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Protokoll der GR-Sitzung vom 21. November 2012 - Marktgemeinde ...

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In <strong>der</strong> Broschüre „Bgld. Gemeindeordnung“, 4. Auflage, herausgegeben <strong>vom</strong> VerbandSozialdemokratischer Gemeindevertreter im Burgenland und bearbeitet vonBezirkshauptmann Dr. Julius Schuszter, wird auf Seite 236 unter RZ 656 in <strong>der</strong> Judikatur zu§ 63 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung neben <strong>der</strong> Feststellung, dass die Bestellung <strong>der</strong> Organevon wirtschaftlichen Unternehmungen in die Zuständigkeit des Gemein<strong>der</strong>ates fällt,angemerkt, dass dem Gemein<strong>der</strong>at auch die Kontrolle und die Aufsicht über die Führung vonwirtschaftlichen Unternehmungen obliegt.Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde als Alleingesellschafterin in <strong>der</strong>Generalversammlung <strong>der</strong> GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. als Person zwar alleine,da er gemäß § 25(1) <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnung die Gemeinde nach außen hin zu vertretenhat. Der Bürgermeister hat jedoch gem. § 25, Absatz 2, Zif. 2 <strong>der</strong> Bgld. Gemeindeordnungdie <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at gefassten Beschlüsse zu vollziehen.Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass <strong>der</strong> Bürgermeister zur Vornahme <strong>der</strong>Entlastung des Geschäftsführers <strong>der</strong> GIP-Ges.m.b.H. vorher die Zustimmung desGemein<strong>der</strong>ates benötigt, um diese dann in <strong>der</strong> Generalversammlung <strong>der</strong> GIP-Ges.m.b.H.auszusprechen. – Gleichlautende Beschlüsse sind bereits für frühere Geschäftsjahre gefasstworden.Der Gemein<strong>der</strong>at ermächtigt daraufhin mit einstimmigen Beschluss, dass <strong>der</strong> Bürgermeisterin <strong>der</strong> Generalversammlung <strong>der</strong> GIP Gesellschaft m.b.H, die nach dieserGemein<strong>der</strong>atssitzung abgehalten wird, die Entlastung des Geschäftsführers AltbürgermeisterWinfried Kasper für das Geschäftsjahr 2011 aussprechen kann.Zu Punkt 6.)Der Bürgermeister berichtet dem Gemein<strong>der</strong>at, dass vor <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong>Verordnung über die 5. Än<strong>der</strong>ung des digitalen Flächenwidmungsplanes drei Grundstücke in<strong>der</strong> KG Großpetersdorf, die allesamt als AW gewidmet sind, <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at zum Baulan<strong>der</strong>klärt werden sollen und erläutert:Beim Grundstück Nr. 2134/15 handelt es sich um die durch eine Grundstücksneuvermessunghinzugekommene Teilfläche. Das ursprüngliche Grundstück Nr. 2134/15 liegt an<strong>der</strong> Zieglergasse und war in seiner ursprünglichen Größe schon als BW gewidmet.Die Grundstückseigentümer haben mit Schreiben <strong>vom</strong> 02. Mai 2011 eine Erinnerungeingebracht.Für die Erschließung des Grundstückes Nr. 7030 (Ried Untere Hofäcker) liegt in <strong>der</strong>Zwischenzeit eine entsprechende Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern Michaelund Sabine Hagenauer über die Kostentragung vor. Diese planen dort den Bau einesEinfamilien-Wohnhauses. Der Erklärung zum Bauland-Wohngebiet (BW) steht somit nichtsim Wege.Der Gemein<strong>der</strong>at hat mit Verordnungen <strong>vom</strong> 29. März 2008 und <strong>vom</strong> 14. <strong>November</strong> 2008eine Reihe von Grundstücken von AW zu Bauland (BW) erklärt. Obwohl sich das GrundstückNr. 7243/1 (Ried Kurtacker) in unmittelbarer Nähe dieser Grundstücke befindet, wurdescheinbar auf die Erklärung dieses Grundstückes zu BW irrtümlich vergessen, obwohl hierdieselben Voraussetzungen zutreffen (Erschließung usw.).Daraufhin fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at auf Antrag des Vorsitzenden durch einstimmigen Beschlussfolgende


