zur Serviceseite - Fachhandel Parkett August Denner GmbH
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Technische Sonderinformation Nr. 1<br />
Thema: Auf die richtige Auswahl und Verarbeitung kommt es an!<br />
Neue Siegelqualitäten gründlich erproben und die Informationen beachten<br />
Sie haben ein Muster bzw. eine Probelieferung von uns erhalten. Seien Sie versichert, dass wir die Auswahl von<br />
Angebots-Typen nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen, dass wir mustergetreu liefern und unser Möglichstes<br />
tun, die Qualität unserer Produkte durch sorgfältige Ausgangskontrollen sicherzustellen.<br />
Aber die Eignung einer fertigen Objektbeschichtung hängt nicht nur von der Fehlerfreiheit des Siegels selbst ab. Es liegt<br />
vielmehr in der Natur der Sache, dass eine Vielzahl von Faktoren, die nicht in der Einflußphäre des Siegelherstellers<br />
liegen, über das Endergebnis eines fertigen Siegelaufbaus mitentscheiden. Für diese Faktoren ist letztlich der Anwender<br />
selbst verantwortlich.<br />
� Art, Beschaffenheit und jeweiliger Zustand der Untergründe<br />
� jeweilige Vorbehandlung des Untergrundes<br />
� Zustand des Siegels im Augenblick der Anwendung (vielleicht viel zu kalt?)<br />
� die tatsächlich verwendeten Verdünnungen oder Härter<br />
� Verarbeitungsmethoden<br />
� Zustand der Verarbeitungsgeräte<br />
� raum- und umgebungsklimatische Bedingungen während der Verarbeitungs- und Trocknungsphase<br />
� das subjektive Können und die jeweilige Verfassung des Versieglers<br />
� die tatsächlichen Belastungen und ihr Ausmaß, denen das fertig beschichtete Objekt beim Gebrauch ausgesetzt ist<br />
� die richtige Auswahl des Siegelsystems für den gegebenen Einsatzzweck<br />
Keiner kennt die tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Arbeit, das Umfeld Ihrer Baustelle besser als Sie selbst. Natürlich<br />
sind unsere Produkte nicht so empfindlich, dass sie es "gleich übel nehmen", wenn nicht vollkommen optimal gearbeitet<br />
wird. Selbstverständlich versuchen wir immer, die Produkte so unempfindlich, verarbeitungsfreundlich und vielseitig<br />
einsetzbar zu machen wie möglich. Aber es gibt Fehler und manchmal auch das zufällige Zusammentreffen<br />
verschiedener ungünstiger Bedingungen, die das Ergebnis der fertigen Siegelschicht beeinträchtigen können.<br />
Zur richtigen Auswahl des Siegelsystems haben wir den Siegel-Systemberater geschaffen. Unsere anwendungstechnischen<br />
Merkblätter geben wichtige Verarbeitungshinweise, Verwendungsausschlüsse und andere nützliche Tips.<br />
Spezielle technische Sonderinformationen unseres Hauses sowie die regelmäßigen Fachbeiträge der CTA (Chemisch<br />
technische Arbeitsgemeinschaft der <strong>Parkett</strong>siegelhersteller) in der Fachpresse über Reklamationen und ihre Ursachen<br />
helfen Fehler zu vermeiden.<br />
Ferner können Sie jederzeit auch telefonisch schnell und direkt Beratung in Anspruch nehmen.<br />
Aber kein Siegelhersteller kann Ihnen die Verantwortung für die obigen Informationen sowie die Beachtung der<br />
technischen Hinweise durch die Verarbeiter abnehmen.<br />
Prüfen Sie deshalb neue Siegelqualitäten kritisch, geben Sie neue Informationen an Ihre Leute weiter und behalten Sie<br />
bitte auch die Randbedingungen stets im Blickfeld.<br />
Hierbei spielen Ihre persönliche Erfahrung, Ihre bevorzugte Arbeitstechnik, der vorgegebene Zeitplan und zu<br />
berücksichtigende Auftraggeberwünsche eine entscheidende Rolle.<br />
Vergessen Sie bitte nie, dass das fertige Endprodukt, die versiegelte Oberfläche und ihre konkrete Qualität ein<br />
Resultat der Siegelqualität und richtigen Siegelauswahl einerseits aber der individuellen Arbeitstechnik und der<br />
sorgfältigen Verarbeitung andererseits ist.<br />
Wir stellen eine breite und vielseitige Produktpalette <strong>zur</strong> Verfügung und tun unser Bestes, Sie offen und umfassend zu<br />
beraten. Treffen Sie bitte Ihre individuell optimale Auswahl. Stellen Sie sich bitte fachmännisch auf das Produkt ein<br />
und beachten Sie gegebenenfalls seine Besonderheiten. Das hilft unser aller Ziel zu sichern –<br />
eine hohe Qualität und zufriedene Endverbraucher !<br />
Technische Sonderinfo Nr. 01 Seite 1 von 1<br />
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Technische Sonderinformation Nr. 2<br />
Thema: Die Silikonseuche - ein häufiges Problem in der Siegeltechnik<br />
Eine der häufigsten Reklamationsursachen in der Vergangenheit von <strong>Parkett</strong>- u.a. Holzfußböden ist Silikon. Dieser oft<br />
farblose und deshalb unsichtbare Stoff führt zu Mattstellen in der Siegeloberfläche bzw. meistens zum Zurückspringen<br />
von <strong>Parkett</strong>versiegelungen. Beide Effekte sind optisch deutlich sichtbar und werden vom Auftraggeber in der Regel<br />
reklamiert. Die Sanierung eines silikonbelasteten Bodens ist im allgemeinen nur durch einen gründlichen Neuschliff und<br />
einen neuen Siegelaufbau möglich. Deshalb ist eine intensive Aufklärung vom Versiegler und Auftraggeber erforderlich.<br />
Wo kommt Silikon her ?<br />
Silikon ist heute in vielen modernen Werkstoffen, wie z.B. Dichtungs- und Fugenmassen, Silikonschnüren, in einigen<br />
Polyurethan-Montage-Schäumen, auf Oberflächen einiger Kunststoffprodukte (als Form-Trennmittel), Tapetenablöser, in<br />
einigen Moltopren-Rollen etc. enthalten. Verwendet werden solche Stoffe vom Plattenleger, Dachdecker, Klemptner,<br />
Glaser, Schreiner, Innenausbauer und nicht zuletzt vom Do-it-yourself- oder Hobby-Handwerker. Man verwendet<br />
silikonhaltige Produkte zum Abdichten, Verfugen, Isolieren, Montieren von Türen und Fenstern, Duschkabinen,<br />
Badewannen, Spülen etc. Ja sogar einige unwissende <strong>Parkett</strong>leger verwenden es zum Ankleben von Sockelleisten<br />
gegen Wand und Fußboden, oder <strong>zur</strong> Korrektur von Holz- und Verarbeitungsfehlern und "schießen sich somit ein<br />
klassisches Eigentor".<br />
In den meisten, aber nicht allen Fällen, weisen die Hersteller bei infragekommenden Artikeln auf die Silikonhaltigkeit<br />
ihres Produktes im Etikettentext hin. Oft sind auch in den aufgedruckten Verarbeitungshinweisen Formulierungen und<br />
Sätze enthalten, die auf die Unverträglichkeit mit Lacken hinweisen. Leider werden diese Hinweise oft nicht gelesen<br />
oder nicht konsequent beachtet.<br />
Warum ist Silikon so gefährlich?<br />
Die Gefährlichkeit, ja die "Heimtücke - Bösartigkeit" des Stoffes, beruht auf folgenden Faktoren:<br />
a) Silikon ist oft unsichtbar und deshalb vom Versiegler nicht unmittelbar zu erkennen.<br />
b) Silikon wirkt selbst in allerkleinsten Mengen (einige Milligramm beschädigen viele m²). So genügte es<br />
beispielsweise schon in einem Fall das einfache "Darüber-hinweg-laufen" des Schreiners mit silikonverschmutzten<br />
Schuhsohlen.<br />
c) Silikon ist schlecht entfernbar. Starke Belastungen durch Silikon auf dem unbeschichteten Holz sind auch<br />
durch Schleifen nicht mehr weg zu bekommen. Sie sind ins Holz eingedrungen und werden beim Schleifen und<br />
Versiegeln wieder freigesetzt. Silikon läßt sich sehr fein verteilen und haftet stark an.<br />
d) Silikon ist dauerwirksam und baut sich über die Jahre hinweg kaum ab. Auch nach Abschluß der<br />
Versiegelungsarbeiten mit silikonhaltigen Produkten werden ausgefüllte Fugen und Vertiefungen bei der<br />
Renovierung nach vielen Jahren wieder reaktiviert und durch den Schleifgang fein verteilt. Oft sind dann z. B.<br />
Fugen so schmutzgefüllt und verhärtet, daß noch nicht einmal der silikonhaltige Stoff erkennbar ist.<br />
In allen Fällen, und die Praxis bringt sehr vielfältige Einzelfälle hervor, wurde vor oder während der Verlege- und Versiegelungsarbeiten<br />
Silikon auf die Holz- oder Siegeloberfläche gebracht und beim anschließenden Versiegelungsvorgang<br />
mehr oder weniger gleichmäßig auf die gesamte Bodenfläche verteilt. Vorsicht und Mißtrauen sind immer dann<br />
angebracht, wenn die Kollegen anderer Gewerbe vorher oder gleichzeitig in Aktion treten.<br />
Schadensbild<br />
Je nach Umfang und Verteilung der Silikonbelastung ergeben sich kleinere Durchschläge (nadelkopfgroße Trichter)<br />
bis hin zu pfennig- und fünfmarkstückgroße Matt-Flecken, die durch das Zurückspringen der Versiegelungsschicht<br />
entstehen. Das Silikon verhindert eine Benetzung der Oberfläche mit Siegel und stößt den Siegel ab. Dieser<br />
Effekt trifft meist nicht unmittelbar bei der Verarbeitung auf, sondern erst während der Trocknungsphase. Ein Schaden<br />
kann deshalb in der Regel auch erst nach der Trocknung beim Betreten der Siegelschicht entdeckt werden. In vielen<br />
Fällen kann die Silikon-Quelle durch Befragung der Bauherren und/oder durch das exakte Schadensbild (die<br />
Häufigkeit der Mattstellen in bestimmten Bodenbereichen) ermittelt werden.<br />
Ratschlag <strong>zur</strong> Schadensbeseitigung<br />
Der Siegel muß in der Regel komplett durch gründliches Abschleifen bis ins Holz entfernt und neu aufgebaut werden.<br />
Es empfiehlt sich ferner, nach jedem Schleifvorgang, den Schleifstaub abzusaugen und jeweils frisches, d. h. mit<br />
Sicherheit unbelastetes Schleifpapier zu verwenden. Erkannte Silikonquellen müssen vorher selbstverständlich entfernt<br />
bzw. abgeklebt werden. Letzteres bringt jedoch keine hundertprozentige Sicherheit.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 02 Seite 1 von 2<br />
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In einigen Fällen von sehr geringen Silikonbelastungen und stehend beurteilt fast unsichtbaren Durchschlägen hat sich<br />
aber auch schon das vereinfachte Sanierungsverfahren wie folgt bewährt: Der Boden wird mit Schleifpapier 100 -<br />
120 er Körnung sorgfältig matt geschliffen. Schleifstaub ausfegen oder absaugen.<br />
Danach erfolgt eine scharfe Spachtelung (sogenannte Nullspachtelung). Hierbei wird die Fläche mit einem elastischen<br />
Spachtelmesser und dem verwendeten Siegelmaterial - kein Grundsiegel - (Kaupp-Spachtel) scharf, d.h. dünn abgezogen.<br />
Nach vollständiger Trocknung wird diese Fläche dann nochmals mit dem gleichen Siegel im Streich- oder Rollverfahren<br />
überarbeitet. Bringt diese Methode kein Erfolg, so muß der totale Abschliff erfolgen.<br />
Empfehlung <strong>zur</strong> Vermeidung bzw. Reduzierung des technischen und schadensersatzrechtlichen Risikos<br />
Zur Vermeidung des relativ häufigen Silikon-Risikos kann eine umfassende Vorwärtsstrategie Erfolg versprechen. Unter<br />
anderem sollten die folgenden Grundregeln generell beachtet werden:<br />
1. Schärfen Sie Ihren Blick und den Blick Ihrer Mitarbeiter für mögliche Silikonquellen, wie sie oben aufgezählt sind.<br />
2. Lassen Sie es zu Ihrer Prüfroutine werden, die Baustelle vor Arbeitsantritt auf mögliche Silikonquellen abzusuchen.<br />
Neue Fenster und Türen und elastische Fugen sind zum Teil auch vorher erkennbar.<br />
3. Stimmen Sie, wenn möglich, den zeitlichen Ablauf Ihrer Arbeiten mit den anderen Handwerkern sinnvoll ab. Stellen<br />
Sie möglichst sicher, daß Ihr Gehwerk von Anfang an bis <strong>zur</strong> letzten Siegelschicht nur von Ihnen betreten wird.<br />
Sollte, wie meistens, die Abstimmung mit anderen Handwerkern und die Absicherung der Baustelle so nicht<br />
möglich sein, so informieren Sie unverzüglich den bauführenden Architekten und den Bauherrn über die dann<br />
bestehenden Risiken und lehnen Sie die Übernahme dieses Risikos schriftlich ab.<br />
4. Informieren Sie, wo immer dies möglich ist, andere Handwerker über das bestehende Risiko und tragen Sie so zu<br />
einem verbesserten Bewußtsein in dieser Frage bei.<br />
5. Lassen Sie Ihre <strong>Parkett</strong>leger diese Techn. Sonderinfo einmal im Jahr lesen. So bleibt das Wissen präsent und Ihre<br />
Mitarbeiter gehen mit offenen Augen an's Werk.<br />
6. Sichern Sie sich auch möglichst gegen Ihren Endabnehmer in der Weise ab, daß Sie ihm mündlich oder schriftlich<br />
in der Angebotsphase, aber spätestens schriftlich mit der Auftragsbestätigung, und somit nachweisbar auf dieses<br />
Risiko hinweisen. Ferner sollten Sie in dieser Formulierung das Risiko eindeutig dem Verantwortungsbereich Ihres<br />
Auftraggebers zuordnen, sofern es nicht durch Sie selbst ausgelöst oder erkennbar war - d.h. wenn Sie letztlich<br />
überhaupt kein Verschulden trifft.<br />
Die CTA (Chemisch Technische Arbeitsgemeinschaft der Versiegelungsmittel-Hersteller) hat hierzu einen Endverbraucher-Brief<br />
erarbeitet, der entsprechende Formulierungen beinhaltet. Diesen Standardbrief möchten wir Ihnen<br />
<strong>zur</strong> Verwendung empfehlen. Selbstverständlich können Sie diesen Text jederzeit bei uns anfordern. Natürlich<br />
können Sie ihn auch auf Ihre Bedürfnisse hin abändern.<br />
7. Verwenden Sie selbst nur noch silikonfreie Materialien, wie z.B. unser bestens bewährtes Produkt Pafudima<br />
(<strong>Parkett</strong>fugen-Dichtungsmasse), um sich selbst oder einem Ihrer Kollegen bei der Nachversiegelung in einigen<br />
Jahren nicht eine "automatische Silikonfalle" aufzubauen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dann "zuschnappen"<br />
wird.<br />
Diese technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />
beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />
Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />
In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />
Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 02 Seite 2 von 2
Technische Sonderinformation Nr. 3<br />
Thema: Problem von Versiegelung altwachsbelasteter Böden<br />
Die <strong>Parkett</strong>- und Fußbodentechnik hat es häufiger mit altwachsbelasteten Böden zu tun, sei es in Form von wachshaltig<br />
gepflegten oder heißgewachsten Böden die auf Siegel umgestellt werden sollen. In beiden Fällen ist, selbst bei<br />
gründlichstem Schliff, mit Wachsdepots in den Fugen oder anderen Vertiefungen zu rechnen. Diese Wachs-Reste<br />
stellen ein grundsätzliches lacktechnisches Problem dar, für das es prinzipiell "keine absolute Patentlösung" gibt.<br />
Wohl aber gibt es zahlreiche Hinweise, die dem Praktiker helfen sollen, die daraus resultierenden Risiken zu reduzieren,<br />
ohne sie jedoch restlos zu beseitigen. Wie so oft handelt es sich auch bei diesem Problem um eine Frage der speziellen<br />
Situation und des Ausmaßes der Belastung.<br />
Risiken: Trocknungsverzögerung<br />
Mattstellen<br />
Haftungsreduzierung bis <strong>zur</strong> völligen Ablösbarkeit von Siegelfilmen<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Reduzierung der Risiken:<br />
1. Gründliche Vorbereitung:<br />
Der Schliff muß gründlicher sein als üblich, je häufiger das Schleifpapier gewechselt wird umso besser.<br />
Breite wachsgefüllte Fugen sollten gezielt behandelt werden. Dies kann z.B. durch oberflächliches Auskratzen<br />
dieser Fugen und anschließendes Ausspachteln mit Holzkitt geschehen. Dadurch wird keine vollständige<br />
Absperrung der "Wachs-Fuge" erreicht, aber die Kontaktfläche von Wachsbeständen zum nachfolgenden Siegel<br />
wird deutlich reduziert. Wichtig hierbei ist jedoch, dass nochmals gründlich zwischengeschliffen wird, um die<br />
wachsverseuchten Spachtelschläge auf der sonstigen Holzoberfläche zu entfernen.<br />
Nicht erwartet werden darf, dass der Holzkitt in den Fugen normal haftet. Das heißt mit einem teilweisen Herausbrechen<br />
im Laufe der Zeit muß je nach Fugenbreite gerechnet werden.<br />
2. Die richtige Arbeitstechnik:<br />
Wir empfehlen in diesen Fällen auf die Spachteltechnik zu verzichten und die Streich- oder noch besser die<br />
Rolltechnik anzuwenden. Hauptsächlich beim Streichen aber auch beim Rollen muß darauf geachtet werden,<br />
daß quer <strong>zur</strong> Fuge gestrichen bzw. appliziert wird, um einen Austrag von Wachspartikeln soweit als möglich zu<br />
reduzieren.<br />
