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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 26Damit die SBV sich hier <strong>als</strong> Berater für eine behinderungsgerechteAusgestaltung des Arbeitsplatzes einsetzen kann,muss sie zunächst die Auswirkungen der Behinderungendes Beschäftigten auf die betriebliche Tätigkeit kennen. DieSBV sollte hierzu das persönliche und vertrauliche Gesprächmit dem Betroffenen suchen und gegebenenfallsRücksprache mit dem Betriebsarzt halten. Die Ergebnissesollten dann in der <strong>Schwerbehinderten</strong>kartei festgehaltenwerden und können Ausgangspunkt für eine technischeund finanzielle Beratung durch das Integrationsamt mitdem Ziel der Erhaltung des Arbeitsplatzes durch behinderungsgerechteGestaltung desselben sein.Gleichzeitig sollte mit dem Betriebs- oder Personalrat unddem Arbeitgeber überlegt werden, welche alternativen Tätigkeitenlangfristig erfüllt werden können und welcher Arbeitsbereichim Betrieb für den Betroffenen geeignet istoder welcher Voraussetzungen es am bestehenden Arbeitsplatzbedarf, um die behinderungsbedingten Nachteileauszugleichen.Wenn die Beteiligten hierbei nicht weiterkommen, solltedas Integrationsamt zu einer technischen und finanziellenBeratung eingeschaltet werden, damit die Fachleute des Integrationsamtseine konkrete Lösungsmöglichkeit erarbeiten.Die meisten Arbeitsplätze sind einer behinderungsgerechtenGestaltung zugänglich. Der technische Beratungsdienst(Integrationsfachdienst) unterstützt den Betriebhier durch konkrete, auf den Arbeitsplatz zugeschnitteneLösungen und kennt die Entwicklungen auf dem Hilfsmittelsektor(z.B. Hebehilfen, Großbildschirme). Dieser ist intechnischen Fragen auch Ansprechpartner für die SBV. Arbeitgeberkönnen auch finanzielle Mittel zur Schaffung

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