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400 Jahre Salinenort Ebensee 1607 – 2007

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L. „Ordnung der verwesung zu Hallstatt“<br />

II. Teil. Das Salzamt zu Gmunden.<br />

M. „Ordnung auf den ambtman, mauttner und gegenschreyber, das ambt mit allen<br />

wesen betreffen“<br />

III. Teil. Verschiedene Ordnungen.<br />

N. Großkufenhandlung der Stadt Gmunden.<br />

O. „Instruktion des Salzbereutens“<br />

P. „Ordnunng welcher massen das frembd sallcz von Passau aus dem gmundnischen<br />

ferrer nit zu nachtail geen soll“ (auszugsweise, SCHRAML, 1930, 160ff)<br />

Eine Ordnung zu erlassen ist eine Sache, sie durchzusetzen eine zweite. Denn da sind immer<br />

Menschen und Dinge, die von Ordnungen betoffen sind. Und Ordnungen können deshalb<br />

immer nur in dem Maße wirksam werden, in dem sie menschen- und sachgerecht sind.<br />

Viele Menschen haben Angst vor Neuem, Unbekannten, bleiben häufig lieber bei dem<br />

Althergebrachten, weil es ihnen bekannt ist, sie damit vertraut sind. Sie setzen Neuem,<br />

Unbekanntem Skepsis und manchmal auch Widerstand entgegen.<br />

Dazu kommt noch, dass Dinge und Vorgänge fast immer eine immanente (innewohnende)<br />

Gesetzlichkeit aufweisen, die den damit Handelnden vertraut ist, die sie naturalisiert haben,<br />

sonst würden Dinge und Vorgänge nicht funktionieren. Ordnungen scheitern auch in dem<br />

Maße, in dem sie diese inneren Gesetzlichkeiten missachten.<br />

In hierarchischen Systemen ist es nun so, dass häufig nicht die unmittelbar Betroffenen<br />

Entscheidungen treffen, sondern „übergeordnete“ Stellen. Denen ist der unmittelbare Kontakt<br />

zu den Notwendigkeiten oder den eben beschriebenen immanenten Gesetzlichkeiten nicht<br />

bekann, oder auf dem Weg nach „oben“ abhanden gekommen.<br />

So ist immer eine größere oder kleinere Differenz zwischen schriftlich festgelegter Ordnung<br />

und alltäglich gelebter Wirklichkeit, und sie ist um so größer, je deutlicher die Bedürfnisse<br />

der handelnden Menschen und die sachimmanenten Gesetzmäßigkeiten der Dinge und<br />

Vorgänge missachtet werden.<br />

So ist es offenbar auch im Salzkammergut gewesen, denn die Ordnungen mussten immer<br />

wieder erneuert und alljährlich in Erinnerung gerufen werden, und hatten sicher auch ihre<br />

Wirkung, zumal sie über Jahrhunderte mit nicht immer menschenfreundlichem Nachdruck<br />

durchzusetzen versucht wurden.<br />

So folgte dem ersten 1563 das zweite Libell unter dem Titel: „Reformierte Ordnung des<br />

Satlzwesens zu Gmunden und Haalstatt. Auffgericht im 1563. Jar. Gedruckt zu Wien in<br />

Osterreich durch Michael Zimmermann.“ Sie war auch deshalb notwendig geworden, weil in<br />

Hallstatt eine zweite Pfanne errichtet und in Ischl der Salzberg aufgeschlagen worden waren,<br />

und zudem die Notwendigkeit einer dritten Pfanne anstand. Sie kam wegen Holzmangels in<br />

Hallstatt nach Ischl.<br />

Über die Zeit der Salinengründung kann KRACKOWIZER daher schreiben: So war bereits<br />

1598 „das Gmundtnerische Kammerguetswesen“ mit einer „Nutzung von etlich’ 100.000<br />

Gulden ein solches Stuckh und Regale, dergleichen in den österreichischen Landen keines<br />

oder doch nit darüber zu finden, und auch in der Folge bildete das oberösterreichische<br />

Salzwesen das einträglichste aller Kameralgüter. (1899, 296)

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