12.07.2015 Aufrufe

Download - Lotto Sachsen-Anhalt

Download - Lotto Sachsen-Anhalt

Download - Lotto Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Internet-Teilnahmebedingungen„LOTTO 6aus49“PräambelZiele des staatlichen Glücksspielwesens sind imBereich der Lotterien gleichrangig:1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsuchtzu verhindern und die Voraussetzungen füreine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternativezum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendesGlücksspielangebot den natürlichen Spieltriebder Bevölkerung in geordnete und überwachteBahnen zu lenken, sowie der Entwicklung undAusbreitung von unerlaubten Glücksspielen inSchwarzmärkten entgegenzuwirken,3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäßdurchgeführt, die Spieler vor betrügerischenMachenschaften geschützt und die mitGlücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalitätabgewehrt werden.In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichenAufgabe nachzukommen, ein ausreichendesGlücksspielangebot sicherzustellen, wird LOTTO6aus49 mit anderen Unternehmen mit gemeinsamerGewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu dennachfolgenden Bedingungen veranstaltet.Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttungfindet mit anderen Unternehmen im Rahmen einergemeinsamen Poolung statt.Die in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführtenBegrifflichkeiten gelten gleichermaßen für diemännliche wie auch für die weibliche Form undwerden nicht zum Nachteil eines Geschlechts verwendet.1


I. ALLGEMEINES1. Organisation1.1 Die <strong>Lotto</strong>-Toto GmbH <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (im FolgendenGesellschaft genannt) veranstaltet gemäß demGlücksspielstaatsvertrag und dem Glücksspielgesetzdes Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sowie der vomMinisterium für Inneres und Sport des Landes<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> erteilten Konzession LOTTO 6aus49in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.1.2 Hierfür gelten die nachstehenden Teilnahmebedingungen.1.3 Die Ausspielungen erfolgen auf Grund eines Vertrageseinheitlich mit den im Deutschen <strong>Lotto</strong>- undTotoblock zusammengeschlossenen Unternehmen imGebiet der Bundesrepublik Deutschland.2. Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen2.1 Für die Teilnahme an den Ziehungen des LOTTO6aus49 sind allein diese Teilnahmebedingungen derGesellschaft einschließlich eventuell ergänzenderBedingungen (z. B. LOTTO 6aus49 Systemspiele)maßgebend.2.2 Der Spielteilnehmer erkennt diese Teilnahmebedingungeneinschließlich eventuell ergänzenderBedingungen (z. B. LOTTO 6aus49 Systemspiele)spätestens mit Abgabe seines Spielangebotes alsverbindlich an.2.3 Die Teilnahmebedingungen sind auf den Web-Seitender Gesellschaft einzusehen bzw. ausdruckbar.2.4 Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungender Teilnahmebedingungen sowie füreventuell ergänzende Bedingungen.2


3. Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand desLOTTO 6aus493.1 Im Rahmen des LOTTO 6aus49 werden wöchentlichzwei Ziehungen, eine am Mittwoch und eine amSamstag durchgeführt.3.2 Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zumAnnahmeschluss der jeweiligen Mittwochs- oderSamstagsziehung zum Rechenzentrum oder zumDienstleister der Gesellschaft fehlerfrei übertragenwurden, nehmen an der Ziehung teil, die demAnnahmeschluss folgt.3.3 Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahmean einer oder mehreren Mittwochs- und / oderSamstagsziehungen wählen (Spielzeitraum). Sobalddie Gesellschaft dies anbietet, kann der Spielteilnehmerauch zukünftige Spielzeiträume wählenund den Zeitpunkt der Ziehungsteilnahme vordatieren.3.4 In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren vollständigeDaten bis zum Annahmeschluss der jeweiligenMittwochs- bzw. Samstagsziehung zumRechenzentrum oder zum Dienstleister der Gesellschaftfehlerfrei übertragen wurden, an der/denMittwochsziehung/en bzw. Samstagsziehung/en teil,die dem Annahmeschluss folgt/folgen.3.5 Gegenstand (Spielformel) von LOTTO 6aus49 istdie Voraussage von 6 Zahlen aus der Zahlenreihe1 bis 49 und zusätzlich die Voraussage einer einstelligenSuperzahl aus der Zahlenreihe 0 bis 9; dieGewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV.4. Spielgeheimnis4.1 Die Gesellschaft wahrt das Spielgeheimnis, insbesonderedarf der Name des Spielteilnehmers nurmit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekanntgegeben werden.4.2 Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen der Gesellschaftbleiben hiervon unberührt.3


