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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 24höhung der Beschäftigungsquote von schwerbehindertenund ihnen gleichgestellten behinderten Menschen. DieSBV sollte sich deshalb auf folgende Einwendungen gegendie Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen vorbereiten:„Schwerbehinderte Beschäftigte seien nicht voll leistungsfähigund nicht genug belastbar.“Das hängt davon ab, ob der schwerbehinderte Mensch amrichtigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Behinderungen müssensich nicht immer auswirken und Arbeitsplätze könnenmit der technischen und finanziellen Unterstützung behinderungsgerechtgestaltet werden.„Schwerbehinderte Menschen bekämen Zusatzurlaubund sind dadurch teuer.“Dafür kann der Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe sparen.„Schwerbehinderte Menschen seien nicht überalleinsetzbar.“Das trifft auch auf nicht behinderte Menschen zu.„Schwerbehinderte Menschen werde man nichtmehr los.“Der Kündigungsschutz gilt auch für schwerbehinderte undihnen gleichgestellte Menschen nicht während der Probezeitvon bis zu sechs Monaten. Auch danach gibt es keinenabsoluten Kündigungsschutz.„Schwerbehinderte Menschen seien öfter und längerkrank.“

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