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7 GesamtbewertungSanierungszielEs wird vorgeschlagen, im Hinblick auf eine ökonomischund ökologisch sinnvolle Sanierung bei schonlang andauernden Maßnahmen zu überprüfen, ob dasdamals vereinbarte Sanierungsziel nach heutigen Erkenntnissenund nach den Erfahrungen aus dem Projektmit verhältnismäßigem Aufwand erreichbar ist(siehe auch Kapitel 6.3). Dabei ist zu prüfen, ob die indem Leitfaden „Untersuchungsstrategie Grundwasser“(Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz;Heft Altlasten und Grundwasserschadensfälle,Nr. 42 vom September 2008) genannten Entscheidungskriterienzur Festlegung von Sanierungszielenberücksichtigt worden sind (Stichworte: Emissionsbegrenzung,Nutzungswürdigkeit von Geringleitern).Bei der Prüfung der Sanierungsziele sollten folgendeAspekte berücksichtigt werden:1) Bei Sicherungen, die energetisch auch zu Kühl- oderHeizzwecken genutzt werden, sollte die positive Ökobilanzbei der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.2) Bei einigen Fällen kann selbst bei ineffizienten Dekontaminationsmaßnahmeneine Sicherung weitersinnvoll sein.3) Grundsätzlich ist der Zeithorizont für das Einhaltenvon Sanierungszielen nicht maßgebend, so lange dasSchutzgut durch die laufende Sanierung geschützt ist.Anlagenauslegung und BetriebskostenHinsichtlich der Gesamtbeurteilung der Sanierungsmaßnamegeben die im vorhergehenden Kapitel beschriebenenAuswertungen der Zeitreihen und derspezifischen Kennwerte einen kompakten Überblicküber den aktuellen Zustand der laufenden Maßnahme.Insbesondere der „interne Eigenvergleich“ der Maßnahmemit dem theoretischen Auslegungs-Optimumund dem Start zeigt schnell und belastbar an, ob nochein effektiver Schadstoffaustrag gegeben ist oder obhinsichtlich der Aufwendungen (Energie, Kosten) einOptimierungsbedarf besteht.Darüber hinaus bilden die normierten Kennwerte einbelastbares Vergleichsmaß für Sanierungsmaßnahmenmit ähnlichem Randbedingen.Zusätzlich dazu ist eine Einzelbewertung der Maßnahmeerforderlich, wobei schwerpunktmäßig die folgendenAspekte berücksichtigt werden sollen:1.) Ausfallzeiten der AnlageDiese führen zu deutlich schlechteren Austragsraten,wodurch die Maßnahme im ersten Moment ineffektivarbeitet. Mit der Beseitigung kann eine erneute Bewertungein deutlich anderes Bild liefern. Daher ist unbedingtzu prüfen ob durch ‚gemittelte’ Datenerfassungenund Eingabedaten die in der Realität vorhandenen Ausfallzeitenim nennenswerten Umfang überblendet werden.2.) Art des eingesetzten VerfahrensJe nach Verfahren sind unterschiedlich hohe spezifischeEnergieaufwendungen erforderlich. Während bei einereinfachen Nassaktivkohleadsorption der Energieaufwandim Wesentlichen nur durch die Pumpenleistungenmaßgebend beeinflusst wird, ist der spezifischeAnteil bei Strippanlagen oder z. T. Oxidationsanlagen(UV) deutlich höher. Hierbei spielen insbesondereNebenaggregate wie Gebläse, Heizregister, UV-Lampenoder gar Kat-Ox-Anlagen eine maßgebende Rolle.Weiterhin sind die Verbrauchsmittel (z. B. Aktivkohle,Dosierchemikalien der Reinigungsanlage, usw.) auf derKostenseite wichtig. So können z. B. hohe spezifischeBetriebskosten bei trotzdem gleichzeitig hohem undeffizienten Schadstoffaustrag ein Indiz für ein im Einzelfallungünstiges Verfahren darstellen (z. B. Kat-Oxvs. Aktivkohle).3.) Standortspezifische BesonderheitenZusätzlich zu den vorgenannten Aspekten könnenörtliche Randbedingen einen erheblichen Einfluss aufdas Bewertungsergebnis haben. So können z. B. hydrochemischeRandbedingungen Vorbehandlungsstufenerfordern (Entsäuerung, Enteisenung, Entmanganung,31

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