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zuchtreglement - Verein Freunde der Achal-Tekkiner Pferde Schweiz

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ZUCHTREGLEMENT ACHAL-TEKKINER SCHWEIZ• Geschlecht• Signalement (Farbe, Abzeichen, Brand bzw. Fotos)• Identifikation (Resultat <strong>der</strong> DNA-Analysen incl. Abstammungsnachweis)• Identifikation Nummer des Mikrochips (sofern verfügbar)• Stammbaum auf 5 Generationen• ZüchterIn bzw. Zuchtgestüt• EigentümerIn (mit Nachweis eventueller Eigentümerwechsel)• Import- bzw. Exportnachweise / ausländische Papiere• Ergebnisse von Beurteilungs- und Leistungsprüfungen soweit beglaubigt gemeldet• NachzuchtJunghengste bis 2-jährig werden unter <strong>der</strong> Mutter geführt, bis feststeht, ob sie gelegtwerden o<strong>der</strong> Hengst bleiben• Datum <strong>der</strong> Einträge mit Unterschrift <strong>der</strong> Zuchtregisterführung• Datum und Ursache des Abgangs4.6 Regulative / GebührenordnungRegulative zur Zuchtordnung regeln Formalitäten und zu erhebende Gebühren. Sie sind alsAnhang Bestandteil des Zuchtbuchreglements.FORMALITÄTEN FÜR DEN ZUCHTBETRIEB3.0 Hengstdecklisten, Deck- bzw. GeburtsscheineDer/die HengsthalterIn bestellt bei <strong>der</strong> Zuchtregisterführung anfangs je<strong>der</strong> Decksaison,jedenfalls vor <strong>der</strong> ersten Bedeckung, die Hengstdeckliste und die Deckscheine. JedeBedeckung o<strong>der</strong> künstliche Besamung (KB / ET) muss in <strong>der</strong> Hengstdeckliste und auf demjeweiligen Deckschein durch den/die HengsthalterIn mit allen nötigen Angaben bestätigtwerden (vgl. auch Regulativ).Der/die HengsthalterIn muss den Abstammungsschein sowie die Identifikation (Signalement)<strong>der</strong> Stute vor dem Sprung / Besamung überprüfen. Um späteren Komplikationen vorzubeugensollten die DNA-Analysen von Hengst und Stute zum Zeitpunkt des Deckaktes vorliegen.Die vollständig nachgeführte und von dem/<strong>der</strong> HengsthalterIn unterzeichnete Hengstdecklistemuss jeweils bis zum 30. September (Ende des Zuchtjahres) <strong>der</strong> Zuchtregisterführungunaufgefor<strong>der</strong>t zurückgeschickt werden. Widrigenfalls werden Decklisten für die nächsteDecksaison nur noch gegen Bezahlung von SFR 200.- abgegeben.Der Deckschein ist nach erfolgtem Deckakt vollständig auszufüllen. Der ausgefüllteDeckschein geht an den/die StutenbesitzerIn und wird von diesem/dieser bis zum Abfohlen<strong>der</strong> Stute aufbewahrt.Innerhalb Monatsfrist nach dem Abfohlen wird <strong>der</strong> ergänzte Deckschein <strong>der</strong>Zuchtregisterführung zugesandt (Fohlenmeldung). Dies gilt auch bei Abort, Totgeburt o<strong>der</strong>Ableben des Fohlens kurz nach <strong>der</strong> Geburt. Die Ursache für Abort, Totgeburt o<strong>der</strong> Ablebeneines Fohlens ist auf dem Deckschein möglichst präzise zu vermerken.© VEREIN FREUNDE DER ACHAL-TEKKINER PFERDE SCHWEIZ DRUCK 25.07.2005 SEITE 6 VON 12ZUCHTBUCHFÜHRUNG P.A. STAND 20.05.2003JUDITH DIETHELM, CHLUPFGASSSE 2, CH-8303 BASSERSDORF

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