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Chronik I R S C H

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Die Amtspersonen (Meier, Vogt und Pfarrer) hatten kurtrierische Gutshöfe zu Lehen, auf<br />

denen ein Großteil der Bevölkerung Arbeit und Lebensunterhalt fand. Zwischen 1587 und 1655<br />

ist der Grundbesitz durch Rodungen stark ausgeweitet worden, denn in den Salbüchern werden<br />

die Gewanne aufgezählt, für welche der Medum (Neubruchzehnt vom frisch gerodeten Land) zu<br />

zahlen ist: Stichebendts Gewann oben der Scheiben, Sanggewann, Dür Eichen Gewann, Birk-<br />

gewann, vorderste und hinterste Neunhäuser Gewann, Sprenggewann, Klumgewann, vorderste<br />

und hinterste Fensgewann, Grasgewann, Mueltgesgewann, Schawgewann, in der Johannes-<br />

gruben, Weithberg, zur Krucken hinter Neunhäuser Wald. In diesen Gewannen werden von 30<br />

Garben 4 Garben an die Grundherren (Kurfürst u. Stiftsherren) abgegeben (3 Garben Zehnt, 1<br />

Garbe Medum). Für folgende sieben Gewanne wurde nur Zehnt erhoben, da sie keine Neu-<br />

rodungen waren: Thymet, Guders, Scharpffenberg, Frön, Vogelsknip, Scheib und Schanckge-<br />

wann. Die Irscher Röder mussten von jeder Rute Rodbusch, die 18 Schuhe lang ist, ein Fuder<br />

dürres und grünes Holz in die Kellnerei nach Saarburg liefern. Der Kellner wohnte an der Saar-<br />

furt. Für jede Holzfuhre gab es hier eine Mutsch (Brötchen).<br />

Die Lage der kurtrierischen Gutshöfe auf Irscher Bann lassen sich noch heute durch Flur-<br />

namen lokalisieren:<br />

Auf "Barhofen" waren die Wälder, Felder und Wiesen, die zum Hof des Grundgerichtes<br />

gehörten, auf der "Spein" (abgeleitet von spähen, überwachen) die des Vogtsgerichts und die<br />

"Kirchhofstecker" waren wohl Kirchengut, also im Besitz des Hofes des kirchlichen Gerichtes.<br />

"Auf der Schwey" gab es vielleicht einen kurfürstlichen Viehhof. Am besten lässt sich der<br />

Standort des Hochgerichtes nachweisen, denn noch heute wird der "Hof" an dieser Stelle "Huaf"<br />

genannt und befindet sich im Kerngebiet von Irsch. Der älteste Teil dieses Hofes, ein<br />

turmähnlicher Erker dürfte aus der kurfürstlichen Zeit stammen und wurde vermutlich vom<br />

Hochgericht zeitweise als Gefängnis genutzt. Zum Hof gehörte der gesamte Ortskern mit der<br />

Zehntscheune.<br />

Der Irscher Flurbann umfasste 1720 nach dem kurfürstlichen Landmeßbuch 1893 ha. Er war<br />

vergleichsweise sehr groß.<br />

1793 zählte Irsch 93 Gemeinder. Gemeinder waren "Vollbürger", d.h. sie waren verheiratet<br />

und im Besitz der Bürgerrechte. Sie gehörten damit auch zu den "Rödern" und "Schunken",<br />

durften also am Roden und Lohschälen teilnehmen. Es gab damals in Irsch wohl 93 Familien<br />

oder Hausstände, folglich auch 93 Häuser.<br />

Die Bürgerrechte mussten erkauft werden. Nach einem kurfürstlichen Erlass vom 10.5.1793<br />

galten folgende Preise: Ein einheimisches Ehepaar zahlte für den Eintritt in die Gemeinde 20<br />

Reichstaler; ein Einheimischer, der eine Auswärtige heiratete, zahlte 25 Reichstaler; ein Aus-<br />

wärtiger, der eine Einheimische heiratete (also "einheiratete"), zahlte 30 Reichstaler.<br />

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