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Am Patronatsfest erschienen nach dem Hochamt 5 SA-Leute unter Führung eines auswärtigen<br />
SS-Jungen im Pfarrhaus und machten Vorstellungen wegen eines bischöflichen Schreibens.<br />
Im Juli 1933 erschien der Gendarm im Pfarrhaus und beschlagnahmte Bälle, Kasse, Akten und<br />
Wimpel des Jungmannen-Vereins (DJK).<br />
Im Herbst 1933 war gegen den Pfarrer von Irsch als Pfarrverwalter von Ockfen eine Anzeige er-<br />
folgt, weil er es verboten habe, bei der Einführung des neuen Pastors die Hakenkreuzfahne in<br />
der Prozession mitzuführen.<br />
Weil sich die Beziehungen zwischen Schule und Kirche schon seit langen Jahren zu lockern be-<br />
gonnen hatten und schließlich fast gänzlich abgebrochen wurden und daher die Kinder beim<br />
Gottesdienst der nötigen Aufsicht entbehrten, wurde vom Kirchenvorstand am 31.7.35 ein<br />
Kirchenschweizer angestellt in der Person des leider schon ziemlich bejahrten Nic. Binz, der<br />
sich freiwillig erbot, dieses Amt zur Ehre Gottes zu übernehmen. Er erhält pro Sonn- und Feier-<br />
tag für zweimaligen Dienst 1,- RM. Die nötige Ausrüstung wurde beschafft.<br />
Pastor Boden wurde vor den Schulrat geladen, weil er am 28.5.1935 den "deutschen Gruß" des<br />
Hauptlehrers Montada aus Wiltingen beim Besuch in der Irscher Schule mit freundlicher Ver-<br />
beugung erwiderte.<br />
1935 wurden nachts eine große Anzahl Häuser durch 3 Nazi mit einem mächtigen Hakenkreuz<br />
in roter Mennig-Farbe versehen. Das Pfarrhaus bekam zwei Hakenkreuze. Die Gemeinde ließ<br />
die Schmierereien entfernen.<br />
Am 1. Januar 1936 wurde zum ersten Mal die Staatsfahne (Hakenkreuzfahne) auf dem Kirch-<br />
turm gehißt, nachdem schon vorher gegen den Pfarrer ein Strafverfahren eingeleitet worden<br />
war wegen Verstoßes gegen das Flaggengesetz.<br />
Beim Umzug des Erntefestes in Saarburg wurden "Franziskaner-Patres" (Beuriger Klosterberg)<br />
in schamloser Aufmachung zechend auf einem Wagen mitgeführt.<br />
Am 3. März 1936 fuhren abends spät 3 Beamte der Geheimen Staatspolizei vor dem Pfarrhaus<br />
vor, nachdem sie stundenlang beim Lehrer Schanen zugebracht hatten, und verhörten den<br />
Pfarrer in sehr unfeiner Weise über eine Predigt.<br />
Durch Verfügung der Regierung vom 22.7.1937 wurde den Geistlichen die Berechtigung zum<br />
schulplanmäßigen Unterricht in den Volks- und Fortbildungsschulen entzogen, `da genügend<br />
Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die zur Erteilung des schulplanmäßigen Religionsunterricht be-<br />
fähigt und bereit sind´. Bald verschwand der Religionsunterricht vom Stundenplan, und wurde in<br />
Irsch in 3 Klassen von insgesamt 4 Klassen ganz eingestellt.<br />
Für den 31.3.37 wurde der Pfarrer von der Staatsanwaltschaft zu Trier vorgeladen "in dem Er-<br />
mittlungsverfahren wegen Vergehen gegen das Heimtückegesetz". Der Staatsanwalt amüsierte<br />
sich offensichtlich über das Anzeigenbündel des Lehrers Schanen, und so kam der Pastor mit<br />
einer Verwarnung davon.<br />
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