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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 17che Schulung angestrebt werden. Wissen am Ende derAmtszeit – „was alles möglich gewesen wäre“ – wird den zubetreuenden Kollegen leider nicht mehr weiterhelfen.Sich mit dem Stell<strong>vertreter</strong> abstimmenDie Stellvertretung vertritt die SBV, wenn diese verhindertist (z.B. bei Krankheit, Urlaub, unabkömmlich (Notfall)am Arbeitsplatz). Deshalb ist es für die SBV wichtig, mitder Stellvertretung engen Kontakt zu halten, sie regelmäßigzu informieren und sie auf dem Laufenden zu halten. Liegtein Fall der Verhinderung der Vertrauensperson vor, trittdie Stellvertretung – solange die Verhinderung andauert –an die Stelle der Vertrauensperson mit allen deren Rechtenund Pflichten.Bei 200 oder mehr schwerbehinderten Beschäftigten kanndie SBV in Absprache mit dem Arbeitgeber die Stellvertretungim Sinne einer Arbeitsteilung zu bestimmten Aufgabenheranziehen. Dies bedeutet, dass die Stellvertretungein ihr zugeordnetes Aufgabengebiet übernimmt und fürdiesen Bereich – unabhängig vom Vorliegen einer Verhinderungder Vertrauensperson – die Rechte und Pflichtender SBV wahrnimmt. Der Stell<strong>vertreter</strong> hat allerdings keinenAnspruch gegenüber der Vertrauensperson auf dieseHeranziehung und der Zuweisung eines bestimmten Aufgabengebiets.Hierüber müssen sich die Vertrauenspersonund der Stell<strong>vertreter</strong> abstimmen.PraxistippDie Vertrauensperson sollte darauf achten, dass derStell<strong>vertreter</strong> den gleichen besonderen Kündigungsschutzwie die Vertrauensperson selbst erhält und be-

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