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400 Jahre Salinenort Ebensee 1607 – 2007

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2) Unterlanbath 17<br />

3) f = Florenus = Gulden<br />

4) Provisor ist ein Vertretern<br />

5) f W. Währung = „Zettelgeld“ = Einlösungsscheine = Vorläufer des Papiergeldes<br />

6) f C.M. = Gulden Conventionsmünze (=Hartgeld). Das „Zettelgeld war nur halb so viel wert wie die Conventionsmünze<br />

7) Oberlangbath<br />

8) Oberlangath Nr.:87<br />

9) f Ö.W. = ab 1857/58 Österreichische Dezimalwährung = 1 Gulden sind 100 Kreuzer Bisher 1 Gulden ist 60 Kreuzer<br />

Die kaiserlichen Beamten, Meister und Arbeiter genossen nach dem dritten<br />

Reformationslibell ... die freie ärztliche Kur und den unentgeltlichen Medikamentenbezug,<br />

welche Kosten den Badern, Chirurgen und Apothekern vom Amt zu vergüten waren.“<br />

(SCHRAML, 1932, 110 <strong>–</strong> 121)<br />

Das sogenannte „Feiergeld“ (=Krankengeld) betrug etwa die Hälfte des normalen Lohnes.<br />

1.5 Altersversorgung<br />

Ein im kaiserlichen Dienst Stehender arbeitete so lange, bis durch Unfall, Krankheit oder<br />

Alter Arbeitsunfähigkeit gegeben war und erhielt dann <strong>–</strong> gnadenhalber <strong>–</strong> eine „Provision“. Sie<br />

hat sich in 16. Jahrhundert aus dem Versorgungsgeld für jene Arbeitsunfähigen entwickelt,<br />

das denen „gereicht“ wurde, die im Hallstätter „Spital“ nicht untergebracht werden konnten.<br />

Diese Zuwendung an „ausgediente kaiserliche Diener“ waren bis zum Anfang des 16.<br />

Jahrhunderts nur sehr zögernd gewährte Gnadenakte des Kaisers und dem Ausmaße nach und<br />

in der Dauer dem Ermessen der Hofkammer anheimgestellt, das heißt, es bestand kein<br />

Rechtsanspruch. Erst 1770 regelte eine kaiserliche Resolution die Provisionsansprüche, die<br />

aber auch jetzt nur gewährt wurden, wenn neben der Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig<br />

„unverschuldete Armut“ vorlag, worüber die Verwesämter entschieden! Dazu ist festzuhalten,<br />

dass das Lohnniveau über Jahrhunderte für Armut die sicherste Grundlage bot. So ganz<br />

nebenbei sorgte das auch für entsprechenden Gehorsam bei den Arbeitern, denn wer dem<br />

Verwesamt negativ auffiel, hatte damit auch seine Provision verwirkt. Im 18. Jahrhundert<br />

mussten zudem bis zum Amtsantritt Sternbachs die entscheidenden Beamten noch bestochen<br />

werden, damit eine Zuerkennung möglich wurde. O, du gute, alte Zeit! Erst unter Joseph II.<br />

wurde der Provision der Charakter der Armenunterstützung genommen.<br />

Für die Beamten wurde die Provision jährlich ausbezahlt, für die Meister, Arbeiter, Witwen<br />

und Waisen wöchentlich. Mit Ausnahme der höheren Beamten war diese „Versorgung“ auch<br />

so „bemessen“, dass sie zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig war. Auf Provision<br />

durften zudem nur die im Berg, in der Saline und im Wald Beschäftigten (die allerdings nicht<br />

zu allen Zeiten!) hoffen. Die bei der „Fertigung“ (= Verpackung) Tätigen und die Schiffweker<br />

fiel nicht unter diese Regelung. Das galt auch für die Krankenversorgung.<br />

Im 19. Jahrhudert wurden, nicht ganz abgearbeitete Jubilanten zu geringen Dienstleistungen<br />

herangezogen, wie zum Beispiel: Straßenarbeiten, zum Schneeschaufeln, Sandgewinnen,<br />

Lichtholzerzeugung, Putzen der Arbeitsgezähe, Geimeln und andere Arbeiten. Sie waren<br />

verpflichtet zwischen 60. und 65. Lebensjahr wöchentlich bis zu drei Schichten zu<br />

absolvieren, taten sie es nicht, hatten sie Abzüge von der Provision hinzunehmen. Erst das<br />

Jahr 1848 befreite die ausgedienten Arbeiter von dieser Bürde (SCHRAML, 1936, 475).<br />

1.6 die Bruderladen<br />

Im Laufe der Jahrhundert entstanden ausgehend von Hallstatt Bruderladen, deren Aufgabe es<br />

war, unverschuldet in Not geratenen Berufskollegen mit Beihilfen aus ihrer Misere zu helfen.<br />

Der Grundgedanke war: Gegenseitige Hilfe im Falle der Bedrängnis.

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