Senatssitzung vom 07.02.2012 - TU Clausthal

Senatssitzung vom 07.02.2012 - TU Clausthal Senatssitzung vom 07.02.2012 - TU Clausthal

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01.12.2012 Aufrufe

Änderung oder Schießung von wissenschaftlichen Einrichtungen (Institute) als Zusammenschluss von eng benachbarten Forschungs- oder Lehrgebieten vorschlagen. Den Vorschlag unterbreitet das Dekanat im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat. Das Präsidium ist laut § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a) und 4 b) NHG für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch dieses Gesetz einem anderen Organ zugewiesen sind; es entscheidet insbesondere über 4 a) die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten, 4 b) die Gliederung einer Fakultät auf Vorschlag des jeweiligen Dekanats. Dem Dekan der Fakultät ist mit Schreiben vom 2. Februar 2012 mitgeteilt worden, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 2. Februar 2012 die Einrichtung eines Instituts für Elektrochemie befürwortet hat. Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 NHG nimmt der Senat zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlicher Änderung und Schließung von Studiengängen. Der Fakultätsdekan ist vor Beschlussfassung im Senat aufgefordert worden, dass der Fakultätsrat folgende weitere Voraussetzungen erfüllt bzw. Aussagen trifft: 1. Aufgabenstellung des Instituts in Lehre und Forschung, 2. Personelle Ausstattung, 3. Lehr- und Betriebsmittel (nach hochschulinterner Formel), 5. Aussage über ggf. Geräteumsetzungen/-ausstattungen aus bisherigen Einrichtungen, 6. Zeitpunkt der Institutsgründung. Weiterhin ist mitgeteilt worden, dass nach Vorlage des Beschlusses das Benehmen mit dem Personalrat gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 6 NPersVG hergestellt wird. Herr Hanschke führt aus, dass Herrn Endres im Rahmen der Bleibeverhandlung die Einrichtung des Instituts für Elektrochemie bereits zugesagt worden ist. Ebenso sind bereits Aussagen hinsichtlich des Personals sowie der Räumlichkeiten getroffen worden. Es folgt eine ausführliche Diskussion. Die Mitglieder des Senats sind der Auffassung, dass der Tagesordnungspunkt im vertraulichen Teil weiter beraten werden sollte. TOP A 10 Gleichstellungsfragen Berichterstatterin: Frau Larres Das Programm „MINT-Technikum“ ist neu aufgelegt worden. Es handelt sich hierbei um ein Konzept für die Nachwuchsgewinnung in naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen und richtet sich an junge Frauen, die ihr Abitur absolviert haben. Es dient denjenigen, die in der Studienentscheidung noch unentschlossen sind. Durchgeführt wird ein sechsmonatiges Betriebspraktikum, das einen Hochschultag pro Woche beinhaltet. Der Gleichstellungsplan wird zurzeit überarbeitet. Geplant ist, die Änderung im Sommersemester 2012 im Senat beschließen zu lassen. Am 26. April 2012 findet der nächste Zukunftstag (vormals Girl’s Day) statt. 8

In der Zeit vom 22. bis 26. Oktober 2012 findet das Schnupperstudium für Schülerinnen der Oberstufe statt. Das 5-tägige Programm vermittelt durch Vorlesungen, Praktika, Informationen zu Studienfinanzierung, Auslandssemester, dem Studentenleben in Clausthal und vielem mehr einen sehr individuellen Einblick in das naturwissenschaftliche oder technische Studium. Herr Wesling hat zum 1. Dezember 2011 die Aufgaben der familiengerechten Hochschule übernommen. Im Jahr 2013 wird die nächste Begutachtung erfolgen. Der Bericht wird momentan überarbeitet. TOP A 11 Verschiedenes Herr Busch teilt mit, dass im Rahmen eines Pilotprojektes an der TU Clausthal Klausuren an einem elektronischen Eingabegerät durchgeführt werden können. Vor der erstmaligen Durchführung einer Prüfung soll eine allgemeine Einweisung in die Art der jeweiligen Aufgabenstellung und die Bedienung und Funktionsweise des Eingabegeräts durch die jeweiligen Fachvertreter des Prüfungsfaches stattfinden. Herr Busch gibt zu bedenken, dass hierfür Kosten für eine Systemnutzung anfallen könnten. Ihm wird mitgeteilt, dass keine Verpflichtung besteht, an diesem Verfahren teilzunehmen. Des Weiteren bemängelt er die Zusammensetzung, Anzahl und verschiedene Varianten von Modulprüfungen. Herr Langefeld teilt mit, dass einheitliche Modulregelungen im Rahmen des Studieren plus Projektes erarbeitet werden, diese wird er in der nächsten Sitzung dem Senat vorstellen. Herr Wolter berichtet, dass laut Übergangsregelungen der Rahmenpromotionsordnung der NTH die Promotionsordnungen der NTH Mitgliedsuniversitäten spätestens innerhalb eines Jahres anzupassen sind. Derzeit werden in einer Arbeitsgemeinschaft die Bestimmungen der Rahmenpromotionsordnung angepasst. Herr Braun teilt mit, dass im Rahmen einer Begehung des Hauptgebäudes der AG Lebendige Lernorte aufgefallen ist, dass vor dem Prüfungsamt Schlangenbildungen zu beobachten sind. Er bittet darüber nachzudenken, ob ein „Wartesystem“ Abhilfe schaffen könnte. Herr Hanschke berichtet, dass mit Schreiben vom 11. Januar 2012 der Vereinigung „Gabunischer Studenten Verein“ mitgeteilt worden ist, dass sie gemäß der Ordnung für die Registrierung von Vereinigungen an der Technischen Universität Clausthal ab sofort als registriert gilt. Weiterhin berichtet er über die Baumaßnahmen Kronenplatz, Zellbach, Schulstraße und Marktkirchenplatz. Er teilt mit, dass der Rat der Stadt Clausthal-Zellerfeld den Umbau der Straße Zellbach abgelehnt und damit möglicherweise auf 3,2 Mio. € Fördermittel verzichtet hat. Ende der Sitzung: 17.00 Uhr Ablauf der Widerspruchsfrist gegen das vorliegende 1. März 2012 Protokoll: Präsident Protokoll gez. Th. Hanschke gez. Möglich (Prof. Dr. Hanschke) (Frau Möglich) 9

