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168. § 21 VOL/A - Inhalt der Angebote - Oeffentliche Auftraege

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010<strong>168.</strong> <strong>§</strong> <strong>21</strong> <strong>VOL</strong>/A - <strong>Inhalt</strong> <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong><strong>Inhalt</strong> <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong>1. (1) Die <strong>Angebote</strong> müssen die Preise sowie die gefor<strong>der</strong>ten Angaben und Erklärungenenthalten. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erfor<strong>der</strong>lich erscheinen,kann <strong>der</strong> Bieter sie auf beson<strong>der</strong>er Anlage seinem Angebot beifügen.(2) Die Auftraggeber haben die Integrität <strong>der</strong> Daten und die Vertraulichkeit <strong>der</strong>übermittelten <strong>Angebote</strong> auf geeignete Weise zu gewährleisten. Per Post o<strong>der</strong> direktübermittelte <strong>Angebote</strong> sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, als solche zukennzeichnen und bis zum Ablauf <strong>der</strong> für die Einreichung vorgesehenen Frist unterVerschluss zu halten. Bei elektronisch übermittelten <strong>Angebote</strong>n ist dies durchentsprechende organisatorische und technische Lösungen nach den Anfor<strong>der</strong>ungen desAuftraggebers und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die Verschlüsselung muss biszum Ablauf <strong>der</strong> Frist zur Einreichung <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong> aufrechterhalten bleiben. Die<strong>Angebote</strong> müssen unterschrieben sein, elektronisch übermittelte <strong>Angebote</strong> sind mit einerfortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (5) und denAnfor<strong>der</strong>ungen des Auftraggebers o<strong>der</strong> mit einer qualifizierten elektronischen Signaturnach dem Signaturgesetz zu versehen.(3) Än<strong>der</strong>ungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein.(4) Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.(5) Muster und Proben des Bieters müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.2. Etwaige Nebenangebote müssen auf beson<strong>der</strong>er Anlage gemacht und als solche deutlichgekennzeichnet werden.3. (1) Der Bieter hat auf Verlangen im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand desAngebots gewerbliche Schutzrechte bestehen o<strong>der</strong> von dem Bieter o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en beantragtsind.(2) Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für dieAnmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.4. Arbeitsgemeinschaften und an<strong>der</strong>e gemeinschaftliche Bieter haben in den <strong>Angebote</strong>njeweils die Mitglie<strong>der</strong> zu benennen sowie eines ihrer Mitglie<strong>der</strong> als bevollmächtigtenVertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlteine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor <strong>der</strong> Zuschlagserteilungbeizubringen.5. Der Bieter kann schon im Angebot die Rückgabe von Entwürfen, Ausarbeitungen,Mustern und Proben verlangen, falls das Angebot nicht berücksichtigt wird (<strong>§</strong> 27 Nr. 7).<strong>168.</strong>1 Vergleichbare Regelungen7183Der Vorschrift des <strong>§</strong> <strong>21</strong> <strong>VOL</strong>/A vergleichbar ist im Bereich <strong>der</strong> VOB <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A. DieKommentierung zu dieser Vorschrift kann daher ergänzend zu <strong>der</strong> Kommentierung des <strong>§</strong> <strong>21</strong>herangezogen werden.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010<strong>168.</strong>2 Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> <strong>VOL</strong>/A 20067184In <strong>§</strong> <strong>21</strong> ist eine neue Nr. 1 Abs. 2 eingefügt, wonach die Auftraggeber die Integrität <strong>der</strong> Datenund die Vertraulichkeit <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong> auf geeignete Weise zu gewährleisten haben.<strong>168.</strong>3 Bieterschützende Vorschrift<strong>168.</strong>3.1 <strong>§</strong> <strong>21</strong>7185Die Regelung des <strong>§</strong> <strong>21</strong> entfaltet bieterschützende Wirkung (1. VK Sachsen, B. v. 5.9.2002 -Az.: 1/SVK/073-02).<strong>168.