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Egelner Mulde Nachrichten - Druckerei Lohmann

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<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong><br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 02/2010 vom 1. Februar 2010<br />

2. Verwaltungsgebühren<br />

2.1 Gebühr zur Ausstellung eines<br />

Urnenbeisetzungsscheins 15,00 EUR<br />

2.2 Gebühren für die Erteilung der Genehmigung zur<br />

Aufstellung von Grabmalen bzw. Grabeinfassungen 25,00 EUR<br />

2.3 Gebühr für die Antragsbearbeitung der Beisetzung<br />

einer zusätzlichen Urne auf einem Urnengrab 15,00 EUR<br />

2.4 Gebühr für die Antragsbearbeitung der Beisetzung<br />

der Urne auf einer Erdbestattungsstelle 15,00 EUR<br />

2.5 Gebühr für die Bearbeitung der Verlängerung<br />

des Nutzungsrechts 15,00 EUR<br />

2.6 Gebühr für die Antragsbearbeitung der Umbettung<br />

einer Urne 15,00 EUR<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenpflichtig sind die Erben oder die zum Unterhalt des Verstorbenen<br />

gesetzlich verpflichteten Personen, der jeweilige Auftraggeber<br />

und diejenigen, die ein Nutzungsrecht erwerben.<br />

Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Gebührenbescheides<br />

auf das Konto der Gemeinde Wolmirsleben zu entrichten.<br />

Die Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben<br />

werden.<br />

Gemeinde Wolmirsleben<br />

31<br />

§3<br />

Stundung und Erlass von Gebühren<br />

Stellt die Erhebung der Gebühren im Einzelfall eine unbillige Härte<br />

dar, kann Stundung, Herabsetzung oder Erlass nach Antragsstellung<br />

und Prüfung gemäß § 13 a KAG LSA gewährt werden.<br />

§4<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 26.11.2001 außer<br />

Kraft.<br />

Wolmirsleben, den 30.11.2009<br />

Knut Kluczka<br />

Bürgermeister der Gemeinde Wolmirsleben

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