12.07.2015 Aufrufe

zuchtreglement - Verein Freunde der Achal-Tekkiner Pferde Schweiz

zuchtreglement - Verein Freunde der Achal-Tekkiner Pferde Schweiz

zuchtreglement - Verein Freunde der Achal-Tekkiner Pferde Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ZUCHTREGLEMENT ACHAL-TEKKINER SCHWEIZ• für den Vater des einzutragenden <strong>Pferde</strong>s• für die Mutter des einzutragenden <strong>Pferde</strong>s• für das einzutragende Pferd mit Abstammungsprüfung(Vergleich <strong>der</strong> DNA von Vater, Mutter und Fohlen)• Schriftliche Verkaufsbestätigung des Voreigentümers• Kopie <strong>der</strong> Zoll- bzw. Einfuhrbestätigung für <strong>Pferde</strong>, die in die <strong>Schweiz</strong> importiert wurden• Zahlungseingang <strong>der</strong> Eintragungsgebühren ins Zuchtregister3.3 Nicht reinrassige <strong>Achal</strong>-<strong>Tekkiner</strong> mit mindestens 50% reinrassigem Blutanteil• Vater o<strong>der</strong> Mutter müssen nachweislich reinrassige <strong>Achal</strong>-<strong>Tekkiner</strong> sein und dieVoraussetzungen für einen Eintrag in das schweizerische Zuchtregister erfüllen• Vom nicht reinrassigen Elternteil sollte die Abstammung möglichst auf 5 Generationennachzuweisen sein• Im Übrigen gelten die Voraussetzungen des § 3.23.3 Fremdsprachige DokumenteFremdsprachigen Dokumenten (akzeptiert werden Dokumente in deutscher, französischer,italienischer o<strong>der</strong> englischer Sprache) müssen mit dem Eintragungsantrag beglaubigteÜbersetzungen in deutscher, französischer o<strong>der</strong> englischer Sprache beigelegt werden.Liegen keine beglaubigten Übersetzungen vor, ist die Zuchtregisterführung berechtigt, beiBedarf, solche auf Kosten <strong>der</strong> AntragstellerIn anfertigen zu lassen.3. ZUCHTREGISTER3.0 Definition „ZüchterIn“Züchter eines <strong>Pferde</strong>s, im Sinne dieses Reglements, ist <strong>der</strong>/die EigentümerIn o<strong>der</strong> PächterIn<strong>der</strong> Stute zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bedeckung.3.0 Definition „EigentümerIn“EigentümerIn eines <strong>Pferde</strong>s, im Sinne dieses Reglements, ist diejenige Person, die auf demOriginal-Pedigree als Eigentümerin eingetragen ist.3.0 Definition „BesitzerIn“ bzw. “HalterIn“BesitzerIn eines <strong>Pferde</strong>s, im Sinne dieses Reglements, ist diejenige Person, die das Pferd hält3.0 Definition „reiner CH-<strong>Achal</strong>-<strong>Tekkiner</strong>“ (Vollblut)Ein „reiner CH-<strong>Achal</strong>-<strong>Tekkiner</strong>“ (Vollblut), im Sinne dieses Reglements, ist ein <strong>Achal</strong>-<strong>Tekkiner</strong>, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> geboren wurde, dessen Eigentümer zur Zeit <strong>der</strong> GeburtWohnsitz in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> hatten und dessen Abstammung vom „<strong>Verein</strong> <strong>der</strong> <strong>Freunde</strong> <strong>der</strong><strong>Achal</strong>-<strong>Tekkiner</strong> <strong>Pferde</strong> <strong>Schweiz</strong>“, unter Anwendung des vorliegenden Zuchtreglements, durchEintrag ins Zuchtregister als „rein“ (Vollblut) anerkannt wurde.3.0 Im Zuchtregister aufgeführt sind:• Name des <strong>Pferde</strong>s• Zuchtregisternummer (CH-AT-Nummer nach Meldungseingang-Geburtsjahrgang-Klasse)• Eintragungsdatum• Geburtsdatum© VEREIN FREUNDE DER ACHAL-TEKKINER PFERDE SCHWEIZ DRUCK 25.07.2005 SEITE 5 VON 12ZUCHTBUCHFÜHRUNG P.A. STAND 20.05.2003JUDITH DIETHELM, CHLUPFGASSSE 2, CH-8303 BASSERSDORF

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!