II.SPIELVERTRAGEin Spielteilnehmer kann am LOTTO 6aus49 teilnehmen,indem er mittels der von der Gesellschaftbereit gehaltenen Web-Seiten ein Angebot auf Abschlusseines Spielvertrages abgibt.Er erhält als Beleg für die Abgabe seines Angebotseine Spielbenachrichtigung auf elektronischem Wege.Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe derBestimmungen in diesem Abschnitt zwischen demSpielteilnehmer und der Gesellschaft zustande.5. Voraussetzungen für die Spielteilnahme, Registrierung,Identifizierung, Authentifizierung undSpielkonto5.1 Die Teilnahme an den Ziehungen ist nur mit den vonder Gesellschaft jeweils für die Spielteilnahme zugelassenenVerfahren auf den Web-Seiten möglich.5.2 Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrterSpieler ist gesetzlich unzulässig. Der AusschlussMinderjähriger oder gesperrter Spieler wird durchIdentifizierung und Authentifizierung gewährleistet.5.3 Eine Spielteilnahme ist nur für Spielteilnehmer mitWohnsitz (Postleitzahl und Wohnort) in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zulässig.5.4 Der Spielteilnehmer hat sich vor der ersten Spielteilnahmeentsprechend dem festgelegten Verfahren aufelektronischem Wege anzumelden.5.5 Zur Registrierung gibt der Spielteilnehmer personenbezogeneDaten im Internet-Spielsystem ein (Identifizierung).Anschließend erfolgt ein zusätzlicher Abgleichdieser Daten mit der bundesweiten Sperrdatei.5.6 Der Spielteilnehmer kann anschließend zwischen zweiIdentifizierungsverfahren (a oder b) auswählen. Entwederdas Post- oder Verkaufsstellen-Identverfahren(a) oder - sofern die Gesellschaft dies anbietet - perOnline-Identifizierung (b):4


a) Post- oder Verkaufsstellen-Identverfahren5.7 Der Spielteilnehmer druckt seine Registrierungsdatenvon der Web-Seite der Gesellschaft aus undidentifiziert sich damit persönlich in einer Verkaufsstelleder Gesellschaft oder einer Filiale derDeutschen Post. Die Post bzw. die Verkaufsstellesendet die Bestätigung der Identifizierung an dieGesellschaft. Durch die Gesellschaft erfolgt dann dieFreischaltung des Internetangebots für die Spielauftragsabgabe.b) Online-Identifizierung über Schufa-Q-Bit undFreischaltcode5.8 Für die Auskunftseinholung durch die Gesellschaftnach Punkt 5.9 erteilt der Spielteilnehmer imRahmen des Registrierungsverfahrens sein Einverständnis.5.9 Die Identität des Spielteilnehmers wird über dasSchufa-Ident-Premium „Schufa Q-Bit“-Verfahren geprüft.Anschließend sendet die Gesellschaft demSpielteilnehmer einen Freischaltcode per „Einschreibeneigenhändig“ zu, mit dem der Spielteilnehmersich selbstständig für die Spielauftragsabgabe des Internetangebotsfrei-schalten kann. Für Spielteilnehmer,deren Identität nicht über das Schufa-Ident-Premium „Schufa Q-Bit“-Verfahren festgestellt werdenkann, ist die persönliche Identifizierung in einerVerkaufsstelle der Gesellschaft oder in einer Filialeder Deutschen Post zwingend erforderlich.5.10 Sofern im Zuge der Identifizierung gemäß derPunkte 5.7 bzw. 5.8 bis 5.9 Änderungen der Kundendatenfestgestellt werden, erfolgt ein erneuterAbgleich mit der bundesweiten Sperrdatei.5.11 Im Rahmen der Registrierung vergibt der Spielteilnehmerfür sich einen Benutzernamen und ein persönlichesPasswort. Den Benutzernamen und dasPasswort muss er vor jeder Spielteilnahme zumZwecke der Authentifizierung eingeben. Vor derSpielscheinabgabe erhält der Spielteilnehmer einenvierstelligen PIN-CODE (mTAN) zur Bestätigung der5


