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Chronik I R S C H

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DIE BÜRGERMEISTEREI IRSCH-BEURIG<br />

1794 wurde das Kurfürstentum Trier durch französische Revolutionsheere erobert. Nach der<br />

Besetzung des linken Rheinufers durch die Franzosen wurde durch eine Verordnung des<br />

Generalkommissars Rudler bereits am 1. Mai 1798 die Führung der Civilstandsregister in den<br />

eroberten Gebieten eingeführt. Damit wurde das Standesamt als staatliches Organ dem<br />

Pfarramt vorgesetzt. Die älteste Beurkundung durch diese "Behörde" bei uns lautete so:<br />

Heute den ersten Vendémaire und ersten Tag des siebten Jahres der fränkischen Republik (22.<br />

September 1798) um fünf Uhr des Abends, sind vor mir Johan Weber, Munizipal-Agend der<br />

Gemeinde Irsch erschienen der Nicklas Wagnerthiel, Ackersmann, neun und zwanzig Jahre alt,<br />

Ehegatte der Margareth Webers, und Maria Konters, sieben und zwanzig Jahre alt, beide wohn-<br />

haft allhier in Irsch, Kanton Saarburg, letztere eine Tochter des Philips Konter, sechs und<br />

achtzig Jahre alt, auch wohnhaft in Irsch, welcher Nicklas Wagnerthiel und Maria Konters mir er-<br />

klärt haben, daß gesagter Philips Konter heute um drey Uhr in seiner Wohnung verstorben ist.<br />

Zufolge dieser Erklärung habe ich mich auf der Stelle in diese Wohnung begeben, und mich des<br />

Absterbens des erwähnten Philips Konter versichert, und den gegenwärtigen Akt aufgesätzt,<br />

welchen Nicklas Wagnerthiel mit mir unterschrieben, die Maria Konters aber, weil sie des<br />

schreiben unerfahren, unterhandzeichnet hat. Geschehen zu Irsch, den Tag, Monat und Jahr<br />

wie oben. Johannes Weber Agend<br />

Wir sehen, daß die französische Revolution auch auf unsere Heimat Einfluss genommen hat.<br />

Da die Ehe in Frankreich nur noch vor dem Gesetz als bürgerlich-rechtlicher Vertrag galt,<br />

waren auf Grund des Gesetzes vom 20. September 1792 sämtliche Geburten, Heiraten und<br />

Todesfälle von besonderen Civilstandsbeamten zu beurkunden. Die obige Eintragung zeigt mit<br />

welcher Genauigkeit damals die Registrierungen ausgeführt worden sind. Der Todesfall wird be-<br />

zeugt, und der Standesbeamte überzeugt sich persönlich vom Ereignis. Interssant ist auch der<br />

Name "Wagnerthiel", der wohl beide Abstammungslinien festhält. Die Urkunde verrät uns auch<br />

einiges über den Bildungsstand vor Einführung der Schulpflicht. Eine Frau von siebenund-<br />

zwanzig Jahren kann ihren Namen nicht schreiben! Spätere Beurkundungen wurden von dem<br />

Munizipal-Agend Johann Joseph Tressel unterschrieben. Auf ihn folgte Nicolas Feilen und ab<br />

1799 Johann Baptist Britten, der Maire wurde. Die Urkunde verrät uns auch etwas über den Re-<br />

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