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Chronik I R S C H

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FOLTERKAMMER<br />

Das Hochgericht urteilte über schwere Verbrechen, also über "Hals und Bein". Es hatte das<br />

Recht, Todesurteile zu fällen und zu vollstrecken. Im Jahre 1532 erließ Kaiser Karl V. die soge-<br />

nannte "peinliche Gerichtsordnung", die "Carolina". Durch sie ist die Folter als Mittel, dem Be-<br />

schuldigten unter Zufügung immer größerer Schmerzen ein Schuldgeständnis zu erpressen,<br />

eingeführt worden. Sie war praktisch bis etwa 1795 üblich. Die Instrumente zur Durchführung<br />

der "peinlichen Befragungen" waren verschiedener Art. Im Kurfürstentum Trier war zum Bei-<br />

spiel `die Schnur´ in Gebrauch. So ist die Rede vom `zur Schur bringen´, `Schnur anziehen´,<br />

`uffgezogen´, `ein Stein von etwa zehen Pfonden anhängen´ usw. Unter der "Schnur" sind da-<br />

bei Stricke zu verstehen, in welche das Opfer eingespannt wurde. Schlagen und Quälen mit<br />

allerlei Marterwerkzeugen gehörten zum gerichtlichen Verhör.<br />

Die Urteile waren damals häufig von unmenschlicher Grausamkeit:<br />

Brandstiftung: Hinrichtung durch Verbrennen bei lebendigem Leibe<br />

Raub: Hinrichtung durch das Schwert<br />

Einbruch mit Waffengewalt: Hinrichtung durch den Galgen<br />

Giftmord: Hinrichtung durch Rädern oder durch Ertränken<br />

Kindsmord: Hinrichtung durch lebendig Begraben<br />

Gotteslästerung: Herausschneiden der Zunge<br />

Meineid: Abhacken der beiden Schwurfinger an der rechten Hand<br />

Bei anderen Freveltaten: Ohren oder die Nase abschneiden, brandmarken, auspeitschen, an<br />

den Pranger stellen

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