</strong>3.2 <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 Satz 57186Die Frage, ob ein Angebot rechtsverbindlich unterschrieben ist, ist keine Bestimmung,die ein subjektives Recht gemäß <strong>§</strong> 97 Abs. 7 GWB eines Bieters darstellt und dessenVerletzung er rügen kann. Zwar ist die Vorschrift des <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 <strong>VOL</strong>/A einevergaberechtliche Regelung, die (auch) einen bieterschützenden Zweck im Sinne des <strong>§</strong> 97Abs. 7 GWB hat. Es besteht jedoch kein darüber hinausgehen<strong>der</strong> Anspruch eines Bieters,dass ein Angebot eines Mitbieters auch rechtsverbindlich unterschrieben sein müsste.Dies ergibt sich bereits aus dem Fehlen einer <strong>der</strong>artigen Bestimmung in <strong>der</strong> <strong>VOL</strong>/A seit demJahr 2000. Darüber hinaus kann ein Bieter auch keine weitergehenden Rechte bezogen aufFormvorschriften gegen einen Mitbieter haben als die Vergabestelle selbst (1. VK Sachsen, B.v. 16.06.2005 - Az.: 1/SVK/056-05; VK Hessen, B. v. 27.2.2003 - Az.: 69 d VK - 70/2002).<strong>168.</strong>3.3 <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 27187Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5001.<strong>168.</strong>4 Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>§</strong> <strong>21</strong> für die Bieter7188Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5002.<strong>168.</strong>5 Auslegung des Angebots<strong>168.</strong>5.1 Grundsatz7189Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5003.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010<strong>168.</strong>5.2 Beispiele aus <strong>der</strong> Rechtsprechung7190Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5005.<strong>168.</strong>5.3 Weitere Beispiele aus <strong>der</strong> Rechtsprechung7190/1• letztlich ist ein Angebot gemäß <strong>§</strong><strong>§</strong> 133, 157 BGB auszulegen. Der öffentlicheAuftraggeber ist zur Auslegung eines Angebots berechtigt und verpflichtet. Maßstab<strong>der</strong> Auslegung ist, wie ein mit den Umständen vertrauter Dritter in <strong>der</strong> Lage desöffentlichen Auftraggebers das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf dieVerkehrssitte verstehen durfte und musste. Dabei ist <strong>der</strong> dem Angebot zugrundeliegende wahre Bieterwille zu erforschen. Ausgehend von diesen Grundsätzen ist beiPrüfung von <strong>Angebote</strong>n im Entsorgungsdienstleistungsbereich immer dieausgeschriebene Fraktion maßgeblich. Wenn ein Bieter aufgefor<strong>der</strong>t wird,diesbezüglich Referenzen vorzulegen, würde einer mit den Umständen vertrauterAuftraggeber die Angabe <strong>der</strong> Referenzen doch nicht auf die gerade nichtausgeschriebene Abfallfraktion beziehen. Vielmehr kann er zunächst einmal davonausgehen, dass die Referenzen sich tatsächlich auf die ausgeschriebenenAbfallfraktionen beziehen (OLG Düsseldorf, B. v. 14.10.2009 - Az.: VII-Verg 40/09;VK Münster, B. v. 15.09.2009 - Az.: VK 14/09)<strong>168.</strong>6 Angabe <strong>der</strong> Preise und sonstiger gefor<strong>der</strong>ter Angaben undErklärungen (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 1 Satz 1)<strong>168.</strong>6.1 Sinn und Zweck <strong>der</strong> Vorschrift7191Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5067.<strong>168.</strong>6.2 Begriff <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Angaben und Erklärungen<strong>168.</strong>6.2.1 Rechtsprechung7192Sonstige Angaben und Erklärungen im Sinne von <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 <strong>VOL</strong>/A sindvorrangig leistungsbezogene, technische Merkmale o<strong>der</strong> Erklärungen, die die Leistungund den Preis des <strong>Angebote</strong>s beeinflussen. Weitergehende Erklärungen, die mit demkonkreten Leistungsgegenstand nichts zu tun haben, fallen zwar dem Wortlaut nach hierunter,gehören aber nicht im engeren Sinne hierzu (VK Düsseldorf, B. v. <strong>21</strong>.01.2009 - Az.: VK –43/2008 – L; 1. VK Sachsen, B. v. 19.07.2006 - Az.: 1/SVK/060-06; B. v. 19.07.2006 - Az.:1/SVK/059-06; VK Münster, B. v. 25.09.2007 - Az.: VK 20/07; B. v. 19.09.2006 - Az.: VK12/06; B. v. 13.12.2005 - Az.: VK 24/05). Bei fehlendenUnbedenklichkeitsbescheinigungen und Versicherungsbestätigungen handelt es sichunzweifelhaft nicht um Erklärungen, die unmittelbaren Einfluss auf den Preis o<strong>der</strong> die