3. Auswahl des optimalen Siegel-Systems und seine richtige Anwendung:<br />
Da der Auftraggeber häufig auf die Auswahl des Siegel-Systems Einfluß nimmt bzw. es vorschreibt kann hier<br />
nicht ein genereller und unbedingter Ausschluß irgendeines Lacksystems erfolgen.<br />
Grundsätzlich gilt: Öl-Kunstharz-Siegel, wie LT-Export, LT-Export Extra und Classic-Öl Rustikal lösen aufgrund<br />
ihrer Lösemittelkombination Wachs leichter an und auf als andere Siegel. Bei freier System-Wahl sollten also<br />
diese gemieden werden.<br />
Besteht der Auftraggeber dennoch auf Öl-KH, Urethanalkyd-Siegel oder Classic-Öl Rustikal, so muss die Vorbereitung<br />
des Bodens umso gründlicher sein. Ferner sollte dann die erste Siegelschicht gerollt werden und<br />
mindestens 3 Tage gut austrocknen. Erst nach ausreichendem Trockengrad überversiegeln.<br />
Wenn sich bei der ersten Schicht Mattstellen (Wachsaufnahme in den Siegel und Aufschwimmen an die Siegeloberflächen)<br />
zeigen, so sollte vor der Weiterverarbeitung mit KH-Verdünnung (nebelfeuchter, gut ausgewrungener<br />
Lappen) aufgewischt werden. Auch ein leichter Zwischenschliff (Köpfen) nach dieser ersten Schicht bringt<br />
zusätzliche Risiko-Reduktion.<br />
Zu empfehlen sind in dieser Situation grundsätzlich unsere PU-Qualitäten, aber vor allem unsere wasserbasierten<br />
AQUA-SEAL-Produkte, da letztere Fett praktisch weder anlösen noch aufnehmen. Ein Wassersiegel<br />
warnt im Gegenteil bei der ersten Schicht durch Zurückspringen vor zu umfangreicher und riskanter Wachsmenge<br />
oder überdeckt kleinere Wachsmengen und schließt sie sozusagen ein.<br />
Schlußbemerkung:<br />
Bei Beachtung all dieser Hinweise können Sie das Wachs-Risiko nahezu beseitigen, es bleibt aber ein gewisses Rest-<br />
Risiko und sei es auch noch so klein. Dieses Rest-Risiko kann nur vorort beurteilt werden und durch den Verarbeiter<br />
Technische Sonderinfo Nr. 03 Seite 1 von 2<br />
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ausreichend minimiert werden. Auch der Auftraggeber übernimmt durch Vorschreiben von speziellen Siegeln Mitverantwortung<br />
und sollte darauf hingewiesen werden.<br />
Sichern Sie sich auch möglichst gegen Ihren Endabnehmer in der Weise ab, daß Sie ihm mündlich oder schriftlich in der<br />
Angebotsphase, aber spätestens schriftlich mit der Auftragsbestätigung und somit nachweisbar auf dieses Risiko hinweisen.<br />
Ferner sollten Sie in dieser Formulierung das Risiko eindeutig dem Verantwortungsbereich Ihres Auftraggebers<br />
zuordnen, sofern es nicht durch Sie selbst ausgelöst oder erkennbar war - d.h. wenn Sie letztlich überhaupt kein<br />
Verschulden trifft.<br />
Die CTA (Chemisch Technische Arbeitsgemeinschaft der Versiegelungsmittel-Hersteller) hat hierzu einen Endverbraucher-Brief<br />
erarbeitet, der entsprechende Formulierungen beinhaltet. Diesen Standardbrief möchten wir Ihnen<br />
<strong>zur</strong> Verwendung empfehlen. Selbstverständlich können Sie diesen Text jederzeit bei uns anfordern. Natürlich können<br />
Sie ihn auch auf Ihre Bedürfnisse hin abändern.<br />
Lassen Sie Ihre <strong>Parkett</strong>leger diese Technische Sonderinfo einmal im Jahr lesen. So bleibt das Wissen präsent und Ihre<br />
Mitarbeiter gehen mit offenen Augen an's Werk.<br />
Diese Technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />
beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />
Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />
In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />
Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 03 Seite 2 von 2
Technische Sonderinformation Nr. 4<br />
für Architekten, Bauträger und Hausmeister<br />
Spezielle Hinweise für die Reinigung und Pflege von Holzfußböden<br />
in Schulen, Turn- und Sporthallen u.a. öffentlichen Gebäuden<br />
Alle Holzfußböden unterliegen entsprechend der Beanspruchung einem mehr oder weniger großen Verschleiß. Dieser<br />
natürliche Verschleiß-Prozeß kann reduziert bzw. verlangsamt werden durch eine sachgerechte Reinigung und Pflege<br />
des Holzfußbodens. Hierbei sind einige technische Grundregeln zu beachten, die sich auf die Pflegeart, die Häufigkeit<br />
sowie die richtige Produktauswahl im Hinblick auf den vorgesehenen Nutzungszweck beziehen.<br />
Wegen der Bedeutung des Themas "Pflege" sind hierzu bereits einige wichtige Drucksachen erarbeitet worden, die<br />
nachfolgend aufgeführt sind und auf Wunsch kostenlos bei uns angefordert werden können:<br />
1. BERGER-SEIDLE-Pflegeberater:<br />
Dieser übersichtliche Pflegeberater gibt Auskunft über die Frage, welche Pflege-Produkte (Systeme) bei welchen<br />
Objekten und Oberflächen-Behandlungsarten empfohlen werden können.<br />
2. Die vier Pflegefibeln:<br />
Diese stellen unsere wichtigsten Pflegesysteme im Wechsel zwischen Vollpflege/Unterhaltsreinigung/Grundreinigung<br />
vor. Insgesamt stehen 4 prinzipiell unterschiedliche Pflegesysteme <strong>zur</strong> Auswahl.<br />
3. Anwendungstechnische Merkblätter:<br />
Produktbezogene Merkblätter geben spezifische Anwendungshinweise.<br />
4. Pflegeanleitung gem. DIN 18 356:<br />
Diese allgemeine Pflegeanleitung für versiegelte Holzfußböden wurde von der CTA (Chemisch-Technische-<br />
Arbeitsgemeinschaft der <strong>Parkett</strong>siegel-Hersteller) gemeinsam erarbeitet und umfaßt wichtige Pflegehinweise sowie<br />
Angaben zu den wichtigsten Pflegearten und ihrer Häufigkeit.<br />
5. Technische Sonderinformation Nr. 9 <strong>zur</strong> Rutsch- und Gleitsicherheit versiegelter <strong>Parkett</strong>böden:<br />
Diese Sonderinformation unseres Hauses befaßt sich grundsätzlich und ausführlich mit der Gleiteigenschaft von<br />
<strong>Parkett</strong>siegeln und der nachfolgenden Pflege.<br />
Wegen der großen Bedeutung der optimalen Auswahl der Pflegetechnik für , die Haltbarkeit, das Gleitvermögen/Glätte,<br />
den tatsächlichen Arbeitsaufwand ist den Entscheidungsträgern der Branche, den beratenden Personen,<br />
den Architekten sowie den verantwortlichen Hausmeistern die Nutzung all dieser Informations-Angebote an<strong>zur</strong>aten.<br />
Warum heute wasserbasierte Pflege-Emulsionen bevorzugt werden!<br />
Früher wurde <strong>zur</strong> Pflege von versiegelten und unversiegelten Holzfußböden ausschließlich flüssige oder pastöse,<br />
lösemittelhaltige Wachse bzw. Pflegeöle verwendet. Heute werden zu über 90 % wasserbasierte Emulsions-Produkte<br />
wie unser System L 93 Everclear eingesetzt. Warum ist das so?<br />
Wenngleich lösemittelbasierte und wachshaltige Pflegemittel über eine sehr gute Pflege- und Schutzwirkung verfügen,<br />
geben die Nachteile dieser Produkte meistens den Ausschlag. Pflegeprodukte dieser Art müssen poliert werden,<br />
neigen zu relativ glatter und damit unfallträchtiger Oberfläche und weisen einen nicht unerheblichen<br />
Lösemittelgeruch auf. Der Vorteil der wasserbasierten Produkte besteht in der Regel in ihrer selbstglänzenden<br />
Einstellung (kein Polieren), ihrer nahezu lösemittelfreien, geruchsarmen Zusammensetzung sowie in ihrer<br />
Gleiteigenschaft, die von "trittfest" bis "rutschhemmend" reichen kann.<br />
Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme. So gilt es beispielsweise auch heute noch, dass gewachste Holzfußböden<br />
bzw. versiegelte Böden, die bereits "wundgelaufen" sind, wachs-/lösemittelhaltig gepflegt werden müssen.<br />
Der Zusammenhang zwischen Gleitverhalten und Pflege<br />
Die Gleitsicherheit des Holzfußbodens ist eine wichtige Eigenschaft, vor allem in öffentlichen Gebäuden und Sporteinrichtungen.<br />
Neben der Auswahl der Siegel/Oberflächenbehandlungs-Art spielt auch die Auswahl des Pflegesystems<br />
hierbei eine entscheidende Rolle. So ist es beispielsweise möglich, die durch den Siegel vorgegebenen Gleitreibungsbeiwerte<br />
nach oben oder nach unten zu verändern.<br />
Ein wachs/lösemittelhaltig gepflegter Boden oder eine heißgewachste Oberfläche verfügt in der Regel über einen<br />
Gleitreibungsbeiwert von ca. 0,20 bis 0,30, d.h. es werden "Oberflächen mit Gleitvermögen" erzielt. Eine Erhöhung<br />
Technische Sonderinfo Nr. 04 Seite 1 von 3<br />
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des Gleitreibungsbeiwertes (also eine Verringerung des Gleitvermögens) durch wachs/lösemittelhaltige Produkte ist<br />
technisch nicht möglich.<br />
Wird eine "Oberfläche mit Trittsicherheit" gewünscht, mit einem Gleitreibungsbeiwert zwischen 0,30 und 0,50, so kann<br />
mit unserem Standard-Produkt L 93 Everclear gearbeitet werden. Dieses Produkt hat gem. Prüfzeugnis der FMPA<br />
einen Gleitreibungsbeiwert von ca. 0,36. Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass der überwiegende<br />
Teil aller zu pflegenden Holzfußböden im Bereich dieser "trittsicheren Einstellung" angesiedelt ist. Insofern ist L 93<br />
Everclear das richtige und meistverwendete Allround Pflegeprodukt unserer Pflegemittel-Palette.<br />
Lediglich in der Sporthalle und wenn einzelne Sportarten, wie z.B. Volleyball (schnelle Sportarten) dies verlangen, sollte<br />
der Boden rutschhemmender, stumpfer eingestellt werden. Diese gewünschte Anhebung des Gleitreibungsbeiwertes<br />
wird mit unserem Spezialprodukt L 93 Everclear Stop erzielt. Gem. Prüfzeugnis der FMPA erreichen wir mit diesem<br />
Produkt einen Gleitreibungsbeiwert von 0,4 bis 0,6, dies entspricht Oberflächen in Sport- und Turnhallen, wie es die<br />
DIN 18032 für Sportböden vorsieht.<br />
Für den Schulsport bzw. Breitensport und in der Mehrzweckhalle bei Tanzveranstaltungen wird dann aber meistens<br />
wieder eine erhöhtes Gleitvermögen in Richtung "trittsicherer" Oberflächen gewünscht.<br />
Aus dieser Problematik heraus, ist es interessant, dass der Gleitreibungsbeiwert durch den Einsatz der beiden Pflegemittel<br />
L 93 Everclear und L 93 Everclear Stop etwas variiert werden kann. Die beiden Produkte die optimal aufeinander<br />
eingestellt sind, können beliebig übereinander kombiniert werden. D.h. ein zu glatter Boden kann unter Einsatz<br />
von L 93 Everclear Stop rutschhemmender gemacht werden und ein zu stumpfer Boden wird unter Einsatz von L 93<br />
Everclear in Richtung von mehr Gleitvermögen beeinflußt. Dies ist eine praxisbezogene Lösung, wenn eine Sporthalle<br />
vielseitig genutzt wird.<br />
Warnung vor dem Einsatz sogenannter Greifwachse im Vereinssport<br />
Um bei schnellen Ballspielen, wie z.B. Handball die Griffigkeit des Balles zu erhöhen, werden im Vereinssport zum Teil<br />
sog. Greifwachse verwendet. Es handelt sich hierbei zum Teil um Baumwachs, das relativ klebrig ist. Durch den<br />
ständigen Wechselkontakt zwischen Hand und Boden führt dies zu einer zusätzlichen Verschmutzung des Bodens und<br />
der Gleitreibungsbeiwert wird punktuell zu stark heraufgesetzt, d.h. der Boden wird zu stumpf. Dies kann durch ein<br />
extremes Abstoppen des natürlichen Bewegungsablaufes in der Berührungsphase zwischen Bodenoberfläche und<br />
Schuhen zu einem abruptem Stop führen, mit der Folge von möglicherweise vermeidbaren Sportverletzungen.<br />
Da Hausmeister, wie die Praxis zeigt, kaum eine Chance haben dies zu unterbinden, sind in diesem Falle die Spielleiter<br />
bzw. Trainer gefordert, die Verwendung von Baumwachs zu unterbinden.<br />
Talkum beim Geräteturnen<br />
Zum Aufsaugen des Handschweißes bzw. um das richtige Gleitvermögen der Turner-Hände zu erzielen, wird in der<br />
Regel Talkum oder Magnesiumpuder verwendet. Diese Puder fühlen sich außerordentlich fein an, sind aber sehr<br />
abrasiv und wirken am versiegelten Boden wie feines Schleifpapier. Um zu verhindern, dass diese Puder die Siegel-<br />
Oberfläche "blind" werden lassen bzw. den Siegel abreiben, muß nach Beendigung einer Turnsportveranstaltung grundsätzlich<br />
für eine Grundreinigung mit anschließender Vollpflege gesorgt werden.<br />
Werkräume und Holzstaub<br />
Holzfußböden von Werkräumen sind aufgrund der dort durchgeführten Arbeiten oftmals mit Holzstaub belegt. Dieser<br />
Holzstaub kann aufgrund seiner Beschaffenheit oftmals wie eine Art "Kugellager-Effekt" wirken, mit der Folge, dass<br />
Schüler darauf ausrutschen. Dieser Effekt wird zuweilen mit der Oberflächenbeschaffenheit des <strong>Parkett</strong>siegels bzw. der<br />
Pflegemittel verwechselt, hat damit aber nichts zu tun. Aus diesem Grunde, aber auch aus gesundheitlichen und<br />
hygienischen Gründen, sollte der Holzstaub immer gründlich und so rasch wie möglich aufgesaugt werden.<br />
Wann ist der Boden reif für eine Grundreinigung?<br />
Ist ein <strong>Parkett</strong>boden durch den häufigen Rhythmus von Nutzung und Pflege "überpflegt", so wird er unansehnlich. Spätestens<br />
dann ist der Zeitpunkt gekommen, wo eine Grundreinigung durchgeführt werden muß. Diese Grundreinigung ist<br />
entsprechend der Pflegeanleitung DIN 18 356 bzw. unseren produktspezifischen Merkblättern durchzuführen. Bei<br />
größeren Flächen erfolgt die Applikation des empfohlenen Grundreinigers/Cleaners, der eigentliche Reinigungsvorgang<br />
sowie die Aufnahme des verschmutzten Grundreinigers maschinell. Wichtig ist dabei, dass der Boden nicht überschwemmt<br />
wird, da durch große Mengen eindringender Flüssigkeit der Boden beschädigt werden kann. Die Technik ist<br />
entsprechend den vorhandenen Maschinen anzupassen. Von Vorteil ist, wenn der Grundreiniger auf die Pflegemittelschicht<br />
einwirken kann und durch mechanische Bewegungen (Reiben) gelöst wird. Bitte achten Sie darauf, dass<br />
die Absaugungseinrichtung von Reinigungs-Automaten so eingestellt ist, dass die schmutzhaltige Putzflüssigkeit vollständig<br />
aufgesaugt wird und keine Reste <strong>zur</strong>ückbleiben. Die Häufigkeit von Grundreinigungen richtet sich natürlich nach<br />
Art und Umfang der Nutzung des Objektes, sowie dem daraus folgenden Verschmutzungsgrad. Im allgemeinen geht<br />
man davon aus, dass eine Grundreinigung im durchschnittlich genutzten öffentlichen Objekt wie einer Sporthalle ein- bis<br />
zweimal im Jahr durchgeführt wird. Nach entsprechenden Veranstaltungen kann auch eine "außerordentliche" Grundreinigung<br />
erforderlich werden. Bei mehrfach wechselnden Nutzungen in der Mehrzweckhalle wird die Grundreinigung<br />
entsprechend der Frequentierung öfters notwendig sein.<br />
Als Grundregel für die Grundreinigung gilt: Je häufiger die Grundreinigung erfolgt um so leichter ist sie durchzuführen.<br />
Bei stark aufgebauten Schichten von wasserbasierten Emulsions-Pflegemitteln wird die Grundreinigung schwieriger und<br />
Technische Sonderinfo Nr. 04 Seite 2 von 3
aufwendiger. In manchen Fällen ist ein mehrfaches Wiederholen der Grundreinigung erforderlich, um das gewünschte<br />
Reinigungsresultat zu erzielen.<br />
Schlußbemerkung:<br />
Der verantwortliche Betreiber einer öffentlichen Einrichtung hat es weitgehend selbst in der Hand, wie schön und haltbar<br />
sein versiegelter/oberflächenbehandelter Boden sein wird. Auch das Gleitvermögen wird wesentlich durch ihn beeinflußt.<br />
Es ist eine Frage der richtigen Pflegesystem-Auswahl sowie des optimal abgestimmten Arbeitsaufwandes, um die<br />
Reinigung zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Art und Weise durchzuführen. Nur in der richtigen Kombination<br />
zwischen Vollpflege, Unterhaltsreinigung und Grundreinigung ist eine maximale Lebensdauer der versiegelten<br />
Oberfläche gewährleistet. Zur Werterhaltung des versiegelten <strong>Parkett</strong>fußbodens, da sind sich alle Fachleute einig und<br />
dies ist auch in verbindlichen technischen Unterlagen so festgelegt, gehört die fachgerechte Reinigung und Pflege. Mit<br />
Informationen wie sie in unseren zahlreichen Drucksachen enthalten sind, wollen wir Sie in dieser Frage unterstützen<br />
und bitten deshalb um aufmerksames Lesen und Beachtung.<br />
Diese technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />
beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />
Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />
In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />
Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 04 Seite 3 von 3
Technische Sonderinformation Nr. 5<br />
Das Überversiegeln Nachversiegeln von Fertigparkett<br />
(unmittelbar nach der Neuverlegung) auf die vorhandene Lackschicht<br />
Problematik des Themas:<br />
Der Begriff "Fertigparkett" und sein Qualitäts-Rahmen ist in der DIN 280 Blatt 5 definiert. Dennoch haben wir es vor<br />
allem aus lacktechnischer Sicht mit Produkten und Oberflächen unterschiedlichster Qualität zu tun. Fertigparkett ist<br />
werkseitig mit Siegel beschichtet und damit entfällt in der Regel das bauseitige Versiegeln der Oberfläche bei der<br />
Neuverlegung.<br />
Immer wieder aber wird seitens einiger Bauherren der Wunsch geäußert, unmittelbar nach der Neuverlegung eine<br />
zusätzliche Siegelschicht aufzutragen, um die Verschleißschicht auf der Oberfläche und damit die Verschleißfestigkeit<br />
bzw. Lebensdauer der Oberfläche zu erhöhen. Dies ist dann meistens bei zu erwartender höherer Frequentierung des<br />
Bodens z.B. in Shops etc. der Fall. In der Tat weisen auch nicht wenige Fertigparkette eine relativ dünne Siegelschicht<br />
auf, die ungeachtet ihrer hohen Lack-Qualität nach Ansicht einiger Verbraucher ein sofortiges "Nachrüsten" der Siegelschicht-Stärke<br />
erfordert. Diesem Wunsch muß sich der verlegende Handwerker stellen. Die Problematik besteht nun in<br />
der Vielzahl der Fertigparkett-Erzeugnisse, die allgemein verbindliche und pauschale Aussagen zum Thema erschweren<br />
und teilweise unmöglich machen. Denn selbst wenn wir wissen woher das <strong>Parkett</strong> stammt und wer es produziert hat,<br />
was wissen wir über die Beschichtung der Oberfläche? Welche Siegelart, welche Applikations-Methode, welcher<br />
System-Aufbau wurde verwendet? Und selbst, wenn das alles bekannt wäre, wer gibt uns die Sicherheit, dass hieran<br />
nichts geändert wird? Schon kleinste Änderungen in der Anlage, ein neuer Lacktyp oder Lacklieferant können die<br />
Situation ab diesem Zeitpunkt verändern.<br />
Dennoch wird nachfolgend der Versuch unternommen, nützliche Hinweise zum Thema zu geben und die technische<br />
Problematik nach heutigem Stand der Technik etwas einzugrenzen. Die Beachtung dieser Hinweise kann Schäden<br />
vermeiden helfen und macht optische Risiken klar, die der Bauherr vorher <strong>zur</strong> Kenntnis nehmen und akzeptieren muß.<br />
Die Haftung der Siegel-Schicht auf der werkseitigen Lackschicht:<br />
Dies ist neben optischen Aspekten die entscheidende technische Frage. Haftet mein Siegel "X" auf dem Fertigparkett<br />
"Y"? Die meisten Fertigparkette sind heute mit UV-härtenden Polyester/Acrylat-Systemen beschichtet. Auch lösemittelhaltige,<br />
lufttrocknende Polyurethan-Systeme sind noch vereinzelt im Einsatz. Die früher häufigeren SH-Systeme sind<br />
fast verschwunden. Auf all diesen Siegel-Typen haftet unser wasserbasierter <strong>Parkett</strong>siegel AQUA-SEAL Objekt und<br />
AQUA-SEAL Economy in den meisten Fällen optimal, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
a) Die Oberfläche muß absolut sauber sein, d.h .frei von Pflegemitteln, Schmutz, Fetten u.a. Rückständen. Auch<br />
unsichtbare Silikonverschmutzungen sind auszuschließen. Diese können zu erheblichen Haftungsstörungen und<br />
optischen Beeinträchtigungen führen.<br />
Nicht selten sind auf völlig neuem und unbenutztem Fertigparkett haftungsstörende Substanzen vorhanden. Nur<br />
eine vorgeschaltete Grundreinigung bringt Sicherheit.<br />
b) Ein gründlicher Zwischenschliff ist zwingend erforderlich, d.h. ein gleichmäßiges "Matt-Schleifen" mit 120er<br />
oder 150er Papier. Hierdurch wird die maximal mögliche Verankerung der nachfolgenden Siegelschicht erreicht.<br />
Bei Vorliegen dieser beiden Voraussetzungen ist der Wassersiegel prinzipiell am besten geeignet. Allerdings gibt es<br />
seitens der Siegelhersteller Empfehlungen, die in diesem Falle beachtet werden müssen. So empfehlen wir lediglich den<br />
Typ AQUA-SEAL Objekt und AQUA-SEAL Economy für diesen Einsatzzweck. Befragen Sie also stets hierzu Ihren<br />
Siegellieferanten.<br />
Eine weitere bedeutende Einschränkung ist in der Tatsache zu sehen, daß der Lacktyp des Fertigparketts und seine<br />
Überlackierfähigkeit zuweilen fraglich ist. Hier helfen Rückfragen beim <strong>Parkett</strong>hersteller weiter. Durch aktuelle Umstellungen<br />
in der Produktion des <strong>Parkett</strong>herstellers können sich aber durchaus Änderungen der Überlackierfähigkeit<br />
ergeben. Dies kann dazu führen, daß frühere positive Erfahrungen nicht mehr zählen. Deshalb gibt nur eine<br />
Methode höchstmögliche Sicherheit:<br />
Technische Sonderinfo Nr. 05 Seite 1 von 2<br />
Der aktuelle Vorversuch!<br />
Kombinieren Sie die einzusetzenden Produkte miteinander und beurteilen Sie nach ausreichender Endhärte des<br />
Siegels die Haftung durch Kratzproben (z. B. Gitterschnitt auf Musterfläche).<br />
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Optische Aspekte und Risiken<br />
Hierüber sollte ein offenes, informatives Gespräch mit dem Bauherrn erfolgen. Insbesondere ist auf folgende Effekte<br />
hinzuweisen, die möglicherweise von besonders empfindlichen Verbrauchern nicht akzeptiert werden können:<br />
a) Betonung von Fugen<br />
Der bauseits aufgetragene Siegel läuft in die Fugen zwischen den einzelnen Verlege-Elementen und führt zu einer<br />
optischen Hervorhebung dieser Fugen. Die Fuge wird optisch etwas verbreitert, die Lichtbrechung verändert.<br />
b) Staubeinschlüsse<br />
Die für alle bauseitig angebrachten Versiegelungen typischen und unvermeidbaren Staubeinschlüsse etc. sind für<br />
jeden <strong>Parkett</strong>leger selbstverständlich. Der mit der Materie nicht vertraute Endabnehmer aber vergleicht<br />
möglicherweise die bauseitig versiegelte Oberfläche mit der vorher bestehenden Optik des beschichteten<br />
Fertigparketts, das aufgrund der industriellen, automatischen Beschichtung zwangsläufig eine gleichmäßigere<br />
Optik aufweist. Dies kann bei empfindlichen Kunden zu Diskussionen führen, die durch vorherige Information<br />
vermieden werden.<br />
c) Durchschliffe<br />
Sollte das Fertigparkett, vor allem im Bereich der Stoßkanten, Höhenunterschiede aufweisen, so kann es beim<br />
erforderlichen Zwischenschliff zum Durchschleifen der Lackschicht bis ins rohe Holz kommen. An diesen<br />
durchgeschliffenen, rohen Stellen dringt der nachfolgende Siegel tiefer in die Holzoberfläche (Poren) ein. Dies<br />
kann sich je nach Holzart vom Großteil der beschichteten Fläche abheben. Es gibt dann mehr oder weniger<br />
starke Helligkeitsunterschiede bzw. Markierungen.<br />
Zusammenfassung<br />
Die Nachversiegelung von Fertigparkett gleich nach der Neuverlegung ist immer problematisch und sollte deshalb<br />
abgelehnt werden. Sollte die Nachversiegelung trotzdem vereinbart werden, so sind unsere Ausführungen <strong>zur</strong> Haftung<br />
zu beachten. Eine aktuelle Haftungsprobe bringt Sicherheit. Über die optischen Besonderheiten, die man bewußt<br />
machen muß, sollte vorher mit dem Abnehmer Einvernehmen erzielt werden.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 05 Seite 2 von 2
Technische Sonderinformation Nr. 6<br />
Die Verschleiß- bzw. Abriebfestigkeit von Siegel-Systemen<br />
Die Abriebfestigkeit von Siegeln ist in aller Munde und häufig Gegenstand der Argumentation für oder wider eine<br />
Siegelkategorie oder vergleichbarer Siegeltypen. In der Tat handelt es sich um eine der wichtigsten Eigenschaften, die<br />
ein Siegelsystem aufzuweisen hat. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Faktoren auf die Abriebfestigkeit einwirken<br />
und welche Meßmethoden hauptsächlich verwendet werden, um Abriebfestigkeit zu messen und wo deren Grenzen in<br />
der Aussagekraft gegenüber der Praxis liegen. Dieses Wissen soll Ihnen helfen, entsprechende Werbe-Aussagen, die<br />
zum Teil sehr undifferenziert und irreführend sind, richtig zu bewerten.<br />
Was versteht man eigentlich unter Verschleiß bzw. Abriebfestigkeit?<br />
Sie wird u.a. als die Widerstandsfähigkeit eines Anstrichfilmes gegen die Einwirkung polierender oder scheuernder<br />
Reibung erklärt, die <strong>zur</strong> allmählichen Abtragung oder Abnutzung des Filmes führt. Die Abriebfestigkeit setzt sich aus der<br />
Wechselwirkung einzelner lacktechnischer Eigenschaften zusammen und wird durch verschiedene Faktoren in der<br />
Praxis beeinflußt, auf die nachfolgend hingewiesen wird.<br />
Welche lacktechnischen Eigenschaften bilden zusammen die sog. Abriebfestigkeit in der Praxis?<br />
Folgende Lack-Eigenschaften nehmen mehr der weniger stark auf die praktische Abriebfestigkeit eines Siegelfilmes<br />
Einfluß.<br />
1. Härte<br />
und zwar die Oberflächenhärte (Pendelhärte nach König gem. DIN 53157) sowie der Eindruckwiderstand<br />
(sog. Buchholzhärte gem. DIN 53153).<br />
2. Elastizität (Dehnbarkeit)<br />
3. Wärmeverhalten (Thermoplastizität)<br />
erweicht sich der Film z.B. durch Sonneneinstrahlung, Heizung, Reibungswärme (Absatzstriche) etc.?<br />
4. Alterungsverhalten<br />
wird der Film im Laufe der Monate und Jahre härter ohne die notwendige Elastizität zu verlieren oder<br />
versprödet er?<br />
5. Chemische Beständigkeit<br />
wird der Film z.B. durch Pflegemitteleinwirkung beeinflußt?<br />
6. Haftung zum Untergrund<br />
wie gut ist die Verankerung des Siegels im Holz und wie haftet der Siegel auf sich selbst bzw. auf einer<br />
Grundierung?<br />
Die Wechselwirkungen der einzelnen Eigenschaften und ihre Auswirkungen auf die "Gesamt-Eigenschaft Abrieb" sind<br />
sehr bedeutsam und bislang nicht restlos untersucht.<br />
Von welchen Faktoren hängt nun in der Praxis die Lebensdauer (Abnutzungsdauer) des Siegelaufbaues ab?<br />
Die Lebensdauer (Abnutzungsdauer) einer Versiegelung hängt von folgenden Faktoren ab:<br />
1. Tatsächliche Nutzung des Bodens<br />
Handelt es sich um ein Wohnzimmer oder einen Stehimbiss? Wie stark ist der Schmutzeintrag? Welche Art von<br />
Schmutz? Wieviele Schuhkontakte pro Std. und m²?<br />
2. Intensität und Häufigkeit der Pflege<br />
Wird die Pflegeanleitung beachtet? Wird oft genug ausgekehrt? Ist das richtige Pflegemittel im Einsatz? Welche Art<br />
von Pflegemittel? Stimmt der Pflege-Rhythmus?<br />
3. Qualität des Siegels<br />
Um welche Siegelkategorie handelt es sich? Welche Eigenschaften hat der spezielle Siegeltyp (s.o.)?<br />
4. Filmstärke (Schichtdicke)<br />
Wie dick ist die Verschleißschicht?<br />
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Aus dieser Auflistung von Faktoren wird deutlich, dass die Lebensdauer der Versiegelung nicht nur von der Siegel-<br />
Qualität abhängt. Dies klingt zwar selbstverständlich, wird aber leider allzu oft vergessen. Mißtrauen Sie stets Werbeaussagen,<br />
die Ihnen eine absolute Lebensdauer einer Siegelqualität ohne Bezug auf die anderen Faktoren vorgaukeln<br />
wollen, wie z.B. "unser Produkt X ist bis 40 Jahre haltbar" und ähnliches mehr. Solche Behauptungen gehen unter den<br />
entsprechend extremen Bedingungen "in die Knie" und sind irreführend.<br />
Wie wird Abriebfestigkeit heute hauptsächlich gemessen?<br />
Aus den bisher dargestellten Faktoren wird bereits deutlich wie schwierig es sein muß Abriebfestigkeit reproduzierbar<br />
und praxisnah zu messen. Die Wissenschaft hat bis heute ca. 20 Verfahren und Prüfgeräte entwickelt, die sich in Prinzip<br />
und Aussagekraft zum Teil deutlich unterscheiden. Keines dieser Geräte erlaubt eine zweifelsfreie Übertragbarkeit der<br />
Ergebnisse auf die wirkliche Abrieb- bzw. Verschleißfestigkeit, d.h. die Verfahren lassen einen oder mehrere Faktoren<br />
außer Acht und kommen so zu mehr oder weniger praxisfernen, ja sogar sinnlosen Ergebnissen. Dennoch kommt man<br />
bei der Entwicklung von Siegeln nicht umhin, sich der Abriebfestigkeit meßtechnisch zu nähern und sei das Ergebnis<br />
auch von eingeschränkter Aussagekraft. Deshalb hat man sich heute in der Lacktechnik überwiegend auf zwei Hauptmethoden<br />
und Gerätetypen festgelegt, die wenigstens bezüglich der Reproduzierbarkeit befriedigen. Es handelt sich um<br />
den sog.<br />
Taber-Abraser (auch Teil der schwed. SIS-Norm)<br />
der mit rotierenden Schleifrollen bei definiertem Anpress-Druck und einer bestimmten Anzahl von Umdrehungen<br />
einen kreisförmigen Abrieb auf der Siegelfläche erzeugt.<br />
Der Nachteil dieser Methode beruht insbesondere auf der hohen Beeinflussung des Ergebnisses durch thermische<br />
(temperaturabhängige) Reaktionen an der Oberfläche des Prüffilmes, wie z.B. Klebeffekte, Ausschwitzen,<br />
Schmieren etc., die auf Reibungswärme beruhen, die Schleifrollen zum Teil zusetzen und in ihrer Wirkung<br />
verändern. Dies führt zu verzerrten Vergleichsergebnissen. Das hindert den einen oder anderen Hersteller aber<br />
nicht daran, unkorrekterweise auf Basis solcher Ergebnisse, die hohe Qualität von Produkt X oder Y herauszustellen.<br />
Taber Abraser, Modell 352<br />
Zusammenfassung für den praxisbezogenen Siegelanwender<br />
Die Abriebfestigkeit in der Praxis resultiert aus verschiedenen Eigenschaften des Siegels, die sich gegenseitig<br />
beeinflussen. Die wirkliche Abnutzungsdauer einer Versiegelung wird darüber hinaus durch weitere Faktoren, die<br />
außerhalb der eigentlichen Siegel-Qualität liegen, bestimmt. Die heute existierenden Meßverfahren und Methoden<br />
haben lediglich eingeschränkte Aussagekraft und die gefundenen Meßergebnis-Werte müssen in Kenntnis der Rezepturen<br />
interpretiert und vorsichtig gewürdigt werden. Sinnlos verzerrte Meßergebnisse sind nicht auszuschließen,<br />
weshalb unkommentierte Veröffentlichungen von Meßwerten nur äußerst kritisch zu betrachten sind.<br />
Die lacktechnischen Werte sowie die labortechnische Einschätzung der Abriebbeständigkeit sollten immer durch entsprechend<br />
umfangreiche Erfahrungen im praktischen Langzeiteinsatz bestätigt werden. Weil es in der Praxis auch<br />
unterschiedliche Arten von Abrieb und Objekten gibt, ist die Erfahrung auf der Vielzahl der Fälle heranzuziehen.<br />
Denken Sie nur an Extrem-Objekte wie Stehimbiss, Gasthäuser, Kindergärten (Sandkasten-Problem), Laufstraßen in<br />
Kaufhäusern und Shops, Friseurgeschäfte im Stuhlbereich - oder denken wir an verschieden aggressive Abriebsituationen,<br />
die durch Sand, Staub, Schmutz, Späne, Bürostuhl-Rollen, Hundepfoten, Dreh-, Schlitter- und Stoßbewegungen,<br />
Absatzstriche, Deformierungen durch Stöckelabsätze, fallende Gegenstände etc. erzeugt werden. Das<br />
alles sind Einwirkungen der unterschiedlichsten Art und Stärke, die auch in Kombination auftreten, so dass es wohl nie<br />
ein wirklich praxisgerechtes Prüfverfahren geben wird, das die echte Langzeit-Erfahrung am Objekt ersetzen könnte.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 06 Seite 2 von 3<br />
Arbeitsprinzip
Wichtig ist ebenfalls die Erkenntnis, dass die Leistungsfähigkeit von Siegeln in Sachen Abrieb generell begrenzt ist. So<br />
ist jedes Sandkorn (Quarz) natürlich härter als jeder noch so harte Siegel und ritzt, d.h. beschädigt nach physikalischen<br />
Gesetzen den Siegel zwangsläufig. Deshalb empfiehlt man in Fällen der extrem starken Beanspruchung auch keine<br />
beschichtende Versiegelung sondern imprägnierende Verfahren, denn so liegt die Abriebbelastung auf der Holzoberfläche<br />
und nicht ausschließlich auf dem Siegelfilm.<br />
Wie alle anderen unserer techn. Sonderinformationen zu Schwerpunktthemen soll auch diese sich auf's Wesentliche<br />
konzentrieren, weshalb wir uns stofflich und sprachlich um einen möglichst schnellen Überblick und Zugang <strong>zur</strong><br />