Spielaufträge an seine von ihm im Zuge der Registrierungangegebene Mobiltelefonnummer übersandt.5.12 Die Gesellschaft richtet für jeden registrierten Spielteilnehmerein Spielkonto ein. Die Zuordnung zumSpielteilnehmer erfolgt durch die von der Gesellschaftvergebene Zugangskennung.5.13 Durch Aufruf seines Spielkontos kann sich derSpielteilnehmer über die Höhe des Guthabenbetragesauf seinem Spielkonto informieren.5.14 Jede Ein- und Auszahlung wird auf dem Spielkontoprotokolliert. Das Guthaben kann ausschließlich fürSpieleinsätze und Bearbeitungsgebühren verwendetwerden. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgtnicht.5.15 Die Gesellschaft kann eine Höchstgrenze für Guthabenauf dem Spielkonto festlegen. Über diesenBetrag hinausgehende Einzahlungsbeträge des Spielteilnehmerswerden nicht angenommen.5.16 Wird auf dem Spielkonto mehr als zwölf Monatekeine Bewegung festgestellt, wird das Spielkontogeschlossen und das Guthaben auf das der Gesellschaftzuletzt mitgeteilte Bankkonto überwiesen.6. Teilnahme6.1 Die Teilnahme an den Ziehungen erfolgt durch dieVoraussage von Zahlen durch den Spielteilnehmer.6.2 Auf Wunsch des Spielteilnehmers kann die GesellschaftVoraussagen mittels eines Zufallszahlengenerators(Quicktipp) vorschlagen.6.3 Die siebenstellige Losnummer im Zahlenbereich von0 000 000 bis 9 999 999, deren letzte Ziffer dieVoraussage der Superzahl ist, wird durch die Gesellschaftvergeben.6.4 Der Spielteilnehmer kann in dem von der Gesellschaftvorgegebenen Rahmen die Losnummer ändernoder eine andere Losnummer wählen.6


6.5 Der Spielteilnehmer kann vor verbindlicher Abgabeseiner Erklärung, am Spiel teilnehmen zu wollen,eine Korrektur oder Löschung der von ihm elektronischgewählten Voraussagen oder der von der Gesellschaftvorgeschlagenen Voraussagen vornehmen.6.6 Auch in Fällen der Korrektur erfolgt das Vertragsangebotdurch den Spielteilnehmer.6.7 Nach endgültiger Bestätigung durch den Spielteilnehmerist ein Widerruf seines Angebotes auf den Abschluss einesSpielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertragnach § 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB nicht mehr möglich.6.8 Für den Abschluss von Systemspielen kann sich derSpielteilnehmer nur einer von der Gesellschaft zugelassenenverkürzten Schreibweise bedienen, dievon der Gesellschaft in ergänzenden Bedingungenfür Systemspiele festgelegt ist.7. Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr7.1 Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt je Ziehung 1 €.7.2 Pro Spielauftrag kann jeweils nur eine bestimmteAnzahl von Spielen gespielt werden.7.3 Für jeden Spielauftrag und/oder Spielteilnehmer kannein Höchsteinsatz festgelegt werden. Dieser liegt beiderzeit 1.000 € pro Monat.7.4 Der Spielteilnehmer hat bei der Ersteinrichtungseines Spielkontos sein persönliches Einsatzlimit bismaximal zur Höhe des Höchsteinsatzes gemäß Punkt7.3 festzulegen. Auch die Festlegung eines individuellenWochen- oder Tageslimits ist möglich.7.5 Der Spielteilnehmer kann sein persönliches Einsatzlimitim Spielkonto ändern. Senkt er sein Limit inder Folgezeit weiter ab, wird dies sofort wirksam,möchte er sein Einsatzlimit hingegen - unter Beachtungvon Punkt 7.3 - erhöhen, erfolgt die Freischaltungdes neuen Einsatzlimits erst nach einerFrist von sieben Tagen.7


