<br />
und die prozessbegleitende<br />
Aufarbeitung des Prozessstoffes<br />
sowie der verfügbaren<br />
Unterlagen und Beweismittel,<br />
da von diesen der Erfolg<br />
in hohem Maße abhängig<br />
ist. „Prozessführung bedeutet<br />
für uns nicht nur die engagierte<br />
Rechtsvertretung in den<br />
Verhandlungen, sie umfasst<br />
vielmehr eine Vielzahl erfolgsbestimmenderVorbereitungs-<br />
und Nebenleistungen,<br />
denen besondere Sorgfalt gewidmet<br />
werden muss“, definiert<br />
Partner Wolfgang Schubert<br />
die Vorgehensweise der<br />
Kanzlei. „Die Zeiten, in denen<br />
den Klienten die technischen<br />
und kaufmännischen Aspekte<br />
eines Falles allein überlassen<br />
werden können, sind vorbei“,<br />
so Wolfgang Schubert weiter.<br />
„Jede effiziente Vertretung<br />
setzt voraus, dass kaufmännische<br />
und technische Sachver-<br />
halte auch von uns vollständig<br />
verstanden werden.“<br />
Zu den Klienten zählen mehrere<br />
führende industrielle Erzeuger,<br />
Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen,<br />
Elektronik- und Techno-<br />
logieunternehmen, der größte<br />
österreichische Kreditschutzverband,<br />
der führende Anbieter<br />
von integrierter Sicherheitstechnik,<br />
Qualitäts- und<br />
Ressourcenverwaltung, techni-<br />
sche Prüfunternehmen, u.v.m.<br />
Die Vertretungstätigkeit der<br />
Kanzlei erstreckt sich auch auf<br />
Schiedsgerichtsverhandlungen,<br />
insbesondere im Rahmen<br />
internationaler Handelsstreitigkeiten.<br />
Die Kanzlei ist weiters<br />
ständiger Vertreter einer<br />
Vielzahl von Versicherern, für<br />
die Großschadensfälle abgewickelt<br />
werden. Zusätzlich<br />
stehen die Anwälte als Vertreter<br />
und vor allem Monitoring<br />
Counsels bei diversen D&O<br />
Streitigkeiten und anderen Berufshaftpflichtfällen<br />
zur Verfügung.<br />
Verfahren des vergangenen<br />
Jahres, die zu den Auszeichnungen<br />
der beiden Magazine<br />
führten, waren beispielsweise<br />
eine umgehende Rückholaktion<br />
für einen renommierten<br />
Lebensmittelproduzenten in<br />
13 europäischen Ländern mit<br />
anschließender Aufarbeitung<br />
des entstandenen Schadens,<br />
sowie die Vertretung einer<br />
führenden britischen Firma<br />
aus dem Bereich Maschinenbau,<br />
Produktion und Vertrieb<br />
im Rahmen eines Schiedsverfahrens<br />
gegenüber ihrem, Exklusivitätsvereinbarungen<br />
verletzenden, Vertragspartners.<br />
Des Weiteren arbeitete<br />
die Kanzlei im vergangenen<br />
Jahr an KFZ-Rückruf-Aktionen,<br />
u.a. in den USA, Regressverfahren,<br />
etwa in Beijing,<br />
und war in der Abwehr der<br />
Rechtsfolgen von Injektorschäden<br />
an Lokomotiven in<br />
den USA, Indien und Südamerika<br />
involviert. BLS Rechts-<br />
anwälte war oder ist noch immer<br />
intensiv in Österreichs<br />
prominenteste Fälle involviert,<br />
wie beispielsweise den<br />
Fall um die Brandkatastrophe<br />
von Kaprun, den Bawag-Prozess<br />
und den Constantia<br />
Bank/Immofinanz-Fall.<br />
Ebenfalls besondere Erwähnung<br />
in den neuesten Ergebnissen<br />
von The Legal 500: Europe,<br />
Middle East & Africa<br />
<strong>2012</strong> fand die Wirtschaftskanzlei<br />
auf dem Gebiet Gesellschaftsrecht<br />
mit der Einordnung<br />
in den fünften Rang<br />
und weiteren Empfehlungen<br />
in den Bereichen Arbeits- und<br />
Immobilienrecht.<br />
BlS Rechtsanwälte<br />
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Schubert Kg<br />
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Kanzlei Schriefl realisiert<br />
papierloses Büro mit winCaus.net<br />
die Gründung einer eigenen<br />
Kanzlei ist für junge Anwälte<br />
ein Schritt der nicht nur hohe<br />
fachliche sondern auch spannende<br />
betriebswirtschaftliche Herausforderungen<br />
darstellt. Eine Neugründung<br />
wie jene von Herrn Mag. Johannes<br />
Schriefl in Mödling im Jahr 2007 bietet<br />
aber auch die Chance, von Anfang an alle<br />
Businessprozesse optimal zu organisieren<br />
und dadurch effizient und mit minimalen<br />
administrativen Kosten zu starten.<br />
Dabei stellt der gesamte Komplex des<br />
Dokumentenhandlings im Zeitalter von<br />
E-<strong>Mai</strong>l und elektronischem Rechtsverkehr<br />
ein bedeutendes Potenzial dar, um<br />
einerseits den Personalaufwand auf minimalem<br />
Niveau zu halten und andererseits<br />
zeiteffizient zu arbeiten. „In vielen<br />
mir bekannten Kanzleien geht enorm viel<br />
Zeit auf die Aktensuche und das physische<br />
Zuordnen von Schriftstücken zu den<br />
einzelnen Akten drauf“, berichtet Mag<br />
Schriefl. „Abgesehen von den verursachten<br />
Personalkosten hat der Papierakt so<br />
viele Nachteile, dass ich von Beginn an<br />
auf die elektronische Aktenverwaltung<br />
gesetzt habe.“<br />
Mag. Schriefl holte sich dafür mit dem<br />
Softwarespezialisten EDV 2000 den führenden<br />
Anbieter von integrierten Kanzleilösungen<br />
als IT-Partner um von der<br />
Stunde null an seine Vision eines papierlosen<br />
Dokumenten-Workflows und einer<br />
elektronischen Akten- und Kanzleiverwaltung<br />
zu realisieren. Heute nach rund<br />
fünf Jahren seit ihrer Gründung ist die<br />
Kanzlei durch eine Regiegemeinschaft<br />
mit Mag. Peter Abmayer und Mag. Peter<br />
Skolek auf insgesamt sechs Juristen angewachsen.<br />
Das Spektrum der Spezialisierungen<br />
ermöglicht eine „One-Stop-Shop“<br />
Betreuung der Klienten in allen zivilrechtlichen<br />
Belangen.<br />
Administrativer Aufwand halbiert<br />
Das papierlose Büro ist dank dem<br />
durchgängigen Einsatz der Lösung<br />
WinCaus.net der EDV 2000 in der Kanzlei<br />
