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Erste Schritte als Schwerbehinderten- vertreter - Weka Media

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<strong>Erste</strong> <strong>Schritte</strong> <strong>als</strong> <strong>Schwerbehinderten</strong><strong>vertreter</strong>Seite 15angelegt und folgende Termine erfasst und abgestimmtwerden:■ Betriebsrats- bzw. Personalratssitzungen■ Ausschusssitzungen des Betriebs- oder Personalrats■ SBV-Sprechstunde■ Betriebsrundgang und Arbeitsplatzbesichtigung (mitvorheriger Zustimmung des zu besuchenden Kollegen,keine Bloßstellung vor anderen Kollegen)■ Arbeitgebergespräch zwischen Betriebs- oder Personalrat(monatlich bzw. vierteljährlich)■ geplante <strong>Schwerbehinderten</strong>versammlung■ mindestens „eine Stunde“ für Ihre „Schreibtischarbeit“jede Woche■ gegebenenfalls Treffen des betrieblichen IntegrationsteamsÜber regelmäßige Termine (z.B. wöchentliche Sitzung desBetriebs- oder Personalrats) sollte auch der Vorgesetzte informiertwerden, damit sich dieser bei seiner Planung hieraufeinrichten kann. Die SBV sollte bei dieser Gelegenheitauch abklären, bei welcher Person und in welcher Art undWeise (telefonisch, persönlich oder per E-Mail) sie sich fürdie erforderliche Amtstätigkeit ab- und anmelden muss sowieob dies für regelmäßige Termine in jedem Einzelfall erforderlichwird.Fachwissen aneignenDie Arbeit der SBV erfordert fundiertes Fachwissen, umden Aufgaben gerecht zu werden. Der Gesetzgeber hat fürdie SBV einen eigenen Schulungsanspruch vorgesehen.Die SBV ist gemäß § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX für die Teil-

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