Problematik bemüht haben. Zweifellos kann nicht auf alle Details und Aspekte in dieser Kürze eingegangen werden.<br />
Die Sonderinformation erreicht ihr Ziel, wenn Sie das Thema differenzierter und vor allem kritisch distanzierter sehen<br />
hilft. In Zweifelsfragen und grundsätzlich gilt, dass Sie sich selbstverständlich vertrauensvoll an jeden seriösen<br />
Siegelhersteller wenden können. Wir jedenfalls sichern Ihnen eine faire Betrachtung des Themas und Hilfestellung bei<br />
der Beurteilung von Abrieb- bzw. Verschleißfestigkeit zu.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 06 Seite 3 von 3
Technische Sonderinformation Nr. 7<br />
Endverbraucher-Brief<br />
Renovierung von Altböden und Neuverlegung von Holzfußböden<br />
Der Endverbraucher-Brief ist das Muster eines Schreibens, mit dem Sie Ihren Auftraggeber informieren und die Risiken<br />
für Baustellen-Umwegbarkeiten mindern. Außerdem empfehlen Sie den Bauherrn damit gleichzeitig die umweltfreundliche<br />
Alternative durch Verwendung wasserbasierter Versiegelungslacke.<br />
Wir raten Ihnen dringend, Ihren Auftraggebern diesen oder einen ähnlichen Brief schon mit der Auftragsbestätigung und<br />
zwar nachweislich zu übergeben. Zusätzlich sollte der Kunde auch mündlich auf die Problematik angesprochen<br />
werden. Denken Sie immer daran, dass neue Gesetze und die Rechtsprechung dem Auftragnehmer eine umfassende<br />
Beratungs- und Aufklärungspflicht auferlegen. Darauf werden Sie im Ernstfall einer gerichtlichen Auseinandersetzung<br />
"festgenagelt". Wichtig ist vor allem auch die eindeutige Formulierung, dass sie die betreffenden Risiken dem Verantwortungsbereich<br />
Ihres Auftraggebers zuordnen, sofern das Risiko nicht direkt durch Sie ausgelöst wurde, d.h. wenn Sie<br />
letztlich kein Verschulden trifft.<br />
Die meisten Endverbraucher/Kunden werden Ihr Anliegen verstehen. Zumindest dient der nachfolgende Brief einer eindeutigen<br />
Klärung, wer welche Risiken (und ggf. mit welchem "Risikozuschlag") tragen soll.<br />
Im übrigen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch die CTA (Arbeitsgemeinschaft 6 namhafter Siegelhersteller)<br />
diesen Text in ihrer neuesten Broschüre übernommen hat und ebenfalls allen <strong>Parkett</strong>legern <strong>zur</strong> Verwendung<br />
empfiehlt.<br />
Selbstverständlich können Sie den Text entsprechend Ihren spezifischen Bedürfnissen beliebig ändern.<br />
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05/03
Musterbrief / Textvorschlag:<br />
Sehr geehrter Kunde,<br />
Sie haben sich <strong>zur</strong> Renovierung Ihres Holzfußbodens oder zum Kauf eines neuen Holzfußbodens entschlossen. Eine<br />
kluge Entscheidung, die sowohl der Verschönerung als auch der Werterhöhung Ihrer Wohnung dient.<br />
Wir danken für das Vertrauen, welches Sie unserem handwerklichen Fachbetrieb mit Ihrer Auftragsvergabe entgegenbringen.<br />
Seien Sie versichert, dass wir unser bestes Wissen und Können <strong>zur</strong> Auftragsdurchführung einbringen.<br />
Damit unsere Arbeit zu Ihrer vollen Zufriedenheit führt, sind wir aber auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.<br />
So können beispielsweise Altböden mehr oder weniger stark mit Altwachs belastet sein. In diesem Fall verbleiben selbst<br />
nach gründlichstem Schleifen mehr oder weniger große Wachsdepots in den Fugen oder anderen Vertiefungen des<br />
Bodens. Weil sich aber Wachsreste und <strong>Parkett</strong>-Versiegelungsmittel grundsätzlich nicht miteinander vertragen, kann es<br />
je nach Situation und Ausmaß der Wachsbelastung zu Problemen kommen.<br />
Das gleiche gilt für sogenannte Silikon-Einschleppungen, die bauseits bei Alt- und Neuböden vorliegen können oder<br />
ohne Zutun des Versieglers eingebracht werden. Dieser Fall ist in der Praxis selten und durch den <strong>Parkett</strong>leger nicht<br />
vermeidbar, da er das oft unsichtbare Silikon nicht vorher erkennen kann. Dieser Stoff ist in einigen handwerklichen<br />
Produkten wie Montageschäume, Dichtungsmassen, Tapetenlösern etc. enthalten und kann selbst in geringsten Spuren<br />
später z.B. runde Mattstellen oder ein Zurückspringen von <strong>Parkett</strong>siegeln bewirken.<br />
Hierfür kann Ihr <strong>Parkett</strong>versiegler nicht verantwortlich gemacht werden. In diesem Falle hat der Kunde die Wahl,<br />
entweder die Störung in der Versiegelung zu akzeptieren oder einen nochmaligen Abschliff des Siegels sowie<br />
Neuversiegelung des Bodens auf seine Kosten durchführen zu lassen.<br />
Am Schluß ein Wort zum Thema Sicherheit und Umweltschutz. Die herkömmlichen <strong>Parkett</strong>-Siegel enthalten Lösemittel,<br />
die hauptsächlich beim Versiegelungsvorgang und der Trocknung der Siegelschicht verdunsten. In dieser Zeit sind<br />
Feuer, offenes Licht, Schweißen, Rauchen etc. im Gefahrenbereich untersagt.<br />
Bitte beachten Sie auch, daß Lösemitteldämpfe schwerer als Luft sind und in tieferliegende Räume „fließen“ können.<br />
Sorgen Sie bitte für gute Belüftung speziell in diesen Räumen. Elektrische Geräte und andere Heizungen in den Arbeitsund<br />
Nebenräumen sind so rechtzeitig abzuschalten, daß sie bei Beginn der Arbeiten erkaltet sind.<br />
Nach Aushärtung der Siegelschicht und gründlicher Lüftung kann der Boden je nach Beschaffenheit noch geringere<br />
Mengen der Lösemittel abgeben. Dies kann je nach Umfang und persönlicher Empfindsamkeit zu einer vorübergehenden<br />
Geruchsbelästigung führen. Bei fugenreichen Altböden, die in Asphalt- bzw. Bitumenkleber verlegt sind, kann<br />
sich die Abgabe der Lösemittel verzögern. In allen Fällen der Nachdunstung sollten Sie stets auf regelmäßige, gute<br />
Lüftung achten, besonders gut heizen und erst wachsen, wenn Sie keinen Lösemittelgeruch mehr wahrnehmen. Der<br />
Daueraufenthalt (wie z.B. schlafen) in einem neu versiegelten Raum mit solch einer verzögerten Lösemittelabgabe sollte<br />
aus Gründen gesundheitlicher Vorsicht erst dann aufgenommen werden, wenn kein Lösemittelgeruch mehr wahrgenommen<br />
wird.<br />
Hier sei auch der Hinweis auf die regelmäßige Pflege der versiegelten Holzfußböden erlaubt. Eine entsprechende<br />
Pflegeanleitung erhalten Sie beigefügt.<br />
Die Verwendung von umweltfreundlichem, wasserbasierten Siegel kann, wo technisch einsetzbar, all diese Risiken<br />
vermeiden und ist neben der alten Methode des Heißwachsens eine technisch hochentwickelte Alternative.<br />
Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr <strong>Parkett</strong>fachbetrieb<br />
Technische Sonderinfo Nr. 07 Seite 2 von 2
Technische Sonderinformation Nr. 8<br />
Die Seitenverleimung von <strong>Parkett</strong>-Siegeln<br />
Die Eigenschaft der sog. Seitenverleimung nimmt in der modernen und vielfältigen Siegeltechnik der Gegenwart einen<br />
bedeutenden Einfluß auf die Siegelauswahl. Die seitenverleimende Tendenz eines <strong>Parkett</strong>-Siegels entscheidet in vielen<br />
Fällen über Einsetzbarkeit oder Ausschluß eines Siegelsystems. Der Problematik der Seitenverleimung wird nicht zuletzt<br />
aufgrund der großen Vielfalt an Siegelprodukten sowie dem hohen Qualitätsanspruch hierzulande besonderes Augenmerk<br />
zuteil. Dabei haben sich in der Praxis der Siegeltechnik einige Kenntnisse und Verhaltensweisen herausgebildet,<br />
deren Beachtung für jeden Fachmann von Bedeutung ist.<br />
Was verstehen wir unter Seitenverleimung?<br />
Es handelt sich um das Verkleben bzw. Aneinander-Leimen einzelner Holzelemente durch eindringenden und beschichtenden<br />
<strong>Parkett</strong>-Siegel. Dabei ist es prinzipiell unerheblich, welche Größe diese einzelnen Holzelemente miteinander<br />
verbindet. Dieses Aneinanderkleben der einzelnen Holzteile (Lamellen, Stäbe, Tafeln, Riemen oder Dielen) wird aber<br />
erst dann zum Problem, wenn das Holz schrumpft und es dann zu sog. Abrißfugen oder Enthaftungen im Kleberbett<br />
kommen kann.<br />
Was ist eine sog. Abrißfuge?<br />
Gem. der nachfolgenden Skizze verkleben die einzelnen Holzelemente während der Austrocknungsphase des Siegels<br />
aneinander. Durch die Reduzierung der Holzfeuchte, z.B. in der Heizperiode, schrumpfen alle diese Holzelemente einzeln.<br />
Hierdurch entsteht eine enorme Oberflächenspannung, die sich ähnlich wie bei einer Kette am schwächsten Glied,<br />
in diesem Falle an der schwächsten Klebeverbindung, bzw. entlang einer Maserung (wie z.B. bei Dielen schon beobachtet)<br />
entlädt. Der Boden reißt also an einer nicht vorhersehbaren Stelle und bildet eine mehr oder weniger starke und<br />
auffällige Schrumpfungsfuge. Der Moment des Abreißens kann von einem sehr lauten Knall begleitet sein. Dies macht<br />
deutlich, welche enormen Spannungskräfte wirksam werden und sich hier an einer Linie entlang entladen. Die Breite der<br />
so entstandenen Abrißfuge stellt dann auch bezeichnenderweise die Summe aller Einzelschrumpfungen dar oder anders<br />
ausgedrückt, die tatsächliche Schrumpfung eines einzelnen Elementes summiert sich zusammen mit den anderen<br />
"Einzelschrumpfungen" zu einer kumulierten Schrumpfung auf.<br />
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Welche Ursachen können <strong>zur</strong> Abrißfuge führen?<br />
Drei Hauptfaktoren wirken zusammen, um den negativen Effekt der Abrißfuge zu erzeugen. Das "magische Dreieck der<br />
Abrißfuge" könnte wie folgt dargestellt werden:<br />
Die Schrumpfung und Ausdehnung (auch Schwindung und Quellung genannt) von Holz ist ein natürlicher, physikalischer<br />
Vorgang, der bei entsprechenden Schwankungen der Luftfeuchtigkeit auftreten muß. Sinkt beispielsweise die<br />
Holzfeuchte von Eiche um 4 % so reduziert sich das Holzvolumen um ca. 1 % in der Breite und 0,1 % in der Länge. Der<br />
Praxiswert liegt je nach Bodenart in der Mitte, d.h. bei ca. 0,5 % ergäbe sich auf 4 m Breite eine Schrumpfung von ca. 2<br />
cm. Die DIN 280 sieht vor, daß der Feuchtgehalt der fertigen <strong>Parkett</strong>hölzer zum Zeitpunkt der Lieferung 9 +/-2 % (also<br />
7-11 %) bezogen auf das Darrgewicht betragen muß. Je höher die wirkliche Holzfeuchte im Zeitpunkt der Verlegung ist,<br />
um so stärker ist das tatsächliche Rücktrocknungs- und Schrumpfungspotential. Was das heißt, wird hin und wieder dort<br />
deutlich, wo diese Richtwerte stark überschritten werden. Nicht selten werden Vollholzdielen aus Weichhölzern angetroffen,<br />
die einen wesentlich höheren Feuchtigkeitsgehalt haben und die natürlich im Laufe der Monate bei normalem<br />
Klima auf ca. 7-8 % <strong>zur</strong>ücktrocknen und schrumpfen. Dies führt vor allem und immer wieder im Do-it-yourself-Bereich zu<br />
beeindruckenden "Fugen-Böden".<br />
Setzen wir aber die Verlegung von Material mit der richtigen Holzfeuchte voraus, so erfährt das Holz zumeist in der<br />
winterlichen Heizperiode einen Abfall seines Feuchtigkeitsgehaltes. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Luft im<br />
Winter über längere Perioden im Freien schon relativ trocken ist und durch die Aufheizung im Innern der Räume an<br />
relativer Luftfeuchtigkeit zwangsläufig stark abnehmen muß. In Zahlen ausgedrückt heißt dies beispielsweise, eine Luft<br />
mit +/- 0 ° C und 40 % Luftfeuchtigkeit sinkt bei Erwärmung auf + 20°C auf 10 % Luftfeuchtigkeit ab. Wirkt nun eine<br />
solch trockene Luft über Tage und Wochen auf Holz ein, so ist eine Schrumpfung unvermeidlich. Umgekehrt erhöht sich<br />
die Feuchtigkeit des Holzes dann wieder, wenn höhere Luftfeuchtigkeit auf den Boden einwirkt. Das Holz arbeitet also<br />
und dies ist dem Verbraucher auch leicht plausibel zu machen. Wenig Freude allerdings hat er daran, wenn die Konsequenzen<br />
dieser Volumenveränderung allzu auffällig und unschön werden. Deshalb ist jeder <strong>Parkett</strong>leger gut beraten,<br />
den Kunden vor Auftragsvergabe auf diese natürlichen Prozesse beim Produkt Holz aufmerksam zu machen und ihm<br />
dringend entsprechende Maßnahmen <strong>zur</strong> ausgleichenden Luftbefeuchtung zu empfehlen. Auch damit kann die<br />
Schrumpfung des Holzes auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden. Das Problem für die Siegeltechnik und den <strong>Parkett</strong>leger<br />
besteht aber darin, daß er auf die tatsächlichen späteren raumklimatischen Verhältnisse keinen Einfluß mehr<br />
hat. Werden Luftbefeuchtungs-Einrichtungen überhaupt betrieben und wenn ja, sind sie wirksam genug? Werden sie<br />
konsequent betrieben und in ihrer Wirksamkeit regelmäßig überprüft? Diese Fragen machen deutlich, wie schwierig<br />
dieser Faktor abzuschätzen ist.<br />
Auf die Frage der Verklebung hat der <strong>Parkett</strong>leger beispielsweise bei Altböden keinen Einfluß mehr. Wurde z.B. noch<br />
ein Kleber auf bituminöser Basis verwendet? Wie wirksam die Haftung eines alten Kleberbetts nach der Renovierung<br />
noch ist, muß ebenfalls grundsätzlich infrage gestellt werden. Kritische Vorsicht ist angebracht. Die entscheidende Frage<br />
in diesen Fällen (nicht schubfester oder schadhafter Verklebung) ist, ob die Haftung der einzelnen Elemente am<br />
Untergrund höher ist als die Seitenverleimungskräfte.<br />
Es kann sich natürlich auch um eine schwimmende Verlegung oder um spezielle Konstruktionen wie Schwingböden etc.<br />
handeln. Schwimmend verlegte Böden werden dann zum Problem, wenn die prinzipiell frei arbeitende Gesamtfläche<br />
z. B. durch den "Schrank rechts und das Sofa mit der Schwiegermutter links" von oben beschwert werden und der Gesamtschrumpfungsausgleich<br />
nicht stattfinden kann. Auch das Eigengewicht der gesamten Bodenkonstruktion kann<br />
bereits in Verbindung mit einer besonders schwach verklebten Fugenlinie <strong>zur</strong> Abriss-Fuge führen.<br />
Die Auswahl des Siegelsystems erscheint auf den ersten Blick als der Faktor, der durch den <strong>Parkett</strong>leger am leichtesten<br />
zu beeinflussen ist. Und in der Tat bleibt auch in einigen problematischen Fällen nur noch die Steuerung über diesen<br />
Faktor übrig. Gleichwohl ist es nicht immer einfach, den Auftraggeber oder Endabnehmer vom richtigen Siegel zu<br />
überzeugen, wenn dieser völlig andere Vorstellungen hat. Oft ist auch ein anderes stark seitenverleimendes Siegelsystem<br />
vorgeschrieben.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 08 Seite 2 von 4
Zusammenfassung der kritischen Böden:<br />
Folgende Bodenarten haben sich aus langjähriger Praxis als problematisch erwiesen:<br />
1. <strong>Parkett</strong>- u.a. Holzfußböden auf nicht schubfest klebendem Kleberbett (bituminöse Basis)<br />
2. <strong>Parkett</strong>- u.a. Holzfußböden auf schadhaftem Kleberbett<br />
Sei es durch Ermüdungen des Klebers oder sei es durch nicht korrektes Abbinden des Klebers während des<br />
Trocknungsprozesses.<br />
3. <strong>Parkett</strong>- u.a. Holzfußböden auf Fußbodenheizungen<br />
Durch das Aufheizen des Untergrundes wird während der Heizperiode zusätzlich <strong>zur</strong> geringen Luftfeuchtigkeit die<br />
Feuchtigkeit verstärkt aus dem Holz ausgetrieben, da die Wärme von unten nach oben durch das Holz strömt. Mit<br />
erhöhten Schwankungen der Holzfeuchtigkeit muß in diesem Falle gerechnet werden. Nach detaillierten Untersuchungen<br />
haben sich auf Fußbodenheizungen elastische Siegel mit geringer Seitenverleimung als optimal bewährt<br />
und ergeben die höchste technische Sicherheit.<br />
4. Hochkantlamellen-<strong>Parkett</strong><br />
Hier haben sich in der Praxis Fälle einer blockweisen Verleimung mit relativ breiten Fugen ergeben.<br />
5. Holzpflaster-Böden<br />
Für alle Holzpflaster-Böden ergibt sich aufgrund höherer Quell- und Schrumpfbewegungen durch Klimaschwankungen<br />
(vor allem bei Neuboden, etwas weniger beim Altboden) ein erhöhtes Abrißfugenrisiko. Deshalb werden<br />
prinzipiell Systeme mit geringer bzw. keiner Seitenverleimungs-Tendenz empfohlen. Dies gilt grundsätzlich nicht<br />
