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zur Serviceseite - Fachhandel Parkett August Denner GmbH

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Technische Sonderinformation Nr. 1<br />

Thema: Auf die richtige Auswahl und Verarbeitung kommt es an!<br />

Neue Siegelqualitäten gründlich erproben und die Informationen beachten<br />

Sie haben ein Muster bzw. eine Probelieferung von uns erhalten. Seien Sie versichert, dass wir die Auswahl von<br />

Angebots-Typen nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen, dass wir mustergetreu liefern und unser Möglichstes<br />

tun, die Qualität unserer Produkte durch sorgfältige Ausgangskontrollen sicherzustellen.<br />

Aber die Eignung einer fertigen Objektbeschichtung hängt nicht nur von der Fehlerfreiheit des Siegels selbst ab. Es liegt<br />

vielmehr in der Natur der Sache, dass eine Vielzahl von Faktoren, die nicht in der Einflußphäre des Siegelherstellers<br />

liegen, über das Endergebnis eines fertigen Siegelaufbaus mitentscheiden. Für diese Faktoren ist letztlich der Anwender<br />

selbst verantwortlich.<br />

� Art, Beschaffenheit und jeweiliger Zustand der Untergründe<br />

� jeweilige Vorbehandlung des Untergrundes<br />

� Zustand des Siegels im Augenblick der Anwendung (vielleicht viel zu kalt?)<br />

� die tatsächlich verwendeten Verdünnungen oder Härter<br />

� Verarbeitungsmethoden<br />

� Zustand der Verarbeitungsgeräte<br />

� raum- und umgebungsklimatische Bedingungen während der Verarbeitungs- und Trocknungsphase<br />

� das subjektive Können und die jeweilige Verfassung des Versieglers<br />

� die tatsächlichen Belastungen und ihr Ausmaß, denen das fertig beschichtete Objekt beim Gebrauch ausgesetzt ist<br />

� die richtige Auswahl des Siegelsystems für den gegebenen Einsatzzweck<br />

Keiner kennt die tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Arbeit, das Umfeld Ihrer Baustelle besser als Sie selbst. Natürlich<br />

sind unsere Produkte nicht so empfindlich, dass sie es "gleich übel nehmen", wenn nicht vollkommen optimal gearbeitet<br />

wird. Selbstverständlich versuchen wir immer, die Produkte so unempfindlich, verarbeitungsfreundlich und vielseitig<br />

einsetzbar zu machen wie möglich. Aber es gibt Fehler und manchmal auch das zufällige Zusammentreffen<br />

verschiedener ungünstiger Bedingungen, die das Ergebnis der fertigen Siegelschicht beeinträchtigen können.<br />

Zur richtigen Auswahl des Siegelsystems haben wir den Siegel-Systemberater geschaffen. Unsere anwendungstechnischen<br />

Merkblätter geben wichtige Verarbeitungshinweise, Verwendungsausschlüsse und andere nützliche Tips.<br />

Spezielle technische Sonderinformationen unseres Hauses sowie die regelmäßigen Fachbeiträge der CTA (Chemisch<br />

technische Arbeitsgemeinschaft der <strong>Parkett</strong>siegelhersteller) in der Fachpresse über Reklamationen und ihre Ursachen<br />

helfen Fehler zu vermeiden.<br />

Ferner können Sie jederzeit auch telefonisch schnell und direkt Beratung in Anspruch nehmen.<br />

Aber kein Siegelhersteller kann Ihnen die Verantwortung für die obigen Informationen sowie die Beachtung der<br />

technischen Hinweise durch die Verarbeiter abnehmen.<br />

Prüfen Sie deshalb neue Siegelqualitäten kritisch, geben Sie neue Informationen an Ihre Leute weiter und behalten Sie<br />

bitte auch die Randbedingungen stets im Blickfeld.<br />

Hierbei spielen Ihre persönliche Erfahrung, Ihre bevorzugte Arbeitstechnik, der vorgegebene Zeitplan und zu<br />

berücksichtigende Auftraggeberwünsche eine entscheidende Rolle.<br />

Vergessen Sie bitte nie, dass das fertige Endprodukt, die versiegelte Oberfläche und ihre konkrete Qualität ein<br />

Resultat der Siegelqualität und richtigen Siegelauswahl einerseits aber der individuellen Arbeitstechnik und der<br />

sorgfältigen Verarbeitung andererseits ist.<br />

Wir stellen eine breite und vielseitige Produktpalette <strong>zur</strong> Verfügung und tun unser Bestes, Sie offen und umfassend zu<br />

beraten. Treffen Sie bitte Ihre individuell optimale Auswahl. Stellen Sie sich bitte fachmännisch auf das Produkt ein<br />

und beachten Sie gegebenenfalls seine Besonderheiten. Das hilft unser aller Ziel zu sichern –<br />

eine hohe Qualität und zufriedene Endverbraucher !<br />

Technische Sonderinfo Nr. 01 Seite 1 von 1<br />

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Technische Sonderinformation Nr. 2<br />

Thema: Die Silikonseuche - ein häufiges Problem in der Siegeltechnik<br />

Eine der häufigsten Reklamationsursachen in der Vergangenheit von <strong>Parkett</strong>- u.a. Holzfußböden ist Silikon. Dieser oft<br />

farblose und deshalb unsichtbare Stoff führt zu Mattstellen in der Siegeloberfläche bzw. meistens zum Zurückspringen<br />

von <strong>Parkett</strong>versiegelungen. Beide Effekte sind optisch deutlich sichtbar und werden vom Auftraggeber in der Regel<br />

reklamiert. Die Sanierung eines silikonbelasteten Bodens ist im allgemeinen nur durch einen gründlichen Neuschliff und<br />

einen neuen Siegelaufbau möglich. Deshalb ist eine intensive Aufklärung vom Versiegler und Auftraggeber erforderlich.<br />

Wo kommt Silikon her ?<br />

Silikon ist heute in vielen modernen Werkstoffen, wie z.B. Dichtungs- und Fugenmassen, Silikonschnüren, in einigen<br />

Polyurethan-Montage-Schäumen, auf Oberflächen einiger Kunststoffprodukte (als Form-Trennmittel), Tapetenablöser, in<br />

einigen Moltopren-Rollen etc. enthalten. Verwendet werden solche Stoffe vom Plattenleger, Dachdecker, Klemptner,<br />

Glaser, Schreiner, Innenausbauer und nicht zuletzt vom Do-it-yourself- oder Hobby-Handwerker. Man verwendet<br />

silikonhaltige Produkte zum Abdichten, Verfugen, Isolieren, Montieren von Türen und Fenstern, Duschkabinen,<br />

Badewannen, Spülen etc. Ja sogar einige unwissende <strong>Parkett</strong>leger verwenden es zum Ankleben von Sockelleisten<br />

gegen Wand und Fußboden, oder <strong>zur</strong> Korrektur von Holz- und Verarbeitungsfehlern und "schießen sich somit ein<br />

klassisches Eigentor".<br />

In den meisten, aber nicht allen Fällen, weisen die Hersteller bei infragekommenden Artikeln auf die Silikonhaltigkeit<br />

ihres Produktes im Etikettentext hin. Oft sind auch in den aufgedruckten Verarbeitungshinweisen Formulierungen und<br />

Sätze enthalten, die auf die Unverträglichkeit mit Lacken hinweisen. Leider werden diese Hinweise oft nicht gelesen<br />

oder nicht konsequent beachtet.<br />

Warum ist Silikon so gefährlich?<br />

Die Gefährlichkeit, ja die "Heimtücke - Bösartigkeit" des Stoffes, beruht auf folgenden Faktoren:<br />

a) Silikon ist oft unsichtbar und deshalb vom Versiegler nicht unmittelbar zu erkennen.<br />

b) Silikon wirkt selbst in allerkleinsten Mengen (einige Milligramm beschädigen viele m²). So genügte es<br />

beispielsweise schon in einem Fall das einfache "Darüber-hinweg-laufen" des Schreiners mit silikonverschmutzten<br />

Schuhsohlen.<br />

c) Silikon ist schlecht entfernbar. Starke Belastungen durch Silikon auf dem unbeschichteten Holz sind auch<br />

durch Schleifen nicht mehr weg zu bekommen. Sie sind ins Holz eingedrungen und werden beim Schleifen und<br />

Versiegeln wieder freigesetzt. Silikon läßt sich sehr fein verteilen und haftet stark an.<br />

d) Silikon ist dauerwirksam und baut sich über die Jahre hinweg kaum ab. Auch nach Abschluß der<br />

Versiegelungsarbeiten mit silikonhaltigen Produkten werden ausgefüllte Fugen und Vertiefungen bei der<br />

Renovierung nach vielen Jahren wieder reaktiviert und durch den Schleifgang fein verteilt. Oft sind dann z. B.<br />

Fugen so schmutzgefüllt und verhärtet, daß noch nicht einmal der silikonhaltige Stoff erkennbar ist.<br />

In allen Fällen, und die Praxis bringt sehr vielfältige Einzelfälle hervor, wurde vor oder während der Verlege- und Versiegelungsarbeiten<br />

Silikon auf die Holz- oder Siegeloberfläche gebracht und beim anschließenden Versiegelungsvorgang<br />

mehr oder weniger gleichmäßig auf die gesamte Bodenfläche verteilt. Vorsicht und Mißtrauen sind immer dann<br />

angebracht, wenn die Kollegen anderer Gewerbe vorher oder gleichzeitig in Aktion treten.<br />

Schadensbild<br />

Je nach Umfang und Verteilung der Silikonbelastung ergeben sich kleinere Durchschläge (nadelkopfgroße Trichter)<br />

bis hin zu pfennig- und fünfmarkstückgroße Matt-Flecken, die durch das Zurückspringen der Versiegelungsschicht<br />

entstehen. Das Silikon verhindert eine Benetzung der Oberfläche mit Siegel und stößt den Siegel ab. Dieser<br />

Effekt trifft meist nicht unmittelbar bei der Verarbeitung auf, sondern erst während der Trocknungsphase. Ein Schaden<br />

kann deshalb in der Regel auch erst nach der Trocknung beim Betreten der Siegelschicht entdeckt werden. In vielen<br />

Fällen kann die Silikon-Quelle durch Befragung der Bauherren und/oder durch das exakte Schadensbild (die<br />

Häufigkeit der Mattstellen in bestimmten Bodenbereichen) ermittelt werden.<br />

Ratschlag <strong>zur</strong> Schadensbeseitigung<br />

Der Siegel muß in der Regel komplett durch gründliches Abschleifen bis ins Holz entfernt und neu aufgebaut werden.<br />

Es empfiehlt sich ferner, nach jedem Schleifvorgang, den Schleifstaub abzusaugen und jeweils frisches, d. h. mit<br />

Sicherheit unbelastetes Schleifpapier zu verwenden. Erkannte Silikonquellen müssen vorher selbstverständlich entfernt<br />

bzw. abgeklebt werden. Letzteres bringt jedoch keine hundertprozentige Sicherheit.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 02 Seite 1 von 2<br />

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In einigen Fällen von sehr geringen Silikonbelastungen und stehend beurteilt fast unsichtbaren Durchschlägen hat sich<br />

aber auch schon das vereinfachte Sanierungsverfahren wie folgt bewährt: Der Boden wird mit Schleifpapier 100 -<br />

120 er Körnung sorgfältig matt geschliffen. Schleifstaub ausfegen oder absaugen.<br />

Danach erfolgt eine scharfe Spachtelung (sogenannte Nullspachtelung). Hierbei wird die Fläche mit einem elastischen<br />

Spachtelmesser und dem verwendeten Siegelmaterial - kein Grundsiegel - (Kaupp-Spachtel) scharf, d.h. dünn abgezogen.<br />

Nach vollständiger Trocknung wird diese Fläche dann nochmals mit dem gleichen Siegel im Streich- oder Rollverfahren<br />

überarbeitet. Bringt diese Methode kein Erfolg, so muß der totale Abschliff erfolgen.<br />

Empfehlung <strong>zur</strong> Vermeidung bzw. Reduzierung des technischen und schadensersatzrechtlichen Risikos<br />

Zur Vermeidung des relativ häufigen Silikon-Risikos kann eine umfassende Vorwärtsstrategie Erfolg versprechen. Unter<br />

anderem sollten die folgenden Grundregeln generell beachtet werden:<br />

1. Schärfen Sie Ihren Blick und den Blick Ihrer Mitarbeiter für mögliche Silikonquellen, wie sie oben aufgezählt sind.<br />

2. Lassen Sie es zu Ihrer Prüfroutine werden, die Baustelle vor Arbeitsantritt auf mögliche Silikonquellen abzusuchen.<br />

Neue Fenster und Türen und elastische Fugen sind zum Teil auch vorher erkennbar.<br />

3. Stimmen Sie, wenn möglich, den zeitlichen Ablauf Ihrer Arbeiten mit den anderen Handwerkern sinnvoll ab. Stellen<br />

Sie möglichst sicher, daß Ihr Gehwerk von Anfang an bis <strong>zur</strong> letzten Siegelschicht nur von Ihnen betreten wird.<br />

Sollte, wie meistens, die Abstimmung mit anderen Handwerkern und die Absicherung der Baustelle so nicht<br />

möglich sein, so informieren Sie unverzüglich den bauführenden Architekten und den Bauherrn über die dann<br />

bestehenden Risiken und lehnen Sie die Übernahme dieses Risikos schriftlich ab.<br />

4. Informieren Sie, wo immer dies möglich ist, andere Handwerker über das bestehende Risiko und tragen Sie so zu<br />

einem verbesserten Bewußtsein in dieser Frage bei.<br />

5. Lassen Sie Ihre <strong>Parkett</strong>leger diese Techn. Sonderinfo einmal im Jahr lesen. So bleibt das Wissen präsent und Ihre<br />

Mitarbeiter gehen mit offenen Augen an's Werk.<br />

6. Sichern Sie sich auch möglichst gegen Ihren Endabnehmer in der Weise ab, daß Sie ihm mündlich oder schriftlich<br />

in der Angebotsphase, aber spätestens schriftlich mit der Auftragsbestätigung, und somit nachweisbar auf dieses<br />

Risiko hinweisen. Ferner sollten Sie in dieser Formulierung das Risiko eindeutig dem Verantwortungsbereich Ihres<br />

Auftraggebers zuordnen, sofern es nicht durch Sie selbst ausgelöst oder erkennbar war - d.h. wenn Sie letztlich<br />

überhaupt kein Verschulden trifft.<br />

Die CTA (Chemisch Technische Arbeitsgemeinschaft der Versiegelungsmittel-Hersteller) hat hierzu einen Endverbraucher-Brief<br />

erarbeitet, der entsprechende Formulierungen beinhaltet. Diesen Standardbrief möchten wir Ihnen<br />

<strong>zur</strong> Verwendung empfehlen. Selbstverständlich können Sie diesen Text jederzeit bei uns anfordern. Natürlich<br />

können Sie ihn auch auf Ihre Bedürfnisse hin abändern.<br />

7. Verwenden Sie selbst nur noch silikonfreie Materialien, wie z.B. unser bestens bewährtes Produkt Pafudima<br />

(<strong>Parkett</strong>fugen-Dichtungsmasse), um sich selbst oder einem Ihrer Kollegen bei der Nachversiegelung in einigen<br />

Jahren nicht eine "automatische Silikonfalle" aufzubauen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dann "zuschnappen"<br />

wird.<br />

Diese technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />

beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />

Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />

In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />

Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 02 Seite 2 von 2


Technische Sonderinformation Nr. 3<br />

Thema: Problem von Versiegelung altwachsbelasteter Böden<br />

Die <strong>Parkett</strong>- und Fußbodentechnik hat es häufiger mit altwachsbelasteten Böden zu tun, sei es in Form von wachshaltig<br />

gepflegten oder heißgewachsten Böden die auf Siegel umgestellt werden sollen. In beiden Fällen ist, selbst bei<br />

gründlichstem Schliff, mit Wachsdepots in den Fugen oder anderen Vertiefungen zu rechnen. Diese Wachs-Reste<br />

stellen ein grundsätzliches lacktechnisches Problem dar, für das es prinzipiell "keine absolute Patentlösung" gibt.<br />

Wohl aber gibt es zahlreiche Hinweise, die dem Praktiker helfen sollen, die daraus resultierenden Risiken zu reduzieren,<br />

ohne sie jedoch restlos zu beseitigen. Wie so oft handelt es sich auch bei diesem Problem um eine Frage der speziellen<br />

Situation und des Ausmaßes der Belastung.<br />

Risiken: Trocknungsverzögerung<br />

Mattstellen<br />

Haftungsreduzierung bis <strong>zur</strong> völligen Ablösbarkeit von Siegelfilmen<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Reduzierung der Risiken:<br />

1. Gründliche Vorbereitung:<br />

Der Schliff muß gründlicher sein als üblich, je häufiger das Schleifpapier gewechselt wird umso besser.<br />

Breite wachsgefüllte Fugen sollten gezielt behandelt werden. Dies kann z.B. durch oberflächliches Auskratzen<br />

dieser Fugen und anschließendes Ausspachteln mit Holzkitt geschehen. Dadurch wird keine vollständige<br />

Absperrung der "Wachs-Fuge" erreicht, aber die Kontaktfläche von Wachsbeständen zum nachfolgenden Siegel<br />

wird deutlich reduziert. Wichtig hierbei ist jedoch, dass nochmals gründlich zwischengeschliffen wird, um die<br />

wachsverseuchten Spachtelschläge auf der sonstigen Holzoberfläche zu entfernen.<br />

Nicht erwartet werden darf, dass der Holzkitt in den Fugen normal haftet. Das heißt mit einem teilweisen Herausbrechen<br />

im Laufe der Zeit muß je nach Fugenbreite gerechnet werden.<br />

2. Die richtige Arbeitstechnik:<br />

Wir empfehlen in diesen Fällen auf die Spachteltechnik zu verzichten und die Streich- oder noch besser die<br />

Rolltechnik anzuwenden. Hauptsächlich beim Streichen aber auch beim Rollen muß darauf geachtet werden,<br />

daß quer <strong>zur</strong> Fuge gestrichen bzw. appliziert wird, um einen Austrag von Wachspartikeln soweit als möglich zu<br />

reduzieren.<br />

3. Auswahl des optimalen Siegel-Systems und seine richtige Anwendung:<br />

Da der Auftraggeber häufig auf die Auswahl des Siegel-Systems Einfluß nimmt bzw. es vorschreibt kann hier<br />

nicht ein genereller und unbedingter Ausschluß irgendeines Lacksystems erfolgen.<br />