Schriefl gelebte Praxis. Von nur zwei Mitarbeiterinnen<br />
werden alle Sekretariatstätigkeiten<br />
erledigt: Der gesamte Posteingang<br />
(davon weit über 90 Prozent der<br />
Schriftstücke bereits in elektronischer<br />
Form als E-<strong>Mai</strong>l oder Fax, die restlichen<br />
zehn Prozent werden eingescannt) wird<br />
von der Kanzleileiterin dem jeweiligen<br />
Akt zugeordnet und automatisch in das<br />
elektronische Postfach des zuständigen<br />
<strong>Anwalt</strong>s zur weiteren Bearbeitung gelegt.<br />
Die Struktur des elektronischen Aktes<br />
entspricht aufgrund unterschiedlicher<br />
Dokumentengruppen, wie Honorarnoten,<br />
Korrespondenzen, Behördenstücke<br />
etc. dem klassischen Papierakt – ein Softwarefeature,<br />
das aufgrund einer Anregung<br />
von Mag. Schriefl entwickelt wurde.<br />
transparenter Aktenlauf und<br />
versionsmanagement<br />
Die elektronische Aktenverwaltung bietet<br />
viel mehr Transparenz. Sowohl eigene<br />
Erledigungen und noch offene Dokumente<br />
des persönlichen Postfaches sind<br />
auf einen Blick erfassbar, als auch die<br />
Kontrolle darüber, was schon von der<br />
Kanzlei abgefertigt wurde. Der exakte<br />
Bearbeitungslauf eines Dokumentes innerhalb<br />
der Kanzlei ist lückenlos nachvollziehbar<br />
und durch das automatische<br />
Versionsmanagement kann jede vorgehende<br />
Version eines Dokumentes jederzeit<br />
wieder aufgerufen werden.<br />
Durch die medienbruchfreie Integration<br />
von elektronischem Akt, Kanzleiverwaltung,<br />
Zeiterfassung, Honorarabrechnung<br />
und Terminen werden auch alle mit<br />
dem Schriftstück verbundenen Evidenzen,<br />
Termine, Kostenpositionen etc. automatisch<br />
erledigt. Selbstverständlich wird<br />
auch die Erstellung eigener Schriftstücke<br />
direkt im Akt von WinCaus.net optimal<br />
unterstützt. Insbesondere standardisierte<br />
Schreiben sind auf wenige Eingabeschritte<br />
reduziert. Herr Mag. Schriefl vertritt<br />
beispielsweise einige Unternehmen für<br />
ihr Mahnwesen. Hier wird nichts mehr<br />
diktiert, sondern über eine auf Kurrentien<br />
zugeschrittene Eingabemaske lediglich<br />
der Betrag und das Datum der Forderung<br />
erfasst. Daraus errechnen sich<br />
automatisch Zinsen und Kosten. Nach<br />
Ablauf der automatisch gesetzten Frist<br />
wird die Mahnklage angestoßen, die wiederum<br />
auf Grund der vorhandenen Daten<br />
per Mouse-Klick erledigt wird.<br />
mobiles Arbeiten optimal<br />
unterstützt<br />
Die zentrale Speicherung des elektronischen<br />
Aktes bietet neben Vorteilen wie<br />
der gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeit<br />
durch alle berechtigten User oder die Verfügbarkeit<br />
umfangreicher Statistiken für<br />
Mag Schriefl einen Quantensprung hinsichtlich<br />
der Gestaltung seiner persönlichen<br />
Arbeitsweise. Nicht nur für die Arbeit<br />
im Homeoffice steht der gesamte Akt<br />
in gleicher Weise wie in der Kanzlei zur<br />
Verfügung, auch auf dem iPad ist jedes<br />
Dokument und jeder Akt z.B. bei Gerichts-<br />
oder Behördenterminen online im<br />
Zugriff!<br />
Zusammenfassend bringt Mag. Schriefl<br />
seine Entscheidung für die elektronische<br />
Akten- und Dokumentenverwaltung mit<br />
WinCaus auf den Punkt: Eine Rückkehr<br />
zum Papierakt würde mich definitiv zwei<br />
weitere Sekretariatskräfte kosten. Der<br />
Return on Investment unseres IT-Konzeptes<br />
steht da wohl außer Diskussion!“<br />
Seine Beurteilung des IT-Partners: „Die<br />
Zusammenarbeit mit EDV 2000 ist äußerst<br />
positiv: die Consultants verfügen<br />
nicht nur über tiefgreifendes Branchensoftware-Know-how<br />
sondern bieten<br />
auch kompetente Beratung wenn es im<br />
die Optimierung interner Abläufe geht.“<br />
<strong>2012</strong><br />
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AnwAltAktuell 04/12<br />
25
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26<br />
AnwAltAktuell 04/12
die Freiberufler-Offensive<br />
der Bank Austria<br />
bringt mehr regionale<br />
Nähe durch<br />
die Schaffung von 40 neuen<br />
Kompetenzcentern für Freie<br />
Berufe in allen Bundesländern.<br />
Ein Schwerpunkt liegt<br />
dabei klar auf den Rechtsberufen.<br />
Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte finden in allen<br />
neuen Kompetenzcentern für<br />
Freie Berufe kompetente Ansprechpartner,<br />
welche die spezifischen<br />
Anliegen und Bedürfnisse<br />
dieser Berufsgruppe<br />
genau verstehen. Als Rechtsanwältin<br />
und Rechtsanwalt<br />
sind Sie nicht nur Rechtsexpertinnen<br />
und Rechtsexperten,<br />
sondern auch Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer.<br />
Mit dem „Service Freie Berufe<br />
für Rechtsanwälte“ unterstützt<br />
Sie die Bank Austria mit<br />
maßgeschneiderten Services.<br />
Rechtsanwältinnen und Rechts-<br />
anwälte sind ständig mit finanziellen<br />
Entscheidungen kon-<br />
frontiert. Das beginnt schon<br />
in der Anfangsphase, in der<br />
meist größere Investitionen<br />
zum Aufbau einer Kanzlei anstehen.<br />
Beginnt das Geschäft<br />
zu laufen, gewinnen Begriffe<br />
wie „Steueroptimierung“ oder<br />
„betriebliche Vorsorge“ zunehmend<br />
an Bedeutung. Und<br />
wenn Sie sich bereits ein kleines<br />
Vermögen erarbeitet haben,<br />
stellt sich wiederum die<br />
Frage nach der geeigneten<br />
Veranlagung.<br />
Services für Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte<br />
Profitieren Sie vom Knowhow<br />
des führenden Bankkonzerns<br />
Österreichs und nützen<br />
Sie die Vorteile – ob es um die<br />
rasche Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs,<br />
die Finanzierung<br />
