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3 PrüfkonzeptNach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung(BBodSchV) sind Dekontaminationsmaßnahmenzur Sanierung geeignet, wenn sie auf technisch undwirtschaftlich durchführbaren Verfahren beruhen, dieihre praktische Eignung zur umweltverträglichen Beseitigungoder Verminderung der Schadstoffe gesicherterscheinen lassen.Der Verordnungstext impliziert, dass im Gegensatz zuden nicht zeitlich begrenzten Sicherungsmaßnahmeneine Dekontamination in absehbarer Zeit erzielt werdenkann. Eine solche "absehbare Zeit" ist jedoch vomGesetzgeber nicht definiert.Bei Pump-and-Treat-Sanierungen wird dieser Punkthäufig kontrovers diskutiert, wobei je nach Interessenslageoft die eine Partei die Sanierung als langlaufendeSicherung auffasst, während die andere Partei die Sanierungeher als zeitlich eng begrenzte Dekontaminations-Maßnahme ansieht.Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, in denen z. B.der Sanierungspflichtige nach einer Sanierungszeit vonwenigen Jahren eine geringe Abnahme der Konzentrationenin den Entnahmebrunnen feststellt und gegenüberder Behörde eine Einstellung der Sanierung odereine Anhebung der Sanierungsziele aus Gründen derWirtschaftlichkeit fordert.Andererseits gibt es nicht weniger Fälle, in denenPump-and-Treat-Sanierungen über Jahrzehnte weiterbetriebenwerden.Zur Überprüfung der technischen Effizienz und Kostenwirksamkeitvon Pump-and-Treat-Dekontaminations-Maßnahmenwurde ein Prüfkonzept entwickelt,das es ermöglicht, mehrere Fälle nach der gleichen Methodezu beurteilen.Diese Methode soll nicht die sachverständigeEinzelfallbewertung ersetzen,sondern dient zur Erstbeurteilung, quasi!als Filter und Hilfestellung für Fälle, beidenen es deutliche Anhaltspunkte füreinen kostenunwirksamen bzw. nichteffizienten Betrieb gibt.Das Prüfkonzept gliedert sich in vier Teile (siehe Abbildung3.1).Zu Beginn ist es zunächst erforderlich zu ermitteln, obsich die Betriebskosten noch in einem wirtschaftlichenRahmen befinden. In vielen Fällen wurde die Sanierungsanlagetechnisch richtig ausgelegt, mit abnehmendenKonzentrationen im Rohwasser der Reinigungsanlageund mit evtl. reduzierten Fördermengen kann dieSanierungsanlage zu einem späteren Zeitpunkt aberüberdimensioniert sein. Dies wirkt sich in der Regel aufdie Betriebskosten aus. Obwohl die Betriebskostenzunächst Sache des Pflichtigen sind und nichts mit dereigentlichen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zurSanierung zu tun haben, sind diese jedoch wichtigeEingangsgrößen für die spätere Berechnung der für dieGesamtbeurteilung wichtigen Gesamtkosten.Nach Überprüfung der Anlagenauslegung und der Betriebskostenerfolgt eine Prognose der Laufzeit der Gesamtmaßnahmebis zum Erreichen des Sanierungsziels.Dies ist sicherlich der komplizierteste Teil der Überprüfung,es wurde aber darauf geachtet, dass Eingangsparameter,die in der Realität meist nicht bekannt sind,nicht erforderlich sind.Mit Kenntnis der jährlichen Betriebskosten und derPrognose der Laufzeit der Gesamtmaßnahmen ist esdann möglich, den Gesamtwert der Sanierungsmaßnahmenach finanzmathematischen Methoden als Kostenbarwertauszuweisen.6

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