Grundsätzlich gilt: Öl-Kunstharz-Siegel, wie LT-Export, LT-Export Extra und Classic-Öl Rustikal lösen aufgrund<br />

ihrer Lösemittelkombination Wachs leichter an und auf als andere Siegel. Bei freier System-Wahl sollten also<br />

diese gemieden werden.<br />

Besteht der Auftraggeber dennoch auf Öl-KH, Urethanalkyd-Siegel oder Classic-Öl Rustikal, so muss die Vorbereitung<br />

des Bodens umso gründlicher sein. Ferner sollte dann die erste Siegelschicht gerollt werden und<br />

mindestens 3 Tage gut austrocknen. Erst nach ausreichendem Trockengrad überversiegeln.<br />

Wenn sich bei der ersten Schicht Mattstellen (Wachsaufnahme in den Siegel und Aufschwimmen an die Siegeloberflächen)<br />

zeigen, so sollte vor der Weiterverarbeitung mit KH-Verdünnung (nebelfeuchter, gut ausgewrungener<br />

Lappen) aufgewischt werden. Auch ein leichter Zwischenschliff (Köpfen) nach dieser ersten Schicht bringt<br />

zusätzliche Risiko-Reduktion.<br />

Zu empfehlen sind in dieser Situation grundsätzlich unsere PU-Qualitäten, aber vor allem unsere wasserbasierten<br />

AQUA-SEAL-Produkte, da letztere Fett praktisch weder anlösen noch aufnehmen. Ein Wassersiegel<br />

warnt im Gegenteil bei der ersten Schicht durch Zurückspringen vor zu umfangreicher und riskanter Wachsmenge<br />

oder überdeckt kleinere Wachsmengen und schließt sie sozusagen ein.<br />

Schlußbemerkung:<br />

Bei Beachtung all dieser Hinweise können Sie das Wachs-Risiko nahezu beseitigen, es bleibt aber ein gewisses Rest-<br />

Risiko und sei es auch noch so klein. Dieses Rest-Risiko kann nur vorort beurteilt werden und durch den Verarbeiter<br />

Technische Sonderinfo Nr. 03 Seite 1 von 2<br />

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ausreichend minimiert werden. Auch der Auftraggeber übernimmt durch Vorschreiben von speziellen Siegeln Mitverantwortung<br />

und sollte darauf hingewiesen werden.<br />

Sichern Sie sich auch möglichst gegen Ihren Endabnehmer in der Weise ab, daß Sie ihm mündlich oder schriftlich in der<br />

Angebotsphase, aber spätestens schriftlich mit der Auftragsbestätigung und somit nachweisbar auf dieses Risiko hinweisen.<br />

Ferner sollten Sie in dieser Formulierung das Risiko eindeutig dem Verantwortungsbereich Ihres Auftraggebers<br />

zuordnen, sofern es nicht durch Sie selbst ausgelöst oder erkennbar war - d.h. wenn Sie letztlich überhaupt kein<br />

Verschulden trifft.<br />

Die CTA (Chemisch Technische Arbeitsgemeinschaft der Versiegelungsmittel-Hersteller) hat hierzu einen Endverbraucher-Brief<br />

erarbeitet, der entsprechende Formulierungen beinhaltet. Diesen Standardbrief möchten wir Ihnen<br />

<strong>zur</strong> Verwendung empfehlen. Selbstverständlich können Sie diesen Text jederzeit bei uns anfordern. Natürlich können<br />

Sie ihn auch auf Ihre Bedürfnisse hin abändern.<br />

Lassen Sie Ihre <strong>Parkett</strong>leger diese Technische Sonderinfo einmal im Jahr lesen. So bleibt das Wissen präsent und Ihre<br />

Mitarbeiter gehen mit offenen Augen an's Werk.<br />

Diese Technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />

beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />

Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />

In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />

Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 03 Seite 2 von 2


Technische Sonderinformation Nr. 4<br />

für Architekten, Bauträger und Hausmeister<br />

Spezielle Hinweise für die Reinigung und Pflege von Holzfußböden<br />

in Schulen, Turn- und Sporthallen u.a. öffentlichen Gebäuden<br />

Alle Holzfußböden unterliegen entsprechend der Beanspruchung einem mehr oder weniger großen Verschleiß. Dieser<br />

natürliche Verschleiß-Prozeß kann reduziert bzw. verlangsamt werden durch eine sachgerechte Reinigung und Pflege<br />

des Holzfußbodens. Hierbei sind einige technische Grundregeln zu beachten, die sich auf die Pflegeart, die Häufigkeit<br />

sowie die richtige Produktauswahl im Hinblick auf den vorgesehenen Nutzungszweck beziehen.<br />

Wegen der Bedeutung des Themas "Pflege" sind hierzu bereits einige wichtige Drucksachen erarbeitet worden, die<br />

nachfolgend aufgeführt sind und auf Wunsch kostenlos bei uns angefordert werden können:<br />

1. BERGER-SEIDLE-Pflegeberater:<br />

Dieser übersichtliche Pflegeberater gibt Auskunft über die Frage, welche Pflege-Produkte (Systeme) bei welchen<br />

Objekten und Oberflächen-Behandlungsarten empfohlen werden können.<br />

2. Die vier Pflegefibeln:<br />

Diese stellen unsere wichtigsten Pflegesysteme im Wechsel zwischen Vollpflege/Unterhaltsreinigung/Grundreinigung<br />

vor. Insgesamt stehen 4 prinzipiell unterschiedliche Pflegesysteme <strong>zur</strong> Auswahl.<br />

3. Anwendungstechnische Merkblätter:<br />

Produktbezogene Merkblätter geben spezifische Anwendungshinweise.<br />

4. Pflegeanleitung gem. DIN 18 356:<br />

Diese allgemeine Pflegeanleitung für versiegelte Holzfußböden wurde von der CTA (Chemisch-Technische-<br />

Arbeitsgemeinschaft der <strong>Parkett</strong>siegel-Hersteller) gemeinsam erarbeitet und umfaßt wichtige Pflegehinweise sowie<br />

Angaben zu den wichtigsten Pflegearten und ihrer Häufigkeit.<br />

5. Technische Sonderinformation Nr. 9 <strong>zur</strong> Rutsch- und Gleitsicherheit versiegelter <strong>Parkett</strong>böden:<br />

Diese Sonderinformation unseres Hauses befaßt sich grundsätzlich und ausführlich mit der Gleiteigenschaft von<br />

<strong>Parkett</strong>siegeln und der nachfolgenden Pflege.<br />

Wegen der großen Bedeutung der optimalen Auswahl der Pflegetechnik für , die Haltbarkeit, das Gleitvermögen/Glätte,<br />

den tatsächlichen Arbeitsaufwand ist den Entscheidungsträgern der Branche, den beratenden Personen,<br />

den Architekten sowie den verantwortlichen Hausmeistern die Nutzung all dieser Informations-Angebote an<strong>zur</strong>aten.<br />

Warum heute wasserbasierte Pflege-Emulsionen bevorzugt werden!<br />

Früher wurde <strong>zur</strong> Pflege von versiegelten und unversiegelten Holzfußböden ausschließlich flüssige oder pastöse,<br />

lösemittelhaltige Wachse bzw. Pflegeöle verwendet. Heute werden zu über 90 % wasserbasierte Emulsions-Produkte<br />

wie unser System L 93 Everclear eingesetzt. Warum ist das so?<br />

Wenngleich lösemittelbasierte und wachshaltige Pflegemittel über eine sehr gute Pflege- und Schutzwirkung verfügen,<br />

geben die Nachteile dieser Produkte meistens den Ausschlag. Pflegeprodukte dieser Art müssen poliert werden,<br />

neigen zu relativ glatter und damit unfallträchtiger Oberfläche und weisen einen nicht unerheblichen<br />

Lösemittelgeruch auf. Der Vorteil der wasserbasierten Produkte besteht in der Regel in ihrer selbstglänzenden<br />

Einstellung (kein Polieren), ihrer nahezu lösemittelfreien, geruchsarmen Zusammensetzung sowie in ihrer<br />

Gleiteigenschaft, die von "trittfest" bis "rutschhemmend" reichen kann.<br />

Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme. So gilt es beispielsweise auch heute noch, dass gewachste Holzfußböden<br />

bzw. versiegelte Böden, die bereits "wundgelaufen" sind, wachs-/lösemittelhaltig gepflegt werden müssen.<br />

Der Zusammenhang zwischen Gleitverhalten und Pflege<br />

Die Gleitsicherheit des Holzfußbodens ist eine wichtige Eigenschaft, vor allem in öffentlichen Gebäuden und Sporteinrichtungen.<br />

Neben der Auswahl der Siegel/Oberflächenbehandlungs-Art spielt auch die Auswahl des Pflegesystems<br />

hierbei eine entscheidende Rolle. So ist es beispielsweise möglich, die durch den Siegel vorgegebenen Gleitreibungsbeiwerte<br />

nach oben oder nach unten zu verändern.<br />

Ein wachs/lösemittelhaltig gepflegter Boden oder eine heißgewachste Oberfläche verfügt in der Regel über einen<br />

Gleitreibungsbeiwert von ca. 0,20 bis 0,30, d.h. es werden "Oberflächen mit Gleitvermögen" erzielt. Eine Erhöhung<br />

Technische Sonderinfo Nr. 04 Seite 1 von 3<br />

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des Gleitreibungsbeiwertes (also eine Verringerung des Gleitvermögens) durch wachs/lösemittelhaltige Produkte ist<br />

technisch nicht möglich.<br />

Wird eine "Oberfläche mit Trittsicherheit" gewünscht, mit einem Gleitreibungsbeiwert zwischen 0,30 und 0,50, so kann<br />

mit unserem Standard-Produkt L 93 Everclear gearbeitet werden. Dieses Produkt hat gem. Prüfzeugnis der FMPA<br />

einen Gleitreibungsbeiwert von ca. 0,36. Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass der überwiegende<br />

Teil aller zu pflegenden Holzfußböden im Bereich dieser "trittsicheren Einstellung" angesiedelt ist. Insofern ist L 93<br />

Everclear das richtige und meistverwendete Allround Pflegeprodukt unserer Pflegemittel-Palette.<br />

Lediglich in der Sporthalle und wenn einzelne Sportarten, wie z.B. Volleyball (schnelle Sportarten) dies verlangen, sollte<br />

der Boden rutschhemmender, stumpfer eingestellt werden. Diese gewünschte Anhebung des Gleitreibungsbeiwertes<br />

wird mit unserem Spezialprodukt L 93 Everclear Stop erzielt. Gem. Prüfzeugnis der FMPA erreichen wir mit diesem<br />

Produkt einen Gleitreibungsbeiwert von 0,4 bis 0,6, dies entspricht Oberflächen in Sport- und Turnhallen, wie es die<br />

DIN 18032 für Sportböden vorsieht.<br />

Für den Schulsport bzw. Breitensport und in der Mehrzweckhalle bei Tanzveranstaltungen wird dann aber meistens<br />

wieder eine erhöhtes Gleitvermögen in Richtung "trittsicherer" Oberflächen gewünscht.<br />

Aus dieser Problematik heraus, ist es interessant, dass der Gleitreibungsbeiwert durch den Einsatz der beiden Pflegemittel<br />

L 93 Everclear und L 93 Everclear Stop etwas variiert werden kann. Die beiden Produkte die optimal aufeinander<br />

eingestellt sind, können beliebig übereinander kombiniert werden. D.h. ein zu glatter Boden kann unter Einsatz<br />

von L 93 Everclear Stop rutschhemmender gemacht werden und ein zu stumpfer Boden wird unter Einsatz von L 93<br />

Everclear in Richtung von mehr Gleitvermögen beeinflußt. Dies ist eine praxisbezogene Lösung, wenn eine Sporthalle<br />

vielseitig genutzt wird.<br />

Warnung vor dem Einsatz sogenannter Greifwachse im Vereinssport<br />

Um bei schnellen Ballspielen, wie z.B. Handball die Griffigkeit des Balles zu erhöhen, werden im Vereinssport zum Teil<br />

sog. Greifwachse verwendet. Es handelt sich hierbei zum Teil um Baumwachs, das relativ klebrig ist. Durch den<br />

ständigen Wechselkontakt zwischen Hand und Boden führt dies zu einer zusätzlichen Verschmutzung des Bodens und<br />

der Gleitreibungsbeiwert wird punktuell zu stark heraufgesetzt, d.h. der Boden wird zu stumpf. Dies kann durch ein<br />

extremes Abstoppen des natürlichen Bewegungsablaufes in der Berührungsphase zwischen Bodenoberfläche und<br />

Schuhen zu einem abruptem Stop führen, mit der Folge von möglicherweise vermeidbaren Sportverletzungen.<br />

Da Hausmeister, wie die Praxis zeigt, kaum eine Chance haben dies zu unterbinden, sind in diesem Falle die Spielleiter<br />

bzw. Trainer gefordert, die Verwendung von Baumwachs zu unterbinden.<br />

Talkum beim Geräteturnen<br />

Zum Aufsaugen des Handschweißes bzw. um das richtige Gleitvermögen der Turner-Hände zu erzielen, wird in der<br />

Regel Talkum oder Magnesiumpuder verwendet. Diese Puder fühlen sich außerordentlich fein an, sind aber sehr<br />

abrasiv und wirken am versiegelten Boden wie feines Schleifpapier. Um zu verhindern, dass diese Puder die Siegel-<br />

Oberfläche "blind" werden lassen bzw. den Siegel abreiben, muß nach Beendigung einer Turnsportveranstaltung grundsätzlich<br />

für eine Grundreinigung mit anschließender Vollpflege gesorgt werden.<br />

Werkräume und Holzstaub<br />

Holzfußböden von Werkräumen sind aufgrund der dort durchgeführten Arbeiten oftmals mit Holzstaub belegt. Dieser<br />

Holzstaub kann aufgrund seiner Beschaffenheit oftmals wie eine Art "Kugellager-Effekt" wirken, mit der Folge, dass<br />

Schüler darauf ausrutschen. Dieser Effekt wird zuweilen mit der Oberflächenbeschaffenheit des <strong>Parkett</strong>siegels bzw. der<br />

Pflegemittel verwechselt, hat damit aber nichts zu tun. Aus diesem Grunde, aber auch aus gesundheitlichen und<br />

hygienischen Gründen, sollte der Holzstaub immer gründlich und so rasch wie möglich aufgesaugt werden.<br />

Wann ist der Boden reif für eine Grundreinigung?<br />

Ist ein <strong>Parkett</strong>boden durch den häufigen Rhythmus von Nutzung und Pflege "überpflegt", so wird er unansehnlich. Spätestens<br />

dann ist der Zeitpunkt gekommen, wo eine Grundreinigung durchgeführt werden muß. Diese Grundreinigung ist<br />

entsprechend der Pflegeanleitung DIN 18 356 bzw. unseren produktspezifischen Merkblättern durchzuführen. Bei<br />

größeren Flächen erfolgt die Applikation des empfohlenen Grundreinigers/Cleaners, der eigentliche Reinigungsvorgang<br />

sowie die Aufnahme des verschmutzten Grundreinigers maschinell. Wichtig ist dabei, dass der Boden nicht überschwemmt<br />

wird, da durch große Mengen eindringender Flüssigkeit der Boden beschädigt werden kann. Die Technik ist<br />

entsprechend den vorhandenen Maschinen anzupassen. Von Vorteil ist, wenn der Grundreiniger auf die Pflegemittelschicht<br />

einwirken kann und durch mechanische Bewegungen (Reiben) gelöst wird. Bitte achten Sie darauf, dass<br />

die Absaugungseinrichtung von Reinigungs-Automaten so eingestellt ist, dass die schmutzhaltige Putzflüssigkeit vollständig<br />

aufgesaugt wird und keine Reste <strong>zur</strong>ückbleiben. Die Häufigkeit von Grundreinigungen richtet sich natürlich nach<br />

Art und Umfang der Nutzung des Objektes, sowie dem daraus folgenden Verschmutzungsgrad. Im allgemeinen geht<br />

man davon aus, dass eine Grundreinigung im durchschnittlich genutzten öffentlichen Objekt wie einer Sporthalle ein- bis<br />

zweimal im Jahr durchgeführt wird. Nach entsprechenden Veranstaltungen kann auch eine "außerordentliche" Grundreinigung<br />

erforderlich werden. Bei mehrfach wechselnden Nutzungen in der Mehrzweckhalle wird die Grundreinigung<br />

entsprechend der Frequentierung öfters notwendig sein.<br />

Als Grundregel für die Grundreinigung gilt: Je häufiger die Grundreinigung erfolgt um so leichter ist sie durchzuführen.<br />

Bei stark aufgebauten Schichten von wasserbasierten Emulsions-Pflegemitteln wird die Grundreinigung schwieriger und<br />

Technische Sonderinfo Nr. 04 Seite 2 von 3


aufwendiger. In manchen Fällen ist ein mehrfaches Wiederholen der Grundreinigung erforderlich, um das gewünschte<br />

Reinigungsresultat zu erzielen.<br />

Schlußbemerkung:<br />

Der verantwortliche Betreiber einer öffentlichen Einrichtung hat es weitgehend selbst in der Hand, wie schön und haltbar<br />

sein versiegelter/oberflächenbehandelter Boden sein wird. Auch das Gleitvermögen wird wesentlich durch ihn beeinflußt.<br />

Es ist eine Frage der richtigen Pflegesystem-Auswahl sowie des optimal abgestimmten Arbeitsaufwandes, um die<br />

Reinigung zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Art und Weise durchzuführen. Nur in der richtigen Kombination<br />

zwischen Vollpflege, Unterhaltsreinigung und Grundreinigung ist eine maximale Lebensdauer der versiegelten<br />

Oberfläche gewährleistet. Zur Werterhaltung des versiegelten <strong>Parkett</strong>fußbodens, da sind sich alle Fachleute einig und<br />

dies ist auch in verbindlichen technischen Unterlagen so festgelegt, gehört die fachgerechte Reinigung und Pflege. Mit<br />