einer geplanten Investiti-<br />
on, die optimale Veranlagung<br />
Ihres Kapitals, die zukunftsorientierte<br />
Altersvorsorge oder<br />
um Versicherungsfragen geht.<br />
Auf kompetente Betreuung<br />
mit der nötigen Diskretion<br />
können Sie sich verlassen.<br />
Die Bank Austria ist z.B. Lizenzgeber<br />
und Gründungsmitglied<br />
für das elektronische<br />
<strong>Anwalt</strong>liche Treuhandbuch.<br />
Damit ist die professionelle<br />
Abwicklung aller Treuhandkonten<br />
gewährleistet. Bei Anderkonten<br />
bietet die Bank<br />
Austria einen besonderen Vorteil:<br />
Sie können zwischen<br />
Sammelanderkonto, Anderkonto<br />
und elektronischem<br />
<strong>Anwalt</strong>lichenTreuhandbuch<br />
Anderkonto für Rechtsanwälte<br />
wählen. Dabei haben Sie<br />
zahlreiche Vorteile: Eine getrennte<br />
Verwaltung der auf<br />
den Anderkonten erliegenden<br />
Guthaben, die Möglichkeit einer<br />
Pauschalgebühr zur einfacheren<br />
Weiterverrechnung an<br />
Klienten, separate Kontoauszüge<br />
pro Konto sowie Führung<br />
der Konten nach den<br />
Richtlinien des „<strong>Anwalt</strong>lichen<br />
Treuhandbuches“ und des<br />
„Elektronischen <strong>Anwalt</strong>lichen<br />
Treuhandbuches“ sind eine<br />
Selbstverständlichkeit.<br />
Die Bank Austria bietet zudem<br />
Ausbildungs- und Fortbildungsseminare<br />
für Konzipienten<br />
in Kooperation mit<br />
der <strong>Anwalt</strong>sakademie. Weiters<br />
ist die Bank Austria Kooperations-<br />
und Unterstützungspartner<br />
der Europäischen<br />
Präsidentenkonferenz<br />
der europäischen <strong>Anwalt</strong>sorganisationen.<br />
Spezielles Know-how bietet<br />
die Bank Austria in den Bereichen<br />
Erbrecht und Unternehmensweitergabe<br />
mit einem<br />
eigenen Kompetenzzentrum<br />
für Vermögensweitergabe und<br />
Generationenvorsorge in Wien.<br />
Ein Kompetenzzentrum für<br />
Sachwalterschaften bietet unbürokratische<br />
Beratung und<br />
Gestionierung von Sachwalterschaften<br />
und Gerichtdepots,<br />
Pfleglings- und Jugendwohlfahrtskonten.<br />
der persönliche<br />
FinanzCheck<br />
Der internetbasierte Bank<br />
Austria FinanzCheck bietet<br />
Ihnen die Möglichkeit, sich<br />
anhand einer Einnahmen-Aus-<br />
gaben-Rechnung einen detaillierten<br />
Überblick über die<br />
<strong>aktuell</strong>e und zukünftige Finanzsituation<br />
zu verschaffen.<br />
So erhalten Sie die passende<br />
Lösung für alle finanziellen<br />
Bedürfnisse – sowohl geschäftlich<br />
als auch privat.<br />
Rund um die uhr Zeit<br />
und geld sparen<br />
Das FirmenGiroKonto und<br />
das Konto4Business der Bank<br />
SERviCE FREiE BERuFE<br />
Bank Austria – die Bank<br />
für Rechtsanwälte<br />
Die Bank Austria startet <strong>2012</strong> eine Offensive für Freie Berufe. Im Bereich<br />
der Rechtsberufe ist die Bank Austria führend und verstärkt ihre Services<br />
für diese Kundengruppe deutlich.<br />
Austria erlauben Ihnen ein<br />
optimales Liquiditätsmanagement.<br />
BusinessNet ist das modernste<br />
Bankingportal Österreichs.<br />
Unter businessnet.<br />
bankaustria.at können Sie<br />
rund um die Uhr Ihre Konten<br />
im Internet managen – zu<br />
Hause, im Büro oder mobil<br />
von Ihrem Smartphone. BusinessNet<br />
Basic ist die Basisversion<br />
und u.a. speziell für die<br />
Bedürfnisse von Kanzleien<br />
und Kanzleigemeinschaften<br />
zugeschnitten. Es ermöglicht<br />
Ihnen die optimale Nutzung<br />
des Internets für ein erfolgreiches<br />
Finanzmanagement.<br />
Terminvereinbarungen sind<br />
bei der Bank Austria auch außerhalb<br />
der Banköffnungszeiten<br />
von 8 bis 18 Uhr jederzeit<br />
möglich. Für nähere Informationen<br />
steht Ihnen gerne Ihr<br />
Betreuer bzw. Ihre Betreuerin<br />
bei der Bank Austria in einem<br />
persönlichen Gespräch zur<br />
Verfügung.<br />
n info & Kontakt:<br />
Bei Ihrer Betreuerin und Ihrem Betreuer in der Bank Austria.<br />
Unter der ServiceLine 05 05 05-44144, auch für<br />
Terminvereinbarungen bezüglich eines Beratungsgesprächs.<br />
Per E-<strong>Mai</strong>l: freieberufe@unicreditgroup.at<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
27
RECHT & WIRTSCHAFT<br />
Immobilienbesteuerung Neu<br />
Auswirkungen auf den <strong>Anwalt</strong><br />
Mit dem 1. Stabilitätsgesetz <strong>2012</strong><br />
erfolgte eine umfassende Neu-<br />
regelung der Besteuerung von<br />
privaten Grundstücksveräußerungen.<br />
Die Neuregelung trat mit<br />
1.4.<strong>2012</strong> in Kraft. Der folgende Beitrag<br />
stellt die Auswirkungen auf natürliche<br />
Personen dar, die Immobilienvermögen<br />
im außerbetrieblichen Vermögen halten.<br />
Diskutiert werden auch die möglichen<br />
neuen steuerlichen Verpflichtungen der<br />
Anwälte im Zusammenhang mit Immobilienveräußerungen.<br />
Bisher waren Grundstücksveräußerungen<br />
im Privatvermögen nur steuerpflichtig,<br />
wenn innerhalb der Spekulationsfrist<br />
veräußert wurde. Mit 1.4.<strong>2012</strong> wurde die<br />
Spekulationsfrist abgeschafft. Immobilienveräußerungen<br />
unterliegen ab sofort<br />
auch im Privatvermögen grundsätzlich<br />
nach § 30 EStG (private Grundstücksveräußerungen)<br />
immer einer Steuerpflicht<br />
(ausgenommen bei Anwendbarkeit zB<br />
der Hauptwohnsitz- oder der Herstellerbefreiung<br />
für bestimmte Immobilien).<br />
Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn<br />
ergibt sich aus der Differenz zwischen<br />
dem Veräußerungserlös und den ursprünglichen<br />
Anschaffungskosten. Der<br />
Veräußerungsgewinn erhöht sich um die<br />
bisher bereits abgesetzte Afa (zB im Rahmen<br />
der Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung) und reduziert sich um bestimmte<br />
Herstellungsaufwendungen und<br />
die Kosten der Steuererklärung oder<br />
Selbstberechnung iZm der Grundstücksveräußerung.<br />
Der sich nach den vorstehend<br />
genannten Änderungen ergebende<br />
Gewinn wird anschließend noch um einen<br />
Inflationsabschlag gekürzt. Dieser<br />
beträgt 2% per anno ab dem 11. Jahr; maximal<br />
jedoch 50% (dh nach 35 Jahren wird<br />
der maximale Abschlag von 50% erreicht).<br />
Der Veräußerungsgewinn wird<br />
gesondert besteuert und unterliegt einem<br />
besonderen Steuersatz von 25%. Diese<br />
Neuregelung gilt für alle ab dem 1.4.<strong>2012</strong><br />
angeschafften Grundstücke und für alle<br />
bereits davor angeschafften Grundstücke,<br />
die bereits bisher steuerhängig waren<br />
(zB ab dem 1.4.2002 angeschaffte<br />
Grundstücke für welche die Spekulationsfrist<br />
noch nicht abgelaufen war).<br />
Für Altgrundstücke (keine Steuerhängigkeit<br />
zum 1.4.<strong>2012</strong> zB weil Spekulationsfrist<br />
bereits abgelaufen) gilt eine Übergangsregelung.<br />
Für diese kann der<br />
Veräußerungsgewinn entweder nach der<br />
vorstehend beschriebenen Methode oder<br />
28<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
nach einer Pauschalmethode ermittelt<br />
werden. Bei der Pauschalmethode gibt es<br />
zwei Fälle:<br />
n Fall 1: Erfolgte eine Umwidmung (zB<br />
von Grünland in Bauland) nach dem<br />
31.12.1987 und nach dem letzten entgeltlichen<br />
Erwerb (Umwidmung kann auch<br />
noch nach dem Verkauf erfolgen sofern<br />
Zusammenhang mit Verkauf), so wird<br />
fingiert, dass die Anschaffungskosten<br />
40% des Veräußerungserlöses betragen.<br />
Damit ergibt sich ein Veräußerungsgewinn<br />
von 60%. Wendet man darauf den<br />
25%igen Steuersatz an, ergibt sich eine effektive<br />
Besteuerung von 15% des Veräußerungserlöses.<br />
n Fall 2: Erfolgte keine Umwidmung<br />
nach dem letzten entgeltlichen Erwerb<br />
oder die Umwidmung war bereits vor<br />
dem 1.1.1988, so wird fingiert, dass die<br />
Anschaffungskosten 86% des Veräußerungserlöses<br />
betragen. Es ergibt sich damit<br />
eine effektive Besteuerung von 3,5%<br />
des Veräußerungserlöses. Dh der Verkauf<br />
von Immobilien kostet künftig dem Verkäufer<br />
jedenfalls zusätzlich die 3,5% Immo-Ertragsteuer<br />
vom Veräußerungserlös<br />
(daneben fallen noch 2% oder 3,5%<br />
Grunderwerbsteuer, 1,1% Eintragungsgebühr<br />
und sonstigen Gebühren an, die<br />
jedoch meist der Käufer trägt).<br />
Immo-Ertragsteuer<br />
Die 25%ige Steuer wurde als Immo-Ertragsteuer<br />
(Immo-ESt) ausgestaltet. Die<br />
Einhebung der Immo-ESt soll ab 2013 in<br />
bestimmten Fällen zwingend durch die<br />
involvierten Parteienvertreter (Notar<br />
oder Rechtsanwalt) erfolgen. In <strong>2012</strong><br />
kann der Parteienvertreter bereits freiwillig<br />
die Immo-ESt abführen. Es ist dabei<br />
folgendes ab 2013 zu unterscheiden:<br />
n Führt der Parteienvertreter eine<br />
Selbstberechnung nach § 11 GrEStG<br />
durch (was in der Praxis häufig erfolgt,<br />
damit eine möglichst rasche Eintragung<br />
des neuen Eigentümers in das Grundbuch<br />
vorgenommen werden kann), dann<br />
ist der Parteienvertreter verpflichtet auch<br />
die 25%ige Immo-ESt einzubehalten und<br />
an das Finanzamt abzuführen (bis zum<br />
15. des auf den Kalendermonat des Zuflusses<br />
zweitfolgenden Monats). Für die<br />
natürliche Person als Verkäufer wird damit<br />
eine Endbesteuerung erzielt (dh es ist<br />
keine weitere Angabe in der Jahreseinkommensteuererklärung<br />
nötig; eine frei-<br />
Mag. Harald Galla<br />
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />
LeitnerLeitner Wien<br />
willige Angabe zB zum Verlustausgleich<br />
mit anderen Grundstücksveräußerungen<br />
ist jedoch möglich). Der Parteienvertreter<br />
haftet nach § 30c Abs 3 EStG für die Entrichtung<br />
der Immo-Est. Eine Endbesteuerungswirkung<br />
besteht nicht, wenn die<br />
Angaben des Steuerpflichtigen nicht den<br />
tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.<br />
n Für den Fall, dass keine Selbstberechnung<br />
der Grunderwerbsteuer durchgeführt<br />
wird, muss der Parteienvertreter im<br />
Rahmen der Grunderwerbsteuererklärung<br />
jedenfalls die relevanten Daten aus<br />
dem Grundstücksgeschäft dem Finanzamt<br />
mitteilen (inklusive Steuernummer<br />
der beteiligten Parteien und die Höhe der<br />
besonderen Vorauszahlung). In diesem<br />
Fall muss der Verkäufer direkt eine besondere<br />
Vorauszahlung in Höhe von 25%<br />
der Bemessungsgrundlage leisten.<br />
In Zukunft muss sich der Parteienvertreter<br />
(<strong>Anwalt</strong> oder Notar) daher vom Verkäufer<br />
die relevanten Daten für die<br />
Selbstberechnung bzw Meldung geben<br />
lassen. Dies inkludiert zB die Anschaffungskosten<br />
des Veräußerer, Behaltedauer<br />
(für Berechnung Inflationsabschlag<br />
bzw Anwendbarkeit der Übergangsregelung<br />
für Alt-Grundstücke) oder Informationen<br />
über Befreiungen (Hautwohnsitzbefreiung,<br />
Herstellerbefreiung). Gege-<br />
benenfalls muss sich der Notar bzw<br />
Rechtsanwalt daher bei der Ermittlung<br />
der steuerlichen Bemessungsgrundlagen<br />
und Berechnung von einem auf Immobilien<br />
spezialisierten Steuerberater unterstützen<br />
lassen. Zu beachten gilt, dass die<br />
Verpflichtung der Selbstberechnung bzw<br />
Meldung und damit die Einholung der<br />
Informationen vom Veräußerer auch<br />
dann besteht, wenn der Notar bzw <strong>Anwalt</strong><br />
nur als Parteienvertreter für den<br />
Käufer tätig wird.
