12.07.2015 Aufrufe

zuchtreglement - Verein Freunde der Achal-Tekkiner Pferde Schweiz

zuchtreglement - Verein Freunde der Achal-Tekkiner Pferde Schweiz

zuchtreglement - Verein Freunde der Achal-Tekkiner Pferde Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ZUCHTREGLEMENT ACHAL-TEKKINER SCHWEIZ• Genehmigt auf Antrag <strong>der</strong> Zuchtkommission die Richtergremien für <strong>Pferde</strong>beurteilungenund Hengstkörungen.9.0 Zuchtkommission VAT• gewährleistet einen geordneten Zuchtbetrieb zur Erhaltung des reinrassigen undarttypischen <strong>Achal</strong>-<strong>Tekkiner</strong>s• engagiert sich für und för<strong>der</strong>t eine weltweit einheitliche Zuchtregisterführung für allereinrassigen <strong>Achal</strong>-<strong>Tekkiner</strong>• erarbeitet Zuchtreglement und Regulative (Anhänge zum Zuchtreglement) undunterbreitet sie <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung zur Genehmigung• ist berechtigt, Problemfälle durch in Kraft setzen provisorischer Vorschriften zu lösen.Provisorische Vorschriften müssen durch die nächste reguläre Mitglie<strong>der</strong>versammlungmit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> genehmigt werden.• organisiert periodisch <strong>Pferde</strong>bewertungen, Leistungsprüfungen und Hengstkörungen9.5 Zuchtregisterführung VAT• führt das Zuchtregister• sorgt für einen reibungslosen Informations- und Dokumentenaustausch mit den Züchtern• erstellt Original-Pedigrees• leitet die Zuchtkommission• erstellt jährlich eine <strong>Pferde</strong>bestandesliste• informiert Vorstand und Mitglie<strong>der</strong> über neuste Entwicklungen in <strong>der</strong> Zucht• liefert die Grundlagen zur Publikation gedruckter Zuchtregister9.6 Züchter AT• ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben• ist verantwortlich für die termingerechte Einreichung <strong>der</strong> Dokumente• prüft alle Eintragungsunterlagen, die ihm von Zuchtregisterführung zugestellt werdenauf die Richtigkeit <strong>der</strong> Angaben• verpflichtet sich, alle notwendigen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zuchtregisterführung unverzüglichbzw. fristgerecht mitzuteilen, insbeson<strong>der</strong>e auch den Verkauf und den Abgang eines<strong>Pferde</strong>s durch Tod, unter möglichst präziser Angaben <strong>der</strong> Todesursache• bezahlt die von <strong>der</strong> Zuchtorganisation gefor<strong>der</strong>ten Dienstleistungen laut Zuchtregisterreglementund Regulativ – im Grundsatz vorab10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN10.0 BERICHTIGUNG VON EINTRÄGEN IM ZUCHTREGISTER• Nachweisbare Fehleintragungen im Zuchtregister werden auf Antrag <strong>der</strong>Zuchtkommission berichtigt• Ein eingetragenes Pferd kann auf Antrag <strong>der</strong> Zuchtkommission aus dem Zuchtregistereliminiert werden, falls auf Grund von Abstammungsprüfungen DNA nachgewiesenwird, dass die eingetragene Abstammung nicht stimmen kann bzw. dem vorliegendenReglement wi<strong>der</strong>spricht10.0 Namensgebung• Grundsätzlich wird <strong>der</strong> Name eines Fohlens durch den Eigentümer des Fohlens zumZeitpunkt <strong>der</strong> Geburt vergeben© VEREIN FREUNDE DER ACHAL-TEKKINER PFERDE SCHWEIZ DRUCK 25.07.2005 SEITE 11 VON 12ZUCHTBUCHFÜHRUNG P.A. STAND 20.05.2003JUDITH DIETHELM, CHLUPFGASSSE 2, CH-8303 BASSERSDORF

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!