7.6 Für jeden Spielauftrag kann die Gesellschaft eineBearbeitungsgebühr erheben.7.7 Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf denWeb-Seiten der Gesellschaft bekannt gegeben.7.8 Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und dieBearbeitungsgebühr mit Abgabe seiner Erklärung,am Spiel teilnehmen zu wollen, zu zahlen. Einzelheitendazu sind unter Punkt 9 geregelt.8. AnnahmeschlussDen Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahmean den einzelnen Ziehungen bestimmt dieGesellschaft. Dieser wird auf den Web-Seiten derGesellschaft bekannt gegeben.9. Zahlung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr9.1 Sofern die Zahlungsverfahren aktiviert sind, hat derSpielteilnehmer sich vor jedem Bezahlvorgang füreins der nachfolgenden Zahlungsverfahren zu entscheiden:9.2 KreditkarteJeder registrierte Spielteilnehmer kann über Kreditkartespielen. Die jeweils von der Gesellschaftakzeptierten Kreditkarten werden auf der Web-Seiteder Gesellschaft bekannt gegeben.9.3 ÜberweisungDieses Verfahren setzt voraus, dass der Spielteilnehmerunter Angabe seiner Zugangskennung einen ausreichendenGeldbetrag auf das durch die Gesellschafteingerichtete Spielkonto überwiesen hat.8


9.4 LastschrifteinzugMit jedem Lastschrifteinzug erteilt der Spielteilnehmerder Gesellschaft die Ermächtigung, denEinzug des entsprechenden Betrages von seinem angegebenenBankkonto bei einem inländischen Kreditinstitutim Lastschriftverfahren durchzuführen.9.5 Die mit den vorgenannten Ver-fahren (Punkte 9.2 bis9.4) getätigten Einzahlungen werden dem Spielkontodes Spielteilnehmers gutgeschrieben. Eingezahltes Guthabenkann nur für die Bezahlung von Spieleinsätzenund Bearbeitungsgebühren verwendet werden. InAusnahmefällen wird die Gesellschaft auf Wunschdes Spielteilnehmers die Auszahlung von eingezahltemGuthaben vornehmen, wenn der Wunsch begründetwird und ein Missbrauch des Spielkontosausgeschlossen werden kann.10. Spielbenachrichtigung10.1 Nach Abgabe des Spielauftrages und der Übertragungder vollständigen Daten zum Rechenzentrumoder zum Dienstleister der Gesellschaftwird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten imRechenzentrum der Gesellschaft oder bei derenDienstleister eine Quittungsnummer vergeben.10.2 Die Quittungsnummer dient der Zuordnung desSpielauftrages zu den im Rechenzentrum der Gesellschaftoder bei deren Dienstleister gespeichertenDaten.10.3 Über den Abschluss dieses Vorganges wird der Spielteilnehmermit der Benachrichtigung an die derGesellschaft zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse informiert(Spielbenachrichtigung).10.4 Die Spielbenachrichtigung umfasst Informationen zu:- den Geschäftsangaben der Gesellschaft,- den jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmerssowie der Losnummer,- der Art und dem Zeitraum der Teilnahme,9