V E R O R D N U N Ggemäß § 20 Absatz 2 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes Nr. 18/1969, in <strong>der</strong>geltenden Fassung:§ 1In den nachfolgend näher bezeichneten Aufschließungsgrundstücken ist diewidmungsgemäße Nutzung zulässig, da die Erschließung durch Straßen undVersorgungsleitungen gesichert ist.Hierbei handelt es sich um die GrundstückeGStNr. Vorname NachnameRied „Untere Hofäcker“Ried „Kurtäcker“Zieglergasse7030 Michael und Sabine Hagenauer7243/1 Harald und Waltraud Hafner2134/15TF Bernd und Elisabeth Gollatzalle in <strong>der</strong> KG 34024 Großpetersdorf, die allesamt von AW in BW umgewidmet werden.§ 2Diese Verordnung tritt mit 01. Dezember <strong>2012</strong> in Kraft.Zu Punkt 7.)Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> Verordnung, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>Flächenwidmungsplan für das Gemeindegebiet <strong>der</strong> <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf geän<strong>der</strong>twerden soll, sowie das Ergebnis <strong>der</strong> Umwelterheblichkeitsprüfung/Umweltprüfung insgesamtdrei Mal jeweils acht Wochen hindurch, und zwar<strong>vom</strong> 07. März 2011 bis 02. Mai 2011,<strong>vom</strong> 02. August 2011 bis 27. September 2011 und zuletzt<strong>vom</strong> 16. Juli <strong>2012</strong> bis 10. September <strong>2012</strong>im Gemeindeamt Großpetersdorf zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt war.Grund für die mehrmaligen Auflagen waren Erinnerungen während <strong>der</strong> jeweiligenAuflagefristen eingelangt sind und die zu Planän<strong>der</strong>ungen geführt haben, welche in einemvereinfachten Verfahren gemäß § 18a des Bgld. Raumplanungsgesetzes nichtbewilligungsfähig gewesen wären und dadurch eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung desEntwurfsplanes nach sich gezogen haben. Die mehrmaligen Auflagen des Entwurfsplanessind <strong>vom</strong> Amt <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung, LAD-Raumordnung, angeordnet worden.Von den Anrainergemeinden wurden keine Einwendungen erhoben.Der Bürgermeister bringt dem Gemein<strong>der</strong>at zur Kenntnis, dass sämtliche während <strong>der</strong> dreijeweils achtwöchigen öffentlichen Auflagen rechtzeitig eingebrachten schriftlichenErinnerungen in die Beratungen mit den zuständigen Behördenvertretern sowie demPlanverfasser miteinbezogen, fachlich beurteilt und dokumentiert wurden.


Die in den beiden ersten Auflageverfahren <strong>vom</strong> 07. März 2011 bis 02. Mai 2011 und<strong>vom</strong> 02. August 2011 bis 27. September 2011 eingegangenen Erinnerungen wurden ebensoin den Beratungen mit den zuständigen Behördenvertretern sowie dem Planverfasser Prof.DI H.W. Gimbel, Oberwart, miteinbezogen, fachlich beurteilt und sind im Auflageplan für die3. Auflage <strong>vom</strong> 16. Juli <strong>2012</strong> bis 10. September <strong>2012</strong>, im dazugehörigen Beschlussplansowie im Erläuterungsbericht zum Beschlussplan von Architekt Prof. DI H.W. Gimbel indessen Version <strong>vom</strong> 24.06.2011, 11.07.<strong>2012</strong>, 13.07.<strong>2012</strong> und 06.11.<strong>2012</strong> dokumentiert.Vor Beschlussfassung über den Flächenwidmungsplan hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at zu entscheiden,wie und in welcher Form darüber abgestimmt werden soll. Nach kurzer Diskussion legt <strong>der</strong>Gemein<strong>der</strong>at einstimmig fest, über jede Erinnerung getrennt abzustimmen.In <strong>der</strong> Folge berät <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at über die während <strong>der</strong> Auflagefristen eingegangenenErinnerungen und entscheidet darüber über jede einzelne Erinnerung wie folgt:KG Großpetersdorf:Erinnerung 1 – einstimmig:Entgegen dem ersten Auflageplan wird <strong>der</strong> Rückwidmung einer Teilfläche des GrundstückesNr. 