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Stellungnahme zur UVE - Umweltbundesamt

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- 5 -fehlen in den vorliegenden Unterlagen. Die Analyseergebnisse sind den <strong>UVE</strong>-Unterlagen beizulegen.BodenDie Relevanz des Schutzgutes Boden, im Sinne der obersten belebten Schicht, für dasVorhaben ist eingeschränkt. Dennoch fehlt eine Darstellung allfälliger Böden(Bodentypen, Funktionen) im Projektgebiet bzw. ist gegebenenfalls ein begründetesNo Impact Statement zu ergänzen.In den vorliegenden Unterlagen wird festgehalten, dass für die letzteRekultivierungsphase Oberboden von entsprechenden Flächen im Nahbereichentnommen wird (siehe Fachbericht Maßnahmenplanung 1.3). Diese Aussage weistauf das Vorkommen von Böden sowie ihre Betroffenheit durch das Vorhaben hin. Esist daher klarzustellen, welche Beschaffenheit der Boden (Qualität) hat, um welcheBöden es sich handelt und welche Funktionen diese haben.2.3. zu: Beschreibung der Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung oder <strong>zur</strong>Einschränkung wesentlicher nachteiliger AuswirkungenGrundwasserDie angeführten Maßnahmen <strong>zur</strong> Dokumentation der Wasserqualität vor Beginn derDeponieerweiterung sowie <strong>zur</strong> Kontrolle während der Betriebsphase sind nichtausreichend nachvollziehbar beschrieben. Als Maßnahme sind alle Parameter desBlocks 1 der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung 1 sowie projektrelevanteKohlenwasserstoffe zu beobachten, die eine Vorbelastung bzw. eine durch dasVorhaben eintretende Verschlechterung belegen können. Für eine nachvollziehbareBeurteilung der Umweltverträglichkeit sind gegebenenfalls Maßnahmen zu ergänzenoder die geplanten Maßnahmen detaillierter darzustellen.Für die Nachsorge nach Abschluss der Deponie fehlen Angaben <strong>zur</strong> Überwachung derWasserqualität im Bereich Paulisturz-Feistawiese. Diese sind zu ergänzen.3. Empfehlungen3.1. zu: Beschreibung der voraussichtlich vom Vorhaben erheblichbeeinträchtigten UmweltLuftBei der Darstellung des Ist-Zustandes (Kap. D.2) wird auf Messreihen des Gutachtersbzw. der Steiermärkischen Landesregierung verwiesen. Die Darstellung dieserMessreihen im Fachbeitrag Luft erfolgte zum Teil wenig nachvollziehbar undtransparent, daher wird eine ausführlichere Dokumentation empfohlen.1 GZÜV, BGBl. Nr. II 479/2006 http://www.lebensministerium.at/wasser/wasseroesterreich/wasserrecht_national/planung/GZUEV.html


- 6 -3.2. zu: Beschreibung der Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung oder Verminderungwesentlicher nachteiliger AuswirkungenGrundwasserDie Analysen <strong>zur</strong> Grundwasserkontrolle während der Betriebsphase sollten zumindesthalbjährlich an den im Technischen Bericht sowie an den in der Mappe 1.2 der <strong>UVE</strong>angeführten Beprobungspunkten durchgeführt werden.Die Nachsorgemaßnahmen sollten zumindest eine jährliche Überwachung allerParameter des Blocks 1 der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung sowieprojektrelevanter Kohlenwasserstoffe, für die angeführten Beprobungspunkte,beinhalten.3.3. zu: Allgemein verständliche ZusammenfassungTiere, Pflanzen und LebensräumeDie Darstellung der Sensibilität der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Lebensräume wirdin der Allgemein verständlichen Zusammenfassung einem Mittelungsprozessunterzogen. Dabei wird die gemittelte Einstufung der Sensibilität der Pflanzen undLebensräume als gering bewertet (S. 30, Tab. 15). Der Mittelungsprozess ist nichtnachvollziehbar, da ca. 60 % der Flächen von mäßigem naturschutzfachlichem Wertund rund 30 % naturschutzfachlich hochwertig sind (vgl. Fachbericht Pflanzen undderen Lebensräume, S. 61). Die Darstellung in der Allgemein verständlichenZusammenfassung sollte im Sinne der Konsistenz der Unterlagen und der Informationder Öffentlichkeit überarbeitet werden.gemäß § 6 Abs. 2 Z 32 UKGDr. Karl Kienzl

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