- dem Spieleinsatz inklusive Bearbeitungsgebühr,- den Angaben über die Teilnahme oder Nichtteilnahmean der GlücksSpirale und den Zusatzlotterienund- der von der Gesellschaft oder deren Dienstleistervergebenen Quittungsnummer.11. Abschluss und Inhalt des Spielvertrages11.1 Der Spielvertrag wird zwischen der Gesellschaft unddem Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn dieGesellschaft das vom Spielteilnehmer unterbreiteteAngebot auf Abschluss eines Spielvertrages nachMaßgabe von Punkt 11.3 annimmt.11.2 Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang derErklärung, dass sein Vertragsangebot durch dieGesellschaft angenommen wurde.11.3 Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn- die übertragenen Daten und/oder die Daten desQuicktipps sowie die von der Gesellschaft vergebenenDaten im Rechenzentrum der Gesellschaftoder bei deren Dienstleister aufgezeichnetund auf dem sicheren Speichermedium abgespeichertsind,- die auf dem sicheren Speichermedium abgespeichertenDaten auswertbar sind,- das sichere Speichermedium durch digitalenoder physischen Verschluss rechtzeitig(d. h. vor Beginn der Ziehung der Gewinnzahlen)gesichert ist und- der Spielteilnehmer seinen Spieleinsatz und dieBearbeitungsgebühr bezahlt hat.11.4 Fehlt diese Voraussetzung, kommt der Spielvertragnicht zustande.11.5 Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlichdie auf dem durch digitalen oder physischen Verschlussgesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichnetenDaten maßgebend.10


11.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, ein in ihrem Rechenzentrumoder bei ihrem Dienstleister eingegangenesAngebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegeneines wichtigen Grundes abzulehnen.11.7 Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund derRücktritt vom Vertrag erklärt werden.11.8 Ein wichtiger Grund für die Ablehnung eines Spielvertragsangebotesoder einen Rücktritt vom Spielvertragliegt u. a. vor, wenn- der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,- gegen den Teilnahmeausschluss (Punkt 5.2)verstoßen wurde oder- die Spielteilnahme über einen gewerblichenSpielvermittler erfolgte, der die gesetzlichenAnforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere- der Spielteilnehmer nicht darüber informiertist, dass die Vermittlung an dieGesellschaft erfolgt und mindestens zweiDrittel der von den Spielern vereinnahmtenBeträge für die Teilnahme am Spiel an dieGesellschaft weitergeleitet werden,- der Spieler nicht vor Vertragsabschluss inTextform klar und verständlich auf den fürdie Spielteilnahme an die Gesellschaft weiterzuleitendenBetrag hingewiesen wird,- der Gesellschaft die Vermittlung nichtoffen gelegt wurde,- ein Treuhänder nicht benannt ist, der zurunabhängigen Ausübung eines rechts- odersteuerberatenden Berufes befähigt und mitder Verwahrung der Spielquittungen sowieder Geltendmachung von Gewinnansprüchenbeauftragt ist und- der gewerbliche Spielvermittler nicht diegesetzlich geforderten Erlaubnisse hat.11


11.9 Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang derErklärung, dass sein Angebot auf Abschluss desSpielvertrages von der Gesellschaft abgelehnt wurdeoder die Gesellschaft vom Spielvertrag zurückgetretenist.11.10 Der Spielteilnehmer wird über die Ablehnung einesAngebotes auf Abschluss eines Spielvertrages oderden Rücktritt vom Spielvertrag durch die Gesellschaft- unbeschadet des Zugangsverzichts nachPunkt 11.9 - unter seiner der Gesellschaft bekanntenE-Mail-Adresse informiert.11.11 Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder ist dieGesellschaft vom Spielvertrag zurückgetreten, sokann der Spielteilnehmer die Rückerstattung desSpieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr geltendmachen.11.12 Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen desAbschnitts III.12


III.HAFTUNGSBESTIMMUNGEN12. Umfang und Ausschluss der Haftung12.1 Die Haftung der Gesellschaft für Schäden, die vonihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihrengesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen,insbesondere auch von mit der Weiterleitungder Daten zum Rechenzentrum der Gesellschaftoder zu deren Dienstleister beauftragten Stellen,schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen.Spieltypische Risiken liegen insbesonderevor, wenn die Gefahr einer betrügerischenManipulation im Rahmen des Spielgeschäftes fürdie Gesellschaft und/oder für die Spielteilnehmer besteht.12.2 Punkt 12.1 findet keine Anwendung auf Schäden,die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, dienicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischenRisiken stehen. Bei der Verletzung vonPflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischenRisiken im Zusammenhang stehen, haftet die Gesellschaftdem Spielteilnehmer sowohl für eigenesschuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafteHandeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,sofern es sich um die Verletzungsolcher Pflichten handelt, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupterst ermöglicht und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).Handelt es sich bei den verletztenPflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Gesellschaftnur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.12.3 Die Haftungsbeschränkungen der Punkte 12.1 und12.2 gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereicheiner von der Gesellschaft gegebenen Garantieoder Zusicherung fallen sowie für die Haftung fürAnsprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzesund Schäden aus der Verletzung des Lebens, desKörpers, der Gesundheit.13