6198 (Eichenweg) als Gl entsprechend <strong>der</strong> Erinnerung des Grundstückseigentümers sowie im 3. Auflageplan dargestellt stattgegeben.Anm.: Das Grundstück Nr. 6198 bildete mit dem Nachbargrundstück Nr. 6197 eine wirtschaftlche Einheit und ist in <strong>der</strong> Zwischenzeit mitdiesem verschmolzen worden.Erinnerung 2 – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung des durch Vermessungsurkunde des DI Dominik Ehrlich,Oberwart, GZ.: 9245.1 neu entstandenen Grundstückes Nr. 7088/4 – Am Mühlengrund – alsBW wird stattgegeben.Anm.: In <strong>der</strong> Erinnerung ist das Grundstück Nr. 7088/12 angegeben. Dies entspricht sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> Größe (1.564 m²) als auch <strong>der</strong>Lage exakt dem Grundstück Nr. 7088/4 und ist durch eine neuerlich vorgenommene Teilung entstanden.Erinnerung 3 – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 6441 (an <strong>der</strong>Bahnstraße) in BW wird nicht stattgegeben, da <strong>der</strong> Grundstückseigentümer keinen Beitragfür die Erschließung dieses Grundstückes leisten wird.Erinnerung 4 – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 7308 als G-LG wirdstattgegeben. Die bisherige Widmung einer Teilfläche dieses Grundstückes wird von BW inG-LG geän<strong>der</strong>t. Die Widmung <strong>der</strong> Grundstücke Nr. 7306 und 7307 wird von BW in BDgeän<strong>der</strong>t.Anm.: Die Grundstücke Nr. 7307 und 7308 bilden eine wirtschaftliche Einheit. Auf dem Grundstück Nr. 7306 befindet sich das Wohnhausdes Sohnes des Betriebsführers, <strong>der</strong> auf den Grundstücken Nr. 7307 und 7308 ebenfalls tätig ist.Erinnerung 5 – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 6414 (neben demGüterweg Großpetersdorf – Ba<strong>der</strong>sdorf) in BW wird auf Grund <strong>der</strong> exponierten Lage weitweg <strong>vom</strong> Ortsbereich nicht stattgegeben.Erinnerung 6 – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung einer weiteren Teilfläche des Grundstückes Nr. 7638 in G-Ght(Rotwildgehege bei Fischteichanlage) wird stattgegeben.


Erinnerung 5 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung von G-Ght im Ausmaß von 5m x 4m im westlichen Drittel desGrundstückes Nr. 1164/2 wird nicht stattgeben, weil Zersiedelung.Anstelle dessen wird im Anschluss an die Widmung BW die Widmung GHg im Ausmaß von574 m² in einer Tiefe von rd. 32 m verordnet. In diesem Bereich befindet sich einbaubehördlich genehmigtes Schwimmbecken samt Nebengebäuden. In <strong>der</strong> neuenWidmungsfläche ist darüber hinaus die Errichtung einer Gerätehütte, welche vorerst weiterwestlich geplant war, möglich.Erinnerungen zur Stallanlage Schoditsch:Der Bürgermeister berichtet, dass eine Reihe von Anrainern und sonstige Beteiligte eineErinnerung <strong>vom</strong> 02.09.<strong>2012</strong>, sowie eine Erinnerung <strong>vom</strong> 22.09.2011, jeweils gegen dieWidmung für den landwirtschaftlichen Betrieb auf den Grundstücken Nr. 1467/1 und1467/2 (Erweiterung Rin<strong>der</strong>stall, Gülleteich, Biomasseanlage, Fahrsilos udgl.) eingebrachthaben, über die <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nun entscheiden muss.In Folge <strong>der</strong> ersten Erinnerung <strong>vom</strong> 22.09.2011 hat es gemeinsam mit dem Projektbetreiber,den Anrainern, dem Bausachverständigen und Gemeindevertretern am 24.11.2011 imGemeindeamt Großpetersdorf eine gemeinsame Aussprache gegeben, die zu einerwesentlichen Projektän<strong>der</strong>ung geführt hat. Auf Basis dieses Projektes wurde eingeruchtstechnisches Gutachten von DI Dr. Michael Graf <strong>vom</strong> Amt <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung,Abt. 8, <strong>vom</strong> 20.04.<strong>2012</strong>, Zahl: 8-20-A-1149/4-<strong>2012</strong> erstellt, welches von <strong>der</strong> Gemeinde inAuftrag gegeben wurde.Der Bürgermeister beantragt, <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at möge über die eingebrachten Erinnerungenabstimmen.GV Dietmar Kaiser erklärt sich selbst für befangen und wird während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Beratungund Beschlussfassung über diese Erinnerung die <strong>Sitzung</strong> verlassen, obwohl beiVerordnungen keine Befangenheit gegeben ist.Für die Erinnerung und somit gegen die Widmung G-Th, G-AEn und G-LG auf (Teil)Flächen<strong>der</strong> Grundstücke Nr. 1467/1 und 1467/2 stimmen:VBgm. Klaus Huber, Bgm. Wolfgang Tauss, Doris Prohaska, Mag. Thomas Gabriel undUlrike Wagner – somit fünf Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates.Gegen die Erinnerung somit für die Widmung G-Th, G-AEn und G-LG auf (Teil)Flächen <strong>der</strong>Grundstücke Nr. 1467/1 und 1467/2 stimmen:GV Martina Faulhammer, Helmut Kainz, Horst-Michael Schranz, Stefan Philipp, StefanZlatarits, Helga Balog, Ing. Lukas Michael Faulhammer, Carmen Wagner, VBgm. Ing. GregorHafner, Mag. Werner Kamper, Dr. Horst Kallich, Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch, Dr. Günter Ranftl,Günther Kamper, Mag. Harald Schneller, Monika Teveli-Janisch und Josef Tauber – somit 17Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates.Somit bleibt die Widmung G-Th, G-AEn und G-LG auf (Teil)Flächen <strong>der</strong> Grundstücke Nr.1467/1 und 1467/2 KG Welgersdorf, aufrecht.Anm.: Die entsprechenden Vereinbarungen über den Wertausgleich gemäß § 26 Absatz 5 des Bgld. Flurverfassungs-Landesgesetz,LGBlNr. 