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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 21kostenzuschüssen die Beschäftigung von schwerbehindertenMenschen.Zusammenarbeit mit dem IntegrationsfachdienstAls Anlauf- und Beratungsstelle für Arbeitgeber undschwerbehinderte Menschen sowie für die SBV unterstützter die Integrationsämter und die Agenturen für Arbeit beiihrer Aufgabe, schwerbehinderte Menschen in Arbeit undAusbildung zu vermitteln, zu begleiten und im Arbeitsverhältniszu halten. Gerade auch für Fragen der technischenUmsetzung oder Möglichkeiten zum Erhalt oder der Schaffungeines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes ist dieZusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst wichtigerBestandteil der Tätigkeit der SBV und ein wichtigerAnsprechpartner.Beschäftigungsquote von schwerbehindertenund gleichgestellten Menschen erhöhenBeteiligungsrecht am EinstellungsverfahrenGemäß § 81 Abs. 1 SGB IX hat die SBV bei der Besetzungfreier Stellen ein sehr weitgehendes Beteiligungsrecht.Grundsätzlich müssen Arbeitgeber und die SBV – aufgrundder unterschiedlichen Arten von Behinderungen –davon ausgehen, dass jede freie Stelle für schwerbehinderteMenschen geeignet ist. Deshalb hat der Arbeitgeber jedeStellenausschreibung auch an schwerbehinderte Menschenzu richten und darf diese (§ 1 AGG – Diskriminierungsschutz)nicht von vorneherein aus dem Einstellungsverfahrenausschließen.

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