12.4 In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen undStörungen von technischen Einrichtungen, derer sichdie Gesellschaft zum Verarbeiten (z. B. Einlesen,Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftetdie Gesellschaft nicht.12.5 Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen,die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstandensind.12.6 Die Gesellschaft haftet weiterhin nicht für Schäden,die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer,Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigenGründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufenwerden.12.7 In den Fällen, in denen eine Haftung der Gesellschaftund ihrer Erfüllungsgehilfen nach den Punkten12.4 bis 12.6 ausgeschlossen wurde, werden derSpieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antragerstattet.12.8 Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handelnder mit der Weiterleitung der Daten zum Rechenzentrumder Gesellschaft oder zu deren Dienstleisterbeauftragten Stellen im Zusammenhang mit demSpielvertrag.12.9 Vereinbarungen Dritter sind für die Gesellschaftnicht verbindlich.12.10 Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihreRechtsverhältnisse ausschließlich unter sich regeln.12.11 Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in deneneine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstandenist.12.12 Die Haftung der Gesellschaft ist auf den Ersatz desbei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischenSchadens beschränkt.14


IV.GEWINNERMITTLUNG13. Ziehung der Gewinnzahlen13.1 Für das LOTTO 6aus49 finden wöchentlich zweiZiehungen, eine am Mittwoch und eine am Samstagstatt; bei jeder Ziehung- werden die jeweiligen 6 Gewinnzahlen aus derZahlenreihe 1 bis 49 ermittelt, wobei jede Zahlnur einmal gezogen werden kann, und- wird jeweils eine Superzahl aus der Zahlenreihe0 - 9 ermittelt.13.2 Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt dieGesellschaft.13.3 Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarielleroder behördlicher Aufsicht statt.13.4 Die Gewinnzahlen werden auf den Web-Seiten derGesellschaft sowie ggf. durch Presse, Hörfunk undFernsehen bekannt gemacht.14. Auswertung14.1 Grundlage für die Gewinnermittlung sind die aufdem durch digitalen oder physischen Verschluss gesichertensicheren Speichermedium (siehe Punkt11.3) abgespeicherten Daten.14.2 Die Auswertung erfolgt anhand der gezogenenGewinnzahlen, der Superzahl und der ergänzendenBedingungen für Systeme (Gewinntabellen undAuswertungsschemata).15


15. Gewinnplan, Gewinnausschüttung, Gewinnklassen,Gewinnwahrscheinlichkeiten15.1 Es gewinnen im LOTTO 6aus49in der Klasse 1in der Klasse 2in der Klasse 3in der Klasse 4in der Klasse 5in der Klasse 6in der Klasse 7in der Klasse 8in der Klasse 9die Spielteilnehmer, die6 Gewinnzahlen in einemSpiel richtig vorausgesagthaben und deren Losnummerin der Endziffermit der gezogenen einstelligenSuperzahl übereinstimmt,die Spielteilnehmer, die6 Gewinnzahlen,die Spielteilnehmer, die5 Gewinnzahlen und dieSuperzahl,die Spielteilnehmer, die5 Gewinnzahlen,die Spielteilnehmer, die4 Gewinnzahlen und dieSuperzahl,die Spielteilnehmer, die4 Gewinnzahlen,die Spielteilnehmer, die3 Gewinnzahlen und dieSuperzahl,die Spielteilnehmer, die3 Gewinnzahlen,die Spielteilnehmer, die2 Gewinnzahlen und dieSuperzahlin einem Spiel richtig vorausgesagt oder mittelsQuicktipp getroffen haben.15.2 Von den Spieleinsätzen werden 50 % nach Maßgabeder folgenden Regelungen als Gewinnsumme an dieSpielteilnehmer ausgeschüttet.16


