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MIETVERTRAG für das efa Gastzimmer Zwischen dem ... - wohnverein

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<strong>MIETVERTRAG</strong> für <strong>das</strong> <strong>efa</strong> <strong>Gastzimmer</strong><strong>Zwischen</strong> <strong>dem</strong> VermieterWohnverein <strong>efa</strong> i.V. Zuzana Kante Fatiostrasse 25 4056 Basel Tel. 061 693 07 24und <strong>dem</strong> Mieter/ der MieterinName:Adresse:Tel.:________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________kommt nachfolgender Mietvertrag über folgende Wohnung zustande:§1 MieträumeDer Vermieter vermietet <strong>dem</strong> Mieter zu kurzfristigen Wohnzwecken bzw. der Unterbringungseiner Gäste die an der Fatiostrasse 25 /4056 Basel im 2 Stock gelegene Einzimmer-Wohnung, bestehend aus einem möblierten Zimmer mit Bad (Dusche, Lavabo, WC).Die Nutzfläche beträgt ca. 18 Quadratmeter.§2 Mietzins und NebenkostenMiete pro Nacht: CHF 30,-.Miete Bettwaren, Bettwäsche und Handtücher: CHF 30.-Endreinigung: CHF 40,-§3 Zahlung der Miete und NebenkostenDer Mieter ist verpflichtet, <strong>dem</strong> Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses die gesamtenMietkosten zu bezahlen. Insgesamt ist vom Mieter folgender Betrag zu zahlen:CHF_____________________________§4 MietdauerDas Mietverhältnis beginnt am __________________und endet am____________________§5 Instandhaltung der MietsacheDer Mieter ist verpflichtet, <strong>das</strong> <strong>efa</strong> <strong>Gastzimmer</strong> und die gemeinschaftlichen Einrichtungenund Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln.Schäden im <strong>Gastzimmer</strong> sind <strong>dem</strong> Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspäteteAnzeige verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.


§6 Haustiere1. Der Aufenthalt von Tieren ist im <strong>Gastzimmer</strong> nicht gestattet.§7 NutzungsordnungDie bei Abschluss des Mietvertrages <strong>dem</strong> Mieter übergebene Nutzungsordnung (Anlage 1)ist Bestandteil des Mietvertrags.§8 Beendigung des MietverhältnissesDer Mieter hat <strong>dem</strong> Vermieter den Schlüssel und die gereinigte Wohnung zu <strong>dem</strong> von beidenParteien vereinbarten, oben erwähnten Termin zu übergeben.Wird bei der Übergabe ein Schaden an der Wohnung oder den Einrichtungsgegenständenfestgestellt, so ist der Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.§9 Individuelle Vereinbarungen____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________§10 Anlagen als VertragsbestandteilNutzungsordnung (Anlage 1)Basel, den ___________________________________________________für den Wohnverein <strong>efa</strong> (Vermieter)_________________________________Mieter/ Mieterin2

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