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ANTRAG auf eine Fahrschulen-Rechtsschutz-Versicherung - ARAG

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Application Note: DN1567-0405Upgrading NCC 8000 to NCC WindowsThe current version of EntraPass offers the ability to easily convert existing NCC 8000 gateways to NCCWindows gateways. All you need is a registered EntraPass Global Edition v.3.13 (after a migration from v.1to v.3 or after a new installation.Requirements• Registered GE V3• EP-ENTRA3 EPROMs to replace KT-200 EP-8002 EPROMs.Steps for Upgrading NCC 8000 Gateways to NCC Windows Gateways1. Backup your EntraPass Global v.3 database2. Close any EntraPass v.3 program (Workstation, Server, etc.)3. For NCC 8000:• Disconnect any external NCC 8000 application from the network but leave the applicationrunning (standalone)• Disconnect loops from an internal NCC 8000 application then shut down the application itself.Note:• Make sure that the number of serial ports on the NCC Windows computer meets the number of loops on theNCC 8000. For example, if the NCC 8000 was connected to four loops, then four serial ports will be requiredon the NCC Windows computer. You may need to install a PCI card (such as a Rocket Port) to increase thenumber of ports on the new computer.• Real-time communication of global features such as area and alarm system management requires the use of aVC-485 interface to connect each loop directly to the NCC.• NCC 8000 and NCC Windows gateways can coexist in the same system.Tel.: 1 (450) 444 2030 • Toll Free: 1 888 222-1560 • Fax : 1 (450) 444 2029 • Internet:www.kantech.com Page 1 of 2Copyright © 2004 Kantech Systems. All rights reserved • Specifications may change without prior notice


ERKLÄRUNGEN UND HINWEISEWICHTIGE HINWEISE GEMÄSS § 9a VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZZuständige Aufsichtsbehörde:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 BonnVertragsgrundlagen:Die Grundlage des Vertrages und des beschriebenen <strong>Versicherung</strong>sumfanges bilden das <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz, der Antrag,der Prämientarif - Stand 01.04.2012, die Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (ARB 2012) sowie die ErgänzendenBedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (ERB 2012).Auf sämtliche mit <strong>ARAG</strong> abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sverträge ist österreichisches Recht anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstandist Wien vereinbart; § 48 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz und § 14 Konsumentenschutzgesetz bleiben hiervon unberührt.Neben den im Allgem<strong>eine</strong>n Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Umständen, die den <strong>Versicherung</strong>snehmer berechtigen, denAbschluss des <strong>Versicherung</strong>svertrages zu widerrufen oder von diesem zurückzutreten, sind in § 5b <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzbesondere Rücktrittsrechte geregelt:Rücktrittsrecht nach § 5b <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VersVG):Haben Sie k<strong>eine</strong> Kopie Ihrer Vertragserklärung erhalten, obwohl Sie diese dem Versicherer oder dessen Be<strong>auf</strong>tragten persönlichabgegeben haben, wurden Ihnen die <strong>Versicherung</strong>sbedingungen nicht vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Antrags<strong>auf</strong>nahme) übergeben,oder haben Sie die Mitteilungen gemäß §§ 9a bzw.18b VAG erst jetzt erhalten, sind Sie berechtigt, innerhalb von zwei Wochenab Zugang der <strong>Versicherung</strong>surkunde und -bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. Wurden Ihnen bei neuen Verträgen nichtalle vertragsbezogenen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen bzw. bei Vertragsänderungen nicht die allenfalls geänderten <strong>Versicherung</strong>sbedingungenausgehändigt, oder haben Sie die in den §§ 9a bzw. 18b VAG vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten, so beträgt dieRücktrittsfrist <strong>eine</strong>n Monat. Der Rücktritt kann nur in geschriebener Form erklärt werden, wobei es genügt, wenn die Erklärung innerhalbder Frist abgesendet wird. Wurde vorläufige Deckung gewährt, so gebührt uns dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie.Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die vereinbarte Vertragsl<strong>auf</strong>zeit weniger als sechs Monate beträgt.AntragsbindungsfristAn die <strong>Versicherung</strong>santräge hält sich der Antragsteller sechs Wochen gebunden. Die Frist beginnt ab Zugang des unterfertigten Antragesbei <strong>ARAG</strong>.Beginn des <strong>Versicherung</strong>sschutzesDie Antragstellung begründet noch k<strong>eine</strong>n <strong>Versicherung</strong>svertrag. Erst ab Zugang der Polizze oder <strong>eine</strong>r gesonderten Annahmeerklärungund rechtzeitiger Prämienzahlung besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz nach Maßgabe des <strong>Versicherung</strong>svertrages. <strong>Versicherung</strong>sschutzvor Zugang der Polizze besteht nur bei <strong>eine</strong>r vorläufigen Deckung in dem vom Versicherer zugesagten Umfang.Anzeigepflicht - SchriftformDer <strong>Versicherung</strong>snehmer (Antragsteller) ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn <strong>eine</strong>andere Person deren Niederschrift vornimmt. <strong>Versicherung</strong>santräge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des <strong>Versicherung</strong>snehmers(Antragstellers) müssen schriftlich erfolgen.DauerrabattFür die 10-jährige Vertragsdauer ist in den Prämien ein 20%-iger Nachlass (Dauerrabatt) eingerechnet. Der <strong>Versicherung</strong>snehmerverpflichtet sich, bei Beendigung des <strong>Versicherung</strong>svertrages vor dem vereinbarten Vertragsabl<strong>auf</strong>, diesen Dauerrabatt für die abgel<strong>auf</strong>ene<strong>Versicherung</strong>szeit (Dauer) aliquot gemäß der nachstehenden Staffel zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe derNachzahlung ergibt sich aus der <strong>Versicherung</strong>szeit (Dauer) und dem daraus resultierenden Prozentsatz sowie der zum Zeitpunkt derVertragsbeendigung gültigen Jahresprämie brutto.Kündigung nach vollen Jahren* 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10Höhe der Nachzahlung in % der vorgeschriebenenJahresbruttoprämie zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung50 45 40 35 30 25 20 15 10 0*Bei Vertragsbeendigung im 1. Jahr: 50% der JahresbruttoprämiePolizzenklausel – Außergerichtliche Betreibung unbestrittener ForderungenDer <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst die außergerichtliche Betreibung unbestrittener Forderungen des <strong>Versicherung</strong>snehmers aus demBetriebsbereich (Inkassofälle) durch <strong>ARAG</strong> (Art. 6.1.1. ARB), die mit der Betreibung KSV1870 Forderungsmanagement GmbH be<strong>auf</strong>tragt.<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht nur dann, wenn und solange die offene Forderung unbestritten bleibt, die Höhe der Forderung €30,-- übersteigt und die Betreibung in Österreich erfolgt sowie für die Forderung die Zuständigkeit <strong>eine</strong>s österreichischen Gerichtesgegeben wäre, würde ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.Weitere HinweiseDie vereinbarte Tarifprämie ist <strong>auf</strong>grund der im Tarif angegebenen Tarifmerkmale ermittelt worden, eintretende Änderungen dieserTarifmerkmale sind <strong>auf</strong> Anfrage des Versicherers diesem wahrheitsgemäß und unverzüglich mitzuteilen, um die Prämie neu festsetzenzu können. Folgeprämien sind jeweils am 01. des Fälligkeitsmonats zu zahlen.<strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, Telefon (01) 531 02-0*, Telefax (01) 531 02-1923; Internet: http://www.<strong>ARAG</strong>.at; HandelsgerichtWien, FN 384736p; DVR 0018139; UID: ATU67380309. <strong>ARAG</strong> SE, 40472 Düsseldorf, <strong>ARAG</strong> Platz 1, Sitz und Registergericht: Düsseldorf HRB 66846


INFORMATION GEMÄSS § 24 DATENSCHUTZGESETZ 2000 (DSG 2000) UND ZUR ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNGDer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherer hat gemäß Artikel 1 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen für die <strong>Rechtsschutz</strong>-<strong>Versicherung</strong> (ARB) die Aufgabe, für die WahrnehmungIhrer rechtlichen Interessen zu sorgen und die Ihnen dabei entstehenden Kosten zu tragen. Diese und die damit verbundenen Verwaltungs<strong>auf</strong>gabenkönnen <strong>Versicherung</strong>en nur mehr mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Die Verwendung der an <strong>ARAG</strong> bekanntgegebenenDaten ist durch das Datenschutzgesetz (DSG) geregelt und geschützt. Wir haben daher in Ihren <strong>Versicherung</strong>santrag <strong>eine</strong> Einwilligungserklärungzur Datenverwendung gemäß dem DSG <strong>auf</strong>genommen.Welche Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet?Dies sind vor allem Ihre Angaben im Antrag und im Schadenfall sowie damit verbundene Auskünfte von Dritten, z.B. dem von Ihnen bevollmächtigtenRechtsvertreter oder <strong>Versicherung</strong>svermittler, die zum Zweck der Antragsbearbeitung, Risikoprüfung, Polizzierung, Vertragsverwaltung, Bearbeitungvon Schadenfällen und zu Ihrer Betreuung in <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten notwendig sind.Zur Verwaltung Ihres Vertrages verarbeiten wir neben den Daten des Vertragsinhaltes, die Sie der Ihnen übermittelten Polizze entnehmen können,auch weitere Daten (Bankverbindung, Vermittlerdaten) und Daten über die Prämienzahlungen.Im Schadenfall