Änderung oder Schießung von wissenschaftlichen Einrichtungen (Institute) als<br />

Zusammenschluss von eng benachbarten Forschungs- oder Lehrgebieten vorschlagen.<br />

Den Vorschlag unterbreitet das Dekanat im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat.<br />

Das Präsidium ist laut § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a) und 4 b) NHG für alle Angelegenheiten<br />

zuständig, die nicht durch dieses Gesetz einem anderen Organ zugewiesen sind; es<br />

entscheidet insbesondere über<br />

4 a) die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen<br />

Organisationseinheiten,<br />

4 b) die Gliederung einer Fakultät auf Vorschlag des jeweiligen Dekanats.<br />

Dem Dekan der Fakultät ist mit Schreiben <strong>vom</strong> 2. Februar 2012 mitgeteilt worden, dass<br />

das Präsidium in seiner Sitzung am 2. Februar 2012 die Einrichtung eines Instituts für<br />

Elektrochemie befürwortet hat.<br />

Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 NHG nimmt der Senat zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten<br />

von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Errichtung,<br />

Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlicher Änderung<br />

und Schließung von Studiengängen. Der Fakultätsdekan ist vor Beschlussfassung im Senat<br />

aufgefordert worden, dass der Fakultätsrat folgende weitere Voraussetzungen erfüllt bzw.<br />

Aussagen trifft:<br />

1. Aufgabenstellung des Instituts in Lehre und Forschung,<br />

2. Personelle Ausstattung,<br />

3. Lehr- und Betriebsmittel (nach hochschulinterner Formel),<br />

5. Aussage über ggf. Geräteumsetzungen/-ausstattungen aus bisherigen Einrichtungen,<br />

6. Zeitpunkt der Institutsgründung.<br />

Weiterhin ist mitgeteilt worden, dass nach Vorlage des Beschlusses das Benehmen mit<br />

dem Personalrat gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 6 NPersVG hergestellt wird.<br />

Herr Hanschke führt aus, dass Herrn Endres im Rahmen der Bleibeverhandlung die<br />

Einrichtung des Instituts für Elektrochemie bereits zugesagt worden ist. Ebenso sind<br />

bereits Aussagen hinsichtlich des Personals sowie der Räumlichkeiten getroffen worden.<br />

Es folgt eine ausführliche Diskussion. Die Mitglieder des Senats sind der Auffassung, dass<br />

der Tagesordnungspunkt im vertraulichen Teil weiter beraten werden sollte.<br />

TOP A 10 Gleichstellungsfragen<br />

Berichterstatterin: Frau Larres<br />

Das Programm „MINT-Technikum“ ist neu aufgelegt worden. Es handelt sich hierbei um<br />

ein Konzept für die Nachwuchsgewinnung in naturwissenschaftlichen und technischen<br />

Studiengängen und richtet sich an junge Frauen, die ihr Abitur absolviert haben. Es dient<br />

denjenigen, die in der Studienentscheidung noch unentschlossen sind. Durchgeführt<br />

wird ein sechsmonatiges Betriebspraktikum, das einen Hochschultag pro Woche<br />

beinhaltet.<br />

Der Gleichstellungsplan wird zurzeit überarbeitet. Geplant ist, die Änderung im<br />

Sommersemester 2012 im Senat beschließen zu lassen.<br />

Am 26. April 2012 findet der nächste Zukunftstag (vormals Girl’s Day) statt.<br />

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