40/1970, i.d.g.Fassung, wurden abgeschlossen.Dazu stellt <strong>GR</strong> Dr. Günter Ranftl fest:„Der Umwidmungswerber eröffnet mit seinem Antrag die Möglichkeit, nicht nur seine eigeneStruktur zu verbessern, son<strong>der</strong>n auch die durch den <strong>der</strong>zeitigen Betrieb verursachteImmissionslage vor Ort den geän<strong>der</strong>ten Lebensbedingungen anzupassen.


Durch die mit dem Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren zusammenhängendeBeauftragung, entsprechende Auflagen zu erteilen, hat hier die Gemeinde und damit auchdie Bürgerschaft von Welgersdorf die Chance, die Bedingungen für ein friktionsfreiesMiteinan<strong>der</strong> zu definieren und <strong>vom</strong> Widmungs- und Bauwerber technische Lösungen zufor<strong>der</strong>n, die die Geruchs-, Lärm- und Staubemissionen auf ein ortsübliches Maß reduzierenkönnen.Das sind auch die Folgerungen aus <strong>der</strong> rechtlichen und technischen Beurteilung desProjektes durch das Land. Wir als Gemeinde sollten diese Gelegenheit nutzen, um den<strong>der</strong>zeitigen Status des Betriebes in Hinblick auf seine Wirtschaftlichkeit einerseits und seineUmweltverträglichkeit an<strong>der</strong>erseits zu verbessern.Der Werber hat in seiner Projektbeschreibung diesen Anregungen Rechnung getragen. Erhat in seine geän<strong>der</strong>ten Planvorlagen die seitens <strong>der</strong> Sachverständigen vorgebrachtenPunktuationen entsprechend eingearbeitet, sodass diese Umwidmung seitens <strong>der</strong>Landesbehörden bezüglich ihres Verbesserungspotentials positiv bewertet wurde.Ich schließe mich daher als Gemein<strong>der</strong>atsmitglied dieser Beurteilung an.“GV Mag. Werner Kamper ist enttäuscht darüber, dass während <strong>der</strong> Amtszeit vonAltbürgermeister Winfried Kasper diesbezüglich keine einvernehmliche Lösung erreichtwerden konnte.KG Miedlingsdorf:Erinnerung 1 (aus 1. Auflage) - einstimmig:Das Vorhaben um Umwidmung einer Reihe von Grundstücken linksseitig entlang <strong>der</strong> “Ansa-Straße“ in Richtung Friedhof, beginnend beim Grundstück Nr. 166 bis zum Grundstück Nr.1455 von BD in BW wird im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümernzurückgezogen und die bisherige Widmungskategorie belassen.Erinnerung 2 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung einer weiteren Teilfläche des Grundstückes Nr. 91 im Ausmaßvon 57 m² in Bauland-Dorfgebiet zwecks Errichtung eines Pferdestalles für zwei Pferde wirdstattgegeben.Anm.: Der Grundstückseigentümer hat zugestimmt, dass die Widmungsfläche <strong>vom</strong> westlichen Ende des Grundstückes Nr. 91 direkt an diebestehende Widmungsfläche verschoben wird.KG Kleinpetersdorf:Erinnerung 1 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung von weiteren Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke Nr. 1144 und 1145in G-LG wird auf Grundlage von bereits vorhandenen Projektsplänen stattgegeben, damitdort die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle (Erweiterung des Bestandes) und von Silosmöglich wird.Doris Prohaska ersucht, auf den Projektsbetreiber hinsichtlich <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Nachtruhe,einzuwirken, um die Lärmbelästigung <strong>der</strong> Anrainer zu minimieren und spricht sich für eineBetriebsunterbrechung von 22:00 Uhr nachts bis 06:00 Uhr früh aus.Erinnerung 2 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen <strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> Grundstücke Nr. 1151 bis 1164 um Beibehaltung <strong>der</strong>Widmungskategorie BD entgegen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde geplanten Widmung als BW wirdstattgegeben.


