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schaftszeichen gleichzeitig eine Hausmarke war. Hausmarken sind uralte Sippenzeichen, die<br />
sich innerhalb des Hauses und Geschlechtes vererbten. Sie wurden als Eigentumszeichen an<br />
Gerätschaften, als Brandzeichen an Tieren, als Hauszeichen auf Türstürzen und als Hand-<br />
zeichen auf Verträgen und Urkunden benutzt. Gehöferschaftsrecht ist also uraltes Bauernrecht.<br />
Die Form der Zeichen beweisen, dass zur<br />
Gründungszeit viele Menschen des Lesens<br />
und Schreibens unkundig waren. Die meisten<br />
Hausmarken bestehen aus runenartigen<br />
Bildern. Buchstaben sind in der Minderheit.<br />
Da der Lohwald alle 15 Jahre genutzt werden<br />
konnte, hat man den gesamten Bestand in 15<br />
Gewanne eingeteilt. In jedem Jahr erfolgte<br />
das Abholzen einer bestimmten Waldfläche,<br />
die im Jahr zuvor durch "Aufräumen" darauf<br />
vorbereitet wurde. Die Zuteilung an die<br />
einzelnen Gehöfer geschah durch ein Los-<br />
verfahren. Die Hausmarken waren auf durch-<br />
bohrten Holzkügelchen, -würfeln oder -täfel-<br />
chen eingeritzt, die zu einem "Rosenkranz"<br />
zusammengeschnürt waren. Zum Archiv der<br />
Gehöferschaft Irsch gehört als besondere<br />
Rarität der Irscher "Rosenkranz".<br />
Auf einem Lederriemen sind ca. 180 Holz-<br />
täfelchen mit den Hausmarken und den<br />
Anteilsgrößen aufgereiht. Der Genossen-<br />
schaftsvorsteher schüttete den aufgeschnür-<br />
ten "Rosenkranz" in seine Schürze oder seinen Hut. Aus dieser Lostrommel zogen die Gehöfer<br />
ihr Los und übertrugen ihr Zeichen auf den Stock, mit dem das zugeloste Waldstück abgesteckt<br />
wurde. Der Gehöferschaftsvorsteher bewahrte den "Rosenkranz" bis zur nächsten Auslosung.<br />
Ursprünglich waren die Anteile der Gehöfer gleich groß. Durch die Einführung der Realteilung<br />
ins Erbrecht wurden auch die Gehöferschaftsanteile vererbt und damit in ihrer Größe verändert.<br />
Dabei wurden die Hausmarken meistens durch hinzugefügte Striche oder Zeichen ergänzt. Die<br />
Anteilsgrößen wurden seitlich auf die "Rosenkranztäfelchen" geschrieben. Dadurch war es<br />
möglich, das gezogene Los sofort abzumessen.<br />
1906 wurde Gehöferschaftsland für die Anlage von Weinbergen und dazugehörende Wege<br />
umgelegt und in Privatbesitz überführt. Hierüber ist die Akte "Rezess betreffend der Teilungs-<br />
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