Präsentationsforum<br />
der österreichischen<br />
<strong>Anwalt</strong>schaft<br />
ANWALT AKTUELL., 2001 gegründet, entwickelte sich zum<br />
führenden Spezialmagazin der österreichischen Advokatur.<br />
Ein wesentlicher Teil der Auflage des Magazins geht an<br />
Entscheider in Unternehmen und Institutionen (siehe<br />
„Wer liest ANWALT AKTUELL ?“).<br />
Anwälte und Kanzleien, die von ANWALT AKTUELL<br />
präsentiert werden, finden höchste Aufmerksamkeit an<br />
den wesentlichen Schaltstellen der Wirtschaft.<br />
Zahlreiche Aufträge für Fachjuristen lassen sich darauf zurückführen,<br />
dass Geschäftsführer oder Rechtsabteilungen „ihren<br />
Experten“ bei der Lektüre von ANWALT AKTUELL gefunden<br />
haben. Eine weitere wichtige Funktion des Magazins ist<br />
das „Community-Building“ innerhalb der österreichischen<br />
<strong>Anwalt</strong>schaft.<br />
Durch Personality-News aus den Kanzleien und Kanzlei-<br />
Porträts erfahren anwaltliche Kolleginnen und Kollegen,<br />
was sich in der Szene tut. Nicht selten führte dies zu<br />
kreativen neuen Partnerschafts-Konstellationen.<br />
Die Mitarbeit führender österreichischer und ausländischer<br />
Juristen als Fachautoren sowie das breit gestreute, auch<br />
internationale redaktionelle Programm haben zur besonderen<br />
Anerkennung von ANWALT AKTUELL als „Magazin für<br />
erfolgreiche Juristen“ beigetragen.<br />
Das gedruckte Magazin erscheint neunmal jährlich, die<br />
Internetversion findet man unter www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
tOp NEwS<br />
ÖSTERREICHISCHER<br />
RECHTSANWALTSVEREIN<br />
WIRTSCHAFTLICHE ORGANISATION<br />
DER RECHTSANWÄLTE ÖSTERREICHS<br />
1011 Wien, Rotenturmstraße 13, Pf 612<br />
Tel. erreichbar 01/40127-1591<br />
Fax: 01/533 27 18-29<br />
Seminare <strong>2012</strong><br />
Seminare für (Rechtsanwalts-)Angestellte<br />
Grundbuch I, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 15.06.<strong>2012</strong><br />
Sommer-Block-Seminar, Wien . . . . . . . . . . . . Beginn 09.07.<strong>2012</strong><br />
What´s news?, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 20.07.<strong>2012</strong><br />
– Wichtige Neuerungen 2010-<strong>2012</strong><br />
Grundlehrgang (BU-Kurs), Wien . . . . . . . . . . Beginn 04.09.<strong>2012</strong><br />
Fristen-Intensivkurs, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 11.09.<strong>2012</strong><br />
Kurrentien-Grundseminar, Wien . . . . . . . . . . . Beginn 13.09.<strong>2012</strong><br />
Verfahren Außer Streitsachen, Wien . . . . . . . . . . . am 25.09.<strong>2012</strong><br />
Einführungsseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 03.10.<strong>2012</strong><br />
Grundbuch II, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 12.10.<strong>2012</strong><br />
Kosten-Aufbauseminar, Wien . . . . . . . . . . . . . Beginn 31.10.<strong>2012</strong><br />
Grundbuch III, Salzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am 09.11.<strong>2012</strong><br />
Kosten-Aufbauseminar, Linz . . . . . . . . . . . . . Beginn 29.11.<strong>2012</strong><br />
Grundbuch II, Wien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beginn 10.12.<strong>2012</strong><br />
Anmeldungen via Homepage möglich!<br />
www.rechtsanwaltsverein.at<br />
<strong>Mai</strong>l to: office@rechtsanwaltsverein.at Änderungen vorbehalten
JuRiSt & SpORt<br />
30<br />
der an den<br />
wolken kratzt…<br />
Treppenläufer und Jurist Dr. Rolf Majcen<br />
Rolf majcen, hier<br />
im Bild als 5. beim<br />
Bitexco vertical<br />
Run up, Ho Chi<br />
minh City,<br />
vietnam (2011)<br />
Southeast Financial Centre, Miami,<br />
April <strong>2012</strong>. Rolf Majcen steht<br />
im 55. Stock des zweithöchsten<br />
Wolkenkratzers von Miami und<br />
blickt aus 233 Meter Höhe Richtung Miami<br />
Beach. Mit einem Lächeln im Gesicht,<br />
denn er war der schnellste Läufer im<br />
Stiegenhaus. Sein Puls schlägt wieder<br />
normal und die Anstrengungen des<br />
sechseinhalb minütigen Aufstieges über<br />
1204 Stufen sind Vergangenheit. Der Niederösterreicher<br />
bewältigte soeben 3,06<br />
Stufen pro Sekunde und gewann den 13.<br />
Treppenlauf seiner Karriere. Zum vierten<br />
Mal in diesem Jahr, nach Dallas, London<br />
und San Francisco.<br />
„Ein Traum!“, jubelte der promovierte Jurist<br />
nach seinem 68. Treppenlauf. „Ich ha-<br />
Sportbilanz <strong>2012</strong> mit 1. plätzen:<br />
n Southeast Financial Centre, Miami<br />
n Bank of America Tower, San Francisco<br />
n Big D Climb, Fountain Place Building, Dallas<br />
n NSPCC Step Chance, The Gherkin, London<br />
Berufsbilanz:<br />
Dr. Rolf Majcen ist profunder Kenner der Finanzmarkt-Gesetzgebung,<br />
er war zuletzt als Leiter<br />
der Rechtsabteilung bei ERSTE Sparinvest KAG<br />
beschäftigt und ist seit 2005 Geschäftsführer<br />
von FTC Capital GmbH (Legal & Compliance)<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
be 1999 zu Beginn meiner Treppenlauf-<br />
Karriere den Run Up auf den CN-Tower<br />
in Toronto gewonnen und war beim Empire<br />
State Building Lauf zwei Mal unter<br />
den Top Ten. Den Ausflug in die Treppenlauf-Szene<br />
habe ich dann aber wieder für<br />
einige Jahre beendet, denn damals lag<br />
meine sportliche Vorliebe beim Wettkampf-Skibergsteigen.<br />
Mit meinen verschiedenen<br />
Wettkampf-Partnern habe ich<br />
alle großen Wettkampf-Skibergsteigen in<br />
den Alpen, der Hohen Tatra und sogar<br />
am Peloponnes bestritten. Zum Eindrucksvollsten<br />
gehört die Patrouille des<br />
Glaciers, bei der man nachts in Zermatt<br />
startet und 53 km über die Haute-Route<br />
Nordvariante bis zum Ziel in Verbier bewältigen<br />
muss, das wir nach knapp 9<br />
Stunden erreicht haben. Oder die Mont<br />
Blanc Sky Ski Trophy, als wir von Courmayeur<br />
mit Turnschuhen weggelaufen<br />
sind und nach einem Berglauf über 2200<br />
Höhenmeter bei der Turiner Hütte<br />
(3350m) auf Tourenski gewechselt hatten<br />
um über das Mer de Glace weiter aufzusteigen“,<br />
erzählt Rolf Majcen. Er liebt das<br />
Abenteuer, die Natur, gewann 2009 ein<br />
Wettkampf-Skibergsteigen im Kaukasus<br />
und lief 2008 einen Halbmarathon auf<br />
den Pikes Peak (4301m) in Colorado.<br />
Seit 2010 liegt seine Leidenschaft wieder<br />
beim Treppenlauf. „Das Training ist nicht<br />
so zeitintensiv und lässt sich gut mit Beruf<br />
und Familie verbinden. Unser Büro<br />
ist im Galaxy Tower in der Wiener Praterstraße.<br />
Das Haus hat 21 Etagen, wenn ich<br />
12 Mal hinauflaufe und bergab den Lift<br />
verwende, gehen sich 800 Höhenmeter in<br />
einer Stunde aus“, schmunzelt der Kapitalmarktjurist.<br />
Nicht nur in Finanzzentren<br />
wie Dubai, Hong Kong, New York<br />
oder Chicago hat er in den vergangenen<br />
drei Jahren wieder sehr erfolgreich höchste<br />
Wolkenkratzer gestürmt, sondern auch<br />
in Weltstädten wie Taipei, Saigon, Tel<br />
Aviv, Los Angeles, Bangkok, Las Vegas,<br />
Warschau, Prag oder Sarajevo.<br />
was für ihn der Reiz am<br />
treppenlaufen ist<br />
„Es sind die Begeisterung und die Leidenschaft<br />
für das Abenteuer, mit denen<br />
unendlich viel positive Energie verbunden<br />
sein kann. Die hilft mir im täglichen<br />
Leben. Auch mentale Stärke spielt eine<br />
große Rolle. Das Training ist hart, doch<br />
danach lebt man für einige Momente auf<br />
einer höheren Ebene der Existenz, auf einer<br />
viel wilderen und leuchtenderen als<br />
sonst. Das erfahren zu dürfen ist ein wunderbares<br />
Gefühl. Für mich ist Treppenlaufen<br />
ein Ausgleich zu anderen Sportarten,<br />
die ich früher betrieben habe. Diese<br />
fanden in großartiger Natur statt, in den<br />
Bergen, fernab der Zivilisation. Treppenlaufen<br />
ist die Ergänzung und nicht nur jede<br />
Stadt sondern auch die Aussicht von<br />
den Wolkenkratzern hat ihre ganz besonderen<br />
Reize“.
