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sache von Irsch" erhalten. Durch sie erhält man interessante Einblicke. Unter § 4, Art der Aus-<br />
einandersetzung steht:<br />
Die Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten hat in folgender Weise stattgefunden.<br />
Die nach Abzug der zu den Wegen erforderlichen Flächen verbleibende Teilungsmasse von<br />
7.4622 ha ist in 2 Schläge eingeteilt worden. Innerhalb dieser Schläge sind sodann die Abfin-<br />
dungen zunächst familienweise zur Ausweisung gekommen. Die Reihenfolge der Familienab-<br />
findungen innerhalb der einzelnen Schläge ist in althergebrachter Weise durch Losziehung be-<br />
stimmt worden. Die Ausweisung der speziellen Abfindungen für die einzelnen im Grundbuche<br />
eingetragenen Gehöferschaftsmitglieder ist nach Maßgabe der von den Beteiligten gestellten<br />
besonderen Anträge erfolgt.<br />
Als Maßstab für die Berechnung gilt die Rute. Diese wird in 10 Fuß, der Fuß in 10 Zoll, der Zoll<br />
in 10 Linien geteilt.<br />
Vorhanden sind im Ganzen 122 Ruten 9 Fuß 5 Zoll und 7 Linien = 122957 Linien.<br />
In § 6 erhalten wir zu diesen Maßen folgende Aufklärung:<br />
Die Teilungsmasse beträgt nach § 3 9.0057 ha<br />
hiervon sind ausgewiesen. a) zu den Wegen und Gräben 1.5435 ha<br />
26<br />
b) zur Abfindung der Beteiligten 7.4622 ha<br />
zusammen 9.0057 ha<br />
7.4622 ha entsprechen also 122957 Linien; 1 ha = 16477,312 Linien = ca. 16 Ruten 4 Fuß 7<br />
Zoll 7 1/3 Linien.<br />
Auf Neunhäuser befindet sich auf Irscher Gemarkung eine Serriger Gehöferschaft. Ihr Ursprung<br />
reicht sicher in die napoleonische Zeit. Es wird überliefert, daß die Irscher Bauern sich ge-<br />
weigert hätten, dem französischen Tross auf die Spein vorzuspannen. Dieser Dienst sei dann<br />
von Serrig aus geleistet worden. Als Dank übertrug die Besatzungsmacht den Serriger Ge-<br />
höfern das besagte Waldstück. Ein Beweis dafür, dass Gehöferschaftsrecht die Zeiten über-<br />
dauert.<br />
In einer "Satzung für die Gehöferschaft zu Irsch" aus dem Jahre 1894 heißt es in § 10: "Die<br />
Vorstandsmitglieder werden auf drei Jahre und die Ausschußmitglieder auf sechs Jahre ge-<br />
wählt. Wird während der Wahlzeit ein Vorstands- bzw. Ausschußamt erledigt, so ergänzt sich<br />
der Ausschuß durch Cooptation." (Anmerkung: Die Satzung von 1894 wurde 1979 durch eine<br />
neue ersetzt.)<br />
Dieser Text kann als Beleg dafür gelten, daß diese Gehöferschaft in der "französischen Zeit"<br />
gegründet worden ist, denn es gelten "freiheitliche" Regeln und der Begriff "Hinzuwahl" ist noch<br />
französisch gefasst. Dies schließt aber nicht aus, dass ihr Ursprung in die Feudalzeit zurück-<br />
reichen kann.<br />
Bis in die 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden die Eichenlohwälder für die Leder-<br />
erzeugung in den Saarburger Gerbereien genutzt. Irscher Lohschäler arbeiteten häufig auch für