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010Leistung (Abfallentsorgung) haben. Sie lassen vielmehr Rückschlüsse auf die Eignung undkonkret auf die Zuverlässigkeit des Bieters zu und sind somit im Rahmen <strong>der</strong>Eignungsprüfung nach <strong>§</strong> 25 Nr. 2 Abs. 1 <strong>VOL</strong>/A von <strong>der</strong> Vergabestelle zu werten (VKMünster, B. v. 09.03.2004 - Az.: VK 02/04). Auch bezieht sich eine Bescheinigung über dieKompatibilität <strong>der</strong> angebotenen Müllgroßbehälter mit den Biofiltern eines bestimmtenHerstellers auf technische Merkmale (VK Münster, B. v. 25.09.2007 - Az.: VK 20/07).<strong>168.</strong>6.2.2 Erläuternde Hinweise <strong>der</strong> <strong>VOL</strong>/A7193Erläuterungen sind kommentierende Angaben zum gefor<strong>der</strong>ten Angebot. Will <strong>der</strong> BieterÄn<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen vorschlagen, so muss er als solche gekennzeichneteNebenangebote (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 2) einsenden, es sei denn, dass Nebenangebote ausnahmsweiseausgeschlossen sind (<strong>§</strong> 17 Nr. 3 Abs. 5).<strong>168.</strong>6.3 Hinweis7194Durch die enge Verknüpfung des <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 mit <strong>§</strong> 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe a)<strong>VOL</strong>/A - in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Vergabestellen und <strong>der</strong> Rechtsprechung - erfolgt einezusammenhängende Kommentierung bei <strong>§</strong> 25 <strong>VOL</strong>/A RZ 7445ff.<strong>168.</strong>7 Form <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong> (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2)7195Aus dem Zusammenhang des <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 ergibt sich, dass <strong>der</strong> Auftraggeber festlegt, inwelcher Form die <strong>Angebote</strong> einzureichen sind. Der Auftraggeber entscheidet also darüber,ob Bieter die <strong>Angebote</strong> schriftlich o<strong>der</strong> elektronisch einreichen können.<strong>168.</strong>7.1 Schriftliche <strong>Angebote</strong><strong>168.</strong>7.1.1 Keine zwingende Zulassung von schriftlichen <strong>Angebote</strong>n beiVergaben unterhalb <strong>der</strong> Schwellenwerte7196Im Gegensatz zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A sind die Auftraggeber nichtverpflichtet, bei Vergaben unterhalb <strong>der</strong> Schwellenwerte schriftlich eingereichte<strong>Angebote</strong> immer zuzulassen.<strong>168.</strong>7.2 Elektronische <strong>Angebote</strong>7197<strong>§</strong> <strong>21</strong> stellt für alle Abschnitte <strong>der</strong> <strong>VOL</strong>/A die Ermächtigung dar, auch elektronische <strong>Angebote</strong>zuzulassen. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil des umfassenden undganzheitlichen Prozesses <strong>der</strong> elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe).Dieser Prozess steht auf <strong>der</strong> Prioritätenliste <strong>der</strong> Kommission <strong>der</strong> EuropäischenGemeinschaften und <strong>der</strong> Politik in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland relativ weit oben, hat aber


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010bisher aus vielfältigen Gründen den Durchbruch im Bereich <strong>der</strong> Angebotsabgabe nichtgeschafft.7198Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vergabeverordnung und <strong>der</strong> neuen VOB/A 2006 sowie <strong>VOL</strong>/A 2006wurden die rechtlichen Regelungen über elektronische <strong>Angebote</strong> in die VOB/A 2006sowie <strong>VOL</strong>/A 2006 aufgenommen; <strong>§</strong> 15 VgV ist gestrichen worden.<strong>168.</strong>7.2.1 Umsetzung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Vergabekoordinierungsrichtlinie7199<strong>§</strong> <strong>21</strong> setzt die Vorgaben des Art. 42 Abs. 1 – 3 <strong>der</strong> Vergabekoordinierungsrichtlinie um.<strong>168.</strong>7.2.2 Sonstige Regelungen über die elektronische Angebotsabgabe7200Der Bereich <strong>der</strong> E-Vergabe wird nicht nur durch unmittelbare vergaberechtliche Vorschriftengeregelt, son<strong>der</strong>n durch eine Vielzahl weiterer Vorschriften bestimmt.<strong>168.</strong>7.2.2.1 Europarechtliche Regelungen<strong>168.</strong>7.2.2.1.1 Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (e-commerce-Richtlinie)7201Diese Richtlinie umfasst nach ihrem <strong>Inhalt</strong> auch die öffentlichen Aufträge, sofern sieelektronisch abgewickelt werden.