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Neuerungen bei der Riester-Rente ab 2012<br />

Vermögensbildung<br />

Die Riester-Rente ist seit mehr als<br />

zehn Jahren ein Erfolgsmodell.<br />

Ab diesem Jahr machen gesetzliche<br />

Änderungen diese staatlich<br />

geförderte private Altersvorsorge<br />

und das Zulageverfahren noch<br />

einfacher und transparenter.<br />

Die Rente mit 67 – Anfang des Jahres<br />

2012 trat diese bedeutende Änderung für<br />

zukünftige Rentnerinnen und Rentner in<br />

Kraft. Die Menschen werden also zukünftig<br />

länger arbeiten müssen, um die vollen<br />

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

zu beziehen. Was trotzdem<br />

bleibt, ist die Rentenlücke. Es wird vielen<br />

nicht möglich sein, ihren gewohnten Le-<br />

bensstandard auch als Ruheständler bei-<br />

zubehalten. Darum gibt es bereits seit mehr<br />

als zehn Jahren die Riester-Rente, eine<br />

private Vorsorgeform, die vom Staat durch<br />

Zulagen und Steuervorteile gefördert wird.<br />

<strong>So</strong> geht’s – kurz und knapp<br />

Die Riester-Rente gehört zu den am höchsten<br />

geförderten Sparformen. Bereits mit<br />

geringen Beiträgen kann man in den vollen<br />

Genuss der staatlichen Zulagen kommen.<br />

Um die volle jährliche Grundzulage<br />

in Höhe von 154 € zu erhalten, müssen<br />

4 % des Vorjahresbruttoeinkommens,<br />

höchstens jedoch 2.100,– Euro (inklusive<br />

der Zulagen) angelegt werden. Für vor<br />

dem Jahr 2008 geborene Kinder kommen<br />

noch einmal 185,– Euro pro Jahr dazu, für<br />

danach geborene Kinder sogar 300,– Euro.<br />

Darüber hinaus sind die eingezahlten Beiträge,<br />

so<strong>wie</strong> die Zulagen zu Beginn der<br />

Auszahlphase garantiert. Riesterförderberechtigt<br />

ist eine breite Bevölkerungsschicht,<br />

<strong>wie</strong> beispielsweise Angestellte,<br />

Beamte, Azubis oder Bezieher von Ar-<br />

beitslosengeld II. Selbst Riestern in der<br />

Elternzeit ist möglich und sinnvoll – ein<br />

kleiner finanzieller Aufwand für eine<br />

lebenslange private Zusatzrente.<br />

Riester-Rente ab 2012<br />

einfacher und attraktiver<br />

Diese maximalen jährlichen Zulagen gibt es vom Staat<br />

Der Staat hat auf Kritik reagiert und das<br />

Zulageverfahren einfacher und transparenter<br />

gestaltet. Seit Beginn des Jahres<br />

2012 sind Neuerungen in Kraft, die es<br />

den Riester-Sparern vereinfachen, ihre<br />

maximalen Zulagen voll auszuschöpfen.<br />

<strong>So</strong> müssten nun alle mittel- oder unmittelbar<br />

Zulageberechtigten einen <strong>So</strong>ckelbetrag<br />

von 60,– Euro pro Jahr einzahlen.<br />

Darüber hinaus können Kunden, die sich<br />

über ihren Zulagestatus geirrt haben und<br />

in abgelaufenen Beitragsjahren von Rückforderungen<br />

betroffen waren, unter bestimmten<br />

Voraussetzungen, durch Nachzahlungen<br />

die volle Zulage (<strong>wie</strong>der) erhalten.<br />

Es bestehen weitere Faktoren, die<br />

eine Zulagenrückforderung auslösen können.<br />

Wir raten Ihnen deshalb: Lassen <strong>Sie</strong><br />

regelmäßig <strong>Ihre</strong>n Riester-Vertrag überprüfen.<br />

Wir unterstützen <strong>Sie</strong> hierbei gerne!<br />

Christian Hintermair<br />

Vertriebsleiter<br />

Tel. 08233 / 2105-22<br />

christian.hintermair@rb-kissing-mering.de<br />

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