Erinnerung 3 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1094 als G-Th für dieErrichtung eines Rin<strong>der</strong>stalles für 80 Rin<strong>der</strong> wird wegen <strong>der</strong> räumlichen Nähe zumWohngebiet nicht stattgegeben.Anm.: Diesbezüglich liegt auch eine negative Beurteilung <strong>der</strong> LAD vor.Erinnerung 4 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1125 als G-LG imAusmaß von 1.700 m² zwecks Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes mitÜberdachung, jedoch ohne Tierhaltung, wird stattgegeben.Dem Ansuchen um Widmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1135 von BW in BDwird nicht stattgegeben.Erinnerung 5 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung von weiteren Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke Nr. 495 und 498 inBW wird mit <strong>der</strong> Einschränkung und auf Basis <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> LAD insofernstattgegeben, als nur eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 495 im Ausmaß von 890 m²zusätzlich als BW gewidmet wird.KG Kleinzicken:Erinnerung 1 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung von Flächen für die Errichtung von Tierunterstandsplätzen imRahmen einer Permakultur wird insofern stattgegeben, als dass die zuvor drei geplantenHütten zu einer zusammengelegt werden und die Widmungskategorie G-NGl (nichtlandwirtschaftliche Bauten zur Grünlandnutzung) im Ausmaß von 50 m² am südöstlichenEnde des Grundstückes Nr. 696 angelegt ist.Erinnerung 2 (aus 1. Auflage) – einstimmig:Dem Ansuchen um Widmung <strong>der</strong> restlichen Flächen <strong>der</strong> Grundstücke Nr. 290 und 291 vonGHg in BD wird stattgegeben.Danach fasst <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at durchfolgendeeinstimmigen BeschlussV E R O R D N U N Ggemäß §§ 18(4) und 19 des Bgld. Raumplanungsgesetzes, LGBlNr.: 18/1969, zuletztgeän<strong>der</strong>t durch LGBlNr. 1/2010.§ 1Der Flächenwidmungsplan für die <strong>Marktgemeinde</strong> Großpetersdorf, umfassend dieOrtsverwaltungsteile Großpetersdorf, Kleinpetersdorf, Kleinzicken, Miedlingsdorf undWelgersdorf, in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Verordnung <strong>vom</strong> 02. Juli 2010 und aufsichtsbehördlichgenehmigt mit Bescheid <strong>der</strong> Burgenländischen Landesregierung <strong>vom</strong> 07. Oktober 2010,Zahl: LAD-RO-3327/125-2010 (4. Än<strong>der</strong>ung des digitalen Flächen-widmungsplanes), wirddurch die neu gefasste Anlage (zeichnerische Darstellung <strong>der</strong> digitalen Ausfertigung desFlächenwidmungsplanes) geän<strong>der</strong>t (nunmehr 5. Än<strong>der</strong>ung des digitalenFlächenwidmungsplanes).§ 2(1) Als Verkehrsflächen sind nur jene Teile des Gebietes festgelegt, die fürSammelstraßen o<strong>der</strong> größere Autoparkplätze in Betracht kommen. Die Festlegung <strong>der</strong>übrigen Verkehrswege (wie Anliegerstraßen, Wohnwege usw.) erfolgt nur teilweise und