<strong>168.</strong>7.2.2.1.2 Recht auf Abgabe eines elektronischen Angebots?7202Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5042.<strong>168.</strong>7.2.2.1.3 Signaturrichtlinie7203Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5045.<strong>168.</strong>7.2.2.2 Nationale Regelungen7204Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5046.<strong>168.</strong>7.2.3 Bedeutung des elektronischen Angebots in Praxis undRechtsprechung7205Das elektronische Angebot spielt bisher we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Praxis noch in <strong>der</strong> Rechtsprechung eineRolle.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010<strong>168.</strong>7.2.4 Pilotprojekte7206Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5051.<strong>168.</strong>7.2.5 Literatur7207Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5053.<strong>168.</strong>8 Gewährleistung <strong>der</strong> Integrität <strong>der</strong> Daten und dieVertraulichkeit <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong> (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2)7208Nach <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 haben die Auftraggeber die Integrität <strong>der</strong> Daten und dieVertraulichkeit <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong> auf geeignete Weise zu gewährleisten.<strong>168.</strong>8.1 Schriftliche <strong>Angebote</strong> (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 Satz 2)7209Per Post o<strong>der</strong> direkt übermittelte <strong>Angebote</strong> sind in einem verschlossenen Umschlageinzureichen, als solche zu kennzeichnen und bis zum Ablauf <strong>der</strong> für die Einreichungvorgesehenen Frist unter Verschluss zu halten.<strong>168.</strong>8.1.1 Einreichung in einem verschlossenen Umschlag<strong>168.</strong>8.1.1.1 Sinn und Zweck <strong>der</strong> Regelung7<strong>21</strong>0Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5056.<strong>168.</strong>8.1.1.2 Schutz des <strong>Angebote</strong>s durch einen Umschlag o<strong>der</strong> ähnliche Mittel7<strong>21</strong>1Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5057.<strong>168.</strong>8.1.2 Kennzeichnung und verschlossene Aufbewahrung<strong>168.</strong>8.1.2.1 Sinn und Zweck7<strong>21</strong>2Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> <strong>VOL</strong>/A RZ 7062.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010<strong>168.</strong>8.1.2.2 Anfor<strong>der</strong>ungen an den Eingangs- und Kennzeichnungsvermerk7<strong>21</strong>2/1Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5059/1.<strong>168.</strong>8.2 Elektronische <strong>Angebote</strong> (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 Satz 3)7<strong>21</strong>3Bei elektronisch übermittelten <strong>Angebote</strong>n ist die Integrität <strong>der</strong> Daten und die Vertraulichkeit<strong>der</strong> <strong>Angebote</strong> durch entsprechende technische Lösungen nach den Anfor<strong>der</strong>ungen desAuftraggebers und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die Verschlüsselung muss bis zumAblauf <strong>der</strong> Frist zur Einreichung <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong> aufrechterhalten bleiben.<strong>168.</strong>8.2.1 Verschlüsselung7<strong>21</strong>4Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5063.<strong>168.</strong>8.2.2 Elektronische <strong>Angebote</strong> per Fax o<strong>der</strong> per E-Mail ohne Signaturund Verschlüsselung7<strong>21</strong>5Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5065.<strong>168.</strong>9 Unterzeichnung <strong>der</strong> <strong>Angebote</strong> (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 Satz 1)<strong>168.</strong>9.1 Allgemeines7<strong>21</strong>6Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5009.<strong>168.</strong>9.2 Prüfung <strong>der</strong> Unterzeichnung?7<strong>21</strong>7Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5014.<strong>168.</strong>9.3 Stelle <strong>der</strong> Unterzeichnung7<strong>21</strong>8Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5015.<strong>168.</strong>9.4 Anzahl <strong>der</strong> Unterschriften7<strong>21</strong>9Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5017.