Informationen wie sie in unseren zahlreichen Drucksachen enthalten sind, wollen wir Sie in dieser Frage unterstützen<br />

und bitten deshalb um aufmerksames Lesen und Beachtung.<br />

Diese technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />

beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />

Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />

In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />

Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 04 Seite 3 von 3


Technische Sonderinformation Nr. 5<br />

Das Überversiegeln Nachversiegeln von Fertigparkett<br />

(unmittelbar nach der Neuverlegung) auf die vorhandene Lackschicht<br />

Problematik des Themas:<br />

Der Begriff "Fertigparkett" und sein Qualitäts-Rahmen ist in der DIN 280 Blatt 5 definiert. Dennoch haben wir es vor<br />

allem aus lacktechnischer Sicht mit Produkten und Oberflächen unterschiedlichster Qualität zu tun. Fertigparkett ist<br />

werkseitig mit Siegel beschichtet und damit entfällt in der Regel das bauseitige Versiegeln der Oberfläche bei der<br />

Neuverlegung.<br />

Immer wieder aber wird seitens einiger Bauherren der Wunsch geäußert, unmittelbar nach der Neuverlegung eine<br />

zusätzliche Siegelschicht aufzutragen, um die Verschleißschicht auf der Oberfläche und damit die Verschleißfestigkeit<br />

bzw. Lebensdauer der Oberfläche zu erhöhen. Dies ist dann meistens bei zu erwartender höherer Frequentierung des<br />

Bodens z.B. in Shops etc. der Fall. In der Tat weisen auch nicht wenige Fertigparkette eine relativ dünne Siegelschicht<br />

auf, die ungeachtet ihrer hohen Lack-Qualität nach Ansicht einiger Verbraucher ein sofortiges "Nachrüsten" der Siegelschicht-Stärke<br />

erfordert. Diesem Wunsch muß sich der verlegende Handwerker stellen. Die Problematik besteht nun in<br />

der Vielzahl der Fertigparkett-Erzeugnisse, die allgemein verbindliche und pauschale Aussagen zum Thema erschweren<br />

und teilweise unmöglich machen. Denn selbst wenn wir wissen woher das <strong>Parkett</strong> stammt und wer es produziert hat,<br />

was wissen wir über die Beschichtung der Oberfläche? Welche Siegelart, welche Applikations-Methode, welcher<br />

System-Aufbau wurde verwendet? Und selbst, wenn das alles bekannt wäre, wer gibt uns die Sicherheit, dass hieran<br />

nichts geändert wird? Schon kleinste Änderungen in der Anlage, ein neuer Lacktyp oder Lacklieferant können die<br />

Situation ab diesem Zeitpunkt verändern.<br />

Dennoch wird nachfolgend der Versuch unternommen, nützliche Hinweise zum Thema zu geben und die technische<br />

Problematik nach heutigem Stand der Technik etwas einzugrenzen. Die Beachtung dieser Hinweise kann Schäden<br />

vermeiden helfen und macht optische Risiken klar, die der Bauherr vorher <strong>zur</strong> Kenntnis nehmen und akzeptieren muß.<br />

Die Haftung der Siegel-Schicht auf der werkseitigen Lackschicht:<br />

Dies ist neben optischen Aspekten die entscheidende technische Frage. Haftet mein Siegel "X" auf dem Fertigparkett<br />

"Y"? Die meisten Fertigparkette sind heute mit UV-härtenden Polyester/Acrylat-Systemen beschichtet. Auch lösemittelhaltige,<br />

lufttrocknende Polyurethan-Systeme sind noch vereinzelt im Einsatz. Die früher häufigeren SH-Systeme sind<br />

fast verschwunden. Auf all diesen Siegel-Typen haftet unser wasserbasierter <strong>Parkett</strong>siegel AQUA-SEAL Objekt und<br />

AQUA-SEAL Economy in den meisten Fällen optimal, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

a) Die Oberfläche muß absolut sauber sein, d.h .frei von Pflegemitteln, Schmutz, Fetten u.a. Rückständen. Auch<br />

unsichtbare Silikonverschmutzungen sind auszuschließen. Diese können zu erheblichen Haftungsstörungen und<br />

optischen Beeinträchtigungen führen.<br />

Nicht selten sind auf völlig neuem und unbenutztem Fertigparkett haftungsstörende Substanzen vorhanden. Nur<br />

eine vorgeschaltete Grundreinigung bringt Sicherheit.<br />

b) Ein gründlicher Zwischenschliff ist zwingend erforderlich, d.h. ein gleichmäßiges "Matt-Schleifen" mit 120er<br />

oder 150er Papier. Hierdurch wird die maximal mögliche Verankerung der nachfolgenden Siegelschicht erreicht.<br />

Bei Vorliegen dieser beiden Voraussetzungen ist der Wassersiegel prinzipiell am besten geeignet. Allerdings gibt es<br />

seitens der Siegelhersteller Empfehlungen, die in diesem Falle beachtet werden müssen. So empfehlen wir lediglich den<br />

Typ AQUA-SEAL Objekt und AQUA-SEAL Economy für diesen Einsatzzweck. Befragen Sie also stets hierzu Ihren<br />

Siegellieferanten.<br />

Eine weitere bedeutende Einschränkung ist in der Tatsache zu sehen, daß der Lacktyp des Fertigparketts und seine<br />

Überlackierfähigkeit zuweilen fraglich ist. Hier helfen Rückfragen beim <strong>Parkett</strong>hersteller weiter. Durch aktuelle Umstellungen<br />

in der Produktion des <strong>Parkett</strong>herstellers können sich aber durchaus Änderungen der Überlackierfähigkeit<br />

ergeben. Dies kann dazu führen, daß frühere positive Erfahrungen nicht mehr zählen. Deshalb gibt nur eine<br />

Methode höchstmögliche Sicherheit:<br />

Technische Sonderinfo Nr. 05 Seite 1 von 2<br />

Der aktuelle Vorversuch!<br />

Kombinieren Sie die einzusetzenden Produkte miteinander und beurteilen Sie nach ausreichender Endhärte des<br />

Siegels die Haftung durch Kratzproben (z. B. Gitterschnitt auf Musterfläche).<br />

05/03


Optische Aspekte und Risiken<br />

Hierüber sollte ein offenes, informatives Gespräch mit dem Bauherrn erfolgen. Insbesondere ist auf folgende Effekte<br />

hinzuweisen, die möglicherweise von besonders empfindlichen Verbrauchern nicht akzeptiert werden können:<br />

a) Betonung von Fugen<br />

Der bauseits aufgetragene Siegel läuft in die Fugen zwischen den einzelnen Verlege-Elementen und führt zu einer<br />

optischen Hervorhebung dieser Fugen. Die Fuge wird optisch etwas verbreitert, die Lichtbrechung verändert.<br />

b) Staubeinschlüsse<br />

Die für alle bauseitig angebrachten Versiegelungen typischen und unvermeidbaren Staubeinschlüsse etc. sind für<br />

jeden <strong>Parkett</strong>leger selbstverständlich. Der mit der Materie nicht vertraute Endabnehmer aber vergleicht<br />

möglicherweise die bauseitig versiegelte Oberfläche mit der vorher bestehenden Optik des beschichteten<br />

Fertigparketts, das aufgrund der industriellen, automatischen Beschichtung zwangsläufig eine gleichmäßigere<br />

Optik aufweist. Dies kann bei empfindlichen Kunden zu Diskussionen führen, die durch vorherige Information<br />

vermieden werden.<br />

c) Durchschliffe<br />

Sollte das Fertigparkett, vor allem im Bereich der Stoßkanten, Höhenunterschiede aufweisen, so kann es beim<br />

erforderlichen Zwischenschliff zum Durchschleifen der Lackschicht bis ins rohe Holz kommen. An diesen<br />

durchgeschliffenen, rohen Stellen dringt der nachfolgende Siegel tiefer in die Holzoberfläche (Poren) ein. Dies<br />

kann sich je nach Holzart vom Großteil der beschichteten Fläche abheben. Es gibt dann mehr oder weniger<br />

starke Helligkeitsunterschiede bzw. Markierungen.<br />

Zusammenfassung<br />

Die Nachversiegelung von Fertigparkett gleich nach der Neuverlegung ist immer problematisch und sollte deshalb<br />

abgelehnt werden. Sollte die Nachversiegelung trotzdem vereinbart werden, so sind unsere Ausführungen <strong>zur</strong> Haftung<br />

zu beachten. Eine aktuelle Haftungsprobe bringt Sicherheit. Über die optischen Besonderheiten, die man bewußt<br />

machen muß, sollte vorher mit dem Abnehmer Einvernehmen erzielt werden.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 05 Seite 2 von 2


Technische Sonderinformation Nr. 6<br />

Die Verschleiß- bzw. Abriebfestigkeit von Siegel-Systemen<br />

Die Abriebfestigkeit von Siegeln ist in aller Munde und häufig Gegenstand der Argumentation für oder wider eine<br />

Siegelkategorie oder vergleichbarer Siegeltypen. In der Tat handelt es sich um eine der wichtigsten Eigenschaften, die<br />

ein Siegelsystem aufzuweisen hat. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Faktoren auf die Abriebfestigkeit einwirken<br />

und welche Meßmethoden hauptsächlich verwendet werden, um Abriebfestigkeit zu messen und wo deren Grenzen in<br />

der Aussagekraft gegenüber der Praxis liegen. Dieses Wissen soll Ihnen helfen, entsprechende Werbe-Aussagen, die<br />

zum Teil sehr undifferenziert und irreführend sind, richtig zu bewerten.<br />

Was versteht man eigentlich unter Verschleiß bzw. Abriebfestigkeit?<br />

Sie wird u.a. als die Widerstandsfähigkeit eines Anstrichfilmes gegen die Einwirkung polierender oder scheuernder<br />

Reibung erklärt, die <strong>zur</strong> allmählichen Abtragung oder Abnutzung des Filmes führt. Die Abriebfestigkeit setzt sich aus der<br />

Wechselwirkung einzelner lacktechnischer Eigenschaften zusammen und wird durch verschiedene Faktoren in der<br />

Praxis beeinflußt, auf die nachfolgend hingewiesen wird.<br />

Welche lacktechnischen Eigenschaften bilden zusammen die sog. Abriebfestigkeit in der Praxis?<br />

Folgende Lack-Eigenschaften nehmen mehr der weniger stark auf die praktische Abriebfestigkeit eines Siegelfilmes<br />

Einfluß.<br />

1. Härte<br />

und zwar die Oberflächenhärte (Pendelhärte nach König gem. DIN 53157) sowie der Eindruckwiderstand<br />

(sog. Buchholzhärte gem. DIN 53153).<br />

2. Elastizität (Dehnbarkeit)<br />

3. Wärmeverhalten (Thermoplastizität)<br />

erweicht sich der Film z.B. durch Sonneneinstrahlung, Heizung, Reibungswärme (Absatzstriche) etc.?<br />

4. Alterungsverhalten<br />

wird der Film im Laufe der Monate und Jahre härter ohne die notwendige Elastizität zu verlieren oder<br />

versprödet er?<br />

5. Chemische Beständigkeit<br />

wird der Film z.B. durch Pflegemitteleinwirkung beeinflußt?<br />

6. Haftung zum Untergrund<br />

wie gut ist die Verankerung des Siegels im Holz und wie haftet der Siegel auf sich selbst bzw. auf einer<br />

Grundierung?<br />

Die Wechselwirkungen der einzelnen Eigenschaften und ihre Auswirkungen auf die "Gesamt-Eigenschaft Abrieb" sind<br />

sehr bedeutsam und bislang nicht restlos untersucht.<br />

Von welchen Faktoren hängt nun in der Praxis die Lebensdauer (Abnutzungsdauer) des Siegelaufbaues ab?<br />

Die Lebensdauer (Abnutzungsdauer) einer Versiegelung hängt von folgenden Faktoren ab:<br />

1. Tatsächliche Nutzung des Bodens<br />

Handelt es sich um ein Wohnzimmer oder einen Stehimbiss? Wie stark ist der Schmutzeintrag? Welche Art von<br />

Schmutz? Wieviele Schuhkontakte pro Std. und m²?<br />

2. Intensität und Häufigkeit der Pflege<br />

Wird die Pflegeanleitung beachtet? Wird oft genug ausgekehrt? Ist das richtige Pflegemittel im Einsatz? Welche Art<br />

von Pflegemittel? Stimmt der Pflege-Rhythmus?<br />

3. Qualität des Siegels<br />

Um welche Siegelkategorie handelt es sich? Welche Eigenschaften hat der spezielle Siegeltyp (s.o.)?<br />

4. Filmstärke (Schichtdicke)<br />

Wie dick ist die Verschleißschicht?<br />

Technische Sonderinfo Nr. 06 Seite 1 von 3<br />

05/03


Aus dieser Auflistung von Faktoren wird deutlich, dass die Lebensdauer der Versiegelung nicht nur von der Siegel-<br />

Qualität abhängt. Dies klingt zwar selbstverständlich, wird aber leider allzu oft vergessen. Mißtrauen Sie stets Werbeaussagen,<br />

die Ihnen eine absolute Lebensdauer einer Siegelqualität ohne Bezug auf die anderen Faktoren vorgaukeln<br />

wollen, wie z.B. "unser Produkt X ist bis 40 Jahre haltbar" und ähnliches mehr. Solche Behauptungen gehen unter den<br />

entsprechend extremen Bedingungen "in die Knie" und sind irreführend.<br />

Wie wird Abriebfestigkeit heute hauptsächlich gemessen?<br />

Aus den bisher dargestellten Faktoren wird bereits deutlich wie schwierig es sein muß Abriebfestigkeit reproduzierbar<br />

und praxisnah zu messen. Die Wissenschaft hat bis heute ca. 20 Verfahren und Prüfgeräte entwickelt, die sich in Prinzip<br />

und Aussagekraft zum Teil deutlich unterscheiden. Keines dieser Geräte erlaubt eine zweifelsfreie Übertragbarkeit der<br />

Ergebnisse auf die wirkliche Abrieb- bzw. Verschleißfestigkeit, d.h. die Verfahren lassen einen oder mehrere Faktoren<br />

außer Acht und kommen so zu mehr oder weniger praxisfernen, ja sogar sinnlosen Ergebnissen. Dennoch kommt man<br />

bei der Entwicklung von Siegeln nicht umhin, sich der Abriebfestigkeit meßtechnisch zu nähern und sei das Ergebnis<br />

auch von eingeschränkter Aussagekraft. Deshalb hat man sich heute in der Lacktechnik überwiegend auf zwei Hauptmethoden<br />

und Gerätetypen festgelegt, die wenigstens bezüglich der Reproduzierbarkeit befriedigen. Es handelt sich um<br />

den sog.<br />

Taber-Abraser (auch Teil der schwed. SIS-Norm)<br />

der mit rotierenden Schleifrollen bei definiertem Anpress-Druck und einer bestimmten Anzahl von Umdrehungen<br />

einen kreisförmigen Abrieb auf der Siegelfläche erzeugt.<br />

Der Nachteil dieser Methode beruht insbesondere auf der hohen Beeinflussung des Ergebnisses durch thermische<br />

(temperaturabhängige) Reaktionen an der Oberfläche des Prüffilmes, wie z.B. Klebeffekte, Ausschwitzen,<br />

Schmieren etc., die auf Reibungswärme beruhen, die Schleifrollen zum Teil zusetzen und in ihrer Wirkung<br />

verändern. Dies führt zu verzerrten Vergleichsergebnissen. Das hindert den einen oder anderen Hersteller aber<br />

nicht daran, unkorrekterweise auf Basis solcher Ergebnisse, die hohe Qualität von Produkt X oder Y herauszustellen.<br />

Taber Abraser, Modell 352<br />

Zusammenfassung für den praxisbezogenen Siegelanwender<br />

Die Abriebfestigkeit in der Praxis resultiert aus verschiedenen Eigenschaften des Siegels, die sich gegenseitig<br />

beeinflussen. Die wirkliche Abnutzungsdauer einer Versiegelung wird darüber hinaus durch weitere Faktoren, die<br />

außerhalb der eigentlichen Siegel-Qualität liegen, bestimmt. Die heute existierenden Meßverfahren und Methoden<br />

haben lediglich eingeschränkte Aussagekraft und die gefundenen Meßergebnis-Werte müssen in Kenntnis der Rezepturen<br />

interpretiert und vorsichtig gewürdigt werden. Sinnlos verzerrte Meßergebnisse sind nicht auszuschließen,<br />

weshalb unkommentierte Veröffentlichungen von Meßwerten nur äußerst kritisch zu betrachten sind.<br />

Die lacktechnischen Werte sowie die labortechnische Einschätzung der Abriebbeständigkeit sollten immer durch entsprechend<br />

umfangreiche Erfahrungen im praktischen Langzeiteinsatz bestätigt werden. Weil es in der Praxis auch<br />

unterschiedliche Arten von Abrieb und Objekten gibt, ist die Erfahrung auf der Vielzahl der Fälle heranzuziehen.<br />

Denken Sie nur an Extrem-Objekte wie Stehimbiss, Gasthäuser, Kindergärten (Sandkasten-Problem), Laufstraßen in<br />

Kaufhäusern und Shops, Friseurgeschäfte im Stuhlbereich - oder denken wir an verschieden aggressive Abriebsituationen,<br />

die durch Sand, Staub, Schmutz, Späne, Bürostuhl-Rollen, Hundepfoten, Dreh-, Schlitter- und Stoßbewegungen,<br />

Absatzstriche, Deformierungen durch Stöckelabsätze, fallende Gegenstände etc. erzeugt werden. Das<br />

alles sind Einwirkungen der unterschiedlichsten Art und Stärke, die auch in Kombination auftreten, so dass es wohl nie<br />

ein wirklich praxisgerechtes Prüfverfahren geben wird, das die echte Langzeit-Erfahrung am Objekt ersetzen könnte.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 06 Seite 2 von 3<br />

Arbeitsprinzip


Wichtig ist ebenfalls die Erkenntnis, dass die Leistungsfähigkeit von Siegeln in Sachen Abrieb generell begrenzt ist. So<br />

ist jedes Sandkorn (Quarz) natürlich härter als jeder noch so harte Siegel und ritzt, d.h. beschädigt nach physikalischen<br />

Gesetzen den Siegel zwangsläufig. Deshalb empfiehlt man in Fällen der extrem starken Beanspruchung auch keine<br />

beschichtende Versiegelung sondern imprägnierende Verfahren, denn so liegt die Abriebbelastung auf der Holzoberfläche<br />

und nicht ausschließlich auf dem Siegelfilm.<br />

Wie alle anderen unserer techn. Sonderinformationen zu Schwerpunktthemen soll auch diese sich auf's Wesentliche<br />

konzentrieren, weshalb wir uns stofflich und sprachlich um einen möglichst schnellen Überblick und Zugang <strong>zur</strong><br />