wird endgültig nach Vorliegen von entsprechenden genehmigungswürdigenBebauungskonzepten getroffen werden.(2) Die Begrenzung <strong>der</strong> Verkehrsflächen ist nicht parzellenscharf. Die genaue Festlegung<strong>der</strong> Trassen erfolgt in einem geson<strong>der</strong>ten Verfahren.§ 3Die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes tritt gemäß § 18(10) des Bgld. Raumplanungsgesetzesmit dem ersten Tag <strong>der</strong> Kundmachung in Kraft.Im übrigen wird auf die Erläuterungsberichte zu den eingebrachten Erinnerungen während<strong>der</strong> dreimaligen Auflage sowie auf die Erläuterungen zum Beschlussplan in <strong>der</strong> Version <strong>vom</strong>24.06.2011, 11.07.<strong>2012</strong>, 13.07.<strong>2012</strong> und 06.11.<strong>2012</strong>, alle ausgefertigt von Architekt Prof.H.W. Gimbel, Oberwart, verwiesen, <strong>der</strong>en Inhalt zum integrierenden Bestandteil diesesBeschlusses sowie <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift erhoben werden.Gleichzeitig wird <strong>der</strong> Beschlussplan (Flächenwidmungsplan) im Maßstab 1:5000, umfassenddie Katastralgemeinden Großpetersdorf, Kleinpetersdorf, Kleinzicken, Miedlingsdorf undWelgersdorf, ausgefertigt von Architekt Prof. H.W. Gimbel, Oberwart, zum integrierendenBestandteil dieses Beschlusses sowie <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift erhoben.Zu Punkt 8.)Der Bericht des Prüfungsausschusses <strong>vom</strong> 18. Juli <strong>2012</strong> ist mitsamt dessen Beilagen allenMitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates per e-mail am 14.11.<strong>2012</strong> zugestellt worden.Mag. Werner Kamper als damaliger Obmann des Prüfungsausschusses verliest das<strong>Protokoll</strong> <strong>vom</strong> 18.07.<strong>2012</strong>, worin folgendes vermerkt ist:„Anwesend: Obmann Mag. Werner Kamper, Mag. Thomas Gabriel , Elisabeth Gollatz, RainerGutleben.Entschuldigt: Mag. Dr. Alfred Kollar.Zeitweilig anwesend: Bgm Wolfgang Tauss (bis 08:30 Uhr).Elisabeth Thek übergab zu Beginn die angefor<strong>der</strong>ten Unterlagen und war während <strong>der</strong>Prüfung für Auskünfte erreichbar.Mag. Raimund Liebich stand in seinem Büro für Auskünfte zur Verfügung.T a g e s o r d n u n g :1. Prüfung GIP: Verträge GIP(seit Beginn), Belege ab 20092. AllfälligesZu Punkt 1<strong>GR</strong> Rainer Gutleben waren bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Saldenliste für 2009 am 24.2.<strong>2012</strong>aufgefallen, dass auf dem Konto 120 Datenverarbeitungsprogramme € 12.120 aktiviertwurden (<strong>vom</strong> EB-Saldo 1.680,14 auf 13.800,14) und das Konto 601 Betriebs- undGeschäftsausstattung um € 48.000 erhöht wurde (von 1.634,92 auf 49.634,92). Dem Grunddafür wurde dann aber nicht nachgegangen. Nach Diskussion in <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<strong>vom</strong> 27.6.<strong>2012</strong> wurde eine vertiefte Prüfung angeregt.Bezüglich des Kontos 120 ist in erster Linie eine Rechnung <strong>der</strong> Firma GASTROdat <strong>vom</strong>1.10.2009 im Betrag von € 9.040 netto (inkl. Mwst. 10.848) verantwortlich. Vom damaligenGeschäftsführer Richard Baumgärtner wurde damit eine Hotelsoftware gekauft, mit <strong>der</strong> auchdas zu diesem Zeitpunkt zum GIP gehörige Petersbräu verwaltete werden sollte. Dazu ist esjedoch nie gekommen und ein Einsatz ist <strong>der</strong>zeit auch nicht geplant. Frau Thek schließtallerdings eine Verwendung in <strong>der</strong> Zukunft nicht gänzlich aus.


