PAN – PAN – PAN Emirates und Co. Fluglärm in Frankfurt Prof. Dr ...
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Warum Lufthansa als jeweils maßgebliche Kläger<strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>und</strong><br />
dieselbe gr<strong>und</strong>sätzliche Rechtsfrage gleich dreimal gerichtlich<br />
klären lassen will, ist nicht nachzuvollziehen. E<strong>in</strong>mal hätte<br />
gereicht, denn spätestens <strong>in</strong> der zweiten Instanz, d.h.<br />
beim Landesarbeitsgericht <strong>Frankfurt</strong>, werden die Klagen zuständigkeitshalber<br />
voraussichtlich vor e<strong>in</strong> <strong>und</strong> derselben<br />
Kammer verhandelt. Die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit, dass diese die<br />
Frage der Anspruchsberechtigung der Lufthansa für die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Fälle dann jeweils unterschiedlich entschieden wird,<br />
ist denkbar ger<strong>in</strong>g. Ökonomisch s<strong>in</strong>nvoll ist diese Vorgehensweise<br />
also eher nicht, wenn man die regelmäßigen Prozesskosten<br />
unterstellt. Aber das müssen natürlich Aufsichtsrat<br />
<strong>und</strong> Aktionäre beurteilen.<br />
Die DFS wird persönlich<br />
Bemerkenswert an diesem Verfahren ist darüber h<strong>in</strong>aus<br />
auch das Verhalten des eigentlich von dem angekündigten<br />
Streik Betroffenen, also der DFS: Um die Anspruchsberechtigung<br />
der Airl<strong>in</strong>es bei e<strong>in</strong>em Streik <strong>in</strong> der Flugsicherung zu<br />
begründen, wiederholten DFS <strong>und</strong> Lufthansa <strong>in</strong> allen Verfahren<br />
stets das Mantra vom Vollkostendeckungspr<strong>in</strong>zip. Weil<br />
sich die DFS die streikbed<strong>in</strong>gt ausgefallenen Gebühren ohneh<strong>in</strong><br />
bei den Fluggesellschaften durch höhere Gebühren<br />
zurückhole, entstünde auf ihrer Seite gar ke<strong>in</strong> Schaden<br />
durch e<strong>in</strong>en Streik <strong>und</strong> damit auch ke<strong>in</strong> <strong>Dr</strong>uck, sondern ausschließlich<br />
bei Lufthansa <strong>und</strong> <strong>Co</strong>. Seit dem 01.01.2012 gilt für<br />
die Flugsicherung e<strong>in</strong> neues Gebührenrecht, aber das Vollkostendeckungspr<strong>in</strong>zip<br />
musste bis dah<strong>in</strong> immer wieder zur<br />
Begründung angeblicher Besonderheiten im Arbeitskampfrecht<br />
der Flugsicherung herhalten. Anfangs wurde es sogar<br />
noch als Argument gegen e<strong>in</strong>en Arbeitskampf <strong>in</strong> der Flugsicherung<br />
überhaupt <strong>in</strong>s Feld geführt, allerd<strong>in</strong>gs erfolglos.<br />
Um diese Argumentation nicht zu gefährden, hat die DFS<br />
selbst wegen dieser Tarifause<strong>in</strong>andersetzung ke<strong>in</strong>en Schadenersatz<br />
geltend gemacht. Die GdF allerd<strong>in</strong>gs geht davon<br />
aus, dass die DFS die von den klagenden Airl<strong>in</strong>es geltend<br />
gemachten Schäden hätte m<strong>in</strong>dern können, wenn sie alles<br />
ihr <strong>in</strong> soweit mögliche getan hätte. Dazu hätte es <strong>in</strong>sbesondere<br />
gehört, die Airl<strong>in</strong>es darüber zu <strong>in</strong>formieren, dass es zu<br />
den angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen der GdF<br />
schon deswegen nicht kommen werde, weil die DFS die<br />
Schlichtung anrufen werde, wenn es ihr nicht gel<strong>in</strong>gen sollte,<br />
den Arbeitskampf gerichtlich untersagen zu lassen. So ist<br />
es letztlich ja auch gekommen.<br />
Für den Fall, dass die GdF wider erwarten tatsächlich zu<br />
Schadenersatzzahlungen verurteilt werden sollte, könnte<br />
sie deswegen also unter Umständen e<strong>in</strong>en Regressanspruch<br />
gegen die DFS haben. Und um <strong>in</strong> diesem Fall nicht alle bereits<br />
geklärten Rechtsfragen erneut erörtern zu müssen, gibt<br />
es das Instrument der so genannten Streitverkündung. Diese<br />
hat zur Folge, dass derjenige, dem der Streit verkündet<br />
wird, die Feststellungen aus dem vorangegangenen Verfahren<br />
als feststehend gegen sich gelten lassen muss, obwohl<br />
er <strong>in</strong> diesem Verfahren bis dah<strong>in</strong> gar nicht beteiligt war. Und<br />
deswegen hat die GdF <strong>in</strong> diesem Prozess der DFS den Streit<br />
verkündet.<br />
Recht<br />
Hierauf hat die Geschäftsführung<br />
der DFS <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Weise reagiert, die der Ause<strong>in</strong>andersetzung mit der<br />
GdF e<strong>in</strong>e neue Qualität gibt, <strong>und</strong> zwar <strong>in</strong> negativer H<strong>in</strong>sicht:<br />
Sie wird persönlich <strong>und</strong> verkündet ihrerseits <strong>in</strong>sgesamt<br />
25 Personen aus dem Kreis des GdF-Vorstandes <strong>und</strong> der Tarifkommission<br />
den Streit. Die DFS behält sich also für den<br />
Fall e<strong>in</strong>er Verurteilung ihrerseits die Geltendmachung von<br />
Schadenersatzansprüchen gegen diese Personen vor. Diese<br />
würden dann persönlich, das heißt mit ihrem privaten Vermögen,<br />
haften. Was bis dah<strong>in</strong> also e<strong>in</strong> <strong>in</strong>haltlich offener<br />
Streit zwischen dem Vere<strong>in</strong> GdF <strong>und</strong> den beteiligten Unternehmen<br />
um Rechtsfragen <strong>und</strong> Schäden <strong>in</strong> erheblicher, aber<br />
nicht bedrohlicher Höhe war, wird so jedenfalls potentiell zu<br />
e<strong>in</strong>er existentiellen Bedrohung für die betroffenen Personen.<br />
Und auch wenn die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>es entsprechenden<br />
Regresses aus mehreren Gründen ger<strong>in</strong>g ausfällt, ist die<br />
persönliche Belastung, die schon e<strong>in</strong>e derartige Bedrohung<br />
für jeden E<strong>in</strong>zelnen darstellt, offensichtlich e<strong>in</strong>e andere als<br />
gegenüber e<strong>in</strong>er Organisation <strong>in</strong>sgesamt. Unmittelbar vor<br />
dem Antritt der neuen Geschäftsführung ist das Verhältnis<br />
von GdF <strong>und</strong> DFS aufgr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>zwischen be<strong>in</strong>ahe vollständigen<br />
Verrechtlichung durch den Arbeitgeber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er an<br />
Tiefpunkten nicht armen Geschichte so weit unten angelangt<br />
wie wahrsche<strong>in</strong>lich noch nie zuvor.<br />
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