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Rezension Dr. Gieffers zum Buch "Streitpunkt ... - Drei Linden Film

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Lönnig: (S.195-196) Er arbeitet am Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung<br />

in Köln und hat erlaubter Weise seine evolutionskritische Haltung im Internet auf<br />

seiner Homepage des Instituts dargelegt. Diese Meinung entspricht nicht der<br />

mehrheitlichen Institutsmeinung. Kutschera hat mehrfach versucht, das Institut<br />

zu bewegen, diese Homepage zu verbieten. Der Verbotsversuch wurde nicht<br />

durch sachliche Argumente begründet.<br />

Kutschera: (S.197-198) “Die Aussagen von Herrn Lönnig (auf der MPIZ-<br />

Homepage) sind <strong>zum</strong> Teil eindeutig gegen die International akzeptierten<br />

Grundsätze der Naturwissenschaft Biologie gerichtet und dienen der Verbreitung<br />

einer religiösen Weltanschauung, zu der sich der Autor in klaren Worten bekennt.<br />

(...) Trotz des ´Disclaimers` des MPIZ möchte ich anfragen, ob Sie es für richtig<br />

halten, dass die Max-Planck-Gesellschaft derzeit als Verbreitungsorgan einer<br />

pseudowissenschaftlichen Ideologie missbraucht wird. Herr Lönnig hat<br />

selbstverständlich das Recht, seine kreationistische Weltansicht als Privatmann<br />

im Internet zu präsentieren. Es ist meiner Ansicht nach jedoch nicht akzeptabel,<br />

dass sein Arbeitgeber ... diese religiös motivierte (anti-naturwissenschaftliche)<br />

Missionstätigkeit unterstützt.”<br />

Biologisch-sachliche Gründe nennt Kutschera nicht. Er spricht von international<br />

akzeptierten Grundsätzen der Biologie. So etwas gibt es aber nicht. Kutschera<br />

spricht lediglich von einer Mehrheitsmeinung, die aber keinen Anspruch auf<br />

Ausschließlichkeit und Richtigkeit erheben kann. Man darf also sehr wohl völlig<br />

anderer Meinung sein und das auch öffentlich bekunden. Dabei hat man das<br />

gleiche Recht, sich zu ID oder einer Schöpfung zu bekennen, wie Evolutionisten<br />

das Recht haben, sich <strong>zum</strong> Materialismus und Atheismus zu bekennen und <strong>zum</strong><br />

Glauben an eine naturwissenschaftlich nicht bewiesene Evolution, wie Kutschera<br />

weiter oben zugegeben hatte.<br />

In beiden Fällen liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der eigenen Meinung<br />

und nicht auf der Verbreitung der je eigenen Haltung. Darüber hinaus wäre aber<br />

eine Verbreitungsabsicht auch nicht strafbar.<br />

2.<br />

Lönnig: (S.196) Er bekennt sich zur Schöpfung, weist aber die Eingruppierung<br />

unter den Kreationismus zurück.<br />

Kutschera: (S.198) An Hand von Beispielen aus den Publikationen von Lönnig<br />

wirft Kutschera ihm vor, dass er logisch auf die Existenz und Tätigkeit eines<br />

intelligenten Schöpfers schließt. Da aber Lönnig nicht im kreationistischen Sinne<br />

argumentiert, ist Kutscheras Vorwurf des Kreationismus unberechtigt.<br />

Es sei noch einmal darauf hingewiesen:<br />

Schöpfung nimmt Bezug auf einen Schöpfer, ohne das nähere Wie des<br />

Schöpfungsgeschehens zu kennen oder in Glaubenssätzen zu postulieren.<br />

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