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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 5<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Sich im Betrieb bekannt machenNach den erfolgreich durchgeführten Wahlen sollten sichder neu gewählte <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong> und seinStell<strong>vertreter</strong> im Betrieb bekannt machen. Für diese Bekanntmachungkönnen insbesondere nachfolgend aufgezählteWege genutzt werden:■ Aushang am Schwarzen Brett■■■■■Information im IntranetRundschreiben oder E-Mail an alle Mitarbeiter und/oder zusätzlich an die zu vertretenen Kollegen (Achtung:Blindkopie „BCC“ hierfür verwenden, da ansonstenaus den E-Mail-Adressen zu erkennen ist, wer eineSchwerbehinderung hat oder mit einem schwerbehindertenMenschen gleichgestellt ist)BetriebsrundgangVorstellen auf der nächsten BetriebsversammlungNachricht in einer MitarbeiterzeitungSeien Sie kreativ, auch andere Formen der Bekanntmachungim Betrieb sind möglich. Wichtig ist aber, dass dieBekanntmachung bestimmte Informationen für die Kollegenim Betrieb enthält:■ Name und Vorname des <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>sund ersten Stell<strong>vertreter</strong>s■ Bild des <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>s und ersten Stell<strong>vertreter</strong>s

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