Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media
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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 20Zusammenarbeit mit der Fachkraft für ArbeitssicherheitDie Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte durch die SBV inallen Fragen der Gestaltung der Arbeitsbedingungen herangezogenwerden.Zusammenarbeit mit dem IntegrationsamtDas Integrationsamt ist der wichtigste außerbetrieblichePartner der SBV. Dieses soll die SBV maßgeblich bei ihrerArbeit im Betrieb unterstützen. Die zentralen Aufgabendes Integrationsamts sind die fachliche Beratung und diefinanzielle Förderung von Arbeitgebern und schwerbehindertensowie ihnen gleichgestellten behinderten Menschen.Finanzielle Mittel stehen dem Integrationsamt insbesondereaus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung, dieArbeitgeber aufgrund der Nichterfüllung der nach demSGB IX vorgegebenen Beschäftigungspflicht für schwerbehinderteMenschen (§§ 71 ff. SGB IX) abzuführen haben.Zusammenarbeit mit der Agentur für ArbeitArbeitgeber sind verpflichtet, offene Stellen der Agenturfür Arbeit zu melden (§ 81 Abs. 1 SGB IX). Der Arbeitgeberhat ebenfalls die SBV hierüber zu informieren (§ 81Abs. 1 SGB IX). Damit die Agentur für Arbeit geeigneteschwerbehinderte Bewerber vorschlagen kann, kann auchdie SBV Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen undihr die zu besetzende Stelle näher erläutern, damit ein passenderschwerbehinderter Mensch vorgeschlagen werdenkann. Die Agentur für Arbeit fördert z.B. auch mit Lohn-