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010<strong>168.</strong>9.5 Identität des Bieters<strong>168.</strong>9.5.1 Allgemeines7220Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5019.<strong>168.</strong>9.5.2 Angebot eines Bieters für einen Dritten72<strong>21</strong>Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5020.<strong>168.</strong>9.5.3 Beispiele aus <strong>der</strong> Rechtsprechung7222Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5022.<strong>168.</strong>9.6 Unterzeichnung des <strong>Angebote</strong>s bei Bietergemeinschaften<strong>168.</strong>9.6.1 Begriff7223Zum Begriff und zur Rechtsform von Bietergemeinschaften vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> 8VOB/A RZ 3826.<strong>168.</strong>9.6.2 Angebot eines Einzelbieters o<strong>der</strong> Angebot einerBietergemeinschaft?7224Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5024.<strong>168.</strong>9.6.3 Grundsätzliche Anfor<strong>der</strong>ung an die Unterzeichnung von<strong>Angebote</strong>n einer Bietergemeinschaft7225Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5025.<strong>168.</strong>9.6.4 Unterzeichnung von <strong>Angebote</strong>n einer Bietergemeinschaft durcheinen Bevollmächtigten7226Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5026.<strong>168.</strong>9.6.5 Nachträgliche Genehmigung bei fehlen<strong>der</strong> Unterschrift allerMitglie<strong>der</strong> von Bietergemeinschaften


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.20107227Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5028.<strong>168.</strong>9.6.6 Anwendung <strong>der</strong> Grundsätze über die Duldungs- undAnscheinsvollmacht und das Handeln eines vollmachtslosen Vertreters7228Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5032.<strong>168.</strong>9.6.6.1 Weitere Beispiele aus <strong>der</strong> Rechtsprechung7228/1Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5035/1.<strong>168.</strong>9.7 Wertung von <strong>Angebote</strong>n mit unvollständigen Unterschriften7229Zur Wertung von <strong>Angebote</strong>n mit unvollständigen Unterschriften vgl. die Kommentierung zu<strong>§</strong> 25 VOB/A RZ 5315.<strong>168.</strong>9.8 Signaturanfor<strong>der</strong>ung bei elektronischen <strong>Angebote</strong>n (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1Abs. 2 Satz 4)<strong>168.</strong>9.8.1 Signaturstufe72307231<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 Satz 4 verlangt - als Äquivalent <strong>der</strong> Unterschrift – nach Wahl desAuftraggebers eine fortgeschrittene elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz und denAnfor<strong>der</strong>ungen des Auftraggebers o<strong>der</strong> eine qualifizierte elektronische Signatur nach demSignaturgesetz.Zur Erleichterung <strong>der</strong> elektronischen Angebotsabgabe wurde mit <strong>der</strong> <strong>VOL</strong>/A 2006 neben<strong>der</strong> bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur nunmehr auch die fortgeschritteneelektronische Signatur nach dem Signaturgesetz in Verbindung mit den Anfor<strong>der</strong>ungendes Auftraggebers als Wahloption für die Auftraggeber vorgesehen.<strong>168.</strong>10 Än<strong>der</strong>ungen des Bieters an seinen Eintragungen (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1Abs. 3)7232Durch die enge Verknüpfung des <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 mit <strong>§</strong> 25 <strong>VOL</strong>/A - in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong>Vergabestellen und <strong>der</strong> Rechtsprechung - erfolgt eine zusammenhängende Kommentierungbei <strong>§</strong> 25 VOB/A RZ 5525.<strong>168.</strong>11 Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen an denVerdingungsunterlagen (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 4)


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.20107233Durch die Verknüpfung des <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 3 mit <strong>§</strong> 25 <strong>VOL</strong>/A - in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong>Vergabestellen und <strong>der</strong> Rechtsprechung - erfolgt eine zusammenhängende Kommentierungbei <strong>§</strong> 25 <strong>VOL</strong>/A RZ 7400.<strong>168.</strong>12 Muster und Proben (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 5)7234Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5078.<strong>168.</strong>13 Sonstige Formerfor<strong>der</strong>nisse<strong>168.</strong>13.1 Durchgängige Verwendung <strong>der</strong> Ordnungsziffern einesLeistungsverzeichnisses7235Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> VOB/A RZ 5074.