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Neuerungen bei der Riester-Rente ab 2012<br />
Vermögensbildung<br />
Die Riester-Rente ist seit mehr als<br />
zehn Jahren ein Erfolgsmodell.<br />
Ab diesem Jahr machen gesetzliche<br />
Änderungen diese staatlich<br />
geförderte private Altersvorsorge<br />
und das Zulageverfahren noch<br />
einfacher und transparenter.<br />
Die Rente mit 67 – Anfang des Jahres<br />
2012 trat diese bedeutende Änderung für<br />
zukünftige Rentnerinnen und Rentner in<br />
Kraft. Die Menschen werden also zukünftig<br />
länger arbeiten müssen, um die vollen<br />
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
zu beziehen. Was trotzdem<br />
bleibt, ist die Rentenlücke. Es wird vielen<br />
nicht möglich sein, ihren gewohnten Le-<br />
bensstandard auch als Ruheständler bei-<br />
zubehalten. Darum gibt es bereits seit mehr<br />
als zehn Jahren die Riester-Rente, eine<br />
private Vorsorgeform, die vom Staat durch<br />
Zulagen und Steuervorteile gefördert wird.<br />
<strong>So</strong> geht’s – kurz und knapp<br />
Die Riester-Rente gehört zu den am höchsten<br />
geförderten Sparformen. Bereits mit<br />
geringen Beiträgen kann man in den vollen<br />
Genuss der staatlichen Zulagen kommen.<br />
Um die volle jährliche Grundzulage<br />
in Höhe von 154 € zu erhalten, müssen<br />
4 % des Vorjahresbruttoeinkommens,<br />
höchstens jedoch 2.100,– Euro (inklusive<br />
der Zulagen) angelegt werden. Für vor<br />
dem Jahr 2008 geborene Kinder kommen<br />
noch einmal 185,– Euro pro Jahr dazu, für<br />
danach geborene Kinder sogar 300,– Euro.<br />
Darüber hinaus sind die eingezahlten Beiträge,<br />
so<strong>wie</strong> die Zulagen zu Beginn der<br />
Auszahlphase garantiert. Riesterförderberechtigt<br />
ist eine breite Bevölkerungsschicht,<br />
<strong>wie</strong> beispielsweise Angestellte,<br />
Beamte, Azubis oder Bezieher von Ar-<br />
beitslosengeld II. Selbst Riestern in der<br />
Elternzeit ist möglich und sinnvoll – ein<br />
kleiner finanzieller Aufwand für eine<br />
lebenslange private Zusatzrente.<br />
Riester-Rente ab 2012<br />
einfacher und attraktiver<br />
Diese maximalen jährlichen Zulagen gibt es vom Staat<br />
Der Staat hat auf Kritik reagiert und das<br />
Zulageverfahren einfacher und transparenter<br />
gestaltet. Seit Beginn des Jahres<br />
2012 sind Neuerungen in Kraft, die es<br />
den Riester-Sparern vereinfachen, ihre<br />
maximalen Zulagen voll auszuschöpfen.<br />
<strong>So</strong> müssten nun alle mittel- oder unmittelbar<br />
Zulageberechtigten einen <strong>So</strong>ckelbetrag<br />
von 60,– Euro pro Jahr einzahlen.<br />
Darüber hinaus können Kunden, die sich<br />
über ihren Zulagestatus geirrt haben und<br />
in abgelaufenen Beitragsjahren von Rückforderungen<br />
betroffen waren, unter bestimmten<br />
Voraussetzungen, durch Nachzahlungen<br />
die volle Zulage (<strong>wie</strong>der) erhalten.<br />
Es bestehen weitere Faktoren, die<br />
eine Zulagenrückforderung auslösen können.<br />
Wir raten Ihnen deshalb: Lassen <strong>Sie</strong><br />
regelmäßig <strong>Ihre</strong>n Riester-Vertrag überprüfen.<br />
Wir unterstützen <strong>Sie</strong> hierbei gerne!<br />
Christian Hintermair<br />
Vertriebsleiter<br />
Tel. 08233 / 2105-22<br />
christian.hintermair@rb-kissing-mering.de<br />
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