Problematik bemüht haben. Zweifellos kann nicht auf alle Details und Aspekte in dieser Kürze eingegangen werden.<br />

Die Sonderinformation erreicht ihr Ziel, wenn Sie das Thema differenzierter und vor allem kritisch distanzierter sehen<br />

hilft. In Zweifelsfragen und grundsätzlich gilt, dass Sie sich selbstverständlich vertrauensvoll an jeden seriösen<br />

Siegelhersteller wenden können. Wir jedenfalls sichern Ihnen eine faire Betrachtung des Themas und Hilfestellung bei<br />

der Beurteilung von Abrieb- bzw. Verschleißfestigkeit zu.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 06 Seite 3 von 3


Technische Sonderinformation Nr. 7<br />

Endverbraucher-Brief<br />

Renovierung von Altböden und Neuverlegung von Holzfußböden<br />

Der Endverbraucher-Brief ist das Muster eines Schreibens, mit dem Sie Ihren Auftraggeber informieren und die Risiken<br />

für Baustellen-Umwegbarkeiten mindern. Außerdem empfehlen Sie den Bauherrn damit gleichzeitig die umweltfreundliche<br />

Alternative durch Verwendung wasserbasierter Versiegelungslacke.<br />

Wir raten Ihnen dringend, Ihren Auftraggebern diesen oder einen ähnlichen Brief schon mit der Auftragsbestätigung und<br />

zwar nachweislich zu übergeben. Zusätzlich sollte der Kunde auch mündlich auf die Problematik angesprochen<br />

werden. Denken Sie immer daran, dass neue Gesetze und die Rechtsprechung dem Auftragnehmer eine umfassende<br />

Beratungs- und Aufklärungspflicht auferlegen. Darauf werden Sie im Ernstfall einer gerichtlichen Auseinandersetzung<br />

"festgenagelt". Wichtig ist vor allem auch die eindeutige Formulierung, dass sie die betreffenden Risiken dem Verantwortungsbereich<br />

Ihres Auftraggebers zuordnen, sofern das Risiko nicht direkt durch Sie ausgelöst wurde, d.h. wenn Sie<br />

letztlich kein Verschulden trifft.<br />

Die meisten Endverbraucher/Kunden werden Ihr Anliegen verstehen. Zumindest dient der nachfolgende Brief einer eindeutigen<br />

Klärung, wer welche Risiken (und ggf. mit welchem "Risikozuschlag") tragen soll.<br />

Im übrigen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch die CTA (Arbeitsgemeinschaft 6 namhafter Siegelhersteller)<br />

diesen Text in ihrer neuesten Broschüre übernommen hat und ebenfalls allen <strong>Parkett</strong>legern <strong>zur</strong> Verwendung<br />

empfiehlt.<br />

Selbstverständlich können Sie den Text entsprechend Ihren spezifischen Bedürfnissen beliebig ändern.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 07 Seite 1 von 2<br />

05/03


Musterbrief / Textvorschlag:<br />

Sehr geehrter Kunde,<br />

Sie haben sich <strong>zur</strong> Renovierung Ihres Holzfußbodens oder zum Kauf eines neuen Holzfußbodens entschlossen. Eine<br />

kluge Entscheidung, die sowohl der Verschönerung als auch der Werterhöhung Ihrer Wohnung dient.<br />

Wir danken für das Vertrauen, welches Sie unserem handwerklichen Fachbetrieb mit Ihrer Auftragsvergabe entgegenbringen.<br />

Seien Sie versichert, dass wir unser bestes Wissen und Können <strong>zur</strong> Auftragsdurchführung einbringen.<br />

Damit unsere Arbeit zu Ihrer vollen Zufriedenheit führt, sind wir aber auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.<br />

So können beispielsweise Altböden mehr oder weniger stark mit Altwachs belastet sein. In diesem Fall verbleiben selbst<br />

nach gründlichstem Schleifen mehr oder weniger große Wachsdepots in den Fugen oder anderen Vertiefungen des<br />

Bodens. Weil sich aber Wachsreste und <strong>Parkett</strong>-Versiegelungsmittel grundsätzlich nicht miteinander vertragen, kann es<br />

je nach Situation und Ausmaß der Wachsbelastung zu Problemen kommen.<br />

Das gleiche gilt für sogenannte Silikon-Einschleppungen, die bauseits bei Alt- und Neuböden vorliegen können oder<br />

ohne Zutun des Versieglers eingebracht werden. Dieser Fall ist in der Praxis selten und durch den <strong>Parkett</strong>leger nicht<br />

vermeidbar, da er das oft unsichtbare Silikon nicht vorher erkennen kann. Dieser Stoff ist in einigen handwerklichen<br />

Produkten wie Montageschäume, Dichtungsmassen, Tapetenlösern etc. enthalten und kann selbst in geringsten Spuren<br />

später z.B. runde Mattstellen oder ein Zurückspringen von <strong>Parkett</strong>siegeln bewirken.<br />

Hierfür kann Ihr <strong>Parkett</strong>versiegler nicht verantwortlich gemacht werden. In diesem Falle hat der Kunde die Wahl,<br />

entweder die Störung in der Versiegelung zu akzeptieren oder einen nochmaligen Abschliff des Siegels sowie<br />

Neuversiegelung des Bodens auf seine Kosten durchführen zu lassen.<br />

Am Schluß ein Wort zum Thema Sicherheit und Umweltschutz. Die herkömmlichen <strong>Parkett</strong>-Siegel enthalten Lösemittel,<br />

die hauptsächlich beim Versiegelungsvorgang und der Trocknung der Siegelschicht verdunsten. In dieser Zeit sind<br />

Feuer, offenes Licht, Schweißen, Rauchen etc. im Gefahrenbereich untersagt.<br />

Bitte beachten Sie auch, daß Lösemitteldämpfe schwerer als Luft sind und in tieferliegende Räume „fließen“ können.<br />

Sorgen Sie bitte für gute Belüftung speziell in diesen Räumen. Elektrische Geräte und andere Heizungen in den Arbeitsund<br />

Nebenräumen sind so rechtzeitig abzuschalten, daß sie bei Beginn der Arbeiten erkaltet sind.<br />

Nach Aushärtung der Siegelschicht und gründlicher Lüftung kann der Boden je nach Beschaffenheit noch geringere<br />

Mengen der Lösemittel abgeben. Dies kann je nach Umfang und persönlicher Empfindsamkeit zu einer vorübergehenden<br />

Geruchsbelästigung führen. Bei fugenreichen Altböden, die in Asphalt- bzw. Bitumenkleber verlegt sind, kann<br />

sich die Abgabe der Lösemittel verzögern. In allen Fällen der Nachdunstung sollten Sie stets auf regelmäßige, gute<br />

Lüftung achten, besonders gut heizen und erst wachsen, wenn Sie keinen Lösemittelgeruch mehr wahrnehmen. Der<br />

Daueraufenthalt (wie z.B. schlafen) in einem neu versiegelten Raum mit solch einer verzögerten Lösemittelabgabe sollte<br />

aus Gründen gesundheitlicher Vorsicht erst dann aufgenommen werden, wenn kein Lösemittelgeruch mehr wahrgenommen<br />

wird.<br />

Hier sei auch der Hinweis auf die regelmäßige Pflege der versiegelten Holzfußböden erlaubt. Eine entsprechende<br />

Pflegeanleitung erhalten Sie beigefügt.<br />

Die Verwendung von umweltfreundlichem, wasserbasierten Siegel kann, wo technisch einsetzbar, all diese Risiken<br />

vermeiden und ist neben der alten Methode des Heißwachsens eine technisch hochentwickelte Alternative.<br />

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr <strong>Parkett</strong>fachbetrieb<br />

Technische Sonderinfo Nr. 07 Seite 2 von 2


Technische Sonderinformation Nr. 8<br />

Die Seitenverleimung von <strong>Parkett</strong>-Siegeln<br />

Die Eigenschaft der sog. Seitenverleimung nimmt in der modernen und vielfältigen Siegeltechnik der Gegenwart einen<br />

bedeutenden Einfluß auf die Siegelauswahl. Die seitenverleimende Tendenz eines <strong>Parkett</strong>-Siegels entscheidet in vielen<br />

Fällen über Einsetzbarkeit oder Ausschluß eines Siegelsystems. Der Problematik der Seitenverleimung wird nicht zuletzt<br />

aufgrund der großen Vielfalt an Siegelprodukten sowie dem hohen Qualitätsanspruch hierzulande besonderes Augenmerk<br />

zuteil. Dabei haben sich in der Praxis der Siegeltechnik einige Kenntnisse und Verhaltensweisen herausgebildet,<br />

deren Beachtung für jeden Fachmann von Bedeutung ist.<br />

Was verstehen wir unter Seitenverleimung?<br />

Es handelt sich um das Verkleben bzw. Aneinander-Leimen einzelner Holzelemente durch eindringenden und beschichtenden<br />

<strong>Parkett</strong>-Siegel. Dabei ist es prinzipiell unerheblich, welche Größe diese einzelnen Holzelemente miteinander<br />

verbindet. Dieses Aneinanderkleben der einzelnen Holzteile (Lamellen, Stäbe, Tafeln, Riemen oder Dielen) wird aber<br />

erst dann zum Problem, wenn das Holz schrumpft und es dann zu sog. Abrißfugen oder Enthaftungen im Kleberbett<br />

kommen kann.<br />

Was ist eine sog. Abrißfuge?<br />

Gem. der nachfolgenden Skizze verkleben die einzelnen Holzelemente während der Austrocknungsphase des Siegels<br />

aneinander. Durch die Reduzierung der Holzfeuchte, z.B. in der Heizperiode, schrumpfen alle diese Holzelemente einzeln.<br />

Hierdurch entsteht eine enorme Oberflächenspannung, die sich ähnlich wie bei einer Kette am schwächsten Glied,<br />

in diesem Falle an der schwächsten Klebeverbindung, bzw. entlang einer Maserung (wie z.B. bei Dielen schon beobachtet)<br />

entlädt. Der Boden reißt also an einer nicht vorhersehbaren Stelle und bildet eine mehr oder weniger starke und<br />

auffällige Schrumpfungsfuge. Der Moment des Abreißens kann von einem sehr lauten Knall begleitet sein. Dies macht<br />

deutlich, welche enormen Spannungskräfte wirksam werden und sich hier an einer Linie entlang entladen. Die Breite der<br />

so entstandenen Abrißfuge stellt dann auch bezeichnenderweise die Summe aller Einzelschrumpfungen dar oder anders<br />

ausgedrückt, die tatsächliche Schrumpfung eines einzelnen Elementes summiert sich zusammen mit den anderen<br />

"Einzelschrumpfungen" zu einer kumulierten Schrumpfung auf.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 08 Seite 1 von 4<br />

05/03


Welche Ursachen können <strong>zur</strong> Abrißfuge führen?<br />

Drei Hauptfaktoren wirken zusammen, um den negativen Effekt der Abrißfuge zu erzeugen. Das "magische Dreieck der<br />

Abrißfuge" könnte wie folgt dargestellt werden:<br />

Die Schrumpfung und Ausdehnung (auch Schwindung und Quellung genannt) von Holz ist ein natürlicher, physikalischer<br />

Vorgang, der bei entsprechenden Schwankungen der Luftfeuchtigkeit auftreten muß. Sinkt beispielsweise die<br />

Holzfeuchte von Eiche um 4 % so reduziert sich das Holzvolumen um ca. 1 % in der Breite und 0,1 % in der Länge. Der<br />

Praxiswert liegt je nach Bodenart in der Mitte, d.h. bei ca. 0,5 % ergäbe sich auf 4 m Breite eine Schrumpfung von ca. 2<br />

cm. Die DIN 280 sieht vor, daß der Feuchtgehalt der fertigen <strong>Parkett</strong>hölzer zum Zeitpunkt der Lieferung 9 +/-2 % (also<br />

7-11 %) bezogen auf das Darrgewicht betragen muß. Je höher die wirkliche Holzfeuchte im Zeitpunkt der Verlegung ist,<br />

um so stärker ist das tatsächliche Rücktrocknungs- und Schrumpfungspotential. Was das heißt, wird hin und wieder dort<br />

deutlich, wo diese Richtwerte stark überschritten werden. Nicht selten werden Vollholzdielen aus Weichhölzern angetroffen,<br />

die einen wesentlich höheren Feuchtigkeitsgehalt haben und die natürlich im Laufe der Monate bei normalem<br />

Klima auf ca. 7-8 % <strong>zur</strong>ücktrocknen und schrumpfen. Dies führt vor allem und immer wieder im Do-it-yourself-Bereich zu<br />

beeindruckenden "Fugen-Böden".<br />

Setzen wir aber die Verlegung von Material mit der richtigen Holzfeuchte voraus, so erfährt das Holz zumeist in der<br />

winterlichen Heizperiode einen Abfall seines Feuchtigkeitsgehaltes. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Luft im<br />

Winter über längere Perioden im Freien schon relativ trocken ist und durch die Aufheizung im Innern der Räume an<br />

relativer Luftfeuchtigkeit zwangsläufig stark abnehmen muß. In Zahlen ausgedrückt heißt dies beispielsweise, eine Luft<br />

mit +/- 0 ° C und 40 % Luftfeuchtigkeit sinkt bei Erwärmung auf + 20°C auf 10 % Luftfeuchtigkeit ab. Wirkt nun eine<br />

solch trockene Luft über Tage und Wochen auf Holz ein, so ist eine Schrumpfung unvermeidlich. Umgekehrt erhöht sich<br />

die Feuchtigkeit des Holzes dann wieder, wenn höhere Luftfeuchtigkeit auf den Boden einwirkt. Das Holz arbeitet also<br />

und dies ist dem Verbraucher auch leicht plausibel zu machen. Wenig Freude allerdings hat er daran, wenn die Konsequenzen<br />

dieser Volumenveränderung allzu auffällig und unschön werden. Deshalb ist jeder <strong>Parkett</strong>leger gut beraten,<br />

den Kunden vor Auftragsvergabe auf diese natürlichen Prozesse beim Produkt Holz aufmerksam zu machen und ihm<br />

dringend entsprechende Maßnahmen <strong>zur</strong> ausgleichenden Luftbefeuchtung zu empfehlen. Auch damit kann die<br />

Schrumpfung des Holzes auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden. Das Problem für die Siegeltechnik und den <strong>Parkett</strong>leger<br />

besteht aber darin, daß er auf die tatsächlichen späteren raumklimatischen Verhältnisse keinen Einfluß mehr<br />

hat. Werden Luftbefeuchtungs-Einrichtungen überhaupt betrieben und wenn ja, sind sie wirksam genug? Werden sie<br />

konsequent betrieben und in ihrer Wirksamkeit regelmäßig überprüft? Diese Fragen machen deutlich, wie schwierig<br />

dieser Faktor abzuschätzen ist.<br />

Auf die Frage der Verklebung hat der <strong>Parkett</strong>leger beispielsweise bei Altböden keinen Einfluß mehr. Wurde z.B. noch<br />

ein Kleber auf bituminöser Basis verwendet? Wie wirksam die Haftung eines alten Kleberbetts nach der Renovierung<br />

noch ist, muß ebenfalls grundsätzlich infrage gestellt werden. Kritische Vorsicht ist angebracht. Die entscheidende Frage<br />

in diesen Fällen (nicht schubfester oder schadhafter Verklebung) ist, ob die Haftung der einzelnen Elemente am<br />

Untergrund höher ist als die Seitenverleimungskräfte.<br />

Es kann sich natürlich auch um eine schwimmende Verlegung oder um spezielle Konstruktionen wie Schwingböden etc.<br />

handeln. Schwimmend verlegte Böden werden dann zum Problem, wenn die prinzipiell frei arbeitende Gesamtfläche<br />

z. B. durch den "Schrank rechts und das Sofa mit der Schwiegermutter links" von oben beschwert werden und der Gesamtschrumpfungsausgleich<br />

nicht stattfinden kann. Auch das Eigengewicht der gesamten Bodenkonstruktion kann<br />

bereits in Verbindung mit einer besonders schwach verklebten Fugenlinie <strong>zur</strong> Abriss-Fuge führen.<br />

Die Auswahl des Siegelsystems erscheint auf den ersten Blick als der Faktor, der durch den <strong>Parkett</strong>leger am leichtesten<br />

zu beeinflussen ist. Und in der Tat bleibt auch in einigen problematischen Fällen nur noch die Steuerung über diesen<br />

Faktor übrig. Gleichwohl ist es nicht immer einfach, den Auftraggeber oder Endabnehmer vom richtigen Siegel zu<br />

überzeugen, wenn dieser völlig andere Vorstellungen hat. Oft ist auch ein anderes stark seitenverleimendes Siegelsystem<br />

vorgeschrieben.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 08 Seite 2 von 4


Zusammenfassung der kritischen Böden:<br />

Folgende Bodenarten haben sich aus langjähriger Praxis als problematisch erwiesen:<br />

1. <strong>Parkett</strong>- u.a. Holzfußböden auf nicht schubfest klebendem Kleberbett (bituminöse Basis)<br />

2. <strong>Parkett</strong>- u.a. Holzfußböden auf schadhaftem Kleberbett<br />

Sei es durch Ermüdungen des Klebers oder sei es durch nicht korrektes Abbinden des Klebers während des<br />

Trocknungsprozesses.<br />

3. <strong>Parkett</strong>- u.a. Holzfußböden auf Fußbodenheizungen<br />

Durch das Aufheizen des Untergrundes wird während der Heizperiode zusätzlich <strong>zur</strong> geringen Luftfeuchtigkeit die<br />

Feuchtigkeit verstärkt aus dem Holz ausgetrieben, da die Wärme von unten nach oben durch das Holz strömt. Mit<br />

erhöhten Schwankungen der Holzfeuchtigkeit muß in diesem Falle gerechnet werden. Nach detaillierten Untersuchungen<br />

haben sich auf Fußbodenheizungen elastische Siegel mit geringer Seitenverleimung als optimal bewährt<br />

und ergeben die höchste technische Sicherheit.<br />

4. Hochkantlamellen-<strong>Parkett</strong><br />

Hier haben sich in der Praxis Fälle einer blockweisen Verleimung mit relativ breiten Fugen ergeben.<br />

5. Holzpflaster-Böden<br />

Für alle Holzpflaster-Böden ergibt sich aufgrund höherer Quell- und Schrumpfbewegungen durch Klimaschwankungen<br />

