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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 28behinderten Arbeitsplätze schafft oder erhält. Ansprechpartnerfür die SBV sind hier die Integrationsämter.Beratung bei NachteilsausgleichenDarüber hinaus gibt es für schwerbehinderte MenschenHilfen, die dazu dienen, die Einschränkungen soweit wiemöglich auszugleichen, die durch eine Behinderung entstehenkönnen. Behinderten und insbesondere schwerbehindertenMenschen wird z.B. bei der Einkommen- undLohnsteuer ein Pauschalbetrag wegen der Behinderungeingeräumt. Wie das Wort Nachteilsausgleich es ausdrückt,soll hier kein Sondervorteil eingeräumt werden, sondernnur ein vom Gesetzgeber festgestellter Nachteil für denschwerbehinderten Menschen ausgeglichen werden. Zuden möglichen Nachteilsausgleichen kann die SBV Kontaktmit den Integrationsämtern aufnehmen.Beratung bei der GleichstellungBehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderungvon weniger <strong>als</strong> 50, aber mindestens 30 können von derAgentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestelltwerden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit amWohnsitz des Betroffenen. Eine Gleichstellung ist allerdingsnur möglich, wenn der behinderte Mensch auch ausGründen der Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatzerlangen kann oder der bestehende Arbeitsplatz gefährdetist. Dem gleichgestellten behinderten Menschen stehen allearbeitsplatzbezogenen Hilfen zu, die auch einem schwerbehindertenMenschen zustehen. Zusatzurlaub kann er allerdingsnicht erhalten. Die SBV sollte auch hier die Antragsformularezur Hand haben, um für den Ernstfall vorberei-

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