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PAN – PAN – PAN Emirates und Co. Fluglärm in Frankfurt Prof. Dr ...

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Warum Lufthansa als jeweils maßgebliche Kläger<strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>und</strong><br />

dieselbe gr<strong>und</strong>sätzliche Rechtsfrage gleich dreimal gerichtlich<br />

klären lassen will, ist nicht nachzuvollziehen. E<strong>in</strong>mal hätte<br />

gereicht, denn spätestens <strong>in</strong> der zweiten Instanz, d.h.<br />

beim Landesarbeitsgericht <strong>Frankfurt</strong>, werden die Klagen zuständigkeitshalber<br />

voraussichtlich vor e<strong>in</strong> <strong>und</strong> derselben<br />

Kammer verhandelt. Die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit, dass diese die<br />

Frage der Anspruchsberechtigung der Lufthansa für die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Fälle dann jeweils unterschiedlich entschieden wird,<br />

ist denkbar ger<strong>in</strong>g. Ökonomisch s<strong>in</strong>nvoll ist diese Vorgehensweise<br />

also eher nicht, wenn man die regelmäßigen Prozesskosten<br />

unterstellt. Aber das müssen natürlich Aufsichtsrat<br />

<strong>und</strong> Aktionäre beurteilen.<br />

Die DFS wird persönlich<br />

Bemerkenswert an diesem Verfahren ist darüber h<strong>in</strong>aus<br />

auch das Verhalten des eigentlich von dem angekündigten<br />

Streik Betroffenen, also der DFS: Um die Anspruchsberechtigung<br />

der Airl<strong>in</strong>es bei e<strong>in</strong>em Streik <strong>in</strong> der Flugsicherung zu<br />

begründen, wiederholten DFS <strong>und</strong> Lufthansa <strong>in</strong> allen Verfahren<br />

stets das Mantra vom Vollkostendeckungspr<strong>in</strong>zip. Weil<br />

sich die DFS die streikbed<strong>in</strong>gt ausgefallenen Gebühren ohneh<strong>in</strong><br />

bei den Fluggesellschaften durch höhere Gebühren<br />

zurückhole, entstünde auf ihrer Seite gar ke<strong>in</strong> Schaden<br />

durch e<strong>in</strong>en Streik <strong>und</strong> damit auch ke<strong>in</strong> <strong>Dr</strong>uck, sondern ausschließlich<br />

bei Lufthansa <strong>und</strong> <strong>Co</strong>. Seit dem 01.01.2012 gilt für<br />

die Flugsicherung e<strong>in</strong> neues Gebührenrecht, aber das Vollkostendeckungspr<strong>in</strong>zip<br />

musste bis dah<strong>in</strong> immer wieder zur<br />

Begründung angeblicher Besonderheiten im Arbeitskampfrecht<br />

der Flugsicherung herhalten. Anfangs wurde es sogar<br />

noch als Argument gegen e<strong>in</strong>en Arbeitskampf <strong>in</strong> der Flugsicherung<br />

überhaupt <strong>in</strong>s Feld geführt, allerd<strong>in</strong>gs erfolglos.<br />

Um diese Argumentation nicht zu gefährden, hat die DFS<br />

selbst wegen dieser Tarifause<strong>in</strong>andersetzung ke<strong>in</strong>en Schadenersatz<br />

geltend gemacht. Die GdF allerd<strong>in</strong>gs geht davon<br />

aus, dass die DFS die von den klagenden Airl<strong>in</strong>es geltend<br />

gemachten Schäden hätte m<strong>in</strong>dern können, wenn sie alles<br />

ihr <strong>in</strong> soweit mögliche getan hätte. Dazu hätte es <strong>in</strong>sbesondere<br />

gehört, die Airl<strong>in</strong>es darüber zu <strong>in</strong>formieren, dass es zu<br />

den angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen der GdF<br />

schon deswegen nicht kommen werde, weil die DFS die<br />

Schlichtung anrufen werde, wenn es ihr nicht gel<strong>in</strong>gen sollte,<br />

den Arbeitskampf gerichtlich untersagen zu lassen. So ist<br />

es letztlich ja auch gekommen.<br />

Für den Fall, dass die GdF wider erwarten tatsächlich zu<br />

Schadenersatzzahlungen verurteilt werden sollte, könnte<br />

sie deswegen also unter Umständen e<strong>in</strong>en Regressanspruch<br />

gegen die DFS haben. Und um <strong>in</strong> diesem Fall nicht alle bereits<br />

geklärten Rechtsfragen erneut erörtern zu müssen, gibt<br />

es das Instrument der so genannten Streitverkündung. Diese<br />

hat zur Folge, dass derjenige, dem der Streit verkündet<br />

wird, die Feststellungen aus dem vorangegangenen Verfahren<br />

als feststehend gegen sich gelten lassen muss, obwohl<br />

er <strong>in</strong> diesem Verfahren bis dah<strong>in</strong> gar nicht beteiligt war. Und<br />

deswegen hat die GdF <strong>in</strong> diesem Prozess der DFS den Streit<br />

verkündet.<br />

Recht<br />

Hierauf hat die Geschäftsführung<br />

der DFS <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Weise reagiert, die der Ause<strong>in</strong>andersetzung mit der<br />

GdF e<strong>in</strong>e neue Qualität gibt, <strong>und</strong> zwar <strong>in</strong> negativer H<strong>in</strong>sicht:<br />

Sie wird persönlich <strong>und</strong> verkündet ihrerseits <strong>in</strong>sgesamt<br />

25 Personen aus dem Kreis des GdF-Vorstandes <strong>und</strong> der Tarifkommission<br />

den Streit. Die DFS behält sich also für den<br />

Fall e<strong>in</strong>er Verurteilung ihrerseits die Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen gegen diese Personen vor. Diese<br />

würden dann persönlich, das heißt mit ihrem privaten Vermögen,<br />

haften. Was bis dah<strong>in</strong> also e<strong>in</strong> <strong>in</strong>haltlich offener<br />

Streit zwischen dem Vere<strong>in</strong> GdF <strong>und</strong> den beteiligten Unternehmen<br />

um Rechtsfragen <strong>und</strong> Schäden <strong>in</strong> erheblicher, aber<br />

nicht bedrohlicher Höhe war, wird so jedenfalls potentiell zu<br />

e<strong>in</strong>er existentiellen Bedrohung für die betroffenen Personen.<br />

Und auch wenn die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>es entsprechenden<br />

Regresses aus mehreren Gründen ger<strong>in</strong>g ausfällt, ist die<br />

persönliche Belastung, die schon e<strong>in</strong>e derartige Bedrohung<br />

für jeden E<strong>in</strong>zelnen darstellt, offensichtlich e<strong>in</strong>e andere als<br />

gegenüber e<strong>in</strong>er Organisation <strong>in</strong>sgesamt. Unmittelbar vor<br />

dem Antritt der neuen Geschäftsführung ist das Verhältnis<br />

von GdF <strong>und</strong> DFS aufgr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>zwischen be<strong>in</strong>ahe vollständigen<br />

Verrechtlichung durch den Arbeitgeber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er an<br />

Tiefpunkten nicht armen Geschichte so weit unten angelangt<br />

wie wahrsche<strong>in</strong>lich noch nie zuvor.<br />

Weißmantel & Vogelsang<br />

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der fl ugleiter 2012/04<br />

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