(vor allem bei Neuboden, etwas weniger beim Altboden) ein erhöhtes Abrißfugenrisiko. Deshalb werden<br />

prinzipiell Systeme mit geringer bzw. keiner Seitenverleimungs-Tendenz empfohlen. Dies gilt grundsätzlich nicht<br />

für die vor einiger Zeit neu auf den Markt gebrachten seitenimprägnierten Holzpflaster-Elemente.<br />

6. Dielen ohne breite Fugen<br />

Hauptsächlich bei neu verlegten Dielenböden sind praktisch minimale Fugen vorhanden. Hier besteht im Gegensatz<br />

zu evtl. Altböden mit breiten Fugen die Gefahr, dass die Dielen stark aneinander verleimt werden. In der Praxis<br />

sind Fälle bekannt bei denen durch die Rücktrocknung die schwächste Diele entlang der Maserung in der Mitte<br />

auseinander gerissen ist.<br />

7. Turn- und Mehrzweckhalle<br />

Diese sind meistens schwimmend verlegt bzw. bestehen aus einer sog. Schwingboden-Konstruktion. Hier ist die<br />

Gefahr von Abrißfugen besonders groß.<br />

In all diesen Fällen empfehlen wir den Einsatz eines gering seitenverleimenden Siegel- bzw. Imprägniersystems. Der<br />

nachfolgende Absatz ordnet die heutigen Siegelsysteme nach dem Grad ihrer Seitenverleimungs-Tendenz ein.<br />

Die Seitenverleimungs-Tendenz der unterschiedlichen Siegel-Systeme<br />

a) gering seitenverleimende Systeme:<br />

Öl-Kunstharz-Siegel, LT-Export und LT-Export Extra<br />

Ölen bzw. Imprägnieren mit Classic-Öl Rustikal, Classic-Penetral, Classic-Hartöl und Classic-Öl High-Solid<br />

konventionelles Heißwachs-Verfahren: Heißwachsflocken<br />

Während für die Turn- und Mehrzweckhalle zwingend LT-Export Extra empfohlen werden muß (wegen der zusätzlich<br />

geforderten hohen rutschhemmenden Wirkung) sind auf allen anderen Bodenarten grundsätzlich alle diese Systeme<br />

anwendbar. Anhand der sonstigen Produkt- und Systemeigenschaften wird zusammen mit dem Auftraggeber<br />

im Hinblick auf die zukünftige Nutzung des Bodens eine Entscheidung zu treffen sein.<br />

b) mittel seitenverleimende Systeme:<br />

Aqua-Seal Uni-Primer in Verbindung mit Aqua-Seal Siegeln und als Vollaufbau.<br />

Diese Systeme liegen in ihrer Seitenverleimung höher als die Gruppe a), liegen aber weit näher an Gruppe a) als<br />

an Gruppe c). Da die lacktechnischen Eigenschaften mit Gruppe a) vergleichbar sind, bevorzugt man bei der entsprechenden<br />

Problemstellung die Systeme der Gruppe a).<br />

c) stark seitenverleimende Systeme:<br />

1K-Polyurethan-Siegel wie L 81<br />

2K-Polyurethan-Siegel wie UNO-Polyurethan-Siegel<br />

AQUA-SEAL-Siegel<br />

Diese Siegelarten sind für die unter Pkt. 1-7 aufgeführten Problemböden nicht oder nur sehr bedingt zu empfehlen.<br />

Auf jeden Fall empfehlen wir beim Einsatz von wasserbasierten AQUA-SEAL Siegeln die Verwendung von AQUA-<br />

SEAL Uni-Primer (Reduzierung der seitenverleimenden Wirkung)<br />

Für alle siegelbeschichteten Systeme gilt, dass die Verwendung von Spachtelgrundierungen den Seitenverleimungs-<br />

Effekt herabsetzen. Dies wird dadurch erzielt, dass durch das Spachteln ein tieferes Eindringen in die Holzfuge verhindert<br />

wird. Aber es verbleibt darüber hinaus die oberflächlich wirkende aber starke Verbindungswirkung der Siegel-<br />

Technische Sonderinfo Nr. 08 Seite 3 von 4


schicht. Ausmaß und Additionswirkung von tiefenwirksamer Seitenverleimung und oberflächlicher Film-Seitenverleimung<br />

sind bis heute noch nicht restlos untersucht. Endgültige Aussagen beispielsweise <strong>zur</strong> seitenverleimenden Tendenz eines<br />

Schnellaufbau's (2x Spachtelgrund + 1x Ein-Schicht-Dickschicht-Siegel) lassen sich zum heutigen Zeitpunkt noch<br />

nicht vertreten. Bis dies der Fall sein wird, ist höchste Vorsicht angebracht.<br />

Rat zum praktischen Umgang mit dieser Problematik<br />

1. Gehen Sie dem Seitenverleimungs-Risiko durch Einhaltung unserer Empfehlungen grundsätzlich aus dem Wege.<br />

Diese Technische Sonderinformation sowie unser Siegel-System-Berater und die einzelnen anwendungstechnischen<br />

Merkblätter geben ausreichend präzise Information, um die Problemfälle rechtzeitig zu erkennen.<br />

2. Bei vorliegenden einschlägigen Bodenarten sollten Sie unverzüglich ein klärendes Gespräch mit Ihrem Auftraggeber<br />

bzw. Architekten herbeiführen. Machen Sie Ihre Bedenken unter Hinweis auf die praktischen Erfahrungen<br />

geltend und versuchen Sie, Ihre Kunden auch wenn ursprünglich ein anderer Siegel vorgesehen von den gering<br />

seitenverleimenden Siegel zu überzeugen. Gelingt dies nicht, so sollten Sie Ihre Bedenken schriftlich, also nachweisbar,<br />

geltend machen und sich die Übernahme des Risikos durch den Auftraggeber bestätigen lassen.<br />

3. Machen Sie alle Ihre Entscheidungsträger mit der Problematik vertraut. Lassen Sie Ihre entscheidenden Mitarbeiter<br />

diese Technische Sonderinformation hin und wieder lesen.<br />

4. Klären Sie Ihre Endabnehmer darüber auf, dass Holz lebt und natürlicherweise Schrumpfungs- und Ausdehnungsbewegungen<br />

unterworfen ist. Es kann auch in der Regel nicht schaden, wenn der Endabnehmer auf das<br />

Auftreten von Schrumpfungsfugen vorher aufmerksam gemacht wird. Rechnet der Kunde mit dem vorübergehenden<br />

Auftreten von Fugen, so kommt er nicht auf den Gedanken, dass es sich um eine abnormale Erscheinung<br />

bzw. um einen Reklamationsgrund handelt. Empfehlen Sie ihm auch stets entsprechende Maßnahmen, wie Luftbefeuchter,<br />

die bei vernünftiger Wirkungsweise durchaus <strong>zur</strong> Milderung des Problems und zu einem gesunden<br />

Wohnungsklima beitragen.<br />

Diese Technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />

beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />

Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />

In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />

Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 08 Seite 4 von 4


Technische Sonderinformation Nr. 9<br />

Rutsch- und Gleitsicherheit versiegelter <strong>Parkett</strong>- und Holzfußböden<br />

Die Problematik der Rutsch- und Gleiteigenschaft versiegelter Holzoberflächen hat in der jüngeren Vergangenheit an<br />

Bedeutung zugenommen. Neben Sport- und Turnhallen sowie Mehrzweckhallen wird dieser Bodeneigenschaft im<br />

Bereich öffentlicher Gebäude, Altersheime etc., ein höherer Stellenwert beigemessen.<br />

Die objektive Glätte ist von mehreren Faktoren abhängig:<br />

- Gleitreibungsbeiwert des ausgewählten Siegels<br />

- Anzahl der Siegelschichten sowie tatsächliche Durchführung der Siegelarbeit<br />

- Auswahl des Pflegemittels<br />

- Schichtdicke des Pflegemittel-Films<br />

- augenblicklicher Zustand des Bodens, wie z.B. sauber, sandig, trocken, feucht, kurz vor der Pflege,<br />

kurz nach der Pflege etc.<br />

Zu diesen objektiven Kriterien gesellen sich subjektive Merkmale, die für sich genommen bzw. im Zusammenwirken<br />

mit obigen Merkmalen zu Rutsch-Unfällen führen können:<br />

- Art und Zustand des Schuhwerks<br />

z.B. Absatzhöhe, Sohlenmaterial (Gummi oder Leder), Verschmutzung der Sohle<br />

- körperliches Fehlverhalten<br />

- Laufgeschwindigkeit<br />

Bei der Beurteilung der individuellen Glätte eines Bodens sollten immer alle obigen Kriterien in ihrer Gesamtheit im Auge<br />

behalten werden.<br />

Bezüglich der Gleiteigenschaft von unterschiedlichen <strong>Parkett</strong>siegeln sind weitgehend reproduzierbare Vergleichswerte<br />

ermittelbar. Diesen Wert nennt man Gleitreibungsbeiwert, der mit einem eigens dafür entwickelten Prüfgerät gemessen<br />

wird. Auf Basis dieser Gleitreibungsbeiwerte unterscheidet man grob folgende Gruppen von Fußbodenoberflächen:<br />

1. Oberflächen mit (erwünschtem) Gleitvermögen: z.B. Tanzflächen: Gleitreibungsbeiwert 0,2 - 0,3<br />

2. Oberflächen mit Trittsicherheit: Gleitreibungsbeiwert 0,3 - 0,45, d.h. im trockenen Zustand gewähren diese<br />

Böden ausreichende Trittsicherheit (z.B. Theater, Büros, Serviergänge...).<br />

3. Oberflächen in Sport- und Turnhallen: Diese sollten gem. DIN 18032 einen Gleitreibungsbeiwert von 0,4 - 0,6<br />

aufweisen.<br />

4. Sonstige Oberflächen, die mehr oder weniger dauernder Belastung durch gleitfördernde Medien wie Wasser,<br />

Öl, Schmiermittel und ähnliches ausgesetzt sind wie z.B. Industrieböden etc.<br />

5. Für Arbeitsstätten, z.B. Schalterräume in Geldinstituten, Arbeitsräumen oder Betriebskantinen gelten<br />

besondere Vorschriften des Fachausschusses „Bauliche Einrichtungen“. In diesem Rahmen werden die sog.<br />

Rg-Bio Bewertungen angewendet und sind in der Vorschrift ZH 1/571 bzw. BGR 181 festgeschrieben:<br />

Beschluss des Fachausschusses Bauliche Einrichtungen,<br />

Sachgebiet „Fußböden, Treppen“, vom 11. April 2002 in St. <strong>August</strong>in<br />

Berufsgenossenschaftliche Richtwerte 1) für die Rutschhemmung von Böden im Betriebszustand 2)<br />

Gleitreibungskoeffizient 3) (µ) Bewertung<br />

> 0,45 Es besteht Rutschhemmung<br />

Rutschhemmung besteht, wenn betriebliche Maßnahmen<br />

0,30 bis 0,45<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung der Rutschhemmung und Kontrollmessung<br />

durchgeführt werden<br />

< 0,3 Die Rutschhemmung ist un<strong>zur</strong>eichend<br />

1)<br />

In Anlehnung an die „Wuppertaler Grenzwerte für Sicheres Gehen“ (verändert nach Skiba).<br />

2)<br />

Die Prüfung im Betriebszustand bezieht sich auf den in Benutzung befindlichen Boden.<br />

Sie stellt keine Baumusterprüfung dar.<br />

3)<br />

Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten gem. E DIN 51131<br />

Technische Sonderinfo Nr. 09 Seite 1 von 2<br />

05/03


Die Glätte einer Siegelschicht hängt vom Grad ihrer Aushärtung ab, d.h. Härte und Glätte nehmen im Laufe der Alterung<br />

noch leicht zu.<br />

Untersuchungen durch ein neutrales Prüfinstitut haben für gealterte Siegelschichten einiger unserer Produkte<br />

folgende Durchschnittswerte erbracht:<br />

Öl-KH-Siegel LT-Export Extra halbmatt ca. 0.60<br />

LT-Export Extra glänzend ca. 0,60<br />

Wasserbasierte Siegel: AQUA-SEAL Objekt glänzend ca. 0,48<br />

AQUA-SEAL Monotop glänzend ca. 0,39<br />

2K-Polyurethan-Siegel: UNO glänzend ca. 0,53<br />

Diese Werte können durch sachgerechte Anwendung unseres wasserbasierten Produktes "L 93 Everclear Pflegemittel,<br />

rutschhemmend" stabilisiert bzw. verbessert werden.<br />

Durch die Verwendung unseres wachshaltigen Reinigungs- und Pflegemittels "L 92 Fitpolish, lösemittelhaltig" wird der<br />

Boden glatter, d.h. der Gleitreibungsbeiwert sinkt ab.<br />

Wenn in der Praxis bei trittsicher eingestellten Siegeln eine höhere Glätte festgestellt wurde, so ist dies immer auf<br />

folgende Faktoren <strong>zur</strong>ückzuführen:<br />

1. Anwendung eines ungeeigneten Pflegemittels<br />

2. Anwendung verschiedener Pflegemittel in Kombination<br />

3. Zu hohe Schichtstärken von Pflegemitteln<br />

4. Nicht stattgefundene Grundreinigung (siehe Pflegeanleitung)<br />

Wir empfehlen daher stets unsere abgestimmte und konsequente, rutschhemmende Selbstglanzpflege:<br />

L 93 Everclear Pflegemittel pur und als Wischwasserzusatz (Gleitwert 0,33)<br />

L 93 Everclear Stop (Gleitwert 0,60)<br />

sowie<br />

L 94 Cleaner Wachsentferner auf Wasserbasis <strong>zur</strong> Grundreinigung und Fleckentfernung.<br />

Wichtig ist ferner die Einhaltung der Pflegeanleitung für versiegelte Holzfußböden, die der <strong>Parkett</strong>leger dem Auftraggeber<br />

nach Abschluß der Arbeiten überreicht, sowie die Verarbeitungsanleitung auf der Rückseite des Gebindes.<br />

Heißwachsverfahren:<br />

Eine so behandelte Holzoberfläche ist naturgemäß äußerst glatt und erhöht die Gleitgefahr. Messungen haben ergeben,<br />

dass heißgewachste Böden einen Gleitreibungsbeiwert zwischen 0,2 und 0,3 besitzen und damit eine höhere Oberflächenglätte<br />

zeigen als die glattesten Versiegelungen.<br />

Wir empfehlen daher dringend, den Auftraggeber auf diese Eigenschaft mündlich oder besser noch schriftlich hinzuweisen,<br />

um sich spätere Vorwürfe wegen mangelnder Beratung zu ersparen.<br />

Auszug aus Prüfgutachten:<br />

Sollten Sie für das Gespräch mit Ihrem Auftraggeber ein Prüfzeugnis über oben angegebenen Siegel benötigen, so sind<br />

wir gerne bereit, Ihnen eine entsprechende Kopie zuzusenden.<br />

Diese technische Sonderinformation möchte Sie nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Stand der Technik<br />

beraten und so dazu beitragen, unangenehme Beanstandungen zu vermeiden und unser aller Ziel, einer hochwertigen<br />

Qualität von versiegeltem <strong>Parkett</strong> zu erreichen.<br />

In Zweifelsfragen oder bei zusätzlich gewünschter Information bieten wir unseren Kunden einen umfassenden Telefon-<br />

Beratungsdienst. Unser fachmännisches Team steht Ihnen für weitere Auskünfte <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 09 Seite 2 von 2


Technische Sonderinformation Nr. 10<br />

Wichtige Hinweise beim Umgang mit Gefahrgütern !<br />

Nach den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (kurz GGVS) und der Gefahrgutverordnung Eisenbahn (kurz<br />

GGVE) für den Transport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Welche Angaben sind nach den neuesten Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße GGVS und der Gefahrgutverordnung<br />

Eisenbahn GGVE erforderlich?<br />

1. Einstufung: Wann sind Güter als Gefahrgut einzustufen?<br />

- wenn eine Gefahr vom Gut ausgeht, die in einer der neun Klassen genannt ist<br />

- wenn die Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Kleinmengenregelung nicht genutzt werden können<br />

- wenn diese Gefahrgüter transportiert werden sollen!<br />

2. Informationsquellen: Wo erhält man die Information, ob es sich um Gefahrgut handelt?<br />

- auf dem Lieferschein, den man mit der Ware zusammen erhält<br />

- im Sicherheitsdatenblatt im Kapitel Transportkennzeichnung<br />

3. Die richtige Kennzeichnung der Verpackung: Am Beispiel von unserem Produkt LT-Export wollen wir<br />

versuchen, einen Transport vorzubereiten, der alle zu beachtenden Punkte beinhaltet.<br />

LT-Export ist laut Sicherheitsdatenblatt wie folgt gekennzeichnet:<br />

Name des Gutes: Farbe (bei Verdünnungen, Pflegemitteln usw. kann auch Farbzubehörstoff richtig sein)<br />

UN-Nummer: UN 1263 (bei Farbzubehörstoffen = UN 1263 a)<br />

Klasse und Ziffer: GGVS/GGVE Klasse 3 Ziffer 31 c ( alternativ andere Ziffern)<br />

Gefahrensymbol: rote Flamme (10 x 10 cm auf der Spitze stehend)<br />

Wenn Sie von uns das Produkt LT-Export erhalten, finden Sie diese Angaben auf dem Gebinde und auf dem<br />

Lieferschein vermerkt.<br />

4. Weitertransport: Beim Weitervertrieb müssen Sie darauf achten, dass auch Ihre Versandpapiere die nachfolgenden<br />

Angaben enthalten, damit keine Verzögerungen oder Beanstandungen eintreten. Im einzelnen müssen folgende<br />

Angaben vermerkt sein:<br />

Absender Bruttomenge des Gutes in Kilogramm UN-Nummer<br />

Empfänger Name des Gefahrgutes Klasse und Ziffer<br />

Alle Gebinde, die unser Haus verlassen, sind mit den Angaben gemäß Pkt. 3 versehen. Bitte überprüfen Sie Ihr<br />

Lager, bei Altbeständen können diese Angaben fehlen. Auf Wunsch erhalten Sie dann gerne die fehlenden Aufkleber<br />

von uns <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

5. Sonderregelungen: Neben dieser grundsätzlichen Einstufung erlaubt die GGVS/GGVE jedoch einige Erleichterungen.<br />

Für unseren Fall kommt in aller erster Linie die Kleinmengenregelung in Betracht. Hier sind unter gewissen<br />

