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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 25Schwerbehinderte Menschen sind in der Regel nicht häufigerkrank <strong>als</strong> nicht behinderte Menschen. Die SBV solltehierzu auch die eigene Personalabteilung befragen, diesewird dies bestätigen.Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zumThema machenDie SBV sollte die Eingliederung schwerbehinderter Menschenzum Thema machen und konkrete Vorschläge hierzuauf die Tagesordnung des Betriebs- oder Personalrats setzen(§ 95 Abs. 4 SGB IX).Beratung von <strong>Schwerbehinderten</strong>Ein wichtiger Grundstein für die erfolgreiche Beratungstätigkeit(§ 95 Abs. 1 SGB IX) ist es, das Vertrauen derschwerbehinderten Menschen zu gewinnen. Solches Vertrauenkann insbesondere durch die Aneignung von Fachwissenund die Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtungsich erarbeitet werden. Die SBV sollte deshalb für dieBetroffenen erreichbar sein und sich in Fragen der Schwerbehinderungund Gleichstellung im Berufsleben auskennensowie sich für die Anliegen des Betroffenen einsetzen.Beratung bei der Gestaltung von ArbeitsplätzenNach § 81 Abs. 4 SGB IX hat der schwerbehinderte undihm gleichgestellte behinderte Mensch einen Anspruch aufeinen behinderungsgerechten Arbeitsplatz.

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