15.3 Unabhängig von der Gewinnausschüttung bestehtbei jeder Spielteilnahme das Risiko des vollständigenVerlustes des Spieleinsatzes und derBearbeitungsgebühr.15.4 Die Verteilung der Gesamtgewinnsumme erfolgt wiefolgt:Klasse 1 (6 Gewinnzahlen 12,80 %und Superzahl)undGewinnbetragder Klasse 9(Anzahl der Gewinne multipliziertmit dem festen Gewinnbetrag derKlasse 9 von 5 €)15.5 Die verbleibende Gewinnsumme verteilt sich auf dieweiteren Gewinnklassen wie folgt:Klasse 2(6 Gewinnzahlen)Klasse 3(5 Gewinnzahlen und Superzahl)Klasse 4(5 Gewinnzahlen)Klasse 5(4 Gewinnzahlen und Superzahl)Klasse 6(4 Gewinnzahlen)Klasse 7(3 Gewinnzahlen und Superzahl)Klasse 8(3 Gewinnzahlen)10 %5 %15 %5 %10 %10 %45 %17


15.6 Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischerRundung auf ganze Zahlen in den einzelnenGewinnklassen:Klasse 1 1 : 139.838.160Klasse 2 1 : 15.537.573Die Gewinnwahrscheinlichkeit für Gewinnklasse 2berücksichtigt, dass theoretisch von 10 Spielscheinenmit unterschiedlicher Superzahl alle 6 Richtige aufweisen,jedoch nur Einer eine richtige Superzahl undsomit die Gewinnklasse 1 erzielt hat. Ohne Berücksichtigungder Superzahl beträgt die Gewinnwahrscheinlichkeit1 : 13.983.816.Klasse 3 1 : 542.008Klasse 4 1 : 60.223Klasse 5 1 : 10.324Klasse 6 1 : 1.147Klasse 7 1 : 567Klasse 8 1 : 63Klasse 9 1 : 7615.7 Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließtden Gewinn in einer niedrigeren Gewinnklasse aus.15.8 Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinneermittelt, so wird die Gewinnsumme der gleichenGewinnklasse der nächstfolgenden Ziehung zugeschlagen(Jackpot).15.9 Werden in einer Gewinnklasse nach 12 aufeinanderfolgenden Ziehungen (6 Wochen) auch in dernächstfolgenden Ziehung keine Gewinne ermittelt,so wird in dieser Ziehung die Gewinnsumme dernächst niedrigeren Gewinnklasse, in der ein odermehrere Gewinne festgestellt werden, zugeschlagen.18


15.10 Werden in der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermitteltund werden in der Gewinnklasse 1 ein odermehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnsummeder Gewinnklasse 2 entgegen Punkt 15.8 derGewinnsumme der Gewinnklasse 1 in derselbenVeranstaltung zugeschlagen.15.11 Die Gewinnsumme wird innerhalb der Gewinnklassengleichmäßig auf die Gewinne verteilt.15.12 Punkt 15.11 findet wegen des festen Gewinnbetragsvon 5 € in der Gewinnklasse 9 keine Anwendung.15.13 Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinneiner höheren Gewinnklasse nicht übersteigen.15.14 Tritt ein derartiger Fall ein, werden die Gewinnsummenbeider Gewinnklassen zusammengelegt undgleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassenverteilt.15.15 Die Punkte 15.13 und 15.14 finden keine Anwendungauf die Gewinnklasse 915.16 In Abhängigkeit von der Anzahl der Gewinne in denanderen Gewinnklassen kann die Gewinnklasse 9den Gewinnbetrag in den anderen Gewinnklassenüberschreiten.15.17 Einzelgewinne werden auf durch 0,10 € teilbareBeträge abgerundet.15.18 Gewinne der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als100.000 € können sich ändern, wenn bis zurFälligkeit des Gewinns gemäß Punkt 16.1 weitereberechtigte Gewinnansprüche festgestellt werden.15.19 Wird eine Ziehung gemeinsam mit anderen Unternehmendurchgeführt, werden die Gewinnsummender beteiligten Unternehmen zusammengelegt undnach Errechnung gemeinsamer Gewinnquoten aufdie Gewinne dieser Unternehmen verteilt.19