für die vor einiger Zeit neu auf den Markt gebrachten seitenimprägnierten Holzpflaster-Elemente.<br />
6. Dielen ohne breite Fugen<br />
Hauptsächlich bei neu verlegten Dielenböden sind praktisch minimale Fugen vorhanden. Hier besteht im Gegensatz<br />
zu evtl. Altböden mit breiten Fugen die Gefahr, dass die Dielen stark aneinander verleimt werden. In der Praxis<br />
sind Fälle bekannt bei denen durch die Rücktrocknung die schwächste Diele entlang der Maserung in der Mitte<br />
auseinander gerissen ist.<br />
7. Turn- und Mehrzweckhalle<br />
Diese sind meistens schwimmend verlegt bzw. bestehen aus einer sog. Schwingboden-Konstruktion. Hier ist die<br />
Gefahr von Abrißfugen besonders groß.<br />
In all diesen Fällen empfehlen wir den Einsatz eines gering seitenverleimenden Siegel- bzw. Imprägniersystems. Der<br />
nachfolgende Absatz ordnet die heutigen Siegelsysteme nach dem Grad ihrer Seitenverleimungs-Tendenz ein.<br />
Die Seitenverleimungs-Tendenz der unterschiedlichen Siegel-Systeme<br />
a) gering seitenverleimende Systeme:<br />
Öl-Kunstharz-Siegel, LT-Export und LT-Export Extra<br />
Ölen bzw. Imprägnieren mit Classic-Öl Rustikal, Classic-Penetral, Classic-Hartöl und Classic-Öl High-Solid<br />
konventionelles Heißwachs-Verfahren: Heißwachsflocken<br />
Während für die Turn- und Mehrzweckhalle zwingend LT-Export Extra empfohlen werden muß (wegen der zusätzlich<br />
geforderten hohen rutschhemmenden Wirkung) sind auf allen anderen Bodenarten grundsätzlich alle diese Systeme<br />
anwendbar. Anhand der sonstigen Produkt- und Systemeigenschaften wird zusammen mit dem Auftraggeber<br />
im Hinblick auf die zukünftige Nutzung des Bodens eine Entscheidung zu treffen sein.<br />
b) mittel seitenverleimende Systeme:<br />
Aqua-Seal Uni-Primer in Verbindung mit Aqua-Seal Siegeln und als Vollaufbau.<br />
Diese Systeme liegen in ihrer Seitenverleimung höher als die Gruppe a), liegen aber weit näher an Gruppe a) als<br />
an Gruppe c). Da die lacktechnischen Eigenschaften mit Gruppe a) vergleichbar sind, bevorzugt man bei der entsprechenden<br />
Problemstellung die Systeme der Gruppe a).<br />
c) stark seitenverleimende Systeme:<br />
1K-Polyurethan-Siegel wie L 81<br />
2K-Polyurethan-Siegel wie UNO-Polyurethan-Siegel<br />
AQUA-SEAL-Siegel<br />
Diese Siegelarten sind für die unter Pkt. 1-7 aufgeführten Problemböden nicht oder nur sehr bedingt zu empfehlen.<br />
Auf jeden Fall empfehlen wir beim Einsatz von wasserbasierten AQUA-SEAL Siegeln die Verwendung von AQUA-<br />
SEAL Uni-Primer (Reduzierung der seitenverleimenden Wirkung)<br />
Für alle siegelbeschichteten Systeme gilt, dass die Verwendung von Spachtelgrundierungen den Seitenverleimungs-<br />
Effekt herabsetzen. Dies wird dadurch erzielt, dass durch das Spachteln ein tieferes Eindringen in die Holzfuge verhindert<br />
wird. Aber es verbleibt darüber hinaus die oberflächlich wirkende aber starke Verbindungswirkung der Siegel-<br />
Technische Sonderinfo Nr. 08 Seite 3 von 4
schicht. Ausmaß und Additionswirkung von tiefenwirksamer Seitenverleimung und oberflächlicher Film-Seitenverleimung<br />
sind bis heute noch nicht restlos untersucht. Endgültige Aussagen beispielsweise <strong>zur</strong> seitenverleimenden Tendenz eines<br />
Schnellaufbau's (2x Spachtelgrund + 1x Ein-Schicht-Dickschicht-Siegel) lassen sich zum heutigen Zeitpunkt noch<br />
nicht vertreten. Bis dies der Fall sein wird, ist höchste Vorsicht angebracht.<br />
Rat zum praktischen Umgang mit dieser Problematik<br />
1. Gehen Sie dem Seitenverleimungs-Risiko durch Einhaltung unserer Empfehlungen grundsätzlich aus dem Wege.<br />
Diese Technische Sonderinformation sowie unser Siegel-System-Berater und die einzelnen anwendungstechnischen<br />
Merkblätter geben ausreichend präzise Information, um die Problemfälle rechtzeitig zu erkennen.<br />
2. Bei vorliegenden einschlägigen Bodenarten sollten Sie unverzüglich ein klärendes Gespräch mit Ihrem Auftraggeber<br />
bzw. Architekten herbeiführen. Machen Sie Ihre Bedenken unter Hinweis auf die praktischen Erfahrungen<br />
geltend und versuchen Sie, Ihre Kunden auch wenn ursprünglich ein anderer Siegel vorgesehen von den gering<br />
seitenverleimenden Siegel zu überzeugen. Gelingt dies nicht, so sollten Sie Ihre Bedenken schriftlich, also nachweisbar,<br />
geltend machen und sich die Übernahme des Risikos durch den Auftraggeber bestätigen lassen.<br />
3. Machen Sie alle Ihre Entscheidungsträger mit der Problematik vertraut. Lassen Sie Ihre entscheidenden Mitarbeiter<br />
diese Technische Sonderinformation hin und wieder lesen.<br />
4. Klären Sie Ihre Endabnehmer darüber auf, dass Holz lebt und natürlicherweise Schrumpfungs- und Ausdehnungsbewegungen<br />
unterworfen ist. Es kann auch in der Regel nicht schaden, wenn der Endabnehmer auf das<br />
Auftreten von Schrumpfungsfugen vorher aufmerksam gemacht wird. Rechnet der Kunde mit dem vorübergehenden<br />
Auftreten von Fugen, so kommt er nicht auf den Gedanken, dass es sich um eine abnormale Erscheinung<br />
bzw. um einen Reklamationsgrund handelt. Empfehlen Sie ihm auch stets entsprechende Maßnahmen, wie Luftbefeuchter,<br />
die bei vernünftiger Wirkungsweise durchaus <strong>zur</strong> Milderung des Problems und zu einem gesunden<br />
Wohnungsklima beitragen.<br />
Diese Technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />
beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />
Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />
In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />
Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 08 Seite 4 von 4
Technische Sonderinformation Nr. 9<br />
Rutsch- und Gleitsicherheit versiegelter <strong>Parkett</strong>- und Holzfußböden<br />
Die Problematik der Rutsch- und Gleiteigenschaft versiegelter Holzoberflächen hat in der jüngeren Vergangenheit an<br />
Bedeutung zugenommen. Neben Sport- und Turnhallen sowie Mehrzweckhallen wird dieser Bodeneigenschaft im<br />
Bereich öffentlicher Gebäude, Altersheime etc., ein höherer Stellenwert beigemessen.<br />
Die objektive Glätte ist von mehreren Faktoren abhängig:<br />
- Gleitreibungsbeiwert des ausgewählten Siegels<br />
- Anzahl der Siegelschichten sowie tatsächliche Durchführung der Siegelarbeit<br />
- Auswahl des Pflegemittels<br />
- Schichtdicke des Pflegemittel-Films<br />
- augenblicklicher Zustand des Bodens, wie z.B. sauber, sandig, trocken, feucht, kurz vor der Pflege,<br />
kurz nach der Pflege etc.<br />
Zu diesen objektiven Kriterien gesellen sich subjektive Merkmale, die für sich genommen bzw. im Zusammenwirken<br />
mit obigen Merkmalen zu Rutsch-Unfällen führen können:<br />
- Art und Zustand des Schuhwerks<br />
z.B. Absatzhöhe, Sohlenmaterial (Gummi oder Leder), Verschmutzung der Sohle<br />
- körperliches Fehlverhalten<br />
- Laufgeschwindigkeit<br />
Bei der Beurteilung der individuellen Glätte eines Bodens sollten immer alle obigen Kriterien in ihrer Gesamtheit im Auge<br />
behalten werden.<br />
Bezüglich der Gleiteigenschaft von unterschiedlichen <strong>Parkett</strong>siegeln sind weitgehend reproduzierbare Vergleichswerte<br />
ermittelbar. Diesen Wert nennt man Gleitreibungsbeiwert, der mit einem eigens dafür entwickelten Prüfgerät gemessen<br />
wird. Auf Basis dieser Gleitreibungsbeiwerte unterscheidet man grob folgende Gruppen von Fußbodenoberflächen:<br />
1. Oberflächen mit (erwünschtem) Gleitvermögen: z.B. Tanzflächen: Gleitreibungsbeiwert 0,2 - 0,3<br />
2. Oberflächen mit Trittsicherheit: Gleitreibungsbeiwert 0,3 - 0,45, d.h. im trockenen Zustand gewähren diese<br />
Böden ausreichende Trittsicherheit (z.B. Theater, Büros, Serviergänge...).<br />
3. Oberflächen in Sport- und Turnhallen: Diese sollten gem. DIN 18032 einen Gleitreibungsbeiwert von 0,4 - 0,6<br />
aufweisen.<br />
4. Sonstige Oberflächen, die mehr oder weniger dauernder Belastung durch gleitfördernde Medien wie Wasser,<br />
Öl, Schmiermittel und ähnliches ausgesetzt sind wie z.B. Industrieböden etc.<br />
5. Für Arbeitsstätten, z.B. Schalterräume in Geldinstituten, Arbeitsräumen oder Betriebskantinen gelten<br />
besondere Vorschriften des Fachausschusses „Bauliche Einrichtungen“. In diesem Rahmen werden die sog.<br />
Rg-Bio Bewertungen angewendet und sind in der Vorschrift ZH 1/571 bzw. BGR 181 festgeschrieben:<br />
Beschluss des Fachausschusses Bauliche Einrichtungen,<br />
Sachgebiet „Fußböden, Treppen“, vom 11. April 2002 in St. <strong>August</strong>in<br />
Berufsgenossenschaftliche Richtwerte 1) für die Rutschhemmung von Böden im Betriebszustand 2)<br />
Gleitreibungskoeffizient 3) (µ) Bewertung<br />
> 0,45 Es besteht Rutschhemmung<br />
Rutschhemmung besteht, wenn betriebliche Maßnahmen<br />
0,30 bis 0,45<br />
<strong>zur</strong> Verbesserung der Rutschhemmung und Kontrollmessung<br />
durchgeführt werden<br />
< 0,3 Die Rutschhemmung ist un<strong>zur</strong>eichend<br />
1)<br />
In Anlehnung an die „Wuppertaler Grenzwerte für Sicheres Gehen“ (verändert nach Skiba).<br />
2)<br />
Die Prüfung im Betriebszustand bezieht sich auf den in Benutzung befindlichen Boden.<br />
Sie stellt keine Baumusterprüfung dar.<br />
3)<br />
Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten gem. E DIN 51131<br />
Technische Sonderinfo Nr. 09 Seite 1 von 2<br />
05/03
Die Glätte einer Siegelschicht hängt vom Grad ihrer Aushärtung ab, d.h. Härte und Glätte nehmen im Laufe der Alterung<br />
noch leicht zu.<br />
Untersuchungen durch ein neutrales Prüfinstitut haben für gealterte Siegelschichten einiger unserer Produkte<br />
folgende Durchschnittswerte erbracht:<br />
Öl-KH-Siegel LT-Export Extra halbmatt ca. 0.60<br />
LT-Export Extra glänzend ca. 0,60<br />
Wasserbasierte Siegel: AQUA-SEAL Objekt glänzend ca. 0,48<br />
AQUA-SEAL Monotop glänzend ca. 0,39<br />
2K-Polyurethan-Siegel: UNO glänzend ca. 0,53<br />
Diese Werte können durch sachgerechte Anwendung unseres wasserbasierten Produktes "L 93 Everclear Pflegemittel,<br />
rutschhemmend" stabilisiert bzw. verbessert werden.<br />
Durch die Verwendung unseres wachshaltigen Reinigungs- und Pflegemittels "L 92 Fitpolish, lösemittelhaltig" wird der<br />
Boden glatter, d.h. der Gleitreibungsbeiwert sinkt ab.<br />
Wenn in der Praxis bei trittsicher eingestellten Siegeln eine höhere Glätte festgestellt wurde, so ist dies immer auf<br />
folgende Faktoren <strong>zur</strong>ückzuführen:<br />
1. Anwendung eines ungeeigneten Pflegemittels<br />
2. Anwendung verschiedener Pflegemittel in Kombination<br />
3. Zu hohe Schichtstärken von Pflegemitteln<br />
4. Nicht stattgefundene Grundreinigung (siehe Pflegeanleitung)<br />
Wir empfehlen daher stets unsere abgestimmte und konsequente, rutschhemmende Selbstglanzpflege:<br />
L 93 Everclear Pflegemittel pur und als Wischwasserzusatz (Gleitwert 0,33)<br />
L 93 Everclear Stop (Gleitwert 0,60)<br />
sowie<br />
L 94 Cleaner Wachsentferner auf Wasserbasis <strong>zur</strong> Grundreinigung und Fleckentfernung.<br />
Wichtig ist ferner die Einhaltung der Pflegeanleitung für versiegelte Holzfußböden, die der <strong>Parkett</strong>leger dem Auftraggeber<br />
nach Abschluß der Arbeiten überreicht, sowie die Verarbeitungsanleitung auf der Rückseite des Gebindes.<br />
Heißwachsverfahren:<br />
Eine so behandelte Holzoberfläche ist naturgemäß äußerst glatt und erhöht die Gleitgefahr. Messungen haben ergeben,<br />
dass heißgewachste Böden einen Gleitreibungsbeiwert zwischen 0,2 und 0,3 besitzen und damit eine höhere Oberflächenglätte<br />
zeigen als die glattesten Versiegelungen.<br />
Wir empfehlen daher dringend, den Auftraggeber auf diese Eigenschaft mündlich oder besser noch schriftlich hinzuweisen,<br />
um sich spätere Vorwürfe wegen mangelnder Beratung zu ersparen.<br />
Auszug aus Prüfgutachten:<br />
Sollten Sie für das Gespräch mit Ihrem Auftraggeber ein Prüfzeugnis über oben angegebenen Siegel benötigen, so sind<br />
wir gerne bereit, Ihnen eine entsprechende Kopie zuzusenden.<br />
Diese technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />
beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />
Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />
In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />
Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 09 Seite 2 von 2
Technische Sonderinformation Nr. 10<br />
Wichtige Hinweise beim Umgang mit Gefahrgütern !<br />
Nach den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (kurz GGVS) und der Gefahrgutverordnung Eisenbahn (kurz<br />
GGVE) für den Transport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Welche Angaben sind nach den neuesten Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße GGVS und der Gefahrgutverordnung<br />
Eisenbahn GGVE erforderlich?<br />
1. Einstufung: Wann sind Güter als Gefahrgut einzustufen?<br />
- wenn eine Gefahr vom Gut ausgeht, die in einer der neun Klassen genannt ist<br />
- wenn die Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Kleinmengenregelung nicht genutzt werden können<br />
- wenn diese Gefahrgüter transportiert werden sollen!<br />
2. Informationsquellen: Wo erhält man die Information, ob es sich um Gefahrgut handelt?<br />
- auf dem Lieferschein, den man mit der Ware zusammen erhält<br />
- im Sicherheitsdatenblatt im Kapitel Transportkennzeichnung<br />
3. Die richtige Kennzeichnung der Verpackung: Am Beispiel von unserem Produkt LT-Export wollen wir<br />
versuchen, einen Transport vorzubereiten, der alle zu beachtenden Punkte beinhaltet.<br />
LT-Export ist laut Sicherheitsdatenblatt wie folgt gekennzeichnet:<br />
Name des Gutes: Farbe (bei Verdünnungen, Pflegemitteln usw. kann auch Farbzubehörstoff richtig sein)<br />
UN-Nummer: UN 1263 (bei Farbzubehörstoffen = UN 1263 a)<br />
Klasse und Ziffer: GGVS/GGVE Klasse 3 Ziffer 31 c ( alternativ andere Ziffern)<br />
Gefahrensymbol: rote Flamme (10 x 10 cm auf der Spitze stehend)<br />
Wenn Sie von uns das Produkt LT-Export erhalten, finden Sie diese Angaben auf dem Gebinde und auf dem<br />
Lieferschein vermerkt.<br />
4. Weitertransport: Beim Weitervertrieb müssen Sie darauf achten, dass auch Ihre Versandpapiere die nachfolgenden<br />
Angaben enthalten, damit keine Verzögerungen oder Beanstandungen eintreten. Im einzelnen müssen folgende<br />
Angaben vermerkt sein:<br />
Absender Bruttomenge des Gutes in Kilogramm UN-Nummer<br />
Empfänger Name des Gefahrgutes Klasse und Ziffer<br />
Alle Gebinde, die unser Haus verlassen, sind mit den Angaben gemäß Pkt. 3 versehen. Bitte überprüfen Sie Ihr<br />
Lager, bei Altbeständen können diese Angaben fehlen. Auf Wunsch erhalten Sie dann gerne die fehlenden Aufkleber<br />
von uns <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
5. Sonderregelungen: Neben dieser grundsätzlichen Einstufung erlaubt die GGVS/GGVE jedoch einige Erleichterungen.<br />
Für unseren Fall kommt in aller erster Linie die Kleinmengenregelung in Betracht. Hier sind unter gewissen<br />
Umständen Freistellungen möglich. Die Einzelheiten sind in der Randnummer (RN) 2301a/301a für die Klasse 3<br />
komplett geregelt.<br />
Wenn wir unser Produkt LT-Export in einer zusammengesetzten Verpackung (Innen- und Außenverpackung), die<br />
die Forderungen der GGVS/GGVE erfüllt, in kleinen Mengen transportieren, ist keine Kennzeichnung des Gutes<br />
und nur der Vermerk "GGVS/GGVE entfällt gemäß RN 2301a/301a" auf den Transportpapieren erforderlich.<br />
Beispiel: 10 x 1 Liter LT-Export<br />
(Innenverpackung 10 Dosen aus Blech in einer Außenverpackung aus Wellpappe)<br />
Diese Verpackung trägt keine rote Flamme, jedoch die Kennzeichnung: UN 1263 (in einem auf die Spitze gestellten<br />
Quadrat, 10 x 10 cm auf weißem Grund).<br />
Achtung: Sollte der Weitertransport lose erfolgen, so haben wir keine zusammengesetzte Verpackung mehr!<br />
Kleinmengenregelung (Auszug der für unsere Siegelprodukte wichtigen Daten):<br />
Technische Sonderinfo Nr. 10 Seite 1 von 2<br />
05/03
