Egelner Mulde Nachrichten - Druckerei Lohmann
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<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong><br />
und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />
verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 02/2010 vom 1. Februar 2010<br />
2. Verwaltungsgebühren<br />
2.1 Gebühr zur Ausstellung eines<br />
Urnenbeisetzungsscheins 15,00 EUR<br />
2.2 Gebühren für die Erteilung der Genehmigung zur<br />
Aufstellung von Grabmalen bzw. Grabeinfassungen 25,00 EUR<br />
2.3 Gebühr für die Antragsbearbeitung der Beisetzung<br />
einer zusätzlichen Urne auf einem Urnengrab 15,00 EUR<br />
2.4 Gebühr für die Antragsbearbeitung der Beisetzung<br />
der Urne auf einer Erdbestattungsstelle 15,00 EUR<br />
2.5 Gebühr für die Bearbeitung der Verlängerung<br />
des Nutzungsrechts 15,00 EUR<br />
2.6 Gebühr für die Antragsbearbeitung der Umbettung<br />
einer Urne 15,00 EUR<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenpflichtig sind die Erben oder die zum Unterhalt des Verstorbenen<br />
gesetzlich verpflichteten Personen, der jeweilige Auftraggeber<br />
und diejenigen, die ein Nutzungsrecht erwerben.<br />
Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Gebührenbescheides<br />
auf das Konto der Gemeinde Wolmirsleben zu entrichten.<br />
Die Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben<br />
werden.<br />
Gemeinde Wolmirsleben<br />
31<br />
§3<br />
Stundung und Erlass von Gebühren<br />
Stellt die Erhebung der Gebühren im Einzelfall eine unbillige Härte<br />
dar, kann Stundung, Herabsetzung oder Erlass nach Antragsstellung<br />
und Prüfung gemäß § 13 a KAG LSA gewährt werden.<br />
§4<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 26.11.2001 außer<br />
Kraft.<br />
Wolmirsleben, den 30.11.2009<br />
Knut Kluczka<br />
Bürgermeister der Gemeinde Wolmirsleben