15.20 Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassenkönnen für einzelne Ziehungen durch Sonderauslosungennach Maßgabe der jeweiligen behördlichenErlaubnis erweitert werden (z. B. zur Ausspielungvon Rundungsbeträgen gemäß Punkt 15.17oder verfallenen Gewinnen gemäß Punkt 18.1).V. GEWINNAUSZAHLUNG16. Fälligkeit des Gewinnanspruchs16.1 Gewinne der 1. und 2. Gewinnklasse von mehr als100.000 € werden nach Ablauf einer Woche seit derZiehung am zweiten bundesweiten Werktag fälligund zur Auszahlung gebracht.16.2 Alle anderen Gewinne werden nach der GewinnundQuotenfeststellung ohne schuldhaftes Zögernausgezahlt.17. Gewinnauszahlung17.1 Spielteilnehmer, die einen Gewinn erzielt haben,können sich durch Aufruf ihres Spielkontos über denGewinn informieren.17.2 Die Gewinnauszahlung erfolgt auf das vom Spielteilnehmerangegebene Konto mit befreiender Wirkung.17.3 Der Spielteilnehmer erhält, sofern er es wünscht,über jeden Gewinn eine Benachrichtigung an die derGesellschaft zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse.17.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, die bei Gewinnauszahlungoder -zustellung entstehenden Kosten zupauschalieren und in Abzug zu bringen.20


VI.SCHLUSSBESTIMMUNGEN18. Erlöschen von Ansprüchen18.1 Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlungvon Gewinnen erlöschen, wenn sie nicht innerhalbvon 13 Wochen nach der letzten Ziehung desSpielzeitraumes (siehe Punkt 3.3) gerichtlich geltendgemacht werden.18.2 Ebenfalls erlöschen- alle Schadenersatzansprüche, die an Stelle einesGewinnanspruchs geltend gemacht werden könnenund auf der Verwirklichung spieltypischerRisiken beruhensowie- alle Ansprüche auf Rückerstattung vonSpieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegendie Gesellschaft sowie ihre Bezirks- undVerkaufsstellen,soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumesgerichtlich geltend gemacht werden.18.3 Punkt 18.2 gilt nicht für Schadenersatzansprüche aufGrund vorsätzlichen Handelns.19. Änderung von Kundendaten, Zusendung vonErklärungen19.1 Der Spielteilnehmer hat unverzüglich Anschriften- undKontoänderungen sowie Änderungen der E-Mail-Adresse mitzuteilen.19.2 Schriftliche Erklärungen der Gesellschaft an dieletzte der Gesellschaft bekannt gegebene Anschriftdes Spielteilnehmers gelten drei Tage nach Aufgabebei der Post als diesem zugegangen, es sei denn, dieErklärung ist von besonderer Bedeutung.21


20. Datenschutz20.1 Die Gesellschaft speichert und verarbeitet die vomSpielteilnehmer bei der Eröffnung und Pflege seinesSpielkontos angegebenen personenbezogenen Datenim Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nurinsoweit, als es für die Durchführung des Spielvertragesnotwendig ist.20.2 Der Spielteilnehmer ist damit einverstanden, dassseine personenbezogenen Daten aus Punkt 20.1 nachden gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichertund verarbeitet werden.21. Sorgfaltspflichten des Spielteilnehmers21.1 Das Anmelde-Passwort ist vom Spielteilnehmergeheim zu halten.21.2 Jegliche Verfügungen, die von unberechtigtenDritten aufgrund der Kenntnis dieses Passwortesgetroffen werden, gehen zu Lasten des registriertenSpielteilnehmers22. InkrafttretenDiese Teilnahmebedingungen treten am 1. September2013 in Kraft.<strong>Lotto</strong>-Toto GmbH <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!