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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 27und Umgestaltung von behinderungsgerechten ArbeitsundAusbildungsplätzen erhalten. Die SBV sollte hierzu einenVertreter des Integrationsamts einladen, damit Möglichkeitender finanziellen Förderung (z.B. Zuschuss zu Investitionskosten)einer behinderungsgerechten Gestaltungdes Arbeitsplatzes erörtert werden können.Beratung bei Anträgen auf Anerkennung einerSchwerbehinderungFür die Anerkennung einer Schwerbehinderung und dasAusstellen des Ausweises ist das Versorgungsamt (oder dienach Landesrecht bestimmte Behörde) am Wohnsitz desschwerbehinderten Menschen zuständig. Die Anerkennungerfolgt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von50 oder mehr vorliegt (§ 2 Abs. 2 SGB IX).Die SBV sollte sich hier Vordrucke besorgen oder nachschauen,ob diese auf der Internetseite der örtlichen Versorgungsämterheruntergeladen und ausgedruckt werdenkönnen. Es ist eine der Aufgaben der SBV, einen Betroffenenbei Anträgen zu unterstützen (§ 95 Abs. 1 SGB IX).Die SBV sollte deshalb die Anträge zur Hand haben.Beratung bei der begleitenden Hilfe im ArbeitslebenDie begleitende Hilfe durch die Integrationsämter umfasstalle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind,um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitslebenzu ermöglichen. Denkbar ist hier sowohl diepersönliche <strong>als</strong> auch die finanzielle Hilfe für einen schwerbehindertenMenschen oder einen Arbeitgeber, der schwer-

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