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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 29tet zu sein und den Betroffenen unterstützen und beratenzu können.Beratung des ArbeitgebersDie SBV hat keine so weitgehenden Mitbestimmungsrechtegegenüber dem Arbeitgeber wie der Betriebsrat in bestimmtenAngelegenheiten. Deshalb ist die SBV zurDurchsetzung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigtenauf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mitdem Arbeitgeber angewiesen.Eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kanninsbesondere durch nachfolgende Maßnahmen geschaffenwerden:■ Die SBV sollte dem Arbeitgeber vermitteln, dass sie zwardie Belange der behinderten Kollegen vertritt, aber auchdie Interessen des gesamten Betriebs im Auge hat.■ Viele Arbeitgeber kennen die Unterstützungsmöglichkeiten(Prämien, Zuschüsse und Beratungsmöglichkeitenetc.) durch die Integrationsämter zur Ausbildungund Beschäftigung behinderter Menschen nicht. DieSBV sollte deshalb auch den Arbeitgeber hierzu beratenund mit konkreten Vorschlägen das Gespräch mit demArbeitgeber suchen und Gespräche mit dem Integrationsamtvermitteln.■ Die SBV sollte mit dem Arbeitgeber im Dialog zur Situationder schwerbehinderten Menschen im Betrieb mitdem Arbeitgeber bleiben und ihm die aktive Unterstützungbei der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzenfür schwerbehinderte Menschen zusagen.

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