Bezüglich <strong>der</strong> Erhöhung auf dem Konto 601 gibt es eine „Vereinbarung über den Verkauf desBKS- Bildungs-, Kommunikations- und Schulungszentrum Großpetersdorf GmbH an die GIP-Global Integration Point GmbH“ <strong>vom</strong> 1.März 2009 in den Akten. Die Vereinbarung ist aufSeiten des BKS von Kaiser Dietmar und Schneller Gustav unterschrieben. Für die GIP-GmbH haben die Beiratsmitglie<strong>der</strong> Kasper und Wer<strong>der</strong>itsch unterschrieben. Angemerkt wird,dass Herr Kaiser zu diesem Zeitpunkt auch Mitglied im GIP-Beirat ist.Nachstehend ein Auszug aus dieser Vereinbarung (die gesamte Vereinbarung gibt es alsAnlage zu diesem <strong>Protokoll</strong>):Umfasst <strong>vom</strong> Verkauf ista) Das gesamte Anlagevermögen lt. Anlagenverzeichnisb) sämtliche Rechte und Lizenzen, undc) das Recht die Firma BKS zu verwenden.Die BKS GmbH verpflichtet sich auf die Dauer von drei Jahren weiterhin unentgeltlichBeratungsleistungen für die GIP GmbH zu erbringen.Die Gegenleistung beträgt insgesamt € 48.000 zuzügl. MWSt).Weiters steht im Vertrag, dass Herr Kaiser <strong>der</strong> GIP GmbH bei Schulungen im Rahmen <strong>der</strong>dem BKS erteilten Lizenzen (ECDL) zur Verfügung steht. Die Zertifizierung erfolgt durchHerrn Kaiser im Namen des BKS.Der Mietvertrag <strong>vom</strong> 28.8.1999, für den es von Seiten <strong>der</strong> GIP GmbH einenKündigungsverzicht auf zehn Jahre gab, läuft gem. dieser Vereinbarung mit 31.12.2008 aus.Der PA stellt zur Vereinbarung <strong>der</strong> GIP-GmbH mit dem BKS folgendes fest:Der Betrag von € 57.600 (48.000 + 9.600 Mwst) wurde bereits gänzlich an das BKSüberweisen, und zwar in mehreren Raten zwischen 30.11.2009 und 29.7.2011.Als Beilage zu diesem Vertrag gibt es lediglich ein Verzeichnis über „Inventar undVerbrauchsmaterial“ (ebenfalls als Anlage zu diesem <strong>Protokoll</strong>). Dieses enthält we<strong>der</strong>Informationen über Anschaffungswerte bzw. den Zeitpunkt <strong>der</strong> Anschaffungen, nochAngaben über die Zeitwerte. Ein Bewertungsgutachten wurde nicht gefunden. Mag. Liebichstellt sowohl auf Nachfrage von PA-Obmann Kamper als auch PA-Mitglied Gutleben fest,dass er von einem Bewertungsgutachten keine Kenntnis hat. Man hätte vorher prüfenmüssen, was wirklich benötigt wird (bevor man alles kauft!), da viele Dinge (z.B.Kinoleinwand inkl. Zubehör) nicht benötigt werden. Verwendet werden Tische, Stühle undBeamer. Die Prüfung im vorhinein wäre auch für die Zukunft bei an<strong>der</strong>en Dingenwünschenswert.Es findet sich in dem Vertrag auch keine Angabe, wie hoch <strong>der</strong> Firmenwert angesetzt wurde,wobei in diesem Zusammenhang festgestellt werden kann, dass <strong>der</strong> Kündigungsverzicht mitAugust 2009 ausgelaufen wäre und damit auch das Konkurrenzverbot gefallen wäre. FrauThek kann sich auf Nachfrage von PA-Obmann Kamper we<strong>der</strong> an Beratungsleistungen durchdie BKS GmbH erinnern, noch an ECDL-Schulungen, bei denen Herr Kaiser zur Verfügunggestanden wäre.Auf Grund <strong>der</strong> fehlenden Unterlagen kann <strong>der</strong> PA den Wert des Anlagevermögens (inkl.Rechte, Lizenzen und Firmenwert) nicht beurteilen. Der Betrag von € 57.600 inkl. Mwst.erscheint ihm aber jedenfalls zu hoch.Der PA hat sich auch die mit <strong>der</strong> GIP GmbH abgeschlossenen Mietverträge angesehen.


Im <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> PA-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.11.2002 (Anmerkung: die Prüfung wurde nachträglichuntersagt und im Gemein<strong>der</strong>at nicht behandelt) ist festgehalten, dass z.B. die Mietverträgemit Seier und EASY-Fit von beiden Seiten nicht unterfertigt sind, und <strong>der</strong> Mietvertrag mit demBKS von <strong>der</strong> GIP-GmbH nicht unterfertigt und nicht datiert ist. Auf den nun vorliegendenVerträgen mit Seier und EASY-Fit befindet sich jetzt jeweils allein die Unterschrift vonWinfried Kasper (ohne Datum <strong>der</strong> Unterfertigung). Auf dem Vertrag mit dem BKS befindetsich nun ebenfalls auch die Unterschrift von Winfried Kasper. Als Datum istunerklärlicherweise <strong>der</strong> 28.8.1999 angegeben.Gemäß einer Aufstellung hat die Miethöhe mit Stand Jänner 2011 zwischen€ 1,90/m 2 (EASY-Fit) und € 6,50 (Obermayer) geschwankt. Das BKS hat