Schön ab Größe 42!<br />
5020 Salzburg • Wolf Dietrich Straße 8<br />
T: 0662/882508 und Herbert von Karajan-<br />
Platz 5 • T: 0662/841900<br />
4020 Linz • Schillerstraße 5 • T: 0732/655758<br />
1010 Wien • Tuchlauben 13 • T: 01/5327970<br />
6020 Innsbruck • Anichstraße 20 • T: 0512/570972<br />
8010 Graz • Girardigasse 1 • T: 0316/820010<br />
9020 Klagenfurt • Burggasse 2 • T: 0463/500311<br />
www.piaantonia.at<br />
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muSiKFEStivAl<br />
32<br />
glAtt & vERKEHRt<br />
Österreichs renommiertes Musikfestival spannt auch <strong>2012</strong> seinen<br />
programmatischen Bogen von originärer traditioneller bis hin zu<br />
zeitgenössischer Musik aus den verschiedensten Kulturkreisen.<br />
und will auf diese Wei-<br />
se das Phänomen<br />
Worldmusic reflektieren<br />
und vielleicht<br />
sogar ein Stück neu definieren.<br />
Uraufführungen heimischer<br />
Musikerinnen (Burkhard<br />
Stangl, Elektro Guzzi)<br />
und überraschende Begegnungen,<br />
etwa mit der großen<br />
japanischen Community der<br />
brasilianischen Millionenstadt<br />
Sao Paulo sind ebenso zu erwarten<br />
wie internationale Stars:<br />
Hugh Masekela und Juan de<br />
Marcos Gonzalez (der eigentliche<br />
Kopf des „Buena Vista<br />
Social-Club“ Projekts) kommen<br />
zum ersten Mal nach<br />
Krems. Länderschwerpunkte<br />
widmen sich u.a. Kuba und<br />
Afrika.<br />
Schon Ende Juni lädt GLATT<br />
& VERKEHRT zu einer Schiffahrt<br />
(30.7.), die ganz im Zei-<br />
„...das viel-<br />
leicht angenehmste<br />
musikfestival<br />
des landes!”<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
chen der Musiktraditionen der<br />
Donauregion steht. Der New<br />
Yorker Trompeter, Arrangeur<br />
und Komponist Frank London<br />
wird die mehrstündige Fahrt<br />
durch die Wachau zu einem<br />
musikalischen Fest gestalten.<br />
Die Live-Musik kommt u.a.<br />
von: Bessarabian Taraf, Fanfare<br />
Shavale, Trachtenkapellen<br />
Spitz und Dürnstein, Trombone<br />
Head, und den Solisten<br />
Frank London, Peter Apfelbaum<br />
u.v.m.<br />
Weitere Veranstaltungen bei<br />
Heurigen in der Wachau, im<br />
Hof des Schlosses zu Spitz a.d.<br />
Donau (u.a. mit „Erwin Steinhauer<br />
& seine Lieben” sowie<br />
Mnozil Brass), im Klangraum<br />
Krems Minoritenkirche und in<br />
Stift Göttweig ergänzen das<br />
dichte Hauptprogramm im<br />
Innenhof der Winzer Krems,<br />
Sandgrube 13.<br />
n musikfestival „glAtt & vERKEHRt”<br />
28. Juni – 29. Juli <strong>2012</strong><br />
(Hauptprogramm/Winzer Krems: 25. – 29. Juli)<br />
veranstaltungsorte:<br />
• Schloss zu Spitz, Schlossgasse 3, 3620 Spitz<br />
• Benediktinerstift, 3511 Göttweig<br />
• Klangraum Krems, Minoritenkirche, Minoritenplatz 5<br />
• Winzer Krems, Sandgrube 13, 3500 Krems/Wachau,<br />
• u.a.<br />
tickets und infos:<br />
NÖ Festival-Ges.m.b.H., Minoritenplatz 4, 3500 Krems<br />
Öffnungszeiten: an Werktagen Montag bis Donnerstag<br />
von 09.00 – 16.00, Freitag von 09.00 – 13.00<br />
Telefon: +43 /(0) 2732 / 90 80 -33, Fax: DW -31<br />
<strong>Mai</strong>l: tickets@noe-festival.at<br />
Online http://www.glattundverkehrt.at/tickets/ticketinformationen<br />
Alle gültigen Festivaltickets (<strong>2012</strong>) der NÖ Festival GmbH<br />
berechtigen zum einmaligen Gratis-Eintritt in die Kunsthalle<br />
Krems, ins Forum Frohner, in den Kunstraum Stein und<br />
in das Ernst Krenek Forum im Jahr <strong>2012</strong>.<br />
www.glattundverkehrt.at
„Wir geben täglich<br />
unser Bestes“<br />
Alexandra Kunzmann, Directrice of Sales,<br />
seit 1994 im Modul<br />
Bestes<br />
Seminarhotel<br />
in<br />
Wien<br />
2. Platz<br />
Alle Räume mit Tageslicht und in absoluter Ruhe<br />
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Tel.: (+43/1) 47660-116, 1190 Wien, Peter-Jordan-Straße 78<br />
FORum pRivAtStiFtuNg<br />
Konfliktherd privatstiftung<br />
2. Veranstaltung des „Forums Privatstiftung“, das von der RAK für Kärnten<br />
in Kooperation mit der Kammer der Kärntner Wirtschaftstreuhänder, der<br />
Alpen-Adria-Uni Klagenfurt und der Kärntner Sparkasse getragen wird.<br />
„Der Alltag österreichischer hochkarätigen Vertretern aus<br />
Privatstiftungen wird zuneh- den Bereichen Recht, Steuern,<br />
mend durch Konflikte in und Wissenschaft und Wirtschaft<br />
um die Stiftung geprägt“, weiß über das Phänomen Privatstif-<br />
der Klagenfurter Rechtsantung zu diskutieren.<br />
walt und gleichzeitig Präsi- Thema des Abends: Die schwiedent<br />
der Rechtsanwaltskam- rige Dreiecksbeziehung zwimer<br />
für Kärnten, Dr. Gernot schen Stiftern, Begünstigten<br />
Murko, aus der Praxis zu be- und Stiftungsvorständen. „Dierichten<br />
und rief aus diesem se Dreiecksbeziehung ergibt<br />
Grund in Kooperation mit einen Nährboden für Konflik-<br />
Mag. Peter Katschnig, seines te“, ging Prof. Dr. Johannes<br />
Zeichens Präsident der Kam- Zollner vom Institut für<br />
mer der Wirtschaftstreuhänder Rechtswissenschaften an der<br />
in Kärnten, im Vorjahr das „Fo- Alpen-Adria-Universität Klarum<br />
Privatstiftung“ ins Leben. genfurt gleich in medias res<br />
In der Universität Klagenfurt und legte diverse Konfliktsze-<br />