Alle Siegelprodukte unseres Hauses der Klasse 3 GGVS/GGVE, die bei der Ziffer den Kleinbuchstaben "c" tragen,<br />
können bis zu 5 Liter je Innenverpackung und bis zu 45 Liter je Versandstück (Außenverpackung) unter dieser<br />
Regelung transportiert werden.<br />
Alle Siegelprodukte unseres Hauses der Klasse 3 GGVS/GGVE, die bei der Ziffer den Kleinbuchstaben "b" tragen,<br />
können bis zu 5 Liter je Innenverpackung und bis zu 20 Liter je Versandstück (Außenverpackung) unter dieser<br />
Regelung transportiert werden.<br />
Aus Gründen der Verpackungsvermeidung wenden wir diese Regelung nur für Siegelprodukte in den Abpackungen<br />
10 x 1 Liter im Karton an.<br />
6. Kennzeichnung und Ausrüstung des Fahrzeuges: Wenn gewisse Mengenschwellen überschritten werden, sind<br />
verschiedene Ausrüstungsgegenstände gefordert. Auch an das Fahrzeug und deren Besatzung werden Anforderungen<br />
gestellt. Die Spediteure sind hier in der Regel vorbereitet, sie müssen auf das Gefahrgut hinweisen.<br />
Beim Selbsttransport sollten Sie die nachfolgenden grundsätzlichen Hinweise beachten:<br />
Die unterschiedlichen Anforderungen richten sich nach einer Punktzahl, die sich aus der Multiplikation der Menge<br />
mit einem Faktor gemäß RN 10011 ergibt.<br />
Für unsere Siegelprodukte sind dies:<br />
- Alle Güter der Klasse 3 mit der Ziffer "c" Multiplikator 1<br />
- Alle Güter der Klasse 3 mit der Ziffer "b" Multiplikator 3<br />
Unabhängig von der transportierten Menge und deren Punktzahl zu beachten:<br />
- Die Beförderungseinheit darf nur maximal einen Anhänger umfassen<br />
- Die Ladeflächen müssen gedeckt oder bedeckt sein<br />
- Die Beförderungseinheit muß mit einem Feuerlöscher für einen eventuellen Brand des Motors oder des<br />
Führerhauses ausgerüstet sein (mind. 2 kg Fassungsvermögen)<br />
- Zusätzlich muß für die Bekämpfung eines Brandes der Reifen/Bremsen, der sich auf die Ladung erstrecken<br />
kann, ein Feuerlöscher mitgeführt werden (mind. 6 kg Fassungsvermögen; bei Fahrzeugen<br />
unter 3.500 kg zul. Gesamtgewicht reichen 2 kg)<br />
- Für den Anhänger wird ein zusätzlicher Feuerlöscher, wie bereits beschrieben, benötigt<br />
- Die Fahrzeuge benötigen einen Werkzeugsatz für Notreparaturen<br />
- Es muß ein geeigneter Unterlegkeil für jedes Fahrzeug mitgeführt werden<br />
- Es sind 2 orangefarbene Leuchten mitzuführen, die nicht die Entzündung der transportierten Güter<br />
verursachen können und von der elektrischen Ausrüstung der Fahrzeuge unabhängig sind.<br />
- Geeignete Warnweste oder Warnkleidung.<br />
- Eine Handlampe für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung.<br />
- Es ist die notwendige Ausrüstung für Erstehilfemaßnahmen unter Beachtung der Sicherheitshinweise im<br />
Unfallmerkblatt mitzuführen<br />
Die Anforderungen ab einer Punktzahl von 1.000 Punkten sind im Detail in der GGVS ab RN 10011 geregelt.<br />
Hier die wichtigsten Punkte:<br />
- Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigt,<br />
unabhängig von der tatsächlichen Menge, müssen eine Schulung als Gefahrgutfahrer nachweisen<br />
- Außer der Fahrzeugbesatzung dürfen keine Personen befördert werden<br />
- Dem Fahrzeugführer ist vor der Übergabe eine schriftliche Weisung über Gefahren und Verhalten bei<br />
Unfällen usw. zu übergeben (Unfallmerkblatt für den Straßenverkehr)<br />
- Fahrzeuge sind mit orangenen Tafeln zu versehen<br />
7. Schlußbemerkung:<br />
Alle hier gemachten Angaben beruhen auf der Gefahrgutverordnung Straße bzw. Eisenbahn vom 01. Januar 1999.<br />
Es handelt sich in der Regel um Auszüge, die sich insbesondere auf die Siegelprodukte unseres Hauses beziehen<br />
und die unter Klasse 3 fallen. In jedem Falle haben nur die Originaltexte der Verordnung Gültigkeit. Aus den Angaben<br />
in dieser Ausarbeitung kann keine Verantwortung des Verfassers abgeleitet werden.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 10 Seite 2 von 2
<strong>Parkett</strong>siegel<br />
Aqua-Seal 2K-PU<br />
Aqua-Seal Monotop<br />
Aqua-Seal Economy<br />
Aqua-Seal Objekt<br />
LT-Export<br />
LT-Export Extra<br />
nach DIN 18032<br />
UNO-PU-Siegel<br />
L 81 Imprägniersiegel<br />
Classic-Hartöl<br />
Classic-Öl Rustikal<br />
Classic-Öl High-Solid<br />
+ Classic-TopWachs<br />
Technische Sonderinformation Nr. 11<br />
Beanspruchungstabelle für Berger-Seidle-<strong>Parkett</strong>siegel<br />
x = geeignet o = bedingt geeignet --- = nicht geeignet<br />
normal<br />
Beanspruchung<br />
mittel stark<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
2 x spachteln + 2 x rollen<br />
= 300 ml/²<br />
x<br />
2 x spachteln + 2 x rollen<br />
= 300 ml/²<br />
x<br />
2 x spachteln + 2 x rollen<br />
= 300 ml/²<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
2 x spachteln + 2 x rollen<br />
= 240 ml/m²<br />
x<br />
3 x rollen = 300 ml/m²<br />
x<br />
2 x rollen = 240 ml/m²<br />
x<br />
Aqua-Seal Familie<br />
LT-Export-Familie<br />
PU-Siegel<br />
Classic-Öl Familie<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
2 x spachteln + 2 x rollen<br />
= 300 ml/²<br />
x<br />
2 x spachteln + 2 x rollen<br />
= 300 ml/²<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
3 x rollen = 360 ml/m²<br />
2 x rollen = 240 ml/m² 3 x rollen = 360 ml/m²<br />
x<br />
x<br />
1 x spachteln Classic-Öl High-Solid 2 x spachteln Classic-Öl High-Solid<br />
= 25-35 ml/m²<br />
= 40-50 ml/m²<br />
1 x spachteln Classic-TopWachs 1 x spachteln Classic-TopWachs<br />
= 15-20 ml/m²<br />
= 15-20 ml/m²<br />
x<br />
x<br />
3 x rollen = 360-400 ml/m²<br />
x<br />
3 – 4 x rollen<br />
mind. 360-400 ml/m²<br />
---<br />
---<br />
x<br />
4 x rollen = 400 ml/m²<br />
x<br />
4 x rollen = 400 ml/m²<br />
x<br />
3 – 4 x rollen<br />
mind. 360-400 ml/m²<br />
x<br />
4 x rollen = 400 ml/m²<br />
---<br />
---<br />
x<br />
2 x spachteln Classic-Öl High-Solid<br />
= 40-50 ml/m²<br />
1 x spachteln Classic-TopWachs<br />
= 15-20 ml/m²<br />
alle Öl-Systeme benötigen in den Beanspruchungsklassen mittel und stark eine intensive Pflege während der Nutzung!<br />
Anmerkungen:<br />
Bei allen drei Beanspruchungsklassen kann der Einsatz von Grundierungen und entsprechenden Spachtelsiegeln sinnvoll<br />
sein. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise im Systemberater und in unseren Technischen Merkblättern.<br />
Wenn lösemittelhaltige Produkte zum Einsatz kommen sollen, ist zu prüfen, ob nicht auch ein Wasserlack verwendung<br />
finden kann (TRGS 617).<br />
05/03
Technische Sonderinformation Nr. 12<br />
Brandverhalten von versiegeltem <strong>Parkett</strong><br />
Diese Frage wird immer häufiger von seiten der Architekten und Bauherren gestellt, insbesondere wenn sensible<br />
Bereiche betroffen sind, wie z.B. Flure, Rettungswege in oberen Geschoßflächen oder für Versammlungsstätten<br />
etc. Deshalb hat der Verband der <strong>Parkett</strong>-Industrie eine Prüfserie beim „Staatlichen Materialprüfungsamt NRW“<br />
sowie dem „Institut für Bautechnik, Berlin“ veranlasst.<br />
Nachfolgend werden die Ergebnisse dieser Prüfungen von den Fachverbänden selbst wie folgt zusammengefasst:<br />
• Zitat:<br />
„Baustoffe wurden hinsichtlich ihres Brandverhaltens nach DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“<br />
– Teil 1 – (Mai 1991) in „nicht brennbare Baustoffe“ (Klassen A 1, 2) und „brennbare Baustoffe“ (Klassen B<br />
1 – 3) eingeteilt.<br />
Die „brennbaren Baustoffe“ werden wie folgt unterschieden:<br />
„schwer entflammbare Baustoffe“ = B 1<br />
„normal entflammbare Baustoffe“ = B 2<br />
„leicht entflammbare Baustoffe“ = B 3.<br />
Aufgrund von Ergebnissen durchgeführter Brandversuche bei dem Staatlichen Materialprüfungsamt NRW und<br />
entsprechender Anträge beim Institut für Bautechnik in Berlin wurden<br />
Eichenstabparkett nach DIN 280 T 1 und Eichenmosaikparkett nach DIN 280 T 2<br />
jeweils auch mit Versiegelung und ohne besonderes Prüfzeugnis in die<br />
Baustoffklasse B 1 = „schwer entflammbar“<br />
eingestuft (sh. DIN 4102 – Teil 4 – Zff. 2.3.1, Buchstabe g).<br />
Massivparkett aus anderen Holzarten (z.B. Buche, Esche, Ahorn, etc) und Mehrschichtparkett (Fertigparkettelemente)<br />
aus allen Holzarten (einschließlich Eiche), fällt in die Baustoffklasse B 2 = „normal entflammbar“,<br />
wobei die Deckschicht bei Mehrschichtparkett > 2 mm sein muß.<br />
Auf europäischer Ebene wird <strong>zur</strong> Zeit eine neue Prüfnorm für das Brandverhalten aller Bodenbeläge – einschließlich<br />
Holzfußböden – im TC 127 erarbeitet. Grundlage dieser Arbeit ist die deutsche DIN 4102.<br />
Es besteht von deutscher Seite die Absicht, Brandversuche für alle <strong>Parkett</strong>arten und die wichtigsten Holzarten auf<br />
der Grundlage dieser dann auch in Deutschland geltenden europäischen Prüfnorm durchzuführen.<br />
Die Anforderung, daß ein Belag als „schwer entflammbar“ eingestuft ist, gilt nur für bestimmte Bereiche, wie z.B.:<br />
Flure, Rettungswege in oberen Geschoßflächen oder für Versammlungsstätten etc.<br />
Im Wohnungsbau, insbesondere im Ein- und Zweifamilienhausbau, wird nur die Anforderung „normal entflammbar“<br />
= Baustoffklasse B 2 gestellt.“<br />
• Zitat-Ende<br />
Das heißt, unabhängig von der Verwendung der Versiegelung bzw. des Siegel-Typs ist massives Eichenparkett<br />
mit und ohne Versiegelung aus brandschutztechnischer Hinsicht einsetzbar.<br />
Fertigparkett ist mit B 2 in dieser Hinsicht eingeschränkt, bzw. der Hersteller belegt B1 durch Vorlage eines Prüfzeugnisses.<br />
Gegebenenfalls sind die Hinweise der einzelnen Fertigparkett-Hersteller zu beachten.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 12 Seite 1 von 1<br />
05/03
� Das Problem:<br />
Technische Sonderinformation Nr. 13<br />
Sanierung PAK-belasteter Altböden mit AQUA-SEAL PAK-Stop ®<br />
Achtung bei Altböden über 30!<br />
Alte <strong>Parkett</strong>- und Holzpflaster-Böden besitzen meistens einen ganz besonderen Charme. Diese schönen und<br />
wertvollen <strong>Parkett</strong>böden zu erhalten oder neu ans Tageslicht zu bringen, ist heute selbstverständlich.<br />
Je nach Alter des Bodens und Verlegedatum könnten allerdings <strong>Parkett</strong>kleber, Ausgleichsmassen und Pappenunterlagsbahnen<br />
verwendet worden sein, die nach heutigem Stand von Technik und Medizin als „problematisch“<br />
einzustufen sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der alte Klebstoff oder die Teerpappe PAK‘s (Polyzyklische<br />
Aromatische Kohlenwasserstoffe) enthält, die heute als krebserzeugend erkannt sind. Dieser Stoff wird<br />
staubförmig über vorhandene <strong>Parkett</strong>fugen an die Innenraumluft abgegeben.<br />
Was sind PAK´s?<br />
PAK´s sind eine Gruppe von mehreren hundert chemischen Einzelverbindungen, die z.B. auch bei der Verbrennung<br />
von organischem Material (Tiere, Pflanzen, Bakterien und daraus entstandenem Material wie Öl, Kohle,...)<br />
unter Sauerstoffmangel entstehen. Dieser Stoff tritt im Normalfall nur staubförmig auf.<br />
Beispiele: Dieseltreibstoff, rußende Kerze, Kaminfeuer, Zigarettenrauch und Grillen...<br />
Der wichtigste Bestandteil dieser PAK´s ist Benzo(a)pyren, dessen Analysemeßwert die ganze Stoffgruppe repräsentiert.<br />
Warum sind PAK´s schädlich?<br />
Sie erzeugen beim Menschen Krebs, sind mutagen (erbgutschädigend) und immuntoxisch (giftig für das Immunsystem).<br />
Da aber, wie Parazelsus schon wußte, die Giftigkeit jeglichen Stoffes letztlich von der Menge abhängig<br />
ist das wirkliche Gefahrenpotential der einzelnen Quellen und Konzentrationen des Stoffes schwierig zu beurteilen.<br />
Zur generellen Panik besteht also kein Anlaß.<br />
Gleichwohl gilt das vernünftige Prinzip der Risikominimierung auch für diese Stoffgruppe.<br />
Gibt mein <strong>Parkett</strong>boden PAK´s ab?<br />
Diese Frage sollte man sich bei Altböden vor Verlegedatum 1976 grundsätzlich stellen.<br />
In einigen Fällen führten auch Beschwerden und spezifische Symptome der Bewohner zu Nachforschungen.<br />
Bekannt wurden in diesem Zusammenhang vor allem alte US-Kasernen.<br />
Eine erste Inaugenscheinnahme des Klebers gibt hierzu vielleicht schon Entwarnung.<br />
Ist der Kleber hell, hellgrau oder gelblich, so handelt es sich um einen unbedenklichen „modernen“ Arbeitsstoff<br />
ohne PAK-Risiko.<br />
Fördert man einen schwarzen Kleber zutage, so könnte es sich um einen Steinkohlenteerpech-Kleber oder, was<br />
seltener vorkommt, um Bitumenkleber handeln. Da letzterer als gering belastet anzusehen ist, könnte hier auf<br />
eine Sanierung verzichtet werden. Handelt es sich aber um Steinkohlenteerpech, so ist PAK im Spiel. Nach Untersuchungen<br />
der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist dann erfahrungsgemäß von einem PAK-Gehalt von<br />
mehr als 50 mg/kg Benzo(a)pyren auszugehen. Eine Sanierung sollte auf alle Fälle erfolgen.<br />
Will man diese Frage genau untersuchen, so wendet man sich am besten an ein nahegelegenes Labor. Dieses<br />
erstellt eine Analyse, aber man sollte die Kosten der Untersuchung vorher klären.<br />
Möchte man unabhängig davon auf der „sicheren Seite sein“, so ist eine generelle Sanierung des Altbodens zu<br />
überlegen.<br />
� Die Lösung:<br />
Totalsanierung - oder Einkapselung mit AQUA-SEAL PAK-Stop®<br />
Die zweifellos gründlichste aber auch teuerste Methode ist die Totalsanierung. Das heißt Entfernung des Bodens<br />
samt PAK-haltigem Steinkohlenteerpech-Klebstoff und Verlegung eines komplett neuen Bodens. Diese Lösung<br />
bedeutet den Verlust eines vielleicht einmaligen und wertvollen <strong>Parkett</strong>bodens mit besonderer Ausstrahlung.<br />
Darüber hinaus fallen die Kosten der Entsorgung (ca. 40,-- €/m²) sowie die Kosten einer völligen Neuverlegung<br />
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05/03
an. Diese Sanierungsmethode darf nur durch Betriebe erfolgen, die über entsprechende Kenntnisse und technische<br />
Ausrüstung verfügen. Die Sanierung ist anzeigepflichtig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und<br />
Gewerbeaufsicht (14 Tage vor Beginn der Arbeiten). Eine spezielle Handlungsanleitung der BG Bauwirtschaft ist<br />
zu beachten.<br />
Die Einkapselung durch AQUA-SEAL PAK-Stop® geht einen anderen Weg.<br />
Mit dieser Masse werden die potentiellen Wege des PAK-Staubes – nämlich die vielen großen und kleinen Fugen<br />
– verschlossen. Bei sorgfältiger Vorbereitung des zu sanierenden Bodens und gründlicher Verspachtelung wird<br />
der Austritt von PAK-Staub praktisch verhindert. Der nachfolgende Siegelaufbau tut sein übriges den Boden und<br />
kleinste Fugen abzudichten.<br />
Messungen der BG haben ergeben, daß vorher gegebene drastische PAK-Meßwerte der Innenraumluft so in<br />
unbedenkliche Größenordnungen gebracht werden kann.<br />
Im Verlauf der späteren Nutzung ist auf eine möglichst konstante Luftfeuchtigkeit zu achten, um die natürliche<br />
Schwell- und Schrumpfbewegung des Holzes auf einem Minimum zu halten. Sollte etwa nach der Sanierung der<br />
Boden drastisch schrumpfen, so können zumindest einige neue Fugen entstehen, die man dann aber auch gezielt<br />
nachdichten kann. Hierzu ist unsere dauerelastische Fugenmasse „Pafudima Top-Elastic“ in der Kartusche<br />
zu empfehlen.<br />
Da AQUA-SEAL PAK-Stop ® hoch- und dauerelastisch ist, macht es selbst stärkste Dehn- und Pressbewegungen<br />
zerstörungsfrei mit.<br />
� Fazit:<br />
Sanierung durch Verkitten<br />
und Neuversiegelung<br />
AQUA-SEAL PAK-Stop ® - eine pragmatische Lösung<br />
Wenn man ohne Rücksicht auf die Kosten und ohne Beachtung der parazellsus´schen Erkenntnisse für alle Zukunft<br />
auf Null-PAK besteht und dafür seinen Altboden zu opfern bereit ist, so ist die Totalsanierung an<strong>zur</strong>aten.<br />
Für alle anderen Alternativen ergeben sich gewisse Einschränkungen, mit denen sich nach der Meinung von<br />
Experten gut leben läßt.<br />
