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Die Amtspersonen (Meier, Vogt und Pfarrer) hatten kurtrierische Gutshöfe zu Lehen, auf<br />
denen ein Großteil der Bevölkerung Arbeit und Lebensunterhalt fand. Zwischen 1587 und 1655<br />
ist der Grundbesitz durch Rodungen stark ausgeweitet worden, denn in den Salbüchern werden<br />
die Gewanne aufgezählt, für welche der Medum (Neubruchzehnt vom frisch gerodeten Land) zu<br />
zahlen ist: Stichebendts Gewann oben der Scheiben, Sanggewann, Dür Eichen Gewann, Birk-<br />
gewann, vorderste und hinterste Neunhäuser Gewann, Sprenggewann, Klumgewann, vorderste<br />
und hinterste Fensgewann, Grasgewann, Mueltgesgewann, Schawgewann, in der Johannes-<br />
gruben, Weithberg, zur Krucken hinter Neunhäuser Wald. In diesen Gewannen werden von 30<br />
Garben 4 Garben an die Grundherren (Kurfürst u. Stiftsherren) abgegeben (3 Garben Zehnt, 1<br />
Garbe Medum). Für folgende sieben Gewanne wurde nur Zehnt erhoben, da sie keine Neu-<br />
rodungen waren: Thymet, Guders, Scharpffenberg, Frön, Vogelsknip, Scheib und Schanckge-<br />
wann. Die Irscher Röder mussten von jeder Rute Rodbusch, die 18 Schuhe lang ist, ein Fuder<br />
dürres und grünes Holz in die Kellnerei nach Saarburg liefern. Der Kellner wohnte an der Saar-<br />
furt. Für jede Holzfuhre gab es hier eine Mutsch (Brötchen).<br />
Die Lage der kurtrierischen Gutshöfe auf Irscher Bann lassen sich noch heute durch Flur-<br />
namen lokalisieren:<br />
Auf "Barhofen" waren die Wälder, Felder und Wiesen, die zum Hof des Grundgerichtes<br />
gehörten, auf der "Spein" (abgeleitet von spähen, überwachen) die des Vogtsgerichts und die<br />
"Kirchhofstecker" waren wohl Kirchengut, also im Besitz des Hofes des kirchlichen Gerichtes.<br />
"Auf der Schwey" gab es vielleicht einen kurfürstlichen Viehhof. Am besten lässt sich der<br />
Standort des Hochgerichtes nachweisen, denn noch heute wird der "Hof" an dieser Stelle "Huaf"<br />
genannt und befindet sich im Kerngebiet von Irsch. Der älteste Teil dieses Hofes, ein<br />
turmähnlicher Erker dürfte aus der kurfürstlichen Zeit stammen und wurde vermutlich vom<br />
Hochgericht zeitweise als Gefängnis genutzt. Zum Hof gehörte der gesamte Ortskern mit der<br />
Zehntscheune.<br />
Der Irscher Flurbann umfasste 1720 nach dem kurfürstlichen Landmeßbuch 1893 ha. Er war<br />
vergleichsweise sehr groß.<br />
1793 zählte Irsch 93 Gemeinder. Gemeinder waren "Vollbürger", d.h. sie waren verheiratet<br />
und im Besitz der Bürgerrechte. Sie gehörten damit auch zu den "Rödern" und "Schunken",<br />
durften also am Roden und Lohschälen teilnehmen. Es gab damals in Irsch wohl 93 Familien<br />
oder Hausstände, folglich auch 93 Häuser.<br />
Die Bürgerrechte mussten erkauft werden. Nach einem kurfürstlichen Erlass vom 10.5.1793<br />
galten folgende Preise: Ein einheimisches Ehepaar zahlte für den Eintritt in die Gemeinde 20<br />
Reichstaler; ein Einheimischer, der eine Auswärtige heiratete, zahlte 25 Reichstaler; ein Aus-<br />
wärtiger, der eine Einheimische heiratete (also "einheiratete"), zahlte 30 Reichstaler.<br />
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