verarbeiten wir die von Ihnen, Ihrem Rechtsvertreter oder Ihrem Vermittler bekanntgegebenen Daten zum <strong>Versicherung</strong>sfall, die vonuns abgegebenen Stellungnahmen zum <strong>Versicherung</strong>sfall und unsere Leistungen, um für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen sorgen zukönnen.Welche Daten müssen Sie uns bekanntgeben?Gemäß <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz sind Sie verpflichtet, bei Antragstellung und im Schadenfall alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikossowie zur Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Wird diese gesetzliche Verpflichtungnicht erfüllt, so kann dies zur Ablehnung des Antrages, zum Rücktritt des Versicherers vom Vertrag oder zur Ablehnung der <strong>Versicherung</strong>sleistungführen.Welche Daten werden zu welchem Zweck an welche Dritte übermittelt?Zur Beurteilung, ob und unter welchem Bedingungen ein <strong>Versicherung</strong>svertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird sowie nach Eintritt des<strong>Versicherung</strong>sfalles zur Beurteilung und Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung kann es in bestimmten Fällen (Vorversicherung, Doppelversicherung,Teilungsabkommen zwischen den Versicherern, Organisation von Musterverfahren, gesetzlichen Forderungsübergang) notwendig sein, Personenidentifikationsdaten(Name, Geburtsdatum, Adresse) und Daten zum <strong>Versicherung</strong>sfall an● Ihren Rechtsvertreter● Ihren bevollmächtigten Vermittler● andere die Schadenversicherung in Österreich betreibende <strong>Versicherung</strong>sunternehmen● das „Zentrale Informationssystem – ZIS“ des Verbandes der <strong>Versicherung</strong>sunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7.(Informationsverbundsystem iSd § 4 Z13 Datenschutzgesetz 2000)zu übermitteln.Das Zentrale Informationssystem ZIS ist <strong>eine</strong> Einrichtung der <strong>Versicherung</strong>swirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des <strong>Versicherung</strong>smissbrauchsund des <strong>Versicherung</strong>sbetruges.Sollten Ihre Ansprüche im Schadenfall außerhalb von Österreich geltend zu machen sein, so übermitteln wir Ihre personenbezogenen und den Schadenfallbetreffenden Daten an● INTERIURA Schadenregulierungsges.m.b.H., 1040 Wien, Rainergasse 1/4 (FN 50016d, DVR 0705004),welche in unserem Auftrag für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Ausland sorgt.Zur Erlangung der mit diesem <strong>Rechtsschutz</strong>vertrag verbundenen Inkassoleistungen übermitteln wir Ihre personenbezogenen und den Schadenfall betreffendenDaten an● KSV1870 FORDERUNGSMANAGEMENT GmbH, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien (FN 308572h, DVR 3003907).Werden Sie in Ihren <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten von <strong>eine</strong>m durch Sie bevollmächtigten Vermittler betreut, so übermitteln wir an● den Vermittlerdie notwendigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, damit dieser Sie entsprechend betreuen und beraten kann. Jeder dieser Vermittler ist s<strong>eine</strong>rseitswiederum verpflichtet, die Bestimmungen des DSG und s<strong>eine</strong> besonderen Geheimhaltungspflichten zu beachten.Können Sie die Zustimmungserklärung zur Übermittlung von Daten an bestimmte Dritte widerrufen?Die in Ihrem <strong>Versicherung</strong>santrag <strong>auf</strong>genommene Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden(§ 8 DSG 2000). Darüber hinaus sind Sie unter den Voraussetzungen des § 28 DSG 2000 berechtigt, gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruchzu erheben.Erfolgt ein solcher Widerruf oder Widerspruch oder wird die Zustimmung nicht erklärt, so behalten wir uns vor, Ihren Antrag abzulehnen oder denVertrag <strong>auf</strong>zulösen, sofern <strong>eine</strong> automationsunterstützte Bearbeitung Ihres Vertrages, leistungsmindernde Veranlassungen (wie z.B. Abrechnung derDoppelversicherung oder gemäß Teilungsabkommen oder die Organisation von Musterverfahren oder Gemeinschaftsklagen) oder die Erfüllung unserervertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich sind.Wo erhalten Sie weitere Auskünfte zum Datenschutz?Wegen weiterer Auskünfte und Erläuterungen können Sie sich direkt an <strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36,wenden: Telefon (01) 53102-DW 1122, Fax (01) 53102-DW 2122, E-Mail datenschutz@arag.at.<strong>ARAG</strong> SE Direktion für Österreich, 1041 Wien, Favoritenstraße 36, Telefon (01) 531 02-0*, Telefax (01) 531 02-1923; Internet: http://www.<strong>ARAG</strong>.at; HandelsgerichtWien, FN 384736p; DVR 0018139; UID: ATU67380309. <strong>ARAG</strong> SE, 40472 Düsseldorf, <strong>ARAG</strong> Platz 1, Sitz und Registergericht: Düsseldorf HRB 66846

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