Die pragmatische Lösung heißt AQUA-SEAL PAK-Stop ® , weil zu einem relativ geringen Mehrkostenfaktor viel<br />
Sicherheit geboten wird und zwar im Rahmen eines ansonsten normalen Renovierungsprozesses.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 13 Seite 2 von 3<br />
PAK-Emission aus alten<br />
Holzfußböden<br />
<strong>Parkett</strong><br />
Teerpech-<br />
Klebstoff<br />
Estrich
Durch die universelle Überversiegelbarkeit von AQUA-SEAL PAK-Stop ® mit allen Siegelsystemen bleibt die Vielfalt<br />
der Möglichkeiten optischer und technischer Art erhalten, wenngleich wir für Altböden generell unsere gering<br />
seitenverleimenden LT-Export-Systeme empfehlen.<br />
Mit etwas Aufmerksamkeit können die verbleibenden Restrisiken dieser Sanierungsmethode dauerhaft minimiert<br />
werden. Dadurch ist die Beachtung von Gesundheitsgesichtspunkten bei gleichzeitiger Werterhaltung möglich.<br />
� Anwendung:<br />
Die farblose, thixotrope Masse wird mit dem passenden Farbton von Aqua-Seal PafukiPulver (Zusatz ca. 30%)<br />
vermischt und vor dem 80er Schliff vollflächig verspachtelt. Dies gilt unüblicherweise auch für die Randfugen,<br />
denn der Schutz vor PAK-Emission ist vorrangig. Verbrauch: ca. 100 ml/m² oder mehr bei vielen breiten Fugen.<br />
Nach Trocknung über Nacht wird grob geschliffen (80er Papier) und der Siegelaufbau (empfohlen LT-Export<br />
Produkte) appliziert. Unser aktuelles, detailliertes anwendungstechnisches Merkblatt ist zu beachten!<br />
� Pluspunkte von Aqua-Seal PAK-Stop®:<br />
- lösemittelfrei – wasserbasiert<br />
- umwelt- und verarbeitungsfreundlich<br />
- hochelastisch – dauerelastisch<br />
- individuell colorierbar<br />
- gute Isolationswirkung<br />
Gutachten/Testergebnisse/Referenzen:<br />
Die Wirksamkeit dieser Sanierungsmethode wurde durch 3 externe Stellen dokumentiert:<br />
1. Untersuchung „Labor-Service <strong>GmbH</strong> Saarbrücken“ vom 22.10.1999<br />
Ergebnis: Reduktion der PAK-Belastung um Faktor bis zu193.<br />
2. Untersuchung von Stiftung Warentest und Veröffentlichung vom 17.11.99 im Internet<br />
3. Arbeitsgemeinschaft der Bauberufsgenossenschaften<br />
Gisbau: Empfehlungsschreiben<br />
Welche Fachbetriebe führen die Sanierung aus?<br />
Nur eine fachgerechte und gründliche Ausführung der Arbeiten und die Applikation des abgestimmten Siegel-<br />
Aufbaues bringen das gewünschte Ergebnis.<br />
Deshalb empfehlen wir ausschließlich die Beauftragung eines qualifizierten <strong>Parkett</strong>legefachbetriebes. Dieser ist<br />
einerseits mit allen Techniken vertraut und verfügt andererseits über die empfohlenen Produkte.<br />
Den Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Internet-<strong>Parkett</strong>leger-Suchmaschine www.berger-seidle.de<br />
Rubrik „Kontakt“oder Sie rufen uns an.<br />
Weitere Informationen/Veröffentlichungen<br />
Sanierung PAK-haltiger Klebstoffe ...<br />
Handlungsanleitung zum Entfernen PAK-haltiger Klebstoffe für Holzfußböden.<br />
Broschüre der „Berufsgenossenschaften Bauwirtschaft ...“<br />
Bezugsquelle Gisbau, Postfach 60 01 12, 60331 Frankfurt am Main<br />
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Technische Sonderinformation Nr. 14<br />
Die Schadensminderungspflicht<br />
Die Bedeutung dieses Themas wird leider meistens erst dann erkannt, wenn ein größerer Sachschaden entstanden<br />
ist und sich Vertragspartner oder Versicherer mit Versicherungsnehmern über die Höhe von Schadensersatzleistungen<br />
streiten.<br />
Dann aber „liegt das Kind bereits im Brunnen“ und diese sogenannte „Abwendungs- und Minderungspflicht“<br />
zum zusätzlichen Problem-Punkt. Deshalb möchten wir unsere Kunden und Partner in dieser Form aufmerksam<br />
machen.<br />
Was ist unter „Abwendungs- und Minderungspflicht“ zu verstehen? Ein Beispiel aus der Praxis:<br />
Ein <strong>Parkett</strong>leger beschichtet das neuverlegte <strong>Parkett</strong> eines 3-Familienhauses im 3-fach Rollen-Aufbau mit Wasser-Siegel.<br />
Bei der zweiten Schicht der ersten Wohnung stellt er zweifelsfrei fest, daß sich viele kleine Bläschen<br />
über die getrocknete Siegeloberfläche verteilen. Dies ist ein unübersehbares Alarm-Signal! Liegt eine bauseitige,<br />
verarbeitungstechnische Störung vor oder ist das Siegelmaterial schadhaft?<br />
Statt die Arbeit zu unterbrechen und den Siegelhersteller sofort an<strong>zur</strong>ufen, führt der Mitarbeiter nach Zwischenschliff<br />
den letzten Auftrag mit dem gleichen Material durch. Außerdem läßt er zu, daß die Kollegen einer anderen<br />
Kolonne zeitversetzt mit der nächsten Wohnung beginnen unter Verwendung von Material der gleichen Charge,<br />
denn man steht wie immer unter Zeitdruck!<br />
Endergebnis: Das gesamte Wohnhaus wurde fertigversiegelt und überall gab es Blasen. Der Wassersiegel hatte,<br />
wie im nachhinein festgestellt wurde, beim Transport Frost bekommen, wodurch die Entschäumung zerstört<br />
war. Ohne auf Gründe des Verhaltens hier näher eingehen zu können, wird klar, der Schaden hätte abgewandt<br />
werden können, wenn man nach der zweiten Schicht in der ersten Wohnung gestoppt hätte. Der Schaden wäre<br />
auch zu mindern gewesen, hätte man wenigstens nach der ersten Wohnung die Arbeiten abgebrochen.<br />
Auch das dann vom <strong>Parkett</strong>leger vorgetragene Argument des „Zeitdrucks“ überzeugte letztlich niemanden, denn<br />
jetzt muß alles geschliffen und neuversiegelt werden, was noch länger dauert, als eine Expreß-Sendung von<br />
neuem Siegelmaterial! Aber wer kommt nun für den Schaden auf?<br />
Zu dieser Frage wird §254 BGB („Eigenes Verschulden“) sehr deutlich. Demnach ist eine Schadensersatzpflicht<br />
für den vermeidbaren Teil des Schadens ausgeschlossen. Auch § 62 des Versicherungs-Vertragsgesetzes (VVG)<br />
hebt auf diese Pflichten ab.<br />
Leider ist dieses Beispiel kein Einzelfall. Oft zeichnen sich Schwierigkeiten relativ früh ab und dennoch wird aus<br />
Zeitdruck, unbegründetem Optimismus („das wird schon noch weg gehen“) oder Unterschätzung der Bauabnahme<br />
(„der Bauherr wird’s schon akzeptieren“) durchgezogen bis zum bitteren Ende.<br />
Bitte sagen Sie Ihren Leuten immer und immer wieder, daß es eine Schadensabwendungs- und –minderungspflicht<br />
gibt und die Faustregel gilt:<br />
Bei Auffälligkeiten am Siegelmaterial vielleicht in Verbindung mit den Anzeichen von Oberflächenstörungen,<br />
Arbeit unterbrechen und Rücksprache halten! So kann mancher Schaden vermindert oder gar vermieden<br />
werden.<br />
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05/03
Technische Sonderinformation Nr. 15<br />
Formaldehyd im <strong>Parkett</strong>siegel? Praktisch kein Thema mehr!<br />
Nach heftigen Diskussionen Ende der 70er Jahre und vielen Medienberichten über entsprechende Vorfälle zum<br />
Thema „Formaldehydgehalt in der Raumluft“ ist dieses Thema durch die technische Entwicklung und ein konsequent<br />
vorsorgliches Verhalten der Branche heute weitgehend entschärft. Es stehen genügend an Alternativen in<br />
der Siegeltechnik <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Was ist Formaldehyd?<br />
Formaldehyd ist ein in der Natur vorkommender und seit der Jahrhundertwende synthetisch hergestellter Stoff. Er<br />
ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das leicht mit anderen Stoffen reagiert und sich unter Einwirkung<br />
ultravioletter Strahlung schnell zersetzt. Aufgrund seiner Reaktivität ist er ein vielfach verwendetes Zwischen- und<br />
Endprodukt (Zitat aus dem BGA-Pressedienst vom 10. Oktober 1984).<br />
Formaldehyd findet also vielseitige Anwendung und die Menschen stehen seit vielen Jahren mit ihm in mannigfacher<br />
Berührung. Wichtig ist allein die Konzentration und die Intensität, mit der wir dieser Alltagschemikalie begegnen.<br />
Schon seit dem Jahre 1976 bieten die Versiegelungshersteller säurehärtende Lacke mit reduzierter Formaldehydabspaltung<br />
an.<br />
Säurehärtende Versiegelungslacke sind – nach der Arbeitsstoffverordnung eingestellt – die bis zum heutigen Tag<br />
noch meistverarbeitenden Lacke für den Wohnbereich.<br />
Die maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration an Formaldehyd (MAK-Liste) wurde 1971 auf 1 ppm festgelegt.<br />
Das Bundesgesundheitsamt hat eine maximal zulässige Grenzkonzentration an Formaldehyd von 0,1 ppm für<br />
Aufenthaltsräume empfohlen. An diesem Wert orientiert sich die Richtinie für einheitliche technische Baubestimmungen.<br />
Formaldehyd warnt deutlich vor sich selbst: Schon bei sehr geringen und absolut ungefährlichen Konzentrationen<br />
von 0,05 bis 1 ppm wird er wegen seines stechenden Geruchs und seiner Reizwirkung als unangenehm empfunde.<br />
Bei extrem ungünstigen klimatischen Verhältnissen, beispielsweise unter dem Einfluß sehr hoher Luftfeuchtigkeit<br />
und falscher Lack-Härter-Mischung kann es auch nach längerer Zeit zu Geruchsbelästigungen kommen.<br />
Solche Fälle können bereinigt werden durch nachträgliches Überversiegeln des Bodens.<br />
Wichtig ist natürlich die Belüftung der Räume. Wenn beispielsweise in einem Raum mit ca. 30 m² fünf Zigaretten<br />
geraucht werden und es wird nicht gelüftet, ist bereits die Formaldehydkonzentration 0,23 ppm, also das Doppelte<br />
der vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen Höchstgrenze von 0,1 ppm.<br />
So sollte man sich auch darüber im klaren sein, daß bei jedem Verbrennungsprozeß in Fahrzeugmotoren, in<br />
Heizungen und Müllverbrennungsanlagen Formaldehyd in weitaus größeren Mengen freigesetzt wird.<br />
Welche <strong>Parkett</strong>versiegelungslacke enthalten kein Formaldehyd?<br />
<strong>Parkett</strong>versiegelungslacke auf der Basis von Ölkunstharz, Polyurethan, Urethan/Alkydharzlacke enthalten kein<br />
Formaldehyd und natürlich auch nicht die modernen Wasserlacke. Kein Formaldehyd enthalten ferner alle Grundierungen<br />
und Verdünnungen sowie die Pflege- und Reinigungsmittel, Kleber und Lasuren.<br />
Welche <strong>Parkett</strong>versiegelungslacke enthalten Formaldehyd?<br />
Alle säurehärtenden <strong>Parkett</strong>versiegelungslacke enthalten mehr oder weniger Formaldehyd. Infolge der anhaltenden<br />
Auseinandersetzung um Formaldehyd soll an dieser Stelle deutlich auf die Alternativen, also auf die Ausweichprodukte<br />
hingewiesen werden.<br />
Richtig angewandte und in ausreichender Menge aufgebrachte Wasserlacke, aber auch Urethan/Alkydharzsysteme,<br />
DD-Lacke und Kunstharzimprägniersiegel bieten genügend Möglichkeiten, um auf formaldehydfreie<br />
Versiegelungen umzusteigen.<br />
Der Verarbeiter muß aber bereit sein, anwendungstechnische Unterschiede zu akzeptieren und sich unter Umständen<br />
in seiner Arbeitstechnik zugunsten der Umwelt umzustellen.<br />
Im Jahr 2002 hat der Verbrauch von formaldehydhaltigen Siegelprodukten in der Bundesrepublik Deutschland auf<br />
unter 2 % der Gesamtmenge abgenommen (Anfang der 70er Jahre waren das noch über 70%).<br />
Dennoch gibt es Anwender, die nicht freiwillig auf formaldehydhaltige Qualitäten verzichten wollen. Diese sollten<br />
sich eines erhöhten Risikos bewußt sein, vom Verbraucher in Anspruch genommen zu werden. Dies trifft vor<br />
allem dann zu, wenn man den Bauherrn/Verbraucher/Architekten nicht klar vorher aufgeklärt und sich schriftlich<br />
abgesichert hat. Da es heute genügend Alternativen gibt und auch preislich wie qualitativ mit Ausnahme der<br />
schnellen Durchtrocknung keine gravierenden Nachteile in Kauf zu nehmen sind, sollte diesem Risiko aus dem<br />
Wege gegangen werden. Dies ist heute einstimmig Auffassung der führenden <strong>Parkett</strong>siegelhersteller.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 15 Seite 1 von 1<br />
05/03
Technische Sonderinformation Nr. 16<br />
Biolacke-Bezeichnung irreführend?<br />
Das allgemeine Umweltbewußtsein hat bei vielen Verbrauchern stetig zugenommen und heute einen hohen<br />
Stand erreicht. Diesem Bewußtsein wird auf vielfältige Weise in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen Rechnung<br />
getragen.<br />
Auch die Industrie und Wirtschaft bietet eine Vielfalt alternativer und umweltbewußter Produkte und Systeme an.<br />
Eine kleine aber profitable Produktnische umwirbt den Verbraucher hierbei in spezieller Weise. Nicht unbedeutend<br />
sind die Verkaufserfolge besonders beim kompromisslos ökologisch orientierten Verbraucher.<br />
Die Zauberformel heißt dann oft kurz: Biolacke!<br />
Aber schon der Begriff „Biolacke“ ist unter Fachleuten heftig umstritten. Von den Produkteigenschaften an dieser<br />
Stelle ganz zu schweigen.<br />
Aus diesem Grund haben sich diverse Verbände mit dem Begriff und seinen irreführenden Assoziationen beim<br />
Verbraucher befasst.<br />
Wir tragen an dieser Stelle lediglich einige Zitate und Informationen für den interessierten Leser zusammen. Hieraus<br />
kann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.<br />
• Zitatanfang<br />
Auszug Rundschreiben Verband der Deutschen <strong>Parkett</strong>industrie: September 1991<br />
... Die sehr bedenkliche und vor allem bei nichtgewerblichen Verbrauchern weitverbreitete Gedankenassoziation,<br />
nach der „natürlich“ mit „ungefährlich“, dagegen „künstlich hergestellt/synthetisch“ mit „giftig“ gleichzusetzen ist,<br />
soll durch Normung nicht zusätzlich gefördert werden. Wie gefährlich Naturprodukte sein können, zeigen viele<br />
Beispiele (Giftpilze, giftige Pflanzen, Giftfische). Auch die in den als „Biolacke“ bezeichneten Produkten üblicherweise<br />
verwendeten Lösemittel, die aus Hölzern oder Zitrusfrüchten gewonnenen „Naturöle“ Terpentin und Limonen,<br />
sind keineswegs ungefährlich.<br />
Der Verband der Lackindustrie begrüßt diese sachliche Klarstellung durch das für die Begriffsnormung zuständige<br />
DIN. Er macht darauf aufmerksam, daß von der bestimmungsgemäßen Verwendung von Lacken und Farben<br />
keine Gefährdungen ausgehen und verweist anderslautende Darstellungen in den Bereich der unbegründeten<br />
„Angstmacherei“. Die Empfehlung, während des Trocknens von Lackierungen und Anstrichen die Fenster zu<br />
öffnen und für Frischluft zu sorgen, gelte für alle Lacke und Farben – auch für die fälschlicherweise als „BIOLAK-<br />
KE“ bezeichneten Produkte ...<br />
Interview aus: Die Mappe, Deutsche Maler- und Lackiererzeitschrift, Juni 85, S. 11<br />
Wie gefährlich sind „Biolacke“?<br />
Frage: Enthalten Biolacke Giftstoffe?<br />
Antwort: Ja, „Biolacke“ können enthalten:<br />
a) gesundheitsschädliches Terpentinöl, das nach der Arbeitsstoffverordnung mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet<br />
werden muß. Es ist aufgrund seines Gehaltes an den beiden Terpenkohlenwasserstoffen (x-Pinen<br />
und Caren ekzemauslösend, was im Malerhandwerk wohlbekannt ist. Bevor man Testbenzin als „Terpentinersatz“<br />
einführte, war die sogenannte Terpentinkrätze – wie die Hautekzeme bezeichnet wurden – eine<br />
gefürchtete Malerkrankheit, die manchen <strong>zur</strong> Aufgabe seines Berufes zwang.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 16 Seite 1 von 3<br />
05/03<br />
Terpentinöl kann Kopfschmerzen und Schwindelgefühl hervorrufen, reizt Augen und Atmungsorgane und<br />
kann Nierenschädigungen bewirken. Es hat außerdem einen langanhaltenden, strengen Geruch. Die maximale<br />
Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) liegt bei 100 ppm – vergleichbar mit dem aromatischen Kohlenwasserstoff<br />
Xylol.<br />
b) Zitrus- oder Orangenterpen, deren Hauptbestandteil aus den reizenden Limonen besteht, das nach der<br />
Arbeitsstoffverordnung ebenfalls mit einem Andreaskreuz zu kennzeichnen ist. Limonen hat trotz seines<br />
„natürlichen“ Geruches nach Zitronen ähnliche Wirkungen wie Terpentinöl und kann ebenfalls Allergien<br />
auslösen. Bei diesem Lösemittel gibt es Anhaltspunkte für krebserzeugende Eigenschaften.
