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Chronik I R S C H

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Aus der "Franzosenzeit" stammte das "Mordkreuz". Darüber steht in der Pfarrchronik:<br />

Das bei den Rodungen für die Siedlung am Weg nach "Neunhäuser" halb verschüttete Mord-<br />

kreuz mit seiner verwitterten nur noch zum Teil zu entziffernden Aufschrift steht unweit des<br />

Hofes Johann Dahm-Greif (des einzigen Siedlers aus Irsch). Die Inschrift soll besagt haben, daß<br />

hier `dem Nikolaus Wagner aus Greimerath seine Tochter´, die in Irsch bei einer Familie Dawen<br />

beschäftigt, im Jahre 1813, als sie ihrem Dienstherrn, der zum Lohschälen auf den Berg ge-<br />

gangen war, das Essen bringen wollte, überfallen und erschossen worden ist. Die Bluttat ge-<br />

schah an der Stelle, wo das Kreuz steht. Drei französische Soldaten, die sich auf der Flucht<br />

nach Frankreich befanden, hatten sich im nahen Gestrüpp versteckt und dem Mädchen, das sie<br />

den Berg hinauf kommen sahen, aufgelauert. Sie wollten das Essen haben. Als das Mädchen<br />

es ihnen nicht geben wollte und um Hilfe rief, zog der eine seine Pistole und ermordete es. Zwar<br />

hat man, als man die Leiche fand, sofort nach den Tätern gesucht, aber die waren mitlerweile<br />

längst über die Berge und die Wälder entkommen.<br />

Der Trierische Volksfreund berichtet am 11. November 1983 zu diesem Kreuz:<br />

Auf Vierherrenborner Gemarkung Dürreich wurde gegen Ende der französischen Zeit ein Kreuz<br />

aufgestellt, von dem bis vor kurzem nur noch der beschädigte Schaft vorhanden war. Im Schaft<br />

war die Inschrift eingehauen: GEBVRTIG VON GREIMERT NICL WAGNER SEIN DOCHTER<br />

ERSCHOSSEN. Am oberen Schaft war die Jahreszahl 1813 eingemeißelt. Ortsbürgermeister<br />

Pütz und der Gemeinderat (von Vierherrenborn) ließen ein völlig neues Kreuz im Stil der da-<br />

maligen Zeit von dem Zerfer Steinmetz Josef Glaub in Sandstein mit der alten Inschrift an-<br />

fertigen und aufstellen.<br />

Mit dem Einrücken der verbündeten Heere in die Rheinlande im Jahre 1814 und der Schlacht<br />

von Waterloo im Jahre 1815 war Napoleons Niedergang besiegelt. Die eingeführte Verwaltung<br />

wurde beibehalten. Der Maire nannte sich nun Bürgermeister, und der Municipal-Rath hieß<br />

nun Gemeinderat. Durch den 1. Pariser Friedensvertrag vom 30. Mai 1814 wurde Frankreich<br />

auf die Grenzen vom 1. Januar 1792 beschränkt. Die fünf deutschen Departemente wurden von<br />

Frankreich abgetrennt, nämlich die Departemente Rhein-Mosel, Roer, Saar, Donnersberg und<br />

das Departement der Wälder (Luxemburg). Alle Landesteile, die links von der Mosel zwischen<br />

Maas und Rhein lagen, wurden von einem preußischen General-Gouverneur mit Sitz in Aachen<br />

verwaltet. Alle Landesteile, die rechts oder südlich der Mosel lagen, wurden von der öster-<br />

reichisch-bayrischen Administration verwaltet. Sie führte den Namen "K. K. Oester-<br />

reichische. u. Koen. Bayrische Administration auf dem linken Rheinufer". Der Verwaltungssitz<br />

war in Kreuznach. Zu dieser Administration gehörten 9 Kreise: Alzey, Birkenfeld, Kaisers-<br />

lautern, Koblenz, Ottweiler, Simmern, Speyer, Trier und Zweibrücken. Der Kreis Trier umfasste<br />

7 Kantone, darunter der Kanton Saarburg, der aus den Bürgermeistereien Borg, Freudenburg,<br />

Irsch, Meurich, Nennig, Perl, Saarburg, Sinz und Zerf bestand.<br />

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