Umständen Freistellungen möglich. Die Einzelheiten sind in der Randnummer (RN) 2301a/301a für die Klasse 3<br />

komplett geregelt.<br />

Wenn wir unser Produkt LT-Export in einer zusammengesetzten Verpackung (Innen- und Außenverpackung), die<br />

die Forderungen der GGVS/GGVE erfüllt, in kleinen Mengen transportieren, ist keine Kennzeichnung des Gutes<br />

und nur der Vermerk "GGVS/GGVE entfällt gemäß RN 2301a/301a" auf den Transportpapieren erforderlich.<br />

Beispiel: 10 x 1 Liter LT-Export<br />

(Innenverpackung 10 Dosen aus Blech in einer Außenverpackung aus Wellpappe)<br />

Diese Verpackung trägt keine rote Flamme, jedoch die Kennzeichnung: UN 1263 (in einem auf die Spitze gestellten<br />

Quadrat, 10 x 10 cm auf weißem Grund).<br />

Achtung: Sollte der Weitertransport lose erfolgen, so haben wir keine zusammengesetzte Verpackung mehr!<br />

Kleinmengenregelung (Auszug der für unsere Siegelprodukte wichtigen Daten):<br />

Technische Sonderinfo Nr. 10 Seite 1 von 2<br />

05/03


Alle Siegelprodukte unseres Hauses der Klasse 3 GGVS/GGVE, die bei der Ziffer den Kleinbuchstaben "c" tragen,<br />

können bis zu 5 Liter je Innenverpackung und bis zu 45 Liter je Versandstück (Außenverpackung) unter dieser<br />

Regelung transportiert werden.<br />

Alle Siegelprodukte unseres Hauses der Klasse 3 GGVS/GGVE, die bei der Ziffer den Kleinbuchstaben "b" tragen,<br />

können bis zu 5 Liter je Innenverpackung und bis zu 20 Liter je Versandstück (Außenverpackung) unter dieser<br />

Regelung transportiert werden.<br />

Aus Gründen der Verpackungsvermeidung wenden wir diese Regelung nur für Siegelprodukte in den Abpackungen<br />

10 x 1 Liter im Karton an.<br />

6. Kennzeichnung und Ausrüstung des Fahrzeuges: Wenn gewisse Mengenschwellen überschritten werden, sind<br />

verschiedene Ausrüstungsgegenstände gefordert. Auch an das Fahrzeug und deren Besatzung werden Anforderungen<br />

gestellt. Die Spediteure sind hier in der Regel vorbereitet, sie müssen auf das Gefahrgut hinweisen.<br />

Beim Selbsttransport sollten Sie die nachfolgenden grundsätzlichen Hinweise beachten:<br />

Die unterschiedlichen Anforderungen richten sich nach einer Punktzahl, die sich aus der Multiplikation der Menge<br />

mit einem Faktor gemäß RN 10011 ergibt.<br />

Für unsere Siegelprodukte sind dies:<br />

- Alle Güter der Klasse 3 mit der Ziffer "c" Multiplikator 1<br />

- Alle Güter der Klasse 3 mit der Ziffer "b" Multiplikator 3<br />

Unabhängig von der transportierten Menge und deren Punktzahl zu beachten:<br />

- Die Beförderungseinheit darf nur maximal einen Anhänger umfassen<br />

- Die Ladeflächen müssen gedeckt oder bedeckt sein<br />

- Die Beförderungseinheit muß mit einem Feuerlöscher für einen eventuellen Brand des Motors oder des<br />

Führerhauses ausgerüstet sein (mind. 2 kg Fassungsvermögen)<br />

- Zusätzlich muß für die Bekämpfung eines Brandes der Reifen/Bremsen, der sich auf die Ladung erstrecken<br />

kann, ein Feuerlöscher mitgeführt werden (mind. 6 kg Fassungsvermögen; bei Fahrzeugen<br />

unter 3.500 kg zul. Gesamtgewicht reichen 2 kg)<br />

- Für den Anhänger wird ein zusätzlicher Feuerlöscher, wie bereits beschrieben, benötigt<br />

- Die Fahrzeuge benötigen einen Werkzeugsatz für Notreparaturen<br />

- Es muß ein geeigneter Unterlegkeil für jedes Fahrzeug mitgeführt werden<br />

- Es sind 2 orangefarbene Leuchten mitzuführen, die nicht die Entzündung der transportierten Güter<br />

verursachen können und von der elektrischen Ausrüstung der Fahrzeuge unabhängig sind.<br />

- Geeignete Warnweste oder Warnkleidung.<br />

- Eine Handlampe für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung.<br />

- Es ist die notwendige Ausrüstung für Erstehilfemaßnahmen unter Beachtung der Sicherheitshinweise im<br />

Unfallmerkblatt mitzuführen<br />

Die Anforderungen ab einer Punktzahl von 1.000 Punkten sind im Detail in der GGVS ab RN 10011 geregelt.<br />

Hier die wichtigsten Punkte:<br />

- Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg übersteigt,<br />

unabhängig von der tatsächlichen Menge, müssen eine Schulung als Gefahrgutfahrer nachweisen<br />

- Außer der Fahrzeugbesatzung dürfen keine Personen befördert werden<br />

- Dem Fahrzeugführer ist vor der Übergabe eine schriftliche Weisung über Gefahren und Verhalten bei<br />

Unfällen usw. zu übergeben (Unfallmerkblatt für den Straßenverkehr)<br />

- Fahrzeuge sind mit orangenen Tafeln zu versehen<br />

7. Schlußbemerkung:<br />

Alle hier gemachten Angaben beruhen auf der Gefahrgutverordnung Straße bzw. Eisenbahn vom 01. Januar 1999.<br />

Es handelt sich in der Regel um Auszüge, die sich insbesondere auf die Siegelprodukte unseres Hauses beziehen<br />

und die unter Klasse 3 fallen. In jedem Falle haben nur die Originaltexte der Verordnung Gültigkeit. Aus den Angaben<br />

in dieser Ausarbeitung kann keine Verantwortung des Verfassers abgeleitet werden.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 10 Seite 2 von 2


<strong>Parkett</strong>siegel<br />

Aqua-Seal 2K-PU<br />

Aqua-Seal Monotop<br />

Aqua-Seal Economy<br />

Aqua-Seal Objekt<br />

LT-Export<br />

LT-Export Extra<br />

nach DIN 18032<br />

UNO-PU-Siegel<br />

L 81 Imprägniersiegel<br />

Classic-Hartöl<br />

Classic-Öl Rustikal<br />

Classic-Öl High-Solid<br />

+ Classic-TopWachs<br />

Technische Sonderinformation Nr. 11<br />

Beanspruchungstabelle für Berger-Seidle-<strong>Parkett</strong>siegel<br />

x = geeignet o = bedingt geeignet --- = nicht geeignet<br />

normal<br />

Beanspruchung<br />

mittel stark<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

2 x spachteln + 2 x rollen<br />

= 300 ml/²<br />

x<br />

2 x spachteln + 2 x rollen<br />

= 300 ml/²<br />

x<br />

2 x spachteln + 2 x rollen<br />

= 300 ml/²<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

2 x spachteln + 2 x rollen<br />

= 240 ml/m²<br />

x<br />

3 x rollen = 300 ml/m²<br />

x<br />

2 x rollen = 240 ml/m²<br />

x<br />

Aqua-Seal Familie<br />

LT-Export-Familie<br />

PU-Siegel<br />

Classic-Öl Familie<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

2 x spachteln + 2 x rollen<br />

= 300 ml/²<br />

x<br />

2 x spachteln + 2 x rollen<br />

= 300 ml/²<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

3 x rollen = 360 ml/m²<br />

2 x rollen = 240 ml/m² 3 x rollen = 360 ml/m²<br />

x<br />

x<br />

1 x spachteln Classic-Öl High-Solid 2 x spachteln Classic-Öl High-Solid<br />

= 25-35 ml/m²<br />

= 40-50 ml/m²<br />

1 x spachteln Classic-TopWachs 1 x spachteln Classic-TopWachs<br />

= 15-20 ml/m²<br />

= 15-20 ml/m²<br />

x<br />

x<br />

3 x rollen = 360-400 ml/m²<br />

x<br />

3 – 4 x rollen<br />

mind. 360-400 ml/m²<br />

---<br />

---<br />

x<br />

4 x rollen = 400 ml/m²<br />

x<br />

4 x rollen = 400 ml/m²<br />

x<br />

3 – 4 x rollen<br />

mind. 360-400 ml/m²<br />

x<br />

4 x rollen = 400 ml/m²<br />

---<br />

---<br />

x<br />

2 x spachteln Classic-Öl High-Solid<br />

= 40-50 ml/m²<br />

1 x spachteln Classic-TopWachs<br />

= 15-20 ml/m²<br />

alle Öl-Systeme benötigen in den Beanspruchungsklassen mittel und stark eine intensive Pflege während der Nutzung!<br />

Anmerkungen:<br />

Bei allen drei Beanspruchungsklassen kann der Einsatz von Grundierungen und entsprechenden Spachtelsiegeln sinnvoll<br />

sein. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise im Systemberater und in unseren Technischen Merkblättern.<br />

Wenn lösemittelhaltige Produkte zum Einsatz kommen sollen, ist zu prüfen, ob nicht auch ein Wasserlack verwendung<br />

finden kann (TRGS 617).<br />

05/03


Technische Sonderinformation Nr. 12<br />

Brandverhalten von versiegeltem <strong>Parkett</strong><br />

Diese Frage wird immer häufiger von seiten der Architekten und Bauherren gestellt, insbesondere wenn sensible<br />

Bereiche betroffen sind, wie z.B. Flure, Rettungswege in oberen Geschoßflächen oder für Versammlungsstätten<br />

etc. Deshalb hat der Verband der <strong>Parkett</strong>-Industrie eine Prüfserie beim „Staatlichen Materialprüfungsamt NRW“<br />

sowie dem „Institut für Bautechnik, Berlin“ veranlasst.<br />

Nachfolgend werden die Ergebnisse dieser Prüfungen von den Fachverbänden selbst wie folgt zusammengefasst:<br />

• Zitat:<br />

„Baustoffe wurden hinsichtlich ihres Brandverhaltens nach DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“<br />

– Teil 1 – (Mai 1991) in „nicht brennbare Baustoffe“ (Klassen A 1, 2) und „brennbare Baustoffe“ (Klassen B<br />

1 – 3) eingeteilt.<br />

Die „brennbaren Baustoffe“ werden wie folgt unterschieden:<br />

„schwer entflammbare Baustoffe“ = B 1<br />

„normal entflammbare Baustoffe“ = B 2<br />

„leicht entflammbare Baustoffe“ = B 3.<br />

Aufgrund von Ergebnissen durchgeführter Brandversuche bei dem Staatlichen Materialprüfungsamt NRW und<br />

entsprechender Anträge beim Institut für Bautechnik in Berlin wurden<br />

Eichenstabparkett nach DIN 280 T 1 und Eichenmosaikparkett nach DIN 280 T 2<br />

jeweils auch mit Versiegelung und ohne besonderes Prüfzeugnis in die<br />

Baustoffklasse B 1 = „schwer entflammbar“<br />

eingestuft (sh. DIN 4102 – Teil 4 – Zff. 2.3.1, Buchstabe g).<br />

Massivparkett aus anderen Holzarten (z.B. Buche, Esche, Ahorn, etc) und Mehrschichtparkett (Fertigparkettelemente)<br />

aus allen Holzarten (einschließlich Eiche), fällt in die Baustoffklasse B 2 = „normal entflammbar“,<br />

wobei die Deckschicht bei Mehrschichtparkett > 2 mm sein muß.<br />

Auf europäischer Ebene wird <strong>zur</strong> Zeit eine neue Prüfnorm für das Brandverhalten aller Bodenbeläge – einschließlich<br />

Holzfußböden – im TC 127 erarbeitet. Grundlage dieser Arbeit ist die deutsche DIN 4102.<br />

Es besteht von deutscher Seite die Absicht, Brandversuche für alle <strong>Parkett</strong>arten und die wichtigsten Holzarten auf<br />

der Grundlage dieser dann auch in Deutschland geltenden europäischen Prüfnorm durchzuführen.<br />

Die Anforderung, daß ein Belag als „schwer entflammbar“ eingestuft ist, gilt nur für bestimmte Bereiche, wie z.B.:<br />

Flure, Rettungswege in oberen Geschoßflächen oder für Versammlungsstätten etc.<br />

Im Wohnungsbau, insbesondere im Ein- und Zweifamilienhausbau, wird nur die Anforderung „normal entflammbar“<br />

= Baustoffklasse B 2 gestellt.“<br />

• Zitat-Ende<br />

Das heißt, unabhängig von der Verwendung der Versiegelung bzw. des Siegel-Typs ist massives Eichenparkett<br />

mit und ohne Versiegelung aus brandschutztechnischer Hinsicht einsetzbar.<br />

Fertigparkett ist mit B 2 in dieser Hinsicht eingeschränkt, bzw. der Hersteller belegt B1 durch Vorlage eines Prüfzeugnisses.<br />

Gegebenenfalls sind die Hinweise der einzelnen Fertigparkett-Hersteller zu beachten.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 12 Seite 1 von 1<br />

05/03


� Das Problem:<br />

Technische Sonderinformation Nr. 13<br />

Sanierung PAK-belasteter Altböden mit AQUA-SEAL PAK-Stop ®<br />

Achtung bei Altböden über 30!<br />

Alte <strong>Parkett</strong>- und Holzpflaster-Böden besitzen meistens einen ganz besonderen Charme. Diese schönen und<br />

wertvollen <strong>Parkett</strong>böden zu erhalten oder neu ans Tageslicht zu bringen, ist heute selbstverständlich.<br />

Je nach Alter des Bodens und Verlegedatum könnten allerdings <strong>Parkett</strong>kleber, Ausgleichsmassen und Pappenunterlagsbahnen<br />

verwendet worden sein, die nach heutigem Stand von Technik und Medizin als „problematisch“<br />

einzustufen sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der alte Klebstoff oder die Teerpappe PAK‘s (Polyzyklische<br />

Aromatische Kohlenwasserstoffe) enthält, die heute als krebserzeugend erkannt sind. Dieser Stoff wird<br />

staubförmig über vorhandene <strong>Parkett</strong>fugen an die Innenraumluft abgegeben.<br />

Was sind PAK´s?<br />

PAK´s sind eine Gruppe von mehreren hundert chemischen Einzelverbindungen, die z.B. auch bei der Verbrennung<br />

von organischem Material (Tiere, Pflanzen, Bakterien und daraus entstandenem Material wie Öl, Kohle,...)<br />

unter Sauerstoffmangel entstehen. Dieser Stoff tritt im Normalfall nur staubförmig auf.<br />

Beispiele: Dieseltreibstoff, rußende Kerze, Kaminfeuer, Zigarettenrauch und Grillen...<br />

Der wichtigste Bestandteil dieser PAK´s ist Benzo(a)pyren, dessen Analysemeßwert die ganze Stoffgruppe repräsentiert.<br />

Warum sind PAK´s schädlich?<br />

Sie erzeugen beim Menschen Krebs, sind mutagen (erbgutschädigend) und immuntoxisch (giftig für das Immunsystem).<br />

Da aber, wie Parazelsus schon wußte, die Giftigkeit jeglichen Stoffes letztlich von der Menge abhängig<br />

ist das wirkliche Gefahrenpotential der einzelnen Quellen und Konzentrationen des Stoffes schwierig zu beurteilen.<br />

Zur generellen Panik besteht also kein Anlaß.<br />

Gleichwohl gilt das vernünftige Prinzip der Risikominimierung auch für diese Stoffgruppe.<br />

Gibt mein <strong>Parkett</strong>boden PAK´s ab?<br />

Diese Frage sollte man sich bei Altböden vor Verlegedatum 1976 grundsätzlich stellen.<br />

In einigen Fällen führten auch Beschwerden und spezifische Symptome der Bewohner zu Nachforschungen.<br />

Bekannt wurden in diesem Zusammenhang vor allem alte US-Kasernen.<br />

Eine erste Inaugenscheinnahme des Klebers gibt hierzu vielleicht schon Entwarnung.<br />

Ist der Kleber hell, hellgrau oder gelblich, so handelt es sich um einen unbedenklichen „modernen“ Arbeitsstoff<br />

ohne PAK-Risiko.<br />

Fördert man einen schwarzen Kleber zutage, so könnte es sich um einen Steinkohlenteerpech-Kleber oder, was<br />

seltener vorkommt, um Bitumenkleber handeln. Da letzterer als gering belastet anzusehen ist, könnte hier auf<br />

eine Sanierung verzichtet werden. Handelt es sich aber um Steinkohlenteerpech, so ist PAK im Spiel. Nach Untersuchungen<br />

der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist dann erfahrungsgemäß von einem PAK-Gehalt von<br />

mehr als 50 mg/kg Benzo(a)pyren auszugehen. Eine Sanierung sollte auf alle Fälle erfolgen.<br />

Will man diese Frage genau untersuchen, so wendet man sich am besten an ein nahegelegenes Labor. Dieses<br />

erstellt eine Analyse, aber man sollte die Kosten der Untersuchung vorher klären.<br />

Möchte man unabhängig davon auf der „sicheren Seite sein“, so ist eine generelle Sanierung des Altbodens zu<br />

überlegen.<br />

� Die Lösung:<br />

Totalsanierung - oder Einkapselung mit AQUA-SEAL PAK-Stop®<br />

Die zweifellos gründlichste aber auch teuerste Methode ist die Totalsanierung. Das heißt Entfernung des Bodens<br />

samt PAK-haltigem Steinkohlenteerpech-Klebstoff und Verlegung eines komplett neuen Bodens. Diese Lösung<br />

bedeutet den Verlust eines vielleicht einmaligen und wertvollen <strong>Parkett</strong>bodens mit besonderer Ausstrahlung.<br />

Darüber hinaus fallen die Kosten der Entsorgung (ca. 40,-- €/m²) sowie die Kosten einer völligen Neuverlegung<br />

Technische Sonderinfo Nr. 13 Seite 1 von 3<br />

05/03


an. Diese Sanierungsmethode darf nur durch Betriebe erfolgen, die über entsprechende Kenntnisse und technische<br />

Ausrüstung verfügen. Die Sanierung ist anzeigepflichtig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und<br />

Gewerbeaufsicht (14 Tage vor Beginn der Arbeiten). Eine spezielle Handlungsanleitung der BG Bauwirtschaft ist<br />

zu beachten.<br />

Die Einkapselung durch AQUA-SEAL PAK-Stop® geht einen anderen Weg.<br />

Mit dieser Masse werden die potentiellen Wege des PAK-Staubes – nämlich die vielen großen und kleinen Fugen<br />

