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Chronik I R S C H

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schaftszeichen gleichzeitig eine Hausmarke war. Hausmarken sind uralte Sippenzeichen, die<br />

sich innerhalb des Hauses und Geschlechtes vererbten. Sie wurden als Eigentumszeichen an<br />

Gerätschaften, als Brandzeichen an Tieren, als Hauszeichen auf Türstürzen und als Hand-<br />

zeichen auf Verträgen und Urkunden benutzt. Gehöferschaftsrecht ist also uraltes Bauernrecht.<br />

Die Form der Zeichen beweisen, dass zur<br />

Gründungszeit viele Menschen des Lesens<br />

und Schreibens unkundig waren. Die meisten<br />

Hausmarken bestehen aus runenartigen<br />

Bildern. Buchstaben sind in der Minderheit.<br />

Da der Lohwald alle 15 Jahre genutzt werden<br />

konnte, hat man den gesamten Bestand in 15<br />

Gewanne eingeteilt. In jedem Jahr erfolgte<br />

das Abholzen einer bestimmten Waldfläche,<br />

die im Jahr zuvor durch "Aufräumen" darauf<br />

vorbereitet wurde. Die Zuteilung an die<br />

einzelnen Gehöfer geschah durch ein Los-<br />

verfahren. Die Hausmarken waren auf durch-<br />

bohrten Holzkügelchen, -würfeln oder -täfel-<br />

chen eingeritzt, die zu einem "Rosenkranz"<br />

zusammengeschnürt waren. Zum Archiv der<br />

Gehöferschaft Irsch gehört als besondere<br />

Rarität der Irscher "Rosenkranz".<br />

Auf einem Lederriemen sind ca. 180 Holz-<br />

täfelchen mit den Hausmarken und den<br />

Anteilsgrößen aufgereiht. Der Genossen-<br />

schaftsvorsteher schüttete den aufgeschnür-<br />

ten "Rosenkranz" in seine Schürze oder seinen Hut. Aus dieser Lostrommel zogen die Gehöfer<br />

ihr Los und übertrugen ihr Zeichen auf den Stock, mit dem das zugeloste Waldstück abgesteckt<br />

wurde. Der Gehöferschaftsvorsteher bewahrte den "Rosenkranz" bis zur nächsten Auslosung.<br />

Ursprünglich waren die Anteile der Gehöfer gleich groß. Durch die Einführung der Realteilung<br />

ins Erbrecht wurden auch die Gehöferschaftsanteile vererbt und damit in ihrer Größe verändert.<br />

Dabei wurden die Hausmarken meistens durch hinzugefügte Striche oder Zeichen ergänzt. Die<br />

Anteilsgrößen wurden seitlich auf die "Rosenkranztäfelchen" geschrieben. Dadurch war es<br />

möglich, das gezogene Los sofort abzumessen.<br />

1906 wurde Gehöferschaftsland für die Anlage von Weinbergen und dazugehörende Wege<br />

umgelegt und in Privatbesitz überführt. Hierüber ist die Akte "Rezess betreffend der Teilungs-<br />

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