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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 30Durchführung einer <strong>Schwerbehinderten</strong>versammlungMindestens einmal im Jahr muss die SBV auf einer <strong>Schwerbehinderten</strong>versammlungdie schwerbehinderten Beschäftigtendes Betriebs über ihre Arbeit, wichtige Gesetzesänderungenoder Maßnahmen des Betriebs informieren.Hierfür muss der Arbeitgeber die schwerbehinderten oderihnen gleichgestellten behinderten Menschen von der Verpflichtungzur Arbeit freistellen und das Arbeitsentgelt fürdie Zeit der <strong>Schwerbehinderten</strong>versammlung fortzahlen.Der Arbeitgeber hat der SBV die Sachmittel (z.B. Raum)auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.Vorbereitung■■■Termin festlegen und mit Arbeitgeber abstimmengeeigneten Raum finden und diesen reservierenTagesordnung für die <strong>Schwerbehinderten</strong>versammlungfestlegenPraxistippHierbei sollte der Schwerpunkt auf dem Bericht der SBVund dem Bericht des Arbeitgebers zur Beschäftigungvon schwerbehinderten Menschen im Betrieb liegen. EinTagesordnungspunkt sollte nicht mehr <strong>als</strong> 20 Minutendauern, um die Versammlung zeitlich in einem angemessenenRahmen zu halten.Um die Veranstaltung für die betroffenen Kollegen interessantzu machen, bietet sich die Einladung eines Gastreferenten,z.B. von der Agentur für Arbeit, Integrationsamt,

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