und der Kärntner Sparkasse narien dar. „Der Trend zu<br />
fand man geeignete Partner, Zweitfamilie macht auch bei<br />
die von Anfang an diese Idee den Stiftern nicht Halt“, er-<br />
mit Überzeugung mittrugen. gänzte Murko und beantwortete<br />
in der Folge Fragen wie<br />
Die Organisatoren luden be- „Wie können Vorstandsmitreits<br />
zum zweiten Mal in das glieder abberufen werden?“,<br />
anwalt (4) 29.03.<strong>2012</strong> 12:05 Uhr Seite 1<br />
Hotel Schloss Seefels, um mit „Wie kann ich als Stifter Ände-<br />
rungen durchsetzen?“, „Wie<br />
kann ich als Begünstigter meinen<br />
Anspruch durchsetzen?“,<br />
„Wie kann ich überhaupt meine<br />
Begünstigtenstellung ändern?“,<br />
„Welche Auskünfte stehen<br />
mir zu?“ und, und, und.<br />
Wirtschaftsprüfer und Steuer-<br />
berater Mag. Michael Singer<br />
und Univ. Prof. MMag. Dr. Johannes<br />
Heinrich gingen in der<br />
Folge auf steuerrechtliche Aspekte<br />
im Zuge Stiftungsauflösung<br />
bzw. der Aufspaltung<br />
oder Abspaltung einer Stiftung<br />
ein.<br />
Als Eventhotel der Wirtschaftskammer und weltbekannte touristische Ausbildungsstätte<br />
haben wir ein klares Motto: „Wir geben täglich unser Bestes, damit auch die<br />
jungen Menschen, die hier ausgebildet werden, bereit sind, ihr Bestes zu geben.“<br />
Hier sind unsere <strong>aktuell</strong>en Angebote.<br />
1) Das Tagungspackage: Volle Leistung ab 48,– Euro/Person<br />
2) Green Meeting: Wir sind Österreichs erstes und einziges Green Meeting Hotel<br />
3) Unsere Dachterrasse: Der Frühling ist da. Nutzen Sie für Seminare und Feste<br />
unsere Sonnenterrasse. Schöner Blick über Wien, Beschattung, Ruhelage.<br />
4) Wii-Spielestation: Für Aktivität, Team-Building und Pausenvergnügen:<br />
unsere Wii-Spielestation mit vielen Spielen. Gratis für unsere Gäste.<br />
Rufen Sie an: (01) 47660 - 112<br />
Event hotel
wARtEZimmER | themen zum weiterdenken<br />
Achtung diebstahl! In der deutschen Wochenzeitung<br />
„Die Zeit“ (10.5.12) wenden sich renommierte Autoren wie Martin Walser,<br />
Daniel Kehlmann, Julia Franck oder Vivian Naefe mit dem Aufruf „Wir sind<br />
die Urheber!“ gegen die Angriffe der „Piraten“ auf das Urheberrecht:<br />
„Mit Sorge und Unverständnis<br />
verfolgen wir als Autoren<br />
und Künstler die öffentlichen<br />
Angriffe gegen das Urheberrecht.<br />
Das Urheberrecht ist eine<br />
historische Errungenschaft<br />
bürgerlicher Freiheit gegen<br />
feudale Abhängigkeit und es<br />
garantiert die materielle Basis<br />
für individuelles, geistiges<br />
Schaffen.<br />
Der in diesem Zusammenhang<br />
behauptete Interessensgegensatz<br />
zwischen Urhebern<br />
34<br />
AnwAltAktuell 04/12<br />
und ‚Verwertern‘ entwirft ein<br />
abwegiges Bild unserer Arbeitsrealität.<br />
In einer arbeitsteiligen<br />
Gesellschaft geben<br />
Künstler die Vermarktung ihrer<br />
Werke in die Hände von<br />
Verlagen, Galerien, Produzenten<br />
oder Verwertungsgesellschaften,<br />
wenn diese ihre Interessen<br />
bestmöglich vertreten<br />
und verteidigen.<br />
Die neuen Realitäten der Digitalisierung<br />
und des Internets<br />
sind kein Grund, den profa-<br />
nen Diebstahl geistigen Eigentums<br />
zu rechtfertigen oder gar<br />
seine Legalisierung zu fordern.<br />
Im Gegenteil: Es gilt, den<br />
Schutz des Urheberrechts zu<br />
stärken und den heutigen Bedingungen<br />
des schnellen und<br />
massenhaften Zugangs zu<br />
den Produkten geistiger Arbeit<br />
anzupassen.<br />
Das Urheberrecht ermöglicht,<br />
dass wir Künstler und Autoren<br />
von unserer Arbeit leben<br />
können und schützt uns alle,<br />
auch vor global agierenden<br />
Internetkonzernen, deren Geschäftsmodell<br />
die Entrechtung<br />
von Künstlern und Autoren<br />
in Kauf nimmt. Die<br />
alltägliche Präsenz und der<br />
Nutzen des Internets in unserem<br />
Leben können keinen<br />
Diebstahl rechtfertigen und<br />
sind keine Entschuldigung für<br />
Gier und Geiz.“<br />
piraten: viel lärm, wenig Ahnung.<br />
Je mehr Erfolg, umso weniger Substanz – scheint das politische Durchmarsch-<br />
motto der „Piraten“ zu sein. Der deutsche Jurist Stefan Vetroni beschäftigt<br />
sich in der „Süddeutschen Zeitung“ (11. 5. 12) mit einer der zentralen<br />
Forderung der dubiosen Gruppe:<br />
„Eine der Kernthesen des Entwurfes<br />
der Piraten zur Urhebergesetzesänderung<br />
lautet:<br />
‚Um die Legalisierung von<br />
Tauschbörsen und eine Entkriminalisierung<br />
der Nutzer<br />
führt kein Weg vorbei.‘ Ziel<br />
der Maßnahme sei es, ‚das<br />
deutsche Urheberrecht wieder<br />
auf ein sinnvolles Stadium für<br />
alle Beteiligten zurückzuverwandeln.‘<br />
Wer aber das deutsche Urheberrecht<br />
‚auf ein sinnvolles<br />
Stadium zurückzuverwandeln‘<br />
beabsichtigt kommt am<br />
Rechtsrahmen, in den es eingebettet<br />
ist, nicht vorbei. Eine<br />
‚Legalisierung der Tauschbörsen‘<br />
setzte eine weitreichende<br />
Beschneidung von Exklusiv-<br />
rechten der Rechteinhaber voraus.<br />
Verfassungs- und europarechtlich<br />
ist dafür ein<br />
adäquater (finanzieller) Ausgleich<br />
für die Rechteinhaber<br />
notwendig (aber rechtlich<br />