– verschlossen. Bei sorgfältiger Vorbereitung des zu sanierenden Bodens und gründlicher Verspachtelung wird<br />

der Austritt von PAK-Staub praktisch verhindert. Der nachfolgende Siegelaufbau tut sein übriges den Boden und<br />

kleinste Fugen abzudichten.<br />

Messungen der BG haben ergeben, daß vorher gegebene drastische PAK-Meßwerte der Innenraumluft so in<br />

unbedenkliche Größenordnungen gebracht werden kann.<br />

Im Verlauf der späteren Nutzung ist auf eine möglichst konstante Luftfeuchtigkeit zu achten, um die natürliche<br />

Schwell- und Schrumpfbewegung des Holzes auf einem Minimum zu halten. Sollte etwa nach der Sanierung der<br />

Boden drastisch schrumpfen, so können zumindest einige neue Fugen entstehen, die man dann aber auch gezielt<br />

nachdichten kann. Hierzu ist unsere dauerelastische Fugenmasse „Pafudima Top-Elastic“ in der Kartusche<br />

zu empfehlen.<br />

Da AQUA-SEAL PAK-Stop ® hoch- und dauerelastisch ist, macht es selbst stärkste Dehn- und Pressbewegungen<br />

zerstörungsfrei mit.<br />

� Fazit:<br />

Sanierung durch Verkitten<br />

und Neuversiegelung<br />

AQUA-SEAL PAK-Stop ® - eine pragmatische Lösung<br />

Wenn man ohne Rücksicht auf die Kosten und ohne Beachtung der parazellsus´schen Erkenntnisse für alle Zukunft<br />

auf Null-PAK besteht und dafür seinen Altboden zu opfern bereit ist, so ist die Totalsanierung an<strong>zur</strong>aten.<br />

Für alle anderen Alternativen ergeben sich gewisse Einschränkungen, mit denen sich nach der Meinung von<br />

Experten gut leben läßt.<br />

Die pragmatische Lösung heißt AQUA-SEAL PAK-Stop ® , weil zu einem relativ geringen Mehrkostenfaktor viel<br />

Sicherheit geboten wird und zwar im Rahmen eines ansonsten normalen Renovierungsprozesses.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 13 Seite 2 von 3<br />

PAK-Emission aus alten<br />

Holzfußböden<br />

<strong>Parkett</strong><br />

Teerpech-<br />

Klebstoff<br />

Estrich


Durch die universelle Überversiegelbarkeit von AQUA-SEAL PAK-Stop ® mit allen Siegelsystemen bleibt die Vielfalt<br />

der Möglichkeiten optischer und technischer Art erhalten, wenngleich wir für Altböden generell unsere gering<br />

seitenverleimenden LT-Export-Systeme empfehlen.<br />

Mit etwas Aufmerksamkeit können die verbleibenden Restrisiken dieser Sanierungsmethode dauerhaft minimiert<br />

werden. Dadurch ist die Beachtung von Gesundheitsgesichtspunkten bei gleichzeitiger Werterhaltung möglich.<br />

� Anwendung:<br />

Die farblose, thixotrope Masse wird mit dem passenden Farbton von Aqua-Seal PafukiPulver (Zusatz ca. 30%)<br />

vermischt und vor dem 80er Schliff vollflächig verspachtelt. Dies gilt unüblicherweise auch für die Randfugen,<br />

denn der Schutz vor PAK-Emission ist vorrangig. Verbrauch: ca. 100 ml/m² oder mehr bei vielen breiten Fugen.<br />

Nach Trocknung über Nacht wird grob geschliffen (80er Papier) und der Siegelaufbau (empfohlen LT-Export<br />

Produkte) appliziert. Unser aktuelles, detailliertes anwendungstechnisches Merkblatt ist zu beachten!<br />

� Pluspunkte von Aqua-Seal PAK-Stop®:<br />

- lösemittelfrei – wasserbasiert<br />

- umwelt- und verarbeitungsfreundlich<br />

- hochelastisch – dauerelastisch<br />

- individuell colorierbar<br />

- gute Isolationswirkung<br />

Gutachten/Testergebnisse/Referenzen:<br />

Die Wirksamkeit dieser Sanierungsmethode wurde durch 3 externe Stellen dokumentiert:<br />

1. Untersuchung „Labor-Service <strong>GmbH</strong> Saarbrücken“ vom 22.10.1999<br />

Ergebnis: Reduktion der PAK-Belastung um Faktor bis zu193.<br />

2. Untersuchung von Stiftung Warentest und Veröffentlichung vom 17.11.99 im Internet<br />

3. Arbeitsgemeinschaft der Bauberufsgenossenschaften<br />

Gisbau: Empfehlungsschreiben<br />

Welche Fachbetriebe führen die Sanierung aus?<br />

Nur eine fachgerechte und gründliche Ausführung der Arbeiten und die Applikation des abgestimmten Siegel-<br />

Aufbaues bringen das gewünschte Ergebnis.<br />

Deshalb empfehlen wir ausschließlich die Beauftragung eines qualifizierten <strong>Parkett</strong>legefachbetriebes. Dieser ist<br />

einerseits mit allen Techniken vertraut und verfügt andererseits über die empfohlenen Produkte.<br />

Den Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Internet-<strong>Parkett</strong>leger-Suchmaschine www.berger-seidle.de<br />

Rubrik „Kontakt“oder Sie rufen uns an.<br />

Weitere Informationen/Veröffentlichungen<br />

Sanierung PAK-haltiger Klebstoffe ...<br />

Handlungsanleitung zum Entfernen PAK-haltiger Klebstoffe für Holzfußböden.<br />

Broschüre der „Berufsgenossenschaften Bauwirtschaft ...“<br />

Bezugsquelle Gisbau, Postfach 60 01 12, 60331 Frankfurt am Main<br />

Technische Sonderinfo Nr. 13 Seite 3 von 3


Technische Sonderinformation Nr. 14<br />

Die Schadensminderungspflicht<br />

Die Bedeutung dieses Themas wird leider meistens erst dann erkannt, wenn ein größerer Sachschaden entstanden<br />

ist und sich Vertragspartner oder Versicherer mit Versicherungsnehmern über die Höhe von Schadensersatzleistungen<br />

streiten.<br />

Dann aber „liegt das Kind bereits im Brunnen“ und diese sogenannte „Abwendungs- und Minderungspflicht“<br />

zum zusätzlichen Problem-Punkt. Deshalb möchten wir unsere Kunden und Partner in dieser Form aufmerksam<br />

machen.<br />

Was ist unter „Abwendungs- und Minderungspflicht“ zu verstehen? Ein Beispiel aus der Praxis:<br />

Ein <strong>Parkett</strong>leger beschichtet das neuverlegte <strong>Parkett</strong> eines 3-Familienhauses im 3-fach Rollen-Aufbau mit Wasser-Siegel.<br />

Bei der zweiten Schicht der ersten Wohnung stellt er zweifelsfrei fest, daß sich viele kleine Bläschen<br />

über die getrocknete Siegeloberfläche verteilen. Dies ist ein unübersehbares Alarm-Signal! Liegt eine bauseitige,<br />

verarbeitungstechnische Störung vor oder ist das Siegelmaterial schadhaft?<br />

Statt die Arbeit zu unterbrechen und den Siegelhersteller sofort an<strong>zur</strong>ufen, führt der Mitarbeiter nach Zwischenschliff<br />

den letzten Auftrag mit dem gleichen Material durch. Außerdem läßt er zu, daß die Kollegen einer anderen<br />

Kolonne zeitversetzt mit der nächsten Wohnung beginnen unter Verwendung von Material der gleichen Charge,<br />

denn man steht wie immer unter Zeitdruck!<br />

Endergebnis: Das gesamte Wohnhaus wurde fertigversiegelt und überall gab es Blasen. Der Wassersiegel hatte,<br />

wie im nachhinein festgestellt wurde, beim Transport Frost bekommen, wodurch die Entschäumung zerstört<br />

war. Ohne auf Gründe des Verhaltens hier näher eingehen zu können, wird klar, der Schaden hätte abgewandt<br />

werden können, wenn man nach der zweiten Schicht in der ersten Wohnung gestoppt hätte. Der Schaden wäre<br />

auch zu mindern gewesen, hätte man wenigstens nach der ersten Wohnung die Arbeiten abgebrochen.<br />

Auch das dann vom <strong>Parkett</strong>leger vorgetragene Argument des „Zeitdrucks“ überzeugte letztlich niemanden, denn<br />

jetzt muß alles geschliffen und neuversiegelt werden, was noch länger dauert, als eine Expreß-Sendung von<br />

neuem Siegelmaterial! Aber wer kommt nun für den Schaden auf?<br />

Zu dieser Frage wird §254 BGB („Eigenes Verschulden“) sehr deutlich. Demnach ist eine Schadensersatzpflicht<br />

für den vermeidbaren Teil des Schadens ausgeschlossen. Auch § 62 des Versicherungs-Vertragsgesetzes (VVG)<br />

hebt auf diese Pflichten ab.<br />

Leider ist dieses Beispiel kein Einzelfall. Oft zeichnen sich Schwierigkeiten relativ früh ab und dennoch wird aus<br />

Zeitdruck, unbegründetem Optimismus („das wird schon noch weg gehen“) oder Unterschätzung der Bauabnahme<br />

(„der Bauherr wird’s schon akzeptieren“) durchgezogen bis zum bitteren Ende.<br />

Bitte sagen Sie Ihren Leuten immer und immer wieder, daß es eine Schadensabwendungs- und –minderungspflicht<br />

gibt und die Faustregel gilt:<br />

Bei Auffälligkeiten am Siegelmaterial vielleicht in Verbindung mit den Anzeichen von Oberflächenstörungen,<br />

Arbeit unterbrechen und Rücksprache halten! So kann mancher Schaden vermindert oder gar vermieden<br />

werden.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 14 Seite 1 von 1<br />

05/03


Technische Sonderinformation Nr. 15<br />

Formaldehyd im <strong>Parkett</strong>siegel? Praktisch kein Thema mehr!<br />

Nach heftigen Diskussionen Ende der 70er Jahre und vielen Medienberichten über entsprechende Vorfälle zum<br />

Thema „Formaldehydgehalt in der Raumluft“ ist dieses Thema durch die technische Entwicklung und ein konsequent<br />

vorsorgliches Verhalten der Branche heute weitgehend entschärft. Es stehen genügend an Alternativen in<br />

der Siegeltechnik <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Was ist Formaldehyd?<br />

Formaldehyd ist ein in der Natur vorkommender und seit der Jahrhundertwende synthetisch hergestellter Stoff. Er<br />

ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das leicht mit anderen Stoffen reagiert und sich unter Einwirkung<br />

ultravioletter Strahlung schnell zersetzt. Aufgrund seiner Reaktivität ist er ein vielfach verwendetes Zwischen- und<br />

Endprodukt (Zitat aus dem BGA-Pressedienst vom 10. Oktober 1984).<br />

Formaldehyd findet also vielseitige Anwendung und die Menschen stehen seit vielen Jahren mit ihm in mannigfacher<br />

Berührung. Wichtig ist allein die Konzentration und die Intensität, mit der wir dieser Alltagschemikalie begegnen.<br />

Schon seit dem Jahre 1976 bieten die Versiegelungshersteller säurehärtende Lacke mit reduzierter Formaldehydabspaltung<br />

an.<br />

Säurehärtende Versiegelungslacke sind – nach der Arbeitsstoffverordnung eingestellt – die bis zum heutigen Tag<br />

noch meistverarbeitenden Lacke für den Wohnbereich.<br />

Die maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration an Formaldehyd (MAK-Liste) wurde 1971 auf 1 ppm festgelegt.<br />

Das Bundesgesundheitsamt hat eine maximal zulässige Grenzkonzentration an Formaldehyd von 0,1 ppm für<br />

Aufenthaltsräume empfohlen. An diesem Wert orientiert sich die Richtinie für einheitliche technische Baubestimmungen.<br />

Formaldehyd warnt deutlich vor sich selbst: Schon bei sehr geringen und absolut ungefährlichen Konzentrationen<br />

von 0,05 bis 1 ppm wird er wegen seines stechenden Geruchs und seiner Reizwirkung als unangenehm empfunde.<br />

Bei extrem ungünstigen klimatischen Verhältnissen, beispielsweise unter dem Einfluß sehr hoher Luftfeuchtigkeit<br />

und falscher Lack-Härter-Mischung kann es auch nach längerer Zeit zu Geruchsbelästigungen kommen.<br />

Solche Fälle können bereinigt werden durch nachträgliches Überversiegeln des Bodens.<br />

Wichtig ist natürlich die Belüftung der Räume. Wenn beispielsweise in einem Raum mit ca. 30 m² fünf Zigaretten<br />

geraucht werden und es wird nicht gelüftet, ist bereits die Formaldehydkonzentration 0,23 ppm, also das Doppelte<br />

der vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen Höchstgrenze von 0,1 ppm.<br />

So sollte man sich auch darüber im klaren sein, daß bei jedem Verbrennungsprozeß in Fahrzeugmotoren, in<br />

Heizungen und Müllverbrennungsanlagen Formaldehyd in weitaus größeren Mengen freigesetzt wird.<br />

Welche <strong>Parkett</strong>versiegelungslacke enthalten kein Formaldehyd?<br />

<strong>Parkett</strong>versiegelungslacke auf der Basis von Ölkunstharz, Polyurethan, Urethan/Alkydharzlacke enthalten kein<br />

Formaldehyd und natürlich auch nicht die modernen Wasserlacke. Kein Formaldehyd enthalten ferner alle Grundierungen<br />

und Verdünnungen sowie die Pflege- und Reinigungsmittel, Kleber und Lasuren.<br />

Welche <strong>Parkett</strong>versiegelungslacke enthalten Formaldehyd?<br />

Alle säurehärtenden <strong>Parkett</strong>versiegelungslacke enthalten mehr oder weniger Formaldehyd. Infolge der anhaltenden<br />

Auseinandersetzung um Formaldehyd soll an dieser Stelle deutlich auf die Alternativen, also auf die Ausweichprodukte<br />

hingewiesen werden.<br />

Richtig angewandte und in ausreichender Menge aufgebrachte Wasserlacke, aber auch Urethan/Alkydharzsysteme,<br />

DD-Lacke und Kunstharzimprägniersiegel bieten genügend Möglichkeiten, um auf formaldehydfreie<br />

Versiegelungen umzusteigen.<br />

Der Verarbeiter muß aber bereit sein, anwendungstechnische Unterschiede zu akzeptieren und sich unter Umständen<br />

in seiner Arbeitstechnik zugunsten der Umwelt umzustellen.<br />

Im Jahr 2002 hat der Verbrauch von formaldehydhaltigen Siegelprodukten in der Bundesrepublik Deutschland auf<br />

unter 2 % der Gesamtmenge abgenommen (Anfang der 70er Jahre waren das noch über 70%).<br />

Dennoch gibt es Anwender, die nicht freiwillig auf formaldehydhaltige Qualitäten verzichten wollen. Diese sollten<br />

sich eines erhöhten Risikos bewußt sein, vom Verbraucher in Anspruch genommen zu werden. Dies trifft vor<br />

allem dann zu, wenn man den Bauherrn/Verbraucher/Architekten nicht klar vorher aufgeklärt und sich schriftlich<br />

abgesichert hat. Da es heute genügend Alternativen gibt und auch preislich wie qualitativ mit Ausnahme der<br />

schnellen Durchtrocknung keine gravierenden Nachteile in Kauf zu nehmen sind, sollte diesem Risiko aus dem<br />

Wege gegangen werden. Dies ist heute einstimmig Auffassung der führenden <strong>Parkett</strong>siegelhersteller.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 15 Seite 1 von 1<br />

05/03


Technische Sonderinformation Nr. 16<br />

Biolacke-Bezeichnung irreführend?<br />

Das allgemeine Umweltbewußtsein hat bei vielen Verbrauchern stetig zugenommen und heute einen hohen<br />

Stand erreicht. Diesem Bewußtsein wird auf vielfältige Weise in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen Rechnung<br />

getragen.<br />

Auch die Industrie und Wirtschaft bietet eine Vielfalt alternativer und umweltbewußter Produkte und Systeme an.<br />

Eine kleine aber profitable Produktnische umwirbt den Verbraucher hierbei in spezieller Weise. Nicht unbedeutend<br />

sind die Verkaufserfolge besonders beim kompromisslos ökologisch orientierten Verbraucher.<br />

Die Zauberformel heißt dann oft kurz: Biolacke!<br />

Aber schon der Begriff „Biolacke“ ist unter Fachleuten heftig umstritten. Von den Produkteigenschaften an dieser<br />

Stelle ganz zu schweigen.<br />

Aus diesem Grund haben sich diverse Verbände mit dem Begriff und seinen irreführenden Assoziationen beim<br />

Verbraucher befasst.<br />

Wir tragen an dieser Stelle lediglich einige Zitate und Informationen für den interessierten Leser zusammen. Hieraus<br />

kann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.<br />

• Zitatanfang<br />

Auszug Rundschreiben Verband der Deutschen <strong>Parkett</strong>industrie: September 1991<br />

... Die sehr bedenkliche und vor allem bei nichtgewerblichen Verbrauchern weitverbreitete Gedankenassoziation,<br />

nach der „natürlich“ mit „ungefährlich“, dagegen „künstlich hergestellt/synthetisch“ mit „giftig“ gleichzusetzen ist,<br />

soll durch Normung nicht zusätzlich gefördert werden. Wie gefährlich Naturprodukte sein können, zeigen viele<br />

Beispiele (Giftpilze, giftige Pflanzen, Giftfische). Auch die in den als „Biolacke“ bezeichneten Produkten üblicherweise<br />

verwendeten Lösemittel, die aus Hölzern oder Zitrusfrüchten gewonnenen „Naturöle“ Terpentin und Limonen,<br />

sind keineswegs ungefährlich.<br />

Der Verband der Lackindustrie begrüßt diese sachliche Klarstellung durch das für die Begriffsnormung zuständige<br />

DIN. Er macht darauf aufmerksam, daß von der bestimmungsgemäßen Verwendung von Lacken und Farben<br />

keine Gefährdungen ausgehen und verweist anderslautende Darstellungen in den Bereich der unbegründeten<br />

„Angstmacherei“. Die Empfehlung, während des Trocknens von Lackierungen und Anstrichen die Fenster zu<br />

öffnen und für Frischluft zu sorgen, gelte für alle Lacke und Farben – auch für die fälschlicherweise als „BIOLAK-<br />

KE“ bezeichneten Produkte ...<br />

Interview aus: Die Mappe, Deutsche Maler- und Lackiererzeitschrift, Juni 85, S. 11<br />

Wie gefährlich sind „Biolacke“?<br />

Frage: Enthalten Biolacke Giftstoffe?<br />

Antwort: Ja, „Biolacke“ können enthalten:<br />

a) gesundheitsschädliches Terpentinöl, das nach der Arbeitsstoffverordnung mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet<br />

werden muß. Es ist aufgrund seines Gehaltes an den beiden Terpenkohlenwasserstoffen (x-Pinen<br />

und Caren ekzemauslösend, was im Malerhandwerk wohlbekannt ist. Bevor man Testbenzin als „Terpentinersatz“<br />

einführte, war die sogenannte Terpentinkrätze – wie die Hautekzeme bezeichnet wurden – eine<br />

gefürchtete Malerkrankheit, die manchen <strong>zur</strong> Aufgabe seines Berufes zwang.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 16 Seite 1 von 3<br />

05/03<br />

Terpentinöl kann Kopfschmerzen und Schwindelgefühl hervorrufen, reizt Augen und Atmungsorgane und<br />

kann Nierenschädigungen bewirken. Es hat außerdem einen langanhaltenden, strengen Geruch. Die maximale<br />

Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) liegt bei 100 ppm – vergleichbar mit dem aromatischen Kohlenwasserstoff<br />

Xylol.<br />

b) Zitrus- oder Orangenterpen, deren Hauptbestandteil aus den reizenden Limonen besteht, das nach der<br />

Arbeitsstoffverordnung ebenfalls mit einem Andreaskreuz zu kennzeichnen ist. Limonen hat trotz seines<br />

„natürlichen“ Geruches nach Zitronen ähnliche Wirkungen wie Terpentinöl und kann ebenfalls Allergien<br />

auslösen. Bei diesem Lösemittel gibt es Anhaltspunkte für krebserzeugende Eigenschaften.


