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Chronik I R S C H

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Matthias. Hier hatte der Abt die Grund-, Mittel- und Hochgerichtsbarkeit inne. Von Benrath aus<br />

richtete das Kloster über sie und hielt hier das Gefängnis für Verhaftete bereit. Benrath war<br />

Brandstätte für mehrere Hexen. Grausiges Beispiel hierzu ist die Sirgis Anna von Baldringen,<br />

die bereits an den Folgen der Folter im Turm zu Benrath (heute Benratherhof) sterben musste.<br />

Dass auch die Leichen der Menschen, welche die Tortur der Folter nicht überlebt, folglich auch<br />

kein Geständnis abgelegt haben, ebenfalls auf den Scheiterhaufen geschleppt worden sind,<br />

zeigt den Fanatismus dieses Wahns. Wir kennen nicht das Schicksal aller aufgezählten De-<br />

nunzierten. Pfarrer Boden schreibt in seiner Irscher Pfarrchronik: "Allein im Jahre 1629/30<br />

machten die Hochgerichte der Saarburger und Irscher Pflege fünf Malefizpersonen (Hexen) den<br />

Prozess. Folgende fünf Hexenverbrennungen auf "Feuerstatt" in Irsch sind dokumentiert:<br />

19.5.1629 Dillingers Eva von Filzen.<br />

19.1.1630 die Hebamme Barbelen aus Kommlingen,<br />

23.2.1630 Dillingers Theiß von Filzen,<br />

14.4.1630 Mangerichs Traud von Filzen,<br />

Über eine weitere "Zauberin" aus der Familie Dillinger in Filzen hat Günther Molz ausführlich<br />

berichtet:<br />

Auch sie fand den Tod auf Feuerstatt. Dieser Bericht bestätigt die Annahme, dass der Hexen-<br />

wahn vom maximinischen Oberemmel in die "Irscher Pflege" eingedrungen ist.<br />

Die Zauberin Marie Dillinger<br />

Auf den Spuren meiner Vorfahren, die in einer Linie auch in Oberemmel und Filzen beheimatet<br />

waren, gerieten mir die Protokolle über jene Männer und Frauen des kleinen Winzerdorfes<br />

Filzen in die Hand, die in jenen Jahren dort lebten und die den Wahn der Zeit mit ihrem Leben<br />

bezahlen mußten.<br />

Das Schicksal jener sechsten Person aus dem Orte Filzen ist uns heute noch aktenkundig. In<br />

der Abt. 5,2 des Bistumsarchives Trier, Nr. 43, befindet sich das ausführliche Protokoll der Ver-<br />

handlung gegen Marie Dillinger, Hansen Dillingers Hausfrau, die im Juni 1630 von dem Zender<br />

(Polizei) und zwei Mitgliedern der Gemeinde bei dem Schultheis und dem Amtmann angeklagt<br />

wurde wegen Zauberei. Die Untersuchungsakten der "Criminal-Handlung und informatirius<br />

Prozessus" lassen erkennen, wie wenig es bedurfte, jemanden zu verurteilen, und wie die all-<br />

täglichsten Vorkommnisse schon hinreichten, um in die größten Verstrickungen zu geraten. Der<br />

Weg zum Scheiterhaufen war der nächste Schritt. Zu den Anklagepunkten wurden sieben<br />

Zeugen aus Filzen vernommen: Maximinus Lamgericht, Meier zu Filzen, Maximinus Urban,<br />

Schuster zu Filzen (50), Bernhard Loigen, Schuster zu Filzen (46), Michael Dillinger (30),<br />

Maximinus Urbans Magd namens Elisa (22), M. Theis Lamgericht (34) und Peter Wilwerts, Bote<br />

zu Filzen (27) (Nach heutigem Recht müssten die meisten Zeugen als befangen gelten, da sie<br />

in einem Abhängigkeitsverhältnis standen!)<br />

Das Protokoll enthält folgendes:<br />

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