nach einer an<strong>der</strong>enAufstellung im Jahr 2007 € 2,22/m 2 bezahlt. Der PA regt eine Überprüfung undgegebenenfalls rechtzeitige Erhöhungen <strong>der</strong> Mietverträge an (<strong>der</strong> Mietvertrag mit demEASY-Fit wurde z.B. im Jahr 2009 bis 2014 verlängert).Die Mitglie<strong>der</strong> des PA sind <strong>der</strong> Meinung, dass ein so komplexes und politisch heikles Themawie das GIP von einer unabhängigen externen Organisation (z.B. Landesrechnungshof)geprüft werden sollte.Zu Punkt 2Frau Thek wurde über den Verbleib <strong>der</strong> Segeltücher in <strong>der</strong> Aula (für Schallschutz angekauft)befragt. Von den 9 Tüchern befindet sich nur noch eines im GIP. Es ist zu klären ob diean<strong>der</strong>en 8 Tücher im Interesse <strong>der</strong> Gemeinde (z.B., Kin<strong>der</strong>garten, Schule) verwendet werdenbzw. festzustellen, wo sie sich befinden.“Das <strong>Protokoll</strong> sowie die dazugehörigen Beilagen werden ohne weitere Äußerung desBürgermeisters <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig zur Kenntnis genommen.Zu Punkt 9.)Zu Allfälligem gibt es folgende Diskussion:Der Bürgermeister weist auf nachstehende Termine hin:23.11.<strong>2012</strong> – Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Abwasserverbandes Tauchental,24.11.<strong>2012</strong> – Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Bgld. Müllverbandes29.11.<strong>2012</strong> – konstituierende <strong>Sitzung</strong> des Sanitätsausschusses03.12.<strong>2012</strong> - Gemeindevorstandsssitzung15.12.<strong>2012</strong> – Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Wasserleitungsverbandes Südl. Bgld. I19.12.<strong>2012</strong> – Gemein<strong>der</strong>atssitzungDie Gemein<strong>der</strong>atssitzungen im Jahr 2013 finden jeweils am Mittwoch 13.3., 26.6., 18.9. und18.12. statt.Die Gemeindevorstandssitzungen sollen im nächsten Jahr in sechswöchigen Abständenabgehalten werden.<strong>GR</strong> Stefan Zlatarits hinterfragt unter Bezugnahme auf ein Flugblatt <strong>der</strong> SPÖ, ob jener Betragvon rd. 15.000 €, den sich die Gemeinde durch schriftlichen Verzicht von <strong>GR</strong> in DorisProhaska in ihrer damaligen Funktion als Mitglied des Gemeindevorstandes erspart hat, auchtatsächlich für den von ihr kolportierten Zweck, nämlich dem Kin<strong>der</strong>garten, zugutegekommen ist.Auf die Äußerung von <strong>GR</strong> in Doris Prohaska, dies so mit dem damaligen Bürgermeistervereinbart zu haben, entgegnet Zlatarits, dass entsprechende Budgetposten dafür nichtvorgesehen waren und dies auch nicht so verbucht worden ist.


Dazu ergänzt <strong>GR</strong> Hans-Peter Wer<strong>der</strong>itsch, dass sämtliche bezugsberechtigten Mitglie<strong>der</strong>des Gemeindevorstandes ebenfalls auf 20 % ihrer Aufwandsentschädigung verzichtet haben,ohne dass dafür eine Zweckbindung erfolgt ist.<strong>GR</strong> Stefan Zlatarits hinterfragt, ob nun tatsächlich eine staatsanwaltliche Einvernahme desBürgermeisters am 28.09.<strong>2012</strong> wegen einer vermeintlich falsch ausgestellten Briefwahlkartestattgefunden hat und verwehrt sich in diesem Zusammenhang gegen die Anschuldigung desBürgermeisters, er, Zlatarits, hätte eine Anzeige bei <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft eingebracht.Dazu stellt Bürgermeister Wolfgang Tauss fest, dass er <strong>vom</strong> höchsten Beamten des LandesBurgenland darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass gegen ihn eine Anzeige bei <strong>der</strong>Staatsanwaltschaft in dieser Causa eingebracht wurde.Mag. Werner Kamper berichtet, dass die Gemeindeversammlung am 16.11.<strong>2012</strong> inWelgersdorf gut besucht war. Auf seine Anfrage hin merkt Bürgermeister Wolfgang Taussan, dass Gemeindeversammlungen in an<strong>der</strong>en Ortsteilen ebenfalls vorgesehen sind, diese<strong>der</strong>zeit noch nicht feststehen, jedoch nach den Weihnachtsfeiertagen gemäß dengesetzlichen Bestimmungen abgehalten werden sollen.Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, schließt<strong>der</strong> Bürgermeister die heutige <strong>Sitzung</strong>.Der Bürgermeister:Der Schriftführer:Wolfgang TaussGünter PhilippDie Beglaubiger:Doris ProhaskaMag. Werner Kamper

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