In den Stofflisten der Europäischen Gemeinschaft und nach dem Schweizer Giftgesetz sind Terpentinöl und Limonen<br />

„giftiger“ eingestuft als Lackbenzine.<br />

Frage: Bekommen „Biolacke“ den „Umweltengel“?<br />

Antwort: „Biolacke“ sind nicht schadstoffarm und erfüllen auch nicht die Forderungen des Umweltbundesamtes<br />

für die Vergabe eines Umweltengels. Der Gehalt an gefährlichen Arbeitsstoffen oder an Lösemitteln liegt zu hoch,<br />

wie ein Vergleich der Lösemittelanteile beweist:<br />

1. „Biolacke“ (Naturharzlacke“ sowie herkömmliche Bautenlacke (Alkydharzlacke) enthalten etwa 40-50%<br />

Lösemittel).<br />

2. Nur lösemittelarme Lacke werden mit dem blauen Umweltengel ausgezeichnet, wobei der Lösemittelanteil<br />

15% nicht übersteigen darf. In der Regel haben Lacke, denen der „Blaue Engel“ verliehen wurde, einen Lösemittelgehalt<br />

von 5 - 10%.<br />

Bei Wandfarben liegen die Naturharzfarben („Biofarben“) ungünstiger als die klassischen Dispersionsfarben:<br />

Naturharzwandfarben enthalten bis zu 6% Lösemittel, Dispersionswandfarben nur ca. 0 – 2% Lösemittel.<br />

Frage: Lösemittel bilden in der Atmosphäre durch Einwirkung von Ozon und UV-Strahlung chemische Verbindungen,<br />

die als Photooxidantien bezeichnet werden. Diesen werden umweltschädigende Wirkungen zugeschrieben.<br />

Verhalten sich Lösemittel pflanzlicher („natürlicher“) Herkunft günstiger?<br />

Antwort: Nein, sie sind nicht günstiger als Lösemittel aus Erdöl, das einst aus pflanzlichem Meeresplankton entstanden<br />

ist.<br />

Für die Umwelt gibt es nur eine Alternative – die generelle Minderung aller organischen Lösemittel durch Verwendung<br />

wässriger Farben und Lacke.<br />

Frage: Bei Anstrichstoffen auf Basis von Dispersionsfarben verweisen Biofreunde auf einen möglichen Gehalt an<br />

Monomeren, d.h. auf die Ausgangssubstanzen, aus denen durch Polymerisation Kunststoffe hergestellt werden.<br />

Da diese lösemittelartig sind, werden gleiche oder noch stärkere gesundheitliche Wirkungen vermutet als bei<br />

Lösemitteln, obwohl es sich – wenn überhaupt – nur um kleinste Reste von 0,001 bis 0,1 R an Monomeren handeln<br />

kann. Sind „Biolacke“ frei von Monomeren?<br />

Antwort: Nein, sie enthalten sehr häufig Monomere in hohen Konzentrationen als Lösemittel. Die Monomere sind<br />

in der Regel ungesättigte Terpenkohlenwasserstoffe (α-Pinen, β-Pinen, Limonen, Dipenten), die zu synthetischen<br />

Terpenharzen polymerisiert werden. Derartige Monomere bilden mit Luftsauerstoff leicht toxische Peroxide, die<br />

auch für die allergieauslösenden Wirkungen von Terpenen verantwortlich sind. Bei diesen Terpenperoxiden gibt<br />

es zudem Anhaltspunkte für mutagene (erbgutändernde) Wirkungen, die bis heute noch nicht ausreichend erforscht<br />

sind.<br />

Frage: Durchgetrocknete „Biolack“-Anstriche geben keine schädlichen Dämpfe an die Raumluft ab.<br />

Ist das richtig?<br />

Antwort: Nein, diese Behauptung ist falsch!<br />

„Biolacke“ und „Biofarben“, die als Bindemittel Pflanzenöle wie Leinöl, Sojaöl, Saffloröl u.a. enthalten, spalten mit<br />

Luftsauerstoff bei der Filmhärtung 3 – 4% reaktive Aldehydverbindungen ab. Bei der Oxidation von ungesättigten<br />

Pflanzenölen wurden bis zu 20 Adehydverbindungen gefunden, u.a. Substanzen wie Formaldehyd, Acetaldehyd<br />

und Crotonaldehyd (Butenal). Bei Pflanzenölfarben (Heizkörperlack) wurden 7 verschiedene Aldehydverbindungen<br />

in der Raumluft nachgewiesen.<br />

Frage: Weshalb können sich mit terpentinölhaltigen „Biolacken“ getränkte Putzlappen selbst entzünden?<br />

Antwort: Der Fachmann weiß, daß sich Terpentinöl bei Verteilung auf großen Oberflächen wie Putzwolle, Isoliermaterial<br />

u.a. an der Luft selbst enzünden kann. Dies geschieht, weil Luftsauerstoff mit ungesättigten Pflanzenölen<br />

Peroxide bildet, die für die Selbstentzündung verantwortlich sind. Bei nicht fachgerechter Beseitigung können<br />

Putzlappen, die mit Terpentinöl oder terpentinverdünnten Lacken getränkt sind, in Brand geraten.<br />

Frage: Werbung für „Biolacke“-Verbrauchertäuschung?<br />

Antwort: Die Werbung für „Biolacke“ verspricht dem Verbraucher ungiftige Naturprodukte und toxikologische<br />

Sicherheit wegen der jahrhundertlangen biologisch-ökologischen Vertrautheit mit Naturstoffen. Das ist eine Irreführung<br />

des Verbrauchers, denn die meisten Produkte enthalten oder spalten gefährliche Arbeitsstoffe ab. Aus<br />

gutem Grund hat der Gesetzgeber festgestellt, daß eine Werbung mit Begriffen wie „nicht giftig“, „nicht gesundheitsschädlich“,<br />

„unschädlich“ o.ä. nicht erlaubt ist. Auch die Gefahrstoffverordnung, die ab 01.07.1985 in kraft<br />

getreten ist, verbietet derartige Werbeaussagen.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 16 Seite 2 von 3


Frage: Gibt die Vertrautheit mit Naturstoffen Sicherheit vor unbekannten Risiken?<br />

Antwort: Nein, das zeigen Reinfälle mit Naturprodukten in jüngster Zeit. Der Mensch kennt bei Naturstoffen meist<br />

nur akut toxische und subakut toxische Wirkungen. Langzeitschäden sind in der Regel nicht untersucht und seit<br />

Jahrtausenden verborgen geblieben, insbesondere wenn es sich um cancerogene Stoffe handelt. Als Beispiel<br />

seien genannt:<br />

In ätherischen Ölen ist mitunter Safranöl (z.B. in Muskatöl, Sassafraöl) enthalten. Safranol wurde als natürlicher<br />

Getränkefarbstoff verwendet, bis es als krebserzeugend erkannt wurde. In homöopatischen Mitteln wurde bis<br />

1982 Osterluzei eingesetzt. Seit kurzem weiß man, daß die darin enthaltenen Aristolochiasäure Krebs erzeugt.<br />

Die Verwendung von osterluzeihaltigen Arzneimitteln wurde verboten. Angeschimmelte Lebensmittel hat der<br />

Mensch seit Jahrtausenden in Nüssen, Früchten, Brot, usw. mitgegessen. Erst seit 1971 weiß man, daß die Pilzgifte<br />

Aflatoxine beim Menschen Leberkrebs hervorrufen.<br />

Die These von der ökologischen Vertrautheit mit Naturstoffen basiert auf Vermutungen und ist kein Ersatz für<br />

toxikologische Untersuchungen.<br />

Die Auswahl an Naturstoffen ist für den Menschen nicht beliebig und nach Art und Menge sehr begrenzt, zumal<br />

sich viele Pflanzen und Tiere <strong>zur</strong> Erhaltung ihrer Art durch giftige Stoffe verteidigen und schützen. Für die Herstellung<br />

von Gebrauchsprodukten dringend benötigte Stoffe werden in der Natur nicht in ausreichender Menge<br />

produziert, es sei denn, daß der Mensch in die Natur eingreift und diese Stoffe entsprechend dem Bedarf in riesigen<br />

„kultivierten Anlagen“ (Plantagen) erzeugt. Damit findet lediglich eine Verlagerung ökologischer Probleme<br />

von der Industrie auf die Landwirtschaft statt – insbesondere der Entwickungsländer.<br />

• Zitatende<br />

Unser Haus verfügt über eine Reihe von umweltbewußten Alternativen vom Wasserlack bis <strong>zur</strong> Öltechnik. Unsere<br />

Politik ist die sachliche Information über diese Produktgruppen, die Sicherstellung möglichst optimaler und zeitgemäßer<br />

Technik und die Darstellung der Vor- und Nachteile vergleichbarer Alternativen. So ist es uns und anderen<br />

seriösen Anbietern gelungen umweltbewußte Produkte auf über 75% Marktanteil zu bringen und Qualität auf<br />

hohem Niveau zu halten.<br />

Gerne werden wir Sie über Details informieren. Oder Sie schauen einfach auf unseren Internet-Seiten<br />

www.berger-seidle.de „Umwelt“ und „Produkte“: Aqua-Seal und Classic-Öl nach.<br />

Technische Sonderinfo Nr. 16 Seite 3 von 3


Technische Sonderinformation Nr. 17<br />

Brandgefahr bei oxidativ trocknenden Siegelprodukten<br />

Die Praxis zeigt leider immer wieder, dass diesem Thema und Risiko nicht die notwendige Aufmerksamkeit und<br />

Sorgfalt zuteil wird.<br />

Obwohl jedem Fachmann bestens bekannt und seit Jahrzehnten Fachwissen und Stand der Technik, gibt es<br />

immer wieder Fälle von Bränden oder Beinahe-Bränden, die Anlass <strong>zur</strong> (Vor-) Sorge geben. Dass auch den Mitarbeitern<br />

von Fachfirmen diese folgenschwere Fehler unterlaufen, unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen<br />

Information.<br />

Ferner sollte man sich darüber im Klaren sein, wie weitreichend die Folgen eines Brandes sein können, bis hin zu<br />

tragischen Personenschäden oder Sachschäden in Millionenhöhe. In solchen Fällen ermittelt der Staatsanwalt<br />

und Versicherungen agieren ohne geringste Ansätze von Kulanz.<br />

1. Wie entsteht die Brandgefahr?<br />

Oxidativ trocknende Produkte trocknen durch die Anlagerung bzw. Reaktion mit Sauerstoff aus der Luft. Dieser<br />

chemische Prozess setzt Wärme frei (exotherme Reaktion).<br />

05/03<br />

Dies ist kein Problem bei der Trocknung des Siegels/Öls oder Öl-Pflegemittels auf der Fläche, da hier in der<br />

Umgebungsluft entstehende Wärme laufend und ausreichend abtransportiert und ausgeglichen wird. Wärme<br />

wird in diesem Falle noch nicht einmal wahrgenommen.<br />

Anders dagegen die Situation, wenn diese Produkte z.B. vermischt mit Schleifmehl oder anhaftend an Pads,<br />

Lappen etc.... einem Wärmestau ausgesetzt sind. Dann nämlich wird die Wärme nicht abtransportiert und<br />

ausgeglichen, sondern baut sich auf und kann dann eine Temperatur erreichen, die zu Rauchentwicklung<br />

und Brand führen kann.<br />

Messungen der Temperatur im Staubbeutel einer Bandschleifmaschine (Schleifmehl aus Zwischenschliff)<br />

haben beispielsweise einen Wert von über 53°C ergeben.<br />

2. Welche Produkte sind grundsätzlich betroffen?<br />

Grundsätzlich sind alle oxidativ trocknenden Produkte betroffen. Insbesondere alle Öl-KH-Siegel/Primer,<br />

Öl-/Wachs-Systeme, Fill-and-Finish und Öl-Pflegemittel.<br />

Aus unserem Programm nennen wir aktuell die folgenden Produkte:<br />

• Classic Hartöl<br />

• Classic Pflegeöl<br />

• Classic Top-Wachs<br />

• Classic-Öl Colorant<br />

• Classic-Öl High-Solid<br />

• Classic-Öl Penetral<br />

• Classic-Öl Rustikal<br />

• Fill-and-Finish<br />

• LT-Export<br />

• LT-Export Extra<br />

• LT-Export Thix-Primer<br />

• Spielfeldmarkierungsfarbe<br />

Die Liste der Produkte könnte sich jeweils um das eine oder andere Produkt erweitern. Beachten Sie deshalb<br />

auf alle Fälle zusätzlich die Hinweise in unseren „Anwendungstechnischen Merkblättern“ sowie auf den Etiketten.<br />

3. Beispiele für Brandentstehungen<br />

Die folgenden Beispiele sollen verdeutlichen, welche Situationen und Gegebenheiten zu Wärmestau und<br />

Brandgefahr führen und wie sie zu verhindern sind:<br />

Schleifmehl:<br />

Jede Form von Schleifmehl, das mit oxidativ trocknenden Produkten behaftet sein kann, muß sorgfältig und<br />

sicher gehandhabt werden. Übrigens gleichgültig aus welchem Schliff d.h. ob Zwischenschliffe bei Neuversiegelung<br />

oder Abschliffe im Rahmen einer Renovierung. Der Staubauffangbeutel muß unverzüglich und


andsicher entsorgt werden. Das heißt z.B. im Freien lagern, mit Wasser vermischen bzw. tränken oder<br />

unter komplettem Luftabschluß lagern bzw. transportieren.<br />

Belastete Polier-Tücher, Lappen, Vliese, Pads, Schleifscheiben, Arbeitskleidung etc...:<br />

kurz alle Materialien, die mit den betreffenden Produkten in Kontakt kommen können, stellen bei Auftreten<br />

der beschriebenen, ungünstigen Bedingungen und Wärmestau ein potentielles Entzündungs-Risiko dar.<br />

Neben den oben beschriebenen Maßnahmen, kann das Risiko durch Ausbreiten des Materials und einer ermöglichten<br />

normalen Austrocknung mit ausreichendem Luftaustausch vermieden werden.<br />

Sorgfältige Kontrolle vor dem Verlassen der Baustelle<br />

Dies ist besonders wichtig und sollte jedem Mitarbeiter als Anweisung und Routine-Maßnahme aufgetragen<br />

werden. Er sollte sein komplettes Arbeitsgerät und alle Betriebsmittel die in Frage kommen überprüfen und<br />

entfernen.<br />

Dabei ist auch an zum Teil massive Ablagerungen im Gehäuse der Bandschleifmaschine zu denken.<br />

4. Endverbraucher und Privatleute<br />

Bei dieser Personengruppe kann der Stand der Technik oder das Wissen und die Sensibilität für das Risiko<br />

nicht grundsätzlich vorausgesetzt werden. Natürlich muß man die Beachtung der Verarbeitungshinweise und<br />

Warntexte auch vom Endverbraucher erwarten können. Ein Problem könnte jedoch in der späteren Nachweisbarkeit<br />

liegen.<br />

Das heißt, wann immer die Fachfirma Produkte mit oxidativer Trocknung an diese weitergibt, empfiehlt sich<br />

eine Unterweisung. Ähnlich der Pflegeanweisung gem. DIN 13 858 sollte man dies in dokumentierter Form<br />

tun, um ggfs. ausreichend gegen eventuelle Ansprüche gesichert zu sein. Seit der Schuldrechtsreform ab<br />

01.01.2002 sind solche Informationsmaßnahmen umso wichtiger.<br />

Insbesondere Betriebe, die Schleifmaschinen an Do-it-Yourselfer verleihen und betreffende Produkte verkaufen,<br />

sollten hier aktiv werden.<br />

Aber auch Öl-Pflegemittel-Kunden sollten nachweisbar informiert werden z.B. in Form eines deutlichen<br />

Warntextes auf der Rechnung.<br />

5. Vermeidung durch alternative Produkte<br />

Natürlich kann das Risiko durch die weitgehende Vermeidung von Produkten mit oxidativer Trocknung vermieden<br />

bzw. reduziert werden. Z.B. wasserbasierte Produkte bzw. PU-Lacke haben dieses Risiko nicht. In<br />

einigen Fällen stellen Öl-KH-Produkte aber technisch immer noch die optimalere Wahl dar oder werden<br />

schlicht vom Kunden aus optischen oder ökologischen Gründen (Öl-Wachs-Systeme) gewünscht.<br />

Dem Privatmann sollte man möglichst nur nicht-oxidativ trocknende Pflege- und Siegelprodukte verkaufen,<br />

um hier auf der sicheren Seite zu sein.

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