<strong>168.</strong>14 Nebenangebote (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 2)72367237Mit <strong>der</strong> neuen <strong>VOL</strong>/A 2006 wurde – ebenso wie in <strong>der</strong> VOB/A 2006 – <strong>der</strong> Begriff desÄn<strong>der</strong>ungsvorschlags gestrichen.Etwaige Nebenangebote müssen auf beson<strong>der</strong>er Anlage gemacht und als solche deutlichgekennzeichnet werden.<strong>168.</strong>14.1 Hinweise72387239Vgl. im Einzelnen zu Nebenangeboten die Kommentierung zu <strong>§</strong> 17 <strong>VOL</strong>/A RZ 6933.Durch die Verknüpfung des <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 2 mit <strong>§</strong> 25 <strong>VOL</strong>/A - in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Vergabestellen und<strong>der</strong> Rechtsprechung - erfolgt eine zusammenhängende Kommentierung <strong>der</strong> Wertung bei <strong>§</strong>25 <strong>VOL</strong>/A RZ 7540.<strong>168.</strong>15 Arbeitsgemeinschaften und an<strong>der</strong>e gemeinschaftlicheBieter (<strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 4)72407241Arbeitsgemeinschaften und an<strong>der</strong>e gemeinschaftliche Bieter haben in den <strong>Angebote</strong>n jeweilsdie Mitglie<strong>der</strong> zu benennen sowie eines ihrer Mitglie<strong>der</strong> als bevollmächtigten Vertreter fürden Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieserBezeichnungen im Angebot, so ist sie vor <strong>der</strong> Zuschlagserteilung beizubringen.Vgl.• zum Begriff des Bewerbers und des Bieters,


Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Än<strong>der</strong>ung: <strong>21</strong>.03.2010• zum Begriff <strong>der</strong> Bietergemeinschaft,• zur Rechtsform <strong>der</strong> Bietergemeinschaft,• zur Bildung einer nachträglichen Bietergemeinschaft und• zu Arbeitsgemeinschaftenim Einzelnen die Kommentierung zu <strong>§</strong> 8 VOB/A RZ 3824ff.7241/1Vgl. zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong>VOB/A RZ 5082/1.<strong>168.</strong>16 Selbstgefertigte Abschrift o<strong>der</strong> Kurzfassung desLeistungsverzeichnisses7242Nach <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 3 VOB/A soll <strong>der</strong> Auftraggeber allgemein o<strong>der</strong> im Einzelfall zulassen,dass Bieter für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift o<strong>der</strong> statt dessen eineselbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vomAuftraggeber verfassten Wortlaut <strong>der</strong> Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich schriftlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen(Positionen) vollzählig, in <strong>der</strong> gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in<strong>der</strong> Urschrift, wie<strong>der</strong>geben. Eine entsprechende Vorschrift fehlt in <strong>der</strong> <strong>VOL</strong>/A. DerAuftraggeber kann jedoch selbst gefertigte Kopien o<strong>der</strong> Kurzfassungen desLeistungsverzeichnisses zulassen und zugleich bestimmen, dass allein das vomAuftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich ist (BayObLG, B. v. 17.02.2005- Verg 027/04). In solchen Fällen wird man die Rechtsprechung zu <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 3VOB/A (vgl. im Einzelnen RZ 5076 ff.) auch auf <strong>VOL</strong>-Verfahren übertragen können.<strong>168.</strong>17 Anwendbarkeit in Verfahren nach <strong>der</strong> <strong>VOL</strong>/A-SKR7243Auch bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> <strong>VOL</strong>/A-SKR sind die allgemeinen Rechtsgedanken des <strong>§</strong> 97GWB, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Transparenz <strong>der</strong> Vergabeentscheidung und <strong>der</strong>Gleichbehandlung <strong>der</strong> Bieter, maßgeblich. Heranzuziehen ist daher auch <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 2S. 2 <strong>VOL</strong>/A zumindest in entsprechen<strong>der</strong> Weise, <strong>der</strong> die Regelungen über die Abgabe vonWillenserklärungen (<strong>§</strong><strong>§</strong> 133 ff. BGB) konkretisiert und eine Ausprägung des Prinzips <strong>der</strong>Chancengleichheit ist. Ebenfalls anwendbar ist als Ausdruck des vergaberechtlichenGleichbehandlungsprinzips <strong>§</strong> <strong>21</strong> Nr. 1 Abs. 3 <strong>VOL</strong>/A zumindest in analoger Weise, soweitnicht <strong>der</strong> Charakter des Verhandlungsverfahrens eine an<strong>der</strong>e Beurteilung zulässt (VK Baden-Württemberg, B. v. <strong>21</strong>.06.2005 - Az.: 1 VK 33/05).

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