In den Stofflisten der Europäischen Gemeinschaft und nach dem Schweizer Giftgesetz sind Terpentinöl und Limonen<br />
„giftiger“ eingestuft als Lackbenzine.<br />
Frage: Bekommen „Biolacke“ den „Umweltengel“?<br />
Antwort: „Biolacke“ sind nicht schadstoffarm und erfüllen auch nicht die Forderungen des Umweltbundesamtes<br />
für die Vergabe eines Umweltengels. Der Gehalt an gefährlichen Arbeitsstoffen oder an Lösemitteln liegt zu hoch,<br />
wie ein Vergleich der Lösemittelanteile beweist:<br />
1. „Biolacke“ (Naturharzlacke“ sowie herkömmliche Bautenlacke (Alkydharzlacke) enthalten etwa 40-50%<br />
Lösemittel).<br />
2. Nur lösemittelarme Lacke werden mit dem blauen Umweltengel ausgezeichnet, wobei der Lösemittelanteil<br />
15% nicht übersteigen darf. In der Regel haben Lacke, denen der „Blaue Engel“ verliehen wurde, einen Lösemittelgehalt<br />
von 5 - 10%.<br />
Bei Wandfarben liegen die Naturharzfarben („Biofarben“) ungünstiger als die klassischen Dispersionsfarben:<br />
Naturharzwandfarben enthalten bis zu 6% Lösemittel, Dispersionswandfarben nur ca. 0 – 2% Lösemittel.<br />
Frage: Lösemittel bilden in der Atmosphäre durch Einwirkung von Ozon und UV-Strahlung chemische Verbindungen,<br />
die als Photooxidantien bezeichnet werden. Diesen werden umweltschädigende Wirkungen zugeschrieben.<br />
Verhalten sich Lösemittel pflanzlicher („natürlicher“) Herkunft günstiger?<br />
Antwort: Nein, sie sind nicht günstiger als Lösemittel aus Erdöl, das einst aus pflanzlichem Meeresplankton entstanden<br />
ist.<br />
Für die Umwelt gibt es nur eine Alternative – die generelle Minderung aller organischen Lösemittel durch Verwendung<br />
wässriger Farben und Lacke.<br />
Frage: Bei Anstrichstoffen auf Basis von Dispersionsfarben verweisen Biofreunde auf einen möglichen Gehalt an<br />
Monomeren, d.h. auf die Ausgangssubstanzen, aus denen durch Polymerisation Kunststoffe hergestellt werden.<br />
Da diese lösemittelartig sind, werden gleiche oder noch stärkere gesundheitliche Wirkungen vermutet als bei<br />
Lösemitteln, obwohl es sich – wenn überhaupt – nur um kleinste Reste von 0,001 bis 0,1 R an Monomeren handeln<br />
kann. Sind „Biolacke“ frei von Monomeren?<br />
Antwort: Nein, sie enthalten sehr häufig Monomere in hohen Konzentrationen als Lösemittel. Die Monomere sind<br />
in der Regel ungesättigte Terpenkohlenwasserstoffe (α-Pinen, β-Pinen, Limonen, Dipenten), die zu synthetischen<br />
Terpenharzen polymerisiert werden. Derartige Monomere bilden mit Luftsauerstoff leicht toxische Peroxide, die<br />
auch für die allergieauslösenden Wirkungen von Terpenen verantwortlich sind. Bei diesen Terpenperoxiden gibt<br />
es zudem Anhaltspunkte für mutagene (erbgutändernde) Wirkungen, die bis heute noch nicht ausreichend erforscht<br />
sind.<br />
Frage: Durchgetrocknete „Biolack“-Anstriche geben keine schädlichen Dämpfe an die Raumluft ab.<br />
Ist das richtig?<br />
Antwort: Nein, diese Behauptung ist falsch!<br />
„Biolacke“ und „Biofarben“, die als Bindemittel Pflanzenöle wie Leinöl, Sojaöl, Saffloröl u.a. enthalten, spalten mit<br />
Luftsauerstoff bei der Filmhärtung 3 – 4% reaktive Aldehydverbindungen ab. Bei der Oxidation von ungesättigten<br />
Pflanzenölen wurden bis zu 20 Adehydverbindungen gefunden, u.a. Substanzen wie Formaldehyd, Acetaldehyd<br />
und Crotonaldehyd (Butenal). Bei Pflanzenölfarben (Heizkörperlack) wurden 7 verschiedene Aldehydverbindungen<br />
in der Raumluft nachgewiesen.<br />
Frage: Weshalb können sich mit terpentinölhaltigen „Biolacken“ getränkte Putzlappen selbst entzünden?<br />
Antwort: Der Fachmann weiß, daß sich Terpentinöl bei Verteilung auf großen Oberflächen wie Putzwolle, Isoliermaterial<br />
u.a. an der Luft selbst enzünden kann. Dies geschieht, weil Luftsauerstoff mit ungesättigten Pflanzenölen<br />
Peroxide bildet, die für die Selbstentzündung verantwortlich sind. Bei nicht fachgerechter Beseitigung können<br />
Putzlappen, die mit Terpentinöl oder terpentinverdünnten Lacken getränkt sind, in Brand geraten.<br />
Frage: Werbung für „Biolacke“-Verbrauchertäuschung?<br />
Antwort: Die Werbung für „Biolacke“ verspricht dem Verbraucher ungiftige Naturprodukte und toxikologische<br />
Sicherheit wegen der jahrhundertlangen biologisch-ökologischen Vertrautheit mit Naturstoffen. Das ist eine Irreführung<br />
des Verbrauchers, denn die meisten Produkte enthalten oder spalten gefährliche Arbeitsstoffe ab. Aus<br />
gutem Grund hat der Gesetzgeber festgestellt, daß eine Werbung mit Begriffen wie „nicht giftig“, „nicht gesundheitsschädlich“,<br />
„unschädlich“ o.ä. nicht erlaubt ist. Auch die Gefahrstoffverordnung, die ab 01.07.1985 in kraft<br />
getreten ist, verbietet derartige Werbeaussagen.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 16 Seite 2 von 3
Frage: Gibt die Vertrautheit mit Naturstoffen Sicherheit vor unbekannten Risiken?<br />
Antwort: Nein, das zeigen Reinfälle mit Naturprodukten in jüngster Zeit. Der Mensch kennt bei Naturstoffen meist<br />
nur akut toxische und subakut toxische Wirkungen. Langzeitschäden sind in der Regel nicht untersucht und seit<br />
Jahrtausenden verborgen geblieben, insbesondere wenn es sich um cancerogene Stoffe handelt. Als Beispiel<br />
seien genannt:<br />
In ätherischen Ölen ist mitunter Safranöl (z.B. in Muskatöl, Sassafraöl) enthalten. Safranol wurde als natürlicher<br />
Getränkefarbstoff verwendet, bis es als krebserzeugend erkannt wurde. In homöopatischen Mitteln wurde bis<br />
1982 Osterluzei eingesetzt. Seit kurzem weiß man, daß die darin enthaltenen Aristolochiasäure Krebs erzeugt.<br />
Die Verwendung von osterluzeihaltigen Arzneimitteln wurde verboten. Angeschimmelte Lebensmittel hat der<br />
Mensch seit Jahrtausenden in Nüssen, Früchten, Brot, usw. mitgegessen. Erst seit 1971 weiß man, daß die Pilzgifte<br />
Aflatoxine beim Menschen Leberkrebs hervorrufen.<br />
Die These von der ökologischen Vertrautheit mit Naturstoffen basiert auf Vermutungen und ist kein Ersatz für<br />
toxikologische Untersuchungen.<br />
Die Auswahl an Naturstoffen ist für den Menschen nicht beliebig und nach Art und Menge sehr begrenzt, zumal<br />
sich viele Pflanzen und Tiere <strong>zur</strong> Erhaltung ihrer Art durch giftige Stoffe verteidigen und schützen. Für die Herstellung<br />
von Gebrauchsprodukten dringend benötigte Stoffe werden in der Natur nicht in ausreichender Menge<br />
produziert, es sei denn, daß der Mensch in die Natur eingreift und diese Stoffe entsprechend dem Bedarf in riesigen<br />
„kultivierten Anlagen“ (Plantagen) erzeugt. Damit findet lediglich eine Verlagerung ökologischer Probleme<br />
von der Industrie auf die Landwirtschaft statt – insbesondere der Entwickungsländer.<br />
• Zitatende<br />
Unser Haus verfügt über eine Reihe von umweltbewußten Alternativen vom Wasserlack bis <strong>zur</strong> Öltechnik. Unsere<br />
Politik ist die sachliche Information über diese Produktgruppen, die Sicherstellung möglichst optimaler und zeitgemäßer<br />
Technik und die Darstellung der Vor- und Nachteile vergleichbarer Alternativen. So ist es uns und anderen<br />
seriösen Anbietern gelungen umweltbewußte Produkte auf über 75% Marktanteil zu bringen und Qualität auf<br />
hohem Niveau zu halten.<br />
Gerne werden wir Sie über Details informieren. Oder Sie schauen einfach auf unseren Internet-Seiten<br />
www.berger-seidle.de „Umwelt“ und „Produkte“: Aqua-Seal und Classic-Öl nach.<br />
Technische Sonderinfo Nr. 16 Seite 3 von 3
Technische Sonderinformation Nr. 17<br />
Brandgefahr bei oxidativ trocknenden Siegelprodukten<br />
Die Praxis zeigt leider immer wieder, dass diesem Thema und Risiko nicht die notwendige Aufmerksamkeit und<br />
Sorgfalt zuteil wird.<br />
Obwohl jedem Fachmann bestens bekannt und seit Jahrzehnten Fachwissen und Stand der Technik, gibt es<br />
immer wieder Fälle von Bränden oder Beinahe-Bränden, die Anlass <strong>zur</strong> (Vor-) Sorge geben. Dass auch den Mitarbeitern<br />
von Fachfirmen diese folgenschwere Fehler unterlaufen, unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen<br />
Information.<br />
Ferner sollte man sich darüber im Klaren sein, wie weitreichend die Folgen eines Brandes sein können, bis hin zu<br />
tragischen Personenschäden oder Sachschäden in Millionenhöhe. In solchen Fällen ermittelt der Staatsanwalt<br />
und Versicherungen agieren ohne geringste Ansätze von Kulanz.<br />
1. Wie entsteht die Brandgefahr?<br />
Oxidativ trocknende Produkte trocknen durch die Anlagerung bzw. Reaktion mit Sauerstoff aus der Luft. Dieser<br />
chemische Prozess setzt Wärme frei (exotherme Reaktion).<br />
05/03<br />
Dies ist kein Problem bei der Trocknung des Siegels/Öls oder Öl-Pflegemittels auf der Fläche, da hier in der<br />
Umgebungsluft entstehende Wärme laufend und ausreichend abtransportiert und ausgeglichen wird. Wärme<br />
wird in diesem Falle noch nicht einmal wahrgenommen.<br />
Anders dagegen die Situation, wenn diese Produkte z.B. vermischt mit Schleifmehl oder anhaftend an Pads,<br />
Lappen etc.... einem Wärmestau ausgesetzt sind. Dann nämlich wird die Wärme nicht abtransportiert und<br />
ausgeglichen, sondern baut sich auf und kann dann eine Temperatur erreichen, die zu Rauchentwicklung<br />
und Brand führen kann.<br />
Messungen der Temperatur im Staubbeutel einer Bandschleifmaschine (Schleifmehl aus Zwischenschliff)<br />
haben beispielsweise einen Wert von über 53°C ergeben.<br />
2. Welche Produkte sind grundsätzlich betroffen?<br />
Grundsätzlich sind alle oxidativ trocknenden Produkte betroffen. Insbesondere alle Öl-KH-Siegel/Primer,<br />
Öl-/Wachs-Systeme, Fill-and-Finish und Öl-Pflegemittel.<br />
Aus unserem Programm nennen wir aktuell die folgenden Produkte:<br />
• Classic Hartöl<br />
• Classic Pflegeöl<br />
• Classic Top-Wachs<br />
• Classic-Öl Colorant<br />
• Classic-Öl High-Solid<br />
• Classic-Öl Penetral<br />
• Classic-Öl Rustikal<br />
• Fill-and-Finish<br />
• LT-Export<br />
• LT-Export Extra<br />
• LT-Export Thix-Primer<br />
• Spielfeldmarkierungsfarbe<br />
Die Liste der Produkte könnte sich jeweils um das eine oder andere Produkt erweitern. Beachten Sie deshalb<br />
auf alle Fälle zusätzlich die Hinweise in unseren „Anwendungstechnischen Merkblättern“ sowie auf den Etiketten.<br />
3. Beispiele für Brandentstehungen<br />
Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, welche Situationen und Gegebenheiten zu Wärmestau und<br />
Brandgefahr führen und wie sie zu verhindern sind:<br />
Schleifmehl:<br />
Jede Form von Schleifmehl, das mit oxidativ trocknenden Produkten behaftet sein kann, muß sorgfältig und<br />
sicher gehandhabt werden. Übrigens gleichgültig aus welchem Schliff d.h. ob Zwischenschliffe bei Neuversiegelung<br />
oder Abschliffe im Rahmen einer Renovierung. Der Staubauffangbeutel muß unverzüglich und
andsicher entsorgt werden. Das heißt z.B. im Freien lagern, mit Wasser vermischen bzw. tränken oder<br />
unter komplettem Luftabschluß lagern bzw. transportieren.<br />
Belastete Polier-Tücher, Lappen, Vliese, Pads, Schleifscheiben, Arbeitskleidung etc...:<br />
kurz alle Materialien, die mit den betreffenden Produkten in Kontakt kommen können, stellen bei Auftreten<br />
der beschriebenen, ungünstigen Bedingungen und Wärmestau ein potentielles Entzündungs-Risiko dar.<br />
Neben den oben beschriebenen Maßnahmen, kann das Risiko durch Ausbreiten des Materials und einer ermöglichten<br />
normalen Austrocknung mit ausreichendem Luftaustausch vermieden werden.<br />
Sorgfältige Kontrolle vor dem Verlassen der Baustelle<br />
Dies ist besonders wichtig und sollte jedem Mitarbeiter als Anweisung und Routine-Maßnahme aufgetragen<br />
werden. Er sollte sein komplettes Arbeitsgerät und alle Betriebsmittel die in Frage kommen überprüfen und<br />
entfernen.<br />
Dabei ist auch an zum Teil massive Ablagerungen im Gehäuse der Bandschleifmaschine zu denken.<br />
4. Endverbraucher und Privatleute<br />
Bei dieser Personengruppe kann der Stand der Technik oder das Wissen und die Sensibilität für das Risiko<br />
nicht grundsätzlich vorausgesetzt werden. Natürlich muß man die Beachtung der Verarbeitungshinweise und<br />
Warntexte auch vom Endverbraucher erwarten können. Ein Problem könnte jedoch in der späteren Nachweisbarkeit<br />
liegen.<br />
Das heißt, wann immer die Fachfirma Produkte mit oxidativer Trocknung an diese weitergibt, empfiehlt sich<br />
eine Unterweisung. Ähnlich der Pflegeanweisung gem. DIN 13 858 sollte man dies in dokumentierter Form<br />
tun, um ggfs. ausreichend gegen eventuelle Ansprüche gesichert zu sein. Seit der Schuldrechtsreform ab<br />
01.01.2002 sind solche Informationsmaßnahmen umso wichtiger.<br />
Insbesondere Betriebe, die Schleifmaschinen an Do-it-Yourselfer verleihen und betreffende Produkte verkaufen,<br />
sollten hier aktiv werden.<br />
Aber auch Öl-Pflegemittel-Kunden sollten nachweisbar informiert werden z.B. in Form eines deutlichen<br />
Warntextes auf der Rechnung.<br />
5. Vermeidung durch alternative Produkte<br />
Natürlich kann das Risiko durch die weitgehende Vermeidung von Produkten mit oxidativer Trocknung vermieden<br />
bzw. reduziert werden. Z.B. wasserbasierte Produkte bzw. PU-Lacke haben dieses Risiko nicht. In<br />
einigen Fällen stellen Öl-KH-Produkte aber technisch immer noch die optimalere Wahl dar oder werden<br />
schlicht vom Kunden aus optischen oder ökologischen Gründen (Öl-Wachs-Systeme) gewünscht.<br />
Dem Privatmann sollte man möglichst nur nicht-oxidativ trocknende Pflege- und Siegelprodukte verkaufen,<br />
um hier auf der sicheren Seite zu sein.