nicht immer hinreichend).<br />
Wer also die Legalisierung<br />
von Tauschbörsen fordert,<br />
muss zumindest einen Ausgleich<br />
für die Rechteinhaber<br />
vorsehen.<br />
Einen solchen, etwa in Form<br />
der von den Grünen vorgeschlagenen<br />
Kulturflatrate, leh-<br />
nen die Piraten aber ab…<br />
Die Leistungsschutzrechte der<br />
von den Piraten angesprochenen<br />
„Dritten“ sind zusammen<br />
mit denen der Künstler und<br />
den Urheberrechten der Werk-<br />
Medieninhaber und für den Inhalt verant wortlich:<br />
Dworschak & Partner KG, 5020 Salzburg, Österreich,<br />
Linzer Bundesstraße 10, Tel.: +43/(0) 662/651 651, Fax: DW -30<br />
Büro Wien: 1010 Wien, Tuchlauben 13, Tel.: +43/(0)1/533 66 33<br />
EMAIL: office@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
INTERNET: www.anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
HERSTELLUNG: Druckerei Roser, 5300 Hallwang<br />
AUFLAGE: 30.000 Exemplare<br />
AnwAltAktuell<br />
Das Magazin für erfolgreiche Juristen<br />
schöpfer die tragenden Säulen<br />
des Urhebergesetzes. Das ignorieren<br />
die Piraten auch dadurch,<br />
dass sie in ihrem Positionspapier<br />
allein auf den<br />
‚Ausgleich zwischen den finanziellen<br />
Interessen der Urheber<br />
und den Interessen der<br />
Allgemeinheit‘ abstellen. In<br />
ihrer Welt scheint es nur<br />
HERAUSGEBER & CHEFREDAKTEUR:<br />
Dietmar Dworschak dd@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
VERLAGSLEITUNG:<br />
Beate Haderer beate.haderer@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
GRAFIK & PRODUKTION:<br />
Othmar Graf graf@anwalt<strong>aktuell</strong>.at<br />
Künstler zu geben, die ihr Publikum<br />
im Internet unmittelbar<br />
erreichen oder in der Fußgängerzone<br />
bespielen und<br />
dafür von spendablen Passanten<br />
direkt entlohnt werden.<br />
Dieser Logik folgend müsste<br />
der Drehbuchautor seine Filme<br />
künftig selbst drehen und<br />
finanzieren.“<br />
ANWALT AKTUELL ist ein unabhängiges Magazin zur Information über <strong>aktuell</strong>e Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />
in Österreich. Namentlich gekennzeichnete Gastbeiträge müssen nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.<br />
Foto: Schütz/pixelio.de
le touessrok<br />
auf mauritius<br />
Die renommierte Mauritische Hotelgruppe<br />
Sun Resort Ltd. steht für eine vielseitige<br />
Hotelkollektion der gehobenen Mittelklasse<br />
bis in das Topsequment.<br />
6-Sterne Hideaways<br />
„le touressrok”<br />
Das mehrfach ausgezeichnete „Flaggschiff“<br />
in Mauritius ist Mitglied der Leading<br />
Hotels of the World.<br />
Seit nunmehr 33 Jahren ist das Hotel eine<br />
der absoluten Topadressen in Mauritius.<br />
Liebevoll auf einer kleinen Halbinsel wie<br />
ein pittoreskes, maurisches Dorf angelegt<br />
und von unzähligen dienstbaren Geistern<br />
gepflegt, erwartet die Gäste ein Aufenthalt<br />
in einem Hideaway für verwöhnte<br />
Genießer und Kenner.<br />
Service der Spitzenkategorie, Kulinarik<br />
für Feinschmecker und ein klassisch eleganter<br />
und luxuriöser Wohnkomfort bestechen<br />
ebenso, wie das renommierte Givenchy<br />
Spa, 6 zauberhafte Strände, der<br />
herausragende Golfplatz und die Privatinsel<br />
Ilot Mangenie für Rückzugsidylle<br />
á la Robinson Crusoe.<br />
Bernhard langer’s lockruf<br />
Wenn es einen Golfplatz in Mauritius<br />
gibt, der sich zu Recht an die Profispieler<br />
dieser Welt richtet, dann ist es der, vom<br />
zweimaligen US Master’s Gewinner, entworfene<br />
Bernhard Langer Golfplatz des<br />
Le Touessrok auf der Ile aux Cerfs. Die<br />
18-Loch-Anlage ist in ca. 10 Minuten per<br />
Boot erreichbar, für Hotelgäste gibt es einen<br />
regelmäßigen Gratis-Shuttleservice<br />
sowie das Greenfee kostenlos.<br />
Grandios angelegt und optimal konzipiert<br />
für die tropischen Bedingungen,<br />
schlagen alle anspruchsvollen Golferherzen<br />
hier höher, wenn sie sich an den Vorgaben<br />
des berühmten Designers messen.<br />
Aber auch Spieler mit einem höheren<br />
Handicap genießen das Spiel von leichteren<br />
Herren und Damenaschlägen.<br />
Der Platz steht dieses Jahr im Zeichen<br />
von mehreren hochkarätigen Golfevents<br />
mit internationaler Beachtung:<br />
n 10.11. – 19.11.<strong>2012</strong><br />
n Long Beach Air Mauritius Trophy<br />
n 17.11. – 25.11.<strong>2012</strong><br />
n Le Touessrok Air Mauritius<br />
n International Trophy<br />
n 10.12. – 18.12.<strong>2012</strong><br />
n Stanard Bank maritius Open<br />
n Eines der wichtigsten Turniere der Inselwird<br />
das Pro-Am und Mauritius Open Event im<br />
Dezember. Top Pros der Europatour, Seniortour,<br />
Challengetour und Sunshine Tour<br />
werden neben Amateuren hier an den Start<br />
gehen.<br />
HOtEl dES mONAtS<br />
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DZ / Deluxe / Halbpension<br />
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örtl.deutschspr. Reiseleitung, Reisehandbuch<br />
und 7 x Halbpension im DZ/Deluxe.<br />
Buchungskontakt: www.jumbo.at<br />
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Tarifstand <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
35