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Chronik I R S C H

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Bunde, folglich gehörte er auch nicht in die geheiligte Erde des Friedhofs, er wurde spurlos<br />

verbrannt. (Daher gibt es bis heute Vorbehalte bei Feuerbestattungen).<br />

Im Kurfürstentum Trier waren für den Wahnsinn der Hexenverfolgung die Dominikaner Heinrich<br />

Institoris und Jacob Spencer hauptverantwortlich. Sie gaben 1487 mit dem "Hexenhammer"<br />

("Malleus maleficarum") ein Handbuch mit Anweisungen für die Verfolgung von Hexen heraus.<br />

Weil Kläger und Zeugen bei den Hexenprozessen anonym blieben, war dem Denunziantentum<br />

Tür und Tor geöffnet. Fest steht, dass Millionen von Frauen mit Fragen und Folterwerkzeugen<br />

gepeinigt und umgebracht wurden, und das auf Geheiß von Männern der Kirche, deren<br />

Verirrung so weit ging, dass sie an das Heilsförderliche ihrer Massaker glauben mochten. Dem<br />

Hexenwahn sind allein im Kurfürstentum Trier mehr als tausend Menschen zum Opfer gefallen.<br />

Zum Glück für das Trierer Land verbot Kurfürst und Erzbischof Caspar von der Leyen (1652-<br />

1676) schon früh nach seinem Regierungsantritt die Durchführung von Hexenprozessen. Er war<br />

sehr beeindruckt von den Schriften des Jesuitenpaters Friedrich Spee (1491-1535). Sein Erlass<br />

war besonders wirksam, weil er die Prozessakten verbrennen ließ und so die Kette des De-<br />

nunzierens unterbrochen wurde. Andrerseits ist es heute schwierig, exakte Dokumente über die<br />

vielen Hexenopfer aufzuspüren.<br />

Der Wahn, in den natürlichsten Vorgängen durch teuflischen Hass verursachte Zauberei und<br />

Hexerei zu sehen, ist so sehr zu religiöser Überzeugung ausgeartet, daß sich das ganze Land<br />

zur Ausrottung der Hexen erhob. Viele Amtspersonen unterstützten diese Bewegung, weil sie<br />

durch Verbrennungen von Hexen Reichtum erlangten. Daher traten überall bei den Gerichts-<br />

höfen ausgesuchte Ankläger, Gerichtsboten, Schöffen, Richter und Henkersknechte auf, die<br />

Menschen vor Gericht zum Folterverhör schleppten und größtenteils verbrannten. Kaum einer<br />

von denen, die angeklagt wurden, entging der Hinrichtung. Auch Vornehme waren unter den<br />

Opfern. In Trier wurden ein Schultheis, zwei Bürgermeister, einige Ratsherren und Schöffen<br />

verbrannt. Die Unvernunft des wütenden Volkes und der Richter, die nach Blut und Beute<br />

lechzten, war so ausgeartet, dass sogar Kanoniker, Pfarrer und Landdechanten zu Brandopfern<br />

wurden. Die Angehörigen der verbrannten Hexen waren in ihren Dörfern geächtet. Deshalb<br />

wanderten viele von ihnen aus. Ihr Besitz wurde eingezogen.<br />

Im angeführten Artikel des Josef Mergen sind Opfer der Hexenprozesse durch das Hochgericht<br />

der "Irscher Pflege" benannt und nähere Umstände beschrieben. Dabei ist es auffallend, dass<br />

keines der Opfer aus Irsch oder der unmittelbaren Nachbarschaft stammt. Als Herkunftsorte<br />

werden genannt: Baldringen, Filzen, Hentern, Kommlingen, Lampaden, Obersehr und Paschel.<br />

Beim Betrachten einer Landkarte aus dieser Zeit erfährt man, dass die "Irscher Pflege" an das<br />

Gebiet von Oberemmel grenzte, welches zum Amt Sankt Maximin gehörte. Einer der be-<br />

rüchtigsten Hexenverfolger war der profitgierige und karrieresüchtige maximinische Amtmann<br />

Claudius Musiel. Das erklärt, weshalb Oberemmel mit etwa 30 Hexenopfern besonders hart<br />

heimgesucht worden ist. Sehr wahrscheinlich drang der Hexenwahn vom maximinischen Ober-<br />

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